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IFI Regularien - WM - EM - EC - Ooe-stocksport.at

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INTERNATIONALE FOEDERATION EISSTOCKSPORTSitz in Bern (CH) gegründet 19505(*8/$5,(1]XU$XVULFKWXQJYRQ:HOWXQG(XURSDPHLVWHUVFKDIWHQVRZLH(XURSD&XSV3IOLFKWHQKHIW,17(51$7,21$/()2('(5$7,21(,6672&.63257Sitz in Bern (CH) Mai 2002Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 1 von 11©¤¨ ¡¤©¤£ ¡¢¡¤£¦¥¨§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


5HJXODULHQ]XU$XVULFKWXQJYRQ:HOWXQG(XURSDPHLVWHUVFKDIWHQVRZLH(XURSD&XSV(Pflichtenheft – Stand Mai 2002)INHALTSVERZEICHNIS§ 1 Präambel§ 2 Durchführungsbestimmungen§ 3 Sportstätten§ 4 Unterkunft und Verpflegung§ 5 Transport§ 6 Einreise – Akkreditierung – Pl<strong>at</strong>zreservierungen§ 7 Exclusive Werberechte§ 8 Ausrüsterverträge der Geschäftspartner für IFE-Veranstaltungen§ 9 Gewährleistungsgrundsätze für Fernsehübertragungen§ 10 Zeremonien§ 11 Dokument<strong>at</strong>ion über die einzelnen Wettbewerbe§ 12 Pressezentrum§ 13 <strong>Regularien</strong> für die Vergabe von IFE-Veranstaltungen§ 14 Gültigkeit dieser <strong>Regularien</strong>Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 2 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


†3UlDPEHODie Grundsätze, die sich auf die Organis<strong>at</strong>ion von IFE – Wettbewerben beziehen, sind in denIFE-St<strong>at</strong>uten und Ordnungen, incl. Durchführungsbestimmungen, festgelegt.Der Ausrichter und die Teilnehmer sind verpflichtet, die Intern<strong>at</strong>ionalen Eisstock – Regeln(IER) und die Intern<strong>at</strong>ionale Spiel-Ordnung (ISpO) genauestens zu beachten.Die nachfolgenden <strong>Regularien</strong> beschreiben die Pflichten des Ausrichters, einschließlich jenerin Verbindung mit dem IFE-Werbe- und Fernsehpartner, im folgenden Geschäftspartnergenannt.Die IFE besitzt weltweit exclusiv alle Rechte, die sich auf alle Wettbewerbe, wie sie in denDurchführungsbestimmungen aufgeführt sind, beziehen. Die IFE ist berechtigt, die Sponsor-,Fernseh-, Übertragungs-, Film-, Video-Aufzeichnungs, Werbe-, Marketing undAusrüsterrechte sowie den Abschluss von entsprechenden Verträgen, die sich auf dieseRechte beziehen, an den n<strong>at</strong>ionalen Verband, der die Ausrichtung übernommen h<strong>at</strong> oder andritte Parteien zur direkten Ausführung zu übertragen.Die IFE betraut im Regelfall einen n<strong>at</strong>ionalen Eisstock-Fachverband mit der Ausrichtungeiner IFE-Veranstaltung. Der durchführende n<strong>at</strong>ionale Fachverband h<strong>at</strong> folglich bei derAusrichtung eines IFE-Wettbewerbes alle IFE-St<strong>at</strong>uten, Ordnungen, incl.Durchführungsbestimmungen, und <strong>Regularien</strong> zu beachten und alle Verpflichtungen zuerfüllen. Er darf in keiner Weise die Rechte und Zuständigkeiten der IFE und/oder derenGeschäftspartner beeinträchtigen und h<strong>at</strong> eine direkte Verletzung der Rechte, die von der IFEihren Geschäftspartnern übertragen wurden, zu vermeiden. Der Ausrichter ist verpflichtet,allfällige Steuern, die von den Behörden des veranstaltenden Landes für jegliche Einkünfteaus der Veranstaltung eingehoben werden, selbst zu tragen.Die Vergabe eines IFE-Wettbewerbes ist endgültig, sobald der n<strong>at</strong>ionale Fachverband, dersich darum beworben h<strong>at</strong>, nach der entsprechenden Abstimmung im Kongress den Zuschlagakzeptiert h<strong>at</strong>.†'XUFKIKUXQJVEHVWLPPXQJHQ2.1 a) ExekutivkomiteeEin Exekutivkomitee ist aufzustellen,- wenn ein IFE-Wettbewerb an verschiedenen Plätzen ausgetragen wird, oder- wenn der als Gastgeber fungierende n<strong>at</strong>ionale Fachverband die Dienste einerdritten Partei in Anspruch nimmt.Dem Exekutivkomitee muss der Präsident des als Gastgeber fungierenden n<strong>at</strong>ionalenFachverbandes vorstehen. Dieser muss von einem von der IFE ernannten Vertreterbegleitet sein. Der Vorsitzende ist der IFE gegenüber voll verantwortlich und zurRechenschaft verpflichtet.Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 3 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


