Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.20104185Im Rahmen von Lebenszeitkosten eines Produktes o<strong>der</strong> einer Anlage, die vom Bieteranzugeben ist, kann ein Auftraggeber Art, Umfang und Häufigkeit von Wartungsarbeitennicht im Einzelnen vorgeben, weil diese in technischer Hinsicht von <strong>der</strong> Konstruktion und dengewählten Materialien/Komponenten des jeweiligen zum Einsatz kommenden Produktsabhängen. Hieraus folgt zwangsläufig und liegt es in <strong>der</strong> Natur <strong>der</strong> Sache, dass <strong>der</strong> jeweiligeBieter die erfor<strong>der</strong>lichen Wartungsarbeiten individuell bestimmt und die hierfüranfallenden Kosten in seine Berechnung mit einbezieht. Der Auftraggeber kann daherlediglich die Anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Leistung</strong>sfähigkeit und Nutzungsdauer des Produktsim <strong>Leistung</strong>sverzeichnis definieren. Dies macht er hinreichend dadurch, dass er for<strong>der</strong>t, dassdie Teile und Komponenten des Systems auf eine Nutzungsdauer von z.B. 10 Jahrenauszulegen – und bei geringerer Nutzungsdauer einzelner Teile – <strong>der</strong>en Wartungs- undAustauschaufwand als Folgekosten in die Rechnung einzustellen sind (Saarländisches OLG,B. v. 09.11.2005 - Az.: 1 Verg 4/05).<strong>81.</strong>12.7 Ausnahme4186Schützenswerte Interessen eines Auftraggebers können es in Ausnahmefällen rechtfertigen,von <strong>der</strong> Verpflichtung aus <strong>§</strong> 9 Nr. 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/A abzusehen. Dies kommt nur dann inBetracht, wenn die Bieter sich die Informationen mit verhältnismäßig geringem,jedenfalls geringerem Aufwand als <strong>der</strong> Auftraggeber selbst beschaffen können und dieVergleichbarkeit <strong>der</strong> Angebote darunter nicht leidet (OLG Celle, B. v. 15.12.2005 - Az.:13 Verg 14/05).<strong>81.</strong>13 Hinweise für das Aufstellen <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>sbeschreibung inden DIN 18299 ff. (<strong>§</strong> 9 Nr. 3 Abs. 4)<strong>81.</strong>13.1 Aufbringen einer Haftbrücke4187Wenn eine Haftbrücke aufgebracht werden soll, muss dies im <strong>Leistung</strong>sverzeichnisverzeichnet sein; denn es handelt sich hier um eine Beson<strong>der</strong>e <strong>Leistung</strong> - <strong>VOB</strong>/C, DIN18353 Nr. 4.2.6, DIN 18299 Nr. 4.2 - (VK Münster, B. v. 25.2.2003 - Az.: VK 01/03).<strong>81.</strong>13.2 Literatur4187/1• Quack, Friedrich, Überlegungen zu Erfor<strong>der</strong>nissen des Einzelfalls o<strong>der</strong>: Wasverlangen die 0-Abschnitte <strong>der</strong> <strong>VOB</strong>/C wirklich?, ZfBR 2007, 211<strong>81.</strong>14 Technische Spezifikationen (<strong>§</strong> 9 Nr. 5)<strong>81.</strong>14.1 Allgemeines
Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.20104188In <strong>§</strong> 9 sind in den Nummern 5 – 10 Regelungen über technische Spezifikationen neuaufgenommen worden. Diese Regelungen entsprechen <strong>der</strong> Vorschrift des Art. 23 <strong>der</strong>Vergabekoordinierungsrichtlinie.<strong>81.