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Das Angebot der Arbeitsvermittlung der AOZ für Gemeinden - Zürich

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<strong>Arbeitsvermittlung</strong> Zypressenstrasse 60 Telefon 044 415 66 208040 <strong>Zürich</strong> Telefax 044 415 66 19www.aoz.charbeitsvermittlung@aoz.ch<strong>Das</strong> <strong>Angebot</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitsvermittlung</strong><strong>der</strong> <strong>AOZ</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>Die <strong>Arbeitsvermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>AOZ</strong> ist spezialisiert auf die Vermittlung von Menschen mitMigrationshintergrund, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus, in den ersten Arbeitsmarkt.Wir verfügen über langjährige Erfahrung und fundiertes Know-how in <strong>der</strong> Beratung undBegleitung von Migrantinnen und Migranten. Wir haben ein grosses und solides Kontaktnetzmit ArbeitgeberInnen im Gastrobereich und in an<strong>der</strong>en Branchen im Raum <strong>Zürich</strong>sowie eine gute Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarkt- und Auslän<strong>der</strong>behörden, Sozialhilfestellen,Beratungsstellen und Trägern von Beschäftigungsprogrammen. Wir arbeitenmit professionellen Methoden und weisen eine Vermittlungsquote von über 40% aus.Die einzelnen Dienstleistungen Beratung <strong>der</strong> Migranten und Migrantinnen in arbeitsmarktlichen Belangen Eignungsabklärung, Selektion und Vermittlung in Anstellungen des erstenArbeitsmarktes o<strong>der</strong> in Beschäftigungsprogramme Nachbegleitung <strong>der</strong> Migranten und Migrantinnen und ihrer Vorgesetzten inden ersten Anstellungsmonaten Zusammenarbeit mit Sozialhilfestellen und Behörden Unterstützung im Bewilligungsverfahren bei <strong>der</strong> Arbeitsmarktbehörde undbeim Migrationsamt Beratungsdienst in auslän<strong>der</strong>- und arbeitsrechtlichen FragenUnsere Zielgruppen Menschen mit Migrationshintergrund ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus(N, F, B, C, CH)Besuchen Sie unsere Homepage mit vielen <strong>für</strong> Sie relevanten Infos und Downloadswww.aoz.ch > <strong>Arbeitsvermittlung</strong> > <strong>für</strong> Sozialhilfestellen - <strong>Gemeinden</strong>


Ablauf <strong>der</strong> Zusammenarbeitzwischen <strong>der</strong> Auftrag gebenden Stelleund <strong>der</strong> <strong>Arbeitsvermittlung</strong> <strong>AOZ</strong>1. Sie schicken uns den beiliegenden Vermittlungsauftrag und wir laden die von Ihnenangemeldete Person zur Erstberatung ein.2. Die Stellen suchende Person erscheint zur vereinbarten Erstabklärung bei <strong>der</strong> <strong>Arbeitsvermittlung</strong><strong>der</strong> <strong>AOZ</strong> mit den Unterlagen: Ausweis, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse,Kursbestätigungen, Arbeitsbemühungen. Daraus wird ein Dossier erstellt.3. Wir informieren die Stellensuchenden zuerst allgemein über die Möglichkeiten undAnfor<strong>der</strong>ungen einer Erwerbstätigkeit:- über Branchen und Firmen des ersten Arbeitsmarktes- über Berufe, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, Stellenprofile und Arbeitsbedingungen(Arbeitszeiten, Arbeitsweg, Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialleistungen und Lohnabzüge)- über das Bewerbungs- und Anstellungsverfahren (Terminierung, Vorstellungsgespräch,Probetag, Arbeitsvertrag und Arbeitsbewilligung)4. Wir klären die persönlichen Voraussetzungen <strong>der</strong> Stellen suchenden Person ab:- Deutsch- und an<strong>der</strong>e Sprachkenntnisse, Arbeitsmotivation, Integrationsfähigkeit- Schulen und Ausbildung, berufliche Tätigkeiten im Herkunftsland und in <strong>der</strong>Schweiz- Migrationshintergrund und Biographie- Eignung, Flexibilität, Arbeitswünsche, Rücksichtnahme auf ethnisch-religiöseRegeln- Gesundheitszustand, familiäre Situation, Kin<strong>der</strong>betreuung5. Wir vermitteln die Person in ein Vorstellungsgespräch bei den Personalverantwortlicheneines Betriebs (wenn immer möglich in ihrer Region) und sorgenda<strong>für</strong>, dass die notwendigen Informationen und Dokumente vorliegen. Bei beidseitigpositivem Eindruck werden in <strong>der</strong> Regel einige Schnupperstunden o<strong>der</strong> ein bis zweiProbetage im Betrieb vereinbart.6. Bei beidseitigem Einverständnis kommt es zur Anstellung. Wir sorgen da<strong>für</strong>, dass die<strong>für</strong> einen Stellenantritt notwendige Arbeitsbewilligung eingeholt wird und lassen Ihneneine Kopie des GAV-konformen Arbeitsvertrages zukommen.7. Wenn kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, ist die Stellen suchende Person gehalten,sich <strong>für</strong> ein weiteres Beratungsgespräch bei <strong>der</strong> <strong>Arbeitsvermittlung</strong> zu melden.8. Nach maximal 8 Terminen wird die Beratung zugunsten eines Beschäftigungsprogrammsunterbrochen.9. Wir informieren die Auftrag gebende Stelle regelmässig über den Stand <strong>der</strong>Vermittlungstätigkeit (möglichst per E-Mail).10. Falls die zu vermittelnde Person nach zwölf Monaten noch nicht o<strong>der</strong> nicht mehrerwerbstätig ist und auch keinen Platz in einem geeigneten Beschäftigungsprogrammgefunden hat, kann ein neuer Vermittlungsauftrag erteilt werden.Seite 2

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