Zusammenfassung Bericht
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INHALTSVERZEICHNIS<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
1 Einleitung ............................................................................................................... 11<br />
1.1 Ausbaucharakteristik und Projektbegründung ............................................... 11<br />
1.2 Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen ......................................... 12<br />
1.2.1 Rechtliche Grundlagen und Prüfung der Umweltverträglichkeit ........................... 12<br />
1.2.2 Verkehrspolitische Grundlagen ............................................................................... 14<br />
1.2.3 Regionale und überregionale Grundlagen .............................................................. 16<br />
1.3 Untersuchungsrahmen ................................................................................. 18<br />
1.3.1 Gliederung der Projektunterlagen ........................................................................... 18<br />
1.3.2 Gliederung UVE und Fachbeitragsbearbeitung ...................................................... 19<br />
1.4 Einbindung der Öffentlichkeit ........................................................................ 20<br />
2 Systemabgrenzung ............................................................................................... 21<br />
2.1 Räumliche Abgrenzung ................................................................................ 21<br />
2.1.1 Betroffene Gemeinden .............................................................................................. 21<br />
2.1.2 Abgrenzung des Vorhabens ..................................................................................... 23<br />
2.1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ................................................................ 25<br />
2.2 Zeitliche Abgrenzung und verkehrliche Grundlagen ....................................... 39<br />
2.2.1 Eisenbahnverkehr ..................................................................................................... 39<br />
2.2.2 Straßenverkehr ......................................................................................................... 42<br />
2.3 Inhaltliche Abgrenzung ................................................................................. 47<br />
3 Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang ........................ 49<br />
3.1 Dauerhafte Vorhabensbestandteile ............................................................... 50<br />
3.1.1 Vorhabensbestandteile des eisenbahntechnischen Projekts ................................ 50<br />
3.1.2 Vorhabensbestandteile außerhalb des eisenbahntechnischen Projekts .............. 55<br />
3.2 Temporäre Vorhabensbestandteile und Bauablauf ........................................ 57<br />
3.2.1 Allgemeiner Bauablauf ............................................................................................. 57<br />
3.2.2 Baustelleneinrichtungsflächen ................................................................................ 58<br />
3.3 Bedarf an Grund und Boden ......................................................................... 59<br />
3.3.1 Flächenbedarf ........................................................................................................... 59<br />
3.3.2 Massenbilanz / Materialbewirtschaftungskonzept .................................................. 60<br />
3.4 Klima und Energiekonzept ............................................................................ 61<br />
3.4.1 Energiebilanz ............................................................................................................ 62<br />
3.4.2 Treibhausgasemissionen ......................................................................................... 63<br />
3.4.3 Betriebsphase ........................................................................................................... 64<br />
3.5 Planungen Dritter im Vorhabensumfeld ......................................................... 65<br />
3.5.1 S10 Mühlviertler Schnellstraße ................................................................................ 65<br />
3.5.2 Spange B38 Freistadt ............................................................................................... 66<br />
3.5.3 Frachtenbahnhof Linz ............................................................................................... 67<br />
3.5.4 Hochwasserschutzprojekte ...................................................................................... 67<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 2<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
3.5.5 Altlastsanierung VÖEST ........................................................................................... 69<br />
4 Andere geprüfte Lösungsmöglchkeiten .............................................................. 71<br />
4.1 Untersuchungsrahmen ................................................................................. 71<br />
4.1.1 Strategische Umweltprüfung ................................................................................... 71<br />
4.1.2 Systemalternativen ................................................................................................... 71<br />
4.1.3 Standortalternativen ................................................................................................. 72<br />
4.1.4 Ausführungsalternativen .......................................................................................... 72<br />
4.2 Auswirkungsanalyse .................................................................................... 73<br />
4.2.1 Auswirkungen bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante) ........................... 73<br />
4.2.2 Auswirkungen des bestandsnahen durchgängigen zweigleisigen Ausbaus ....... 78<br />
4.2.3 Auswirkungen des bestandsnahen selektiven zweigleisigen Ausbaus ................ 81<br />
5 Beurteilungs- und Bewertungsmethode .............................................................. 82<br />
5.1 Allgemein .................................................................................................... 82<br />
5.1.1 Erfassung und Beschreibung des Bestands (Beurteilung der Sensibilität) ......... 83<br />
5.1.2 Beschreibung der Einwirkungen (Beurteilung der Eingriffsintensität) ................. 84<br />
5.1.3 Beschreibung der Auswirkungen (Beurteilung der Eingriffserheblichkeit) .......... 85<br />
5.1.4 Maßnahmenentwicklung und Beurteilung der Maßnahmenwirksamkeit .............. 86<br />
5.1.5 Beurteilung der verbleibenden Eingriffserheblichkeit ........................................... 86<br />
5.1.6 Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit ....................................................... 87<br />
5.2 Fachspezifische Untersuchungsmethoden und -vorschriften .......................... 88<br />
6 Beschreibung der voraussichtlich vom Vorhaben erheblich beeinträchtigten<br />
Umwelt .................................................................................................................... 89<br />
6.1 Schutzgüter des UVP-G im engeren Sinne .................................................... 89<br />
6.1.1 Mensch (Nutzungen) ................................................................................................. 89<br />
6.1.2 Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden) ................................................................ 94<br />
6.1.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume............................................... 95<br />
6.1.4 Schutzgut Boden .................................................................................................... 102<br />
6.1.5 Schutzgut Wasser ................................................................................................... 103<br />
6.1.6 Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................... 105<br />
6.1.7 Schutzgut Landschaft ............................................................................................. 106<br />
6.1.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter .......................................................................... 107<br />
6.2 Schutzgutübergreifende Auswirkungen und Wirkfaktoren ............................ 108<br />
6.2.1 Schalltechnik ........................................................................................................... 108<br />
6.2.2 Erschütterungstechnik ........................................................................................... 108<br />
6.2.3 Beleuchtung und Beschattung .............................................................................. 108<br />
6.2.4 EMF/EMV ................................................................................................................. 109<br />
7 Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Umwelt ..................................................................................................... 110<br />
7.1 Schutzgüter des UVP-G im engeren Sinne .................................................. 110<br />
7.1.1 Mensch (Nutzungen) ............................................................................................... 110<br />
7.1.2 Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden) .............................................................. 115<br />
7.1.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume............................................. 116<br />
7.1.4 Schutzgut Boden .................................................................................................... 122<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 3<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
7.1.5 Schutzgut Wasser ................................................................................................... 126<br />
7.1.6 Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................... 130<br />
7.1.7 Schutzgut Landschaft ............................................................................................. 134<br />
7.1.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter .......................................................................... 135<br />
7.2 Schutzgutübergreifende Auswirkungen und Wirkfaktoren ............................ 136<br />
7.2.1 Schalltechnik ........................................................................................................... 136<br />
7.2.2 Erschütterungstechnik ........................................................................................... 137<br />
7.2.3 Beleuchtung und Beschattung .............................................................................. 137<br />
7.2.4 EMF/EMV ................................................................................................................. 138<br />
8 Zusammenfassende Darstellung der Massnahmen ......................................... 140<br />
8.1 Schutzgüter des UVP-G im engeren Sinne .................................................. 140<br />
8.1.1 Mensch (Nutzungen) ............................................................................................... 140<br />
8.1.2 Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden) .............................................................. 141<br />
8.1.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume ................................................ 142<br />
8.1.4 Schutzgut Boden .................................................................................................... 143<br />
8.1.5 Schutzgut Wasser ................................................................................................... 144<br />
8.1.6 Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................... 145<br />
8.1.7 Schutzgut Landschaft ............................................................................................. 146<br />
8.1.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter .......................................................................... 146<br />
8.2 Schutzgutübergreifende Auswirkungen und Wirkfaktoren ............................ 147<br />
8.2.1 Schalltechnik ........................................................................................................... 147<br />
8.2.2 Erschütterungstechnik ........................................................................................... 147<br />
8.2.3 Beleuchtung und Beschattung .............................................................................. 147<br />
8.2.4 EMF/EMV ................................................................................................................. 147<br />
8.3 Maßnahmen zur Hintanhaltung und Beherrschung von außergewöhnlichen<br />
Ereignissen ............................................................................................... 148<br />
8.4 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des flüssigen Straßenverkehrs .............. 148<br />
9 Zusammenfassende Beschreibung der Wechselwirkungen ........................... 149<br />
10 Umweltverträglichkeitserklärung ....................................................................... 150<br />
11 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung ..................................................... 152<br />
12 Allgemein verständliche <strong>Zusammenfassung</strong> .................................................... 153<br />
12.1 Allgemein .................................................................................................. 153<br />
12.1.1 Beschreibung und Zielsetzung des Vorhabens .................................................... 153<br />
12.1.2 Gesamtstrecke der Summerauerbahn ................................................................... 154<br />
12.1.3 Untersuchter Streckenabschnitt (Teil des Vorhabens) ........................................ 156<br />
12.1.4 Benachbarte Streckenabschnitte (nicht Teil des Vorhabens) ............................. 156<br />
12.1.5 Beschreibung der Bauphase .................................................................................. 157<br />
12.2 Geprüfte Alternativen ................................................................................. 158<br />
12.2.1 Anforderung zur Alternativenprüfung ................................................................... 158<br />
12.2.2 Wesentliche Ergebnisse der Alternativenprüfung ................................................ 159<br />
12.3 Beschreibung der Umwelt, der Auswirkungen des Vorhabens sowie der<br />
Maßnahmen gegen nachteilige Auswirkungen ............................................. 162<br />
12.3.1 Schutzgut Mensch (Nutzungen) ............................................................................. 162<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 4<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
12.3.2 Schutzgut Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden) ............................................ 165<br />
12.3.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume ................................................ 166<br />
12.3.4 Schutzgut Boden .................................................................................................... 168<br />
12.3.5 Schutzgut Wasser ................................................................................................... 170<br />
12.3.6 Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................... 171<br />
12.3.7 Schutzgut Landschaft ............................................................................................. 172<br />
12.3.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter .......................................................................... 173<br />
12.3.9 Projektübergreifende Auswirkungen und Wirkfaktoren ....................................... 173<br />
12.4 Schlussfolgerungen ................................................................................... 175<br />
13 Literatur- und Quellenverzeichnis ...................................................................... 177<br />
14 Anhang - Struktur der UVE (Einlagenverzeichnis) ........................................... 178<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1: Verfahrensablaufgrafik (UBA, eigene Darstellung) ................................................... 14<br />
Abbildung 2: TEN-Priority Project 22 (Quelle: TEN-T) ................................................................... 15<br />
Abbildung 3: Generalverkehrsplan Österreich 2002: Hauptkorridore (GVP-Ö 2002, S.14) ............ 16<br />
Abbildung 4: Projektstruktur Einreichprojekt Linz-Summerau ........................................................ 18<br />
Abbildung 5: Standort- und Anrainergemeinde sowie angrenzende Gemeinden ........................... 22<br />
Abbildung 6: Übersicht Projektabschnitte ...................................................................................... 27<br />
Abbildung 7: Struktur Projektumhüllende (Beispiel Pulgarn/Luftenberg) ........................................ 29<br />
Abbildung 8: Vorhaben S10 Mühlviertler Schnellstraße (Quelle: ASFINAG, eigene Bearbeitung) . 65<br />
Abbildung 9: Planungsvarianten Spange B38 Freistadt ................................................................. 66<br />
