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Schriftsatz an das Verwaltungsgericht vom 13.02.2012

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Arne Maier- Rechts<strong>an</strong>walt -RA Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen<strong>Verwaltungsgericht</strong> StuttgartArne MaierAugustenstr. 5 - Rechts<strong>an</strong>walt -Mitglied derRechts<strong>an</strong>waltskammer Stuttgart70178 StuttgartAm Kronenhof 273728 EsslingenEsslingen, den <strong>13.02.2012</strong>AZ: S21-AVTel.: 0711 / 39 66 405Fax: 0711 / 35 79 41www.rechtsrat.wsinfo@rechtsrat.wsUSt-IdNr. DE251948629vorab per Fax: 6673 - 68015 K 416/12In der VerwaltungsrechtssacheArne Maier ./. L<strong>an</strong>deshauptstadt Stuttgartüberreiche ich beigefügt eine Pressemitteilung des „Kommunikationsbüros BahnprojektStuttgart-Ulm“ <strong>vom</strong> <strong>13.02.2012</strong> (Anlage AS 13). Diesem „Kommunikationsbüro“ gehörenbek<strong>an</strong>ntlich sowohl die Antragsgegnerin als auch beide Beigeladenen <strong>an</strong>. In der Pressemitteilungwird unverhohlen mitgeteilt, <strong>das</strong>s bis zum 29.02.2012 im Mittleren Schlossgarten108 Bäume gefällt werden sollen. Damit soll Ziffer 11.2 der Schlichtungsvereinbarung <strong>vom</strong>30.11.2010 gebrochen werden. Dieser gepl<strong>an</strong>te Vertragsbruch ist kein legitimer Zweck, derden mit der streitgegenständlichen Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin <strong>vom</strong>22.12.2011 verbundenen Eingriff in meine Grundrechte rechtfertigen könnte.B<strong>an</strong>kverbindung: KSK Esslingen, BLZ 611 500 20, Konto 100 499 250


2Ziffer 11.2 des Schlichterspruchs lautet wie folgt:„Die Bäume im Schlossgarten bleiben erhalten. Es dürfen nur diejenigenBäume gefällt werden, die ohnehin wegen Kr<strong>an</strong>kheit, Altersschwäche inder nächsten Zeit absterben würden. Wenn Bäume durch den Neubauexistentiell gefährdet sind, werden sie in eine geeignete Zone verpfl<strong>an</strong>zt.Die Stadt sollte für diese Entscheidungen ein Mediationsverfahren mitBürgerbeteiligung vorsehen.“Glaubhaftmachung: Schlichterspruch <strong>vom</strong> 30.11.2010(bereits vorgelegt als Anlage 1 zu meinerWiderspruchsbegründung <strong>vom</strong> 04.02.2012 =Anlage AS 4)In der besagten Pressemitteilung des Kommunikationsbüros wirdbehauptet:„Durch <strong>das</strong> Mediationsverfahren der Stadt unter Leitung von ProfessorRenn wurde der Schlichterspruch in Bezug auf die Baumfällungen aufseine Umsetzbarkeit hin sorgfältig geprüft und damit auch einentsprechender formaler L<strong>an</strong>dtagsbeschluss umgesetzt. Den Empfehlungenaus dem Expertenforum um Professor Renn haben sich alle Projektpartner<strong>an</strong>geschlossen.“Hierzu ist Folgendes <strong>an</strong>zumerken:Es gab kein Mediationsverfahren der Stadt Stuttgart in Bezug auf denSchlichterspruch. Das in Ziffer 11.2 des Schlichterspruchs vorgesehene„Mediationsverfahren mit Bürgerbeteiligung“ hätte - nach dem Ged<strong>an</strong>kender Schlichtung - eine Beteiligung von Projektgegnern vorausgesetzt. EineVer<strong>an</strong>staltung, auf der nur die Seite der Projektpartner zu Wort kommt, istkeine Mediation.Das in der Pressemitteilung gen<strong>an</strong>nte Expertenforum wird in derÖffentlichkeit als „Bürgerforum“ bezeichnet, obwohl dort nur von derAntragsgegnerin ausgewählte Experten, aber keine Bürger teilgenommenhaben. Das Expertenforum war auch nicht mit „diesen Entscheidungen“gemäß Ziffer 11.2 des Schlichterspruchs befasst. Bei „diesenEntscheidungen“ wäre es darum geg<strong>an</strong>gen, welche Bäume „ohnehinwegen Kr<strong>an</strong>kheit, Altersschwäche in der nächsten Zeit absterben würden“und welche Bäume in eine geeignete Zone verpfl<strong>an</strong>zt werden müssen.Tatsächlich sollte <strong>das</strong> Expertenforum eine Rechtfertigung dafür liefern,entgegen der Schlichtungsvereinbarung auch gesunde Bäume zu fällen.


