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Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen ... - Schulbus.Net

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zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenAbbildungs- und TabellenverzeichnisAbbildungsverzeichnisAbbildung 1: Haltestelle am Fahrbahnrand ....................................... 6Abbildung 2: Busbucht ...................................................................... 7Abbildung 3: Buskap ......................................................................... 7Abbildung 4: <strong>Haltestellen</strong>insel, Bus ................................................... 7Abbildung 5: <strong>Haltestellen</strong>kap, Straßenbahn ...................................... 7Abbildung 6: <strong>Haltestellen</strong>insel, Straßenbahn..................................... 8Abbildung 7: Haltestelle mit „Zeitinsel“, Straßenbahn........................ 8Abbildung 8: <strong>Haltestellen</strong>schild.......................................................... 9Abbildung 9: <strong>Haltestellen</strong>schild mit Zwischenzielen........................... 9Abbildung 10: Linienverkehrshaltestelle mit Zusatzschild für AST....12Abbildung 11: gesonderte Haltestelle für AST..................................12Abbildung 12: Rahmenhalter............................................................13TabellenverzeichnisTabelle 1: Einteilung der <strong>Haltestellen</strong> in Kategorien - Ausstattung ...16Tabelle 2: Fristen zur Beseitigung von Mängeln...............................19Tabelle 3: Zuständigkeit für Ausstattungselemente..........................22II


zweckverbandVorwortverkehrsverbundbremenniedersachsenDas vorliegende Papier für <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Verkehrsverbund</strong> <strong>Bremen</strong>/Niedersachsenbeinhaltet zwei Konzepte, die grundsätzlich dasZiel anstreben, durch eine Vereinheitlichung und regelmäßige Überwachungder <strong>Haltestellen</strong>ausstattung die <strong>Haltestellen</strong>qualität <strong>im</strong> Verbundgebietanzuheben.Während <strong>im</strong> Gestaltungskonzept Richtlinien für die Gestaltung von<strong>Haltestellen</strong> genannt werden, wird mit dem Qualitätskonzept für <strong>Haltestellen</strong>die Sicherstellung und Kontrolle von Qualitätsmerkmalenverfolgt.Unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Möglichkeitenwerden die Richtlinien nur schrittweise umgesetzt werden können.Das Konzept soll <strong>im</strong> Rahmen der laufenden und zukünftigen Planungen,d. h. bei Sanierungen oder Neubeschaffungen Berücksichtigungfinden.Im Rahmen der Einführung eines Qualitätssicherungssystems ist desweiteren vorgesehen, Regelungen zu erarbeiten, in welcher Form auffestgestellte Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsmerkmalenreagiert wird (Bonus-Malus-System).Seite 2


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzept1 Gestaltungskonzept1.1 EinleitungMit dem Gestaltungskonzept soll allen Verkehrsunternehmen undGebietskörperschaften eine Unterlage für die Gestaltung und Ausstattungder <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> Verbundgebiet an die Hand gegebenwerden. Es sollte für die Verkehrsunternehmen und Gebietskörperschaftenein gemeinsames Anliegen sein, der Ausgestaltung der <strong>Haltestellen</strong>die gebührende Bedeutung beizumessen, damit jeder dasÖPNV-Angebot <strong>im</strong> Verbundgebiet gern in Anspruch n<strong>im</strong>mt.1.2 ZielsetzungZiel dieser Richtlinien ist es, Hinweise zur Anordnung, Gestaltungund Ausstattung der <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> straßengebundenen ÖPNV fürdas Verbundgebiet zu geben.Die Richtlinien leiten sich aus den unterschiedlichen Interessen derFahrgäste, Betreiber und der Allgemeinheit (z.B. Anlieger, andereVerkehrsteilnehmer) ab. Als wesentliche Ziele des Gestaltungskonzeptesgelten:• Zufriedene Kundinnen und Kunden• Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (insbesondereauch unter Berücksichtigung der Sicherheit der Fahrgäste)• Verbesserung des Images des öffentlichen Personennahverkehrs.Die Forderung nach einer verbundeinheitlichen Gestaltung der <strong>Haltestellen</strong>leitet sich aus deren zentraler Bedeutung <strong>im</strong> Rahmen desGesamtsystems öffentlicher Personennahverkehr ab, da sie mit dendazugehörigen Einrichtungen die Funktion eines Bindegliedes zwischenFahrgästen und öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen.Die Haltestelle ist ein wichtiger Bestandteil <strong>im</strong> Konzept eines verbundweitenCorporate-Design (CD), da ihr Erscheinungsbild ganzwesentlich die Außenwirkung und damit das Image des ÖPNV best<strong>im</strong>mt.In den größeren Städten <strong>im</strong> VBN-Gebiet ist in diesem Bereichbereits viel getan worden, so gibt es dort bereits heute größtenteilseine Regelung zur Finanzierung der Fahrgastunterstände undVitrinen sowie deren Reinigung durch Dritte (Werbepartner).Zielsetzung muß es sein, mit einer entsprechenden <strong>Haltestellen</strong>gestaltungeinen Markenartikel mit hohem Bekanntheitsgrad und Weiter-Seite 3


