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STADTGEMEINDE NEULENGBACH ÖFFENTLICHE

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<strong>STADTGEMEINDE</strong> <strong>NEULENGBACH</strong>VERHANDLUNGSSCHRIFTGR/012/2004über dieÖFFENTLICHESitzung des Gemeinderatesam: 14.Dezember 2004Beginn:Ende:Ort:19.30 Uhr21.40 UhrSitzungssaal, Altes RathausGemeinderat 14.12.2004 öffentlich


<strong>STADTGEMEINDE</strong> <strong>NEULENGBACH</strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT Nr. GR/012/2004über dieÖFFENTLICHE SITZUNGDES GEMEINDERATESAm: 14.Dezember 2004Beginn: 19.30 UhrEnde: 21.40 UhrDie Einladung erfolgte fristgerecht durch Einzeleinladung.Anwesend waren:Vorsitzende(r):Herr BGM Abg.z.NR Johann Kurzbauer NVNstv. Vorsitzende(r):Herr Vizebürgermeister Rudolf TeixStadträte:NVNHerr STR Hans BliemNVNHerr STR Johann Fischer BLNHerr STR Josef Fischer SPÖFrau STR Monika Göschelbauer NVNHerr STR Raimund Heiss Mag.Dr. NVNFrau STR Beate Schasching Abg.z.NR SPÖHerr STR Alfred Störchle NVNHerr STR Helmut Tschernitz NVNHerr STR Franz Wohlmuth NVNGemeinderäte:Frau GR Hildegard Blümel WGFHerr GR Engelbert Brückler BLNHerr GR Franz Brunner NVNHerr GR Karl GfatterNVNHerr GR Roman Haslinger BLNHerr GR, Ök.Rat Josef Hintermayer NVNHerr GR Franz Hössinger NVNHerr GR Hubert Mühlbauer BLNHerr GR Eduard Müller NVNHerr GR Gerhard Prochazka SPÖHerr GR Manfred Schweighofer SPÖHerr GR Franz Wagner NVNFrau GR Barbara Weinauer Dr. SPÖHerr GR Reinhard Weißenlehner NVNHerr GR Rudolf Zöllner NVNBeratende Stimme:Herr STADir.Leopold OttHerr AL Christian KoglerHerr AL Kurt HofkoGemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 1 von 45


Schriftführer:Andrea BirknerNicht anwesend waren:Gemeinderäte:Herr GR Wolfgang Ambros WGF entschuldigtHerr GR Bernhard Göhr FPÖ entschuldigtHerr GR Alfred Hackl DI. SPÖ entschuldigtAnwesenheitsverhältnis: 26:29Die Sitzung war beschlussfähig und öffentlich.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 2 von 45


TAGESORDNUNG:Öffentliche Sitzung1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls3. Freiwillige Feuerwehren; Kostenersatz 20044. Aufhebung des Regulierungsplanes aus dem Jahr 19685. Freigabe der Aufschließungszone BW-A3, KG Ollersbach6. Sonderausstellung vom Verein für Geschichte und Kulturvereinigung7. Förderung - Verein Podium8. Silvesterveranstaltung 31.12.20049. Internationaler Austrian Double Triathlon 200510. Vergabe der Leistungszuschüsse 200411. Rotes Kreuz - Ankauf eines Laiendefibrillators12. Änderung Untermietvertrag zwischen Sonderschule St. Christophen und StadtgemeindeNlgb.13. Pachtvertrag, KG. Markersdorf14. Voranschlag 200515. Haushaltsbeschluss 200516. Ansuchen um Förderung der Zuchttierhaltung16.1. HeizkostenzuschussNicht öffentliche Sitzung17. Ehrungen - Neujahrsempfang 200518. Baulandmobilisierungsverträge - Verlängerung19. Baulandmobilisierungsverträge - Zustimmung Vorkaufsrecht20. UTC Tennisplatz - Heimo Neuhold, Klage21. Unbefristetes Dienstverhältnis - Maria Matzinger22. Änderung des Dienstvertrages - Neugebauer Herwig23. Dienstjubiläen der Bediensteten 200424. Weihnachtsbelohnung 200425. WVA Neulengbach - Transportleitung - VerträgeGemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 3 von 45


PROTOKOLL:TOP 1.Begrüßung und Feststellung der BeschlussfähigkeitDer Vorsitzende, Bürgermeister NR Johann Kurzbauer, stellt die ordnungsgemäße Einladung undBeschlussfähigkeit mit einem Anwesenheitsverhältnis 26:29 fest.Vor Eingang in die Tagesordnung werden folgende Dringlichkeitsanträge vorgelegt:1.Heizkostenzuschuß durch die Stadtgemeinde Neulengbach – siehe Protokollbeilage I2.Heizkostenzuschuß – siehe Protokollbeilage IIDa es sich bei beiden Anträgen um denselben Inhalt handelt, wird einstimmig beschlossen, dieseAnträge unter dem Tagesordnungspunkt 16.1 im öffentlichen Teil dieser Sitzung zu behandeln.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: A.Birkner zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 4 von 45


TOP 2.Genehmigung des letzten SitzungsprotokollsDa zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen erfolgten, gilt das Protokoll der Gemeinderatssitzungvom 5.Oktober 2004 als genehmigt.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: A.Birkner zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 5 von 45


TOP 3. Freiwillige Feuerwehren; Kostenersatz 2004Berichterstatter: Bgm. NR KurzbauerSachverhalt:Vom Gemeinderat wäre über folgenden Vorschlag zur Leistung von Kostenersätzen an die FreiwilligenFeuerwehren im Jahr 2004 zu beraten:Vorschlag 2003 2002FF-Neulengbach 1.755,00 1.680,00 1.671,00FF-Neulengbach Jugend 763,00 730,00 726,00FF-Inprugg 1.145,00 1.100,00 1.090,00FF-Markersdorf 1.145,00 1.100,00 1.090,00FF-Markersdorf Jugend 763,00 730,00 726,00FF-Ollersbach 1.145,00 1.100,00 1.090,00FF-Ollersbach Jugend 763,00 730,00 726,00FF-Raipoltenbach 1.145,00 1.100,00 1.090,00FF-Raipoltenbach Jugend 763,00 730,00 726,00FF-St.Christophen 1.145,00 1.100,00 1.090,00FF-Unterwolfsbach 1.145,00 1.100,00 1.090,0011.677,00 11.200,00 11.115,00Finanzierung:Eine Bedeckung ist im OH unter dem Ansatz 1/1630 bis zu einem Betrag von € 11.200,-- gegeben.Beschlussantrag:Der Gemeinderat wolle die Kostenersätze an die Freiwilligen Feuerwehren für das Jahr 2004 wie folgtbeschließen:VorschlagFF-Neulengbach 1.755,00FF-Neulengbach Jugend 763,00FF-Inprugg 1.145,00FF-Markersdorf 1.145,00FF-Markersdorf Jugend 763,00FF-Ollersbach 1.145,00FF-Ollersbach Jugend 763,00FF-Raipoltenbach 1.145,00FF-Raipoltenbach Jugend 763,00FF-St.Christophen 1.145,00FF-Unterwolfsbach 1.145,0011.677,00Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 6 von 45


Beschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommenAbstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH / AV zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 7 von 45


TOP 4. Aufhebung des Regulierungsplanes aus dem Jahr 1968Berichterstatter: Bgm. NR KurzbauerSachverhalt:Für die Katastralgemeinden Neulengbach, Haag und Großweinberg ist ein Regulierungsplanaus dem Jahr 1968 in Kraft, welcher aufgrund der Übergangsbestimmungender NÖ Bauordnung als vereinfachter Bebauungsplan gilt. Außerhalb dieser dreiKatastralgemeinden gelten die Bestimmungen des ungeregelten Baulandbereiches.Hier sind die §§ 54 und 56 der NÖ Bauordnung (Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich)anzuwenden:Ein Neu- oder Zubau eines Bauwerks ist unzulässig, wenn für ein als Bauland gewidmetesGrundstück kein Bebauungsplan gilt oder dieser keine Festlegung der Bebauungsweiseoder –höhe enthält und das neue oder abgeänderte Bauwerk- in seiner Anordnung auf dem Grundstück oder Höhe von den allgemein zugänglichenOrten zugleich mit ihm sichtbaren Bauwerken auffallend abweicht oder- den Lichteinfall unter 45° auf Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstückenbeeinträchtigen würde.Ob die Kriterien nach diesen Bestimmungen im Einzelfall vorliegen, ist aufgrund einesentsprechenden Gutachtens im Baubewilligungsverfahren festzustellen.Bauwerke haben sich in ihre Umgebung harmonisch einzufügen. Wo kein Bebauungsplangilt oder dieser Bebauungsplan keine oder keine anderen Regeln zur Ortsbildgestaltungenthält, ist das Bauwerk auf seine harmonische Einfügung in die Umgebungzu prüfen. Umgebung ist jener Bereich, der vom Standort des geplantenBauwerks optisch beeinflusst werden wird. Die Beurteilung, ob sich ein Bauvorhabenharmonisch in seine Umgebung einfügt, ist im Zuge des Bauverfahrens vorzunehmen.Gegenständlicher Regulierungsplan wurde aufgrund der Bauordnung 1883 erlassenund hat aufgrund der Übergangsbestimmungen in der NÖ Bauordnung weiterhin Gültigkeit.Da sich die Bauordnung zwischenzeitlich erheblich geändert hat, bestehennunmehr Differenzen zwischen den Bestimmungen der Bauordnung und dem Regulierungsplan.Um diesen Widerspruch zu beheben, dürfen gemäß § 73 NÖ Bauordnung Regulierungspläne,die nach § 5 der Bauordnung für NÖ, LGBL. Nr. 36/1883, erlassen wurden,ersatzlos behoben werden, wobei auf die Bestimmungen des § 72 NÖ Bauordung(Verfahren zur Erlassung von Bebauungsplänen) Bedacht zu nehmen ist.Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neulengbach hat in seiner Sitzung am11.05.2004 den Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Auflassungsverfahrens fürden Regulierungsplan für die Katastralgemeinden Neulengbach, Haag und Großweinbergaus dem Jahre 1968 gefasst.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 8 von 45


