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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.2010Sparsamkeit, zu <strong>der</strong>en Einhaltung öffentliche Stellen verpflichtet sind (3. VK Bund, B. v.21.08.2009 - Az.: VK 3 - 154/09).4062/34062/4Was ein öffentlicher Auftraggeber beschafft, obliegt grundsätzlich allein seiner Entscheidung,er bestimmt, welche <strong>Leistung</strong>seigenschaften und -inhalte <strong>der</strong> Auftragsgegenstand seinerAuffassung nach haben soll und umgekehrt, welche weiteren Kriterien für ihn möglicherweisenicht relevant sind. Ein Vergaberechtsverstoß liegt also nicht bereits darin, dass einöffentlicher Auftraggeber Vorgaben an den Inhalt <strong>der</strong> Angebote stellt, die auch solcheAngebote erfüllen, die aus Sicht eines Bieters die Beson<strong>der</strong>heiten des von ihmangebotenen Produkts nicht hinreichend berücksichtigen (1. VK Bund, B. v. 26.11.2009 -Az.: VK 1 - 197/09).Ausgangspunkt <strong>der</strong> Angebotsvergleichbarkeit ist die <strong>Leistung</strong>sbeschreibung, <strong>der</strong>en ErstellungSache des öffentlichen Auftraggebers ist, <strong>der</strong> sich an seinem Beschaffungsbedarf orientiert.Daher obliegt es zunächst ihm allein festzulegen, welche <strong>Leistung</strong>seigenschaften und -inhalte <strong>der</strong> Auftragsgegenstand seiner Auffassung nach haben soll und umgekehrt,welche weiteren Kriterien für ihn möglicherweise nicht relevant sind, soweit dies nur füralle Bieter hinreichend deutlich und transparent wird. Solche weiteren Kriterien, die für denöffentlichen Auftraggeber nicht relevant sind, können bei objektiver Betrachtung daherdurchaus Produktunterschiede charakterisieren; sie führen jedoch nicht dazu, dass dieseProdukte im Rahmen <strong>der</strong> betreffenden Ausschreibung nicht miteinan<strong>der</strong> verglichen werdenkönnten – vorausgesetzt, diese Güter genügen gleichermaßen den Anfor<strong>der</strong>ungen desöffentlichen Auftraggebers. Ein Vergaberechtsverstoß liegt also nicht bereits darin, dass einöffentlicher Auftraggeber Vorgaben an den Inhalt <strong>der</strong> Angebote stellt, die auch solcheAngebote erfüllen, die aus Sicht eines Bieters unterschiedliche Eigenschaften aufweisen undsomit (ebenfalls aus Sicht des Bieters) nicht untereinan<strong>der</strong> vergleichbar sind. Maßgeblich istvielmehr die Sicht des öffentlichen Auftraggebers als Nachfrager. Die abgegebenenAngebote müssen daher lediglich geeignet sein, den in <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>sbeschreibungeindeutig und erschöpfend beschriebenen Bedarf des öffentlichen Auftraggebers zudecken (1. VK Bund, B. v. 20.01.2010 - Az.: VK 1 - 233/09).<strong>81.</strong>5.2 Begrenzung durch die Grundsätze des Wettbewerbs, <strong>der</strong>Transparenz und <strong>der</strong> Gleichbehandlung4063Die Definitionsmacht des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich desBeschaffungsgegenstandes wird allerdings begrenzt durch die Verpflichtung, denvergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, <strong>der</strong> Transparenz und <strong>der</strong>Gleichbehandlung Rechnung zu tragen (VK Baden-Württemberg, B. v. 28.05.2009 - Az.: 1VK 21/09; 2. VK Bund, B. v. 09.12.2009 - Az.: VK 2 – 192/09; B. v. 31.08.2009 - Az.: VK 2– 108/09; B. v. 15.05.2009 - Az.: VK 2 – 21/09; B. v. 20.04.2009 - Az.: VK 1 - 13/09B. v.22.08.2008 - Az.: VK 2 – 73/08; 3. VK Bund, B. v. 01.10.2009 - Az.: VK 3 - 172/09; VKNordbayern, B. v. 10.02.2010 - Az.: 21.VK - 3194 - 01/10; B. v. 16.04.2008 - Az.: 21.VK -3194 – 14/08; VK Hessen, B. v. 10.09.2007 - Az.: 69 d VK – 37/2007; B. v. 10.09.2007 - Az.:69 d VK – 29/2007; 1. VK Sachsen, B. v. 06.03.2009 - Az.: 1/SVK/001-09; VK Schleswig-Holstein, B. v. 22.07.2009 - Az.: VK-SH 06/09). Eine willkürliche Diskriminierung vonBietern im Wege <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>sbeschreibung ist daher unzulässig, und eine<strong>Leistung</strong>sbeschreibung darf nicht in solchem Maße fehlerhaft sein, dass eine Vergleichbarkeit<strong>der</strong> auf ihr basierenden Angebote schlechterdings ausgeschlossen erscheint (2. VK Bund, B.v. 22.08.2008 - Az.: VK 2 – 73/08; 1. VK Bund, B. v. 6.3.2002 - Az.: VK 1 - 05/02; VKLüneburg, B. v. 18.12.2003 - Az.: 203-VgK-35/2003).

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