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<strong>Media</strong>-<strong>Kit</strong> 2012Profiles | Events | Contacts afz | afz-journal Fleischwirtschaft Fleischwirtschaft International <strong>fleischwirtschaft</strong>.de + <strong>com</strong> Terms & Conditions46 | 47PAdvertisement sizes and ratesBediener: afrb Produkt: FLW Ausgabe: 007 / 7 Ressort: Aktuell Name/Pagina: X008 / 8 Letzte Änderung: 06-07-2007 17IsTypeset Deadline: 17-07-2007 12:008 Fleischwirtschaft 7/2007Standpunktchung erscheinen sie in der Regelerst wieder zur Fleischuntersuchung.So entzieht sich derSchlachtvorgang in registriertenBetrieben mit schöner Regelmäßigkeitjeglicher amtlichenÜberwachung, sowohl im Hinblickauf den Tierschutz als auchauf die Fleischhygiene. Seit einigenMonaten werden solcheBetriebe in der Vorbereitung aufdie mögliche Zulassung auchvon Amtstierärzten besucht. Fürdie Betriebsinhaber ist es häufigdas erste Mal, dass sie bei derBetäubung, Entblutung undAusschlachtung kritisch beobachtetwerden. Die dabei festgestelltenMängel offenbaren einerhebliches Überwachungsdefizitin diesen überwiegend handwerklichstrukturierten Betrieben,so dass man manchmal denkenkönnte, dass die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)in registrierten Schlachteinrichtungenniemals Rechtskraft erlangthätte, obwohl diese Verordnungin weiten Teilen seitmehr als zehn Jahren geltendesRecht ist.Da werden nicht zulässige Betäubungsverfahrenangewendet(Bolzenschuss beim Schwein inder gewerblichen Schlachtung)und nicht mehr zulässige Betäubungsgeräteverwendet (Anlagenzur Elektrobetäubung ohneakustisches oder optisches Signalzur deutlichen Anzeige desEndes der Mindeststromflusszeit;Anlagen zur Elektrobetäubungohne Anzeige einer fehlerhaftenBetäubung hinsichtlichdes Stromstärkeverlaufs). Eskönnen keine Sachkundebescheinigungenvorgelegt werdenund – was weitaus schlimmer ist– es fehlen in Einzelfällen die zurRuhigstellung, Betäubung undtretbaren Preis erwerben. DieseAnlage war als Prototyp undMesseneuheit am Stand einesösterreichischenHerstellersausgestellt.Was man weiterhin vergeblichsuchen musste, waren verlässlichetechnische Einrichtungenzur automatisierten, kontinuierlichenund zuverlässigenÜberwachung der Entbluteeffektivitätbeim Einzeltier. Solcheaus Sicht des Tierschutzesnach der Anwendung von reversiblenBetäubungsverfahrenzwingend notwendige Maßnahmenmüssen wohl erst gesetzlichverpflichtend gefordert werden,bevor es zu einer Realisierungkommt. Dabei hätte ein derartigesVerfahren durchaus auch betriebswirtschaftlicheVorteile.In Einzelfällen gravierendetierschutzrelevante MängelNach einem Besuch der IFFAhätte man also den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindestbei der Betäubung von Schweinund Rind derzeit keine größerenProbleme auftreten. Dem ist leidernicht so: Im Zusammenhangmit den anstehenden Zulassungenbisher registrierterSchlachtbetriebe offenbaren sichin Einzelfällen erschreckendegravierende tierschutzrelevanteMängel. Bisher lag die Überwachungder Schlachtung in den registriertenSchlachtbetriebennahezu ausschließlich in derHand der amtlichen Tierärzte.Diese ganz überwiegend nebenamtlichtätigen Kollegen sindaber bei der eigentlichenSchlachtung nur in den seltenstenFällen im Betrieb anwesend.Nach der Durchführung deramtlichen Schlachttieruntersu-Von Matthias MojeWer gehofft hatte, anlässlicheines IFFA-Besuchswirklich neue Lösungenzum Thema Schlachten im engerenSinne, nämlich der Betäubungund Entblutung, zu finden,wurde enttäuscht. Beispielhaftfür diese Feststellung sei nur derMessestand eines namhaftenSchlachttechnik-Herstellers genannt:Während dort 2004 nochein Restrainer zur vollautomatischenElektrobetäubung vonSchlachtschweinen zu besichtigenwar, dominierten in diesemJahr – wie auch bei den Mitbewerbern– die Schlachtroboter.Weder zur Elektro- noch zurKohlendioxidbetäubung gab esechte Neuigkeiten. Auch bei derKohlendioxidbetäubungvonRindern hat es anscheinend inden vergangenen drei Jahren seitder letzten IFFA nicht den erwartetenDurchbruch gegeben. Bestätigtwurde immerhin derTrend zur Kohlendioxidbetäubungvon Schweinen.Bei Gesprächen am Messestandeines Herstellers von Elektro-und Gasbetäubungsanlagenfür Schlachtschweine wurdedeutlich, dass schon seit Jahrenkeine neue Elektrobetäubungseinrichtungfür große Schweineschlachtbetriebeverkauft wurde.Nach den großen Schlachtbetrieben,die auf die Kohlendioxidbetäubungsetzen, werdenwohl die mittelgroßen Betriebenachziehen. Selbst für Schlachtleistungenvon maximal 50Schweinen pro Stunde kannman nun eine CO2-Betäubungsanlagezu einem durchaus ver-SchlachtungnotwendigenKenntnisse und Fähigkeiten. Sogab ein Betriebsinhaber gegenüberVertretern der zuständigenBehörde freimütig zu, dass er imVerlauf seines Besuchs der Meisterschuleso gut wie gar nichtsüber eine tierschutzgerechte Betäubunggelernt