I. Öffentliche Auflage und Stellungnahmen:Die allgemeine Einsichtnahme in den Motivenbericht über die ersatzlose Aufhebungdes Regulierungsplanes für die Katastralgemeinden Neulengbach, Haag und Großweinbergaus dem Jahre 1968 erfolgte in der Zeit vom 12.08.2004 bis 23.09.2004.Es sind keine Stellungnahmen eingelangt.II. Verordnung:Gemäß § 73 Abs. 1 NÖ. Bauordnung dürfen Regulierungspläne, die nach § 5 derBauordnung für NÖ, LGBl.Nr.36/1883, erlassen wurden, ersatzlos behoben werden.Gemäß § 72 Abs. 3 NÖ Bauordnung ist beiliegende Verordnung vom Gemeinderatzu beschließen.Finanzierung:Keine budgetäre AuswirkungBeschlussantrag:Der Gemeinderat möge die Verordnung über die Auflassung des Regulierungsplanesfür Großweinberg, Haag und Neulengbach aus dem Jahre 1968, GZ. 031/14122004,beschließen.Anlagen:STADTGEMEIN-Verordnung "Auflassung Regulierungsplan", GZ031/14122004<strong>NEULENGBACH</strong>Polit. Bezirk St. Pölten, Land NiederösterreichA-3040 Neulengbach, Kirchenplatz 82, Postfach 6Tel.: 02772/52105, Fax: DW 55, DVR: 0112623Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neulengbach hat in seiner Sitzung am14.12.2004 unter TOP nachstehendeVERORDNUNGbeschlossen:§ 1Aufgrund des § 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-6, wird der Regulierungsplander Stadtgemeinde Neulengbach für die Katastalgemeinden Neulengbach,Großweinberg und Haag aus dem Jahre 1968 ersatzlos aufgehoben.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 9 von 45


§ 3Der Motivenbericht über die ersatzlose Aufhebung des Regulierungsplanes, verfasstvon DI Herbert Liske, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung,Leesdorfer Hauptstraße 71, 2500 Baden, vom März 2004, welcher mit einem Hinweisauf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt Neulengbach während derAmtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.§ 4Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigenKundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.Neulengbach, am 14.12.2004An der Amtstafel in Neulengbachangeschlagen am:abgenommen am:Der Bürgermeister:Abg. z. NR. Johann KURZBAUERBeschluss:Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Abstimmungsergebnis:25 Ja1 Stimmenthaltung: STR Fischer JohannSachbearbeiter: BA zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 10 von 45


TOP 5.Freigabe der Aufschließungszone BW-A3, KG OllersbachBerichterstatter: Bgm. NR KurzbauerSachverhalt:Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.06.2003 wurde die Verordnung über die Erlassung desörtlichen Raumordnungsprogrammes beschlossen. Damit wurde auch die Aufschließungszone BW-A3auf den Grundstücken Parz. 290/1, 290/3, 295 und 296 KG. Ollersbach mit folgender Freigabebedingunggewidmet:„Die Vorlage eines von einem Zivilingenieur für Vermessungswesen angefertigten Teilungsentwurfesinklusive Erschließungskonzept für die gesamte Aufschließungszone.“Von den Grundeigentümern wurde ein Parzellierungsentwurf vom Vermessungsbüro Senftner inklusiveVerkehrserschließung vorgelegt, geprüft und für in Ordnung befunden. Die Angelegenheit wurde imArbeitskreis Raumordnung am 21.10.2004 behandelt und die Vorlage an den Gemeinderat einstimmigbefürwortet.Da den Freigabebedingungen vollinhaltlich entsprochen wurde, wäre daher beiliegende Verordnungzu erlassen.Beschlussantrag:Der Gemeinderat möge die beiliegende Verordnung BW-A3 über die Freigabe der GrundstückeParz.Nr. 290/1, 290/3, 295 und 296, KG. Ollersbach, zur Grundabteilung und Bebauung beschließen.Anlagen:Verordnung „BW-A3“STADTGEMEIN-Der Gemeinderat der StadtgemeindeNeulengbach hat in seiner Sitzung am 14.12.2004folgende<strong>NEULENGBACH</strong>Polit. Bezirk St. Pölten, Land NiederösterreichA-3040 Neulengbach, Kirchenplatz 82, Postfach 6Tel.: 02772/52105, Fax: DW 55, DVR: 0112623VERORDNUNGbeschlossen:§ 1Gemäß § 75 Abs. 2 NÖ Bauordnung 1996 werden die Grundstücke Parz.Nr. 290/1, 290/3, 295 und296, KG Ollersbach, welche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Neulengbach als “Bauland-Wohngebiet Aufschließungszone 3” (BW-A3-a) festgelegt sind, zur Grundabteilung und Bebauungfreigegeben.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 11 von 45


Die Freigabebedingungen, welche in der Verordnung des Gemeinderates vom24.06.2003 wie folgt festgelegt wurden, sind erfüllt:§ 2“Die Vorlage eines von einem Zivilingenieur für Vermessungswesen angefertigten Teilungsentwurfesinklusive Erschließungskonzept für die gesamte Aufschließungszone.”Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf derzweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.§ 3Der Bürgermeister:Abg. z. NR. Johann KurzbauerAngeschlagen am:Abgenommen am:Beschluss:Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Abstimmungsergebnis:25 Ja1 Nein: STR Fischer JohannSachbearbeiter: BA zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 12 von 45


TOP 6.Sonderausstellung vom Verein für Geschichte und KulturvereinigungBerichterstatter: STR BliemSachverhalt:Der Verein für Geschichte von Neulengbach und Umgebung und die Kulturvereinigung planen im bevorstehendenSommer 2005 die Organisation einer Sonderausstellung (50 Jahre Staatsvertrag usw.).Es haben auch bereits Erstgespräche zu diesem Thema stattgefunden und ist auch zusätzlich zu dieserAusstellung die Auflage einer Broschüre unter dem Arbeitstitel „1945 in Neulengbach; Zeitzeugenberichten“, bereits im April 2005 vorgesehen (aus diesem Grunde wurden auch in der letzten Ausgabedes Blickpunktes Zeitzeugen aufgerufen).Der Verein für Geschichte von Neulengbach und Umgebung und die Kulturvereinigung sind nun mitder Bitte an die Stadtgemeinde herangetragen, die Organisation dieser Ausstellung nicht nur mit vorhandenenArchiv-Unterlagen, sondern auch mit einem finanziellen Beitrag zu unterstützen.Finanzierung:Aus dem Kulturbudget 2005.Beschlussantrag:Der Gemeinderat wolle beschließen, dass von Seiten der Stadtgemeinde Neulengbach für die Sonderausstellungim Jahr 2005 (50 Jahre Staatsvertrag usw.) eine finanzielle Unterstützung in Höhe von€ 5.000,00 gewährt wird, wobei sichergestellt sein muss, dass zwischen dem Verein für die Geschichtevon Neulengbach und Umgebung, der Kulturvereinigung Neulengbach und der StadtgemeindeNeulengbach der Konsens über die Art der Veranstaltung hergestellt sein muss.Beschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH / Ilo zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 13 von 45


