20 000 Soldaten kämpfen gegen die Fluten - Foeg.de

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Justitia | Neue Blätter für Wehr- und Dienstrecht Die Bundeswehr Juli 2013 63ist auch stets geeignet, das gegenseitige Vertrauenund die Bereitschaft, füreinander einzustehen,zu gefährden, sowie die Kameradschaftund den militärischen Zusammenhalt,auf dem die Bundeswehr nach § 12 Satz1 SG beruht, zu untergraben. Auch die Verletzungder Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigemVerhalten (§ 17 Abs. 2Satz 1 SG) wiegt schwer.Die Pflicht hat funktionalen Bezug zurErfüllung des grundgesetzmäßigen Auftragesder Streitkräfte und zur Gewährleistungdes militärischen Dienstbetriebs.Ein Soldat, insbesondere ein Vorgesetzter,bedarf der Achtung seiner Kameraden undUntergebenen sowie des Vertrauens seinerVorgesetzten, um seine Aufgaben so zuerfüllen, dass der gesamte Ablauf desmilitärischen Dienstes gewährleistet ist.Eigenart und Schwere des Dienstvergehenswerden hier des Weiteren dadurchbestimmt, dass der Soldat aufgrund seinesDienstgrades als Oberleutnant in einemVorgesetztenverhältnis stand (§ 1 Abs. 3Satz 1 und 2 SG i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs.3 VorgV). Eigenart und Schwere des Dienstvergehenscharakterisiert weiter, dass sichder Soldat durch verschiedene Manipulati-onsakte über mehr als ein Jahr lang wiederholtzulasten einer Kameradenkasse inerheblichem Umfang bereicherte und damitein Vertrauen missbrauchte, das ihm durchdie Übertragung der Aufgaben desGeschäftsführers erwiesen worden war.b) Das Dienstvergehen hatte nachteilige Auswirkungenfür den Dienstbetrieb. Die Verfehlungist im Kameradenkreis bekanntgeworden. Das Offizierskorps am Standortin A. lehnte überwiegend die weitereZusammenarbeit mit dem Soldaten ab. Dasbeeinträchtigt die Einsatzmöglichkeiten desSoldaten und damit die Personalführung.Erheblich ist auch der für die OHG unddamit den Kameradenkreis entstandeneGesamtschaden in Höhe von ca. 1200 Euro.c) Die Beweggründe des Soldaten sprachengegen ihn. Er hatte aus finanziellem Eigennutzgehandelt.d) Das Maß der Schuld wurde durch das vorsätzlicheHandeln des voll schuldfähigenSoldaten bestimmt. Milderungsgründe inden Umständen der Tat waren nicht erkennbar.e) Bei der Gesamtwürdigung aller Umständehielt das BVerwG die Höchstmaßnahmenoch nicht für verwirkt, sondern eineDienstgradherabsetzung vom Oberleutnantzum Leutnant (s. § 62 Abs. 1 Satz 1 WDO)für erforderlich und auch – gerade noch – fürausreichend.Anmerkung und Hinweise für die PraxisDas BVerwG bestätigt seine Rechtsprechung,dass beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentumoder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften– „Griff in die Kameradenkasse“– Ausgangspunkt der Zumessungserwägungengrundsätzlich eine Degradierung ist(vgl. Urteile vom 23.09.2008 – BVerwG 2 WD18.07 = Justitia Heft 8/2009, vom 10.09.2009 –BVerwG 2 WD 28.08 = Justitia Heft 7/2010 undvom 08.03.2011 – BVerwG 2 WD 15.09 =Justitia Heft 11/2011). Je nach Erforderlichkeitund – gem. § 62 Abs. 1 WDO – Zulässigkeit dieserDisziplinarmaßnahme kommt eine Herabstufungum einen oder mehrere Dienstgrade,gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad,in Betracht.Diesen Ausgangspunkt der Zumessungserwägungenhält der 2. WD-Senat, wie der vorliegendeFall zeigt, auch für die Fälle des Zugriffsauf die Gelder einer Kameradengemeinschaftaus der Position des Geschäftsführers einerOHG für geboten.Juristische Hilfe bei Traumafolgeninsbesondere bei PTBSDBwV gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz beiBeratung und Vertretung durch den WDB-ExpertenRechtsanwalt Arnd SteinmeyerDurch die Auslandseinsätze der Bundeswehrsteigt die Zahl psychischerErkrankungen aufgrund von Traumatisierungenständig an. Seit 2009 kümmertsich die Deutsche Kriegsopferfürsorge gUG(DKOF) gemeinsam mit dem Kooperationspartnerdes Deutschen BundeswehrVerbandes,dem Bund Deutscher Veteranen e.V.