) Organis<strong>at</strong>ionskomiteeFalls der n<strong>at</strong>ionale Fachverband, der als Gastgeber einer IFE-Veranstaltung fungiert,diese an einem einzigen Spielort austrägt, ist nur ein einziges Organis<strong>at</strong>ionskomiteeerforderlich. Diesem Organis<strong>at</strong>ionskomitee muss der Präsident des als Gastgeberfungierenden n<strong>at</strong>ionalen Fachverbandes vorstehen und der IFE gegenüber dieVerantwortung tragen.2.2 Allgemeine Bestimmungen für die Durchführung des IFE-Wettbewerbes, wie sie inden IFE-St<strong>at</strong>uten, den Ordnungen, incl. Durchführungsbestimmungen, und in den IFE-<strong>Regularien</strong> festgelegt sind, sind strikt zu befolgen. Für den Fall, dass diese durch denn<strong>at</strong>ionalen Fachverband oder den Ausrichter verletzt wurden, h<strong>at</strong> der n<strong>at</strong>ionaleFachverband für jeglichen Schaden, den die IFE oder deren Geschäftspartner durch dievom n<strong>at</strong>ionalen Fachverband oder vom Ausrichter gesetzten Aktionen erlitten h<strong>at</strong>,aufzukommen.2.3 Der Ausrichter h<strong>at</strong> sich unmittelbar nach der Vergabe der IFE-Veranstaltung mit derIFE und deren Geschäftspartner in Verbindung zu setzen, um alle Aspekte einergemeinsamen Arbeit für den betreffenden Wettbewerb, einschließlich der folgendenBereiche, jedoch nicht ausschließlich darauf beschränkt, zu besprechen: Inspektion derVeranstaltungsorte (Eishallen, Eisstadien, Weitenbahnen etc.), Verteilung vonWerbem<strong>at</strong>erial, Vorbereitung und Herstellung aller Drucksachen in Verbindung mitder Organis<strong>at</strong>ion und Durchführung des IFE-Wettbewerbes (d.h. Bulletins,Zeitschriften, Plak<strong>at</strong>e, Programme, Karten, Eintrittskarten, Briefpapier, St<strong>at</strong>istik), evtl.Beschaffung von Ausrüstung und Kleidung, Lieferanten und Sponsoren. DerGeschäftspartner wird für die teilnehmenden Parteien, einschließlich, jedoch nichtausschließlich beschränkt auf die IFE, des als Gastgeber fungierenden Fachverbandesund des Geschäftspartners eine Liste aller Pflichten erstellen. Der Ausrichter h<strong>at</strong> dieerste sowie alle folgenden Sitzungen in dieser Angelegenheit zu Protokoll zu nehmen.Das Protokoll ist von der IFE und dem Geschäftspartner zu genehmigen. Eine Kopiedes Protokolls ist jeweils unmittelbar nach Beendigung der Sitzung an die IFE-Geschäftsstelle zu senden.†6SRUWVWlWWHQDer durchführende n<strong>at</strong>ionale Fachverband erklärt der IFE, in welchen Sportstätten dieeinzelnen Wettbewerbe durchgeführt werden sollen. Die IFE h<strong>at</strong> diese Sportstätten zugenehmigen. Alle Sportstätten, in denen sowohl Tarining als auch Wettbewerbe st<strong>at</strong>tfinden,müssen frei von jeglicher Werbung sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, ohne Kosten dieWerbung des Geschäftspartners der IFE anzubringen.3.1 Die Sportstätten, insbesondere die Sportböden, müssen den einschlägigen Vorschriftender IFE entsprechen.3.2 Den teilnehmenden Teams müssen Umkleide- bzw. Aufenthaltsräume inausreichender Anzahl und entsprechend der Mannschaftsstärke entsprechender Größezur Verfügung stehen.Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 4 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