TOP 7.Förderung - Verein PodiumBerichterstatter: STR BliemSachverhalt:Der Verein „Podium“ wurde vor ca. 30 Jahren am Schloss-Neulengbach (heute Burg) gegründet.Die schon zur Tradition gewordenen Viertelslesungen finden fast jedes Jahr in Neulengbach im LengenbacherSaal statt.Die heurige Viertelslesung „Mostviertel“ fand am 23. Oktober um 18.00 Uhr statt.Es lesen zum Thema „Obsessionen“ Harald Friedl, Maria Gornikiewicz, Gerhard Jaschke.Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von Samuel Toro Perez/Preludes und von Heitor Villa-Lobos.Die Moderation übernimmt in altbewährter Weise Frau Elfriede Bruckmeier.Mit Schreiben vom 20.9.2004 ersucht der Veranstalter um finanzielle Unterstützung für diese VeranstaltungDie Empfehlung des Kulturausschusses v. 21.9.2004 ergeht dahin, dem Verein € 90,- als Unterstützungfür diese Veranstaltung zu gewähren.Finanzierung:Bedeckung ist im AOH-Vorhaben, Nr. 6 (Kulturbudget) gegeben.AnlagenBeschlussantrag:Der Gemeinderat möge das Ansuchen des Veranstalters „Podium“ um finanzielle Unterstützung positiverledigen und für die Veranstaltung am 23.10.2004 eine finanzielle Unterstützung an den Verein„Podium“ in Höhe von € 90,- beschließen.Beschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH / Ilo zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 14 von 45


TOP 8. Silvesterveranstaltung 31.12.2004Berichterstatter: STR BliemSachverhalt:Der WSRC-Neulengbach (Wienerwald-Supermoto-Racing-Club) plant auch heuer wieder die Silvesterveranstaltung2004 im Lengenbacher Saal, im Stadtkeller und am Egon Schiele Platz.Auf zwei Ebenen werden verschiedenen Themenwelten die Besucher akustisch und visuell verführen.Für den Clubsilvester im Lengenbacher Saal werden „The original Brothers“ auftreten. Der Stadtkellersteht unter dem Motto „Judgement Day“ mit internationalen Top DJ`s. Am Egon Schiele Platz rundetein Silversterpfad mit einem Feuerwerk die Veranstaltung ab.Da bei dieser schon zur Tradition gewordenen Groß-Veranstaltung eine Reihe von Vorbereitungsarbeitennotwendig ist, ersucht der WRSC die Stadtgemeinde um Zuteilung einer Unterstützung in derHöhe von € 288,--Finanzierung:Eine Bedeckung ist unter dem OH-Ansatz 1/0191 gegeben.Beschlussantrag:Der Gemeinderat wolle eine Unterstützung in der Höhe von € 288,-- an den Verein WSRC für die Organisationder Silvesterveranstaltung am 31.12.2004 beschließenBeschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH / Ilo zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 15 von 45


TOP 9. Internationaler Austrian Double Triathlon 2005Berichterstatter: STR BliemSachverhalt:In den vergangenen Jahren organisierte die Sport- und Fitnessunion Neulengbach mit dem ObmannEngelbert Brückler 3 mal den Internationalen Austrian Double Triathlon in der Stadtgemeinde Neulengbach.Herr Brückler informierte die Stadtgemeinde Nlgb. persönlich im September und mit Schreiben vom15.10.2004, dass er heuer wieder den Internationalen Austrian Double Triathlon 2005 organisierenwird.In diesem Schreiben wurde auch um eine außerordentliche Unterstützung der Stadtgemeinde Neulengbachangesucht.Mit Schreiben vom 30.September 2004 wurde die Stadtgemeinde Neulengbach informiert, dass derVerein TSVA-Neulengbach (Triathlon Sportverein Austria-Neulengbach) mit Sitz in Maria Anzbach mitdem Obmann Manfred Zöllner ebenfalls den Internationalen Austrian Double Triathlon vom 26.5. bis29.5.2005 im Erholungszentrum veranstaltet und organisiert.In einem Telefonat am 7.10.mit dem Österr. Triathlonverband konnte in Erfahrung gebracht werden,dass der TSVA beim österreichischen Dachverband nicht bekannt ist.Bei diesem Ansuchen wurde auch um die Gewährung einer finanziellen Unterstützung und einenHilfsdienst von der Stadtgemeinde Neulengbach angesucht.Im Zuge der Erhebung, welcher Verein nun vom Internationalen Verband zur Veranstaltung autorisiertist, wurde Herr Vizepräsident Dr. Beat Knechtle mit Schreiben vom 3. November 2004 um eine Stellungnahmewie folgt ersucht:Sehr geehrter Herr Vizepräsident Dr. Knechtle!In den vergangenen Jahren hat die Sport- und Fitnessunion Neulengbach mit IhremPräsidenten Engelbert Brückler jeweils den Internationalen Double Triathlon ausgerichtet.Nunmehr wurden wir vom "Triathlon Sportverein Austria-Neulengbach" mit Schreibenvom 30. September 2004 darüber informiert, dass dieser Verein in der Zeit vom 26.Mai bis 29. Mai 2005 den Int. Austrian Double Triathlon 2005 durchführen wird. Auchauf der Internetseite www.austrian-double.com wird diese Veranstaltung bereits umfassendbeworben.Wir haben aber auch Information, dass der bisher veranstaltende Vereine "Sport- undFitnessunion Neulengbach" Interesse an der Ausrichtung der Triathlon-Veranstaltungim Jahr 2005 hat.Nachdem diese Veranstaltung bisher aus Mitteln der Stadtgemeinde Neulengbachunterstützt wurde und auch für die kommende Veranstaltung um Unterstützung angesuchtwurde, ersuchen wir um Mitteilung, wer von International Ultra Triathlon Associationauthorisiert ist, den Austrian Double Triathlon auszurichten.Wir danken sehr herzlich für Ihre Antwort!Herr Vizepräsidetn Dr. Knechtle hat die Anfrage wie folgt beantwortet:Sehr geehrter Herr OttDer Vorstand der IUTA hat dem TSV Austria-Neulengbach für die Zeit vom 26. – 29.Mai 2005 zugesichert, dass der Double Iron als IUTA World Circuit Race akzeptiertwird.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 16 von 45


Der IUTA World Circuit 2005 – bestehend aus 8 Veranstaltungen in Europa und Amerika– wurde den Veranstaltern letzte Woche mitgeteilt und wird demnächst unterwww.iutasport.com im Internet puliziert.Mit freundlichen GrüssenDr. med. Beat KnechtleFacharzt FMH für AllgemeinmedizinHaggenhaldenstr. 12CH-9014 St. GallenPhone +41 71 534 01 31Fax +41 71 534 01 31e-mail beat.knechtle@ecr.chwebsite www.beatknechtle.chWeiters vom Vorstand des TSV Austria-Neulengbach in der Zwischenzeit folgende Schriftstücke, diein englischer Sprache abgefasst sind und ins Deutsche übersetzt wurden, vorgelegt:TSVA NeulengbachZu Handen : Zöllner ManfredSehr geehrter HerrIUTA ist stolz zu bestätigen, dass Ihre Rennen ausgewählt wurden, Teil des IUTA 2005 Kalenderszu sein.Wir nützen diese Gelegenheit, unserem Vertrauen betreff Ihre Organisation der Präsentationdieses großartigen Events Ausdruck zu geben.Der Double – Ultra Triathlon wird in Neulengbach vom 29. bis 30. May 2005 in Verantwortungdes TSVA Neulengbach abgehalten.Wie sie wissen ist die Sicherheit der wichtigste Punkt bei IVTA Rennen – so bitten wir Sie allenotwendigen/möglichen Anstrengungen zu unternehmen, das Rennen und hier besonders denRad- Abschnitt abzusichern.Da dies ein IVTA Rennen ist, möchten wir Sie daran erinnern, dass die ANTI-DOPING Politik zurAnwendung kommt. Wenn ein Weltrekord bei Ihrem Rennen aufgestellt wird, hat der neue Weltrekordhalterden Doping Test lauf Anti- Doping Politik der IVTA zu bestehen, wie auch auf unsererHomepage ersichtlich: www.iutasport.com . Dieser Test hat innerhalb von 24 Std. nachRennende stattzufinden, das Ergebnis muss dem IVTA Komitee mitgeteilt werden.Da dies ein IUTA Rennen ist werden Sie 5 €pro teilnehmendem Athleten zahlen müssen. AlleTeilnehmer an einem IUTA Rennen sollten eine IVTA Lizenz haben. Es kann eine dauernde oderauch temporäre Lizenz sein. Letztere kosten 12 €, erstere 50 € - sie gelten für 2 Jahre.Wenn ein Athlet keine dauerhafte Lizenz besitzt, müssen Sie 12 € extra für die temporäre verlangen.Nach dem Rennen wird unser Kassier Ihnen die Rechnung schicken, die per Nachnahme zubezahlen ist.Um Ihre Annahme der obigen Bedingungen zu bestätigen bitten wir Sie, den angeschlossenenVertrag unterschrieben postalisch an folgende Adresse zu sendenWir wollen Ihnen noch mal für Ihre Teilnahme am IVTA Kalender 2005 danken und ergreifen dieGelegenheit, Ihnen alles Gute für die Rennvorbereitung.Mit besten GrüßenGemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 17 von 45


