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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.20104188In <strong>§</strong> 9 sind in den Nummern 5 – 10 Regelungen über technische Spezifikationen neuaufgenommen worden. Diese Regelungen entsprechen <strong>der</strong> Vorschrift des Art. 23 <strong>der</strong>Vergabekoordinierungsrichtlinie.<strong>81.</strong>14.2 Begriff <strong>der</strong> Technischen Spezifikationen418941904191Der Begriff "technische Spezifikation" wird unterschiedlich verwendet: Teilweise werdendie konkreten technischen Anfor<strong>der</strong>ungen im <strong>Leistung</strong>sverzeichnis als "technischeSpezifikationen" angesehen, teilweise werden darunter nur die technischen Regelwerkeverstanden. Die Begriffsbestimmungen im Anhang TS zur <strong>VOB</strong>/A sind insoweit nichteindeutig. Nach Nr. 1 des Anhangs TS sind technische Spezifikationen sämtliche,insbeson<strong>der</strong>e in den Verdingungsunterlagen enthaltenen, technischen Anfor<strong>der</strong>ungen an eineBauleistung, ein Material, ein Erzeugnis o<strong>der</strong> eine Lieferung, mit <strong>der</strong>en Hilfe die Bauleistung,das Material, das Erzeugnis o<strong>der</strong> die Lieferung so bezeichnet werden können, dass sie ihrendurch den öffentlichen Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck erfüllen. Danachkönnten auch die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen im <strong>Leistung</strong>sverzeichnis als "technischeSpezifikation" angesehen werden. Nach Nr. 2 des Anhangs TS wird dagegen eine "Norm" alstechnische Spezifikation bezeichnet (OLG Koblenz, B. v. 15.5.2003 - Az.: 1 Verg. 3/03;Brandenburgisches OLG, B. v. 20.8.2002 - Az.: Verg W 6/02; VK Südbayern, B. v.10.06.2005 - Az.: 20-04/05).Nach einer an<strong>der</strong>en Auffassung zählen individuelle Festlegungen des<strong>Leistung</strong>sverzeichnisses an die zu erbringende <strong>Leistung</strong> nicht zu den technischenSpezifikationen. Dies ergibt sich aus <strong>§</strong> 9 Nr. 4 Abs. 2 und 3 <strong>VOB</strong>/A (a.F.), wonach in denVerdingungsunterlagen auf die technischen Spezifikationen Bezug zu nehmen ist (OLGMünchen, B. v. 11.08.2005 - Az.: Verg 012/05; VK Münster, B. v. 17.06.2005 - Az.: VK12/05; VK Südbayern, B. v. 10.06.2005 - Az.: 20-04/05; VK Nordbayern, B. v. 13.02.2007 –Az.: 21.VK - 3194 - 02/07; B. v. 18.01.2005 - Az.: 320.VK - 3194 - 54/04). Bei eineman<strong>der</strong>en Verständnis (RZ 4189) könnte außerdem <strong>der</strong> Auftraggeber individuelle auf dasBauvorhaben bezogene technische Vorgaben, auf welche er Wert legt, nicht mehrverbindlich festlegen. Denn jedes von den Angaben abweichende Angebot wäre dann alsHauptangebot nach <strong>§</strong> 21 Nr. 2 <strong>VOB</strong>/A zu werten, sofern es dem gefor<strong>der</strong>ten Schutzniveau inBezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit entspricht (OLG München, B. v.28.07.2008 - Az.: Verg 10/08).Diese unterschiedliche Rechtsprechung hat weiterhin Bestand, da sich an denDefinitionen des Anhangs TS insoweit nichts geän<strong>der</strong>t hat und die technischenSpezifikationen in den Verdingungsunterlagen zu formulieren sind entwe<strong>der</strong> unter Bezugauf die in Anhang TS definierten technischen Spezifikationen in einer bestimmtenReihenfolge o<strong>der</strong> in Form von <strong>Leistung</strong>s- o<strong>der</strong> Funktionsanfor<strong>der</strong>ungen, die genau so zufassen sind, dass sie den Bewerbern o<strong>der</strong> Bietern ein klares Bild vom Auftragsgegenstandvermitteln und dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglichen o<strong>der</strong> alsKombination von beidem (<strong>§</strong> 9 Nr. 6).<strong>81.</strong>14.3 DIN-Normen4192Bei <strong>der</strong> Normreihe DIN handelt es sich um technische Spezifikationen im Sinne von <strong>§</strong> 9Nr. 4 Abs. 2 <strong>VOB</strong>/A entsprechend <strong>der</strong> Begriffsbestimmung im Anhang TS Ziffer 1. Sie sindproduktbezogen. Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, son<strong>der</strong>n private technische

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