habe. (Aufgrundeigener Erkenntnisse giltdiese Feststellung auch zumindestfür bestimmte Technikerschulen.)So erklären sich auchBeobachtungen, wenn ein vollständigunsachgemäßer Zangenansatzbei der Elektrobetäubungvon Schweinen nur zur Immobilisierungder Tiere führt, oderwenn in Folge eines unzureichendenZangenanpressdruckesdie erforderliche Mindeststromstärkezur Auslösung des epileptiformenAnfalles wiederholtnicht erreicht wird und dem Tiersomit ganz erhebliche Schmerzenzugefügt werden. Dass häufigerdie vorgeschriebenen Ersatzbetäubungsgerätenicht amOrt der Schlachtung bereitgehaltenwerden, erscheint in Anbetrachtder vorgenannten Fehlerdann schon als „lässlicheSünde“.Probleme bei der Betäubungvon MuttersauenIn Betrieben, in denen dieMastschweine unter akzeptablenBedingungen betäubt undentblutet werden, kann sich dieBetäubung von Muttersauenabenteuerlich gestalten. Die fürMastschweine noch praktikableBetäubung von Kleingruppen inder Bucht stößt dann an ihreGrenzen, wenn eine einzelneMuttersau in der nunmehr vielzu geräumigen Bucht betäubtwerden soll. Beim Beobachterkann dann der Eindruck entstehen,dass das erste Ziel des Betäubersdarin besteht, das große(und durchaus wehrhafte) Tiermöglichst schnell umzuwerfen.Dabei wird vorrangig auf die immobilisierendeWirkung desAuf der IFFA wurde der Trend zur Kohlendioxidbetäubung von Schweinen bestätigtBeim Schlachten liegt vieles noch im ArgenNach einem Besuch der diesjährigenIFFA in Frankfurt am Mainhätte man den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindest beider Betäubung von Schwein undRind derzeit keine größeren Problemeauftreten. Dem ist leidernicht so.Viele Betriebsinhaber werden das erste Malkritisch bei der Betäubung, Entblutung undAusschlachtung beobachtet.1/4 page corner W x HType Area 93 x 130Bleed 102 x 1504 mm trim each outeredge in addition tosize bleedmulticol. € 1,515.80Bediener: afrb Produkt: FLW Ausgabe: 007 / 7 Ressort: Aktuell Name/Pagina: X008 / 8 Letzte Änderung: 06-07-2007 17IsTypeset Deadline: 17-07-2007 12:008 Fleischwirtschaft 7/2007Standpunktchung erscheinen sie in der Regelerst wieder zur Fleischuntersuchung.So entzieht sich derSchlachtvorgang in registriertenBetrieben mit schöner Regelmäßigkeitjeglicher amtlichenÜberwachung, sowohl im Hinblickauf den Tierschutz als auchauf die Fleischhygiene. Seit einigenMonaten werden solcheBetriebe in der Vorbereitung aufdie mögliche Zulassung auchvon Amtstierärzten besucht. Fürdie Betriebsinhaber ist es häufigdas erste Mal, dass sie bei derBetäubung, Entblutung undAusschlachtung kritisch beobachtetwerden. Die dabei festgestelltenMängel offenbaren einerhebliches Überwachungsdefizitin diesen überwiegend handwerklichstrukturierten Betrieben,so dass man manchmal denkenkönnte, dass die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)in registrierten Schlachteinrichtungenniemals Rechtskraft erlangthätte, obwohl diese Verordnungin weiten Teilen seitmehr als zehn Jahren geltendesRecht ist.Da werden nicht zulässige Betäubungsverfahrenangewendet(Bolzenschuss beim Schwein inder gewerblichen Schlachtung)und nicht mehr zulässige Betäubungsgeräteverwendet (Anlagenzur Elektrobetäubung ohneakustisches oder optisches Signalzur deutlichen Anzeige desEndes der Mindeststromflusszeit;Anlagen zur Elektrobetäubungohne Anzeige einer fehlerhaftenBetäubung hinsichtlichdes Stromstärkeverlaufs). Eskönnen keine Sachkundebescheinigungenvorgelegt werdenund – was weitaus schlimmer ist– es fehlen in Einzelfällen die zurRuhigstellung, Betäubung undtretbaren Preis erwerben. DieseAnlage war als Prototyp undMesseneuheit am Stand einesösterreichischenHerstellersausgestellt.Was man weiterhin vergeblichsuchen musste, waren verlässlichetechnische Einrichtungenzur automatisierten, kontinuierlichenund zuverlässigenÜberwachung der Entbluteeffektivitätbeim Einzeltier. Solcheaus Sicht des Tierschutzesnach der Anwendung von reversiblenBetäubungsverfahrenzwingend notwendige Maßnahmenmüssen wohl erst gesetzlichverpflichtend gefordert werden,bevor es zu einer Realisierungkommt. Dabei hätte ein derartigesVerfahren durchaus auch betriebswirtschaftlicheVorteile.In Einzelfällen gravierendetierschutzrelevante MängelNach einem Besuch der IFFAhätte man also den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindestbei der Betäubung von Schweinund Rind derzeit keine größerenProbleme auftreten. Dem ist leidernicht so: Im Zusammenhangmit den anstehenden Zulassungenbisher registrierterSchlachtbetriebe offenbaren sichin Einzelfällen erschreckendegravierende tierschutzrelevanteMängel. Bisher lag die Überwachungder Schlachtung in den registriertenSchlachtbetriebennahezu ausschließlich in derHand der amtlichen Tierärzte.Diese ganz überwiegend nebenamtlichtätigen Kollegen sindaber bei der eigentlichenSchlachtung nur in den seltenstenFällen im Betrieb anwesend.Nach der Durchführung deramtlichen