10.07.2015 Aufrufe

81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.2010<strong>81.</strong>19.3 Zweiter Ausnahmetatbestand<strong>81.</strong>19.3.1 Sinn und Zweck42184219Leitfabrikate dürfen nur ausnahmsweise verwendet werden, wenn eine <strong>Beschreibung</strong>durch hinreichend genaue, allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist. Grundfür diese Einschränkung ist, dass man im Allgemeinen davon ausgehen muss, dass es Sache<strong>der</strong> Bieter ist, aufgrund ihrer Sach- und Fachkunde die für die Ausführung <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>notwendigen Erzeugnisse o<strong>der</strong> Verfahren auszuwählen. Dies ergibt sich daraus, dass sieinsoweit die <strong>Leistung</strong> unter eigener Verantwortung eigenständig und selbstständigauszuführen haben (<strong>§</strong> 4 Nr. 2 <strong>VOB</strong>/B). Außerdem schließt <strong>der</strong> Auftraggeber - oft zumeigenen Nachteil - den technischen und kaufmännischen Wettbewerb aus, wenn erbestimmte Erzeugnisse o<strong>der</strong> Verfahren vorschreibt, da die unnötige Nennung einesRichtfabrikates die potenziellen Bewerber in Richtung dieses Richtfabrikates lenkt und somitden Wettbewerb negativ beeinflusst (OLG Frankfurt, B. v. 29.05.2007 - Az.: 11 Verg. 12/06;BayObLG, B. v. 15.09.2004 - Az.: Verg 026/03; VK Halle, B. v. 21.12.2000 - Az.: VK Hal22/00; VK Hessen, B. v. 10.09.2007 - Az.: 69 d VK – 37/2007; B. v. 10.09.2007 - Az.: 69 dVK – 29/2007; VK Lüneburg, B. v. 12.05.2005 - Az.: VgK-15/2005; B. v. 29.1.2004 - Az.:203-VgK-40/2003; VK Südbayern, B. v. 03.08.2007 - Az.: Z3-3-3194-1-32-07/07; B. v.29.01.2007 - Az.: Z3-3-3194-1-37-11/06; B. v. 28.04.2005 - Az.: 13-03/05; B. v. 19.10.2004,Az.: 120.3-3194.1-60-08/04). Eine zusätzliche negative Begleiterscheinung <strong>der</strong> Nennungeines Richtfabrikates ist auch, dass es potenziellen Bewerbern nur sehr schwer möglich ist,die Gleichwertigkeit eines an<strong>der</strong>en Produktes o<strong>der</strong> Systems gegenüber dem Richtfabrikatnachzuweisen (VK Halle, B. v. 21.12.2000 - Az.: VK Hal 22/00).Aus dem Wortlaut „sind nur ausnahmsweise zulässig“ folgt, dass eine Ausschreibung fürbestimmte Produkte jedenfalls die Ausnahme zu sein hat; <strong>§</strong> 9 Nr. 10 <strong>VOB</strong>/A ist engauszulegen (OLG Frankfurt, B. v. 29.05.2007 - Az.: 11 Verg. 12/06; BayObLG, B. v.15.09.2004 - Az.: Verg 026/03; VK Arnsberg, B. v. 10.08.2009 - Az.: VK 17/09; VK Hessen,B. v. 10.09.2007 - Az.: 69 d VK – 37/2007; B. v. 10.09.2007 - Az.: 69 d VK – 29/2007; VKBerlin, B. v. 15.02.2006 - Az.: VK - B 1 - 63/05; VK Lüneburg, B. v. 12.05.2005 - Az.: VgK-15/2005; VK Südbayern, B. v. 03.08.2007 - Az.: Z3-3-3194-1-32-07/07).<strong>81.</strong>19.3.2 Inhaltliche Konsequenzen aus <strong>der</strong> Verwendung vonLeitfabrikaten4220Werden die Anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Leistung</strong> nicht nur durch die ausdrückliche Angabe vonAnfor<strong>der</strong>ungen im <strong>Leistung</strong>sverzeichnis, son<strong>der</strong>n erkennbar auch durch nicht genannteEigenschaften von Leitfabrikaten beschrieben, sind alle Eigenschaften <strong>der</strong> Leitfabrikate,die Bezug zu Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Gesundheit haben, zwingendeAnfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Leistung</strong>. Ist dies nicht gewollt, muss <strong>der</strong> Auftraggeberverdeutlichen, welche Eigenschaften des Leitfabrikats zwingend und welche entbehrlich sind.Bereits geringfügige Unterschreitungen <strong>der</strong> durch die Vorgabe des Leitfabrikatsgeschaffenen Anfor<strong>der</strong>ungen bedeuten, dass die betreffende Anfor<strong>der</strong>ung nicht imgleichen Maße erfüllt wird und das Fabrikat hinsichtlich dieser Anfor<strong>der</strong>ung nicht dengleichen Wert besitzt (VK Thüringen, B. v. 1.3.2002 - Az.: 216-4002.20-004/02-EF-S). Dieskann auch nicht durch eine höhere Wertigkeit bei einer an<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ung ausgeglichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!