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzeptverbreitung <strong>im</strong> Bedienungsgebiet zu etablieren. Alle Anstrengungenmüssen daher darauf ausgerichtet sein, daß dem Kunden nicht nurein modernes, attraktives und produktbezogenes unverwechselbaresDesign vermittelt wird, sondern daß sich in diesem Zusammenhangauch die Verkehrsunternehmen als kompetente, kundenorientierteund dynamische Dienstleistungsunternehmen darstellen.1.3 Lage der <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> BedienungsgebietDie Lage der <strong>Haltestellen</strong> innerhalb eines Bedienungsgebietes wirdmaßgeblich von der Struktur und der städtebaulichen Situation best<strong>im</strong>mt.Die Planung des ÖPNV und die Bauleitplanung sind daheraufeinander abzust<strong>im</strong>men. Die Forderung nach kurzen Fußwegen fürmöglichst viele Fahrgäste sollte durch eine höhere Bebauungsdichtein der Nähe der Haltestelle sowie durch eine günstige Zuordnung der<strong>Haltestellen</strong> zu Versorgungs- und Dienstleistungszentren unterstütztwerden. Nach dem Baugesetzbuch sind die Belange des ÖPNV inder Bauleitplanung zu berücksichtigen und die Verkehrsunternehmenals Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung der Bauleitplänesowie anderer Fachpläne zu beteiligen.Die Fußwegzeit best<strong>im</strong>mt in hohem Maße die Reisezeit. Die Fußwegentfernungzur Haltestelle (Luftlinienentfernung) sollte nach Möglichkeitnicht mehr als ca. 600 m <strong>im</strong> Außenbereich der Städte und <strong>im</strong>ländlichen Raum (entspricht einer Fußwegzeit von ca. 10 Minuten)bzw. <strong>im</strong> innerstädtischen Bereich ca. 300 m betragen.<strong>Haltestellen</strong> sollen leicht und sicher erreichbar sein. Dies setzt gutbeleuchtete, saubere, vom Fahrweg getrennte und ausreichend breiteGehwege voraus. Bei der Planung von <strong>Haltestellen</strong> ist auf unmittelbareNähe zu bewohnten Gebäuden und auf eine Gestaltung ohnedunkle Ecken zu achten. Den Belangen der mobilitätseingeschränkten(darunter auch Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer) und behindertenFahrgäste ist angemessen Rechnung zu tragen(z.B. Blindenleitstreifen). 1Haltestelle und Wegenetz sind aufeinander auszurichten. Gegebenenfallserleichtert eine klare Wegweisung den Zugang zur Haltestelle.Für eine gefahrlose Straßenüberquerung ist Sorge zu tragen. Beisignalgeregelten Überwegen sind die Lichtsignalanlagen nach Mög-Seite 4


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzeptlichkeit so zu steuern, daß Fahrgäste ein in die <strong>Haltestellen</strong> einfahrendesoder dort haltendes Verkehrsmittel noch erreichen können.Sind Höhenunterschiede auf den Zuwegungen zu überwinden, sinddiese fußgängerfreundlich zu gestalten (z.B. breite und leicht begehbareTreppen oder Rampen). Der Straßenbaulastträger hat für einegefahrlose Begehbarkeit (z.B. Winterdienst) der Fußgängeranlagenzu sorgen.1.4 Betriebliche Aspekte der <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> VerkehrsraumAnordnung und Gestaltung der <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> Verkehrsraum richtensich nach Art und Nutzung der angrenzenden Bebauung, der örtlichenVerkehrssituation und der verfügbaren Flächen. Mit der jeweilszuständigen Verkehrsbehörde sind verkehrliche und betriebliche sowiestraßenverkehrstechnische Gesichtspunkte abzust<strong>im</strong>men, wobeiauf ausreichende Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zuachten ist.Die vom Betrieb der <strong>Haltestellen</strong> ausgehenden Belastungen, z.B.Geräusche, sollen für die Anlieger so gering wie möglich gehaltenwerden.Im Hinblick auf einen sicheren und komfortablen Ein- und Ausstieg,die Schaffung einer angemessenen Aufenthaltsqualität und einesichtbare Abgrenzung gegenüber anderen Verkehrsanlagen, sind<strong>Haltestellen</strong> mit einer befestigten Wartefläche auszustatten. Die Höhendifferenzund Spaltbreite zwischen Fahrzeug und <strong>Haltestellen</strong>plattformsoll min<strong>im</strong>iert werden.<strong>Haltestellen</strong> in Krümmungen, bei denen der Fahrer keine ausreichendeSicht nach hinten hat (Beobachtung des nachfolgenden Verkehrsund des Fahrgastwechsels), sind zu vermeiden. Müssen dort<strong>Haltestellen</strong> eingerichtet werden, ist die Sicht durch Hilfsmittel herzustellenoder eine gesicherte Abfahrt durch verkehrsregelnde oderandere Maßnahmen zu gewährleisten.Bushaltestellen sind <strong>im</strong> allgemeinen in Seitenlage am Fahrbahnrandanzuordnen. Dies dient der Beschleunigung des Busverkehrs, derSicherheit be<strong>im</strong> Abfahren, der Sicherheit stehender Fahrgäste unddem Fahrkomfort.1 Vgl. hierzu Bundesministerium für Verkehr (Hrsg.), Titel: "Bürgerfreundliche und behindertengerechteGestaltung von <strong>Haltestellen</strong> des öffentlichen Personennahverkehrs" (Hrsg.), er-Seite 5