Schlachttieruntersu-Von Matthias MojeWer gehofft hatte, anlässlicheines IFFA-Besuchswirklich neue Lösungenzum Thema Schlachten im engerenSinne, nämlich der Betäubungund Entblutung, zu finden,wurde enttäuscht. Beispielhaftfür diese Feststellung sei nur derMessestand eines namhaftenSchlachttechnik-Herstellers genannt:Während dort 2004 nochein Restrainer zur vollautomatischenElektrobetäubung vonSchlachtschweinen zu besichtigenwar, dominierten in diesemJahr – wie auch bei den Mitbewerbern– die Schlachtroboter.Weder zur Elektro- noch zurKohlendioxidbetäubung gab esechte Neuigkeiten. Auch bei derKohlendioxidbetäubungvonRindern hat es anscheinend inden vergangenen drei Jahren seitder letzten IFFA nicht den erwartetenDurchbruch gegeben. Bestätigtwurde immerhin derTrend zur Kohlendioxidbetäubungvon Schweinen.Bei Gesprächen am Messestandeines Herstellers von Elektro-und Gasbetäubungsanlagenfür Schlachtschweine wurdedeutlich, dass schon seit Jahrenkeine neue Elektrobetäubungseinrichtungfür große Schweineschlachtbetriebeverkauft wurde.Nach den großen Schlachtbetrieben,die auf die Kohlendioxidbetäubungsetzen, werdenwohl die mittelgroßen Betriebenachziehen. Selbst für Schlachtleistungenvon maximal 50Schweinen pro Stunde kannman nun eine CO2-Betäubungsanlagezu einem durchaus ver-SchlachtungnotwendigenKenntnisse und Fähigkeiten. Sogab ein Betriebsinhaber gegenüberVertretern der zuständigenBehörde freimütig zu, dass er imVerlauf seines Besuchs der Meisterschuleso gut wie gar nichtsüber eine tierschutzgerechte Betäubunggelernt habe. (Aufgrundeigener Erkenntnisse giltdiese Feststellung auch zumindestfür bestimmte Technikerschulen.)So erklären sich auchBeobachtungen, wenn ein vollständigunsachgemäßer Zangenansatzbei der Elektrobetäubungvon Schweinen nur zur Immobilisierungder Tiere führt, oderwenn in Folge eines unzureichendenZangenanpressdruckesdie erforderliche Mindeststromstärkezur Auslösung des epileptiformenAnfalles wiederholtnicht erreicht wird und dem Tiersomit ganz erhebliche Schmerzenzugefügt werden. Dass häufigerdie vorgeschriebenen Ersatzbetäubungsgerätenicht amOrt der Schlachtung bereitgehaltenwerden, erscheint in Anbetrachtder vorgenannten Fehlerdann schon als „lässlicheSünde“.Probleme bei der Betäubungvon MuttersauenIn Betrieben, in denen dieMastschweine unter akzeptablenBedingungen betäubt undentblutet werden, kann sich dieBetäubung von Muttersauenabenteuerlich gestalten. Die fürMastschweine noch praktikableBetäubung von Kleingruppen inder Bucht stößt dann an ihreGrenzen, wenn eine einzelneMuttersau in der nunmehr vielzu geräumigen Bucht betäubtwerden soll. Beim Beobachterkann dann der Eindruck entstehen,dass das erste Ziel des Betäubersdarin besteht, das große(und durchaus wehrhafte) Tiermöglichst schnell umzuwerfen.Dabei wird vorrangig auf die immobilisierendeWirkung desAuf der IFFA wurde der Trend zur Kohlendioxidbetäubung von Schweinen bestätigtBeim Schlachten liegt vieles noch im ArgenNach einem Besuch der diesjährigenIFFA in Frankfurt am Mainhätte man den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindest beider Betäubung von Schwein undRind derzeit keine größeren Problemeauftreten. Dem ist leidernicht so.Viele Betriebsinhaber werden das erste Malkritisch bei der Betäubung, Entblutung undAusschlachtung beobachtet.1/4 page landsc. W x HType Area 189 x 65Bleed 210 x 854 mm trim each outeredge in addition tosize bleedmulticol. € 1,515,80Bediener: afrb Produkt: FLW Ausgabe: 008 / 8 Ressort: Schwerpunkt Name/Pagina: X031 / 31 Letzte Änderung: 01-08-215:19 Status: IsTypeset Deadline: 13-08-2007 12:00Fleischwirtschaft 8/2007 31Schwerpunkt SB-Verpacken, Folien und PackmittelBemis PackagingDeutschland GmbHD-53340 Meckenheim b. BonnTelefon: +49 (0) 2225 92 13 0Mail: bemis.europe@bemis.<strong>com</strong>www.bemis-europe.<strong>com</strong>Ihr Erfolgist unser Ziel.Mit marktführendenVerpackungskonzeptenvon Bemis ist Ihr Erfolgauf der sicheren Seite.z.B. Unsere innovativePeel-ResealTechnologie• einfach wieder zuverschliessen• auf Mono APETversiegelbarNur eine von vielen BemisVerpackungslösungen.Rufen Sie uns an!www.casa-blanca-<strong>com</strong>munication.deLinienkonzepte verstärken das Angebot„Gut verpackt ist halb verkauft“,d.h. Verpackungen sollen denVerbraucher bei der Kaufentscheidungansprechen. Nachneuesten Untersuchungen fälltein Kunde die Entscheidung überKauf oder Ablehnung eines Produktesim Laden innerhalb vonwenigen Sekunden. Dabei hat dieVerpackung einen ganz entscheidendenEinfluss auf die Kaufentscheidung.Laut aktuellerStudien steigt durch eine ansprechendeVerpackung die Bereitschafteinen höheren Preis fürein Produkt zu bezahlen. Durchein auffallendes Packaging Designlässt sich der Abverkauf steigern.Beim Foliendruck sind Flexo-und Tiefdruck und Digitaldruckim Einsatz. HochwertigeDrucksysteme arbeiten mit biszu 12 Farben (Südpack, CFS).Viele Folienanbieter haben sichmit Wiederverschluss-Systemenbefasst. Diese sind verbraucherfreundlich,und sie erlauben dieEntnahme kleiner Portionen. DieWiederverschluss-Systeme vonSüdpack umfassen Multipeel,Snap on lid (Schnappdeckelwiederverschluss),LapSeal (doppelseitigesKlebeband), Reseal-it(auch geeignet für vertikal arbeitendeSchlauchbeutelmaschinen,Fa. Fuji) sowie Ring-Peel (Aufreißerfunktionmit ausgestanztemRing in der Oberfolie, „das Lochmit Mehrwert“). Der Zip-Verschluss„Slider Zipper“ von Multivacermöglicht ein Öffnen undSchließen der Packung ähnlich einemReißverschluss und ist sowohlfür Lebensmittel als auch imNon-Food-Bereich einsetzbar.Auch bei dieser IFFA wurdenVerpackungssystemepräsentiert,bei denen das Lebensmittelvom Verbraucher direkt in derVerpackung erhitzt werden kann.Das SteamCook-System von CFSermöglicht das Garen in der Mikrowelle.Dank des patentiertenDampfkanals muss die Oberfolienicht perforiert werden. Unterdem Motto „Folien für die Trendküche“bietet Südpack innovativeFolien an. Das VerpackungssystemEcoVent kombiniert DruckundMikrowellengarung. Es ermöglichtdie minutenschnelleZubereitung von Snacks, FingerFood und Fertiggerichten in derMikrowelle.Das Dampfgaren in der Mikrowelleist möglich mit demDampfgarsystem EcoSteam derFirma Südpack. Der Dampf zirkuliertin der Schale und dabeiwird das Gericht gegart. SowohlKleingebinde (Einzelmenüs) alsauch Großgebinde (Gastronorm)können mit diesem folienbasiertenDampfgarsystem gegart werden.Die Folie funktioniert währendder Erhitzung wie ein Ventil.Da die mechanische Funktiondes Ventils in die Folienstrukturintegriert wurde, ist bei diesemSystem kein Ventil erforderlich.Bei „DreamSteam“ von Multivachandelt es sich um eine mikrowellentauglicheVentilverpackung,die das Erhitzen von Menüsdurch Dampfgaren ermöglicht.In der Packung könnenConvenience-Food, Fertiggerichtein Großverbraucher- und Portionspackungenerhitzt werden.Biologische BasisVerpackungen befinden sichim Spannungsfeld qualitativer,ökonomischer, ökologischer undsozialer Forderungen. Eine ganzheitlicheBetrachtungsweise unterEinbeziehung ökonomischerKriterien und der Umweltverträglichkeitist angebracht, insbesondereweil Verpackungen inunserer Gesellschaft einen immergrößeren Stellenwert einnehmen.Inzwischen eröffnensich Alternativen zu den herkömmlichenKunststoffen, dieauf Erdöl-Basis hergestellt werden.Es zeichnen sich interessanteEntwicklungen auf diesem Gebietab. Das aus der Schweizstammende Unternehmen InauenAG stellte ihre neue Bio-Verpackungaus Biokunststoff vor. Eswurde versichert, dass die Verarbeitungseigenschaftengut unddie Durchlässigkeiten mit konventionellenPackstoffen vergleichbarsind. Es werden analogeHaltbarkeitszeiten erzielt wie beikonventionell verpackten Lebensmitteln.Die neuen Packungenbestehen aus PLA (Polymilchsäure)und enthalten keineSchadstoffe. Die aus Italien stammendeGruppe Coopbox informierteauf dem Stand der FirmaInauen über verschiedene Schalenauf der Basis von Polymilchsäure(PLA). Das neue Verpackungsmaterialwird von der FirmaNatureWorks hergestellt.Seit den frühen dreißiger Jahrendes 20. Jahrhunderts ist bekannt,dass man aus Milchsäureeinen klaren Kunststoff, die Polymilchsäure,herstellen kann.Wirtschaftliche Verfahren sindseit Ende 1980 bekannt. Maisstärkewird zunächst in Dextrose,dann fermentativ in Milchsäureumgewandelt, um schließlich ineinem mehrstufigen Polymerisationsverfahrenzu Polymilchsäure(PLA) zu kondensieren. Dasgrößte Anwendungsgebiet fürPLA sind inzwischen Verpackungen.Der Kunststoff ist insbesonderefür transparente Hartverpackungengeeignet. Der Vorteil derPLA-Packstoffe gegenüber Thermoplastenauf Erdöl-Basis ist diebiologische Abbaubarkeit derPLA-Kunststoffe. Ein hoher Ölpreisfördert den verstärkten Einsatzvon nachwachsenden Rohstoffen,allerdings bestehen in derPraxis noch Eintrittsbarrieren.Packstoffe auf biologischer Basis(auch: „biogene Packstoffe“,„biogene Verpackungen“, „Biokunststoffe“,„biologisch abbaubareWerkstoffe“) im Sinn derVerpackVO sind Materialien ausnachwachsenden Rohstoffen, diefür Verpackungszwecke eingesetztwerden und biologisch abbaubarsind. Das Bundesernährungsministeriumhat am 24.Mai 2007 in Berlin ein Symposiumüber die Marktpotenziale vonnachwachsendenRohstoffendurchgeführt und bietet unterwww.bmelv.de eine eigene Rubrikfür Nachwachsende Rohstoffe.Anschrift des VerfassersProf. Dr. Herbert Weber, Technische FachhochschuleBerlin, FB V, Fachgebiet Lebensmitteltechnologie,Luxemburger Straße 10,13353 Berlin. Dr.Web@t-online.deProf. Dr. Herbert Weber lehrt Lebensmitteltechnologieund Verpackungstechnikan derTechnischenFachhochschuleBerlin.1/4 page portrait W x HType Area 45 x 265Bleed 54 x 2974 mm trim each outeredge in addition tosize bleedmulticol. € 1,544.95Bediener: afrb Produkt: FLW Ausgabe: 007 / 7 Ressort: Aktuell Name/Pagina: X008 / 8 Letzte