Vertragüber die Abholung eines Double Ultratriathlonin Neulengbach am 29./30. Mai 2005zwischen der IUTA und demTSVA NeulengbachTSVA Neulengbach stimmt zu, der IVTA die Registrierungsgebühren von 5 € pro Teilnehmer zu ü-bermittelnAußerdem wird der TSVA der IUTA 12 € pro temporärer Lizenz, die in diesem Wettkampf verwendetwird, rückerstattenWie in den Regeln der IUTA festgelegt, wird der TSVA die IUTA in der Promotion des Events unterstützt,wird einen link zu www.ivtasport.com auf seine Homepage setzen, wird alle Regeln der IVTArespektiert und alle Anstrengungen unternehmen, ein gutes Rennen in guter Absicherung zu gewährleisten.Das Ergebnis des Rennens wird der IVTA am Tag nach dem Wettkampf geliefert, die Ergebnisse derDopingkontrolle so bald wie möglich.Im Gegenzug wird IVTA das Event TSVA auf der Homepage promoten und die via Internet die Werbemittelan die TSVA alle Ihre Mitglieder verteilen und das Ergebnis des Rennens in die IVTA – Klassifikationaufnehmen.Finanzierung:Auf dem OH-Kto. 1/2690-7570 stehen für Sportveranstaltungen 2005 insges. € 5.000,-- zur Verfügung.(2004 betrug der Zuschuss an die Sport- u. Fitnessunion für die Abhaltung des Triathlons € 1.753,--)Die Sitzung wird von 19:59 Uhr bis 20:05 Uhr unterbrochen.Anmerkung:Herr GR Brückler verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.Beschlussantrag:Der Gemeinderat wolle beschließen, dass der Internationale Austrian Double Triathlon 2005 mit einemfinanziellen Beitrag in der Höhe von € 1.800,00 und mit der Beistellung der erforderlichen Verkehrszeichenvon der Stadtgemeinde Neulengbach unterstützt wird, wobei die Unterstützung an jenen Vereingeht, der die Veranstaltung aufgrund der von der IUTA erteilten Legitimation durchgeführt hat.Herr STR Bliem betont ausdrücklich, dass es sich bei diesem Beschluss nur um die Förderungdieser Veranstaltung und nicht die Förderung eines Vereines handelt.Beschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH / Ilo zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 18 von 45


TOP 10. Vergabe der Leistungszuschüsse 2004Berichterstatter: STR BliemSachverhalt:Von einer Reihe von Vereinen und Organisationen sind Ansuchen um Gewährung eines Leistungszuschusseseingelangt. Bei der Ausschreibung wurde besonderer Wert auf die Öffentlichkeitsarbeit derVereine gelegt.Der Kulturausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.November 2004 mit folgenden VergabevorschlägenbefasstGegenüber dem Budget wurden bei den Vergaben € 3.696,-- eingespart.Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass das Gesamtbudget für Leistungszuschüsse bewusst nichtvoll ausgeschöpft wurde, um die Reserven für punktuelle Ansuchen, die innerhalb des Jahres einlangen,zu verwenden.VereinBetragBehinderten u. Kriegsopferverband 100,--Briefmarkensammelverein 100,--Club Mosaik 100,--Club Fit u. Gesund 100,--Elternverein d. Volksschule 150,--Elternvereinigung d. Hauptschule Nlgb. 150,--Faschingsgilde Neulengbach 100,--Gesangverein Neulengbach 300,--Jungschar Ollersbach 150,--Jungschar St. Christophen 150,--Kath. Bildungswerk St. Christophen 150,--Kath .Bildungswerk Neulengbach 150,--Kath. Bildungswerk Ollersbach 150,--Kinderfreunde Nlgb. 100,--Kirchenchor d. Pfarre Neulengbach 300,--Kirchenchor d. Pfarre Ollersbach 150,--Kirchenchor u. Singgruppe St. Christophen 150,--Kulturverein Neulengbach 200,--Kurse f. Beruf u. Freizeit 1.090,--Motor Speedway, Renn.-u.Rallyeclub 100,--Musikverein Nlgb.Asperhofen 300,--Österr. Alpenverein 300,--Österr. Turnerbund 150,--Pensionistenverband Nlgb. Tausendblum 100,--Pensionistenverband Ollersb.-Kirchstetten 100,--RC Neulengbach 100,--Reitclub Neulengbach 200,--Seniorenbund Neulengbach 100,--Seniorenbund St. Christophen 100,--Seniorenrunde Ollersbach 100,--Sport u. Fitnessunion 500,--Sportverein Nlgb. und Damenmannschaft 1.000,--Sportverein Raipoltenbach 150,--Tanzklub Neulengbach 150,--Theaterei 300,--Union Tennisclub Neulengbach 150,--Union Tennisclub Ollersbach 150,--Union Tischtennisverein Nlgb. 150,--Verein „Einfach L(i)ebenswert“ 150,--Verein f.Vogelzucht u. Vogelpflege 100,--Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 19 von 45


GESAMT 8.290,--Finanzierung:Eine Bedeckung ist im VA 2004 vorgesehen.Beschlussantrag:Der Gemeinderat wolle die Leistungszuschüsse 2004 wie folgt beschließen:VereinBetragBehinderten u. Kriegsopferverband 100,--Briefmarkensammelverein 100,--Club Mosaik 100,--Club Fit u. Gesund 100,--Elternverein d. Volksschule 150,--Elternvereinigung d. Hauptschule Nlgb. 150,--Faschingsgilde Neulengbach 100,--Gesangverein Neulengbach 300,--Jungschar Ollersbach 150,--Jungschar St. Christophen 150,--Kath. Bildungswerk St. Christophen 150,--Kath .Bildungswerk Neulengbach 150,--Kath. Bildungswerk Ollersbach 150,--Kinderfreunde Nlgb. 100,--Kirchenchor d. Pfarre Neulengbach 300,--Kirchenchor d. Pfarre Ollersbach 150,--Kirchenchor u. Singgruppe St. Christophen 150,--Kulturverein Neulengbach 200,--Kurse f. Beruf u. Freizeit 1.090,--Motor Speedway, Renn.-u.Rallyeclub 100,--Musikverein Nlgb.Asperhofen 300,--Österr. Alpenverein 300,--Österr. Turnerbund 150,--Pensionistenverband Nlgb. Tausendblum 100,--Pensionistenverband Ollersb.-Kirchstetten 100,--RC Neulengbach 100,--Reitclub Neulengbach 200,--Seniorenbund Neulengbach 100,--Seniorenbund St. Christophen 100,--Seniorenrunde Ollersbach 100,--Sport u. Fitnessunion 500,--Sportverein Nlgb. und Damenmannschaft 1.000,--Sportverein Raipoltenbach 150,--Tanzklub Neulengbach 150,--Theaterei 300,--Union Tennisclub Neulengbach 150,--Union Tennisclub Ollersbach 150,--Union Tischtennisverein Nlgb. 150,--Verein „Einfach L(i)ebenswert“ 150,--Verein f.Vogelzucht u. Vogelpflege 100,--GESAMT 8.290,--Beschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 20 von 45


Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH / Ilo zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 21 von 45


TOP 11.Rotes Kreuz - Ankauf eines LaiendefibrillatorsBerichterstatter: STR BliemSachverhalt:Das Österreichische Rote Kreuz – Bezirksstelle Neulengbach ersucht im Zuge der alljährlichen Leistungszuschussvergabedie Stadtgemeinde Neulengbach um Ersatz der Kosten für die Anschaffungeines Laiendefibrillators – Lifepack CR plus in der Höhe von € 1.700,-- zur Unterstützung im Kampfgegen den Herztod.Die Verbreitung der Laiendefibrillation in Firmen und öffentlichen Einrichtungen schreitet im Einsatzgebietdes Roten Kreuzes voran. Um die Interessenten besser beraten zu können, benötigt die Bezirksstelleein Demo-Gerät.Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.11. die Empfehlung abgegeben, den Ankauf einessolchen Defibrillator zu unterstützen.Finanzierung:Eine Bedeckung ist aus der verminderten Auszahlung der Subventionsbeträge 2004 (Verminderung €3.696,--) im OH möglich.Beschlussantrag:Der Gemeinderat wolle beschließen, dass der Ankauf eines Laiendefibrillators durch das ÖsterreichischeRote Kreuz – Bezirksstelle Neulengbach mit eine Betrag von € 1.700,00 finanziell unterstütztwird.Beschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 22 von 45