3.3 Dem Wettbewerbsleiter und den Schiedsrichtern ist an/in jeder Sportstätte ein Raum inangemessener Größe zur Verfügung zu stellen, der im Winter gewärmt sein muss.3.4 Ein Erste-Hilfe-Raum und ein Raum für die medizinische Doping-Kontrolle müssenfunktionsgerecht ausgest<strong>at</strong>tet sein. Insbesondere der Doping-Kontroll-Raum muss denVorschriften der Doping-Kontroll-<strong>Regularien</strong> des IOC entsprechen.3.5 Dem Vertragspartner ist ein zweckmäßiger Büroraum, versehen mit einemfunktionstüchtigen Internet-Anschluss (ISDN/Breitband), zur Verfügung zu stellen.3.6 Die Lichtstärke in den Eishallen muss mindestens 700 Lux betragen.3.7 Der Ausrichter h<strong>at</strong> an/in der Sportstätte einen Raum für die Technische Prüfstellesowie einen Geräteaufbewahrungsraum zur Verfügung zu stellen.3.8 Der Ausrichter h<strong>at</strong> ein Pressezentrum mit entsprechender funktionsfähiger Ausrüstungbereitzustellen. Die Einrichtung muss folgende Geräte umfassen: Telefonappar<strong>at</strong>e undTelefaxgeräte.3.9 Für die Fernseh- und Radioanstalten, die mit dem Geschäftspartner einen Vertragabgeschlossen haben, müssen vom Ausrichter Sitzplätze und Einrichtungen zurVerfügung gestellt werden. Sollten mehr als 20 Sitze erforderlich sein, h<strong>at</strong> derGeschäftspartner den Ausrichter mindestens drei Mon<strong>at</strong>e vor Beginn derVeranstaltung in Kenntnis zu setzen und für alle zusätzliche Kosten einschliesslich derSitzplätze aufzukommen. Ein Komment<strong>at</strong>orenpl<strong>at</strong>z umfasst drei Sitze mit dernotwendigen funktionalen Einrichtung einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eineMedien-Arbeitssitu<strong>at</strong>ion, ein Mikrophon, ein Geschäftstelefon und einenFernsehmonitor nach intern<strong>at</strong>ionalem Standard. Spezielle Telefonleitungen zu denSitzen sind von den betreffenden Gesellschaften oder St<strong>at</strong>ionen im voraus zu bestellenund zu bezahlen. Neue Anforderungen, die aus Veränderungen in der Technologie derÜbertragungen entstehen, müssen durch IFE-<strong>Regularien</strong> gebilligt werden.3.10 Der Ausrichter h<strong>at</strong> einen VIP-Raum zur Gästebetreuung einzurichten, in welchemauch die IFE und der Geschäftspartner ihre Gäste bewirten kann. DieBewirtungskosten für die Gäste des Geschäftspartners werden von diesem zumarktüblichen Preisen getragen. Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> das Recht, auch für denC<strong>at</strong>ering-Bereich Werbepartner und/oder Ausrüster exclusiv einzubringen. Er muss bisspätestens 18 Mon<strong>at</strong>e vor der Veranstaltung bekannt geben, mit wem er vertraglicheBindungen eingegangen ist.3.11 Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> das Recht, am Eingang zur Sportstätte oder in derEingangshalle Standflächen zu benützen, um Werbestände für die Sponsorenaufzustellen und zu betreiben, namens der Sponsoren Proben zu verteilen sowie derenProdukte zu verkaufen.Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 5 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


†8QWHUNXQIWXQG9HUSIOHJXQJ4.1 Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, dass für die Teilnehmer ausreichendQuartiere, auch sehr preisgünstige (z.B. Jugendherberge, Turnhallen oderMannschaftsquartiere in Kasernen), zur Verfügung stehen. Die Kosten gehen zuLasten der Teilnehmer.4.2 Der Ausrichter h<strong>at</strong> täglich 30 Bons für eine preisgünstige Mahlzeit mit ausreichendKalorien zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Bons wird durch die IFEvorgenommen.4.3 Nach der Eröffnungszeremonie oder am Schlusstag h<strong>at</strong> der Ausrichter alle Teilnehmerund Deleg<strong>at</strong>ionsmitglieder anlässlich eines Banketts zu einem Abendessen einzuladen.