10.07.2015 Aufrufe

81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.2010und Umstände erkennen können und in <strong>der</strong> sowohl <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong> fertigen <strong>Leistung</strong> alsauch die an sie gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen undfunktionsbedingten Anfor<strong>der</strong>ungen angegeben sind, sowie gegebenenfalls einMusterleistungsverzeichnis, in dem die Mengenangaben ganz o<strong>der</strong> teilweise offengelassen sind.(2) Die Nummern 12 bis 14 gelten sinngemäß.17. Von dem Bieter ist ein Angebot zu verlangen, das außer <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong> denEntwurf nebst eingehen<strong>der</strong> Erläuterung und eine Darstellung <strong>der</strong> Bauausführung sowieeine eingehende und zweckmäßig geglie<strong>der</strong>te <strong>Beschreibung</strong> <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong> - gegebenenfallsmit Mengen- und Preisangaben für Teile <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong> - umfasst. Bei <strong>Beschreibung</strong> <strong>der</strong><strong>Leistung</strong> mit Mengen- und Preisangaben ist vom Bieter zu verlangen, dass era) die Vollständigkeit seiner Angaben, insbeson<strong>der</strong>e die von ihm selbst ermitteltenMengen, entwe<strong>der</strong> ohne Einschränkung o<strong>der</strong> im Rahmen einer in denVerdingungsunterlagen anzugebenden Mengentoleranz vertritt, und dass erb) etwaige Annahmen, zu denen er in beson<strong>der</strong>en Fällen gezwungen ist, weil zumZeitpunkt <strong>der</strong> Angebotsabgabe einzelne Teilleistungen nach Art und Menge noch nichtbestimmt werden können (z.B. Aushub-, Abbruch- o<strong>der</strong> Wasserhaltungsarbeiten) -erfor<strong>der</strong>lichenfalls anhand von Plänen und Mengenermittlungen - begründet.<strong>81.</strong>1 Vergleichbare Regelungen4051Der Vorschrift des <strong>§</strong> 9 <strong>VOB</strong>/A vergleichbar sind im Bereich <strong>der</strong> <strong>VOB</strong> <strong>§</strong> 9b <strong>VOB</strong>/A, imBereich <strong>der</strong> VOF <strong>§</strong> 8 VOF und im Bereich <strong>der</strong> VOL <strong>§</strong><strong>§</strong> 8, 8a, 8b VOL/A. DieKommentierungen zu diesen Vorschriften können daher ergänzend zu <strong>der</strong> Kommentierungdes <strong>§</strong> 9 herangezogen werden.<strong>81.</strong>2 Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> <strong>VOB</strong>/A 20064052In <strong>§</strong> 9 sind in den Nummern 5 – 10 Regelungen über technische Spezifikationen neuaufgenommen.<strong>81.</strong>3 Bieterschützende Vorschrift<strong>81.</strong>3.1 <strong>§</strong> 9 Nr. 14053Die Vorschrift zielt darauf ab, den Bietern eine klare Kalkulationsgrundlage zu liefern.Zugleich - und damit korrespondierend - hat sie den Zweck, die Vergleichbarkeit <strong>der</strong>Angebote zu sichern. Dass die eindeutige und erschöpfende <strong>Leistung</strong>sbeschreibung auchzutreffend in dem Sinne sein muss, dass die Ausführung <strong>der</strong> beschriebenen <strong>Leistung</strong> allerVoraussicht nach zur Erreichung des seitens des Auftraggebers mit dem Auftrag verfolgtenZwecks führt, wird in <strong>§</strong> 9 <strong>VOB</strong>/A zwar zumindest nicht ausdrücklich gesagt, kann jedoch dieGrundvoraussetzung dafür sein, dass die <strong>Beschreibung</strong> <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>en eine hinreichendeKalkulationsgrundlage bildet. Soweit <strong>Leistung</strong>en wegen ersichtlicher Unausführbarkeit nicht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!