Änderung: 06-07-2007 17IsTypeset Deadline: 17-07-2007 12:008 Fleischwirtschaft 7/2007Standpunktchung erscheinen sie in der Regelerst wieder zur Fleischuntersuchung.So entzieht sich derSchlachtvorgang in registriertenBetrieben mit schöner Regelmäßigkeitjeglicher amtlichenÜberwachung, sowohl im Hinblickauf den Tierschutz als auchauf die Fleischhygiene. Seit einigenMonaten werden solcheBetriebe in der Vorbereitung aufdie mögliche Zulassung auchvon Amtstierärzten besucht. Fürdie Betriebsinhaber ist es häufigdas erste Mal, dass sie bei derBetäubung, Entblutung undAusschlachtung kritisch beobachtetwerden. Die dabei festgestelltenMängel offenbaren einerhebliches Überwachungsdefizitin diesen überwiegend handwerklichstrukturierten Betrieben,so dass man manchmal denkenkönnte, dass die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)in registrierten Schlachteinrichtungenniemals Rechtskraft erlangthätte, obwohl diese Verordnungin weiten Teilen seitmehr als zehn Jahren geltendesRecht ist.Da werden nicht zulässige Betäubungsverfahrenangewendet(Bolzenschuss beim Schwein inder gewerblichen Schlachtung)und nicht mehr zulässige Betäubungsgeräteverwendet (Anlagenzur Elektrobetäubung ohneakustisches oder optisches Signalzur deutlichen Anzeige desEndes der Mindeststromflusszeit;Anlagen zur Elektrobetäubungohne Anzeige einer fehlerhaftenBetäubung hinsichtlichdes Stromstärkeverlaufs). Eskönnen keine Sachkundebescheinigungenvorgelegt werdenund – was weitaus schlimmer ist– es fehlen in Einzelfällen die zurRuhigstellung, Betäubung undtretbaren Preis erwerben. DieseAnlage war als Prototyp undMesseneuheit am Stand einesösterreichischenHerstellersausgestellt.Was man weiterhin vergeblichsuchen musste, waren verlässlichetechnische Einrichtungenzur automatisierten, kontinuierlichenund zuverlässigenÜberwachung der Entbluteeffektivitätbeim Einzeltier. Solcheaus Sicht des Tierschutzesnach der Anwendung von reversiblenBetäubungsverfahrenzwingend notwendige Maßnahmenmüssen wohl erst gesetzlichverpflichtend gefordert werden,bevor es zu einer Realisierungkommt. Dabei hätte ein derartigesVerfahren durchaus auch betriebswirtschaftlicheVorteile.In Einzelfällen gravierendetierschutzrelevante MängelNach einem Besuch der IFFAhätte man also den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindestbei der Betäubung von Schweinund Rind derzeit keine größerenProbleme auftreten. Dem ist leidernicht so: Im Zusammenhangmit den anstehenden Zulassungenbisher registrierterSchlachtbetriebe offenbaren sichin Einzelfällen erschreckendegravierende tierschutzrelevanteMängel. Bisher lag die Überwachungder Schlachtung in den registriertenSchlachtbetriebennahezu ausschließlich in derHand der amtlichen Tierärzte.Diese ganz überwiegend nebenamtlichtätigen Kollegen sindaber bei der eigentlichenSchlachtung nur in den seltenstenFällen im Betrieb anwesend.Nach der Durchführung deramtlichen Schlachttieruntersu-Von Matthias MojeWer gehofft hatte, anlässlicheines IFFA-Besuchswirklich neue Lösungenzum Thema Schlachten im engerenSinne, nämlich der Betäubungund Entblutung, zu finden,wurde enttäuscht. Beispielhaftfür diese Feststellung sei nur derMessestand eines namhaftenSchlachttechnik-Herstellers genannt:Während dort 2004 nochein Restrainer zur vollautomatischenElektrobetäubung vonSchlachtschweinen zu besichtigenwar, dominierten in diesemJahr – wie auch bei den Mitbewerbern– die Schlachtroboter.Weder zur Elektro- noch zurKohlendioxidbetäubung gab esechte Neuigkeiten. Auch bei derKohlendioxidbetäubungvonRindern hat es anscheinend inden vergangenen drei Jahren seitder letzten IFFA nicht den erwartetenDurchbruch gegeben. Bestätigtwurde immerhin derTrend zur Kohlendioxidbetäubungvon Schweinen.Bei Gesprächen am Messestandeines Herstellers von Elektro-und Gasbetäubungsanlagenfür Schlachtschweine wurdedeutlich, dass schon seit Jahrenkeine neue Elektrobetäubungseinrichtungfür große Schweineschlachtbetriebeverkauft wurde.Nach den großen Schlachtbetrieben,die auf die Kohlendioxidbetäubungsetzen, werdenwohl die mittelgroßen Betriebenachziehen. Selbst für Schlachtleistungenvon maximal 50Schweinen pro Stunde kannman nun eine CO2-Betäubungsanlagezu einem durchaus ver-SchlachtungnotwendigenKenntnisse und Fähigkeiten. Sogab ein Betriebsinhaber gegenüberVertretern der zuständigenBehörde freimütig zu, dass er imVerlauf seines Besuchs der Meisterschuleso gut wie gar nichtsüber eine tierschutzgerechte Betäubunggelernt habe. (Aufgrundeigener Erkenntnisse giltdiese Feststellung auch zumindestfür bestimmte Technikerschulen.)So erklären sich auchBeobachtungen, wenn ein vollständigunsachgemäßer Zangenansatzbei der Elektrobetäubungvon Schweinen nur zur Immobilisierungder Tiere führt, oderwenn in Folge eines unzureichendenZangenanpressdruckesdie erforderliche Mindeststromstärkezur Auslösung des epileptiformenAnfalles wiederholtnicht