†7UDQVSRUWDer Ausrichter ist verpflichtet, die Teilnehmer vom nächstgelegenen von der IFEgenehmigten Flughafen bis zum Veranstaltungsort sowie zwischen den Hotels und denSportstätten für Spiele und Training kostenlos zu befördern.†(LQUHLVH±$NNUHGLWLHUXQJ±3ODW]UHVHUYLHUXQJHQ6.1 Einladungen auszusprechen und alle notwendigen Genehmigungen für die Einreisealler Mannschaften und offiziellen Deleg<strong>at</strong>ionsmitglieder, IFE-Vertreter, Vertreter desGeschäftspartners, der IFE- Angestellten, Klienten (offizielle Ausrüster, Sponsoren)und deren M<strong>at</strong>erialien zu besorgen, selbst wenn zwischen dem Gastland und demLand, aus dem die offiziellen Besucher stammen, keine diplom<strong>at</strong>ischen Beziehungenbestehen.6.2 Akkreditierungen, die freien Zutritt zu den Sportstätten, den betreffenden Sitzplätzenund Räumen gewähren, sind auszustellen für:- alle Teilnehmer und offiziellen Deleg<strong>at</strong>ionsmitglieder,- zwanzig übertragbare Akkreditierungen für die IFE,- Vertreter des Geschäftspartners (für bis zu 8 Angestellte sind Passierscheine fürden ungeschränkten Zugang zu allen Zeiten zur/in die Sportstätte auszustellen, umdie Interessen des Geschäftspartners zu wahren. Sie haben freien Zugang zu allenöffentlichen Bereichen).- Akkreditierte Journalisten, die auf ihrer Anmeldung angegeben haben, dass sienicht für Fernseh- oder Rundfunkanstalten arbeiten.- Von der IFE und vom Geschäftspartner genehmigte akkreditierte Fernseh- undRundfunk-Komment<strong>at</strong>oren.- Vom Geschäftspartner und von der IFE genehmigtes technisches Personal mitZugang zu den Sektoren, die notwendig sind, damit die Interessen der betreffendenFirmen vertreten werden können.Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 6 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


6.3 Der Ausrichter muss der IFE und dem Geschäftspartner insgesamt täglich 100Eintrittskarten der ersten K<strong>at</strong>egorie zur Verfügung stellen. Die Sitzplätze müssenzentral gelegen sein. Der Geschäftspartner wird 30 dieser Eintrittskarten zu normalenPreisen erwerben.†([FOXVLYH:HUEHUHFKWH7.1 Bei der IFE liegen alle Ausrüsterrechte (Supplier).7.2 Werbung innerhalb der Sportstätten und im allgemeinen Zuschauerbereich:- Untereiswerbung (100%)- Werbung auf 50 % der die Eisfläche umgebenden Banden (auch fernsehrelevanteBanden = jede zweite Bandenfläche). Hier ist eine Preisabsprache zwischenAusrichter und Geschäftspartner notwendig.- Werbung auf 50 % der anderen Werbeflächen in der Sportstätte.- Audio-Werbung in der Sportstätte über das Lautsprechersystem.- Werbung auf den EisbereitungsmaschinenDer Ausrichter ist verpflichtet, drei Tage vor Beginn der Veranstaltung die vorhandeneWerbung so weit zu entfernen, dass die oben genannten Werte erfüllt werden können.Die Kosten für die Installierung und Instandhaltung sowie Demontage liegen in derVerantwortung des Geschäftspartners. Ansonsten ist der Ausrichter verantwortlich fürdie Wiederherstellung der Werbeflächen in ihren ursprünglichen Zustand (auchkostenmäßig). Der Ausrichter ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zuergreifen, um eine Verletzung der Rechte des Geschäftspartners durch Dritte zuvermeiden, um sicherzustellen, dass die Werbung des Geschäftspartners nicht verdecktwird und dass nicht auf irgendeine Weise deren Sichtbarkeit vermindert wird.7.3 Werbung außerhalb der Sportstätten:Jeweils bis zu 50 %- Werbung auf dem vor der Sportstätte liegenden Gelände, sofern dies von denstädtischen Behörden genehmigt ist,- Werbung auf Fahnen und Transparenten,- Werbung in der Luft (Fesselballon etc.), sofern dies von den zuständigen Behördengenehmigt ist,- Alle weiteren Werbemöglichkeiten außerhalb der Eisstadien,- Alle weiteren Werbemöglichkeiten außerhalb der Sportstätten, für die derGeschäftspartner von den zuständigen Behörden eine Genehmigung einholen muss7.4 Die Werberechte auf der Spielkleidung liegen derzeit noch bei den einzelnenMitgliedsverbänden. Hierfür gelten die Vorschriften in den IFE-Durchführungsbestimmungen.Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 7 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


