20 000 Soldaten kämpfen gegen die Fluten - Foeg.de

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volles *** Witwengeld **/***RuhegehaltBesoldungsgruppe und Dienstgrad/Amtsbezeichnung ruhegehalt- 71,75 % mit 60 % des 55 % desfähige Einbaufaktor vollen Ruhe- vollen Ruhe-Dienstbezüge gehaltes gehaltesA 8 mA Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann 3.126,44 Euro 2.221,01 Euro 1.332,61 Euro 1.221,56 EuroA 9 Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, 3.310,45 Euro 2.351,74 Euro 1.411,04 Euro 1.293,45 EuroAmtsinspektorA 9 mA Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann 3.584,26 Euro 2.546,25 Euro 1.527,75 Euro 1.400,44 EuroA 9 Leutnant, Inspektor 3.319,03 Euro 2.357,83 Euro 1.414,70 Euro 1.296,80 EuroA 10 Oberleutnant, Oberinspektor 3.703,05 Euro 2.630,63 Euro 1.578,38 Euro 1.446,85 EuroA 11 Hauptmann, Kapitänleutnant, Amtmann 4.105,03 Euro 2.916,20 Euro 1.749,72 Euro 1.603,91 EuroA 12 Hauptmann, Kapitänleutnant, Amtsrat 4.507,85 Euro 3.202,36 Euro 1.921,42 Euro 1.761,30 EuroA 13 Major, Stabshauptmann, 4.987,02 Euro 3.542,76 Euro 2.125,66 Euro 1.948,52 EuroStabskapitänleutnant,Korvettenkapitän, RegierungsratVersorgung und Ehemalige Die Bundeswehr Juli 2013 41Ruhegehaltfähige Dienstbezüge und Ruhegehältervon Soldaten, Beamten sowie Versorgungsbezüge ihrerWitwen (Witwengeld)Gültig ab: 1. August 2013 (Grundgehalt in der letzten Erfahrungsstufe, Familienzuschlag Stufe 1 [verheiratet,ohne Kinder] und Amtszulage, ohne sonstige Zulagen usw.) (Brutto-Beträge) *A 14 Oberstleutnant, Fregattenkapitän, 5.413,09 Euro 3.845,44 Euro 2.307,26 Euro 2.114,99 EuroOberregierungsratA 15 Oberstleutnant, Fregattenkapitän, 6.095,88 Euro 4.330,49 Euro 2.598,30 Euro 2.381,77 EuroRegierungsdirektorA 16 Oberst, Kapitän, Ministerialrat, Ltd. Direktor 6.776,49 Euro 4.813,99 Euro 2.888,40 Euro 2.647,70 EuroB 3 Oberst, Kapitän, Ministerialrat 7.469,24 Euro 5.306,12 Euro 3.183,67 Euro 2.918,37 EuroB 6 Brigadegeneral, Flottillenadmiral, 8.852,56 Euro 6.288,83 Euro 3.773,30 Euro 3.458,86 EuroMinisterialdirigentB 7 Generalmajor, Konteradmiral, 9.301,85 Euro 6.608,00 Euro 3.964,80 Euro 3.634,40 EuroMinisterialdirigentB 9 Generalleutnant, Vizeadmiral, 10.355,38 Euro 7.356,43 Euro 4.413,86 Euro 4.046,03 EuroMinisterialdirektorB 10 General, Admiral, Ministerialdirektor 12.166,97 Euro 8.643,38 Euro 5.186,03 Euro 4.753,86 Euro* Netto-Beträge sind nicht mehr hilfreich, da seit 01.01.2005 das Alterseinkünfte-Gesetz greift. Dies heißt, dass jeder Pensionärsjahrgang seit 2005steuerlich unterschiedlich zu behandeln ist.** • 60 % = verheiratet vor dem 01.01.2002 und ein Ehepartner zu diesem Zeitpunkt (31.12.2001) 40 Jahre alt.• 55 % = verheiratet seit dem 01.01.2002 oder kein Ehepartner zum Stichtag 40 Jahre alt.*** von diesem Betrag sind 1,025 % „Abzug f. Pflegeleistung“ zu berücksichtigen (höchstens 40,36 €)

42 Die Bundeswehr Juli 2013BlickpunktInformationsoffensive: Hinweisefür Betroffene und VorgesetzteAm 23. Mai wurde der Abschlussbericht zur Informationskampagne „Schwanger in derBundeswehr“ vorgelegt. Zeitgleich fiel der Startschuss für die neue Präventionskampagne„Denk an mich – Dein Rücken“.Schwangerschaft undBundeswehr: So mancherist noch unsicherim Umgang mit Soldatinnen,die ein Kinderwarten. Das Ministeriumwill Betroffene undVorgesetzte nun besserinformieren.Es ist vollbracht – dieInformationskampagne„Schwangerin der Bundeswehr“ ist mitüberwiegend positivemErgebnis abgeschlossenworden. Die Verantwortlichenaus BMVg und BAI-UD überreichten am 23.Mai dem Wehrbeauftragtender