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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.201012/08; LG Frankfurt (O<strong>der</strong>), Urteil v. 14.11.2007 - Az.: 13 O 360/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 29.06.2009 - Az.: 1 VK 27/09; VK Brandenburg, B. v. 19.12.2008 - Az.:VK 40/08; VK Düsseldorf, B. v. 29.03.2007 - Az.: VK - 08/2007 – B; B. v. 02.03.2007 - Az.:VK - 05/2007 – L; 1. VK Sachsen, B. v. 10.10.2008 - Az.: 1/SVK/051-08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 07.03.2008 - Az.: VK-SH 02/08; VK Thüringen, B. v. 11.02.2010 - Az.: 250-4002.20-253/2010-001-EF). Ein Ausschluss des Angebots darf nicht erfolgen (VK Baden-Württemberg, B. v. 29.06.2009 - Az.: 1 VK 27/09; VK Düsseldorf, B. v. 29.03.2007 - Az.:VK - 08/2007 – B; 1. VK Sachsen, B. v. 10.04.2007 – Az.: 1/SVK/020-07; VK Schleswig-Holstein, B. v. 07.03.2008 - Az.: VK-SH 02/08; VK Thüringen, B. v. 11.02.2010 - Az.: 250-4002.20-253/2010-001-EF). Es kann einem Bieter auch nicht zugemutet werden, für einenicht baubare Position dennoch kommentarlos einen Preis anzubieten und die Frage <strong>der</strong>Herstellbarkeit auf einen eventuellen Rechtsstreit mit dem Auftraggeber nachZuschlagserteilung zu verlagern (VK Baden-Württemberg, B. v. 29.06.2009 - Az.: 1 VK27/09).4087/14087/24087/34088Das gilt gleichermaßen, wenn bestimmte Nachweise über die Beschaffenheit <strong>der</strong>angebotenen <strong>Leistung</strong> verlangt werden, aber nicht rechtzeitig beigebracht werdenkönnen. Denn auch dann fehlt eine vom öffentlichen Auftraggeber für wesentlich gehalteneGrundlage für den Vergleich <strong>der</strong> abgegebenen Angebote und damit für die sachgerechteEntscheidung, <strong>der</strong> das eingeleitete Vergabeverfahren dienen soll. In einem unter an<strong>der</strong>emdurch eine unmöglich zu erfüllende Vorgabe gekennzeichneten Vergabeverfahren darfdeshalb auch in einem solchen Fall kein Auftrag vergeben werden. Kann <strong>der</strong> grundlegendeMangel des eingeleiteten Vergabeverfahrens nicht durch transparente unddiskriminierungsfreie Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> betreffenden Vorgabe behoben werden und/o<strong>der</strong>macht <strong>der</strong> öffentliche Auftraggeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, ist erdeshalb gehalten, die Ausschreibung wegen des ihr anhaftenden Mangels aufzuheben(OLG Karlsruhe, B. v. 06.02.2007 - Az.: 17 Verg 5/06; 1. VK Sachsen, B. v. 11.12.2009 -Az.: 1/SVK/054-09).Das gilt gleichermaßen, wenn sonstige Nachweise über die Beschaffenheit <strong>der</strong>angebotenen <strong>Leistung</strong> verlangt werden, aber überhaupt nicht beigebracht werdenkönnen. Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten, die Än<strong>der</strong>ung und damit auch dieAbstandnahme von einer objektiv unmöglichen Anfor<strong>der</strong>ung in einem transparenten unddiskriminierungsfreien Verfahren vorzunehmen, z.B. durch den Verzicht auf die Vorlageeiner gefor<strong>der</strong>ten Bestätigung (OLG München, B. v. 28.07.2008 - Az.: Verg 12/08; OLGDüsseldorf, B. v. 05.07.2007 - Az.: VII - Verg 12/07; B. v. 24.05.2007 - Az.: VII - Verg12/07; VK Düsseldorf, B. v. 02.06.2008 - Az.: VK – 15/2008 – L; VK Schleswig-Holstein, B.v. 07.03.2008 - Az.: VK-SH 02/08).Das gilt gleichermaßen, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber eine zunächst eindeutigeLeitungsbeschreibung durch Mitteilungen an die Bieter während <strong>der</strong> Ausschreibungmehrdeutig macht (3. VK Bund, B. v. 26.05.2008 - Az.: VK 3 - 59/08).Ist ein Auftraggeber aufgrund von wi<strong>der</strong>sprüchlichen Angaben in den Verdingungsunterlagennicht in <strong>der</strong> Lage, überhaupt ein zuschlagfähiges Hauptangebot zu ermitteln, das die vonihm verbindlich vorgegebene Qualitätsanfor<strong>der</strong>ung durchweg einhält, muss dieAusschreibung aufgehoben werden (VK Lüneburg, B. v. 29.1.2004 - Az.: 203-VgK-40/2003).

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