Abbildung 10 und 11: Nachnutzungsprojekt Frachtenbahnhof (Quelle: Stadtplanung Linz) ........... 67<br />
Abbildung 12: Unterführung Nebenstraße bei km 6.788 ................................................................ 68<br />
Abbildung 13: Altlaststandort O 76 (Kokerei Linz) ......................................................................... 69<br />
Abbildung 14: Methodisches Grundschema der UVE .................................................................... 82<br />
Abbildung 15: Ablaufschema zur Erklärung der Umweltverträglichkeit .......................................... 87<br />
Abbildung 16: Gesamtbilanz Bodeninanspruchnahme ................................................................ 122<br />
Abbildung 17: Übersicht Projektabschnitte .................................................................................. 155<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 5<br />
Einlage 16/01
TABELLENVERZEICHNIS<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Tabelle 1: Übersicht Einlagenverzeichnis Mappe K – UVE............................................................ 19<br />
Tabelle 2: Übersicht Termine Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................ 20<br />
Tabelle 3: Standort und Anrainergemeinden ................................................................................. 21<br />
Tabelle 4: Angrenzende Gemeinden ............................................................................................. 23<br />
Tabelle 5: Längen Vorhaben ......................................................................................................... 23<br />
Tabelle 6: Übersicht Antragssteller und Typen der Flächeninanspruchnahme .............................. 28<br />
Tabelle 7: Zugzahlen Gesamtübersicht ......................................................................................... 39<br />
Tabelle 8: Zugzahlen Personenverkehr ......................................................................................... 40<br />
Tabelle 9: Zugzahlen Güter- und Dienstverkehr ............................................................................ 40<br />
Tabelle 10: Zugstypen nach ONR 305011/2004 ............................................................................ 40<br />
Tabelle 11: Aufteilung Zugtypen im Bestand gem. ONR 305011 Ausgabe 2004 ........................... 41<br />
Tabelle 12: Zunahmen der Fahrgastzahlen zufolge des Ausbaus ................................................. 43<br />
Tabelle 13: DTVw und Schwerverkehr im Straßennetz 2025 (Linz - St.Georgen) ......................... 44<br />
Tabelle 14: DTVw und Schwerverkehr im Straßennetz 2025 (St. Georgen - Pregarten) ............... 44<br />
Tabelle 15: DTVw und Schwerverkehr im Straßennetz 2025 (Pregarten - Summerau) ................. 45<br />
Tabelle 16: Musterbaustellen mit Lkw-Verkehr auf Baustraßen ..................................................... 45<br />
Tabelle 17: Verkehrserhebungsdaten (Linz - St.Georgen) ............................................................. 46<br />
Tabelle 18: Verkehrserhebungsdaten (St.Georgen - Summerau) .................................................. 47<br />
Tabelle 19: Relevanzmatrix Wirkfaktoren - Schutzgüter - Fachgutachten ...................................... 48<br />
Tabelle 20: Übersicht Projektabschnitte ........................................................................................ 50<br />
Tabelle 21: Übersicht temporäre Baustelleneinrichtungsflächen ................................................... 58<br />
Tabelle 22: Übersicht Flächenbeanspruchung .............................................................................. 59<br />
Tabelle 23: Übersicht Flächenrückbau und Entsiegelung .............................................................. 59<br />
Tabelle 24: Übersicht Massenbilanz .............................................................................................. 60<br />
Tabelle 25: Generelle Wiederverwertbarkeit der abgetragenen Materialien .................................. 60<br />
Tabelle 26: Spezifischer Energieverbrauch der Baumaschinen ..................................................... 62<br />
Tabelle 27: Energiebilanz der Bauphase ....................................................................................... 63<br />
Tabelle 28: Energieflüsse in der Bauphase ................................................................................... 63<br />
Tabelle 29: Treibhausgasproduktion der zum Bau des Projekts verbrauchten Energie ................. 64<br />
Tabelle 30: Schema zur Beurteilung der Sensibilität (Beispieltabelle) ........................................... 83<br />
Tabelle 31: Schema zur Beurteilung der Eingriffsintensität (Beispieltabelle) ................................. 84<br />
Tabelle 32: Schema zur Beurteilung der Eingriffserheblichkeit ...................................................... 85<br />
Tabelle 33: Schema zur Beurteilung der Maßnahmenwirkung ...................................................... 86<br />
Tabelle 34: Schema zur Beurteilung der verbleibenden Eingriffserheblichkeit ............................... 86<br />
Tabelle 35: Beschreibung der Umweltverträglichkeitsklassen ....................................................... 88<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 6<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Tabelle 36: Querende Gewässer entlang des selektiver zweigleisigen Ausbaues ....................... 103<br />
Tabelle 37: Gewässer im Bereich der Bahnhöfe ......................................................................... 104<br />
Tabelle 38: Flächeninanspruchnahmen Boden ........................................................................... 122<br />
Tabelle 39: Beurteilung Sektorale Umweltverträglichkeit ............................................................. 150<br />
Tabelle 40: Beurteilung Sektorale Umweltverträglichkeit ............................................................. 175<br />
GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
Eigennamen von Betrieben und Behörden<br />
ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft<br />
BMLFUW Bundesministerium f. Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft<br />
BMVIT Bundesministerium f. Verkehr, Innovation u. Technologie<br />
EG/EU Europäische Gemeinschaft / Europäische Union<br />
EuGH Europäischer Gerichtshof<br />
ÖBB Österreichische Bundesbahnen<br />
ÖBF Österreichische Bundesforste<br />
UBA Umweltbundesamt<br />
TEN Transeuropäische Netze<br />
VÖEST Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke<br />
VwGH Verwaltungsgerichtshof<br />
Rechtlichen Begriffe und Planungsdokumente<br />
Abs Absatz (Gliederung in Gesetzestexten)<br />
AschG ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
AWG Abfallwirtschaftsgesetz<br />
BAWP Bundesabfallwirtschaftsplan<br />
BH Bezirkshauptmannschaft<br />
BGBl Bundesgesetzblatt<br />
C Geschäftszahl (z.B. bei Erkenntnissen des EuGH)<br />
DepVO Deponieverordnung<br />
EisbG Eisenbahngesetz<br />
EOP Einreichoperat<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 7<br />
Einlage 16/01
ForstG Forstgesetz<br />
FWP Flächenwidmungsplan<br />
GVP-O Generalverkehrsplan Österreich<br />
GZÜVO Gewässerzustandsüberwachungsverordnung<br />
HlG Hochleistungsstreckengesetz<br />
idgF in der geltenden Fassung<br />
IG-L Immissionsschutzgesetz-Luft<br />
iSd im Sinne des<br />
LH-OÖ Landeshauptmann-Oberösterreich<br />
lit Litera (Gliederung in Gesetzestexten)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
MOT-V Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen<br />
Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren<br />
für mobile Maschinen und Geräte<br />
OÖROP Oberösterreichisches Landesraumordnungsprogramm<br />
ÖEK Örtliches Entwicklungskonzept<br />
ONR Österreichische Regelwerke (vergleichbar ÖNORM)<br />
QZV Qualitätszielverordnung<br />
RUMBA Richtlinien für umweltfreundliche Baustellenabwicklung<br />
RVE Richtlinien und Vorschriften für das Eisenbahnwesen<br />
RVS Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen<br />
SchIV Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung<br />
SN Schweizer Norm<br />
TWVO Trinkwasserverordnung<br />
UBA Umweltbundesamt<br />
UVE Umweltverträglichkeitserklärung<br />
UVG Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
UVP-G Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
UVP-RL Umweltverträglichkeitsprüfung-Richtlinie<br />
VO Verordnung<br />
Z Zeile (Gliederung in Gesetzestexten)<br />
Zl Geschäftszahl (z.B. bei Erkenntnissen des VwGH)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 8<br />
Einlage 16/01
Technische Begriffe<br />
Bf./Bhf. Bahnhof<br />
BT-Bahn bituminös gebundene obere Tragschicht<br />
dB(A)/dBA Dezibel (A-Bewertet)<br />
DTVW<br />
Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (Werktags)<br />
EK Eisenbahnkreuzung<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
EMF/EMV Elektromagnetische Felder / Elektromagnetische Verträglichkeit<br />
EÜ Eisenbahnübergang (nicht öffentliche Eisenbahnkreuzung)<br />
FSS Frostschutzschicht<br />
GOK Geländeoberkante<br />
Hbf. Hauptbahnhof<br />
Hst. Haltestelle<br />
HWS Hochwasserschutz<br />
Hz Hertz<br />
kV Kilovolt<br />
kWh Kilowattstunde (mWh Megawattstunde, gWh Gigawattstunde)<br />
LBP Landschaftspflegerische Begleitplanung<br />
LSW Lärmschutzwand<br />
MSV Maßgeblicher Schwerverkehranteil<br />
PRM Mobilitätsbehinderte Personen (Persons with reduced mobility)<br />
P&R Park and Ride<br />
SFE Sicherungs-, Fernmelde- und Elektrobetriebstechnik<br />
SOK Schienenoberkante<br />
TJ Terrajoule<br />
TSI Technische Spezifikationen für die Interoperabilität im Eisenbahnwesen<br />
µG Mikrogramm<br />
Fehlerprofil: Bruch in der Kilometrierung, der sich ergibt, indem eine Strecke durch neue<br />
Führung verkürzt oder verlängert wird, ohne die gesamte Strecke neu zu kilometrieren.<br />
Auf der Summerauerbahn ist bei km 26,763 und 20,191 ein Fehlerprofil (-6.572m) ausgewiesen.<br />
Die beiden Kilometerpunkte liegen aufeinander.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 9<br />
Einlage 16/01
Chemische Begriffe<br />
As Arsen<br />
Ca Calzium<br />
CaO Calziumoxid<br />
CH4<br />
Methan<br />
CO, CO2 Kohlenmonoxid, Kohlendioxid<br />
Cu Kupfer<br />
Fe2O3<br />
Eisen(III)-oxid (Hauptbestandteil von „Rost“)<br />
Hg Quecksilber<br />
H-FKW teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe<br />
KW Kohlenwasserstoffe<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
P-FKW vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (Per-Fluor-Kohlenwasserstoffe)<br />
MgO Magnesiumoxid<br />
Na Natrium<br />
NMHC Nichtmethankohlenwasserstoffe (engl. non-methane hydrocarbons)<br />
NOX, NO2 Stickoxide, Stickstoffdioxid<br />
N2O Distickstoffoxid „Lachgas“<br />
PM10<br />
PM2,5<br />
SF6<br />
Feinstaub-Staubfraktion mit einem vorwiegenden Durchmesser von 10 µm<br />
Feinstaub-Staubfraktion mit einem vorwiegenden Durchmesser von 2,5 µm<br />
Schwefelhexafluorid<br />
TOC gesamter organischer Kohlenstoff (engl.: total organic carbon)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 10<br />
Einlage 16/01
1 EINLEITUNG<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die ÖBB-Strecke Nr. 221 "Linz Hbf. - Staatsgrenze nächst Summerau" (kurz "Summerauerbahn")<br />
ist Teil der Zweiglinie Prag - Linz des prioritären TEN-Korridors 22 (Athen -<br />
Sofia - Budapest - Wien - Prag - Nürnberg - Dresden). Der Eisenbahnkorridor ist als Teil<br />
der Pyhrn-Schober-Achse eine wichtige Nord-Südverbindung in Österreich und stellt mit<br />
dem Grenzübergang Summerau eine wichtige Anbindung in Richtung Tschechien dar.<br />
Im Zielnetz des ÖBB-Konzerns ist die Strecke dem Netzsegment Pyhrn-Schober-Achse<br />
zugeordnet. Die Strecke verbindet dabei den Verkehrsknoten Linz mit dem nördlichen<br />
Nachbarstaat Tschechien und erfüllt eine wichtige Funktion sowohl für die Nahverkehrsanbindung<br />
des östlichen Mühlviertels an den Großraum Linz als auch für den Personen-<br />
und Güterfernverkehr auf nationaler und internationaler Ebene. Für die Wirtschaft hat<br />
der Verkehrsweg einen hohen Stellenwert, vor allem für den Gütertransport des Linzer<br />
Stahlindustriebetriebs VÖEST.<br />
Projektwerber für das Gesamtvorhaben ist die ÖBB Infrastruktur AG. Im Rahmen des<br />
Eisenbahnvorhabens sind Maßnahmen an Straßen erforderlich, deren Umsetzung im<br />
Zuständigkeitsbereich des Landes Oberösterreich sowie einzelner Standortgemeinden<br />
liegt. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten spiegeln sich im Hinblick auf umweltrelevante<br />
Projektwirkungen in der Struktur des <strong>Bericht</strong>es wieder.<br />
Der Aufbau der UVE orientiert sich am aktuellen Leitfaden der ASFINAG zur Erstellung<br />
der Umweltverträglichkeitserklärung (ASINFAG BMG, 2010)<br />
1.1 Ausbaucharakteristik und Projektbegründung<br />
Der Ausbau der Bahnlinie zwischen Linz und Summerau wurde im September 2009 mit<br />
einem Finanzierungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Österreich, dem Land Oberösterreich<br />
und der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen.<br />
Die 61,2 km lange Vorhabensstrecke von Linz nach Summerau wird von Linz Hbf bis Hst<br />
St. Georgen a.d. Gusen (ca. 15 km), mit Ausnahme des Bereichs Donaubrücke sowie<br />
der bereits zweigleisig ausgeführten Einbindung in den Hauptbahnhof Linz und der Bedarfshaltestelle<br />
Linz-Franckstraße durchgängig zweigleisig ausgebaut. Dadurch kann im<br />
unmittelbaren Pendlereinzugsbereich der Landeshauptstadt Linz bei gleichzeitig erhöhter<br />
Güterzugsfrequenz ein S-Bahntakt von 15 Minuten realisiert werden.<br />
Der Streckenausbau erfolgt im Stadtgebiet von Linz bis zur Haltestelle Franckstraße mittels<br />
Linienkorrekturen bestehender Gleise (u.a. Lokgleise) zur Erzielung einer Streckenhöchstgeschwindigkeit<br />
von 80 km/h. Im weiteren zweigleisigen Bereich wird die Strecke<br />
auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt. Dies erfolgt mit Ausnahme der<br />
Linienverbesserung im Bereich des Luftenberges weitgehend auf bestehendem Bahngrund<br />
und bestehenden Eisenbahnanlagen (Bestandsnaher Ausbau).<br />
Der selektive zweigleisige Streckenausbau und die Bahnhofsumbauten erfolgen nach<br />
dem Stand der Technik, wobei insbesondere auch auf nahverkehrsgerechte und<br />
barrierefreie Verkehrsstationen Wert gelegt wurde.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 11<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Mit der Umsetzung des Vorhabens, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen<br />
ist, können somit folgende betriebliche und verkehrspolitische Zielsetzungen erreicht<br />
werden.<br />
- Erhöhung der Streckenkapazität und der zulässigen Geschwindigkeit<br />
- Optimierung der Gleisgeometrie und Erhöhung sicherungstechnischer Nutzlängen<br />
- Automatisierung der Stellwerke<br />
- Anpassung der Verkehrsstellen an die TSI PRM (Barrierefreiheit)<br />
- Erhöhung der Taktfrequenz im Nahverkehr<br />
Die Verbesserungen in der Betriebsqualität ist in hohem Maße dazu geeignet Verlagerungseffekte<br />
im Modal-Split des Güter- und Personenverkehrs zu Gunsten der Bahn zu<br />
unterstützen. Dabei wird ein "Nullwachstum" des Straßenverkehrs an den korrespondierenden<br />
Verkehrsachsen angestrebt. Die Verkehrsfreigabe erfolgt mit Fahrplanwechsel<br />
2015/16.<br />
Die technische Umsetzung des Vorhabens sowie dadurch erforderliche Schutz- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen des Einreichprojektes konkret erarbeitet und<br />
im gegenständlichen Einreichunterlagen dargestellt. Wesentliche Bestandteile sind dabei<br />
u.a. ökologische Eingriffsausgleichsplanungen durch Aufwertung bereits beeinträchtigter<br />
Biotope und diverse Lärmschutzmaßnahmen.<br />
1.2 Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen<br />
Nachfolgend werden relevante rechtliche Inhalte zur Umweltverträglichkeitsprüfung des<br />
gegenständlichen Vorhabens sowie die Funktion der Summerauerbahn in regional- und<br />
verkehrspolitischen Rahmenplanungsdokumenten dargestellt.<br />
1.2.1 Rechtliche Grundlagen und Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />
Die Strecke ist gemäß 4.Hochleistungsstrecken-Verordnung (BGBl II Nr. 273/1997) als<br />
Hochleistungsstrecke iSd § 1 Hochleistungsstreckengesetz (HlG) verordnet. Dementsprechend<br />
handelt es sich nach §4 Abs 1 Z 1 EisbG um eine Hauptbahn.<br />
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) für<br />
das Vorhaben ist daher (primär) nach dem dritten Abschnitt des UVP-G 2000 zu beurteilen.<br />
Die Summerauerbahn ist Teil einer TEN‐Strecke, sie dient damit dem Eisenbahnverkehr<br />
„zwischen weit entfernten Orten“ (VwGH 6.9.2001, Zl 99/03/0424). Auf der Strecke verkehren<br />
grenzüberschreitende Personen- und Güterschnellzüge 1 . Es handelt sich daher<br />
um eine Fernverkehrsstrecke.<br />
Beim geplanten Ausbau handelt es sich zum einen um einen Neubau, da nach der<br />
Rechtsprechung des VwGH (VwGH 12.9.2006, Zl 2005/03/0131) die Zulegung eines<br />
weiteren Gleises bei einer Eisenbahn-Fernverkehrsstrecke im Rahmen einer richtlinienkonformen<br />
Auslegung des Anhang I Z 7 lit a UVP-RL (85/337/EWG) unter Berücksichtigung<br />