3Der Moderator des Expertenforums, Herr Prof. Ortwin Renn, hat dieSitzung <strong>vom</strong> 19.12.2011 im Stuttgarter Rathaus mit der unwahrenBehauptung eingeleitet, es gäbe einen einstimmigen L<strong>an</strong>dtagsbeschluss,wonach der Schlichterspruch „nicht eins zu eins, sondern nur soweit wiemöglich umgesetzt werden soll“. Hierzu verweise ich auf meineWiderspruchsbegründung <strong>vom</strong> 04.02.2012 (Anlage AS 4, dort S. 8 f.).Herr Prof. Renn hat den <strong>an</strong>geblichen L<strong>an</strong>dtagsbeschluss dort nicht näherkonkretisiert. Aus einer E-Mail-Antwort der L<strong>an</strong>dtagsverwaltung <strong>vom</strong>29.12.2011 (Anlage 11 zu meiner Widerspruchsbegründung <strong>vom</strong>04.02.2012) auf meine (dort <strong>an</strong>hängende) E-Mail-Anfrage <strong>vom</strong> 23.12.2011ergibt sich, <strong>das</strong>s insoweit nur die Ziffer 2 des Beschlusses <strong>vom</strong> 02.02.2011zu der L<strong>an</strong>dtags-Drs. 14/7362 (Anlage 4 zu meiner Widerspruchsbegründung<strong>vom</strong> 04.02.2012) in Frage kommt.In diesem Beschluss steht freilich nichts davon, <strong>das</strong>s der Schlichterspruchnicht „eins zu eins“ umgesetzt werden soll.Ziffer 2 des Beschlusses lautet wie folgt:„der L<strong>an</strong>dtag erwartet, <strong>das</strong>s die Vorschläge aus dem Schlichterspruchzügig, tr<strong>an</strong>sparent und soweit möglich unter Beteiligung der Bürger auf ihreUmsetzbarkeit hin überprüft werden.“Von etwaigen Folgen einer fehlenden Umsetzbarkeit der „Vorschläge ausSchlichterspruch“ ist dort keine Rede. Die Formulierung „soweit möglich“bezieht sich auf die Beteiligung der Bürger, möglicherweise auf dieÜberprüfung, aber sicher nicht auf die Umsetzbarkeit. Auf diesenL<strong>an</strong>dtagsbeschluss bezieht sich <strong>an</strong>scheinend auch die als Anlage AS 13vorgelegte Pressemitteilung.Demnach ist <strong>das</strong> Expertenforum, auf dessen Votum sich die Projektpartnerjetzt berufen, um ihren Bruch der Schlichtungsvereinbarung zurechtfertigen, aufgrund der einleitenden Behauptung des Herrn Prof. Rennvon völlig falschen Voraussetzungen ausgeg<strong>an</strong>gen. Natürlich hätte <strong>das</strong>Expertenforum die Ziffer 11.2 des Schlichterspruchs „eins zu eins“beachten müssen; es hätte also keine Baumfällungen vorschlagen dürfen.