7.5 Die Identifik<strong>at</strong>ion des Herstellers des Sportgeräteteils auf dem Teil ist gest<strong>at</strong>tet.7.6 Der Geschäftspartner ist berechtigt, bei rechtzeitiger Meldung an die IFE und mitderen Genehmigung Titel wie- offizieller Hauptsponsor- offizieller Sponsor- offizieller Ausrüster- offizielles Produktzu bekleiden, zu vermarkten und zu verkaufen.7.7 Die weltweite Verwendung des geschützten offiziellen Veranstaltungs-Emblems(Zeichen, Farben, Schriftzüge usw.), das vom Ausrichter entworfen und von der IFEgenehmigt wurde, und die Übertragung dieses Rechts:Der Ausrichter h<strong>at</strong> das Recht, das Emblem in seinem Land in Vereinbarung mit demGeschäftspartner zu verwenden. Der Ausrichter h<strong>at</strong> zu garantieren, dass in diesemEmblem keine bezahlte oder unbezahlte Werbung versteckt ist.7.8 Drucksachen: 50%ige Teilnahme des Geschäftspartners an der Verwendung vonWerbemöglichkeiten auf den Drucksachen des Ausrichters, einschließlich, jedochnicht beschränkt auf 20 Seiten im offiziellen programm, auf dem offiziellen Plak<strong>at</strong>, aufAkkreditierungen und anderen Identifik<strong>at</strong>ionskarten, auf allen Karten, die Zutrittgewähren, auf Eintrittskarten einschließlich der Feststellung „Rauchverbot in derHalle“ auf der Rückseite der Karte, auf Briefpapier, Bürom<strong>at</strong>erial,Inform<strong>at</strong>ionsmappen, Presseinform<strong>at</strong>ionen, Broschüren, Ergebnislisten weiterenVeröffentlichungen des Ausrichters sowie auf jeglichem Werbem<strong>at</strong>erial.50% der Werbemöglichkeiten auf der Website der Veranstaltung liegen beimGeschäftspartner7.9 Cups und Preise von Sponsoren: Bereitstellung von Cups und anderen Preisen, diedurch Sponsoren unter Beteiligung von Vertretern der IFE während derentsprechenden Zeremonien überreicht werden. Alle Präsent<strong>at</strong>ionen können nur mitGenehmigung der IFE erfolgen.Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> die IFE bis spätestens zwei Mon<strong>at</strong>e vor der betreffendenVeranstaltung davon in Kenntnis zu setzen, welche Preise zur Verfügung gestelltwerden. Danach haben die IFE und/oder der Ausrichter das Recht, für derartige Preiseihre eigenen Sponsoren, die zu den Sponsoren des Geschäftspartners nicht imWiderspruch stehen dürfen, zu suchen und dem Geschäftspartner zur Genehmigungvorzuschlagen. Nach Genehmigung der vorgeschlagenen Sponsoren kann derAusrichter das von ihm vorgeschlagene Programm für die entsprechende Verleihungarrangieren und durchführen.7.10 Von der IFE genehmigte Gedenkmünzen, Medaillen, Plaketten, Briefmarken:Ausstellung von Lizenzen in Zusammenarbeit mit dem Ausrichter für entsprechendeErzeugung und Verteilung.Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 8 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