(BDV), deutschlandweit erfolgreich um traumatisierteSoldaten und deren Familien.Im Rahmen dieser Kooperation ist es demDeutschen BundeswehrVerband nun gelungen,Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer aus Hamburgals Experten für unsere Mitglieder zugewinnen, da die Abwicklung von Traumafolgenhäufig mit besonderen juristischenSchwierigkeiten verbunden ist.Gerade für die Durchsetzung der Anerkennungvon Traumafolgeerkrankungen(PTBS, Anpassungsstörungen etc.) als Wehrdienstbeschädigungist meist juristische Hilfeerforderlich, da die Verfahren komplex undlangwierig sind und die Betroffenen vielfachüberfordern. Rechtsanwalt Arnd Steinmeyerist auf die Anerkennung und Durchsetzungvon Ansprüchen aus Wehrdienstbeschädigungenspezialisiert. Er befasst sich seit mehrerenJahren mit dem sozialen Entschädigungsrechtund verfügt durch seine Tätigkeit als juristischerSachverständiger des Verteidigungsausschussesdes Deutschen Bundestages über tiefeKenntnisse der komplexen Rechtsmaterie.Rechtsanwalt Steinmeyer berät neben vielentraumatisierten Soldaten u.a. unseren Kooperationspartner,den Bund Deutscher Veteranen(BDV), die DKOF und die Oberst-Schöttler-Versehrten-Stiftung. Er ist zudem Dozent an derFachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltungin Mannheim im Fachbereich Bundeswehrverwaltung.Im Vordergrund seiner Beratung stehen dieSoldatinnen und Soldaten. „Gerade bei traumatisiertenKameraden ist es mir wichtig, eineschnelle und persönliche Erreichbarkeit sicherzustellenund mir Zeit für die Probleme derBetroffenen zu nehmen“, so Steinmeyer. Nur sokönne versucht werden, eine schnelle und praktikableLösung im Sinne der Betroffenen zu finden.Über den in der Mitgliedschaft beim DeutschenBundeswehrVerband enthaltenen Rechtsschutzkönnen Mitglieder bei der Abwicklungvon Traumafolgeerkrankungen künftigdeutschlandweit die Hilfe von RechtsanwaltArnd SteinmeyerSteinmeyer in Anspruch nehmen. RechtsanwaltSteinmeyer arbeitet zudem eng mit denFallmanagern der DKOF zusammen und kannbei Bedarf einen Kontakt oder weitere Hilfevermitteln.Nähere Informationen sowie die Kontaktdatenvon Rechtsanwalt Steinmeyerfinden Sie unter www.steinmeyer-law.de.Auskünfte erteilt auch das Referat fürRechtsschutz (0228-3823-257).

65 Die Bundeswehr Juli 2013LandesverbändeWerben Sie Mitgliederfür den DeutschenBundeswehrVerbandNur mit einer großen Zahl von Mitgliedern kann der BundeswehrVerbandals gefragter Partner von Verteidigungsministerium, Regierung und Parlamentetwas für Sie erreichen.Zu den jüngsten Verbandserfolgen zählt die Wiedergewährung der Sonderzahlung.Die umgangssprachlich Weihnachtsgeld genannte Zahlung ist wieder anteilig inGrundgehalt und Pension eingearbeitet worden. Wir haben zurückerkämpft, was unsjahrelang vorenthalten wurde – entgegen vollmundiger Versprechen. Höhepunkt derAktionen war die Übergabe von mehr als 120 000 Protestpostkarten am 16. Dezember2010 im Kanzleramt in Berlin.Ein Riesenplus für die Soldaten ist außerdem die künftig bessere Einsatzversorgung.Erleichterung gibt es vor allem für Einsatzversehrte: Für die Weiterverwendungreicht nun eine Beschädigung von 30 Prozent aus (bisher 50 Prozent). Dashilft vor allem jenen, die mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)heimkehren.Endlich – nach 15-jähriger Stagnation – gibt es auch mehr Geld für mehrgeleistetenDienst. Im günstigsten Fall werden die geltenden Vergütungssätze verdoppelt.Angestrebt hatten wir freilich die Anhebung um das 2,6-fache. Es bleibt also nochallerhand zu tun. Wir kämpfen weiter für die stufenweise Anhebung und Dynamisierungder „Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung".Die