der Rechtsprechung des EuGH (16.09.2004, C-227/01 „Kommission/Spanien“) als<br />
1 Altenburger/Berger, UVP-G², § 23b, Rz 6<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 12<br />
Einlage 16/01
Neubau anzusehen is ist<br />
Z 1 UVP-G erfüllt. E<br />
schnitt des UVP-G du<br />
2 . Im vorliegenden Fall ist daher der Tatbe bestand des § 23b Abs 1<br />
Es ist daher eine Umweltverträglichkeitsprüf rüfung nach dem 3. Ab-<br />
durchzuführen.<br />
Zum Anderen kommt mt es infolge der Gleiszulegung und fünf Bahhnhofsumbauten<br />
zur Er-<br />
höhung der Zugzahle len im gesamten Streckenverlauf, also auch aaußerhalb<br />
der Bereiche<br />
unmittelbarer Gleisba baumaßnahmen. Hier ist nicht auszuschließe en, dass durch Ausmaß<br />
und Nachhaltigkeit de der Umweltauswirkungen der Schutzzweck für schutzwürdige Gebie-<br />
te der Kategorie B uund<br />
E des Anhanges II UVP-G (Wasserschu hutz und -schongebiete,<br />
Siedlungsgebiete) we esentlich beeinträchtigt wird.<br />
Demnach ist das Ges esamtvorhaben auf der Hochleistungs- und Fe Fernverkehrsstrecke Linz<br />
Hbf. bis Bhf. Summer erau nach § 23b Abs 1 Z 1 (3. Abschnitt) UV VP-G 2000 i.d.g.F. einer<br />
Umweltverträglichkeit eitsprüfung zu unterziehen.<br />
Verfahrensablauf<br />
Der generelle Ablauf für das teilkonzentrierte Verfahren nach § 23b Abs 1 Z 1 gliedert<br />
sich im Wesentlichen n in nachfolgende Verfahrensschritte.<br />
2<br />
Altenburger/Berger, UVP-G², U § 23b, Rz 5<br />
Bernard Ingenieure ZT--GmbH<br />
Einlage 16/01<br />
ÖBB-Strecke 221 1 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Seite 13
Abbildung 1: Verfahrensablau aufgrafik (UBA, eigene Darstellung)<br />
Gleichzeitig mit dem m eisenbahnrechtlichen Einreichoperat und der Umweltverträglich-<br />
keitserklärung werde den die materienrechtlichen Einreichoperate te in Bundeskompetenz<br />
(Forstrecht und Wass sserrecht in Bundekompetenz) zur behördlich ichen Genehmigung ein-<br />
gereicht.<br />
Gesondert davon und nd zeitlich nachgelagert werden, materienrech chtlichen Einreichoperate<br />
in Landeskompetenz z (Naturschutzrecht, Landesstraßenrecht un nd Wasserrecht in Landeskompetenz)<br />
zur be behördlichen Genehmigung eingereicht.<br />
1.2.2 Verkehrspolitische e Grundlagen<br />
Transeuropäische Ne etzwerke<br />
Die Transeuropäische hen Netze leisten einen Beitrag der EU zur Um Umsetzung und weiteren<br />
Entwicklung des Binn nnenmarktes sowie zur Verbesserung des wirt irtschaftlichen und sozia-<br />
len Zusammenhaltes der Gemeinschaft (Kohäsionsansatz). Mit ddem<br />
Programm werden<br />
eine bessere Vernetz etzung innerhalb des Binnenmarkts und eine ne Vereinheitlichung der<br />
Verkehrssysteme ang ngestrebt. Der Ausbau der Summerauerbahn hn ist als Teil der Achse<br />
Prag-Linz des TEN-PPriority<br />
Projects 22 gelistet und somit Bes estandteil der prioritären<br />
Ausbauprojekte der TTranseuropäischen<br />
Netze.<br />
Gemäß Entscheidung ng Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parla rlaments und des Rates<br />
vom 29. April 2004 zu zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/E 6/EG über gemeinschaft-<br />
liche Leitlinien für den en Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsn snetzes (TEN) gehört die<br />
Strecke zu den „Kon onventionellen Strecken“ (Leitschema des tr transeuropäischen Verkehrsnetzes,<br />
Horizont nt 2020).<br />
Bernard Ingenieure ZT--GmbH<br />
Einlage 16/01<br />
ÖBB-Strecke 221 1 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Seite 14
Abbildung 2: TEN-Priority Project 22 (Quelle: TEN-T)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Als nördlichster Bestandteil der Pyhrn-Schober Achse ist der Ausbau der Summerauerbahn<br />
zudem auch wesentlicher Bestandteil einer als „Letters of Intent“ bekundeten Willenserklärung<br />
zur Verlängerung des TEN-Priority Projects 22 von Linz über Graz nach<br />
Slowenien und Kroatien. Die Summerauerbahn wird bei Umsetzung dieser von allen betroffenen<br />
Staaten getragenen Willensbekundung wesentlicher Bestandteil einer der zentralen<br />
Nord-Süd-Alpentransversale (neben den Achsen Gotthard-Lötschberg, Brenner,<br />
Tauern sowie Semmering-Wechsel).<br />
Der selektive zweigleisige Ausbau der Summerauerbahn entspricht den Vorgaben auf<br />
Europäischer Ebene zur Erhöhung der Kapazitäten im Schienenverkehr und zur Beseitigung<br />
von Engpässen auf wichtigen innereuropäischen Strecken (Kohäsionsansatz).<br />
Generalverkehrsplan Österreich<br />
Als nationale, verkehrspolitische Grundlage legt der Generalverkehrsplan Österreich aus<br />
dem Jahr 2002 (GVP-O) verkehrspolitische Grundsätze zum Infrastrukturentwicklungsprogramm<br />
der Verkehrsträger Straße, Schiene und Donauschifffahrt fest. Ziel des Generalverkehrsplanes<br />
ist es, unter Beachtung des Prinzips der Nachhaltigkeit den Wirtschaftsstandort<br />
Österreich durch eine effiziente Verkehrsinfrastruktur zu stärken.<br />
Die strategischen Grundsätze des GVP-O sind die Förderung der räumlichen Integration,<br />
die Beseitigung von Kapazitätsengpässen, die Verbesserung der Netzwirksamkeit<br />
sowie die Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 15<br />
Einlage 16/01
Abbildung 3: Generalverkehrsplan Österreich 2002: Hauptkorridore (GVP-Ö 2002, S.14)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der selektiv zweigleisige Ausbau der Summerauerbahn trägt diesen Zielen durchgängig<br />
Rechnung und ist im Paket 1b (Projektnummer OÖ/30) des Generalverkehrsplans und<br />
somit unter den vordergründigen Investitionsschwerpunkten für den Schienenverkehr<br />
geführt.<br />
1.2.3 Regionale und überregionale Grundlagen<br />
Landesverkehrskonzept Oberösterreich<br />
Das Landesverkehrskonzept aus dem Jahr 2008 formuliert Zielsetzungen zur integralen,<br />
multimodalen Entwicklung des regionalen und überregionalen Verkehrs in Oberösterreich.<br />
Wichtige Ziele zur Verbesserung des oberösterreichischen Verkehrssystems sind:<br />
• Ausbau und Ertüchtigung der Fernverkehrsverbindungen zur Verbesserung der<br />
internationalen und nationalen Erreichbarkeit<br />
• Ausbau und Ertüchtigung der Regionalverkehrsverbindungen zur Verbesserung<br />
der Erreichbarkeit innerhalb des Landes Oberösterreich<br />
• Ausbau und Ertüchtigung der Nahverkehrsverbindungen insbesondere zur Verbesserung<br />
der Erreichbarkeit im Ballungsraum Linz<br />
Es wird besonderer Wert darauf gelegt, eine ausgewogene Aufteilung der Verkehrsbeziehungen<br />
auf die Verkehrsträger zu erzielen. Vor allem die öffentlichen Verkehrsträger<br />
des Umweltverbundes (Eisenbahnbahn, S-Bahn) sollen gezielt gestärkt werden.<br />
Das Landesverkehrskonzept nennt dabei folgende für das Vorhaben relevante Infrastrukturmaßnahmen,<br />
die in einem Planungsübereinkommen zum Ausbau des regionalen<br />
Schienenverkehrs zwischen Bund und dem Land OÖ getroffen wurde:<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 16<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
• (3) Durchbindung der Linzer Lokalbahn bis zu einem geeigneten Endpunkt östlich<br />
von Linz (angestrebt wird St. Georgen an der Summerauerbahn).<br />
• (16) Nahverkehrsgerechter Ausbau der Summerauer Bahn im Streckenabschnitt<br />
zwischen Linz und Freistadt (zweigleisig bis St. Georgen/Gusen).<br />
Der selektive zweigleisige Ausbau der Summerauerbahn entspricht durch die Verbesserung<br />
der internationalen (v.a. grenzüberschreitender Güterverkehr), der nationalen (Personenfernverkehr<br />
Freistadt - Pregarten - St. Georgen - Steyregg - Linz) sowie der regionalen<br />
(Pendelnahverkehr im Linzer Ballungszentrum) Verkehrsbeziehungen den Zielvorgaben<br />
des Landesverkehrskonzepts.<br />
Landesraumordnungsprogramm Oberösterreich<br />
Im Landesraumordnungsprogramm von 1998 sind Aufgaben der überörtlichen Raumordnung,<br />
die allgemeinen Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die räumliche<br />
Gliederung des Landesgebietes festgelegt und normiert.<br />
Vordergründig werden Ziele zur Schaffung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen<br />
im Land (Kohäsionsansatz) unter dem Grundsatz der Nachhaltigkeit formuliert. Dabei<br />
hat auch die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden und angemessenen Erwerbsmöglichkeiten<br />
unter Sicherstellung regionaler und beruflicher Mobilität Priorität.<br />
Das Ausbauvorhaben Summerauerbahn weist nicht zuletzt auf Grund seiner Charakteristik<br />
als nachhaltiges Transportmittel im Pendlerverkehr von und zur Landeshauptstadt<br />
Linz ein hohes Maß an Zielerfüllung auf.<br />
Die geforderte Verdichtung der Siedlungsfunktion in zentralen Orten (nach § 6 OÖ Landesraumordnungsprogramm)<br />
bei gleichzeitiger Verringerung des motorisierten Individualverkehrs<br />
wird durch die Verbesserung der Betriebsqualität der Summerauerbahn unterstützt.<br />
Dieses Ziel kann insbesondere für die Bezirkshauptstadt Freistadt und in geringem<br />
Maße auch für die Landeshauptstadt Linz durch das Vorhaben erreicht werden.<br />
Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept Linz/Linz-Land<br />
Das Entwicklungskonzept stellt primär auf eine Koordination regionaler Planungen und<br />
Programme ab und isoliert dabei diverse Handlungsfelder, in denen die regionalwirtschaftliche<br />
Stärkung des Oberösterreichischen Zentralraums unterstützt werden kann.<br />
Der Themenkomplex Verkehr empfiehlt unter anderem den Ausbau hochrangiger Verkehrsverbindungen<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs, um den aus steigenden<br />
räumlichen Verflechtungen (Pendlerfahrten) entstehenden Verkehr gezielt zu lenken.<br />
Dabei wird dezidiert die Verbesserung der Anbindung nach Norden über die Summerauerbahn<br />
als Ziel formuliert.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 17<br />
Einlage 16/01
1.3 Untersuchungsrahmen<br />
1.3.1 Gliederung der Projektunterlagen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Gliederung der Projektunterlagen orientiert sich an den Anforderungen zur Genehmigung<br />
des Vorhabens im teilkonzentrierten Verfahren bei der verfahrensführenden Behörde<br />
des BMVIT als oberste Eisenbahnbehörde. Die Verfahren in Landeszuständigkeit<br />
(Naturschutzrecht, Straßenrecht und Landes-Wasserrecht) werden im nachgelagerten<br />
Genehmigungsschritt beim Land Oberösterreich abgewickelt.<br />
Abbildung 4: Projektstruktur Einreichprojekt Linz-Summerau<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 18<br />
Einlage 16/01
1.3.2 Gliederung UVE und Fachbeitragsbearbeitung<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In § 6 UVP-G ist die Art der Darstellung der Erfassung, Beschreibung und Bewertung<br />
der Umweltauswirkungen beschrieben. Der inhaltlichen Darstellung liegen die einzelnen<br />
Fachbeiträge nachfolgend genannter Fachplaner zugrunde.<br />
Angaben zu fachspezifischen Untersuchungsräumen finden sich in Kapitel 2.1.3.4.<br />
Fachspezifische Beurteilungen zur Nullvariante und zur Alternative eines durchgängig<br />
zweigleisigen Ausbaus von Linz bis St.Georgen in den Kapitel 4.2.1 und 4.2.2.<br />
Fachbeitrag (mit Einlagezahl) Ersteller Kapitel in UVE<br />
17 - Verkehrsuntersuchung Rosinak und Partner ZT GmbH 2.2.2<br />
18 - Schalltechnik Rosinak und Partner ZT GmbH x.2.1<br />
19 - Erschütterungstechnik ZT-Büro Steinhauser x.2.2<br />
20 - EMF / EMV TU Graz - Institut für elektrische Anlagen x.2.4<br />
21 - Klima ZT-Büro Steinhauser x.1.6.2<br />
22 - Beleuchtung und Beschattung ZT-Büro Steinhauser x.2.3<br />
23 - Luftschadstoffe Rosinak und Partner ZT GmbH x.1.6.1<br />
24 - Humanmedizin Wiscon - Dr. med. Winterleitner x.1.2<br />
25 - Raumplanung und Siedlungsentwicklung BERNARD Ing. ZT GmbH x.1.1.1<br />
26 - Landwirtschaft und Boden BERNARD Ing. ZT GmbH x.1.1.2, x.1.4.1<br />
27 - Forstwirtschaft BERNARD Ing. ZT GmbH x.1.1.3<br />
28 - Jagdwirtschaft BERNARD Ing. ZT GmbH x.1.1.4<br />
29 - Wasserwirtschaft BERNARD Ing. ZT GmbH x.1.5.1<br />
30 - Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft TB Kutzenberger x.1.1.5, x.1.3.3<br />
31 - Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume TB Kutzenberger / BERNARD Ing. ZT GmbH x.1.3.1, x.1.3.2<br />
32 - Geologie und Grundwasser BGG Consult ZT GmbH x.1.5.2<br />
33 - Boden- und Grundwasserchemie, Abfallwirtschaft<br />
und Altstandorte<br />
ESW Consulting Wruss ZT GmbH x.1.4.2, x.1.4.3, x.1.5.3<br />
34 - Landschafts- und Ortsbild, Freizeit und Erholung BERNARD Ing. ZT GmbH x.1.1.6, x.1.7<br />
35 - Sach- und Kulturgüter BERNARD Ing. ZT GmbH x.1.8<br />
36 - Klima- und Energiekonzept ZT-Büro Steinhauser 3.4<br />
37 - <strong>Zusammenfassung</strong> LBP BERNARD Ing. ZT GmbH 7, 8*<br />
Tabelle 1: Übersicht Einlagenverzeichnis Mappe K – UVE<br />
x … Platzhalter: die letzten zwei, bzw. drei Stellen der Kapitelnummer sind für jeden Fachbereich eindeutig (z.B. Wasserwirtschaft:<br />
Kapitel: x.1.5.1), die erste Stelle der Kapitelnummer ergibt sich wie folgt: 6.: Bestandssituation, 7.: Auswirkungen<br />
und Maßnahmen, 8.: Übersicht Maßnahmen (z.B. Auswirkungen und Maßnahmen Wasserwirtschaft: Kapitel 7.1.5.1)<br />
* Im LBP sind die relevanten sektoralen Maßnahmen aus den Kapiteln 7 und 8 zu Synthesemaßnahmen verknüpft.<br />
Die detaillierte Struktur der UVE und ihrer Fachbeiträge ist im Einlagenverzeichnis des<br />
im Anhangkapitels tabellarisch dargestellt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 19<br />
Einlage 16/01
1.4 Einbindung der Öffentlichkeit<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die vom Projekt berührten Bürgerinnen und Bürger wurden und werden aktiv in die Planung<br />
eingebunden und im Rahmen von Planausstellungen und Projektpräsentationen<br />
über den Planungsstand informiert.<br />
Planausstellungen haben im Frühjahr 2010 und 2011 in den drei vom Vorhaben vorwiegend<br />
betroffenen Gemeinden Steyregg, Luftenberg und St. Georgen stattgefunden.<br />
Datum Gemeinde Thema<br />
22.03.2010 Luftenberg Planausstellung<br />
08.04.2010 Steyregg Planausstellung<br />
25.03.2010 St. Georgen Planausstellung<br />
17.02.2011 Luftenberg Schwerpunkt Lärmschutz und Humanmedizin<br />
12.04.2011 Luftenberg Planausstellung<br />
14.04.2011 St.Georgen Planausstellung<br />
18.04.2011 Steyregg Planausstellung<br />
Tabelle 2: Übersicht Termine Öffentlichkeitsarbeit<br />
Darüber hinaus erfolgten mit betroffenen Bürgern zahlreiche Abstimmungen zu Planungslösungen<br />
und Maßnahmenpaketen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 20<br />
Einlage 16/01
2 SYSTEMABGRENZUNG<br />
2.1 Räumliche Abgrenzung<br />
2.1.1 Betroffene Gemeinden<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Das Vorhaben reicht von Bahnkilometer (Projektkilometer) km 1,800 im Bereich der Unterquerung<br />
Raimundstraße in Linz (Gemeinde bzw. Statutarstadt Linz) bis km 56,400 im<br />
Bereich der Bahnhofsausfahrt Summerau (Gemeinde Rainbach). Die erste eisenbahntechnische<br />
Maßnahme erfolgt bei km 1,945, die letzte Baumaßnahme befindet sich bei<br />
km 56,242.<br />
Die Summerauerbahn verläuft durch die nachfolgend tabellarisch angeführten Gemeinden<br />
in den Bezirken Linz (L), Urfahr-Umgebung (UU), Perg (PE) und Freistadt (FR). Die<br />
Reihenfolge orientiert sich am Verlauf der Bahn ausgehend von Linz.<br />
Bezirk Gemeinde (Gemeindekennzahl) Vorhabensbestandteile in der Gemeinde<br />
Länge in km<br />
(davon Baubereich)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 21<br />
Einlage 16/01<br />
Status<br />
L 40101 Linz zweigleisiger Ausbau 2,95 (2,35) Standortgde.<br />
UU 41624 Steyregg zweigleisiger Ausbau, Querungsbauwerk B3 5,58 (5,08*) Standortgde.<br />
PE<br />
FR<br />
41110 Luftenberg an der Donau zweigleisiger Ausbau 4,06 (4,06) Standortgde.<br />
41120 St. Georgen a.d. Gusen zweigleisiger Ausbau 3,60 (1,03*) Standortgde.<br />
41109 Langenstein Erhöhung Zugzahlen auf Bestandsstrecke 0,14 (-) Anrainergde.<br />
41118 Ried in der Riedmark Erhöhung Zugzahlen auf Bestandsstrecke 0,06 (-) Anrainergde.<br />
41106 Katsdorf Bahnhofsumbau 5,63 (0,96) Standortgde.<br />
40624 Wartberg ob der Aist Bahnhofsumbau 8,46 (1,18*) Standortgde.<br />
40614 Pregarten Erhöhung Zugzahlen auf Bestandsstrecke 8,73 (-) Anrainergde.<br />
40604 Hagenberg im Mühlkreis Erhöhung Zugzahlen auf Bestandsstrecke 0,02 (-) Anrainergde.<br />
40607 Kefermarkt Bahnhofsumbau 9,14 (1,29) Standortgde.<br />
40612 Neumarkt im Mühlkreis Erhöhung Zugzahlen auf Bestandsstrecke 0,10 (-) Anrainergde.<br />
40609 Lasberg Erhöhung Zugzahlen auf Bestandsstrecke 1,24 (-) Anrainergde.<br />
40601 Freistadt Bahnhofsumbau 2,92 (0,72) Standortgde.<br />
40623 Waldburg Erhöhung Zugzahlen auf Bestandsstrecke 5,42 (-) Anrainergde.<br />
40615 Rainbach im Mühlkreis Bahnhofsumbau 3,24 (0,71) Standortgde.<br />
Tabelle 3: Standort und Anrainergemeinden<br />
61,29 (17,38*)<br />
* inklusive Errichtung von Lärmschutzwänden außerhalb von Bereichen mit Bautätigkeiten an der Gleisanlage<br />
Vorhabensgemeinden, in denen die Baubereiche des zweigleisigen Ausbaus, sowie der<br />
Bahnhofsumbauten liegen, werden als Standortgemeinden i.S. des UVP-G eingestuft.<br />
Darüber hinaus werden Gemeinden außerhalb der Baubereiche von der Bahn sowie<br />
vom vorhabensbezogenen Untersuchungsraum berührt. Diese sind als Anrainergemeinden<br />
einzustufen, da hier potentielle Auswirkungen der Kapazitätserhöhung im Vorhabensfall<br />
nicht auszuschließen sind.
