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Bescheid - Umweltbundesamt

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X«Leerfeld»UMWELTRECHTSABTEILUNG4021 LinzWaltherstraße 22-24Geschäftszeichen: UR-2006-747/133-RE/RSBearbeiter: Mag. Hubert ReichlTelefon: 0732 / 7720-13492Fax: 0732 / 7720-213409E-mail: ur.post@ooe.gv.at15. Dezember 2006_voestalpine Stahl GmbH, ErweiterungGichtgasnetz (Fackel 5); Erweiterung derGBZ 1 Natronlauge-Speicherkapazität durchAufstellen eines der 30m³ PE-Chemikalienlagertanks-Verfahren nach § 18b- <strong>Bescheid</strong><strong>Bescheid</strong>Mit <strong>Bescheid</strong> der Oö. Landesregierung vom 23. Februar 2004, UR-380129/238 wurde dervoestalpine Stahl GmbH die Genehmigung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz2000 für das Projekt "Linz 2010" erteilt. Die voestalpine Stahl GmbH beantragte die Erteilungder Genehmigung für verschiedener Änderungen.Nunmehr geht von der Oö. Landesregierung als UVP-Behörde in I. Instanz nachstehenderSpruchI.Änderung des <strong>Bescheid</strong>es der Oö. Landesregierung vom 23. Februar 2004, UR-380129/238Der voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4031 Linz wird der Antrag aufGenehmigung der vorgelegten Änderungen des mit <strong>Bescheid</strong> genehmigten UVP-Projektes "Linz2010", nach Maßgabe ihres Antrages vom 9. Februar 2006 und auf Grundlage des damiteingereichten Projektes "voestalpine Stahl GmbH, Projekt "Linz 2010" - UVP,Einreichunterlagen gemäß § 18b UVP-G 2000, technisches Projekt: - Verlagerung derRoheisenkapazitäten von den Hochöfen 5 und 6 zum Hochofen A, Erweiterung Gichtgasnetz,Erweiterung der GBZ 1, Natronlauge-Speicherkapazität durch Aufstellen eines 30 m³ PE-Chemikalienlagertanks".insofern entsprochenDVR.0069264 http://www.land-oberoesterreich.gv.at


als sich die Genehmigung lediglich auf die Erweiterung des Gichtgasnetzes (lediglich Fackel 5)und die Erweiterung der GBZ 1 Natronlauge-Speicherkapazität durch Aufstellen eines 30m³ PE-Chemikalienlagertanks bezieht.Somit wird der voestalpine Stahl GmbH die Genehmigung zur Erweiterung des Gichtgasnetzes(Errichtung der Fackel 5) und zur Erweiterung der GBZ 1 Natronlauge-Speicherkapazität durchAufstellen eines 30 m³ PE-Chemikalienlagertanks auf Basis des vorhin erwähnten Projekteserteilt.Rechtsgrundlagen:§ 18b Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 i.d.g.F.II. VerfahrenskostenDie voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4031 Linz wird verpflichtet, dienachstehenden Verfahrenskosten binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses <strong>Bescheid</strong>es mit demangeschlossenen Erlagschein an das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung zu bezahlen.Verwaltungsabgabe gemäß der Tarifpost 1der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983,BGBl. Nr. 24/1983 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 10/2005 € 6,50Rechtsgrundlagen:Die §§ 57 und 76 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991i.d.g.F.Hinweis:Die voestalpine Stahl GmbH, hat ferner Folgendes zu bezahlen:1. Für die Eingabe (Antrag) gemäß § 14 Tarifpost 6 Gebührengesetz1957, BGBl. Nr. 267/1957 i.d.g.F. € 13,002. Für die Beilage zur Eingabe (2 Projekte á 111,60) € 223,20Die voestalpine Stahl GmbH wird ersucht für diese Verfahren anfallenden Gebühren in der Höhevon 236,20 Euro welche auf den beiliegenden Erlagschein bereits berücksichtigt sind miteinzubezahlen. Wir sind verpflichtet die Gebühren einzuheben und an das Finanzamtabzuführen.Seite 2


