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Honorarordnungen sind Geschichte - Dipl. Ing. Hubert Kempf

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Recht & VerwaltungNeue Kalkulationsrichtlinie für Bauplanung und Bauaufsicht<strong>Honorarordnungen</strong><strong>sind</strong> <strong>Geschichte</strong>Aufgrund des neuen österreichischen Kartellgesetzes <strong>sind</strong> seit 1. Jänner 2006 alle unverbindlichenVerbandsempfehlungen außer Kraft getreten, darunter die Honorarordnungder Baumeister (HOB). Am 1. Jänner 2007 wurden von der Bundeskammer der Ziviltechnikerauch sämtliche <strong>Honorarordnungen</strong> der Ziviltechniker aus dem Verkehr gezogen.◆ DI Robert RosenbergerDie Ursache in beiden Fällen liegt imEuropäischen Wettbewerbsrecht, das ineinem Präzedenzfall die Honorarordnungder belgischen Architekten fürrechtswidrig befunden hat. Die belgischeArchitektenkammer wurde aufgrundihrer Honorarordnung mit einem Bußgeldvon 100.000 Euro bestraft.Als Nachfolge der HOB wurde von derBundesinnung Bau in Zusammenarbeitmit FH-Prof. Dr. Rainer Stempkowskider „Leitfaden zur Kostenabschätzungvon Planungsleistungen“ mit den folgendenTeilbänden entwickelt:◆ Grundlagen (Band 1)◆ Objektplanung (BAnd 2)◆ Örtliche Bauaufsicht (ÖBA; Band 3)Der Leitfaden wurde mit den Kartellbehörden(Bundeswettbewerbsbehördeund Bundeskartellanwalt) abgestimmtund soll den Anwendern ein neues undpraxistaugliches Instrument zur Kostenabschätzungvon Leistungen im Bereichder Bauplanung und Bauaufsicht bieten.◆ <strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. Robert Rosenbergerist bei der Geschäftsstelle Bau derWirtschaftskammer ÖsterreichDem Leitfaden liegen Analysen von über300 unterschiedlichen Projektenzugrunde. Aus den Untersuchungenkonnte die wichtige Erkenntnis gewonnenwerden, dass die den alten Wertetabellender alten <strong>Honorarordnungen</strong>zugrunde liegende Theorie, dass Planungshonoraremit den Herstellungskostenfunktional verknüpft<strong>sind</strong>, in derPraxis nicht bestätigtwerden kann. Vielmehrzeigte sich, dassdie Bandbreiten dertatsächlichen Planungskostensowohlfür kleinere als auchfür größere Projektesehr groß waren undsich kaum Abhängigkeitenvon den Herstellkostenableitenließen.Im Band 1 „Grundlagen“wird die Berechnung eines mittlerenStundensatzes (vergleiche zu früherden Begriff „Zeitgrundhonorar“) behandelt.Dieser Stundensatz spielt bei derAnwendung in den Bänden 2 „Objektplanung“und 3 „Örtliche Bauaufsicht“eine entscheidende Rolle.Berechnugsbeispiele fürStundensätzeBei den Berechnungsmodellendes neuenLeitfadens handelt es sichum möglichst praxisorientierteAnsätze, die jedochnicht mit dem früherenZeitgrundhonorar verwechseltwerden sollten.Mit der Herleitung der jährlichenArbeitsstunden, den Personal- und Sachkostenfür die verschiedenen Beschäftigungsgruppenwerden Berechnungsbeispielefür Stundensätze von Planungsbürosin der Höhe von rund 53, 63, 70und 115 Euro dargestellt. Nur zum Vergleichmöge sich der Leser die üblichenVerrechnungssätze von beispielsweiseAutowerkstätten, Installateuren oderEDV-Dienstleistern vor Augen führen. Beiden Berechnungsmodellen des neuenLeitfadens handelt es sich um möglichstpraxisorientierteAnsätze, die jedochnicht mit dem früherenZeitgrundhonorarverwechselt werdensollten, sondern diemögliche Bandbreiteje nach Bürostrukturvor Augen führen sollen.In ähnlicher Weise findensich am Ende desBandes 1 „Grundlagen“auch BerechnungsbeispielefürStundensätze vonSachverständigenleistungen mit denHöhen 120, 150 und 201 Euro. Auchdafür gilt, dass die tatsächlichenHonorare individuell zu kalkulieren <strong>sind</strong>,wobei sich im Zusammenhang mit demGebührenanspruchsgesetz die tatsächlichenHöhen der Stundensätze an denaußergerichtlichen Einkünften orientierenmüssen.ÜberarbeiteteLeistungsbilderIn den Bänden 2 „Objektplanung“ und 3„Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)“ werdenüberarbeitete Leistungsbilder dargestellt,16 KOMMUNAL