Abbildung 5: Standort- und Anrainergemeinde sowie angrenzende Gemeinden<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 22<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
An die Standort- und Anrainergemeinden grenzen nachfolgende Nachbargemeinden an.<br />
Hier finden weder vorhabensbezogene Bautätigkeiten statt, noch sind durch Erhöhungen<br />
der Zugszahlen auf der Bestandsstrecke Auswirkungen zu erwarten. An Standort-<br />
und Anrainergemeinden angrenzende Gemeinden liegen in den Bezirken Linz-Land<br />
(LL), Urfahr-Umgebung (UU), Perg (PE) und Freistadt (FR).<br />
Bezirk Gemeinde<br />
41002 Ansfelden<br />
LL<br />
UU<br />
PE<br />
FR<br />
41003 Asten<br />
41005 Enns<br />
41012 Leonding<br />
41013 Sankt Florian<br />
41021 Traun<br />
41601 Alberndorf in der Riedmark<br />
41602 Altenberg bei Linz<br />
41605 Engerwitzdorf<br />
41609 Gramastetten<br />
41613 Kirchschlag bei Linz<br />
41614 Lichtenberg<br />
41616 Ottenschlag im Mühlkreis<br />
41618 Puchenau<br />
41620 Reichenthal<br />
41622 Schenkenfelden<br />
41111 Mauthausen<br />
41124 Schwertberg<br />
40602 Grünbach<br />
40603 Gutau<br />
40605 Hirschbach im Mühlkreis<br />
40610 Leopoldschlag<br />
40618 Sankt Oswald bei Freistadt<br />
40620 Tragwein<br />
40622 Unterweitersdorf<br />
Tabelle 4: Angrenzende Gemeinden<br />
2.1.2 Abgrenzung des Vorhabens<br />
Das Vorhaben teilt sich in mehrere funktionell zusammenhängende Baubereiche sowie<br />
in Bereiche in denen auf Grund der Erhöhung der Zugzahlen wesentliche Umweltauswirkungen<br />
auf Schutzgüter nicht ausgeschlossen werden können.<br />
Gesamtlänge Summerauerbahn (Hbf. Linz - Staatgrenze) 67,7 km<br />
Ausbauvorhaben Linz (km 1,8) - Summerau (km 56,4) 61,2 km*<br />
davon Baubereiche 17,4 km<br />
Baubereich zweigleisiger Ausbau 12,0 km<br />
Baubereiche Bahnhofsumbau 4,0 km<br />
UVE-bezogener Lärmschutz außerhalb der Baubereiche 0,9 km<br />
Tabelle 5: Längen Vorhaben<br />
* inkl. Fehlerprofil (Kilometersprung) von 6,6km im Bahnhof Gaisbach-Wartberg<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 23<br />
Einlage 16/01
2.1.2.1 Bestandsstrecke<br />
Historische Entwicklung<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
1825 erfolgte der Spatenstich zur Pferdeeisenbahn für die Verbesserung der Güterbeförderung<br />
zwischen Donau und Moldau. Die Strecke wurde in weiterer Folge für den Betrieb<br />
mit Lokomotiven ertüchtigt. Der Teil nördlich des Pfenningberges bis nach Linz-<br />
Urfahr war für den Lokomotivbetrieb ungeeignet und wurde auf den heutigen Streckenverlauf<br />
über St.Georgen a.d. Gusen und Steyregg umtrassiert.<br />
Neben dem Umbau begann 1869 auch der Bau einer 20 km langen Verbindungsstrecke<br />
vom Bahnhof Gaisbach-Wartberg über Mauthausen nach St. Valentin in Niederösterreich,<br />
die 1956 zwischen den Bahnhöfen Mauthausen und Gaisbach-Wartberg aus wirtschaftlichen<br />
Gründen wieder stillgelegt wurde. Da die durchgängige Kilometrierung der<br />
Stammstrecke über St. Valentin und Gaisbach-Wartberg nach Summerau verlief, ergibt<br />
sich gegenwärtig im Bahnhof Gaisbach-Wartberg ein Kilometrierungs-Fehlerprofil von<br />
6,572 km.<br />
Ein Großteil der Normalspurstrecke (1435mm) wurde im Jahr 1975 elektrifiziert. Die vollständige<br />
Elektrifizierung im Bereich des Grenzabschnitts zur Tschechischen Republik erfolgte<br />
erst in den letzten Jahren. In diesem Bereich erfolgte auch der Stromsystemwechsel<br />
von 15kV (16 2/3 Hz) auf das tschechische Stromsystem mit 25kV (50 Hz).<br />
Strecken- und Raumcharakteristik<br />
Die eingleisige Summerauerbahn weist heute zwischen dem Hauptbahnhof Linz und<br />
dem Grenzübergang zur Tschechischen Republik eine Gesamtlänge von 67,658 km auf.<br />
Die Strecke beginnt im Bahnhof Linz (der km 188,440 der Westbahn entspricht dem km<br />
0,000 der Summerauerbahn) und führt zunächst auf einer Länge von ca. 15 km Richtung<br />
Osten bis zur Haltestelle St.Georgen a.d. Gusen.<br />
Südteil<br />
Dieser Abschnitt ist insgesamt geprägt durch die großen Linzer Industriebetriebe sowie<br />
die teilweise dichte Wohnbebauung der Gemeinden Steyregg, Luftenberg a.d. Donau<br />
und St.Georgen a.d. Gusen. Weitere raumprägende Elemente sind die zahlreichen<br />
höherrangigen Verkehrsinfrastrukturen (Bahnhof Linz, A7 Mühlkreisautobahn sowie die<br />
B3 Donaubundesstraße) und nicht zuletzt die Querung der Donau.<br />
Nach der Donauquerung im Bereich des Industriegebietes der VÖEST-Werke verläuft<br />
die Bahn durch das Ortsgebiet der Stadt Steyregg. Die Trasse befindet sich hier am<br />
nördlichen Rand des Donautals. Im nachfolgenden Bereich des Luftenberges stehen die<br />
zu den Hochflächen des Mühlviertels aufsteigenden Berghänge unmittelbar an den<br />
Trassenverlauf an. Im Bereich von Abwinden verlässt die Bahntrasse das Donautal und<br />
schwenkt in das Gusental ein.<br />
Nordteil<br />
Nach St.Georgen a.d. Gusen steigt die Strecke in nördlicher Richtung weitgehend kontinuierlich<br />
mit Längsneigungen von bis zu 16 ‰ bis zur Staatsgrenze an. Der Höhenunterschied<br />
zwischen der Haltestelle St.Georgen a.d. Gusen und dem Bahnhof Summerau<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 24<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
beträgt etwa 411m. Im Gemeindegebiet von Katsdorf geht der Streckenverlauf vom<br />
Gusental ins Feldaisttal über. Die Gemeinden Pregarten und Kefermarkt sowie die Bezirkshauptstadt<br />
Freistadt sind die bedeutendsten Siedlungsgebiete im Verlauf des nördlichen<br />
Teils der Strecke.<br />
Die Strecke verläuft angepasst an die Topographie des Granit- und Gneishochlands der<br />
Böhmischen Masse mit engen Bogenradien von teilweise unter 300m durch den ländlich<br />
geprägten Raum des östlichen Mühlviertels. Infolge der Anlageverhältnisse liegt das Geschwindigkeitsniveau<br />
der Strecke hier zwischen 60 km/h und 90 km/h.<br />
2.1.2.2 Ausbaustrecke<br />
Mit Ausnahme des Hauptbahnhofes Linz, der Haltestelle Franckstraße sowie des Bahnhofes<br />
Pregarten entsprechen die Haltepunkte nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen<br />
an einen Eisenbahnhalt. Zudem weisen einige Bahnhöfe zu kurze Gleislängen<br />
für eine optimale Betriebsabwicklung auf. Es sind somit Adaptierungen bzw. Umbauten<br />
erforderlich.<br />
Der selektive zweigleisige Ausbau ist vom Hauptbahnhof Linz bis zur neuen Haltestelle<br />
St.Georgen a.d. Gusen geplant. Ausgenommen von den zweigleisigen Ausbaumaßnahmen<br />
sind die Haltestelle Franckstraße (bereits im Bestand zweigleisig) und der Bereich<br />
der Donauquerung bis zur Bahnhofseinfahrt Steyregg. In letzterem Teil werden allerdings<br />
außerhalb des Gleisumbaubereichs vorhabensbezogene Lärmschutzmaßnahmen<br />
errichtet.<br />
Im nördlichen Streckenverlauf von St.Georgen bis Summerau sind Umbaumaßnahmen<br />
für die Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau vorgesehen.<br />
Im Bereich zwischen dem Ende des selektiven zweigleisigen Ausbaus in<br />
St.Georgen und dem Bahnhof Lungitz sowie den Bereichen zwischen den Bahnhöfen<br />
Lungitz, Gaisbach-Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau Bahnhöfen finden,<br />
mit Ausnahme der Errichtung einzelner Lärmschutzwände, keine vorhabensbezogenen<br />
Baumaßnahmen statt.<br />
2.1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />
2.1.3.1 Allgemein<br />
Die Vorhabensstrecke liegt zur Gänze im Bundesland Oberösterreich und betrifft die politischen<br />
Bezirke Linz-Stadt, Urfahr-Umgebung, Perg und Freistadt<br />
Im Bereich von Linz überlagert sich der selektive zweigleisige Ausbau der Summerauerbahn<br />
mit dem geplanten viergleisigen Ausbau der Westbahn. Im Hauptbahnhof Linz<br />
wurde bereits im Rahmen des Projektprogramms „Bahnhofsoffensive“ die Bahnsteigsituation<br />
zur Einbindung einer zweigleisig ausgebauten Summerauerbahn umgesetzt.<br />
Derzeit findet der Ausbau des Linzer Hauptbahnhofes zur Einbindung der viergleisigen<br />
Westbahn von Bahnkilometer 186,681 bis 188,384 statt. Der östliche Bereich dieser<br />
Maßnahme (km 186,681) entspricht dem km 1,800 der Summerauerbahn. In diesem Bereich<br />
wird die künftig zweigleisige Summerauerbahn bis zum Hbf. Linz parallel zum vier-<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 25<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
gleisigen Ausbau der Westbahn mit errichtet und ist nicht Teil des gegenständlichen<br />
Vorhabens.<br />
Im Süden beginnt der UVE-Untersuchungsraum des Vorhabens Linz-Summerau somit<br />
mit der Einbindung in den bereits eisenbahnrechtlich baubewilligten Bereich der<br />
Westbahn (km 1,800 der Summerauerbahn). Zwischen km 0,0 und km 1,8 findet im<br />
Rahmen der UVE keine Betrachtung statt, da für diesen Bereich bereits entsprechende<br />
Bewilligungen vorliegen. Seitens der Behörde (BMVIT) wird davon ausgegangen, dass<br />
die im Verfahren "Umbau Hbf. Linz Ostkopf" festgesetzten Immissionsgrenzwerte auch<br />
nach Verwirklichung des Projektes des selektiven zweigleisigen Ausbaus der Summerauerbahn<br />
eingehalten werden, da hier bereits der spätere zweigleisige Ausbau sowie die<br />
Linzer City-S-Bahn mitberücksichtigt wurden.<br />
Nördlich des Bahnhofes Summerau finden weder vorhabensbezogene Baumaßnahmen<br />
statt, noch wird durch das Vorhaben eine Erhöhung des Betriebsprogrammes hervorgerufen.<br />
Umweltrelevante Auswirkungen werden daher in diesem Bereich nicht erwartet.<br />
Der Betrachtungsbereich endet somit nach der letzten Baumaßnahme im Bahnhof<br />
Summerau Richtung Staatsgrenze bei km 56,4. Der Untersuchungsraum erstreckt sich<br />
daher zwischen km 1,8 und km 56,4 und hat somit inklusive des Fehlerprofils im Bahnhof<br />
Gaisbach-Wartberg von etwa 6,6km eine Gesamtlänge von rund 61,2 km.<br />
2.1.3.2 Teilräume<br />
Das eisenbahntechnische Projekt und die Bereiche zwischen den Bahnhofsumbauten<br />
werden unterschieden nach "Antragsgegenstand und zugehöriger Beurteilungsraum"<br />
und "Beurteilungsraum", da unterschiedliche projektbedingte Wirkungen auftreten.<br />
Die ersteren Bereiche („Antragsgegenstand und zugehöriger Beurteilungsraum") umfassen<br />
Räume in denen vorhabensbedingt bauliche Veränderungen an der Gleisanlage<br />
stattfinden und sowohl betriebs- als auch baubedingte Wirkbeziehungen auftreten können.<br />
In letzteren Bereichen („Beurteilungsraum“) finden keine Baumaßnahmen im Zusammenhang<br />
mit dem Vorhaben und somit auch keine Flächeninanspruchnahmen statt.<br />
Es treten daher hier – mit Ausnahme der Errichtung einzelner Lärmschutzwände - nur<br />
Wirkungsbeziehungen auf, die durch durch die Erhöhung der Kapazität verursacht werden<br />
(nur Betriebsphase relevant).<br />
Ergänzend zum eisenbahntechnischen Projekt sind vorhabensbedingte Straßenbaumaßnahmen<br />
erforderlich, die im Teilraum "Antragsgegenstand und zugehöriger Beurteilungsraum"<br />
des selektiven zweigleisigen Ausbaus berücksichtigt werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 26<br />
Einlage 16/01
Abbildung 6: Übersicht Projektabschnitte<br />
2.1.3.3 Technisches Projekt und Projektumhüllende<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der Antragsgegenstand selbst ist jeweils das Baufeld, also sämtliche Flächen, die dauerhaft<br />
oder vorübergehend zur Herstellung und zum Betrieb des Vorhabens erforderlich<br />
sind. Der Antragsgegenstand unterscheidet sich dabei nach folgenden inhaltlichen (Typ<br />
der Inanspruchnahme) und rechtlichen (Antragsteller) Kriterien. Die Projektumhüllende<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 27<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
gliedert sich basierend auf dem technischen Projekt nach diesen Typen der Inanspruchnahme.<br />
Analysen zum Flächenverbrauch wurden – je nach fachlichem Erfordernis –auf<br />
Basis dieser Gliederung vorgenommen. Für einzelne Gutachten werden in der Projektumhüllenden<br />
zudem noch vorhabensbedingte Flächenentsiegelungen, Gebäudeabträge<br />
oder der Rückbau von Straßen- und Bahnanlagenteile dargestellt.<br />
Antragsgegenstand Bahnanlage<br />
Antragsteller ÖBB<br />
Dauerhafte Inanspruchnahme (Verkehrsnebenflächen und Entwässerung)<br />
Dauerhafte Versiegelung (Gleiskörper)<br />
Böschungsausrundungen und potentielle Bautätigkeit (Herstellung Bahnböschungen)<br />
Temporäre Inanspruchnahme (Baustellenflächen und Baustraßen)<br />
Antragsgegenstand Straßenanlagen<br />
Antragsteller Land OÖ<br />
Dauerhafte Inanspruchnahme (Verkehrsnebenflächen und Entwässerung)<br />
Dauerhafte Versiegelung (Fahrbahn)<br />
Böschungsausrundungen und potentielle Bautätigkeit (Herstellung Straßenböschungen)<br />
Temporäre Inanspruchnahme (Baustellenflächen und Baustraßen)<br />
Antragsteller Stadt Linz<br />
Antragsteller Gemeinde Steyregg<br />
Antragsteller Gemeinde Luftenberg<br />
Gemeinde St.Georgen a.d. Gusen<br />
Tabelle 6: Übersicht Antragssteller und Typen der Flächeninanspruchnahme<br />
Die Antragsgegenstände „Straßenanlagen“ sind Wiederherstellungen von durch den<br />
Bahnausbau dauerhaft unterbrochenen Verkehrswegen auf Kosten der ÖBB (gemäß §<br />
20 EisbG 1957), wobei das Querungsbauwerk B3 Pulgarn gleichzeitg ein Kooperationsprojekt<br />
mit dem Land Oberösterreich darstellt. Formeller Antragsteller im zeitlich nachgelagerten<br />
straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren beim Land Oberösterreich sind die<br />
jeweils zuständigen Straßenerhalter (Land bzw. Gemeinden).<br />
Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Projektbestandteilen finden sich im Kapitel 3.<br />
Nachfolgender Karte kann beispielhaft für den Raum Pulgarn/Luftenberg die Strukturierung<br />
der unterschiedlichen Typen von Flächeninanspruchnahme entnommen werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 28<br />
Einlage 16/01
Abbildung 7: Struktur Projektumhüllende (Beispiel Pulgarn/Luftenberg)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 29<br />
Einlage 16/01
2.1.3.4 Fachspezifische Untersuchungsräume<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der zuvor genannte Untersuchungsraum wird prinzipiell allen Fachbeiträgen zu Grunde<br />
gelegt, wobei einzelne Gutachten potentielle Auswirkungen in den Bereichen ohne Bautätigkeit<br />
an der Gleisanlage a priori ausschließen können. Hier werden in der Regel nur<br />
die Bereiche untersucht, bei denen Flächeninanspruchnahmen durch das Bauvorhaben<br />
auftreten. Bei immissionsbezogenen Fachgutachten ist immer der Untersuchungsraum<br />
in seiner gesamten Längsausdehnung maßgeblich.<br />
Die Breite der Untersuchungsbereiche für die Raum- und Umweltanalysen werden für<br />
jedes Fachgebiet gesondert definiert. Meist werden fachbezogen Bereiche von 300-<br />
500m angrenzend an die Vorhabensbahntrasse als Untersuchungsräume definiert. Einige<br />