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzeptBebauungNebenanlagenRichtungsfahrbahn15,00 m20,00 m 25,00 m60,00 mAbbildung 2: BusbuchtBebauungNebenanlagenParkplätzeRichtungsfahrbahnAbbildung 3: BuskapNebenanlagenRichtungsfahrbahnBustrasseAbbildung 4: <strong>Haltestellen</strong>insel, BusStraßenbahnhaltestellen sind als <strong>Haltestellen</strong>insel (Abbildung 6) undbei straßenbündigem Bahnkörper als <strong>Haltestellen</strong> mit Zeitinseln (dynamische<strong>Haltestellen</strong>, Abbildung 7) 2 oder auch als <strong>Haltestellen</strong>kaps(Abbildung 5) auszubilden.NebenanlagenAbbildung 5: <strong>Haltestellen</strong>kap, Straßenbahn2 Bei einer dynamischen Haltestelle wird bei der Einfahrt des öffentlichen Verkehrsmittels dermotorisierte Individualverkehr (MIV) durch eine Lichtsignalanlage (LSA / Ampel) angehalten.Seite 7


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzeptWerden Straßenbahnen straßenbündig geführt und können keine<strong>Haltestellen</strong>inseln angeordnet werden, so sind <strong>Haltestellen</strong>kaps anzustreben,da sie für die Fahrgäste besonders attraktiv sind.NebenanlagenMIV - Fahrbahn<strong>Haltestellen</strong>inselStraßenbahntrasseAbbildung 6: <strong>Haltestellen</strong>insel, StraßenbahnNebenanlagenLSA-AnlageMIV - FahrbahnAbbildung 7: Haltestelle mit „Zeitinsel“, Straßenbahn1.5 Ausstattung der <strong>Haltestellen</strong> und <strong>Haltestellen</strong>typenDie <strong>Haltestellen</strong>ausstattung bezieht sich auf verkehrliche, betrieblicheund kundendienstliche Einrichtungen und wird vom Fahrgastaufkommenund der Funktion der Haltestelle <strong>im</strong> Liniennetz best<strong>im</strong>mt. ZusätzlicheAnforderungen werden von mobilitätseingeschränkten und behindertenPersonen gestellt.Im Hinblick auf die <strong>Haltestellen</strong>ausstattung werden <strong>im</strong> Verbundgebietfolgende <strong>Haltestellen</strong>typen unterschieden:• Einfache Haltestelle (Kategorie 1: Grundausstattung)• Zentrale Haltestelle <strong>im</strong> Bereich von Städten/Gemeinden (Kategorie2: Grundausstattung plus Ergänzung)• Umsteigehaltestelle Schiene/Bus und Bus/Bus(Kategorie 3: Grundausstattung plus Ergänzung für Verknüpfungspunkte)Die Zuordnung der einzelnen <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> Verbundgebiet zu denentsprechenden <strong>Haltestellen</strong>typen erfolgt durch eine Bestandsaufnahme<strong>im</strong> Rahmen der Erstellung eines <strong>Haltestellen</strong>katasters (sieheKapitel 2.4.1, Seite 17).Seite 8


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzept1.5.1 <strong>Haltestellen</strong>kennzeichnungUnabhängig vom <strong>Haltestellen</strong>typ ist der Standort der Bus- und Straßenbahnhaltestellen<strong>im</strong> Straßenraum mit Zeichen 224 StVO zu kennzeichnen.121<strong>Bremen</strong>Zone100Das <strong>Haltestellen</strong>zeichen ist an ortsfest verankerten Masten oderRahmen auf einem quer zur Fahrtrichtung angeordneten Schild anzubringen.Die Haltestelle ist mit dem <strong>Haltestellen</strong>namen zu bezeichnen.An jeder Haltestelle sind darüber hinaus die Liniennummer und dasLogo der VBN GmbH anzubringen.Abbildung 8: <strong>Haltestellen</strong>schildZur eindeutigen Kennzeichnung der Fahrtrichtung ist zusätzlich zurLiniennummer das Endziel und gegebenenfalls Zwischenziele aufzuführen.Die Tarifzonennummer ist anzugeben.Einzelheiten zur einheitlichen <strong>Haltestellen</strong>kennzeichnung sind inAbbildung 8 bzw. mit Zwischenzielen in Abbildung 9 enthalten.1.5.2 Fahrgastinformation14015816612Osterholz-Scharmbeck137VollersodeLilienthalWorpswedeBurglesum - GarlstedtHagenLilienthal - Tarmstedt - ZevenHeeslingenZone100Abbildung 9: <strong>Haltestellen</strong>schildmit ZwischenzielenZur Fahrgastinformation gehören an jeder Haltestelle außer der <strong>Haltestellen</strong>kennzeichnungein Aushangfahrplan und möglichst eine Tarif-und Fahrpreisübersicht sowie dazugehörige Hinweise (z.B. Verkaufsstellen,Fahrausweisentwertung).Die Informationen an der Haltestelle sind in einer verbundeinheitlichabgest<strong>im</strong>mten Form zu einem gut lesbaren und ausreichend beleuchtetenInformationsblock zusammenzufassen. Dieser sollte <strong>im</strong> Fahrgastunterstandintegriert oder, falls nicht vorhanden, am <strong>Haltestellen</strong>mastangebracht werden.Der Inhalt der Aushangfahrpläne in haltestellenbezogener oder chronologischerDarstellungsform soll Liniennummer, Linienverlauf, <strong>Haltestellen</strong>name,Fahrtrichtung und -ziel, Abfahrtszeiten sowie die Telefonnummerdes Verbundes, evtl. zusätzlich eines Verkehrsunternehmensund das Gültigkeitsdatum enthalten. Bei ausgeprägtenSeite 9