TOP 12.Änderung Untermietvertrag zwischen Sonderschule St. Christophenund Stadtgemeinde Nlgb.Berichterstatter: STR Fischer JosefSachverhalt:Die Stadtgemeinde Neulengbach ist Eigentümerin des Grundstückes EZ 17, Parz. Nr. 90 derKG St. Christophen im Ausmaß von 554 m2, auf dem der Raiffeisen – Kommunalleasing einBaurecht bis 31.12.2049 eingeräumt wurde.Auf Grund des am 30.6.1999 abgeschlossenen Immobilien-Leasingvertrages hat die StadtgemeindeNeulengbach den zum damaligen Zeitpunkt neu zu errichtenden Gebäudeteil sowieden komplett sanierten Altbestand vom Baurecht geleast, wobei die Übergabe bereitserfolgte.Die Bewilligung zur Untervermietung des Leasingobjektes erfolgte seitens der Raiffeisen-Immobilienleasing sowie der HypoReal-Leasing unter der Bedingung, dass die im § 3 Abs. 3angeführten Bedingungen eingehalten werden.Auf Grund der Mitteilung der Schulleitung des SPZ St. Christophen vom 17.3.2004, dass abSeptember 2004 die Kindergartengruppe nicht mehr im Schulgebäude geführt werden kann,kommt eine neue Flächenaufteilung zum Tragen.Es ist daher erforderlich, den in der Gemeinderatssitzung vom 19.2.2002 beschlossenenUntermietvertrag mit einem Flächenausmaß von 614,53 m² auf nunmehr 714,86 m² abzuändern.Der Mietvertrag beginnt am 1.9.2004 auf unbestimmte Zeit.Der wertgesicherte Untermietszins beträgt monatlich € 1.637,03, wobei die laufenden Betriebskosten(excl. der Gebäudeversicherung) vom Untermieter zu bezahlen sind.Indexberechnung:Zur Berechnung der Wertsicherung lt. § 5 des Vertrages aus 2002 wird derVPI 1996 vom November 2001 herangezogen, d. betr. 108,5VPI September 2004 114,1Differenz 5,16 % * v. urspr. Mietpreis von € 2,18, d.s. € 0,11ergibt neuen Mietpreis pro m2 € 2,29Finanzierung:Die Mietmehreinnahmen wurden im VA 2005 berücksichtigt.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 23 von 45


Beschlussantrag:Der Gemeinderat wolle den Untermietvertrag zwischen der Stadtgemeinde Neulengbach undder Sonderschulgemeinde St. Christophen zu den im Sachverhalt angeführten Bedingungenbeschließen, wobei der vorliegende Vertragsentwurf, GZ. 214-14122004, einen wesentlichenBestandteil des Antrages bildet.Anlagen:GZ. 214-14122004U n t e r m i e t v e r t r a gabgeschlossen zwischen:1. Der Stadtgemeinde Neulengbach durch ihre gefertigte Vertretung im folgenden„Vermieterin“ genannt, einerseits und2. Die Sonderschulgemeinde St. Christophen durch ihre gefertigte Vertretungim folgenden „Untermieter“ genannt§1AllgemeinesDie Stadtgemeinde Neulengbach ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 17 Grundbuch19747 St. Christophen mit dem Grundstück Nr. 90 Baufl.(begrünt) im Ausmaß von 554 m2,an welcher Liegenschaft der Raiffeisen-Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H. einBaurecht (Baurechtseinlage EZ 491 Grundbuch 19747 St. Christophen) aufgrund des Baurechtsvertragesvom 30.6.1999 bis 31.12.2049 eingeräumt wurde.Mit Immobilien-Leasingvertrag vom 30.6.1999 hat die Stadtgemeinde Neulengbachden zum damaligen Zeitpunkt neu zu errichtenden Gebäudeum- bzw. Zubau sowie denkomplett sanierten Altbestand vom Bauberechtigten geleast, wobei die Übergabe nachAbschluß aller Bauarbeiten bereits erfolgt ist.In Punkt XVIII. des Immobilien-Leasingvertrages wurde geregelt, daß eine Untervermietungdes Leasingobjektes oder Teilen desselben nur mit Einwilligung der Raiffeisen-Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H. und unter den im Immobilien-Leasingvertragfestgelegten Bedingungen erfolgen darf.Mit Mobilien-Leasingvertrag Nr. 8359 hat die Stadtgemeinde Neulengbach den zumdamaligen Zeitpunkt die gesamte Einrichtung des oben näher beschriebenen Gebäudes vonHypoReal 93 Mobilien-Leasingges.m.b.H. geleast, wobei die Übergabe des Mobiliars bereitserfolgt ist.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 24 von 45


In Punkt 6.1. des Mobilien-Leasingvertrages wurde geregelt, daß eine Untervermietungdes Leasingobjektes oder Teilen desselben nur mit schriftlicher Zustimmung der Hypo-Real 93 Mobilien-Leasingges.m.b.H. und unter den im Mobilien-Leasingvertrag festgelegtenBedingungen erfolgen darf.§ 2UntermietgegenstandGegenstand dieser Untermietvertrages sind die im Plan (Beilage ./1) für die Sonderschulgemeindeeingezeichneten Flächen im Ausmaß von 714,86 m2 samt dem darin befindlichenInventar laut Liste (Beilage ./2 u. 3).Der Mietgegenstand ist den Vertragsparteien hinsichtlich Lage, Größe undAusstattung genau bekannt.Alle im Plan nicht ausdrücklich einem Schultyp (Volksschule oder Sonderschule) zugeordneteFlächen samt Inventar werden von allen gemeinsam benutzt.§ 3Untermietdauer1. Das Mietverhältnis beginnt am 1.9.2004 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eskann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist zumEnde eines jeden Monats durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Für dieRechtzeitigkeit gilt das Datum des Postaufgabe des Kündigungsschreibens.2. Eine Aufkündigung durch den Untermieter kann jedoch frühestens mit Wirksamkeit zum Endedes 100. Quartals, gerechnet ab 1.10.2001 erfolgen.3. Ausdrücklich wird festgehalten, dass die Gültigkeit dieses Untermietvertrages vom aufrechtenBestand des Immobilien-Leasingvertrages mit der Raiffeisen-KommunalgebäudeleasingGesellschaft m.b.H. und vom Mobilien-Leasingvertrag mit der NiederösterreichischenHypoReal 93 Mobilien – Leasingges.m.b.H. abhängig ist, d.h. sollte diese Verträge beendetwerden, endet damit automatisch auch dieser Untermietvertrag. Die StadtgemeindeNeulengbach beabsichtigt in diesem Fall, im Einvernehmen mit Sonderschulgemeinde einenneuen Mietvertrag abschließen.§ 4Gebrauchsrecht der UntermieterDer Mietgegenstand darf von der Untermieterin ausschließlich im Rahmen der entsprechenden gesetzlichenBestimmungen verwendet werden. Jede Änderung des Verwendungszweckes bedarf derausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 25 von 45


Der zu bezahlende Betrag besteht aus:a) dem vereinbarten Untermietzins,§ 5Untermietzinsb) dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an Betriebskosten und öffentlichenAbgaben,c) der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, berechnet von denvorgenannten Bestandteilen lit a) und b).Der Untermietzins ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vomÖsterreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 1996 oder deran dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist diefür den Monat November 2001 verlautbarte Indexzahl.Der Untermietzins verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber derAusgangsbasis verändert. Eine Veränderung der Indexzahl bis 5 % bleibt unberücksichtigt. Wird dieseGrenze jedoch überschritten oder unterschritten, so wird die gesamte Änderung voll wirksam. Dieerste außerhalb des Spielraumes von 5 % liegende Indexzahl bildet die Grundlage der Neuberechnungdes jeweiligen Untermietzinses und des Spielraumes.Als Untermietzins wird unter Berücksichtigung der Wertsicherungsklausel und des Ausgangsbetragesaus dem Jahr 2001 ein angemessener Betrag in der Höhe von€ 2,29 pro m2, das sind € 1.637,03 monatlich vereinbart.§ 6Betriebskosten, laufende öffentliche Abgaben,sonstige AufwendungenDer Untermieter verpflichtet sich, die mit dem Betrieb, der Pflege, der Wartung undVerwaltung des Objektes verbundenen Betriebskosten, Steuern und Abgaben und sonstigenAufwendungen wie insbesondere Wasser- und Kanalgebühren, Kosten für Rauchfangkehrer,Kanalräumung etc. direkt zu bezahlen.Die Stadtgemeinde bezahlt dagegen weiter die bestehende Gebäudeversicherung.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 26 von 45


§ 7Störung in der BenützungDer Untermieter erklärt, aus den zeitweiligen Störungen oder Absperrungen der Wasserzufuhr oderGebrechen oder Absperrung an den Strom- oder sonstigen Leitungen, welche auf Verschulden derVersorgungsunternehmen zurückzuführen sind, keinerlei Rechtsfolgen gegen die Vermieterin abzuleiten.§ 8Einhaltung öffentlich rechtlicher VorschriftenDer Untermieter ist bei Benützung des Bestandobjektes verpflichtet, alle öffentlichrechtlichenVorschriften einzuhalten. Soweit die Vermieterin den Behörden für die Einhaltungderartiger Vorschriften verantwortlich ist, wird der Untermieter über jeweilige Aufforderungder Vermieterin unverzüglich alle Maßnahmen treffen, die zur Einhaltung derartigerVorschriften notwendig sind und die Vermieterin schad- und klaglos halten.§ 9Erhaltungspflicht des UntermietersDer Untermieter hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen, neuwertigen Zustand übernommen.Er verpflichtet sich, diesen Zustand zu erhalten, den Mietgegenstand und die mitgemieteten Gegenständepfleglich zu behandeln und diesen nach Beendigung des Mietvertrages in gleich gutem Zustand– abgesehen von der natürlichen Abnützung – zurückzustellen.Der Untermieter verpflichtet sich weiters, den Mietgegenstand und die für diesen bestimmtenZu- und Ableitungen, Einrichtungen und Geräte, insbesondere die Wasser-, Abwasser-, E-lektroleitungen sowie die Heizungs- und sanitären Anlagen zu warten und instandzuhalten.Kommt der Untermieter dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Vermieterin berechtigt,sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf Kosten des Untermieters durchführenzu lassen. Der Untermieter ist verpflichtet, die Vermieterin hinsichtlich dieser Kosten vollkommenschad- und klaglos zu halten.§ 10Änderungen im MietgegenstandDer Untermieter ist verpflichtet, die vorübergehende Benützung und Veränderung des Mietgegenstandesohne Ersatzanspruch zu dulden, wenn dies zur Beseitigung ernster Schäden des Hauses oder zurDurchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Haus notwendig oder zweckmäßig ist.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 27 von 45


