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Kunststoffe aus Makromolekülen

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Kennzeichnung entsprechend Gefahrstoffverordnung<br />

Bei der Durchführung der Versuche ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 450<br />

in der jeweils neuesten Fassung zu beachten!<br />

Die Einstufung der Chemikalien entspricht der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV, Stand<br />

06.08.1986).<br />

Die mit * gekennzeichneten Materialien werden nicht verschickt.<br />

Versuch 1: * Flüssige Luft: O, R 8-34, S 21<br />

* Gummiband: /<br />

Versuch 2: Perlonfäden: /<br />

Versuch 3: Dieser Versuch darf nicht von Schülern durchgeführt werden,<br />

da Benzoylperoxid als explosionsgefährlich eingestuft wird!<br />

Roskydal ® (enthält Styrol): Xi, R 10-20-36/38, S 23, fruchtschädigend<br />

Klasse C<br />

Benzoylperoxid: X i, E, R 3-36/37/38, S 3/7/9-14, 9-27-37/39<br />

Versuch 4: Hexamethylendiamin: C, R 21/22-34-43, S 26-36/39<br />

Natriumhydroxid: C, R 35, S 2-26-37/39<br />

* Phenolphthalein: /<br />

Sebacinsäuredichlorid: C, R 34, S 26<br />

Heptan: F, R 11, S 9-16-23-29-33<br />

* Ethanol: F, R 11, S 7-16<br />

Versuch 5: Da bei zu starkem Erhitzen Pyrolyseprodukte gebildet werden<br />

können, ist der Versuch unbedingt im Abzug durchzuführen!<br />

Polyamid-Pulver: /

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