erreicht wird und dem Tiersomit ganz erhebliche Schmerzenzugefügt werden. Dass häufigerdie vorgeschriebenen Ersatzbetäubungsgerätenicht amOrt der Schlachtung bereitgehaltenwerden, erscheint in Anbetrachtder vorgenannten Fehlerdann schon als „lässlicheSünde“.Probleme bei der Betäubungvon MuttersauenIn Betrieben, in denen dieMastschweine unter akzeptablenBedingungen betäubt undentblutet werden, kann sich dieBetäubung von Muttersauenabenteuerlich gestalten. Die fürMastschweine noch praktikableBetäubung von Kleingruppen inder Bucht stößt dann an ihreGrenzen, wenn eine einzelneMuttersau in der nunmehr vielzu geräumigen Bucht betäubtwerden soll. Beim Beobachterkann dann der Eindruck entstehen,dass das erste Ziel des Betäubersdarin besteht, das große(und durchaus wehrhafte) Tiermöglichst schnell umzuwerfen.Dabei wird vorrangig auf die immobilisierendeWirkung desAuf der IFFA wurde der Trend zur Kohlendioxidbetäubung von Schweinen bestätigtBeim Schlachten liegt vieles noch im ArgenNach einem Besuch der diesjährigenIFFA in Frankfurt am Mainhätte man den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindest beider Betäubung von Schwein undRind derzeit keine größeren Problemeauftreten. Dem ist leidernicht so.Viele Betriebsinhaber werden das erste Malkritisch bei der Betäubung, Entblutung undAusschlachtung beobachtet.1/8 page landsc. W x HType Area 189 x 30Bleed 210 x 504 mm trim each outeredge in addition tosize bleedmulticol. € 699.60Trade MagazineAdvertisement Rate Card No. 26, effective Jan. 1, 2012Bediener: afrb Produkt: FLW Ausgabe: 007 / 7 Ressort: Aktuell Name/Pagina: X008 / 8 Letzte Änderung: 06-07-2007 17IsTypeset Deadline: 17-07-2007 12:008 Fleischwirtschaft 7/2007Standpunktchung erscheinen sie in der Regelerst wieder zur Fleischuntersuchung.So entzieht sich derSchlachtvorgang in registriertenBetrieben mit schöner Regelmäßigkeitjeglicher amtlichenÜberwachung, sowohl im Hinblickauf den Tierschutz als auchauf die Fleischhygiene. Seit einigenMonaten werden solcheBetriebe in der Vorbereitung aufdie mögliche Zulassung auchvon Amtstierärzten besucht. Fürdie Betriebsinhaber ist es häufigdas erste Mal, dass sie bei derBetäubung, Entblutung undAusschlachtung kritisch beobachtetwerden. Die dabei festgestelltenMängel offenbaren einerhebliches Überwachungsdefizitin diesen überwiegend handwerklichstrukturierten Betrieben,so dass man manchmal denkenkönnte, dass die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)in registrierten Schlachteinrichtungenniemals Rechtskraft erlangthätte, obwohl diese Verordnungin weiten Teilen seitmehr als zehn Jahren geltendesRecht ist.Da werden nicht zulässige Betäubungsverfahrenangewendet(Bolzenschuss beim Schwein inder gewerblichen Schlachtung)und nicht mehr zulässige Betäubungsgeräteverwendet (Anlagenzur Elektrobetäubung ohneakustisches oder optisches Signalzur deutlichen Anzeige desEndes der Mindeststromflusszeit;Anlagen zur Elektrobetäubungohne Anzeige einer fehlerhaftenBetäubung hinsichtlichdes Stromstärkeverlaufs). Eskönnen keine Sachkundebescheinigungenvorgelegt werdenund – was weitaus schlimmer ist– es fehlen in Einzelfällen die zurRuhigstellung, Betäubung undtretbaren Preis erwerben. DieseAnlage war als Prototyp undMesseneuheit am Stand einesösterreichischenHerstellersausgestellt.Was man weiterhin vergeblichsuchen musste, waren verlässlichetechnische Einrichtungenzur automatisierten, kontinuierlichenund zuverlässigenÜberwachung der Entbluteeffektivitätbeim Einzeltier. Solcheaus Sicht des Tierschutzesnach der Anwendung von reversiblenBetäubungsverfahrenzwingend notwendige Maßnahmenmüssen wohl erst gesetzlichverpflichtend gefordert werden,bevor es zu einer Realisierungkommt. Dabei hätte ein derartigesVerfahren durchaus auch betriebswirtschaftlicheVorteile.In Einzelfällen gravierendetierschutzrelevante MängelNach einem Besuch der IFFAhätte man also den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindestbei der Betäubung von Schweinund Rind derzeit keine größerenProbleme auftreten. Dem ist leidernicht so: Im Zusammenhangmit den anstehenden Zulassungenbisher registrierterSchlachtbetriebe offenbaren sichin Einzelfällen erschreckendegravierende tierschutzrelevanteMängel. Bisher lag die Überwachungder Schlachtung in den registriertenSchlachtbetriebennahezu ausschließlich in derHand der amtlichen Tierärzte.Diese ganz überwiegend nebenamtlichtätigen Kollegen sindaber bei der eigentlichenSchlachtung nur in den seltenstenFällen im Betrieb anwesend.Nach der Durchführung deramtlichen Schlachttieruntersu-Von Matthias MojeWer gehofft hatte, anlässlicheines IFFA-Besuchswirklich neue Lösungenzum Thema Schlachten im engerenSinne, nämlich der Betäubungund Entblutung, zu finden,wurde enttäuscht. Beispielhaftfür diese Feststellung sei nur derMessestand eines namhaftenSchlachttechnik-Herstellers genannt:Während dort 2004 