Der Untermieter verpflichtet sich, beabsichtigte Veränderungen am Mietgegenstand derVermieterin rechtzeitig anzuzeigen. Die Anzeige hat Art und Umfang der Veränderung zuenthalten. Die Veränderungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters undbei der Immobilie der Raiffeisen-Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., bei Mobiliender HypoReal 93 Mobilien-Leasingges.m.b.H. durchgeführt werden.Der Untermieter haftet der Vermieterin unabhängig von eigenen Verschulden für alle Schäden,die am Mietgegenstand oder sonst am Haus aus solchen Arbeiten entstehen und hältdie Vermieterin diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.Bei Beendigung des Bestandverhältnisses kann die Vermieterin die Herstellung des ursprünglichenZustandes auf Kosten des Untermieters verlangen. Tut sie dies nicht, gehensämtliche Investitionen ohne Anspruch auf Kostenersatz in das Eigentum der Vermieterinüber. Dementsprechend verzichtet der Untermieter auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchengem. §§ 1036, 1037 und 1098 ABGB.§ 11WeitergabeJede Weitergabe des Mietgegenstandes an natürliche oder juristische Personen, sei es ganz oderteilweise, entgeltlich oder unentgeltlich bedarf der Zustimmung der Vermieterin.§ 12Betreten des Mietgegenstandes durch dieVermieterinDie Vermieterin oder ein von ihr Beauftragter ist berechtigt, im angemessenen Ausmaß nachvorheriger Anmeldung die Mieträumlichkeiten zu betreten, um die Einhaltung der Vertragspflichtendes Untermieters zu überwachen oder notwendige Hausreparaturen durchführen zukönnen. Bei Gefahr in Verzug kann die Vermieterin oder ein von ihr Beauftragter den Mietgegenstandjederzeit auch in Abwesenheit des Untermieters betreten. Bei Abwesenheit hatder Untermieter dafür zu sorgen, daß der Mietgegenstand in dringenden Fällen jederzeit zugänglichist.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 28 von 45


§ 13Kosten und GebührenDie Kosten der Errichtung dieses Vertrages und dessen Vergebührung (einschließlich Bogengebühr)tragen die Vermieterin und der Untermieter je zur Hälfte.§ 14Sonstige BestimmungenDie Vertragsteile verzichten auf die Irrtumsanfechtung. Laesio enormis kann nicht geltend gemachtwerden.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, weil sie gegenzwingendes Recht verstößt (bzw. verstoßen), so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungenunberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Vereinbarung durch einewirksame ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.Die Vertragsparteien stellen übereinstimmend fest, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen.Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichenVereinbarung, die von allen Vertragsteilen unterfertigt ist.Zusätze oder Erklärungen der Untermieter auf Zahlscheinen gelangen infolge maschinellerBearbeitung nicht zu Kenntnis der Vermieterin. Derartige Zusätze und Erklärungen könnendaher von der Vermieterin auch nicht stillschweigend zur Kenntnis genommen werden. DerUntermieter erklärt ausdrücklich, sich nicht auf die stillschweigende Zustimmung der Vermieterinzu derartigen Zusätzen oder Erklärungen zu berufen.Solange der Vermieterin nicht eine andere Zustelladresse zur Kenntnis gebracht wird, erfolgenZustellungen aller Art an die Adresse des Mietobjektes mit der Wirkung, daß sie demUntermieter als zugekommen gelten.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 29 von 45


Dieser Mietvertrag wird in drei Ausfertigungen errichtet, von welcher jeder Vertragsteil eineerhält. Eine Ausfertigung ist für das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern bestimmt.Neulengbach, amBeschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 30 von 45


TOP 13.Pachtvertrag, KG. MarkersdorfBerichterstatter: STR Fischer JosefSachverhalt:In der Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2004 wurde vom Gemeinderat ein Dienstbarkeitsvertrag hinsichtlicheines Geh- und Fahrrechtes über eine ca. 50 m2 große Fläche des Grundstückes 619/2 derLiegenschaft EZ 189 Grundbuch 19735 Markersdorf sowie die Annahme eines Kaufanbotes der EhegattenNorbert und Christine Jurkowitsch über eine 355 m2 große Teilfläche des Grundstückes 619/2der Liegenschaft EZ 189 Grundbuch 19735 Markersdorf beschlossen.Nunmehr sind die Ehegatten Jurkowitsch mit der Bitte an die Stadtgemeinde Neulengbach herangetreten,jenen Grundstücksteil des Grundstückes 619/2, für den sie ein Kaufangebot abgegeben haben,pachten zu dürfen.Hierüber wurde nun ein Pachtvertragsentwurf erstellt, der dem Antrag vollinhaltlich beiliegt.Eckdaten:Verpächterin:Pächter:Pachtgegenstand:Pachtdauer:Stadtgemeinde NeulengbachNorbert und Christine Jurkowitsch, Khuenstraße 286, 3040 Neulengbachca. 355 m2 große Teilfläche des Grundstückes Nr. 619/2 der LiegenschaftEZ 189 Grundbuch 19735 Markersdorfab 1. Jänner 2005 auf die Dauer von 5 JahrenSollte der Pachtgegenstand vor Ablauf der Frist von 5 Jahren seitens derPächtergekauft werden, endet der Pachtvertrag mit Abschluss des KaufvertragesPachtzins: € 1,00 je m2 und Jahr, wertgesichert an VPI 1996Der bis zum Abschluss des Kaufvertrages bezahlte Pachtzins wird auf den zubezahlenden Kaufpreis angerechnetBeschlussantrag:Der Gemeinderat wolle den Abschluss des Pachtvertrages wie folgt beschließen:Verpächterin: Stadtgemeinde NeulengbachPächter:Norbert und Christine Jurkowitsch, Khuenstraße 286, 3040 NeulengbachPachtgegenstand: ca. 355 m2 große Teilfläche des Grundstückes Nr. 619/2 der LiegenschaftEZ 189 Grundbuch 19735 MarkersdorfPachtdauer: ab 1. Jänner 2005 auf die Dauer von 5 JahrenSollte der Pachtgegenstand vor Ablauf der Frist von 5 Jahren seitens derPächtergekauft werden, endet der Pachtvertrag mit Abschluss des KaufvertragesPachtzins: € 1,00 je m2 und Jahr, wertgesichert an VPI 1996Der bis zum Abschluss des Kaufvertrages bezahlte Pachtzins wird auf den zubezahlenden Kaufpreis angerechnetDer vorliegende Entwurf des Pachtvertrages, GZ. 840/14122004, bildet einen integrierenden Bestandteildes Beschlussantrages.Anlagen:GZ: 840/14122004Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 31 von 45


Pachtvertragabgeschlossen zwischen:1) der Stadtgemeinde Neulengbach, 3040 Neulengbach, Kirchenplatz 82, und2) den Ehegatten Herrn Norbert Jurkowitsch, geb. 6.6.1948, wohnhaft in 3032Eichgraben, Niederwaldstraße 19 und Frau Christine Jurkowitsch, geb.24.6.1948, wohnhaft in 3040 Neulengbach, Khuenstraße 286Präambel: In Kenntnis des bereits zwischen der Stadtgemeinde Neulengbach und den EhegattenJurkowitsch abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages hinsichtlich eines Geh- undFahrrechtes über eine cirka 50 m2 große Fläche des Grundstückes 619/2 der LiegenschaftEZ 189 Grundbuch 19735 Markersdorf sowie des von den Ehegatten abgegebenen Kaufanbotesüber eine 355 m2 große Teilfläche des Grundstückes 619/2 der Liegenschaft EZ 189Grundbuch 19735 Markersdorf vereinbaren die Parteien folgendes:Erstens: Die Stadtgemeinde verpachtet und die Ehegatten Norbert und Christine Jurkowitschpachten die 355 m2 große Teilfläche des oben genannten Grundstückes ausschließlichfür private Zwecke. Die Pächterseite erklärt, dass sie für die Pflege des Pachtgrundstückesaufkommt.Zweitens: Dieser Vertrag beginnt am 1. Jänner 2005 und wird auf eine Dauer von 5 Jahrenabgeschlossen, sodass das Pachtverhältnis infolge Zeitablaufes, ohne dass es einer Kündigungbedarf endet.Sollte jedoch der Pachtgegenstand vor Ablauf der Frist von 5 Jahren seitens der E-hegatten Jurkowitsch gekauft werden, endet der Pachtvertrag mit Abschluss des Kaufvertragesund wird zwischen den Parteien vereinbart, dass der bis dahin bezahlte Pachtzins aufden dann zu bezahlenden Kaufpreis angerechnet wird.Drittens: Der vereinbarte Pachtzins beträgt jährlich € 1 pro m², demnach € 355,-- (dreihundertfünfundfünfzigEuro und ist jährlich im Vorhinein zur Zahlung fällig.Gem. § 6 Abs. 1 Zif. 16 des Umsatzsteuergesetzes 1994, UStG 1994, sind diese Umsätzesteuerfrei.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 32 von 45


