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BDA Informationen 2.11 - Bund Deutscher Architekten BDA

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gen. Somit sind wir wieder, wie oben, bei der sorgfältigen Vorbereitung,die wesentlich dazu beiträgt, den Erfolg eines Wettbewerbszu sichern.Nun zu Matzigs Hauptteil, der einen Widerspruch im Interesse der<strong>Architekten</strong> verlangt: Es ist die Schilderung einer Preisgerichtssitzung,in der alle Beteiligten wie Karikaturen verzerrt werden undder Sitzungsablauf zu einer Farce gerät. Die Schilderung ist keineswegswitzig, sondern eine fortgesetzte Beleidigung für alle, diesich mit einem Wettbewerb jemals befasst haben, für Auslober,Preisrichter, Teilnehmer und auch für alle diejenigen, die sich inden Kammern und Verbänden für Wettbewerbe eingesetzt haben.Warum?Matzig verschiebt seine Darstellung einer Preisgerichtssitzunghinaus aus Berlin und auch hinaus aus der Realität, er macht darauseine fiktive Veranstaltung. Er kann somit keine bestimmten Vergehenanprangern und kein bestimmtes Urteil, sondern kommtzwangsläufig zu einem Vorurteil gegen das Wettbewerbswesen.Er übergeht auf grobe Art die beiden wesentlichen Grundsätze,die die den Wettbewerb rechtfertigen. Sie lassen sich auf nur zweieinfache Fragen zurückführen: Was ist ein Wettbewerb? Was kannder Wettbewerb leisten?In einem Wettbewerb werden von den Teilnehmern unter gleichenBedingungen deskriptive Lösungen einer gleichen Aufgabein Plan, Modell und Erläuterungen verlangt. In dieser Form werdenalle Beiträge unter strengster Wahrung von Anonymität zurBeurteilung durch ein unabhängiges Preisgericht eingebracht. DieWettbewerbsleistung hat zum Inhalt somit nur eine Idee, kein fertigesWerk, und Urteile zu Ideen haben mehrmutmaßlichen Charakter als einen Wahrheitscharakter„richtig“ oder „falsch“.Die Leistungen des Wettbewerbs zielen ab aufeine klare Aufgabe aus der Architektur oderder bildenden Kunst. Gesucht werden sowohldie beste Lösung für die Aufgabe wie auch fürdie Ausführung des Werkes der geeignete Architektoder Künstler. Diese Definition von Zielenund Zweck war schon in der Präambel derguten alten GRW „Grundsätze und Richtlinienzum Wettbewerbswesen“ klar festgehalten,wurden aber in der schlechteren RPW von2009 übernommen. So ist die Durchführungvon Wettbewerben eine bundesweite kulturelleund gesellschaftliche Aufgabe. Sie verdientUnterstützung und keinen Spott.Die acht Abschnitte in Matzigs Hauptteil sindalle betitelt, teilweise mit Begriffen aus demWettbewerbswesen, wahllos, fast keiner setztsich mit dem geregelten Ablauf einer Jury auseinander.Mit den Karikaturen zu den Beteiligtenfolgen Falschaussagen in der Sache. DazuBeispiele: Erstes Opfer ist der Vorsitzende. Erhat die Aufgabe, den rechtlich geregelten Ablaufzu besorgen und die diversen Einzelbeurteilungenaus unterschiedlichen Fachbereichenzu bündeln, nicht zu spalten wie Matzig sagt,und zudem jede Arbeit und ihren Verfasser alsAnwalt zu vertreten. Unangemessen ist auchder alte Vorwurf, verlorene Wettbewerbsbeiträgeso vieler <strong>Architekten</strong> seien verschwendetesVermögen. Wettbewerbe boten schonimmer das Feld, auf dem junge <strong>Architekten</strong> ihrKönnen messen wollen. Auch deshalb verdienensie unseren Schutz. Alle diese Teilnehmerkennen Ablauf und Bewertungsverfahren:Im ersten Rundgang kann eine Arbeit nureinstimmig ausgeschlossen werden. In denfolgenden Rundgängen wird nach dem Prinzipder Negativauslese verfahren, wie es in den„Grundsätzen und Richtlinien zum Wettbewerbswesen“vorgesehen ist. Die dargestellte,beschreibende Definition von Qualitätsmerkmalenist Grundlage zur Beurteilung. Sie lässtkeine andere gerechte Auslese zu.Unter einem eigenen Abschnitt wird angezweifelt,ob eine innovative Arbeit bei dieserAuslese eine Chance hat. Sie hat diese regelgerechteChance wirklich, die durch einstimmigesVotum zu einem Sonderpreis und Auftragführen kann, auch wenn das Programmabweichend erfüllt wurde. Matzig schriebim Zorn und daher missverständlich, erzielteÄrger und verfehlte sein Ziel. Die von derGRW abgelöste RPW hat durch europaweitverpflichtete Überarbeitung und durch andereAnforderungen an Umfang zugenommen und muss auf denPrüfstand. Kritik also sollte sein mit dem Ziel, weiterhin zur Durchführungvon Wettbewerben ein brauchbares, knappes Regelwerkin der Hand zu haben, das wieder mehr für diese Verfahren wirbt,indem es auch einen für den Auslober tragbaren Kostenrahmensetzt und möglichst vielen, besonders jungen <strong>Architekten</strong> die Teilnahmeermöglicht.26 27

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