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzeptUmsteigebeziehungen ist es zweckmäßig, Anschlußhinweise zu geben.Ferner sollen behindertengerechte Fahrzeuge <strong>im</strong> Aushangfahrplankenntlich gemacht werden.An <strong>Haltestellen</strong> in zentralen Bereichen von Städten und Gemeindensowie an wichtigen Umsteigehaltestellen sind darüber hinaus ergänzendeFahrgastinformationen wünschenswert. Hierzu gehören:• Linienübersicht (schematisierte <strong>Net</strong>zdarstellung) oder Linienplan(ÖPNV-<strong>Net</strong>z auf maßstäblicher Kartengrundlage).• Hinweise auf wichtige Ziele in der Umgebung der Haltestelle (<strong>Haltestellen</strong>umgebungsplan).• Lautsprecher und/oder dynamische Fahrgastinformationseinrichtungenfür verkehrliche und betriebliche Informationen.In besonderen Fällen, z.B. bei <strong>Haltestellen</strong> an Flughäfen, ist es wünschenswert,wichtige Hinweise und Informationen in einer internationalverständlichen Form zu geben.1.5.3 FahrgastunterständeFahrgastunterstände sind möglichst an allen <strong>Haltestellen</strong> aufzustellen.An <strong>Haltestellen</strong> in zentralen Bereichen und an wichtigen Umsteigehaltestellensind sie jedoch unverzichtbarer Bestandteil der <strong>Haltestellen</strong>ausstattung.Aus Gründen der Sicherheit und um Sichtkontaktzwischen Fahrer und Fahrgast herzustellen, soll durchsichtigen undbeleuchteten Fahrgastunterständen (Breite eines Fahrgastunterstandesca. 4,0 m, Tiefe je nach befestigter Fläche zwischen 1,30 m und1,70 m) mit einer Fahrgastinformationsvitrine (Mindestmaß innenDIN A1 (594 x 841 mm)) der Vorzug eingeräumt werden.Fahrgastunterstände sollten an mindestens 2 Seiten geschlossensein. Gegebenenfalls kann der <strong>Haltestellen</strong>name zusätzlich am Dachangebracht werden. Bei Bedarf sind weitere Fahrgastunterstände aneiner Haltestelle aufzustellen.Sofern der Fahrgastunterstand auch für Werbung genutzt wird, istsicherzustellen, daß dadurch nicht die Sicht auf wartende Fahrgästebzw. auf herannahende Verkehrsmittel sowie die Erkennbarkeit derFahrgastinformation beeinträchtigt werden. Die Anordnung muß sichnach Vorgaben der Straßenbaulastträger richten.Seite 10


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzept1.5.4 BeleuchtungAn allen <strong>Haltestellen</strong> soll eine Ausleuchtung des <strong>Haltestellen</strong>bereichsgegeben sein, so daß sie von den Fahrgästen als sicher empfundenwerden.Sofern die verkehrlichen und betrieblichen Belange es erlauben, sollder Standort der Haltestelle auf die Straßenbeleuchtung ausgerichtetwerden.Wenn die Umgebungsbeleuchtung zur Erkennbarkeit der Haltestelleund Lesbarkeit der Fahrgastinformation sowie aus Sicherheitsgründennicht ausreicht, ist eine für den Straßenverkehr blendfreie Eigenbeleuchtungvorzusehen.Die Beleuchtung von <strong>Haltestellen</strong> sollte in Anlehnung an die DIN-Vorschrift "Ortsfeste Verkehrsbeleuchtung - Beleuchtung von Straßenfür den Kfz-Verkehr, allgemeine Gütemerkmale und Richtwerte",DIN 5044 erfolgen. Besondere Beachtung ist Gefahrenstellen zuwidmen, z.B. Überwegen an <strong>Haltestellen</strong>.1.5.5 Service und sonstige EinrichtungenDie Attraktivität an <strong>Haltestellen</strong> in zentralen Bereichen und an wichtigenUmsteigehaltestellen kann durch die Zusammenfassung mit öffentlichenServiceeinrichtungen gesteigert werden. Zu solchen Einrichtungengehören insbesondere öffentliche Fernsprecher (möglichstmit Notrufeinrichtung), Uhren, Briefkästen, Kioske, Anschlagtafelnund Gepäckschließfächer.Es soll angestrebt werden, daß an allen <strong>Haltestellen</strong> Sitzgelegenheitenvorhanden sind. Die Anzahl der Sitzplätze ist abhängig von derverkehrlichen Bedeutung der Haltestelle und den örtlichen Gegebenheiten.<strong>Haltestellen</strong> mit einem hohen Anteil an älteren und behindertenFahrgästen sollen mit einer größeren Zahl von Sitzplätzen ausgestattetwerden. Die Sitzgelegenheiten sind möglichst als Einzelsitzeauszubilden und <strong>im</strong> witterungsgeschützten Bereich der <strong>Haltestellen</strong>vorzusehen. Sie sollten aus witterungsbeständigem, pflegeleichtemMaterial hergestellt sein. Es ist darauf zu achten, daß die Sitzedauerhaft haltbar angebracht werden, nur schwer zu beschädigenund Einzelteile leicht auswechselbar sind.An allen <strong>Haltestellen</strong> sollen Abfallbehälter vorhanden sein. Um Geruchsbelästigungenzu vermeiden, sollen sie nicht unmittelbar unterSeite 11


