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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.2010Sturmfall sind, und fehlen außerdem Angaben bzw. Festlegungen zu den örtlichenVerhältnissen, zu den Nebenkosten durch Stromabschaltungen, denSicherungsanfor<strong>der</strong>ungen im Bereich von Geh- und Radwegen sowie Aussagenzu dem Abruf <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>, sind die Voraussetzungen von <strong>§</strong> 9 Nr. 1 <strong>VOB</strong>/A nichterfüllt (LG Cottbus, Urteil v. 24.10.2007 - Az.: 5 O 99/07)• ein behördlich gefor<strong>der</strong>tes Schadstoffkataster ist bereits vor Ausschreibung <strong>der</strong>zu beauftragenden <strong>Leistung</strong>en durch den Auftraggeber anfertigen zu lassen (LGStralsund, Urteil vom 12.04.2005 - Az: 3 O 73/03)<strong>81.</strong>9.17 Richtlinie des VHB 20084106Eine <strong>Leistung</strong>sbeschreibung ist eindeutig, wenn sie• Art und Umfang <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten <strong>Leistung</strong>en mit allen dafür maßgebendenBedingungen, z. B. hinsichtlich Qualität, Beanspruchungsgrad, technische undbauphysikalische Bedingungen, zu erwartende Erschwernisse, beson<strong>der</strong>e Bedingungen<strong>der</strong> Ausführung und etwa notwendige Regelungen zur Ermittlung des<strong>Leistung</strong>sumfanges zweifelsfrei erkennen lässt,• keine Wi<strong>der</strong>sprüche in sich, zu den Plänen o<strong>der</strong> zu an<strong>der</strong>en technischen Vorgaben undvertragsrechtlichen Regelungen enthält (Richtlinien zu 100 – Allgemeine RichtlinienVergabeverfahren - Ziffer 4.2.1.1).4107Eine <strong>Leistung</strong>sbeschreibung ist vollständig, wenn sie• Art und Zweck des Bauwerks bzw. <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>,• Art und Umfang aller zur Herstellung des Werks erfor<strong>der</strong>lichen Teilleistungen,• alle für die Herstellung des Werks spezifische Bedingungen und Anfor<strong>der</strong>ungendarstellt (Richtlinien zu 100 – Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren - Ziffer 4.2.1.2).<strong>81.</strong>10 Positionsarten einer <strong>Leistung</strong>sbeschreibung4108In einer <strong>Leistung</strong>sbeschreibung können mehrere Positionsarten verwendet werden. Man kannunterscheiden zwischen:• Normalpositionen,• Grundpositionen,• Bedarfspositionen (Eventualpositionen)• Wahlpositionen (Alternativpositionen)• Zulagepositionen.

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