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81. § 9 VOB/A - Beschreibung der Leistung - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: 19.04.2010<strong>81.</strong>5.4 Bekanntgabe auch <strong>der</strong> später auszuschreibenden Lose?4067Bei <strong>der</strong> getrennten Ausschreibung und Vergabe eines einzelnen Loses ist den Bieternnicht bekannt zu geben, dass <strong>der</strong> Gesamtbedarf ein weiteres, getrennt ausgeschriebenesund zu vergebendes Los umfasst. Dies kann zwar kalkulationsrelevant sein, weil bei <strong>der</strong>Preisermittlung für das erste Angebot die reelle Chance auf die Erteilung des Zuschlags fürden nachfolgenden <strong>Leistung</strong>szeitraum mit berücksichtigt werden kann. Im Ergebnis wirddamit aber die Eröffnung einer Spekulationsmöglichkeit begehrt, denn es ist völlig unsicher,wer den Zuschlag für den Zweitauftrag erhält. Dies ist vom Schutzzweck desTransparenzgebots jedoch nicht umfasst. Die Eröffnung solcherSpekulationsmöglichkeiten steht <strong>der</strong> Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Angebote <strong>der</strong> beteiligten Bieter unddamit den Grundsätzen <strong>der</strong> Gleichbehandlung und Transparenz geradezu entgegen: Um einemöglichst weitgehende Vergleichbarkeit <strong>der</strong> abgegebenen Angebote zu erreichen, sind durchdas Vergaberecht nicht nur Pflichten für den Auftraggeber, z.B. bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong><strong>Leistung</strong>sbeschreibung, festgelegt. Vielmehr ist auch <strong>der</strong> Bieter gehalten, seine Preise seriösund auskömmlich zu kalkulieren (3. VK Bund, B. v. 29.09.2005 - Az.: VK 3 - 121/05).<strong>81.</strong>5.5 Literatur4068• Erdl, Cornelia, Unklare <strong>Leistung</strong>sbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers imVergabe- und im Nachprüfungsverfahren, BauR 2004, 166• Kenter, Carolin, / Brügmann, Klaus, Dominierendes Bestimmungsrecht desAuftraggebers, BauR 2004, 395• Kummermehr, Wolfgang, Angebotsbearbeitung und Kalkulation des Bieters bei unklarer<strong>Leistung</strong>sbeschreibung, BauR 2004, 161• Markus, Jochen, Ansprüche des Auftragnehmers nach wirksamer Zuschlagserteilung bei„unklarer <strong>Leistung</strong>sbeschreibung“ des Auftraggebers, BauR 2004, 180• Noch, Rainer, nicht immer zwingend – <strong>Leistung</strong>sbeschreibung und subjektive Rechte,Behörden Spiegel, September 2005, 21• Prieß, Hans-Joachim, Die <strong>Leistung</strong>sbeschreibung – Kernstück des Vergabeverfahrens(Teil 1), NZBau 2004, 20• Prieß, Hans-Joachim, Die <strong>Leistung</strong>sbeschreibung – Kernstück des Vergabeverfahrens(Teil 2), NZBau 2004, 87• Quack, Friedrich, Über die Eindeutigkeit von Gesetzen, Vertragstexten und sonstigen<strong>Beschreibung</strong>en einschließlich <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>sbeschreibungen, ZfBR 2009, 411<strong>81.</strong>6 Notwendigkeit <strong>der</strong> Festlegung strategischer Ziele und<strong>Leistung</strong>sanfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>sbeschreibung4069Ein Auftraggeber, <strong>der</strong> im Vorfeld einer Ausschreibung, noch unbeeinflusst von <strong>der</strong>Kenntnis möglicher Angebote <strong>der</strong> Bieter, nicht zumindest eigene strategische Ziele und<strong>Leistung</strong>sanfor<strong>der</strong>ungen definiert, ist im Rahmen einer späteren Wertung <strong>der</strong> Angeboteregelmäßig auch nicht in <strong>der</strong> Lage, die für ihn wesentlichen Nutzen- und Kostenaspekte <strong>der</strong>einzelnen Angebote zu analysieren. Er setzt sich <strong>der</strong> Gefahr aus, seine Zuschlagentscheidungletztlich fremdbestimmt zu treffen. Hierin liegt eine Verletzung des Wettbewerbsprinzips

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