Recht & VerwaltungFür den Auftraggeber bietet das neue System den Vorteil, dass Offerte hinsichtlich Stundenaufwändungen und Stundensätze fürTeilleistungen besser verglichen werden können. Dadurch können Preisdifferenzen einzelner Offerte besser bewertet werden.anhand derer die Abschätzung vonStundenaufwändungen für ihre einzelnenTeilleistungen vorgenommen werdenkönnen. Bandbreiten von Stundenaufwändenwerden für die einzelnenTeilleistungen in Stunden je QuadratmeterBruttogeschoßfläche (h/m 2 BGFl.)angegeben, die mit einem Projektklassenfaktorund dem individuellen Stundensatzmultipliziert den Kostenansatzfür die jeweilige Teilleistung ergeben.Andere Ansätze durch zeitabhängigeFaktoren oder zeitunabhängige Betrachtung<strong>sind</strong> ebenso möglich.Unter www.bau.or.at (UntermenüsWirtschaft und Planungshonorar) könnenExcel-Tabellen heruntergeladenwerden, in denen die Berechnungsschrittein Form einer Tabellenkalkulationfür die individuelle Anwendungaufbereitet <strong>sind</strong>. Ebenso können an gleicherStelle die LeistungsbilderfürObjektplanung undÖBA im Excel-Formatzur individuellenAnwendung downgeloadetwerden. Auchabgespeckte Fassungenfür Kleinprojekte<strong>sind</strong> verfügbar. DerLeitfaden wurde bisherin allen Bundesländernüber 400 Personenpräsentiert undvon den Baumeisternzustimmend angenommen.Unter www.bau.or.atkönnen Excel-Tabellen inForm einer Tabellenkalkulationfür die individuelleAnwendung sowieLeistungsbilder für Objektplanungund ÖBA heruntergeladenwerden. Auchabgespeckte Fassungenfür Kleinprojekte <strong>sind</strong>verfügbar.Der neue Leitfaden zur Kostenabschätzungvon Planungsleistungen bietet eineneue Form der Kostenabschätzung vonPlanungsleistungen an. Dies soll einerseitsdem potenziellen Bieter ein Instrumentin die Hand geben, um seine zuerwartenden Aufwändungen und Kostenso gut als möglich abschätzen zu können.Für den Auftraggeber bietet dasneue System den Vorteil, dass Offertehinsichtlich Stundenaufwändungen undStundensätze für Teilleistungen besserverglichen werden können. Dadurchkönnen Preisdifferenzen einzelnerOfferte besser bewertet werden.Was sich durch den neuenLeitfaden nicht ändertDer Preis wurde in der Vergangenheitund wird in derZukunft durchAngebot und Nachfragebestimmt. DieSchwierigkeit, beigeistig schöpferischenDienstleistungenden Bestbieterzu ermitteln, istnach wie vor diegleiche. Durch denneuen Leitfadenkann bei entsprechenderAnwendungdas Bewusstseinfür die zuerbringenden Leistungenund die zu erwartendenKosten sowohl auf Auftraggeber- alsauch auf Auftragnehmerseite erhöhtwerden.Ebenso wie die <strong>Honorarordnungen</strong>, diesich rein an Herstellungskosten orientierthaben, sollte sich auch die Wettbewerbsformdes „Nachlassverfahrens“überholt haben, die den Bestbieter alsjenen ausgewiesen hat, der den meistenNachlass (X Prozent von derHonorarordnung) bieten konnte. Dassdies mit einem Bestbieterverfahrennichts zu tun gehabt hat, war schon inder Vergangenheit all jenen klar, die anPlanungs- und Ausführungsqualität zueinem angemessenen Preis interessiertwaren. Ein fairer Wettbewerb, die Vergabean den Bestbieter und ein ausgewogenerVertrag sichern die Zufriedenheitder Vertragspartner und <strong>sind</strong>essenzielle Voraussetzungen für einqualitativ hochwertiges Bauwerk.Weitere Leitfäden zu den BereichenProjektmanagement, Tiefbau und Statik<strong>sind</strong> in Ausarbeitung.BezugsquelleInformationen zum Vertrieb unterwww.bau.or.at > Wirtschaft >PlanungshonorarKosten für alle drei Bände:10 Euro exkl. USt.KOMMUNAL 17

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