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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.20104272Aber selbst wenn das Angebot die ausgeschriebene Funktionalität nicht gänzlich erfüllt, musses nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. In solchen Fällen ist zunächst zu klären, ob esmit einer technischen Än<strong>der</strong>ung geringen Umfangs nachgebessert werden kann. SolcheVerhandlungen sind nach <strong>§</strong> 24 Nr. 3 <strong>VOB</strong>/A bei Angeboten aufgrund eines<strong>Leistung</strong>sprogramms statthaft (VK Nordbayern, B. v. 26.1.2004 - Az.: 320.VK-3194-47/03).<strong>81.</strong>21.6.2 Auslegung <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>sbeschreibung mit <strong>Leistung</strong>sprogramm4273Haben die Parteien nach längeren Verhandlungen die <strong>Leistung</strong> funktional vollständigbeschrieben, so kommt einem Angebot mit <strong>Leistung</strong>sverzeichnis, das Grundlage <strong>der</strong>Verhandlungen bildet, hinsichtlich dem Umfang <strong>der</strong> funktional beschriebenen <strong>Leistung</strong>keine entscheidende Auslegungsbedeutung mehr zu (BGH, Urteil vom 23.1.1997 - Az: VIIZR 65/96).<strong>81.</strong>21.6.3 Richtlinie des VHB 20084274427542764277Bevor das <strong>Leistung</strong>sprogramm aufgestellt werden darf, ist sicherzustellen, dass dieGrundlagen <strong>der</strong> Ausschreibung nicht mehr geän<strong>der</strong>t werden. Die <strong>Beschreibung</strong> muss die in <strong>§</strong>9 Nr. 3 bis 5 <strong>VOB</strong>/A gefor<strong>der</strong>ten Angaben eindeutig und vollständig enthalten undgewährleisten, dass die zu erwartenden Angebote vergleichbar sind (Richtlinien zu 100 –Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren - Ziffer 4.4.1.4).leerAls Anhalt für Angaben zum <strong>Leistung</strong>sprogramm und <strong>der</strong>en Glie<strong>der</strong>ung kann dienachfolgende Aufstellung dienen. Dabei ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche dieserAngaben für eine genaue <strong>Beschreibung</strong> erfor<strong>der</strong>lich sind (Anhang 9 – <strong>Leistung</strong>sbeschreibungmit <strong>Leistung</strong>sprogramm).Angaben des Auftraggebers für die Ausführung:• <strong>Beschreibung</strong> des Bauwerks/<strong>der</strong> Teile des Bauwerks• allgemeine <strong>Beschreibung</strong> des Gegenstandes <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong> nach Art, Zweck und Lage• <strong>Beschreibung</strong> <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten wie z. B. Klimazone, Baugrund,Zufahrtswege, Anschlüsse, Versorgungseinrichtungen• <strong>Beschreibung</strong> <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Leistung</strong>• Flächen- und Raumprogramm, z. B. Größenangaben, Nutz- und Nebenflächen,Zuordnungen, Orientierung• Art <strong>der</strong> Nutzung, z. B. Funktion, Betriebsabläufe, Beanspruchung• Konstruktion: ggf. bestimmte grundsätzliche For<strong>der</strong>ungen, z. B. Stahl o<strong>der</strong> Stahlbeton,statisches System• Einzelangaben zur Ausführung, z. B.o Rastermaße, zulässige Toleranzen, Flexibilitäto Tragfähigkeit, Belastbarkeito Akustik (Schallerzeugung, -dämmung, -dämpfung)o Klima (Wärmedämmung, Heizung, Lüftungs- und Klimatechnik)o Licht- und Installationstechnik, Aufzüge

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