Gutachten weichen aus fachlichen Gründen von dieser Eingrenzung ab und definieren<br />
andere, meist engere Bereiche. Nachfolgend werden die Untersuchungsräume der<br />
einzelnen Fachgutachten dargestellt (in Klammer Einlagezahl).<br />
Verkehrsuntersuchung (17)<br />
Der Untersuchungsraum wird so definiert, dass vorhabensbedingte Verkehrszunahmen<br />
um mehr als 20% im nachgeordneten Straßennetz abgebildet werden. Außerhalb des<br />
gewählten Untersuchungsraumes beträgt der zusätzlich erzeugte somit weniger als 20%<br />
und „verliert“ sich daher an der Grenze des Untersuchungsraumes im bereits vorhandenen<br />
Verkehr.<br />
Diese Grenzziehung basiert auf den Beurteilungsanforderungen der Fachbeiträge<br />
Schalltechnik und Luftschadstoffe. Für den Fachbeitrag Schalltechnik ist jener Untersuchungsraum<br />
maßgebend, in dem vorhabensbedingt eine Erhöhung der Schallimmission<br />
um mehr als 1 dBA auftritt und somit eine subjektiv wahrnehmbare Veränderung auftritt.<br />
Verkehrszunahmen mit weniger als 20% verursacht somit eine geringere Schallimmission<br />
als 1 dBA und ist daher irrelevant.<br />
Für den Fachbeitrag Luftschadstoffe wird die Größe des Untersuchungsraumes durch<br />
denjenigen Luftschadstoff bestimmt, dessen Immissionszusatzbelastung in der größten<br />
Entfernung zu den projektierten Emittenten nicht mehr unerheblich einzustufen ist (RVS<br />
04.02.12). Der durch die Anforderungen des Fachbeitrages Schall erforderliche Untersuchungsraum<br />
deckt dabei bereits die Anforderungen aus dem Fachbetrag<br />
Luftschadsstoffe mit ab, umfasst also den ausgedehnteren Bereich um die Emissionsachsen<br />
und -punkte.<br />
Der Untersuchungsraum umfasst vorwiegend das Umfeld der P&R Anlagen, wo durch<br />
die Zugsfrequenzerhöhung auch höhere PKW-Frequenzen auf den Zufahrten auftreten,<br />
sowie die Baustellenzufahrten und Baustraßen. In der Regel enden die untersuchten Bereiche<br />
bei der Einmündung in das stark befahrene, höherrangige Netz, da dort die zusätzlichen<br />
Fahrten nur einen sehr kleinen Anteil am bereits bestehenden Verkehr ausmachen.<br />
Schalltechnik (18)<br />
Die Abgrenzung für die Betriebsphase erfolgt über eine Schallausbreitungsrechnung<br />
und die dargestellten Isophonen (Linien gleichen Schallpegels). Die sich daraus erge-<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 30<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
bende 50 dB-Isophonen (minimaler-Grenzwerte nach SchIV) werden für die Abgrenzung<br />
herangezogen. Dabei umfasst der Bereich jedenfalls jene Gebiete, wo infolge des Antragsgegenstandes<br />
die Grenzwerte nach SchIV überschritten werden.<br />
Der genannte Untersuchungsraum für eisenbahntechnische Projektbestandteile wird erforderlichenfalls<br />
im Bereich von P&R-Anlagen und vorhabensbedingten Straßenbaumaßnahmen<br />
erweitert. Im Rechenmodell wird am Ende des zweigleisigen Ausbaus in St.<br />
Georgen ein simuliertes Ende der Emissionen verwendet. Zwischen diesem Punkt bei<br />
km 15,320 und dem Bahnhof Summerau erfolgt die Lärmschutzplanung nach den Gesichtspunkten<br />
der schalltechnischen Bestandsstreckensanierung. Aus dieser Planung<br />
erforderliche Lärmschutzwände sind in nachfolgenden Bereichen vorgesehen. Details<br />
finden sich im Fachgutachten Schalltechnik (Einlagen 18/01 und 18/04).<br />
• Ausfahrtsbereich Hst. St.Georgen zwischen km 15,320 und 16,130: 3 Lärmschutzwände<br />
links und rechts der Bahn (Gesamtlänge 430m; Bestandssanierungsabschnitt<br />
der LSW 1 sowie gesamte LSW 3 und 6 im Abschnitt 01).<br />
• Streckenbereich zwischen Bf. Gaisbach-Wartberg und Bf. Kefermarkt: 2 Lärmschutzwände<br />
links und rechts der Bahn im Bereich Haltestelle Schloss-Haus<br />
(Gesamtlänge 430m; LSW 13 und 18 im Abschnitt 02)<br />
• Bahnhof Kefermarkt: Lärmschutzwand links der Bahn (Länge 105m; LSW 5 im<br />
Abschnitt 04)<br />
In einzelnen Abschnitten des Bereiches zwischen 15,320 und Bahnhof Summerau können<br />
über die genannten Maßnahmen der dieser Bestandslärmsanierung hinaus zusätzliche<br />
UVP-bezogene Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden, bei deren Berechnung<br />
die Maßnahmen aus der schalltechnischen Bestandsstreckensanierung bereits berücksichtigt<br />
sind.<br />
Der Untersuchungsraum für den vorhabensinduzierten Straßenverkehr wird so definiert,<br />
dass Verkehrszuwächse über 20% gegenüber dem Bestandsverkehr berücksichtigt werden,<br />
da diese eine Pegelerhöhung von mehr als 1dB nach sich ziehen und somit subjektiv<br />
wahrnehmbar werden. Geringere Zunahmen im nachgelagerten Straßennetz können<br />
als irrelevant eingestuft werden.<br />
In der Bauphase sind die Zusatzimmissionen aus dem eigentlichen Baubetrieb (Baustelle)<br />
und die Zusatzimmissionen aus dem baustellenbedingten Verkehr für die Abgrenzung<br />
des Untersuchungsraumes relevant. Der Untersuchungsraum für den baustellenbedingten<br />
Verkehr wird begrenzt durch das Irrelevanzkriterium „Pegelerhöhungen < 1<br />
dB“. Die Immissionen aus dem eigentlichen Baubetrieb werden für die den Baustellen<br />
nächstgelegenen Siedlungsbereiche dargestellt. Die Beurteilung der Bauphase ist nur in<br />
Bereichen mit vorhabensbedingten Bautätigkeiten relevant.<br />
Erschütterungstechnik (19)<br />
Hinsichtlich der Immissionen des Bahnbetriebs umfasst der Untersuchungsraum gemäß<br />
ÖNORM S 9012 und RVE 04.02.02 (Entwurf) einen 70 m breiten Streifen beiderseits der<br />
Gleisanlagen bzw. 50 m bei Straßen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 31<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Da die durch verschiedene Baumaßnahmen und insbesondere Sprengungen (siehe<br />
ÖNORM S 9020) ausgelösten Erschütterungen eine wesentlich größere Reichweite als<br />
die Verkehrserschütterungen nach ÖNORM S 9012 besitzen können, wird die Erschütterungsuntersuchung<br />
zunächst auf einen Umkreis von etwa 150 m um die Bauflächen<br />
ausgedehnt.<br />
EMF / EMV (20)<br />
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder, die durch die geplante Bahnanlage<br />
verursacht werden, werden anhand von ausgewählten charakteristischen Querprofilen<br />
im gesamten Untersuchungsraum in einem Bereich 80 m links sowie 80 m rechts von<br />
der linken, äußersten Gleisachse in Fahrtrichtung Summerau analysiert und die Auswirkungen<br />
auf die Allgemeinbevölkerung bzw. im Sinne des Arbeitnehmerschutzes bewertet.<br />
Dabei werden auch Mobilfunkanlagen für Zugfunk und Zugbeeinflussungssysteme<br />
nach dem GSM-R Standard berücksichtigt. Für die Erfassung des Themenkomplexes<br />
„Elektrokorrosion an Rohrleitungsinfrastruktur“ wird dieser Bereich im Bereich potentiell<br />
betroffener Rohrleitungen selektiv erweitert.<br />
Klima (21)<br />
Das Klima und seine Parameter werden je nach Fragestellung in unterschiedlichen<br />
Maßstäben untersucht. Das Makroklima bezieht sich auf globale Effekte bzw. auf ausgedehnte<br />
Landschaftsräume (Klimazonen). Das Mesoklima beschreibt das Klima in Gebieten<br />
von 1 km bis 100 km Ausdehnung. Fragen des Lokalklimas, welche die Besonderheiten<br />
einer durch Bauwerke und Vegetation geprägten Erdoberfläche betreffen, fallen<br />
teils in das Mesoklima, teils in das Mikroklima. Letzten Endes ist das Lokalklima in<br />
das großräumige Klima eingebettet.<br />
Der Untersuchungsraum reicht von Linz in das östliche Mühlviertel. Die zugehörige Ausdehnung<br />
in geografischen Koordinaten lautet 48°15´N, 14°15´E bis 48°35´N, 14°40´E,<br />
und umspannt den Seehöhenbereich von rund 260 bis 660 Meter. Nach einer gängigen<br />
Klimaklassifizierung wird dieses Gebiet der mitteleuropäischen Übergangsklimazone zugeordnet.<br />
Zur Untersuchung wurden die Messstationen Linz Stadt, Steyregg-Weih,<br />
Mauthausen, Gallneukirchen, Neumarkt, Lasberg, Freistadt und Rainbach herangezogen.<br />
Gegenstand im Zusammenhang mit der Bewertung projektbezogener Auswirkungen im<br />
Zuge eines UVP-Verfahrens sind im gegenständlichen Vorhaben die Folgen auf das Lokalklima<br />
(z.B. Beurteilung möglicher Barrierewirkungen des Vorhabens auf den Kaltluftabfluss).<br />
Beleuchtung und Beschattung (22)<br />
Der Schattenwurf hängt von der Höhenlage der Trasse einschließlich von Lärmschutzwänden<br />
und Bahngebäuden über der natürlichen Geländeoberfläche ab, sodass die Abschnitte<br />
in Dammlage besonders wichtig sind, die sich dem Siedlungsgebiet annähern.<br />
Der Untersuchungsraum zur Thematik Beschattung besteht daher aus der unmittelbaren<br />
Umgebung der Trasse, der vom Schattenwurf betroffen sein kann.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 32<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Von der technischen Anforderung, die für die Sicherheit bei Arbeiten im Bahngelände erforderliche<br />
Mindestausleuchtung des Arbeitsareals sicherzustellen, ausgehend bilden<br />
die Bahnhofsanlagen den lichttechnischen Untersuchungsraum der Thematik Beleuchtung.<br />
Da aber Licht nach oben reflektiert wird und in der Luft durch Staubpartikel, Aerosole<br />
sowie wetterlagenabhängig durch Wolken oder Nebel sekundär den Himmel aufhellt,<br />
kommt es im Bereich von Siedlungsgebieten und Industrieanlagen zur Ausbildung<br />
von „Lichtglocken“. Diese sind weit über den Bereich des jeweiligen Verursachers hinaus<br />
zu beobachten, wobei Ausdehnung und Helligkeit stark wetterlagenabhängig sind. Dieser<br />
Effekt wird als Lichtverschmutzung oder Lichtsmog bezeichnet und ist der Gegenstand<br />
dieser Untersuchung.<br />
Luftschadstoffe (23)<br />
Die minimale Ausdehnung des Untersuchungsraumes für die Betriebsphase ergibt sich<br />
bei vorhandenen Grenzwertüberschreitungen aus dem Irrelevanzkriterium („Schwellenwertkonzept“)<br />
für die Zusatzimmissionen. Der Untersuchungsraum umfasst jedenfalls jene<br />
Bereiche in welchen Zusatzimmissionen für den Jahresmittelwert > 1% des Grenzwertes<br />
und für Kurzzeitwerte (Tagesmittelwerte, Halbstundenmittelwerte) von > 3% gemäß<br />
Immissionsschutzgesetz-Luft (für PM10 und NO2) zu erwarten sind. Das Schwellenwertkonzept<br />
wird in dieser Form zum Beispiel im Leitfaden UVP und IG-L des Umweltbundesamtes<br />
angeführt und ist durch einschlägige Rechtssprechungen bestätigt.<br />
In Bereichen ohne vorhandene Grenzwertüberschreitungen ist der durch das Projekt induzierte<br />
Verkehr für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes maßgebend. Dabei<br />
wird entsprechend dem Leitfaden UVP und IG-L des Umweltbundesamtes eine 3%ige<br />
Jahreszusatzbelastung zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes herangezogen.<br />
In der Bauphase werden die Zusatzimmissionen aus dem eigentlichen Baubetrieb<br />
(Baustelle) und die Zusatzimmissionen aus dem baustellenbedingten Verkehr für die<br />
Abgrenzung des Untersuchungsraumes relevant sein. Dieser Untersuchungsraum ist nur<br />
für Bereiche mit Bautätigkeiten relevant.<br />
In Gebieten mit vorhandenen Grenzwertüberschreitungen wird die Empfehlung aus der<br />
Technischen Anleitung Luft zur Anwendung des Schwellenwertkonzeptes in Verfahren<br />
nach dem UVP-G angewandt: „In Gebieten, in denen Immissionsgrenzwerte für baustellenrelevante<br />
Parameter (Staub und Stickoxide) bereits überschritten sind, kann eine<br />
baustellenbedingte Zusatzimmission von 3 % eines Immissions-Langzeitwertes als unerheblich<br />
angesehen werden.“<br />
In Gebieten ohne Grenzwertüberschreitungen sind die Gesamtimmissionen im Hinblick<br />
auf mögliche Überschreitungen von Grenzwerten zu prüfen. Aus dieser Überprüfung<br />
folgt auch indirekt die Abgrenzung des Untersuchungsraumes.<br />
Humanmedizin (24)<br />
Der Untersuchungsraum orientiert sich an der technischen Beschreibung Straße und<br />
Bahn sowie Sicherheitstechnik, bzw. an den Immissionsgutachten Luftschadstoffe, elektromagnetische<br />
Felder, Schalltechnik und Erschütterungstechnik. Ergänzend werden die<br />
Fachbeiträge Klima sowie Beschattung und Beleuchtung zur Untersuchungsraumab-<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 33<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
grenzung herangezogen, wobei von diesen beiden Wirkfaktoren im gegenständlichen<br />
Vorhaben keine relevanten Auswirkungen für das Schutzgut Mensch ausgehen.<br />
Raumplanung und Siedlungsentwicklung (25)<br />
Für den Indikator Siedlungsraum wird zum einen der direkte Flächenverbrauch durch<br />
den Projektumgriff (Projektumhüllende Bau- und Betriebsphase) und zum anderen Bereiche<br />
in denen Baustraßen errichtet werden berücksichtigt. Es wird dabei dargestellt,<br />
welche bedeutsamen Elemente des Siedlungsraumes durch die Errichtung und den Betrieb<br />
des Vorhabens dauerhaft und temporär verlorengehen.<br />
Weiters wird ein Bereich von 500m um den vorhabensbezogenen Projektumgriff sowie<br />
um die Abschnitte der Bestandsstrecke berücksichtigt, auf denen immissionsseitige<br />
Wirkfaktoren durch die Frequenzerhöhung nicht ausgeschlossen werden können. Hier<br />
werden für die immissionsbezogenen Fachgutachten Elemente des Siedlungsraums<br />
nachrichtlich dargestellt (insbesondere Siedlungsstruktur laut Flächenwidmungsplänen<br />
und örtlichen Entwicklungskonzepten), da hier Einflüsse aus Immissionswirkfaktoren auftreten<br />
können.<br />
Der Untersuchungsraum für den Indikator überörtliche Raumplanung erstreckt sich auf<br />
regionale und überregionale Wirkzusammenhänge und geht über den Untersuchungsraum<br />
für Siedlungsgebiete hinaus. Dieser funktionale Untersuchungsraum umfasst regionale<br />
und überregionale Konzepte deren Geltungsbereich auf entsprechend größerer<br />
Betrachtungsebene angesiedelt ist.<br />
Der Untersuchungsraum für den Indikator Wirtschaftsraum erstreckt sich auf die regional-<br />
und kommunalwirtschaftlichen Wirkzusammenhänge und wird wie die Belange der<br />
überörtlichen Raumplanung auf übergeordneter Betrachtungsebene abgehandelt.<br />
Landwirtschaft und Boden (26)<br />
Für die Darstellung einer flächigen Bodenbeanspruchung wird zum einen der dauerhafte<br />
Projektumgriff (Bahn- und projektbedingte Straßenanlagen) sowie Bereiche in denen<br />
temporäre Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustraßen und -wege errichtet werden,<br />
berücksichtigt. Es wird dabei dargestellt, welche bedeutsamen Funktionen des Bodens<br />
durch die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens flächig verloren gehen oder beispielsweise<br />
durch hohe Auflasten oder Druckbelastungen während der Bauphase funktionell<br />
beeinträchtigt werden können.<br />
Weiters wird ein Bereich von 300m um den vorhabensbezogenen Projektumgriff sowie<br />
um die Abschnitte der Bestandsstrecke berücksichtigt auf denen immissionsseitige<br />
Wirkbeziehungen durch Frequenzerhöhung nicht ausgeschlossen werden können. In<br />
diesen Bereichen wird dargestellt, welche Einflüsse aus Luftschadstoffimmissionen für<br />