Bundeswehr, HellmutKönigshaus, ihrenAuswertebericht. DieÖffentlich-rechtliche Aufsichtfür Arbeitssicherheitund technischen Umweltschutz(ÖrABw) war dazuvon September 2011 bisEnde Dezember 2012 mitder Durchführung betrautworden. Nicht nur betroffeneschwangere Soldatinnensind im Vorfeld alsZielgruppe identifiziertworden. Auch die Disziplinarvorgesetzten solltenals militärische Führer mit der Informationskampagneangesprochen werden. SchwangereSoldatinnen sind mittlerweile im Truppenalltagkeine Seltenheit mehr, was jedoch öfter zu Unsicherheitund übertriebener Fürsorge seitens derVorgesetzten führt. Der Informationsbedarf ist inder Tat groß: Zwar gibt es bereits mit dem Handbuch„Vereinbarkeit von Familie undDienst“/„Mutterschutz kompakt“ und gesetzlichenRegelungen gute Grundlagen, jedoch fehltes meist an der praktischen Umsetzung.Impulsgeber für die Informationskampagne„Schwanger in der Bundeswehr“ war der Berichtdes Wehrbeauftragten von 2010. HellmutKönigshaus monierte insbesondere die Betreu-Foto: dpaung schwangerer Soldatinnen und Mitarbeiterinnender Bundeswehr. Zu wenig Informationenüber Rechtsgrundlagen und Ansprüche und einegroße Handlungsunsicherheit im Umgang mitschwangeren Soldatinnen waren der Grund fürdie umfassende Zielvorgabe der ÖrABw: DieInformationsweitergabe an die werdenden undstillenden Mütter in der Bundeswehr zu Rechtenund Pflichten im Arbeitsschutz bei Schwangerschaftstand dabei ebenso im Vordergrund wiedie Hilfestellung und Sensibilisierung zuGesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz.Dienststellenleiter und Vorgesetzte sollten imVerlauf der Kampagne ihre Handlungsunsicherheitverlieren und mehr Kenntnisse zum Themaerlangen.Mit dem erfolgreichen Abschluss der Kampagnekonnten nicht nur die gesteckten Zieleerreicht, sondern auch hilfreiche Maßnahmenpraktisch umgesetzt werden: Ein Newsletterüber aktuelle Entwicklungen geht monatlich analle Dienststellen der Bundeswehr. Zudem wurdenInformationsplakate zum gesetzlichen Mutterschutzund zuständigen Ansprechpartnern mitKontaktdaten erstellt. Vortragsreihen in Dienststellenund auf Tagungen sorgten für einen weiterenMultiplikatoreneffekt in der Truppe.Damit ist ein großer Schritt in Richtung Verbesserungder Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeitvon Familie und Dienst/Beruf in denStreitkräften getan.Der Prävention für einen gesunden Rückenim Dienstalltag kommt eine große Bedeutung zu.Rückenbeschwerden machen auch vorAngehörigen der Bundeswehr nicht halt. Der 23.Mai war daher das Startdatum für die neuePräventionskampagne zum Arbeitsschutz. Unterder Trägerschaft der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung DGUV, der Unfallkasse desBundes (UK Bund) und dem Referat für Präventionim BAIUD, wird von 2013 bis 2015 dieKampagne „Denk an mich – Dein Rücken“durchgeführt. Ziel ist es, alle Arbeitgeber inDeutschland zu gesundheitsförderlichem Füh -rungsverhalten zu beraten. Das BAIUD GS I 5hat dabei die Aufgabe, die Präventionskampagnein die Bundeswehr zu implementieren.Im Bereich der Bundeswehr soll durch eineumfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,Erlebnisveranstaltungen in den Dienststellenu.v.m. ein Bewusstsein zur Vorsorge vonRückenbeschwerden und selbstverantwortlichemHandeln geschaffen werden. Die Kampag -ne informiert u.a. darüber, wie Rückenbelastungenverringert oder vermieden werden können.Außerdem soll eine Sensibilisierung der Vorgesetztendurch verschiedene Aktionen zurRückengesundheit in Lehrgängen und Ausbildungender Bundeswehr erreicht werden.Die Kampagne „Denk an mich – DeinRücken“ ist im Rahmen der Gesundheitspolitikdes BMVg und des betrieblichen Gesundheits -managements BGM ein Führungsinstrument.Sie spricht vorrangig die Dienststellenleiter aufder Führungsebene an.mwWeitere Informationen:Info-Portal DGUV: www.deinrücken.dewww.bundeswehr-kinderbetreuung.dewww.bundeswehr.de:Info-Kampagne: Nicht krank – nur schwangerAU 1/500www.bundeswehr.de/aktuell