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzeptdem Informationsblock angebracht werden. Zweckmäßig sind Abfallbehälter,die an einem besonderen Mast oder außen am Fahrgastunterstandbefestigt sind.Aus Sicherheitsgründen sind Kooperationen mit der Polizei zur Ü-berwachung von <strong>Haltestellen</strong> auf Streifenfahrten oder andere geeigneteMaßnahmen anzustreben.1.6 Bedarfsorientierte BetriebsformenIm Verbundgebiet werden als bedarfsorientierte Betriebsformen dasAnruf-Sammeltaxi (AST) mit dem Produktnamen VBN-PLUS, dasAnruf-Linientaxi und der Rufbus eingesetzt.121<strong>Bremen</strong>Zone100Sowohl be<strong>im</strong> Anruf-Linientaxi (ALT) und Rufbus als auch be<strong>im</strong> Anruf-Sammeltaxi (AST) erfolgt der Einstieg an definierten Abfahrtsstellen.Dies können Linienverkehrshaltestellen (Abbildung 10) oder für dieseBetriebsform gesondert eingerichtete <strong>Haltestellen</strong> sein(Abbildung 11)Abbildung 10: Linienverkehrshaltestellemit Zusatzschild fürASTWährend be<strong>im</strong> ALT und Rufbus auch an definierten Abfahrtsstellenausgestiegen wird, geschieht dies be<strong>im</strong> AST ohne <strong>Haltestellen</strong>bindungunmittelbar am gewünschten Fahrtziel (z.B. vor der Haustür).Bezüglich der Lage und Anordnung der gesondert einzurichtendenAbfahrtstellen gelten sinngemäß die Ausführungen zu den <strong>Haltestellen</strong>der Linienverkehrsmittel.Die gesondert eingerichteten Abfahrtsstellen sowie die Linienverkehrshaltestellen,die vom ALT oder AST bedient werden, sind miteinem verbundeinheitlichen Schild zu kennzeichnen. Darüber hinaussind der Fahrplan und Hinweise zum Tarif in einem Fahrplankastenoder, bei Vorhandensein eines Fahrgastunterstandes, in dessen Informationsvitrineauszuhängen. Für die Gültigkeit und Vollständigkeitder Fahrgastinformation hat je nach vertraglicher Regelung die Gemeindeoder der vertraglich best<strong>im</strong>mte Betriebsführer zu sorgen.Abbildung 11: gesonderteHaltestelle für AST1.7 Fahrradabstellanlagen (B + R-Anlagen)Aus wirtschaftlichen Gründen und <strong>im</strong> Hinblick auf die Schaffung attraktiverund schneller Verbindungen können <strong>im</strong> ÖPNV die Liniennetzenicht so gestaltet werden, daß alle <strong>Haltestellen</strong> in zumutbarerSeite 12


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenGestaltungskonzeptFußwegentfernung erreichbar sind. Das gilt insbesondere für ländlicheRäume und Außenbereiche der Städte.Andererseits können auch von der Qualität der Verkehrsbedienung,wenn sie Lücken in der Bedienungshäufigkeit oder Fahrplanabst<strong>im</strong>mungaufweist, Wirkungen z.B. auf die Nachfrage nach Zubringerverkehrenausgehen. In diesen Fällen kann das Fahrrad wegen seinerUngebundenheit zu Fahrplan und Linienführung als Ergänzungsverkehrsmittelvon großem Nutzen für den ÖPNV sein, weil es denEinzugsbereich der <strong>Haltestellen</strong> und somit das Fahrgastpotential vergrößert.0,80 m0,80 mAbstand der Bügel untereinander 1,00 mAbbildung 12: RahmenhalterFahrradabstellanlagen an den <strong>Haltestellen</strong> sollen folgende Anforderungender Benutzer berücksichtigen:• hohe Sicherheit gegen Diebstahl und Vandalismus (z.B. durchgeeigneten Standort, Bewachung, Aufstellen von Fahrradboxen)• bequemes und sicheres Abstellen und Anschließen der Fahrräder(es sind Rahmenhalterungen vorzusehen, die die Möglichkeit bieten,das Fahrrad am Rahmen und an den Rädern zu befestigen).• wirksamer Wetterschutz• ausreichende BeleuchtungDer Bedarf an Stellplätzen für B- + R-Anlagen muß sich orientierenan:• der Lage der <strong>Haltestellen</strong>• der Art des öffentlichen Verkehrsmittels• der Gebietsstruktur <strong>im</strong> Einzugsbereich der <strong>Haltestellen</strong>• dem Fahrgastaufkommen der <strong>Haltestellen</strong>• dem Anteil des Schülerverkehrs am Fahrgastaufkommen• dem ZubringerverkehrAbstellanlagen sind in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle oder zum<strong>Haltestellen</strong>zugang anzuordnen. Der Aufbau der Anlage sollte modularmit Standardgrößen erfolgen.Seite 13