4Die Schlichtungsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Projektpartner mitden Projektgegnern. Diese Vereinbarung können die Projektpartnernatürlich nicht einseitig abändern, indem sie sich den Empfehlungen desExpertenforums <strong>an</strong>schließen, die zudem - wie ausgeführt - auf falschenVoraussetzungen basieren. Für eine solche Änderung der Schlichtungsvereinbarungwäre eine Änderungsvereinbarung mit den beteiligtenProjektgegnern erforderlich.Abgesehen davon, <strong>das</strong>s natürlich alle Bäume verpfl<strong>an</strong>zt werden können(die Projektpartner scheuen nur die damit verbundenen Kosten), ist esreichlich abwegig <strong>an</strong>zunehmen, Ziffer 11.2 der Schlichtungsvereinbarungsei „nicht umsetzbar“, wenn die Bäume nicht verpfl<strong>an</strong>zt werden könnten.Ziffer 11.2 zielt auf den Erhalt der (gesunden) Bäume. Sie bietet denProjektpartnern die Möglichkeit, den Erhalt auch durch Verpfl<strong>an</strong>zung zuerreichen. Wenn eine solche Verpfl<strong>an</strong>zung nicht möglich ist, d<strong>an</strong>n bleibendie Bäume stehen.Die in Ziffer 11 des Schlichterspruchs gen<strong>an</strong>nten Maßnahmen sind keinebloßen Anregungen, um deren Beachtung m<strong>an</strong> bemüht sein möge. DieEinhaltung der vereinbarten Maßnahmen ist stattdessen Voraussetzung fürden Bau des Tiefbahnhofs. Dies ergibt sich aus den einleitendenFormulierungen zu den Ziffern 10 und 11 des Schlichterspruchs. GemäßZiffer 10 k<strong>an</strong>n den Schlichter „den Bau des Tiefbahnhofs nur befürworten,wenn entscheidende Verbesserungen <strong>an</strong> dem ursprünglichen Projektvorgenommen werden“. Einleitend zu Ziffer 11 ist formuliert: „Für dieFortführung des Baues von S 21 halte ich aus den gen<strong>an</strong>nten Gründenfolgende Verbesserungen für unabdingbar“. Ziffer 10 des Schlichterspruchsist zwar nicht Best<strong>an</strong>dteil der Schlichtungsvereinbarung. Ziffer 11nimmt aber einleitend Bezug auf Ziffer 10 („aus den gen<strong>an</strong>nten Gründen ...folgende Verbesserungen“); insoweit k<strong>an</strong>n und muss Ziffer 10 zurAuslegung der Ziffer 11 her<strong>an</strong>gezogen werden.


5Es ist demnach verfehlt, wenn die Projektpartner versuchen, in Ziffer 11.2des Schlichterspruchs die <strong>an</strong>gebliche Alternative „Bäume verpfl<strong>an</strong>zen oderdoch fällen“ hineinzuinterpretieren. Ziffer 11.2 gewährt stattdessen nur eineMöglichkeit: „Bäume erhalten“, entweder durch ihre Verpfl<strong>an</strong>zung odernotfalls durch Verzicht auf den Tiefbahnhof. Der Erhalt der Bäume ist keineSonntagsrede, sondern „unabdingbar“.Entgegen der Darstellung im letzten Absatz der Pressemitteilung benötigtdie Beigeladene zu 1) den Mittleren Schlossgarten auch nicht, um eineBaulogistikstraße einzurichten; die Baulogistikstraße wird nicht benötigt,bevor im Mittleren Schlossgarten - nach Einrichtung und Erprobung desGrundwasserm<strong>an</strong>agements - überhaupt Baumaßnahmen stattfindenkönnen. Es bleibt deshalb dabei, <strong>das</strong>s weder ein öffentliches noch einprivates Interesse <strong>an</strong> der sofortigen Vollziehung der streitgegenständlichenAllgemeinverfügung ersichtlich ist.Rechts<strong>an</strong>waltArne Maier

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