die Landwirtschaft auftreten und welche Beeinträchtigung von Nutzungen daraus abgeleitet<br />
werden können.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 34<br />
Einlage 16/01
Forstwirtschaft (27)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Als Untersuchungsraum wird ein Puffer von jeweils 50 m links und rechts der geplanten<br />
und bestehenden Trasse sowie aller für die Umsetzung des Bauvorhabens relevanten<br />
Nebenanlagen gewählt.<br />
Es erfolgte eine detaillierte Erfassung forstlicher Parameter, um nachvollziehbar die Wirkungen<br />
des gegenständlichen Projekts in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf die<br />
Forstwirtschaft (Verlust von Wald i.S. von § 19 ForstG) darzustellen und Auswirkungen<br />
des Waldverlustes auf die benachbarten Waldflächen im Eingriffsraum zu beurteilen.<br />
In dieser Detailuntersuchung wurden auch die Standortsmerkmale im Hinblick auf die<br />
Wiederaufforstung (oder zur Ausweisung verdichtungsempfindlicher Standorte) mit aufgenommen<br />
und es wurden eindeutige Aussagen zur Waldfeststellung i.S. von § 19<br />
ForstG getroffen.<br />
Jagdwirtschaft (28)<br />
Als Untersuchungsraum wird ein Puffer von rund 500m links und rechts der Trasse gewählt.<br />
Abhängig von vorhandenen Vernetzungsstrukturen der künstlichen bzw. natürlichen<br />
Lebensraumgrenzen kann dieser Puffer enger oder weiter gefasst sein.<br />
Wasserwirtschaft (29)<br />
Da bei reiner Erhöhung der Zugzahlen ohne gleiskörperbezogene Baumaßnahmen erhebliche<br />
Umweltauswirkungen auf die Wasserwirtschaft (Oberflächenwässer) ausgeschlossen<br />
werden können, wird der Beurteilungsraum (nur betriebsbedingte Auswirkungen)<br />
nicht weiter untersucht. Auch bei Errichtung von Lärmschutzwänden außerhalb der<br />
Baubereiche können relevante Auswirkungen auf Oberflächengewässer ausgeschlossen<br />
werden, da diese weder gesonderte Entwässerungsmaßnahmen (z.B. Drainagierung<br />
und konzentrierte Einleitung) noch Wasserhaltungsmaßnahmen in der Bauphase erfordern.<br />
Somit verbleiben für den fachspezifischen Untersuchungsraum sämtliche Bereiche, in<br />
denen vorhabensbezogene, bauliche Maßnahmen an der Gleisanlage durchgeführt<br />
werden (betriebs- und baubedingte Auswirkungen). Hier wird beiderseits der Trasse ein<br />
Puffer von etwa 500 m betrachtet. Dieses gewährleistet einen ausreichenden Betrachtungsraum<br />
für alle zu untersuchenden wasserwirtschaftlichen Belange.<br />
Sämtliche Oberflächengewässer wurden im Untersuchungsraum erhoben und die maßgeblichen<br />
Gewässer in Trassennähe bzw. in den geplanten Querungsbereichen näher<br />
untersucht.<br />
Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft (30)<br />
Da sich das geplante Bauvorhaben im Wesentlichen an der bestehenden Bahnstrecke<br />
orientiert, wird der Untersuchungsraum durch die bestehende Trasse vorgegeben. Der<br />
gesamte Raum des Unteren Mühlviertels, durch den die Bahnlinie verläuft, ist von zahlreichen<br />
Fließgewässern durchzogen, die alle Teil des Donaueinzugsgebietes sind. Daneben<br />
existieren Stillgewässer (Fischteiche) und Gräben, letztere vor allem entlang der<br />
Donau.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 35<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der räumliche Untersuchungsrahmen umschließt die relevanten Abschnitte all jener<br />
Gewässer, für die projektbedingte Auswirkungen nicht explizit ausgeschlossen werden<br />
können. Dabei handelt es sich um solche Gewässer, welche innerhalb des „Antraggegenstandes<br />
und zugehöriger Beurteilungsraum“ liegen und für die baubedingte Wirkungen<br />
nicht ausgeschlossen werden können. Für alle anderen Gewässer (innerhalb des<br />
„Beurteilungsraumes“), an denen keine zusätzlichen baulichen Veränderungen im Zuge<br />
des Vorhabens geplant sind und in die auch in der Betriebsphase nicht eingeleitet wird<br />
(natürliche Gewässer), beschränkt sich der Leistungsteil Gewässerökologie auf eine<br />
fachlich fundierte „no-impact-Aussage“. Detaillierte Erhebungen im Sinn der Leitfäden<br />
des Lebensministeriums (s.u.) erfolgten demnach an folgenden Fließgewässern: Finstergrabenbach,<br />
Reichenbach, Erletbach, Gusen (bei St. Georgen mit unbenanntem Gerinne<br />
sowie bei Lungitz), Feldaist, Jaunitz und Zubringer zum Froscherbach.<br />
Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume (31)<br />
Als Untersuchungsraum für den Bereich Tiere werden im „Antragsgegenstand und zugehörigen<br />
Beurteilungsraum“ all jene Tierlebensräume betrachtet, die innerhalb von<br />
300m beiderseits der Trasse des betreffenden Streckenabschnittes liegen. Für Tierarten<br />
die ausgedehnte Areale bewohnen und den Untersuchungsraum als Teilhabitat nutzen<br />
bzw. für solche, die ein ausgeprägtes räumliches Bewegungsverhalten aufweisen, wurden<br />
auch der umliegende Raum sowie die wesentlichen Bewegungsachsen in die Betrachtung<br />
einbezogen.<br />
Im Bereich des „Beurteilungsraums“, der sich außerhalb der Baubereiche auf die Streckenabschnitte<br />
zwischen St. Georgen und dem Bahnhof Summerau (ausgenommen der<br />
fünf Bahnhofsumbauten, diese sind im Antragsgegenstand abgebildet) bezieht, wird eine<br />
Habitatpotenzialanalyse schutzwürdiger Tiere (Wirbellose, Vögel, Lurche, Säuger)<br />
durchgeführt, bei der vorhandene Daten durch eine Übersichtsbegehung verifiziert werden.<br />
Diese Erhebung konzentriert sich dabei auf die durch die Analyse ermittelten Tierarten,<br />
die gegenüber relevanten Wirkungspfaden (potentielle Kollisionen, Auswirkungen<br />
durch Schall) empfindlich sind.<br />
Als Untersuchungsraum für den Bereich Pflanzen im Bereich des zweigleisigen Ausbaus<br />
wird ein Puffer von rund 500m links und rechts der Trasse gewählt. Abhängig von<br />
vorhandenen Vernetzungsstrukturen der künstlichen bzw. natürlichen Lebensraumgrenzen<br />
kann dieser Puffer enger oder weiter gefasst sein.<br />
Im Bereich der Bahnhöfe wird ein Puffer von rund 300m links und rechts der Trasse gewählt.<br />
Abhängig von vorhandenen Vernetzungsstrukturen der künstlichen bzw. natürlichen<br />
Lebensraumgrenzen kann dieser Puffer in seiner Längsausdehnung unterschiedlich<br />
weit gefasst sein.<br />
Außerhalb der Baubereiche wird als Untersuchungsraum für die Beschreibung der Lebensräume<br />
ein Puffer von 100m links und rechts der bestehenden Trasse abgegrenzt.<br />
Geologie und Grundwasser (32)<br />
Der Untersuchungsraum im Fachbereich Geologie und Grundwasser erstreckt sich im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung von Bodenaufschlüssen bzw. Grundwassermess-<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 36<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
stellen vorwiegend auf den unmittelbaren Bereich des Bahnprojekts. Entlang des gesamten<br />
Projektsabschnitts sind im Hinblick auf hydrogeologische Fragestellungen Bohrungen<br />
zu Grundwassermessstellen ausgebaut worden. Darüber hinaus wurde eine<br />
geologisch-hydrogeologische Kartierung im Trassenumfeld durchgeführt.<br />
In vertikaler Richtung erstreckt sich der Untersuchungsraum, entsprechend der Teufe<br />
der Untergrundaufschlüsse, bis zu 25 m unter GOK. Die Erhebungen und Auswertung<br />
von vorhandenen Unterlagen zur Untergrund- und Grundwassersituation sowie die darauf<br />
basierenden regionalen Kenntnisse zur Geologie und Hydrogeologie reichen naturgemäß<br />
über die vorgenannten Grenzen hinaus. Die Erhebung von Grundwassernutzungen<br />
sowie von Abbaurechten erfolgte in einem Korridor zwischen ca. 0,5 km und ca. 1,0<br />
km Gesamtbreite um die Bahnachse.<br />
Da außerhalb der Baubereiche sind keine geologisch oder hydrogeologisch relevanten<br />
Auswirkungen zu erwarten sind, erfolgen keine Untersuchungen bzw. Erhebungen.<br />
Boden- u. Grundwasserchemie, Abfallwirtschaft, Altstandorte (33)<br />
Die räumliche Abgrenzung UVE ist durch die unmittelbaren Projektsgrenzen (Projektumgriff)<br />
gegeben. Es bestehen im gegenständlichen Projekt keine für das Fachgutachten<br />
relevanten Tatbestände, welche außerhalb dieses Projektrahmens wirken.<br />
Landschafts- und Ortsbild, Freizeit und Erholung (34)<br />
Für den Fachbereich Landschafts- und Ortsbild beträgt der Untersuchungsraum 500<br />
m beiderseits der geplanten und bestehenden Trasse, da in diesem Korridor die voraussichtlichen<br />
Projektwirkungen erfasst werden können. In den Bereichen, in denen sich die<br />
visuelle Wirkzone weiter als 500 m vom Trassenband erstreckt, werden sowohl die bestehenden<br />
Sichtbeziehungen als auch ihre Beeinträchtigungen für den Bereich dargestellt<br />
und berücksichtigt.<br />
Das Ortsbild ist integraler Bestandteil der Bewertung des Landschaftsbildes. Wirkungsbeziehungen<br />
zwischen dem Vorhaben und dem Ortsbild bestehen zum Teil nur bis zum<br />
Ortsrand, bei entsprechendem Verlauf der Bahntrasse jedoch auch in innerörtlichen Bereichen.<br />
Die Erfassung und Bewertung des Ortsbildes konzentriert sich auf Sichtbeziehungen<br />
zwischen relevanten Ortsteilen und der Bahntrasse sowie der Qualität von relevanten<br />
Ortsrändern. Diese Ergebnisse sind Bestandteil des Gesamtbewertungsverfahrens<br />
für das Schutzgut Landschaftsbild. Da die Ortsränder der Siedlungsbereiche unmittelbar<br />
außerhalb des Untersuchungsraumes nicht von der Trasse beeinträchtigt werden<br />
können, wurde auf eine Ausweitung des Untersuchungsraumes verzichtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Fachbereich Freizeit und Erholung ergibt sich aus der<br />
Wahrnehmbarkeit des Vorhabens im Bereich erholungsrelevanter Landschaftsräume<br />
sowie der möglichen Auswirkung auf großräumige Erholungsfunktionen. Es wird ein Puffer<br />
von je 500 m beiderseits der Trasse betrachtet. Dies entspricht der Reichweite der<br />
maximalen Projektwirkung, innerhalb derer erhebliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 37<br />
Einlage 16/01
Sach- und Kulturgüter (35)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der Untersuchungsraum zur Erfassung von Sach- und Kulturgütern umfasst generell jeweils<br />
500 m beiderseits der Bahntrasse. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Sach- und<br />
Kulturgüter, die im potentiellen Einflussbereich des Vorhabens (Wirkungsbeziehungen)<br />
und der dazugehörigen Baustellenbereiche liegen, erfasst werden. Für die Erfassung<br />
des Themenkomplexes „Elektrokorrosion an Rohrleitungsinfrastruktur“ wird dieser Bereich<br />
im Bereich potentiell betroffener Rohrleitungen selektiv erweitert.<br />
Für die Untersuchung der Wirkung des Vorhabens auf Sachgüter wird primär das Baufeld,<br />
also jene Flächen, die bei der Errichtung der Bahntrasse, der Nebenanlagen und<br />
der Straßenumbauten unmittelbar in Anspruch genommen oder vorübergehend funktional<br />
unterbrochen bzw. eingeschränkt werden. Besonderer Augenmerk liegt auf solchen<br />
Sachgütern, die geeignet sind durch Ihre vorhabensbedingte Veränderung mittelbare<br />
Umweltauswirkungen hervorzubringen.<br />
Ergänzend dazu wird jener Bereich erfasst, in dem eine Beeinträchtigung der Nutzung<br />
von Gebäuden durch Erschütterungen und Sekundärschall möglich ist. Dieser Untersuchungsraum<br />
wird mit je 70 m beiderseits der Gleisachse und der Baubereiche definiert.<br />
Damit werden Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb und aus der Errichtung des Vorhabens<br />
berücksichtigt. Bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen – wie Sprengungsarbeiten<br />
– wird der Untersuchungsraum lokal auf 150 m erweitert.<br />
Bis zu genannten Entfernungswerten sind Erschütterungen wahrnehmbar. Außerhalb<br />
dieser Reichweite sind Auswirkungen auszuschließen. Demnach kann für Sachgüter der<br />
generelle Untersuchungsraum von 500 m beiderseits der Trasse aufgrund der Fokussierung<br />
auf das Baufeld und der maximalen Reichweite von Erschütterungen auf einen engeren<br />
Untersuchungsraum eingeschränkt werden.<br />
Der Untersuchungsraum für die Bestandsaufnahme sichtbarer Kulturgüter umfasst einen<br />
Korridor von 500 m beiderseits der projektierten Trasse. Die Darstellung der Kulturgüter<br />
erfolgt vollständig mit dem Zweck die mögliche Veränderung der Ensemblewirkung<br />
von Denkmalen zu erfassen. Der engere Untersuchungsraum bezieht sich auf die direkte<br />
Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben.<br />
Klima- und Energiekonzept (36)<br />
Alle Gasbestandteile, die in der Atmosphäre eine langjährige Verweildauer besitzen,<br />
wozu auch die Treibhausgase gehören, werden infolge der turbulenten Witterungsprozesse<br />
weltweit durchmischt. Im Gegensatz zum Mikroklima ist beim Klimakonzept nicht<br />
der Untersuchungsraum von Bedeutung, da dieser letzten Endes global zu definieren ist,<br />
sondern das Ausmaß, in dem die Freisetzung von Treibhausgasen durch dieses Projekt<br />
beeinflusst werden wird.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> LBP (37)<br />
Der Untersuchungsrahmen für die Landschaftspflegerische Begleitplanung wird über die<br />
erforderlichen Maßnahmen zur Ableitung von Maßnahmen für die der ökologie-, boden-<br />
und landschaftsbildbezogenen Fachbeiträge definiert. Verortbare Maßnahmen sind<br />
grundsätzlich im trassennahen Bereich vorgesehen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 38<br />
Einlage 16/01
2.2 Zeitliche Abgrenzung und verkehrliche Grundlagen<br />
2.2.1 Eisenbahnverkehr<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Im Rahmen des Vorhabens wurde seitens der ÖBB durch den Fachdienst "Betriebserfordernisse"<br />
ein Betriebsprogramm als Bemessungsgrundlage für die Dimensionierung<br />
von Infrastrukturanlagen ermittelt und für den Prognosezeitraum 2025 ausgelegt.<br />
Es werden darin drei Abschnitte unterschieden:<br />
• Linz - St.Georgen (Optimierung Nahverkehr durch zweigleisigen Ausbau)<br />
• St.Georgen - Pregarten (Optimierung Nahverkehr durch Verbesserung Taktfrequenz)<br />
• Pregarten - Summerau (Modernisierung der Bahnhöfe)<br />
Die Zugzahlen Bestand 2007/2008 basieren auf der Auswertung der Betriebsdaten mehrerer<br />
vergangener Jahre, wobei der Zeitraum mit dem im Vergleich geringsten Zugaufkommen<br />
herangezogen wurde. Unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wird somit im<br />
Sinne eines "Worst-Case-Szenarios" die größtmögliche Differenz zwischen Bestand<br />
bzw. Planfall "0" 2025 und dem Prognosefall 2025 abgebildet.<br />
Der Planfall "0" 2025 bildet jenen Zustand ab, in dem keine Ausbaumaßnahmen an der<br />
Bahnanlage erfolgen. Er orientiert sich an den Bestandszahlen und resultiert aus der<br />
Annahme, dass bei unveränderter Leistungsfähigkeit der Strecke die Fortschreibung der<br />
Zugzahlen etwa dem Verlauf der vergangenen Jahre folgt. Bei diesen Annahmen wurde,<br />