jüngste Verlängerung des Strukturerlasses gestattet den Pendlern drei Jahre Ruhe. Der Strukturerlass, der die freie Wahl zwischen Trennungsgeldund Umzugskostenvergütung erlaubt, ist erstmals um mehr als ein Jahr verlängert worden. Die vom Verband hartnäckig verteidigte Verbesserungder Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die auch den Arbeitgeber Bundeswehr attraktiver macht, ist so bis Ende 2014 gesichert.Ob Alltag, Sport oder Outdoor-Aktivität – diese Kamera ist für den harten Einsatz konzipiert: Mitglieder können in der Sonderauslosungeine schwarze oder rote Lumix Tough-Kamera von Panasonic gewinnen! Das 16,1-Megapixel-Modell DMC-FT20ist staub- und wasserdicht bis 5 m Tiefe, frostsicher bis -10°C und fallsicher bis zu 1,5 m Höhe. Vom 25mm-Super-Weitwinkelbis 100mm-Tele reicht die Optik und filmt Videos in High Definition mit 1.280 x 720 p. Pro geworbenem Mitglied kann ein Couponeingesendet werden. Mehrere geworbene Mitglieder und eingesendete Coupons erhöhen die Gewinnchancen!Landesgeschäftsstelle Landesgeschäftsstelle Landesgeschäftsstelle LandesgeschäftsstelleNord Ost West SüddeutschlandWaschpohl 5 – 7 Schönhauser Allee 59 Südstraße 123 Prager Straße 324534 Neumünster 10437 Berlin 53175 Bonn 82008 UnterhachingSenden Sie diesen Coupon und den Mitgliedsantrag an Ihre LandesgeschäftsstelleTeilnahmebedingungen:Werben Sie ein neues Mitglied im Status SaZ/BS oderBeamte/Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des BMVg.Heften Sie den Coupon an die Beitrittserklärung des vonIhnen geworbenen Neumitgliedes und senden beidesan denjeweiligen Landesverband, in dem der Werber seinenDienstort hat, Nord, Ost, West oder Süddeutschland,Anschriften siehe oben.Alle von Ihnen eingesandten Coupons nehmen an denjeweiligen monatlichen Verlosungen teil. Der Werberist damit einverstanden, dass sein Dienstgrad undName sowie die Zugehörigkeit zur Kameradschaft imVerbandsmagazin und im Internet veröffentlichtwerden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Coupon!Gültig ab 1. Mai bis 31. August 2013Vor- und Zuname, Geb.-Datum geworbenes Mitgliedtelefonische Erreichbarkeit des Werbers✂Unterschrift des WerbersVor– und Zuname, Mitgliedsnummer Werber✂

65 Die Bun<strong>de</strong>swehr Juli <strong>20</strong>13Lan<strong>de</strong>sverbän<strong>de</strong>Werben Sie Mitglie<strong>de</strong>rfür <strong>de</strong>n DeutschenBun<strong>de</strong>swehrVerbandNur mit einer großen Zahl von Mitglie<strong>de</strong>rn kann <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehrVerbandals gefragter Partner von Verteidigungsministerium, Regierung und Parlamentetwas für Sie erreichen.Zu <strong>de</strong>n jüngsten Verbandserfolgen zählt <strong>die</strong> Wie<strong>de</strong>rgewährung <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rzahlung.Die umgangssprachlich Weihnachtsgeld genannte Zahlung ist wie<strong>de</strong>r anteilig inGrundgehalt und Pension eingearbeitet wor<strong>de</strong>n. Wir haben zurückerkämpft, was unsjahrelang vorenthalten wur<strong>de</strong> – ent<strong>gegen</strong> vollmundiger Versprechen. Höhepunkt <strong>de</strong>rAktionen war <strong>die</strong> Übergabe von mehr als 1<strong>20</strong> <strong>000</strong> Protestpostkarten am 16. Dezember<strong>20</strong>10 im Kanzleramt in Berlin.Ein Riesenplus für <strong>die</strong> <strong>Soldaten</strong> ist außer<strong>de</strong>m <strong>die</strong> künftig bessere Einsatzversorgung.Erleichterung gibt es vor allem für Einsatzversehrte: Für <strong>die</strong> Weiterverwendungreicht nun eine Beschädigung von 30 Prozent aus (bisher 50 Prozent). Dashilft vor allem jenen, <strong>die</strong> mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)heimkehren.Endlich – nach 15-jähriger Stagnation – gibt es auch mehr Geld für mehrgeleistetenDienst. Im günstigsten Fall wer<strong>de</strong>n <strong>die</strong> gelten<strong>de</strong>n Vergütungssätze verdoppelt.Angestrebt hatten wir freilich <strong>die</strong> Anhebung um das 2,6-fache. Es bleibt also nochallerhand zu tun. Wir kämpfen weiter für <strong>die</strong> stufenweise Anhebung und Dynamisierung<strong>de</strong>r „Vergütung für <strong>Soldaten</strong> mit beson<strong>de</strong>rer zeitlicher Belastung".Die jüngste Verlängerung <strong>de</strong>s Strukturerlasses gestattet <strong>de</strong>n Pendlern drei Jahre Ruhe. Der Strukturerlass, <strong>de</strong>r <strong>die</strong> freie Wahl zwischen Trennungsgeldund Umzugskostenvergütung erlaubt, ist erstmals um mehr als ein Jahr verlängert wor<strong>de</strong>n. Die vom Verband hartnäckig verteidigte Verbesserung<strong>de</strong>r Vereinbarkeit von Familie und Dienst, <strong>die</strong> auch <strong>de</strong>n Arbeitgeber Bun<strong>de</strong>swehr attraktiver macht, ist so bis En<strong>de</strong> <strong>20</strong>14 gesichert.Ob Alltag, Sport o<strong>de</strong>r Outdoor-Aktivität – <strong>die</strong>se Kamera ist für <strong>de</strong>n harten Einsatz konzipiert: Mitglie<strong>de</strong>r können in <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rauslosungeine schwarze o<strong>de</strong>r rote Lumix Tough-Kamera von Panasonic gewinnen! Das 16,1-Megapixel-Mo<strong>de</strong>ll DMC-FT<strong>20</strong>ist staub- und wasserdicht bis 5 m Tiefe, frostsicher bis -10°C und fallsicher bis zu 1,5 m Höhe. Vom 25mm-Super-Weitwinkelbis 100mm-Tele reicht <strong>die</strong> Optik und filmt Vi<strong>de</strong>os in High Definition mit 1.280 x 7<strong>20</strong> p. Pro geworbenem Mitglied kann ein Couponeingesen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Mehrere geworbene Mitglie<strong>de</strong>r und eingesen<strong>de</strong>te Coupons erhöhen <strong>die</strong> Gewinnchancen!Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelle Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelleNord Ost West Süd<strong>de</strong>utschlandWaschpohl 5 – 7 Schönhauser Allee 59 Südstraße 123 Prager Straße 324534 Neumünster 10437 Berlin 53175 Bonn 8<strong>20</strong>08 UnterhachingSen<strong>de</strong>n Sie <strong>die</strong>sen Coupon und <strong>de</strong>n Mitgliedsantrag an Ihre Lan<strong>de</strong>sgeschäftsstelleTeilnahmebedingungen:Werben Sie ein neues Mitglied im Status SaZ/BS o<strong>de</strong>rBeamte/Arbeitnehmer im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BMVg.Heften Sie <strong>de</strong>n Coupon an <strong>die</strong> Beitrittserklärung <strong>de</strong>s vonIhnen geworbenen Neumitglie<strong>de</strong>s und sen<strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>san <strong>de</strong>njeweiligen Lan<strong>de</strong>sverband, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Werber seinenDienstort hat, Nord, Ost, West o<strong>de</strong>r Süd<strong>de</strong>utschland,Anschriften siehe oben.Alle von Ihnen eingesandten Coupons nehmen an <strong>de</strong>njeweiligen monatlichen Verlosungen teil. Der Werberist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass sein Dienstgrad undName sowie <strong>die</strong> Zugehörigkeit zur Kameradschaft imVerbandsmagazin und im Internet veröffentlichtwer<strong>de</strong>n. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Coupon!Gültig ab 1. Mai bis 31. August <strong>20</strong>13Vor- und Zuname, Geb.-Datum geworbenes Mitgliedtelefonische Erreichbarkeit <strong>de</strong>s Werbers✂Unterschrift <strong>de</strong>s WerbersVor– und Zuname, Mitgliedsnummer Werber✂

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