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenQualitätskonzept2 Qualitätskonzept für <strong>Haltestellen</strong>2.1 EinleitungDas Qualitätskonzept für <strong>Haltestellen</strong> soll den Verkehrsunternehmenund Gebietskörperschaften aufzeigen, in welcher Form eine Verbesserungbzw. Sicherung der <strong>Haltestellen</strong>qualität <strong>im</strong> Verbundgebietmöglich ist. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Verkehrsunternehmenund Gebietskörperschaften kann die Qualität dennotwendigen Stellenwert erlangen.Das Qualitätskonzept für <strong>Haltestellen</strong> baut auf dem Gestaltungskonzeptauf. Für <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> Verbundgebiet werden Kategorien gebildet,die sich je nach <strong>Haltestellen</strong>typ durch ihre Ausstattung unterscheiden.Im Rahmen einer Bestandsaufnahme werden die <strong>Haltestellen</strong>in einem <strong>Haltestellen</strong>kataster zusammengefaßt und den Kategorienzugeordnet.2.2 ZielsetzungWesentliche Ziele des Qualitätskonzeptes für <strong>Haltestellen</strong> sind:• zufriedene Kundinnen und Kunden• Steigerung der Fahrgastzahlen• Verbesserung des Images vom öffentlichen Personennahverkehr• Festlegung der Vorgehensweise zur Beseitigung von Mängeln <strong>im</strong><strong>Haltestellen</strong>bereich• Schaffung von Anreizen für Qualitätsverbesserungen mit dem Ziel,den vereinbarten Qualitätsstandard zu erreichen.2.3 Qualitätskriterien2.3.1 Einteilung in Kategorien und Festlegung von AusstattungenKriterien sollen als Mindestanforderung für die jeweilige Kategoriegelten. Dabei ist <strong>im</strong> Einzelfall zu prüfen, ob nicht weitere Ausstattungselemente(einer höheren Kategorie) zur Anwendung kommensollten.Seite 15


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenQualitätskonzeptAusstattungskriterien für <strong>Haltestellen</strong> ergeben sich in Anlehnung andas Gestaltungskonzept. Den Kategorien werden folgende Ausstattungenzugeordnet, die als Ziel-Ausstattung zu verstehen sind:1. Kategorieeinfache Haltestelle2. Kategoriezentrale Haltestelle3. KategorieUmsteigehaltestellebefestigte WarteflächeGrundausstattungausreichende Ausleuchtung des <strong>Haltestellen</strong>bereiches<strong>Haltestellen</strong>schild gemäß Abbildung 8 des <strong>Haltestellen</strong>konzeptesFahrgastinformation (Aushangfahrplan, möglichst eine Tarif- undFahrpreisübersicht)Abfallbehälterbei Bedarf FahrradabstellmöglichkeitGrundausstattung plus ErgänzungFahrgastunterstand mit Informationsvitrine und Sitzgelegenheit(transparent, beleuchtetergänzende Fahrgastinformation (z.B. dynamische Information,Linienübersicht, Linienplan)evtl. weitere Einrichtungen wie Uhr, Telefon, Briefkasten, KioskGrundausstattung plus Ergänzung für Verknüpfungspunktefahrgastfreundlicher Übergang zum Anschlußverkehrsmittel (z.B.kurze, beleuchtete und wettergeschützte Wege)weitere Fahrgastinformation (<strong>Haltestellen</strong>umgebungsplan, <strong>Haltestellen</strong>übersichtsplan)Informationsvitrine (Lageplan wie z.B. Stadtplan)evtl. weitere Einrichtungen wie Toilette, KioskTabelle 1: Einteilung der <strong>Haltestellen</strong> in Kategorien - AusstattungDie einzelnen Ausstattungen bauen aufeinander auf, d. h. Grundlageder Kategorie 2 ist die Kategorie 1 und für die Kategorie 3 sind es dieKategorien 1 und 2.Für alle Kategorien sind bei Bedarf Elemente für bedarfsorientierteBetriebsformen zu ergänzen. Generell gibt es zwei Varianten für <strong>Haltestellen</strong>dieser Betriebsform:• An Linienverkehrshaltestellen wird ein verbundeinheitliches Zusatzschildangebracht oder alternativ eine Zeile <strong>im</strong> <strong>Haltestellen</strong>schildaufgenommen. Fahrplan- und Tarifinformation werden in ei-Seite 16