im Sinne der Umweltvorsorge, ebenfalls ein "Worst-Case-Szenario" unterstellt. Unvorhersehbare<br />
allgemeinwirtschaftliche und soziale Aspekte bleiben unberücksichtigt.<br />
Der Prognosefall 2025 entspricht dem von der ÖBB nach Umsetzung der Ausbaumaßnahmen<br />
angestrebten Betriebsprogramm 2025. Für den Abschnitt Pregarten bis<br />
Summerau wird die Möglichkeit berücksichtigt, künftig mit 108 statt – wie im Betriebsprogramm<br />
ursprünglich vorgesehen – 75 Züge zu fahren. Dies um eine entsprechende<br />
Flexibilität für künftig mögliche, zusätzliche Bestellungen von Nahverkehrszugsverbindungen<br />
in diesem Raum zu gewährleisten (mit * gekennzeichnete Werte in nachfolgenden<br />
Tabellen).<br />
Gesamt<br />
Linz Hbf -<br />
Linz Franckstraße<br />
Linz Franckstraße -<br />
St.Georgen a.d.G.<br />
St.Georgen a.d.G. -<br />
Pregarten<br />
Pregarten -<br />
Summerau<br />
Bestand<br />
2007/2008<br />
Tabelle 7: Zugzahlen Gesamtübersicht<br />
Planfall "0"<br />
2025<br />
Prognosefall<br />
2025<br />
Veränderung<br />
84 84 135 + 60 %<br />
67 67 135 + 100 %<br />
67 67 108 + 60 %<br />
54 54 (75)<br />
108*<br />
(+ 40 %)<br />
+ 100 %*<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 39<br />
Einlage 16/01
Zugstypen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Im Einzelnen stellen sich gegliedert nach Personenzügen sowie Güter- und Dienstzügen<br />
die Zugzahlen folgendermaßen dar:<br />
Personenverkehr<br />
Linz Hbf -<br />
Linz Franckstraße<br />
Linz Franckstraße -<br />
St.Georgen a.d.G.<br />
St.Georgen a.d.G. -<br />
Pregarten<br />
Pregarten -<br />
Summerau<br />
Bestand<br />
2007/2008<br />
Tabelle 8: Zugzahlen Personenverkehr<br />
Güter- und<br />
Dienstverkehr<br />
Linz Hbf -<br />
Linz Franckstraße<br />
Linz Franckstraße -<br />
St.Georgen a.d.G.<br />
St.Georgen a.d.G. -<br />
Pregarten<br />
Pregarten -<br />
Summerau<br />
Planfall "0"<br />
2025<br />
Prognosefall<br />
2025<br />
Veränderung<br />
47 47 93 + 100 %<br />
46 46 93 + 100 %<br />
46 46 66 + 40 %<br />
26 26 (31)<br />
64*<br />
Bestand<br />
2007/2008<br />
Tabelle 9: Zugzahlen Güter- und Dienstverkehr<br />
Planfall "0"<br />
2025<br />
Prognosefall<br />
2025<br />
(+ 20 %)<br />
+ 150 %*<br />
Veränderung<br />
37 37 42 + 10 %<br />
21 21 42 + 100 %<br />
21 21 42 + 100 %<br />
28 28 44 + 60 %<br />
In nachfolgender Tabelle sind die oben genannten Zugzahlen für die Bestandssituation<br />
nach Zugstypen (gemäß ONR 305011/Ausgabe 2004) gegliedert dargestellt. Folgende<br />
Zugstypen werden dabei unterschieden:<br />
S Schnellzüge<br />
E/R Eil- und Regionalzüge<br />
FG Ferngüterzüge<br />
NG Nahgüterzüge<br />
DZ Dienstzüge<br />
Tabelle 10: Zugstypen nach ONR 305011/2004<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 40<br />
Einlage 16/01
Abschnitt<br />
Tabelle 11: Aufteilung Zugtypen im Bestand gem. ONR 305011 Ausgabe 2004<br />
Traktionstyp<br />
Zugstyp<br />
ONR 305011<br />
(2004)<br />
Länge<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Anzahl<br />
[m] Tag Nacht Gesamt<br />
Linz Hbf. - Franckstr. Z 2 S 170 3 1 4<br />
Z 4 E/R 110 25 3 28<br />
Z 2 E/R 110 13 2 15<br />
Z 6 FG 400 14 5 19<br />
Z 6 NG 100 7 1 8<br />
Z 8 DZ 20 9 1 10<br />
Summe 71 13 84<br />
Franckstr. - St.Georgen Z 2 S 170 3 1 4<br />
Z 4 E/R 110 25 3 28<br />
Z 2 E/R 110 13 2 15<br />
Z 6 FG 400 14 5 19<br />
Z 6 NG 100 0 0 0<br />
Z 8 DZ 20 1 1 2<br />
Summe 56 12 68<br />
St.Georgen - Pregarten Z 2 S 170 3 1 4<br />
Z 4 E/R 110 25 3 28<br />
Z 2 E/R 110 13 2 15<br />
Z 6 FG 400 14 5 19<br />
Z 6 NG 100 0 0 0<br />
Z 8 DZ 20 1 1 2<br />
Summe 56 12 68<br />
Pregarten - Summerau Z 2 S 170 4 0 4<br />
Z 4 E/R 110 11 3 15<br />
Z 2 E/R 110 6 2 7<br />
Z 6 FG 400 14 7 21<br />
Z 6 NG 100 1 1 2<br />
Z 8 DZ 20 4 1 5<br />
Summe 40 14 54<br />
Aufbauend auf dem Betriebsprogramm 2025 wird für das Vorhaben festgelegt, dass bei<br />
Betriebsführung im Regelbetrieb keine Erhöhung der absoluten Zugzahlen mit<br />
Dieseltraktion gegenüber dem Bestand erfolgt, es werden im Regelbetrieb alle planmäßigen<br />
Züge grundsätzlich mit elektrischer Traktion bespannt.<br />
In Ausnahmefällen (beispielsweise außerbetriebliche Ereignisse wie Oberleitungsschäden<br />
oder Einsatz von Bauzügen) kann es zum Einsatz von Dieseltraktion kommen. Der<br />
prognostizierte Anteil von 5% Dieseltraktion an der Gesamttraktion ist im Jahresdurchschnitt<br />
als Maximalwert zu betrachten.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 41<br />
Einlage 16/01
2.2.2 Straßenverkehr<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Zur Ermittlung der durch das Eisenbahnvorhaben verursachten Verkehrszuwächse im<br />
bahnnahen, nachgelagerten Straßennetz und davon ausgehenden Immissionszunahmen<br />
werden Aussagen über Veränderungen im Straßenverkehr getroffen. Diese Aussagen<br />
sind v.a. für die Fachgutachten Schalltechnik und Luftschadstoffe relevant.<br />
Im Rahmen der Beurteilung der vorhabensverursachten Zuwächse im Straßennetz werden<br />
Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteile im motorisierten Individualverkehr im<br />
Umfeld der Vorhabensbestandteile (v.a. P&R Anlagen der Bahnhöfe und Haltestellen<br />
sowie relevanten Straßenverlegungen und Baustraßen) untersucht. Diese werden für die<br />
Betriebsphase im Wesentlichen durch prognostizierte Fahrgastzuwächse bei korrespondierender<br />
Verkehrsmittelwahl ermittelt und unterscheiden sich – bei Bahnhöfen und Haltestellen<br />
– nach P&R-Verkehr sowie Bring- und Abholverkehr mit motorisierten Individualverkehrsmitteln.<br />
Für die Bauphase sind im Wesentlichen die baubedingten Materialströme<br />
(LKW-Verkehr) maßgeblich.<br />
Auf Basis der Bestandsverkehrsdaten (Verkehrszählung Land Oberösterreich, Verkehrsuntersuchung<br />
des Landes Oberösterreich zur S10 sowie eigene Erhebungen) wird<br />
eine Verkehrsprognose für den Planfall „0“ im Jahr 2025 (Betriebsphase - Verkehrswirksamkeit<br />
des neuen Betriebsprogramms) und im Jahr 2012 (Bauphase - Baubeginn) erstellt,<br />
die allgemeine Verkehrszunahmen (Regelannahme Zuwachsrate: 1,5% auf Landesstraßen<br />
B und L, 0% auf Gemeindestraßen) berücksichtigt.<br />
Die Prognosedaten für das Landesstraßennetz für den Planfall „0“ wurden im Rahmen<br />
der Vorhabensuntersuchung modelliert. Darauf aufbauend werden vorhabensbedingte<br />
Verkehrszuwächse (Baustellenverkehr und Zunahmen im Hol-, Bring- und P&R-Verkehr)<br />
dargestellt. Berücksichtigt werden dabei alle Straßen und Wege, auf denen der<br />
vorhabensbedingte Verkehrszuwachs mehr als 20% jenes Verkehrs ausmacht, der<br />
durch nicht vorhabensbedingte, allgemeine Verkehrszuwächse entsteht (bezogen auf<br />
Planfall „0“ 2025 im relevanten Straßennetz). Vorhabensbezogene Verkehrszuwächse<br />
unter 20% können dabei als irrelevant erachtet werden, da die Zunahmen für die maßgeblichen<br />
Betrachtungen Schalltechnik und Luftschadstoffe unbedeutend sind.<br />
Untersuchungsparameter und Prognosewerte<br />
Für Abschnitte zwischen Kreuzungspunkten im öffentlichen Straßennetz wurden folgende<br />
relevanten Verkehrsparameter untersucht (Betriebsphase: 2025, Bauphase: 2012):<br />
• Durchschnittlicher Werktagsverkehr DTVw<br />
• Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke MSV während der Zeiträume Tag (6 bis<br />
19 Uhr), Abend (19 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr)<br />
• Schwerverkehrsanteil pS im DTVw<br />
• Schwerverkehrsanteil pS im MSV während der Zeiträume Tag, Abend und Nacht<br />
• Anteil leichter Lkw am Schwerverkehr (konstant über die Zeiträume).<br />
• Spitzenstundenverkehrsstärke (nur Betriebsphase)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 42<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Für die P&R-Anlagen wurden folgende relevanten Verkehrsparameter untersucht:<br />
• Durchschnittlicher Werktagsverkehr DTVw (Zu- und Abfahrten)<br />
• Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke MSV während der Zeiträume Tag (6 bis<br />
19 Uhr), Abend (19 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr)<br />
• Spitzenstundenverkehrsstärke Tag (24h)<br />
• Unterscheidung in Fahrten nach einer Abstelldauer von < 2 Stunden (Bring-<br />
/Abholverkehr) und > 6 Stunden (P&R-Verkehr)<br />
Prognosegrundlagen - Betriebsphase<br />
Wesentliche Grundlage für die Zunahme des vorhabensbedigten Straßenverkehrs in der<br />
Betriebsphase bilden die prognostizierten Fahrgastzuwächse.<br />
Abschnitt Annahme Zuwachs Fahrgastzahlen<br />
Linz Franckstraße - St. Georgen + 100%<br />
St. Georgen - Pregarten + 70%<br />
Pregarten - Summerau + 50%<br />
Tabelle 12: Zunahmen der Fahrgastzahlen zufolge des Ausbaus<br />
Der Zuwachs an Fahrgästen wird mittels eines Modells zur Verkehrsmittel- und Routenwahl<br />
(Basis RVS 04.02.11) auf die Verkehrsträger umgelegt, woraus sich der Zuwachs<br />
an Fahrten im motorisierten Individualverkehr (P&R-Verkehr und Bring- und Abholverkehr)<br />
ergibt. Dabei wird unterstellt, dass sich bei gleichbleibenden verkehrspolitischen<br />
Rahmenbedingungen das Verkehrsverhalten der Fahrgäste nicht verändert.<br />
Nachfolgend werden die relevanten Verkehrsquerschnitte für die Untersuchung der Betriebsphase<br />
dargestellt. Die Auflassung des niveaugleichen Bahnübergangs bei der<br />
Haltstelle Pulgarn und die etwa 500m östlich geplante Errichtung des niveaufreien<br />
Ersatzquerungsbauwerkes zwischen B3 und der L569 stellt dabei eine bloße Verlagerung<br />
einer Verkehrsrelation dar („gelbe Markierung“). Verkehrsrelationen, an denen es<br />
durch das Vorhaben mehr als 20% Verkehrszunahme kommt, sind „grün“ hinterlegt dargestellt.<br />
Die Lage der Verkehrsquerschnitte (Spalte „BEZ“) kann den Karten zum Fachbeitrag<br />
Verkehrsuntersuchung (Einlage 17/01) entnommen werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 43<br />
Einlage 16/01
BEZ Lage des Querschnitts<br />
Planfall "0" 2025<br />
DTVw<br />
Schwerverkehr<br />
p S<br />
Tabelle 13: DTVw und Schwerverkehr im Straßennetz 2025 (Linz - St.Georgen)<br />
Tabelle 14: DTVw und Schwerverkehr im Straßennetz 2025 (St. Georgen - Pregarten)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Anteil des<br />
Zusatzverkehrs<br />
Prognosefall 2025<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 44<br />
Einlage 16/01<br />
DTVw<br />
Schwerverkehr<br />
p S<br />
Zuwachs<br />
Linz Franckstraße<br />
LFR1 Linz, St.Peter-Straße 1000 10% 100% 1090 9% 9,00%<br />
LFR2 Linz, B3 Kreisverkehr 30080 7% 100% 30170 7% 0,30%<br />
Steyregg<br />
STE1 Bahnhofstraße West 500 5% 10% 530 5% 6,00%<br />
STE2 Windegger Straße 1800 2% 20% 1860 2% 3,33%<br />
STE3 Kirchengasse 500 5% 20% 560 4% 12,00%<br />
STE4 Bahnhofstraße Ost 1800 2% 50% 1960 2% 8,89%<br />
STE5 L569 Linzer Straße Ost 5690 6% 20% 5750 6% 1,05%<br />
STE6 L569 Linzer Straße Süd 6060 6% 30% 6150 6% 1,49%<br />
STE7 B3 westlich der AST Steyregg 27580 7% 0% 27580 7% 0,00%<br />
Pulgarn<br />
PUL1 L569 West 4930 6% 10% 4940 6% 0,20%<br />
PUL2 Straße zum Ort 970 5% 50% 1000 5% 3,09%<br />
PUL3 L569 Ost 11450 5% 40% 11470 5% 0,17%<br />
PUL4 B3 West 26720 8% 0% 26720 8% 0,00%<br />
PUL5 Bahnquerung ALT 10480 5% 0% 0 0% -100,00%<br />
PUL6 Bahnquerung NEU 0 0% 20% 10490 5%<br />
PUL7 B3 Ost 18550 6% 0% 18550 6% 0,00%<br />
St.Georgen Bhf<br />
GBH1 Am Bahnhof West 530 6% 35% 610 5% 15,09%<br />
GBH2 Am Bahnhof Ost 530 6% 35% 610 5% 15,09%<br />
GBH3 Bernsteinstraße West 300 0% 15% 340 0% 13,33%<br />
GBH4 Bernsteinstraße Ost 130 0% 0% 130 0% 0,00%<br />
GBH5 Kellerstraße 180 0% 15% 220 0% 22,22%<br />
St.Georgen Hst<br />
STG1 L569 Mauthausener Str. West 7210 4% 50% 7480 4% 3,74%<br />
STG2 L569 Mauthausener Str. Mitte 7210 4% 25% 7350 4% 1,94%<br />
STG3 L569 Mauthausener Str. Ost 7210 4% 50% 7480 4% 3,74%<br />
BEZ Lage des Querschnitts<br />
Planfall "0" 2025<br />
DTVw<br />
Schwerverkehr<br />
p S<br />
Anteil des<br />
Zusatzverkehrs<br />
Prognosefall 2025<br />
DTVw<br />
Schwerverkehr<br />
p S<br />
Zuwachs<br />
Lungitz<br />
LUN1 L1463 West 2960 6% 20% 3040 6% 2,70%<br />
LUN2 L1463 Mitte 2960 6% 70% 3240 5% 9,46%<br />
LUN3 Straße nach Schörgendorf 500 5% 10% 540 5% 8,00%<br />
LUN4 L1463 Ost 2960 6% 60% 3200 6% 8,11%<br />
LUN5 L1463 Nord 3600 4% 20% 3680 4% 2,22%<br />
LUN6 Zufahrtsstraße von L1410 60 0% 10% 100 0% 66,67%<br />
LUN7 L1410 Nord 2840 11% 40% 3000 10% 5,63%<br />
LUN8 L1410 Süd 2840 11% 40% 3000 10% 5,63%<br />
Katsdorf<br />
KAT1 Zufahrtsstraße Süd 170 17% 40% 200 14% 17,65%<br />
KAT2 Zufahrtsstraße Nord 760 12% 40% 790 12% 3,95%<br />
KAT3 Zufahrtsstraße Ost 800 11% 20% 810 11% 1,25%<br />
KAT4 L1463 Süd 3510 6% 20% 3520 6% 0,28%<br />
KAT5 L1463 Mitte 3510 6% 20% 3520 6% 0,28%<br />
KAT6 L1464 1550 4% 20% 1560 4% 0,65%<br />
KAT7 L1463 Nord 1930 8% 20% 1940 8% 0,52%<br />
Gaisbach Wartberg<br />
GAI1 L1466 West 3250 9% 30% 3290 9% 1,23%<br />
GAI2 L1466 Ost 3250 9% 70% 3340 9% 2,77%<br />
Schloss Haus<br />
SCH1 Lamplgasse Nord 540 4% 70% 610 4% 12,96%<br />
SCH2 Lamplgasse Süd 540 4% 30% 570 4% 5,56%<br />
SCH3 Straße Schönreith 200 4% 10% 210 4% 5,00%<br />
SCH4 Straße Steinpichl 500 5% 20% 520 5% 4,00%<br />
Pregarten<br />
PRE1 L1472 Bahnhofstraße West 8560 6% 75% 8800 6% 2,80%<br />
PRE2 B123 Schleife Nord 10110 11% 20% 10170 11% 0,59%<br />
PRE3 B123 Schleife Süd 11520 11% 55% 11690 11% 1,48%<br />
PRE4 B124 Süd 13170 11% 20% 13230 11% 0,46%<br />
PRE5 B124 Nord 20940 11% 35% 21050 11% 0,53%<br />
PRE6 L1472 Bahnhofstraße Ost 8560 6% 25% 8640 6% 0,93%
BEZ Lage des Querschnitts<br />
Tabelle 15: DTVw und Schwerverkehr im Straßennetz 2025 (Pregarten - Summerau)<br />
Prognosegrundlagen - Bauphase<br />
Planfall "0" 2025<br />
DTVw<br />
Schwerverkehr<br />
p S<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Zur straßenverkehrsbezogenen Darstellung der Bauphase wurde der gesamte Baubereich<br />
in Musterbaustellen eingeteilt, die im Zeitrahmen eines Monats (vier Wochen) abgewickelt<br />
werden können. Die Musterbaustellen bilden Abschnitte ab, in denen dieselben<br />
Bautätigkeiten durchgeführt werden und damit derselbe Bauverkehr erzeugt wird.<br />
Nachfolgende Musterbaustellen wurden definiert.<br />
Der Anteil der leichten Lkw am zusätzlichen Schwerverkehr wird mit 80% angenommen,<br />
jener der schweren Lkw (das sind Sattelschlepper und Lkw mit Anhänger) mit 20%.<br />
Tabelle 16: Musterbaustellen mit Lkw-Verkehr auf Baustraßen<br />
Anteil des<br />
Zusatzverkehrs<br />
Prognosefall 2025<br />
* [Fahrten/Tag als Summe der Zu- und Abfahrten]; Emissionen des Verkehrs auf der Baustelle sind in den Baustellenemissionen<br />
enthalten (vgl. Fachbeiträge Schalltechnik und Luftschadstoffe)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 45<br />
Einlage 16/01<br />
DTVw<br />
Schwerverkehr<br />
p S<br />
Zuwachs<br />
Selker<br />
SEL1 Zufahrtsstraße Haltestelle Nord 200 4% 50% 200 4% 0,00%<br />