7.11 Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> das Recht, seine eigene VIP-Lounge einzurichten und zuverwenden.7.12 Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> das Recht, in und vor den Sportstätten Standflächen fürInform<strong>at</strong>ions-, Präsent<strong>at</strong>ions- und möglicherweise Verkaufsstände seinerSponsorenkunden nach Vereinbarung zwischen der IFE und dem Geschäftspartner zuverwenden.7.13 Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> sämtliche kommerziellen Rechte, z.B. das Recht zurVeranstaltung von Glücksspielen wie auch die Nutzung neuer Werbeformen und –techniken.7.14 Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> das Recht, seine eigenen Drucksachen für Werbezweckeherauszugeben.7.15 Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> das Recht, Werbemöglichkeiten zu verwenden, die eventuellin Zukunft neu entstehen könnten und durch die IFE-<strong>Regularien</strong> genehmigt sind, umseinen unter Vertrag stehenden Sponsoren und Ausrüstern geeignete Möglichkeiten fürWerbung, die den zukünftigen Veranstaltungen vorangeht, zu gest<strong>at</strong>ten.7.16 Werbung mit politischem oder rassendiskriminierendem Inhalt und Werbung fürTabakwaren und für Alkohol (ausgenommen Bier) ist verboten.†$XVUVWHUYHUWUlJHGHU*HVFKlIWVSDUWQHUIU,)(9HUDQVWDOWXQJHQ8.1 Der Geschäftspartner h<strong>at</strong> weltweit das Exclusivrecht zum Abschluss von Verträgenmit Ausrüstern einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Autos, Busse, Kopiergeräte,Computer-Hardware, Kameras, Videorecorder, Videokassetten, Getränkedienst, nachVereinbarung je nach den Bedürfnissen des betreffenden Ausrichters.8.2 Der Ausrichter muss dem Geschäftspartner bis spätestens 12 Mon<strong>at</strong>e vor derbetreffenden Veranstaltung eine Liste der benötigten Gegenstände zur Verfügungstellen.8.3 Der Ausrichter muss die Exclusivität der vom Geschäftspartner abgeschlossenen undvon der IFE genehmigten Verträge hinsichtlich der betreffenden Produkte imallgemeinen Zusammenhang mit der Veranstaltung absichern.8.4 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, dem Ausrichter bis 6 Mon<strong>at</strong>e vor derbetreffenden Veranstaltung eine vollständige Liste der unter Vertrag stehendenAusrüster zur Verfügung zu stellen. Wenn nicht bis zu obigem Termin alle in derListe des Ausrichters angeforderten Gegenstände durch vom Geschäftspartner mitAusrüstern abgeschlossenen Verträge abgedeckt sind, ist der Ausrichter berechtigt, mitFirmen seiner Wahl Verträge abzuschliessen. Der Ausrichter ist nicht autorisiert,einem Ausrüster einen offiziellen St<strong>at</strong>us zuzusprechen.8.5 Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Rechte zur Beschaffung der benötigtenAusrüstung entweder teilweise oder zur Gänze an den Ausrichter zu übertragen. Einederartige Übertragung muss schriftlich erfolgen, wobei die IFE in Kopie davon inKenntnis zu setzen ist.Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 9 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


8.6 Der Ausrichter muss dem Geschäftspartner alle notwendigen Dokumente für diesteuer- und zollfreie Ein- und Ausfuhr aller Ausrüstungsgegenstände und M<strong>at</strong>erialien,die von offiziellen Ausrüstern für die Veranstaltung geliefert werden, gleichgültig mitwelchem Transportmittel diese Lieferung erfolgt, zur Verfügung zu stellen. DieEinfuhr von Lebensmitteln und Getränken ist mit dem Ausrichter im vorausabzusprechen. Die gleichen Bedingungen gelten für Preise, Cups, Trophäen und alleanderen von den Sponsoren eingeführten Auszeichnungen.8.7 Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, alle für die Organis<strong>at</strong>ion einer Veranstaltungdurch den Geschäftspartner und dessen Klienten gelieferten Ausrüstungsgegenständeinnerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Veranstaltung zu retournieren und isthaftbar für jegliche durch allfällige Verzögerungen entstandenen Verluste bzw.Kosten.