Begründung:Der voestalpine Stahl GmbH wurde mit der <strong>Bescheid</strong> der Oö. Landesregierung vom23. Februar 2004, UR-380129/238 die Genehmigung nach demUmweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 für das Projekt "Linz 2010" erteilt.Mit Schriftsatz vom 9. Februar 2006 beantragte die voestalpine Stahl GmbH 4 Änderungen, diein einem Antrag zusammengefasst sind und in einem Projekt dargestellt wurden.Es handelt sich dabei um folgende Änderungsanträge:1. Verlagerung der Roheisenkapazitäten der Hochofenanlagen.Konkret wurde beantragt, die wahlweise Verlegung der Roheisenkapazitäten von denHochöfen 5 und 6 zum Hochofen A wodurch die derzeit genehmigte maximaleTageskapazität des Hochofen A von 7.850 Tonnen pro Jahr auf 8.800 Tonnen erhöht würde,jedoch die gesamte genehmigte Roheisenkapazität von 12.850 Tonnen pro Tag nichtüberschritten werden würde.2. Zur Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit und Sicherheit soll im Bereich des bestehendenGasnetzes eine neue "Fackel 5" errichtet werden.3. Ebenso beantrage die voestalpine Stahl GmbH, bedingt durch das geplanteErweiterungsverfahren "L6" die Errichtung einer weiteren "Fackel 6"4. Errichtung eines zusätzlichen NaOH Tanklagers mit einer Fassungsvermögen von 30 m³.§ 18b UVP-G 2000 lautet:" Änderungen eines gemäß § 17 oder § 18 genehmigten Vorhabens sind vor dem in § 22genannten Zeitpunkt unter Anwendung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 17 zugenehmigen, wenn1. sie nach den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung dem § 17 Abs. 2 bis 5 nichtwidersprechen und2. die von der Änderung betroffenen Beteiligten gemäß § 19 Gelegenheit hatten, ihreInteressen wahrzunehmen.Die Behörde hat dabei das Ermittlungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfunginsoweit zu ergänzen, als dies im Hinblick auf ihre Zwecke notwendig ist.Zur Zulässigkeit des Verfahrens gemäß § 18b UVP-G 2000Für das Vorhaben der voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4031 Linz besteht einerechtskräftige Genehmigung der Oö. Landesregierung nach dem UVP-G 2000. EineAbnahmeprüfung im Sinne des § 20 UVP-G 2000 erfolgte bisher noch nicht.§ 18b UVP-G 2000 spricht nicht über die Art oder das Ausmaß der Änderung, sondern machtschlechthin Änderungen des genehmigten Zustandes nach § 18b UVP-G 2000genehmigungspflichtig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Seite 3


Nur solche Änderungen, die so "wesentlich" wären, dass die Voraussetzungen des § 3a UVP-G2000 vorliegen, machen ein Vorgehen gemäß § 18 b UVP-G 2000 nicht möglich. Dies ist hieraber keineswegs der Fall und ist der Änderungstatbestand des § 3a UVP-G 2000 nicht einmalansatzweise in Erwägung zu ziehen.Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 18b UVP-G 2000 vor, ist die Anwendung dieserBestimmung geboten.Wie bereits an vorderer Stelle erwähnt, hat die voestalpine Stahl GmbH in einem Projekt und inihrem Antrag 4 Änderungstatbestände dargelegt und beantragt.In diesem <strong>Bescheid</strong> wird ausschließlich über die Errichtung und den Betrieb der "Fackel 5" undüber der Erweiterung der Natronlauge-Speicherkapazität abgesprochen.Dieser <strong>Bescheid</strong> umfasst nicht die Kapazitätsveränderung von den Hochofen 5 und 6 zumHochofen A und auch nicht die Neuerrichtung einer "Fackel 6".Diese beantragten Maßnahmen entsprechen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Durch diesegeringfügigen Änderungen sind keinerlei Beteiligte mittelbar oder unmittelbar betroffen.Da dem Parteinvorbringen betreffend Errichtung einer "Fackel 5" und Erweiterung derNatronlauge-Speicherkapazität durch Aufstellen eines 30m³ PE-Chemikalientanksuneingeschränkt entsprochen wird, keinerlei nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sindund somit diese Genehmigung nicht im Widerspruch zur erteilten UVP-Genehmigung steht, wardem Antrag zu entsprechen.Rechtsmittelbelehrung:Sie haben das Recht, gegen diesen <strong>Bescheid</strong> innerhalb von vier Wochen nach seiner Zustellungbeim Landeshauptmann von Oberösterreich das Rechtsmittel der Berufung einzubringen.Die Berufung ist beim Amt der Oö. Landesregierung, Waltherstraße 22 - 24, 4021 Linz, schriftlich,telegrafisch, mit Telefax (Telefax-Nr. 0732/7720-213409), im Wege automationsunterstützterDatenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise einzubringen.Damit Ihre Berufung inhaltlich bearbeitet werden kann, muss sie– diesen <strong>Bescheid</strong> bezeichnen (bitte geben Sie die Geschäftszahl und die erlassende Behördebekannt)– einen Antrag auf Abänderung oder Aufhebung des <strong>Bescheid</strong>es sowie– eine Begründung dieses Antrages enthalten.Die Gebühr, die zu entrichten ist, beträgt für die Berufung 13 Euro.Ergeht an:1. voestalpine Stahl GmbH, Voest-Alpine-Straße 3, 4031 Linz1 Zahlschein, 1 klausuliertes ProjektSeite 4


2. Oö. Umweltanwaltschaft, zH Herrn Umweltanwalt DI Dr. Johann Wimmer, Stifterstraße28, 4021 Linz3. Magistrat der Landeshauptstadt Linz, zH Frau Dr. Karin Wegscheider, Hauptstraße 1-5,4041 Linz4. Frau Dr. Elfgund Frischenschlager, Landstraße 15, 4020 Linz5. Umweltanalytik GmbH, zH Herrn DI Kurt Scheidl, Gregor-Josef-Werner-Straße 127000 Eisenstadt6. TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH, zH Herrn DI Wolfgang Felbermayer,Tiwagstraße 7, 6200 JenbachIm Auftrag:Mag. Hubert ReichlHinweise:Dieses Schriftstück wurde elektronisch beurkundet. Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie IhrSchreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Umweltrechtsabteilung, Waltherstraße 22-24, 4021 Linz, und führen Sie dasGeschäftszeichen dieses Schreibens an.Seite 5

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