volles *** Witwengeld **/***RuhegehaltBesoldungsgruppe und Dienstgrad/Amtsbezeichnung ruhegehalt- 71,75 % mit 60 % <strong>de</strong>s 55 % <strong>de</strong>sfähige Einbaufaktor vollen Ruhe- vollen Ruhe-Dienstbezüge gehaltes gehaltesA 8 mA Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann 3.126,44 Euro 2.221,01 Euro 1.332,61 Euro 1.221,56 EuroA 9 Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, 3.310,45 Euro 2.351,74 Euro 1.411,04 Euro 1.293,45 EuroAmtsinspektorA 9 mA Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann 3.584,26 Euro 2.546,25 Euro 1.527,75 Euro 1.400,44 EuroA 9 Leutnant, Inspektor 3.319,03 Euro 2.357,83 Euro 1.414,70 Euro 1.296,80 EuroA 10 Oberleutnant, Oberinspektor 3.703,05 Euro 2.630,63 Euro 1.578,38 Euro 1.446,85 EuroA 11 Hauptmann, Kapitänleutnant, Amtmann 4.105,03 Euro 2.916,<strong>20</strong> Euro 1.749,72 Euro 1.603,91 EuroA 12 Hauptmann, Kapitänleutnant, Amtsrat 4.507,85 Euro 3.<strong>20</strong>2,36 Euro 1.921,42 Euro 1.761,30 EuroA 13 Major, Stabshauptmann, 4.987,02 Euro 3.542,76 Euro 2.125,66 Euro 1.948,52 EuroStabskapitänleutnant,Korvettenkapitän, RegierungsratVersorgung und Ehemalige Die Bun<strong>de</strong>swehr Juli <strong>20</strong>13 41Ruhegehaltfähige Dienstbezüge und Ruhegehältervon <strong>Soldaten</strong>, Beamten sowie Versorgungsbezüge ihrerWitwen (Witwengeld)Gültig ab: 1. August <strong>20</strong>13 (Grundgehalt in <strong>de</strong>r letzten Erfahrungsstufe, Familienzuschlag Stufe 1 [verheiratet,ohne Kin<strong>de</strong>r] und Amtszulage, ohne sonstige Zulagen usw.) (Brutto-Beträge) *A 14 Oberstleutnant, Fregattenkapitän, 5.413,09 Euro 3.845,44 Euro 2.307,26 Euro 2.114,99 EuroOberregierungsratA 15 Oberstleutnant, Fregattenkapitän, 6.095,88 Euro 4.330,49 Euro 2.598,30 Euro 2.381,77 EuroRegierungsdirektorA 16 Oberst, Kapitän, Ministerialrat, Ltd. Direktor 6.776,49 Euro 4.813,99 Euro 2.888,40 Euro 2.647,70 EuroB 3 Oberst, Kapitän, Ministerialrat 7.469,24 Euro 5.306,12 Euro 3.183,67 Euro 2.918,37 EuroB 6 Briga<strong>de</strong>general, Flottillenadmiral, 8.852,56 Euro 6.288,83 Euro 3.773,30 Euro 3.458,86 EuroMinisterialdirigentB 7 Generalmajor, Konteradmiral, 9.301,85 Euro 6.608,00 Euro 3.964,80 Euro 3.634,40 EuroMinisterialdirigentB 9 Generalleutnant, Vizeadmiral, 10.355,38 Euro 7.356,43 Euro 4.413,86 Euro 4.046,03 EuroMinisterialdirektorB 10 General, Admiral, Ministerialdirektor 12.166,97 Euro 8.643,38 Euro 5.186,03 Euro 4.753,86 Euro* Netto-Beträge sind nicht mehr hilfreich, da seit 01.01.<strong>20</strong>05 das Alterseinkünfte-Gesetz greift. Dies heißt, dass je<strong>de</strong>r Pensionärsjahrgang seit <strong>20</strong>05steuerlich unterschiedlich zu behan<strong>de</strong>ln ist.** • 60 % = verheiratet vor <strong>de</strong>m 01.01.<strong>20</strong>02 und ein Ehepartner zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt (31.12.<strong>20</strong>01) 40 Jahre alt.• 55 % = verheiratet seit <strong>de</strong>m 01.01.<strong>20</strong>02 o<strong>de</strong>r kein Ehepartner zum Stichtag 40 Jahre alt.*** von <strong>die</strong>sem Betrag sind 1,025 % „Abzug f. Pflegeleistung“ zu berücksichtigen (höchstens 40,36 €)

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