nochein Restrainer zur vollautomatischenElektrobetäubung vonSchlachtschweinen zu besichtigenwar, dominierten in diesemJahr – wie auch bei den Mitbewerbern– die Schlachtroboter.Weder zur Elektro- noch zurKohlendioxidbetäubung gab esechte Neuigkeiten. Auch bei derKohlendioxidbetäubungvonRindern hat es anscheinend inden vergangenen drei Jahren seitder letzten IFFA nicht den erwartetenDurchbruch gegeben. Bestätigtwurde immerhin derTrend zur Kohlendioxidbetäubungvon Schweinen.Bei Gesprächen am Messestandeines Herstellers von Elektro-und Gasbetäubungsanlagenfür Schlachtschweine wurdedeutlich, dass schon seit Jahrenkeine neue Elektrobetäubungseinrichtungfür große Schweineschlachtbetriebeverkauft wurde.Nach den großen Schlachtbetrieben,die auf die Kohlendioxidbetäubungsetzen, werdenwohl die mittelgroßen Betriebenachziehen. Selbst für Schlachtleistungenvon maximal 50Schweinen pro Stunde kannman nun eine CO2-Betäubungsanlagezu einem durchaus ver-SchlachtungnotwendigenKenntnisse und Fähigkeiten. Sogab ein Betriebsinhaber gegenüberVertretern der zuständigenBehörde freimütig zu, dass er imVerlauf seines Besuchs der Meisterschuleso gut wie gar nichtsüber eine tierschutzgerechte Betäubunggelernt habe. (Aufgrundeigener Erkenntnisse giltdiese Feststellung auch zumindestfür bestimmte Technikerschulen.)So erklären sich auchBeobachtungen, wenn ein vollständigunsachgemäßer Zangenansatzbei der Elektrobetäubungvon Schweinen nur zur Immobilisierungder Tiere führt, oderwenn in Folge eines unzureichendenZangenanpressdruckesdie erforderliche Mindeststromstärkezur Auslösung des epileptiformenAnfalles wiederholtnicht erreicht wird und dem Tiersomit ganz erhebliche Schmerzenzugefügt werden. Dass häufigerdie vorgeschriebenen Ersatzbetäubungsgerätenicht amOrt der Schlachtung bereitgehaltenwerden, erscheint in Anbetrachtder vorgenannten Fehlerdann schon als „lässlicheSünde“.Probleme bei der Betäubungvon MuttersauenIn Betrieben, in denen dieMastschweine unter akzeptablenBedingungen betäubt undentblutet werden, kann sich dieBetäubung von Muttersauenabenteuerlich gestalten. Die fürMastschweine noch praktikableBetäubung von Kleingruppen inder Bucht stößt dann an ihreGrenzen, wenn eine einzelneMuttersau in der nunmehr vielzu geräumigen Bucht betäubtwerden soll. Beim Beobachterkann dann der Eindruck entstehen,dass das erste Ziel des Betäubersdarin besteht, das große(und durchaus wehrhafte) Tiermöglichst schnell umzuwerfen.Dabei wird vorrangig auf die immobilisierendeWirkung desAuf der IFFA wurde der Trend zur Kohlendioxidbetäubung von Schweinen bestätigtBeim Schlachten liegt vieles noch im ArgenNach einem Besuch der diesjährigenIFFA in Frankfurt am Mainhätte man den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindest beider Betäubung von Schwein undRind derzeit keine größeren Problemeauftreten. Dem ist leidernicht so.Viele Betriebsinhaber werden das erste Malkritisch bei der Betäubung, Entblutung undAusschlachtung beobachtet.1/8 page corner W x HType Area 93 x 65Bleed 102 x 854 mm trim each outeredge in addition tosize bleedmulticol. € 757.90Special positions 2nd, 3rd and 4th cover € 6,179.80Price per one column width /one mm height per mm € 5.83Island advertisements per one column width /one mm height per mm € 12.93Bediener: afrb Produkt: FLW Ausgabe: 007 / 7 Ressort: Aktuell Name/Pagina: X008 / 8 Letzte Änderung: 06-07-2007 17IsTypeset Deadline: 17-07-2007 12:008 Fleischwirtschaft 7/2007Standpunktchung erscheinen sie in der Regelerst wieder zur Fleischuntersuchung.So entzieht sich derSchlachtvorgang in registriertenBetrieben mit schöner Regelmäßigkeitjeglicher amtlichenÜberwachung, sowohl im Hinblickauf den Tierschutz als auchauf die Fleischhygiene. Seit einigenMonaten werden solcheBetriebe in der Vorbereitung aufdie mögliche Zulassung auchvon Amtstierärzten besucht. Fürdie Betriebsinhaber ist es häufigdas erste Mal, dass sie bei derBetäubung, Entblutung undAusschlachtung kritisch beobachtetwerden. Die dabei festgestelltenMängel offenbaren einerhebliches Überwachungsdefizitin diesen überwiegend handwerklichstrukturierten Betrieben,so dass man manchmal denkenkönnte, dass die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)in registrierten Schlachteinrichtungenniemals Rechtskraft erlangthätte, obwohl diese Verordnungin weiten Teilen seitmehr als zehn Jahren geltendesRecht ist.Da werden nicht zulässige Betäubungsverfahrenangewendet(Bolzenschuss beim Schwein inder gewerblichen Schlachtung)und nicht mehr zulässige Betäubungsgeräteverwendet (Anlagenzur Elektrobetäubung ohneakustisches oder optisches Signalzur deutlichen Anzeige desEndes der Mindeststromflusszeit;Anlagen zur Elektrobetäubungohne Anzeige einer fehlerhaftenBetäubung hinsichtlichdes Stromstärkeverlaufs). Eskönnen keine Sachkundebescheinigungenvorgelegt werdenund – was weitaus schlimmer ist– es fehlen in