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenQualitätskonzeptnem Fahrplankasten oder in einer vorhandenen Vitrine ausgehängt.• Bei <strong>Haltestellen</strong>, die nur von einem AST oder ALT bedient werden,wird das VBN-PLUS-Schild und die Fahrgastinformation an einemgesonderten Mast angebracht.2.3.2 Sauberkeit und Zustand der HaltestelleFür die Sauberkeit und den Zustand der Haltestelle gelten folgendeKriterien:• das <strong>Haltestellen</strong>schild mit den folgenden Elementen muß in einemsauberen und lesbaren Zustand sein:⇒ <strong>Haltestellen</strong>zeichen⇒ Liniennummer⇒ <strong>Haltestellen</strong>name⇒ End- und evtl. Zwischenziele⇒ VBN-Logo⇒ Tarifzone• die Fahrgastinformation darf nicht durch Beschmierungen unleserlichsein• die Beleuchtung des <strong>Haltestellen</strong>bereiches muß ausreichend undintakt sein• der Fahrgastunterstand soll keine (größeren) Beschädigungenaufweisen• der <strong>Haltestellen</strong>bereich soll möglichst frei von Abfällen sein• der Abfallbehälter an der Haltestelle soll nicht überfüllt sein• Beschmierungen und Plakate sollen den Gesamteindruck der <strong>Haltestellen</strong>icht beeinträchtigen.2.4 Umsetzung2.4.1 <strong>Haltestellen</strong>katasterEine Bestandsaufnahme <strong>im</strong> Gesamtgebiet des <strong>Verkehrsverbund</strong>es<strong>Bremen</strong>/Niedersachsen stellt die derzeitige <strong>Haltestellen</strong>situation festund ermöglicht auf der Grundlage der erarbeiteten Kriterien eine Einteilungin die verschiedenen Kategorien. Vorhandene Daten aus anderenErhebungen werden weiterverarbeitet.Seite 17


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenQualitätskonzeptDie Datengrundlage der verbundweiten Erhebung 1994/95 (GVS-Zahlen) weist ca. 6.500 <strong>Haltestellen</strong> auf; unter Berücksichtigung derGegenrichtung liegen ca. 13.000 <strong>Haltestellen</strong> <strong>im</strong> Verbundgebiet.Folgendes Vorgehen ist hierfür vorgesehen:• Überprüfung der <strong>Haltestellen</strong>situation durch Erstellung eines <strong>Haltestellen</strong>katasters⇒ Festlegung der Kriterien für die Bestandsaufnahme⇒ Durchführung der Bestandsaufnahmen⇒ Aufbereiten der Daten aus der Bestandsaufnahme• Analyse der <strong>Haltestellen</strong>situation auf Grundlage des <strong>Haltestellen</strong>katasters• Einordnung der <strong>Haltestellen</strong> in die Kategorien unter Einbeziehungaller Beteiligten, d.h. Landkreise, Städte/Gemeinden und Verkehrsunternehmen• Benennung evtl. vorhandener Mängel.2.4.2 AusstattungDie Umsetzung der angestrebten Ausstattung von <strong>Haltestellen</strong> sollschrittweise erfolgen. Neben der Neuausstattung bzw. Ergänzungfehlender Elemente sollen außerdem durch die Ausrüstung von <strong>Haltestellen</strong>auf Pilotlinien Erfahrungen für die weitere Umsetzung gesammeltwerden.Neuausstattung:• Fahrgastunterstände sollen aus durchsichtigem Material bestehen.• Die <strong>Haltestellen</strong>schilder sollen nach der Abbildung 8 des <strong>Haltestellen</strong>konzeptesausgeführt werden.Ergänzungen:• Entsprechend der Zuordnung der <strong>Haltestellen</strong> in die verschiedenenKategorien wird angestrebt, <strong>Haltestellen</strong> ggf. um fehlendeAusstattungselemente (z.B. eine Vitrine) zu ergänzen.Pilotprojekte, beispielhafte Auswahl von Linien bzw. Streckenabschnitten,die:• in verschiedenen Teilräumen des Verbundgebietes liegen• ein qualitativ hochwertiges Angebot aufweisen• unterschiedliche Funktionen <strong>im</strong> <strong>Net</strong>z besitzen (z.B. Schnellbus,innerstädtische oder regionale Erschließung)• Streckenabschnitte mit gebündelten Linienverläufen berücksichtigen.Seite 18


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenQualitätskonzept2.4.3 Wartung und ReinigungZur Erhaltung eines fahrgastfreundlichen Zustandes der Haltestellesind <strong>im</strong> Hinblick auf Wartung und Reinigung folgende Regelungen zutreffen:• Das Fahrpersonal soll in eine regelmäßige Überprüfung des <strong>Haltestellen</strong>zustandeseinbezogen und die Weiterleitung innerhalbdes Unternehmens sichergestellt werden.• Im Stadtverkehr in den kreisfreien Städten soll zusätzlich eine regelmäßigeKontrolle - einmal wöchentlich - von jeweils <strong>im</strong> Unternehmenfestgelegten zuständigen Personen durchgeführt werden.• Mängel sollen möglichst schnell beseitigt werden. Im einzelnensind folgende Fristen einzuhalten:MangelSchäden, die die Sicherheit der FahrgästebeeinträchtigenFehlende Fahrgastinformationfehlendes bzw. schadhaftes <strong>Haltestellen</strong>schildnicht lesbare oder fehlende Elementedes <strong>Haltestellen</strong>schildesReinigung des <strong>Haltestellen</strong>bereichesReinigung des Fahrgastunterstandesnicht intakte Beleuchtungzerstörter Fahrplankasten/VitrineSchäden am FahrgastunterstandBeschmierungen bzw. Plakate amFahrgastunterstandFrist zur Behebungumgehendfünf Tageinnerhalb 1 Woche provisorischinnerhalb 4 Wochen endgültiginnerhalb 1 Woche reinigen odererneuern bzw. ergänzenmonatlich einmalbei grober Verschmutzung kurzfristig(max. 1 Woche)monatlich einmalbei grober Verschmutzung kurzfristig(max. 1 Woche)Instandsetzung innerhalb 1 WocheErsatz innerhalb 1 WocheBeseitigung innerhalb 2 WochenEntfernung innerhalb 2 WochenTabelle 2: Fristen zur Beseitigung von MängelnSeite 19