Der Pachtzins von € 355,-- wird auf den von der „Statistik Austria GmbH“ verlautbarten monatlichenIndex der Verbraucherpreise 1996 wertbezogen.Viertens: Ausdrücklich verzichtet die Pächterseite auf jeden Ersatzanspruch für Aufwendungenan dem Pachtgegenstand aus welchem Rechtstitel auch immer bei Beendigung desPachtverhältnisses.Fünftens: Der Vertrag geht beiderseits auf Rechtsnachfolger über.Sechstens: Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind auf Seiten beiderVertragsparteien nur dann rechtsverbindlich, wenn sie in Schriftform errichtet und ordnungsgemäßunterfertigt worden sind.Siebentens: Die Kosten der Errichtung und der Vergebührung dieses Vertrages trägt dieVerpächterseite, welche auch den Auftrag zu Vertragserrichtung erteilt hat.Achtens: Dieser Vertrag wird in zwei Originalen errichtet, von welchen je ein Original diePächterseite und die Verpächterseite erhalten.Neulengbach, amBeschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BA / BH zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 33 von 45


TOP 14. Voranschlag 2005Berichterstatter: STR Mag. Dr. HeissSachverhalt:Sachverhalt:Der Voranschlagsentwurf 2005 wurde am 25.11.2004 den jeweiligen Fraktionen übergebenund lag in der Zeit vom 30. November bis zum 14.12.2004 zur öffentlichen Einsichtnahmeauf.Erinnerungen wurden nicht eingebracht.In der Finanzausschusssitzung am 29.11.2004 erfolgte eine detaillierte Behandlung des VA-Entwurfes.Kerndaten des Voranschlages 2005:Ordentlicher Haushalt, Einnahmen und Ausgaben € 10,459.000,00Außerordentlicher Haushalt, Einnahmen und Ausgaben € 2,375.800,00Zuführungen vom ordentlichen an den außerordentlichen Haushalt: € 291.500,00.Abschnittssummen im ordentlichen Haushalt:Einnahmen Bezeichnung Ausgaben445.800,00 Vertretungskörper u. allg. Verwaltung 1.363.200,0024.600,00 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 114.100,00304.900,00 Unterricht, Erziehung Sport u. Wissenschaft 1.840.600,00195.300,00 Kunst, Kultur und Kultus 366.600,002.500,00 soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung 741.800,001.800,00 Gesundheit 1,045.800,0035.200,00 Straßen-, Wasserbau u. Verkehr 756.000,0026.000,00 Wirtschaftsförderung 162.000,003.370.500,00 Dienstleistungen 3.693.300,006.052.400,00 Finanzwirtschaft 375.600,0010.459.000,00 SUMME 10.459.000,00Abschnittssummen im außerordentlichen Haushalt:Einnahmen Bezeichnung Ausgaben0,00 Vertretungskörper u. allg. Verwaltung 0,00488.500,00 öffentliche Ordnung und Sicherheit 488.500,00574.000,00 Unterricht, Erziehung Sport u. Wissenschaft 574.000,0053.000,00 Kunst, Kultur und Kultus 53.000,000,00 soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung 0,000,00 Gesundheit 0,00586.500,00 Straßen-, Wasserbau u. Verkehr 586.500,00100.000,00 Wirtschaftsförderung 100.000,00573.800,00 Dienstleistungen 573.800,000,00 Finanzwirtschaft 0,002.375.800,00 SUMME 2,375.800,00Schuldenstand Kat. I:Anfangsstand 2005 € 4,463.393,00 Endstand 2005 € 4,417.323,00Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 34 von 45


Schuldenstand Kat IIAnfangsstand 2005 € 8,846.108,00 Endstand 2005 € 8,713.573,00Beschlussantrag:Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des Voranschlages 2005 beschließen.Beschluss:Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Abstimmungsergebnis:23 Ja3 Stimmenthaltungen: STR Fischer Johann, GR Brückler, GR MühlbauerSachbearbeiter: BH zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 35 von 45


TOP 15. Haushaltsbeschluss 2005Berichterstatter: STR Mag. Dr. HeissSachverhalt:Sachverhalt:Gleichzeitig mit dem Voranschlag 2005 ist gem. § 73 (3) der NÖ Gemeindeordnung derHaushaltsbeschluss mit folgenden Teilbereichen zu fassen:a) die Abgaben, insbesondere die jährlich festzusetzenden Abgabenhebesätze und die Entgeltefür die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen;b) die Höhe der erforderlichen Kassenkredite;c) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des außerordentlichenVoranschlages aufzunehmen sind,d) der Dienstpostenplan unde) der mittelfristige FinanzplanDer Haushaltsbeschluss umfasst im Detail folgende Punkte:Zu a) Grundsteuer A 500 % der BemessungsgrundlageGrundsteuer B 500 % der BemessungsgrundlageKommunalsteuer 3 % der BemessungsgrundlageOrtstaxen € 0,22 pro NächtigungFremdenverkehrsförderungsbeitrag zwischen o,5 und 1,25 %o des UmsatzesLustbarkeitsabgabe Verordnung vom 7.12.1992Hundeabgabe Verordnung vom 4.12.2000Gebrauchsabgabe Verordnung vom 26.6.2001Abstellplatzausgleichsabgabe Verordnung vom 27.10.1998Kinderspielplatzausgleichsabgabe Verordnung vom 27.10.1998Aufschließungsabgabe Verordnung vom 4.12.2000VerwaltungsabgabenKommissionsgebührenVieh- und FleischbeschaugebührenWasserbezugsgebühren Verordnung vom 4.12.2000Waserbereitstellungsabgabe Verodnung vom 4.12.2000Wasseranschlussabgabe Verordnung vom 4.12.2000Kanalbenützungsgebühr Verordnung vom 4.12.2000Kanaleinmündungsabgabe Verordnung vom 4.12.2000Friedhofsgebühren Verordnung vom 4.12.2000Entgelt für Bauhofleistungen Arbeiter von € 14,53 bis € 17,88Facharbeiter von € 15,33 bis € 26,89PKW € 10,90LKW € 18,17UNIMOG neu € 35,61Traktor € 18,89John-Deere € 14,53Bagger € 23,98Gräder € 43,60LKW-Anh. € 11,63PKW-Anh. € 2,18Kipper € 6,54Radlader € 14,53Tankanhänger € 2,91Palfinger € 15,26Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 36 von 45


Marktstandsgebühren Verordnung vom 29.6.1999Zu b) Rahmen für Kassenkredit in der Höhe von € 563.400,--Zu c) Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen € 718.100,00 davon in der KAT I,€ 534.500,00 und in der KAT II € 183.600,00.Zu d)DienstpostenplanGleichzeitig mit dem Voranschlag 2005 ist auch der Dienstpostenplan mitzubeschließen.Im beiliegenden Entwurf des Dienstpostenplanes sind insgesamt 83 Dienstposten vorgesehen,davon 37 Vollzeitbeschäftigungen, 34 Teilzeitbeschäftigungen, 7 Aushilfskräfte, 3 Lehrlingsausbildungsplätzeund 2 Mitarbeiterinnen im Karenz.Der Dienstpostenplan stellt die Rahmenvorgabe im Personalbereich für das Jahr 2005 dar.Zu e)Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen der VRV ist es ab dem Jahr 2002 zwingend vorgeschrieben,dem jeweiligen Voranschlag auch eine mittelfristige Finanzplanung beizulegenund zu beschließen.Insbesondere wegen der zunehmenden Investitionstätigkeiten der Gemeinden und der damitoft verbundenen Aufnahme langfristiger Darlehen sowie der Folgeausgaben ist eine überden einjährigen Planungszeitraum des Voranschlags hinausreichende, mehrjährige Planungder kommunalen Haushaltswirtschaft in Form eines mittelfristigen Finanz- und Investitionsplaneszweckmäßig und erforderlich.Funktionen der mittelfristigen Finanzplanung:• Prioritätensetzung im Investitionsbereich• Abstimmung der gewünschten Investitionspolitik mit dem finanziellen Handlungsoptionenbzw. mit den Zielen einer erforderlichen Haushaltskonsolidierung• Sicherung des Haushaltsgleichgewichts während der Planungsperiode• Koordinierung der politischen Entscheidungsträger• Abstimmung zwischen Politik und VerwaltungKerndaten der MFP 2005-2008 im Ordentlichen Haushalt:OH-EinnahmenBezeichnung 2005 2006 2007 2008Gruppe 0 445.800 445.900 446.800 447.700Gruppe 1 24.600 21.600 22.300 23.000Gruppe 2 304.900 305.400 306.100 306.900Gruppe 3 195.300 189.900 193.100 196.400Gruppe 4 2.500 2.600 2.700 2.800Gruppe 5 1.800 1.800 1.800 1.800Gruppe 6 35.200 35.900 36.600 37.300Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 37 von 45


