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AKTUELL GEMEINDE - - Gemeinde Hargelsberg

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Aus dem Bauamt:Für Vorprüfungen, Bauberatung, Anfragen am Bausektor steht IhnenHerr Ing. Preschl vom Bezirksbauamt Linz an den unten angeführtenTerminen ab 8.30 Uhr gerne zur Verfügung:Mittwoch, 22. Jänner 2003 Freitag, 11. April 2003Freitag, 14. März 2003 Freitag, 16. Mai 2003 Freitag, 13. Juni 2003„Einfriedungen“ gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie im Vorgartenbereich gegenNachbargrundgrenzen dürfen bis zu einem Abstand von 2,0 m von der Straßengrundgrenzenicht als geschlossene Mauern, Planken oder ähnlicher undurchsichtiger Bauweise ausgeführtwerden. Der massive Sockel solcher Einfriedungen darf höchstens 60 cm (bezogen auf dieStraßenhöhe) hoch sein. Die Gesamthöhe solcher Einfriedungen darf (einschließlich Sockel)eine Gesamthöhe - lt. Bebauungsplan - von 1,20 m nicht überschreiten. Für sämtliche Einfriedungenentlang von öffentlichen Straßen ist vor deren Errichtung das Einvernehmen mit der<strong>Gemeinde</strong> herzustellen. Freistehende Mauern und Stützmauern ab 1,50 m Höhe (auchEinfriedungen im Gartenbereich) unterliegen der Genehmigungspflicht und es ist bei der<strong>Gemeinde</strong> vor Baubeginn um Bewilligung anzusuchen.Im § 25 Abs. 9 der OÖ. BauO i.d.g.F. wird festgehalten, dass Gartenhütten oder ähnlicheGebäude (Gerätehütten) mit einer bebauten Fläche bis zu 12 m2 der Anzeigepflichtunterliegen. Dies bedeutet, dass vor Errichtung einer Garten- oder Gerätehütte das Vorhabenbei der Gde. <strong>Hargelsberg</strong> unter Vorlage einfacher Planunterlagen anzuzeigen ist.Größere Gebäude unterliegen der Genehmigungspflicht und ist hierfür mit entsprechendenEinreichunterlagen um die Genehmigung anzusuchen.Es muss festgehalten werden, dass die vorangeführten Bestimmungen sehr oft nicht eingehaltenwerden und es immer zu Schwierigkeiten kommt. Die Baubehörde ersucht bei Unklarheitenunbedingt vor Errichtung der Einfriedungen u. Gartenhütten beim <strong>Gemeinde</strong>amt vorzusprechen.Wasseranschlüsse – FrostgefahrAlle Eigentümer von Wasserleitungsanschlüssen bei unbebauten Grundstücken bzw. in Rohbautenwerden erinnert, die Wasseranschlüsse zu überprüfen, ob sie entweder wintersicherisoliert oder andernfalls zugedreht und entleert wurden. Frostschäden an den Wasserleitungen(Wasseruhr) gehen zu Lasten des Wasseranschlussbesitzers.FernpendlerbeihilfeDie Anträge für die Fernpendlerbeihilfe liegen beim <strong>Gemeinde</strong>amt auf und sind für den Abrechnungszeitraum2002 bis spätestens 31. 12. 2003 beim <strong>Gemeinde</strong>amt ausgefüllt,mit Jahreslohnzettel abzugeben.Subventionen für 2002Folgende Subventionen wurden lt. Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes vergeben:Musikverein ................................... € 2.400,--Kegelclub <strong>Hargelsberg</strong> . ......... € 80,--DSG-Union ..................…….......... € 720,--Kath. Bildungswerk ................. € 40,--Naturfreunde ..................................€ 280,--Ferienheim Gde. Bedienstete ..€ 40,--Kirchenchor .................................. € 240,--Goldhaubengruppe ................. € 40,--ASKÖ ..........................………....... € 160,--Imkereiverein Kronstorf .......... € 40,--Elternverein ................................... € 120,--Kath. Frauenbewegung .......... € 40,--

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