Einzelfällen die zurRuhigstellung, Betäubung undtretbaren Preis erwerben. DieseAnlage war als Prototyp undMesseneuheit am Stand einesösterreichischenHerstellersausgestellt.Was man weiterhin vergeblichsuchen musste, waren verlässlichetechnische Einrichtungenzur automatisierten, kontinuierlichenund zuverlässigenÜberwachung der Entbluteeffektivitätbeim Einzeltier. Solcheaus Sicht des Tierschutzesnach der Anwendung von reversiblenBetäubungsverfahrenzwingend notwendige Maßnahmenmüssen wohl erst gesetzlichverpflichtend gefordert werden,bevor es zu einer Realisierungkommt. Dabei hätte ein derartigesVerfahren durchaus auch betriebswirtschaftlicheVorteile.In Einzelfällen gravierendetierschutzrelevante MängelNach einem Besuch der IFFAhätte man also den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindestbei der Betäubung von Schweinund Rind derzeit keine größerenProbleme auftreten. Dem ist leidernicht so: Im Zusammenhangmit den anstehenden Zulassungenbisher registrierterSchlachtbetriebe offenbaren sichin Einzelfällen erschreckendegravierende tierschutzrelevanteMängel. Bisher lag die Überwachungder Schlachtung in den registriertenSchlachtbetriebennahezu ausschließlich in derHand der amtlichen Tierärzte.Diese ganz überwiegend nebenamtlichtätigen Kollegen sindaber bei der eigentlichenSchlachtung nur in den seltenstenFällen im Betrieb anwesend.Nach der Durchführung deramtlichen Schlachttieruntersu-Von Matthias MojeWer gehofft hatte, anlässlicheines IFFA-Besuchswirklich neue Lösungenzum Thema Schlachten im engerenSinne, nämlich der Betäubungund Entblutung, zu finden,wurde enttäuscht. Beispielhaftfür diese Feststellung sei nur derMessestand eines namhaftenSchlachttechnik-Herstellers genannt:Während dort 2004 nochein Restrainer zur vollautomatischenElektrobetäubung vonSchlachtschweinen zu besichtigenwar, dominierten in diesemJahr – wie auch bei den Mitbewerbern– die Schlachtroboter.Weder zur Elektro- noch zurKohlendioxidbetäubung gab esechte Neuigkeiten. Auch bei derKohlendioxidbetäubungvonRindern hat es anscheinend inden vergangenen drei Jahren seitder letzten IFFA nicht den erwartetenDurchbruch gegeben. Bestätigtwurde immerhin derTrend zur Kohlendioxidbetäubungvon Schweinen.Bei Gesprächen am Messestandeines Herstellers von Elektro-und Gasbetäubungsanlagenfür Schlachtschweine wurdedeutlich, dass schon seit Jahrenkeine neue Elektrobetäubungseinrichtungfür große Schweineschlachtbetriebeverkauft wurde.Nach den großen Schlachtbetrieben,die auf die Kohlendioxidbetäubungsetzen, werdenwohl die mittelgroßen Betriebenachziehen. Selbst für Schlachtleistungenvon maximal 50Schweinen pro Stunde kannman nun eine CO2-Betäubungsanlagezu einem durchaus ver-SchlachtungnotwendigenKenntnisse und Fähigkeiten. Sogab ein Betriebsinhaber gegenüberVertretern der zuständigenBehörde freimütig zu, dass er imVerlauf seines Besuchs der Meisterschuleso gut wie gar nichtsüber eine tierschutzgerechte Betäubunggelernt habe. (Aufgrundeigener Erkenntnisse giltdiese Feststellung auch zumindestfür bestimmte Technikerschulen.)So erklären sich auchBeobachtungen, wenn ein vollständigunsachgemäßer Zangenansatzbei der Elektrobetäubungvon Schweinen nur zur Immobilisierungder Tiere führt, oderwenn in Folge eines unzureichendenZangenanpressdruckesdie erforderliche Mindeststromstärkezur Auslösung des epileptiformenAnfalles wiederholtnicht erreicht wird und dem Tiersomit ganz erhebliche Schmerzenzugefügt werden. Dass häufigerdie vorgeschriebenen Ersatzbetäubungsgerätenicht amOrt der Schlachtung bereitgehaltenwerden, erscheint in Anbetrachtder vorgenannten Fehlerdann schon als „lässlicheSünde“.Probleme bei der Betäubungvon MuttersauenIn Betrieben, in denen dieMastschweine unter akzeptablenBedingungen betäubt undentblutet werden, kann sich dieBetäubung von Muttersauenabenteuerlich gestalten. Die fürMastschweine noch praktikableBetäubung von Kleingruppen inder Bucht stößt dann an ihreGrenzen, wenn eine einzelneMuttersau in der nunmehr vielzu geräumigen Bucht betäubtwerden soll. Beim Beobachterkann dann der Eindruck entstehen,dass das erste Ziel des Betäubersdarin besteht, das große(und durchaus wehrhafte) Tiermöglichst schnell umzuwerfen.Dabei wird vorrangig auf die immobilisierendeWirkung desAuf der IFFA wurde der Trend zur Kohlendioxidbetäubung von Schweinen bestätigtBeim Schlachten liegt vieles noch im ArgenNach einem Besuch der diesjährigenIFFA in Frankfurt am Mainhätte man den Eindruck gewinnenkönnen, dass zumindest beider Betäubung von Schwein undRind derzeit keine größeren Problemeauftreten. Dem ist leidernicht so.Viele Betriebsinhaber werden das erste Malkritisch bei der Betäubung, Entblutung undAusschlachtung beobachtet.1/3 page landsc. W x HType Area 189 x 85Bleed 210 x 1054 mm trim each outeredge in addition tosize bleedmulticol. € 1,982.2047

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