†0HGLDOH5HFKWH9.1 Der Geschäftspartner besitzt weltweit die Exclusivrechte, die IFE-Veranstaltungenganz oder teilweise im Fernsehen und Rundfunk auf jegliche technische Weise zuübertragen und sie live oder nach vom Geschäftspartner oder von einer dritten Parteiauf jegliche Art durchgeführten Aufzeichnungen übertragen zu lassen oder diebetreffenden Rechte für Fernseh- und Rundfunkübertragung an priv<strong>at</strong>e und öffentlicheAnstalten aller Länder zu verkaufen und entsprechende Lizenzen zu erteilen.9.2 Der Ausrichter stellt sicher, dass von jedem Finalwettbewerb bei IFE-Veranstaltungeneine Minimum-Berichterst<strong>at</strong>tung in folgendem Umfang produziert und unentgeltlichan die IFE geliefert wird:Mindestens 10-Minuten-Bericht (am Tag nach der Veranstaltung zu liefern)Mindestens 3 Minuten-News (am Abend der Veranstaltung zu liefern).Das M<strong>at</strong>erial wird vom Ausrichter auf Betacam SP-Bändern (mindestens 5 Kopie) insendefähiger Qualität und Form mit separ<strong>at</strong>er IT-Spur, original Hallenton und miteinem schriftlichen Begleittext der IFE zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt.Die IFE besitzt an solchem Bildm<strong>at</strong>erial die exclusiven sowie regional und zeitlichunbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte im Bereich elektronischer Medien,sowohl im Bereich TV (einschliesslich aller aktuellen und zukünftigenÜbertragungsformen, einschliesslich pay-TV, pay per view etc.) wie auch im Bereichmobiler und st<strong>at</strong>ionärer multimedialer Dienste (z.B. Internet, Online, WAP, UMTSund/oder weitere zukünftige Übertragungs- und Nutzungsformen) sowie im BereichRadio.Die oben genannten Nutzungs- und Verwertungsrechte stehen dem Ausrichter jedochin seinem Heim<strong>at</strong>land für die Dauer von 12 Mon<strong>at</strong>en, vom Beginn des Wettbewerbesan gerechnet, zur exclusiven Nutzung zur Verfügung.Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 10 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim


9.3 Sofern der Ausrichter eine Berichterst<strong>at</strong>tung im oben erwähnten Umfang nichtproduzieren und liefern kann, muss die IFE die Produktion im oben dargelegtenminimalen Rahmen gewährleisten und wird dann vollumfänglich im Besitz derNutzungs- und Verwertungsrechte sein.9.4 Der Ausrichter wird sicherstellen, dass vom Bildm<strong>at</strong>erial mindestens 10 Minutenn<strong>at</strong>ional und 20 Minuten regional gesendet werden, und zwar in der Zeit zwischen14.00 Uhr und 24.00 Uhr.†=HUHPRQLHQDiese sind derzeit in den Durchführungsbestimmungen geregelt.†'RNXPHQWDWLRQEHUGLHHLQ]HOQHQ:HWWEHZHUEHDie entsprechenden Punkte werden derzeit durch die Technische Kommission in einem PC-Programm zusammengestellt.†3UHVVH]HQWUXPDer Ausrichter ist verpflichtet, ein nach intern<strong>at</strong>ionalem Maßstab eingerichtetesPressezentrum zur Verfügung zu stellen. Die Ausrichter sind gehalten, die notwendigenEinrichtungen und Dienstleistungen vom Geschäftspartner bis spätestens 12 Mon<strong>at</strong>e vorBeginn der Veranstaltung schriftlich anzufordern.†5HJXODULHQIUGLH9HUJDEHYRQ,)(9HUDQVWDOWXQJHQDieser Punkt wird in den nächsten Sitzungen der Technischen Kommission und desPräsidiums erarbeitet und beschlossen.†*OWLJNHLWGLHVHU5HJXODULHQDiese <strong>Regularien</strong> treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gelten für alle IFE-Veranstaltungen, die bis heute noch nicht vergeben sind.Mannheim, 28. Mai 2002,17(51$7,21$/()2('(5$7,21(,6672&.63257(Manfred Schäfer, Präsident)Pflichtenheft IFE-<strong>Regularien</strong> Seite 11 von 11©¤ ¡© ¤£ ¡¡£¦¥§Postbox 24 06 31, D-68176 Mannheim, Telefon: 0621/441006 oder 0621/815972,Handy: 0171-8374248 Fax: 0621/827665, Email: info@eisstock.org; Geschäftsstelle: Käthe-Kollwitz-Str. 23, 68169 Mannheim

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