</strong>14.2 Begriff <strong>der</strong> Technischen Spezifikationen418941904191Der Begriff "technische Spezifikation" wird unterschiedlich verwendet: Teilweise werdendie konkreten technischen Anfor<strong>der</strong>ungen im <strong>Leistung</strong>sverzeichnis als "technischeSpezifikationen" angesehen, teilweise werden darunter nur die technischen Regelwerkeverstanden. Die Begriffsbestimmungen im Anhang TS zur <strong>VOB</strong>/A sind insoweit nichteindeutig. Nach Nr. 1 des Anhangs TS sind technische Spezifikationen sämtliche,insbeson<strong>der</strong>e in den Verdingungsunterlagen enthaltenen, technischen Anfor<strong>der</strong>ungen an eineBauleistung, ein Material, ein Erzeugnis o<strong>der</strong> eine Lieferung, mit <strong>der</strong>en Hilfe die Bauleistung,das Material, das Erzeugnis o<strong>der</strong> die Lieferung so bezeichnet werden können, dass sie ihrendurch den öffentlichen Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck erfüllen. Danachkönnten auch die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen im <strong>Leistung</strong>sverzeichnis als "technischeSpezifikation" angesehen werden. Nach Nr. 2 des Anhangs TS wird dagegen eine "Norm" alstechnische Spezifikation bezeichnet (OLG Koblenz, B. v. 15.5.2003 - Az.: 1 Verg. 3/03;Brandenburgisches OLG, B. v. 20.8.2002 - Az.: Verg W 6/02; VK Südbayern, B. v.10.06.2005 - Az.: 20-04/05).Nach einer an<strong>der</strong>en Auffassung zählen individuelle Festlegungen des<strong>Leistung</strong>sverzeichnisses an die zu erbringende <strong>Leistung</strong> nicht zu den technischenSpezifikationen. Dies ergibt sich aus <strong>§</strong> 9 Nr. 4 Abs. 2 und 3 <strong>VOB</strong>/A (a.F.), wonach in denVerdingungsunterlagen auf die technischen Spezifikationen Bezug zu nehmen ist (OLGMünchen, B. v. 11.08.2005 - Az.: Verg 012/05; VK Münster, B. v. 17.06.2005 - Az.: VK12/05; VK Südbayern, B. v. 10.06.2005 - Az.: 20-04/05; VK Nordbayern, B. v. 13.02.2007 –Az.: 21.VK - 3194 - 02/07; B. v. 18.01.2005 - Az.: 320.VK - 3194 - 54/04). Bei eineman<strong>der</strong>en Verständnis (RZ 4189) könnte außerdem <strong>der</strong> Auftraggeber individuelle auf dasBauvorhaben bezogene technische Vorgaben, auf welche er Wert legt, nicht mehrverbindlich festlegen. Denn jedes von den Angaben abweichende Angebot wäre dann alsHauptangebot nach <strong>§</strong> 21 Nr. 2 <strong>VOB</strong>/A zu werten, sofern es dem gefor<strong>der</strong>ten Schutzniveau inBezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit entspricht (OLG München, B. v.28.07.2008 - Az.: Verg 10/08).Diese unterschiedliche Rechtsprechung hat weiterhin Bestand, da sich an denDefinitionen des Anhangs TS insoweit nichts geän<strong>der</strong>t hat und die technischenSpezifikationen in den Verdingungsunterlagen zu formulieren sind entwe<strong>der</strong> unter Bezugauf die in Anhang TS definierten technischen Spezifikationen in einer bestimmtenReihenfolge o<strong>der</strong> in Form von <strong>Leistung</strong>s- o<strong>der</strong> Funktionsanfor<strong>der</strong>ungen, die genau so zufassen sind, dass sie den Bewerbern o<strong>der</strong> Bietern ein klares Bild vom Auftragsgegenstandvermitteln und dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglichen o<strong>der</strong> alsKombination von beidem (<strong>§</strong> 9 Nr. 6).<strong>81.</strong>14.3 DIN-Normen4192Bei <strong>der</strong> Normreihe DIN handelt es sich um technische Spezifikationen im Sinne von <strong>§</strong> 9Nr. 4 Abs. 2 <strong>VOB</strong>/A entsprechend <strong>der</strong> Begriffsbestimmung im Anhang TS Ziffer 1. Sie sindproduktbezogen. Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, son<strong>der</strong>n private technische
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