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenZuständigkeit und Finanzierung3 Zuständigkeit und FinanzierungIm Rahmen der Umsetzung des Qualitätskonzeptes ist es Ziel, für dieAusstattung, Wartung und Reinigung der <strong>Haltestellen</strong>bereiche eindeutigeZuständigkeiten zu vereinbaren.Es werden folgende Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungenfür die Umsetzung des Qualitätskonzeptes empfohlen:• Für die Erstellung und Auswertung des <strong>Haltestellen</strong>katasters sindfederführend der ZVBN und die VBN GmbH zuständig. Die gemeinsamentwickelte Vorgehensweise für die Erstellung, Durchführungund Auswertung des <strong>Haltestellen</strong>katasters erfolgt in engerAbst<strong>im</strong>mung und mit Unterstützung der Verkehrsunternehmen undder Gebietskörperschaften.• Ein Entwurf der Kriterien zur Erfassung der <strong>Haltestellen</strong>situationliegt vor (siehe Anlage).• Die Durchführung muß vor Ort von den Verkehrsunternehmenbzw. den Landkreisen begleitet werden. Für diese Begleitung mußsachverständiges Personal zur Verfügung stehen.• Die für dieses gemeinsam getragene Projekt anfallenden Kostenmüssen noch ermittelt werden.• Seitens des ZVBN wird versucht, Mittel aus dem Aufbaufond derGemeinsamen Landesplanung und evtl. anderer Fördereinrichtungenzu erhalten.Entsprechend der Einteilung der einzelnen <strong>Haltestellen</strong> in die verschiedenenKategorien werden Ausstattungselemente ergänzt bzw.neu eingerichtet werden müssen. Die Verkehrsunternehmen sollengenerell bei Mängeln die zuständigen Stellen informieren.Die Zuständigkeit für die einzelnen Elemente soll wie in Tabelle 3geregelt werden, dabei sind für das AST die Regelungen auf Seite 12zu beachten:Die Umsetzung erfolgt schrittweise, hierbei werden auch Erfahrungender Pilotprojekte berücksichtigt.Die Verantwortung für die Finanzierung ergibt sich grundsätzlich ausden der Tabelle 3 dargestellten Zuständigkeiten. 1 Dabei sollten unter-1 Mit der Festlegung der Zuständigkeiten soll keinesfalls die Möglichkeit ausgeschlossen werden,daß auch eine Kommune bzw. ein Verkehrsunternehmen Fördermittel für eine Gesamtmaßnahmebeantragt bzw. erhält. Die Zuweisung von Zuständigkeiten darf nicht dazu führen,Seite 21


zweckverbandverkehrsverbundbremenniedersachsenQualitätskonzeptschiedliche Fördermöglichkeiten geprüft werden. Neben den GVFG-Mitteln, für die - unabhängig von den jeweils zur Verfügung stehendenFördermitteln - Anträge gestellt werden sollten, stehen ggf. EU-Mittel und der Aufbaufond der Gemeinsamen Landesplanung zurVerfügung.Städte und GemeindenVerkehrsunternehmenFahrgastunterstand(in kreisfreien Städten wird die Aufgabe in derRegel dem Verkehrsunternehmen übertragen)BeleuchtungAbfallbehälterFahrradabstellanlagebefestigte WarteflächeVitrine <strong>im</strong> FahrgastunterstandFahrplankasten<strong>Haltestellen</strong>mast/-schildFahrgastinfo (in der Vitrine oder am Mast)dynamische FahrgastinformationTabelle 3: Zuständigkeit für AusstattungselementeDarüber hinaus sind finanzielle Beteiligungen durch Kooperationspartner,wie z.B. Werbefirmen, evtl. Zuschüsse durch den Zweckverband/kreisfreieStädte und Landkreise (Beteiligung durch Beschäftigungsprojekte,AB-Maßnahmen) sowie ggf. die Verkehrsunternehmenbei Realisierung von Ergänzungen zur Grundausstattungzu prüfen.Die Zuständigkeit für die Wartung und Reinigung soll in der Regelden festgelegten Zuständigkeiten für die Ausstattung der <strong>Haltestellen</strong>entsprechen.Wird die Wartung und Reinigung Verkehrsunternehmen übertragen,ist zwischen den Beteiligten die Finanzierung zu regeln (z.B. Kooperationspartner,Zuschuß von ZVBN bzw. Städten und Landkreisen).daß Förderanträge zersplittert werden müssen und damit das Verfahren zur Verbesserung der<strong>Haltestellen</strong>infrastruktur erschwert wird.Seite 22

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