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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.20104298/1,2Liegen inhaltlich unterschiedliche Angebote vor, die auf Än<strong>der</strong>ungen zurückzuführen sindund liegt dies nicht im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Bieter, macht eine solche Situation esunumgänglich, das Vergabeverfahren in den Stand nach <strong>der</strong> erfolgten Bekanntmachung<strong>der</strong> Vergabeabsicht durch die Vergabestelle zurückzuversetzen. Mit dieserZurückversetzung des Vergabeverfahrens wird die Vergabestelle erneut alle die Bieter zurAbgabe eines neuen Angebotes aufzufor<strong>der</strong>n haben, die schon einmal dieVerdingungsunterlagen abgefor<strong>der</strong>t hatten. Ihnen ist die – dabei notwendig zu erläuternde- Möglichkeit zu geben, anhand von eindeutigen Verdingungsunterlagen und Angaben in den<strong>Leistung</strong>sverzeichnissen <strong>der</strong> Gesamtbaumaßnahme, ein ordnungsgemäßes Angebot abgebenzu können. Die Vergabestelle hat dafür Sorge zu tragen, dass den Bewerbern eineangemessene Frist zur Ausarbeitung ihrer Angebote zur Verfügung steht (VK Thüringen, B.v. 12.03.2008 - Az.: 360-4002.20-414/2008-001-NDH). Vgl. auch die Kommentierung zu <strong>§</strong>114 GWB RZ 2263/1,3.<strong>81.</strong>22.3 Verpflichtung des Auftraggebers zur unmissverständlichenAuffor<strong>der</strong>ung an die Bieter, mit dem Angebot die aktualisierteFassung <strong>der</strong> Verdingungsunterlagen einzureichenIm Hinblick auf die schwerwiegende Konsequenz eines Bieterausschlusses sind an vomAuftraggeber veranlasste Än<strong>der</strong>ungsschreiben hohe Anfor<strong>der</strong>ungen zu stellen. Es musssich für einen verständigen Bieter zwanglos und unmissverständlich die For<strong>der</strong>ungergeben, dass mit dem Angebot die aktualisierte Fassung <strong>der</strong> Verdingungsunterlageneingereicht werden soll. Nur so kann sichergestellt werden, dass nach aktuellem Stand <strong>der</strong>Ausschreibungsbedingungen in je<strong>der</strong> Hinsicht identische und miteinan<strong>der</strong> ohne weiteresvergleichbare Angebote eingehen und ein fairer Bieterwettbewerb gewährleistet ist. EineBitte um „Ergänzung in den Ihnen vorliegenden Ausschreibungen“ genügt nicht.„Ergänzung“ ist nicht identisch mit „Seitenaustausch“ (VK Baden-Württemberg, B. v.30.04.2008 - Az.: 1 VK 12/08).<strong>81.</strong>22.4 Obliegenheit <strong>der</strong> Bieter zur Erkundigung bei demAuftraggeber über Än<strong>der</strong>ungenErhält ein Bieter eine Information über eine 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verdingungsunterlagenund kennt er die 1. Än<strong>der</strong>ung nicht, sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend, ob<strong>der</strong> Bieter sich beim Auftraggeber nach <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ung erkundigen muss. Trifft z.B. dieBezeichnung „2. Än<strong>der</strong>ung“ allenfalls auf das Los 1 zu, nicht jedoch auf das Los 2 ist dasAnschreiben des Auftraggebers unzutreffend bzw. missverständlich formuliert. Insbeson<strong>der</strong>eim Hinblick auf Los 2 hätte eine Nachfrage keine weitere Aufklärung bezüglich einer 1.Än<strong>der</strong>ung bringen können, da es eine solche unstreitig nicht gegeben hat. Zum an<strong>der</strong>en ist jenach Einzelfall die Beson<strong>der</strong>heit zu berücksichtigen, dass nicht einem Bieter in den ihmvorliegenden Verdingungsunterlagen „Ungereimtheiten“ aufgefallen sind, die er nicht einfachignorieren darf, ohne ggf. Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, son<strong>der</strong>n vom Auftraggeberim Nachhinein weitere Schreiben versandt wurden, die die Bieter zu einem Handelnveranlassen sollten. Wenn es dann ein Auftraggeber unterlässt, klar darauf hinzuweisen, aufwelche Lose sich welche Än<strong>der</strong>ungen beziehen bzw. diese ggf. eindeutig zu kennzeichnen, istdas ein Sorgfaltsverstoß, <strong>der</strong> nicht zu Lasten eines Bieters gehen kann. Von Bedeutungkann auch sein, ob sich beim Auftraggeber ein eindeutiges System erkennen lässt, wie die

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