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(3,84 MB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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12 A U S D E R G E M E I N D EFortsetzung von Seite 11können, sodass nur geringe Verluste oderGewinne entstehen werden.2. FeuerwehrhausbauVerlust 2010 € 7.582,51Die Bauarbeiten sind zur Gänze abgeschlossen,allerdings noch nicht zur Gänzeabgerechnet. Der Verlust ergibt sich imWesentlichen aus den Zwischenfinanzierungszinsen.Globalbudget der SchulenIm 4. Tagesordnungspunkt waren die Globalbudgetsbzw. Jahresabrechnungen 2010der Hauptschule <strong>Wilhering</strong>, Volksschule<strong>Wilhering</strong>, Volksschule Schönering, VolksschuleDörnbach und der Musikschule<strong>Wilhering</strong> Gegenstand der Prüfung.Die Unterlagen der Schulen für die Globalbudgets,Kontoauszüge, Belege und Excel-Tabelle(kleine Buchhaltung) wurdenvom Amt durch Frau Dilmetz (Finanzverwaltung)auf die rechnerische Richtigkeitgeprüft. Es hat dabei keine Beanstandungengegeben.Der Prüfungsausschuss hat die Jahresabrechnungengeprüft und für in Ordnungbefunden.Die Buchführung aller 5 Schulen wird alsvorbildlich und ordentlich bewertet.Heimbringerdienst von Linz nach <strong>Wilhering</strong>nach dem Kronefest, der Klangwolke und der Langen Nacht der Museen.Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> organisiert in Zusammenarbeit mit dem Busunternehmen Wolfsteiner nach folgenden Linzer Veranstaltungeneinen kostengünstigen Heimbringerdienst für alle <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen:Samstag, 20.08.2011Samstag, 03.09.2011Samstag, 01.10.2011um 24:00 Uhr, Kronefest½ Stunde nach Veranstaltungsende visualisierte Klangwolkeum 23:00 Uhr, Lange Nacht der MuseenDie Einstiegstelle ist jeweils die WILIA-Bushaltestelle Obere Donaulände (Roter Krebs) in Linz. Die Fahrgäste werden bis zur demWohnort nächstgelegenen WILIA Bushaltestelle gefahren.Als Fahrtkostenbeitrag werden im Bus pro Person € 2,- eingehoben. Den Differenzbetrag zu den Gesamtkosten übernimmt dieMarktgemeinde <strong>Wilhering</strong>.Wir wünschen mit diesem Service ein unbeschwertes und sicheres Nachhause kommen.GV Heinz Reiter, Umweltreferent, und Bürgermeister Mario MühlböckÜberhängende Bäume und Sträucher auf StraßenVerkehrszeichen verwachsenBitte schneiden Sie überhängende Bäumeund Sträucher im eigenen Interessezurück. Sie sind für Schäden an Personenund Fahrzeugen haftbar.Besonders bei Fahrzeugen der Müllabfuhrkommt es des Öfteren zu Schäden. Es werdenin Zukunft solche Schäden von demEigentümer der Bäume eingefordert werden.Laut OGH-Entscheidung muss der Eigentümereines Baumes für Schädenaufkommen, wenn Äste unter 4,5mHöhe in die Fahrbahn oder unter 2,2mauf Gehsteige ragen.Es wird weiters auf §91 StVO hingewiesen.Dieser sagt aus, dass Grundbesitzerihre Bäume und Sträucher zu entfernenhaben, wenn die Verkehrssicherheit oderBenutzbarkeit der Straße oder des Wegesbeeinträchtigt wird.Leider berücksichtigen viele Grundbesitzerdiese gesetzliche Bestimmungnicht. Die <strong>Gemeinde</strong> hat das Recht, dieauf Straßengrund überhängenden Bäumeund Sträucher jederzeit zu entfernen. Die<strong>Gemeinde</strong> kann aber nicht die Pflege privaterstraßenseitiger Bäume und Sträucherübernehmen.Bei uneinsichtigen Grundbesitzern wirdin Zukunft ein Entfernungsverfahren nach§91 StVO eingeleitet werden.

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