Gruppe 7 26.000 17.500 17.500 17.500Gruppe 8 3.370.500 3,392.500 3,440.900 3,474.800Gruppe 9 6,052.400 6,069.900 6,159.200 6,249.800Summe 10,459.000 10,483.000 10,627.000 10,758.000OH-AusgabenBezeichnung 2005 2006 2007 2008Gruppe 0 1,363.200 1,392.100 1,384.600 1,442.000Gruppe 1 114.100 115.800 117.500 119.200Gruppe 2 1,840.600 1,878.600 1,889.800 1,921.100Gruppe 3 366.600 353.500 358.900 364.400Gruppe 4 741.800 777.500 809.300 842.800Gruppe 5 1,045.800 1,099.300 1,155.800 1,215.300Gruppe 6 756.000 760.300 764.300 768.300Gruppe 7 162.000 159.100 159.900 160.800Gruppe 8 3,693.300 3,691.000 3,746.900 3,804.100Gruppe 9 375.600 255.800 240.000 120.000Summe 10,459.000 10,483.000 10,627.000 10,758.000Kerndaten der MFP 2005-2008 im Außerordentlichen Haushalt:AOH-EinnahmenBezeichnung 2005 2006 2007 2008Gruppe 0Gruppe 1 488.500 495.500 87.000Gruppe 2 574.000Gruppe 3 53.000Gruppe 4Gruppe 5Gruppe 6 586.500 44.100Gruppe 7 100.000Gruppe 8 573.800 28.300 116.300Gruppe 9Summe 2,375.800 523.800 203.300 44.100Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 38 von 45


AOH-AusgabenBezeichnung 2005 2006 2007 2008Gruppe 0Gruppe 1 488.500 495.500 87.000Gruppe 2 574.000Gruppe 3 53.000Gruppe 4Gruppe 5Gruppe 6 586.500 44.100Gruppe 7 100.000Gruppe 8 573.800 28.300 116.300Gruppe 9Summe 2,375.800 523.800 203.300 44.100Beschlussantrag:Der Gemeinderat möge den vorliegenden Haushaltsbeschluss mit den Teilbereichena) die Abgaben, insbesondere die jährlich festzusetzenden Abgabenhebesätze und die Entgeltefür die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen;b) die Höhe der erforderlichen Kassenkredit;c) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des außerordentlichenVoranschlages aufzunehmen sind;d) den Dienstpostenplane) den mittelfristigen Finanzplandie im Sachverhalt detailliert erläutert sind, fassen.Beschluss:Ad a) Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Ad b) Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Ad c) Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Ad d) Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Ad e) Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 39 von 45


Abstimmungsergebnis:Ad a) 22 Ja4 Stimmenthaltungen: STR Fischer Johann, GR Brückler, GR Mühlbauer, GR HaslingerAd b) 22 Ja4 Stimmenthaltungen: STR Fischer Johann, GR Brückler, GR Mühlbauer, GR HaslingerAd c) 22 Ja4 Stimmenthaltungen: STR Fischer Johann, GR Brückler, GR Mühlbauer, GR HaslingerAd d) 17 Ja7 Nein: STR Fischer Johann, GR Brückler, STR NR Schasching, GR Prochazka,GR Schweighofer, GR Dr.Weinauer, GR Blümel2 Stimmenthaltungen: GR Mühlbauer, GR HaslingerAd e) 17 Ja7 Nein: STR Fischer Johann, GR Brückler, STR NR Schasching, GR Prochazka,GR Schweighofer, GR Dr.Weinauer, GR Blümel2 Stimmenthaltungen: GR Mühlbauer, GR HaslingerSachbearbeiter: BH zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 40 von 45


TOP 16.Ansuchen um Förderung der ZuchttierhaltungBerichterstatter: STR WohlmuthSachverhalt:Herr Josef Stiefsohn, 3051 St. Christophen, Oberndorf 6, ersucht um Förderung für den Ankauf einesZuchtebers Pietrain der Klasse 2+ lt. beiliegendem Abstammungsnachweis.Die Ankaufsrechnung von Gerhard Willim, 3386 Hafnerbach, in Höhe von € 700,-- wurde vorgelegt.Es liegt der Vorschlag vor, Herrn Stiefsohn einen 25 %-Zuschuss auszuzahlen ( € 175,-- ), mit derAuflage, dass innerhalb der nächsten 2 Jahre keine Förderung zur künstlichen Besamung erfolgt.Im Jahre 2001 wurde an Herrn Stiefsohn für den Ankauf eines Zuchtebers ein 25 %-Zuschuss (ATS2.500,--) ausbezahlt.Finanzierung:Ein Kostenersatz für Zuchttierhaltung ist im VA 2004 nicht vorgesehen.Nach derzeitigen Abrechnungsstand sollte eine Bedeckung beim HH-Kto. 1/7490-729010 (KünstlicheBesamung Schweine) noch möglich sein.Beschlussantrag:Der Gemeinderat wolle für Herrn Josef Stiefsohn, 3051 Oberndorf 6, einen Beitrag zum Ankauf einesZuchtebers in Höhe von 25 % der Ankaufskosten, d.s. € 175,--, mit der Auflage, dass innerhalb dernächsten 2 Jahre kein Zuschuss zur künstlichen Besamung erfolgt, beschließen. Weiters wolle derGemeinderat gem. § 35 Zif. 20 der NÖ Gemeindeordnung beschließen, dass zur Finanzierung diesesAnkaufsbeitrages freie Budgetmittel aus der Haushaltsstelle 1/7490-729010 (Künstliche BesamungSchweine) verwendet werden.Beschluss:Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.Abstimmungsergebnis:25 Ja1 Stimmenthaltung: GR BrücklerSachbearbeiter: BH zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 41 von 45


TOP 16.1.HeizkostenzuschussBerichterstatter Bgm.Abg.z.NR. KurzbauerSachverhaltDie Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicherneinen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2004/2005 in der Höhe von € 50.-zu gewähren.Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.Die Anträge müssen bis spätestens 30. April 2005 bei der Gemeinde eingelangt sein.Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:● AusgleichszulagenbezieherInnen● BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG● BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldetsind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht ü-bersteigt● BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatznicht übersteigt oder Familien, die im Monat November 2004 oder danach die NÖFamilienhilfe beziehen● sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzliegt.Die Einkommensgrenzen betragen wie folgt:Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.015,00Für Alleinstehende € 653,19Und zuzüglich für jedes Kind € 69,52Von Seiten der Stadtgemeinde Neulengbach besteht ein Förderungsqualität für Mindestrentner (Mindestpensionnach § 293 ASVG). Die finanzielle Unterstützung, die heute als Mindestrentnerbeitragbezeichnet wird, beträgt € 75,00, und hat sich aus der kostenlosen Beistellung von Heizmaterial herausentwickelt.Über Vorschlag des Sozialausschusses wird an MS-Patienten ein Beitrag von € 100,00 gewährt.Die Kosten haben dafür im Jahr 2003 insgesamt € 3.200,00 betragen.(36 Personen à € 75,005 Personen à € 100,00)Beschlussantrag:Der Gemeinderat möge eine einmalige (nur für 2004) Ausweitung des „Heizkostenzuschusses derStadtgemeinde Neulengbach“, in der Höhe von € 50,00, auf jene Personengruppe, die auch den NÖHeizkostenzuschuss erhält, beschließen.Nach diesem Tagesordnungspunkt wird die Sitzung um 21.40 Uhr vom Vorsitzenden für eine Pauseunterbrochen und der nicht öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung um 21.50 Uhr wieder fortgesetzt.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 42 von 45


Beschluss:Der Antrag wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig.Sachbearbeiter: BH / AV zugeteilt am: erledigt am:Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 43 von 45


Ende der Sitzung um 21.40 Uhr.PROTOKOLLFERTIGUNGBgm. Abg.z.NR. Johann KurzbauerVorsitzenderAndrea BirknerSchriftführerDieses Protokoll wurde in der Sitzung amgenehmigt/abgeändert/nicht genehmigt*)*) nicht zutreffendes bitte streichen2 Protokollbeilagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Protokolls.Gemeinderat 14.12.2004 öffentlich Seite 44 von 45

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