SEL2 Zufahrtsstraße Haltestelle Süd 200 4% 50% 200 4% 0,00%<br />
Kefermarkt<br />
KEF1 Am Bahnhof (Süd) 200 4% 100% 280 3% 40,00%<br />
KEF2 Am Bahnhof (Nord) 500 5% 100% 580 4% 16,00%<br />
KEF3 L1469 1570 6% 10% 1580 6% 0,64%<br />
KEF4 L1471 Ost (Unterer Markt) 940 6% 60% 990 6% 5,32%<br />
KEF5 L1471 West 600 6% 30% 620 6% 3,33%<br />
Lasberg St.Oswald<br />
LAS1 Zufahrtsstraße Haltestelle 200 1% 100% 270 1% 35,00%<br />
LAS2 L1471 West 2300 6% 50% 2330 6% 1,30%<br />
LAS3 L1471 Ost 2290 6% 50% 2320 6% 1,31%<br />
Freistadt<br />
FRE1 Zufahrtstraße zum Bahnhof 350 2% 45% 400 2% 14,29%<br />
FRE2 L1498 Ost 4580 4% 80% 4660 4% 1,75%<br />
FRE3 L1498 Mitte 4580 4% 35% 4620 4% 0,87%<br />
FRE4 L1498 West 4580 4% 20% 4600 4% 0,44%<br />
Summerau<br />
SUM1 Zufahrtsstraße Bahnhof Süd 660 6% 90% 770 5% 16,67%<br />
SUM2 Zufahrtsstraße Bahnhof West 390 9% 10% 400 9% 2,56%<br />
Musterbaustelle<br />
L änge der<br />
Musterbaustelle<br />
[m]<br />
Baustraßenverkehr mit L kw (ohne Verfuhr)*<br />
F ahrten pro Tag<br />
Woche<br />
1 2 3 4 maximale mittlere<br />
A Damm einseitig 200 28 168 202 118 202 129<br />
B Bahnhof 328 134 302 168 134 302 185<br />
C E inschnitt+G rabenmauer 200 22 108 206 60 206 99<br />
D Neulage Damm 200 18 262 482 52 482 204<br />
E L inz Ost (Hst. F ranckstr. bis Donau) 63 20 52 40 32 52 36<br />
F L inz West 1 (bis Hst. F ranckstr.) 53 6 40 48 32 48 32<br />
G L inz West 2 (bis Hst. F ranckstr.) 53 8 150 40 28 150 57<br />
H L ungitz 1 110 18 66 136 62 136 71<br />
I L ungitz 2 150 8 106 90 38 106 61<br />
J G aisbach 1 110 0 66 46 30 66 36<br />
K G aisbach 2 100 56 56 102 58 102 68<br />
L K efermarkt 1250 108 184 238 76 238 152<br />
M F reistadt 100 84 130 122 60 130 99<br />
N S ummerau 100 78 258 136 66 258 135
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In nachfolgenden Tabellen sind die erhobenen, bzw. berechneten Verkehrsdaten für die<br />
bauphasenrelevanten Straßenabschnitte im öffentlichen Straßennetz dargestellt.<br />
Ort Nr. Lage/Verbindung<br />
Steyregg Linz<br />
St. Georgen Abwinden<br />
Luftenberg<br />
Tabelle 17: Verkehrserhebungsdaten (Linz - St.Georgen)<br />
Bestand<br />
2010<br />
2012<br />
DTVw<br />
Zuwachs<br />
DTVw pS 1a Zufahrt von Zamenhofstr. 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
2a Zamenhofstraße 1000 0,0% 1000 20% Vergleich St. Peter-Straße<br />
3a Füchselstraße 3000 0,0% 3000 15% kategorisiert<br />
4a Zufahrt Kleingartenanlage Süd 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
5a Zufahrt Kleingartenanlage Nord 300 0,0% 300 0% kategorisiert<br />
6a Zufahrt Kleingartenanlage Ost 300 0,0% 300 0% kategorisiert<br />
2 Stahlstraße West 200 0,0% 200 30% kategorisiert<br />
5 Stahlstraße Ost 200 0,0% 200 30% kategorisiert<br />
9 Linzer Straße West 1800 0,0% 1800 10% Vergleich Windegger Straße<br />
10 Bahnhofstraße West 500 0,0% 500 5% kategorisiert<br />
12 Bahnhofstraße Ost 1800 0,0% 1800 2% eigene Erhebung<br />
14 Zufahrt Linzer Straße 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
16 Linzer Straße Süd 4850 1,5% 5000 6% eigene Erhebung<br />
18 Linzer Straße Ost 4550 1,5% 4690 6% eigene Erhebung<br />
21 Gewerbeallee 200 0,0% 200 10% kategorisiert<br />
22 Linzer Straße Südost 4850 1,5% 5000 6% Vergleich Linzer Straße Süd<br />
24 Zufahrtsstraße Gewerbe an B3 50 0,0% 50 10% kategorisiert<br />
27 Mauthausener Straße 4550 1,5% 4690 6% Vergleich Linzer Straße Ost<br />
30 L569 Pleschinger Straße 2980 1,5% 3070 6% LTU Überführung Pulgarn, Schimetta<br />
30a Querung Pulgarn alt 6460 1,5% 6660 5% LTU Überführung Pulgarn, Schimetta<br />
43 L569 Luftenbergstraße West 8200 1,5% 8450 5% LTU Überführung Pulgarn, Schimetta<br />
43a L569 Luftenbergstraße Mitte 8200 1,5% 8450 5% LTU Überführung Pulgarn, Schimetta<br />
43b L569 Luftenbergstraße Ost 8200 1,5% 8450 5% LTU Überführung Pulgarn, Schimetta<br />
47 Steininger Straße 140 0,0% 140 13% Vergleich Ederstraße, Abwinden<br />
47a Steininger Straße Süd 140 0,0% 140 13% Vergleich Ederstraße, Abwinden<br />
54 Straße Untersteining 140 0,0% 140 13% Vergleich Ederstraße, Abwinden<br />
58 Ederstraße 140 0,0% 140 13% eigene Erhebung<br />
61 Feldweg 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
65 Erletweg 140 0,0% 140 13% Vergleich Ederstraße, Abwinden<br />
68 Zufahrtsstraße Im Fall 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
69 Straße Im Fall 530 0,0% 530 6% Vergleich Straße Am Bahnhof West<br />
71 Nelkenstraße/Luftensteiner Straße 100 0,0% 100 0% kategorisiert<br />
73 Lilienweg Süd 200 0,0% 200 0% kategorisiert<br />
73a Lilienweg Nord 200 0,0% 200 0% kategorisiert<br />
77 Oberfeldstraße Nord 500 0,0% 500 2% kategorisiert<br />
78 Oberfeldstraße Ost 500 0,0% 500 2% kategorisiert<br />
81 Dorfweg 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
84 Zufahrtsstraße Kleingartenanlage 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
86 Oberfeldstraße Süd 500 0,0% 500 2% kategorisiert<br />
87 Zufahrt von Straße Am Bahnhof West 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
88 Straße Am Bahnhof Ost 530 0,0% 530 6% eigene Erhebung<br />
89 Bernsteinstraße 300 0,0% 300 0% eigene Erhebung<br />
93a Zufahrt zur Zufahrtsstraße P&R St.Georgen 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
94 L569 Mauthausener Straße 5770 1,5% 5940 4% DORIS<br />
95 L569 Linzer Straße 5770 1,5% 5940 4% DORIS<br />
96 L1463 Gusentalstraße 2370 1,5% 2440 6% DORIS<br />
97 Straße Abwinden/Dorf 1 530 0,0% 530 6% Vergleich Straße Am Bahnhof West<br />
98 Straße Abwinden/Dorf 2 530 0,0% 530 6% Vergleich Straße Am Bahnhof West<br />
99 Straße Abwinden/Dorf 3 530 0,0% 530 6% Vergleich Straße Am Bahnhof West<br />
100 Straße Abwinden/Dorf 4 530 0,0% 530 6% Vergleich Straße Am Bahnhof West<br />
101 Straße Am Bahnhof West 530 0,0% 530 6% eigene Erhebung<br />
Die Verkehrsdaten stammen aus mehreren Quellen. Einige Querschnitte wurden gemäß<br />
ihrer verkehrlichen Bedeutung kategorisiert und die Parameter anhand vergleichbarer<br />
Querschnitte ermittelt. Weitere Querschnitte wurden bei Stichproben- und Tageszählungen<br />
im Jahr 2010 erhoben. Die Querschnittsdaten im Bereich Pulgarn stammen aus der<br />
lärmtechnischen Untersuchung zum Straßenprojekt B3 Überführung Pulgarn (Land OÖ,<br />
Büro Schimetta). Weitere Verkehrsdaten wurden aus der Verkehrszählungsdatenbank<br />
des Landes Oberösterreich entnommen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 46<br />
Einlage 16/01<br />
Quelle*
Ort<br />
Nr.<br />
Lungitz<br />
Gaisbach<br />
Kefermarkt<br />
Freistadt<br />
Summerau<br />
Tabelle 18: Verkehrserhebungsdaten (St.Georgen - Summerau)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Angaben stammen aus mehreren Quellen. Einige Querschnitte wurden gemäß ihrer<br />
verkehrlichen Bedeutung kategorisiert und die Parameter anhand vergleichbarer Querschnitte<br />
ermittelt. Weitere Querschnitte wurden bei Stichproben- und Tageszählungen im<br />
Jahr 2010, bzw. einer ÖBB-internen Zählung zu P&R Anlagen im Jahr 2009 erhoben.<br />
2.3 Inhaltliche Abgrenzung<br />
Bestand<br />
2010<br />
2012<br />
DTVw<br />
Zuwachs<br />
DTVw pS<br />
103 Zufahrt zur Bst.-Einrichtungsfläche West 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
106 Zufahrt zum Parkplatz Ost 60 0,0% 60 0% eigene Erhebung<br />
107 Zufahrt von L1410 Nord 60 0,0% 60 0% eigene Erhebung<br />
108 Zufahrt von L1410 Süd 300 0,0% 300 0% kategorisiert<br />
109<br />
Lage/Verbindung<br />
Zufahrt von L1466 zur<br />
Bst.-Einrichtungsfläche Süd<br />
0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
110 Feldweg von L1469 Süd 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
113 Feldaistweg Süd 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
115 Am Bahnhof Süd/Lehen 200 0,0% 200 4% kategorisiert<br />
116 Am Bahnhof Nord (Mitte) 500 0,0% 500 5% kategorisiert<br />
117 Am Bahnhof Nord (Nord) 500 0,0% 500 5% kategorisiert<br />
119 Feldaistweg Nord 0 0,0% 0 0% kategorisiert<br />
122 Zufahrtsstraße zum Bahnhof 350 0,0% 350 2% eigene P&R-Erhebung<br />
124 Zufahrtsstraße Bahnhof West 390 0,0% 390 9% eigene Erhebung<br />
125 Zufahrtsstraße Bahnhof Süd 660 0,0% 660 6% eigene Erhebung<br />
Die inhaltliche Abgrenzung erfolgt über nachfolgende Relevanzmatrix, in der zusammenfassend<br />
dargelegt wird, welche Wirkfaktoren in welchen Vorhabensphasen und Vorhabensteilräumen<br />
grundsätzlich geeignet sind, relevante Umweltauswirkungen auf Schutzgüter<br />
auszuüben. Grundsätzlich werden nur relevante Einflussgrößen (Wirkfaktoren) in<br />
den jeweiligen Fachbeiträgen im Detail behandelt. Allgemein oder im Speziellen bei Eisenbahnvorhaben<br />
grundsätzlich unbedeutende Wirkfaktoren und Wirkzusammenhänge<br />
werden nicht weiter betrachtet (etwa der Einfluss qualitativer Veränderung des Grundwassers<br />
auf das Ortsbild oder der Einfluss elektromagnetischer Felder auf Kulturgüter).<br />
Solche Wirkfaktoren, die grundsätzlich geeignet wären, relevante Umweltauswirkungen<br />
auf einzelne Schutzgüter hervorzubringen, jedoch auf Grund von Standort, Art und Umfang<br />
des gegenständlichen Vorhabens unbedeutend sind, werden – meist in den Methodikteilen<br />
der jeweiligen Fachbeiträge – fachlich begründet ausgeschlossen.<br />
Zu den Wirkfaktorengruppen zählen immissionsbezogene Auswirkungen (Lärm, Erschütterungen,<br />
Elektromagnetische Felder, Beleuchtung und Beschattung sowie Luftschadstoffe)<br />
weiters Auswirkungen durch qualitative oder quantitative Veränderungen des<br />
Wasserhaushaltes sowie vom Umgriff des technischen Projekts ausgehende Flächenbeanspruchung,<br />
Veränderungen von räumlichen Funktionszusammenhängen und Veränderungen<br />
des Erscheinungsbildes der Landschaft und Ortschaften.<br />
Quelle*<br />
Die Schutzgüter gem. UVP-G und allfällige fachliche Unterkriterien werden in der nachfolgenden<br />
Tabelle den jeweiligen Fachgutachten zugeordnet.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 47<br />
Einlage 16/01
Tabelle 19: Relevanzmatrix Wirkfaktoren - Schutzgüter - Fachgutachten<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 48<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS NACH STANDORT, ART<br />
UND UMFANG<br />
In diesem Kapitel erfolgt die Darstellung des gesamten Vorhabens gemäß § 6 Abs 1 Z 1<br />
UVP-G 2000 und Berücksichtigung aller eisenbahn- und straßentechnischen Anlagen.<br />
Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens einschließlich<br />
des Bedarfs an Grund und Boden während des Bauens und des Betriebes (gemäß<br />
§ 6 Abs 1 Z 1 lit a UVP-G 2000)<br />
In Kapitel 3.1 sind die dauerhaften Vorhabensmerkmale des Projektes beschrieben. Kapitel<br />
3.2 stellt die temporären Vorhabensmerkmale beim Bauablauf darf. Der Bedarf an<br />
Grund und Boden schließt den Flächenbedarf als auch das Materialkonzept in Kapitel<br />
3.3 mit ein.<br />
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Produktions- oder Verarbeitungsprozesse,<br />
inbesondere hinsichtlich Art und Menge der verwendeten Materialien (gemäß<br />
§ 6 Abs 1 Z 1 lit b UVP-G 2000)<br />
Diese Anforderungen des UVP-G sind in Kapitel 3.3 beschrieben.<br />
Art und Menge der zu erwartenden Rückstände und Emissionen, die sich aus der<br />
Verwirklichung und dem Betrieb ergeben (gemäß § 6 Abs 1 Z 1 lit c UVP-G 2000)<br />
sowie Immissionszunahme (gemäß § 6 Abs 1 Z 1 lit d UVP-G 2000)<br />
Diese Beschreibung der Wirkfaktoren ist Gegenstand von Kapitel 8 (Beschreibung der<br />
voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt). Auf eine<br />
gesonderte Darstellung wurde verzichtet, um Redundanzen zu vermeiden.<br />
Bestandsdauer des Vorhabens und Maßnahmen zur Nachsorge sowie allfällige<br />
Maßnahmen zur Beweissicherung und begleitenden Kontrolle (gemäß § 6 Abs 1 Z 1<br />
lit f UVP-G 2000)<br />
Die Anlage und der Betriebs des Vorhabens sind nicht endlich geplant. Daher kann die<br />
Darstellung der Auswirkungen möglicher Rückbaumaßnahmen entfallen. Die Beschreibung<br />
von Maßnahmen zur Beweissicherung und begleitenden Kontrolle ist Gegenstand<br />
von Kapitel 9.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 49<br />
Einlage 16/01
3.1 Dauerhafte Vorhabensbestandteile<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Nachfolgend sämtliche dauerhaft errichteten Bestandteile (Schiene und Straße).<br />
3.1.1 Vorhabensbestandteile des eisenbahntechnischen Projekts<br />
Antragsteller: ÖBB Infrastruktur AG<br />
Nr Teilbereich Bestands-km Projekt-km Untersuchungsraum Auswirkungen<br />
0<br />
Linz Hbf bis km<br />
1,800<br />
km 0,000 -<br />
km 1,800<br />
entspricht<br />
Bestand<br />
nicht Vorhabenbestandteil,<br />
bereits genehmigter Teil des Vorhabens<br />
Umbau Hbf. Linz Ostkopf<br />
Unterkapitel Antragsgegenstand und zugehöriger Beurteilungsraum - Linz bis St.Georgen a.d. Gusen<br />
1 km 1,800 bis<br />
Raimundstraße<br />
2<br />
3<br />
Raimundstraße bis<br />
Hst. Franckstraße<br />
Hst. Franckstraße<br />
4 selektiver zweigleisiger<br />
Ausbau Hst.<br />
Franckstraße bis<br />
Donaubrücke<br />
5<br />
Donaubrücke bis<br />
Einfahrt Bf. Steyregg<br />
6 Einfahrt Bf. Steyregg<br />
bis Ausfahrt Hst.<br />
St.Georgen a.d.<br />
Gusen<br />
km 1,800 -<br />
km 1,945<br />
km 1,945 -<br />
km 3,200<br />
km 3,200 -<br />
km 3,465<br />
km 3,465 -<br />
km 4,600<br />
km 4,600 -<br />
km 5,655<br />
km 5,655 -<br />
km 15,305<br />
entspricht<br />
Bestand<br />
entspricht<br />
Bestand<br />
km 3,200 -<br />
km 3,420<br />
km 3,420 -<br />
km 4,515<br />
km 4,515 -<br />
km 5,626<br />
km 5,626 -<br />
km 15,243<br />
Beurteilungsraum betriebsbedingt<br />
Antragsgegenstand<br />
und zugehöriger<br />
Beurteilungsraum<br />
baubedingt und<br />
betriebsbedingt<br />
Beurteilungsraum betriebsbedingt<br />
Antragsgegenstand<br />
und zugehöriger<br />
Beurteilungsraum<br />
Beurteilungsraum<br />
(sowie Errichtung von<br />
Lärmschutzwänden)<br />
Antragsgegenstand<br />
und zugehöriger<br />
Beurteilungsraum<br />
Unterkapitel Antragsgegenstand und zugehöriger Beurteilungsraum - Bahnhofsumbau<br />
7 Bahnhofsumbauten<br />
Lungitz<br />
Gaisbach-Wartberg<br />
Kefermarkt<br />
Freistadt<br />
Summerau<br />
km 18,2 - 19,2<br />
km 26,4 - 20,7*<br />
km 35,9 - 37,4<br />
km 46,0 - 47,0<br />
km 55,2 - 56,4<br />
entspricht<br />
Bestand<br />
Antragsgegenstand<br />
und zugehöriger<br />
Beurteilungsraum<br />
Unterkapitel Beurteilungsraum Eisenbahnvorhaben St.Georgen a.d. Gusen - Pregarten<br />
8 Ausfahrt Hst.<br />
St.Georgen a.d.<br />
Gusen bis Bf. Pregarten<br />
(ohne Teilbereich<br />
7)<br />
km 15,305 -<br />
km 26,180<br />
km 15,243 -<br />
km 26,180<br />
Unterkapitel Beurteilungsraum Eisenbahnvorhaben Pregarten – Summerau<br />
9 Bf. Pregarten bis<br />
Bf. Summerau<br />
(ohne Teilbereich 7)<br />
Tabelle 20: Übersicht Projektabschnitte<br />
km 26,180 -<br />
km 56,400<br />
(* … Fehlerprofil Bahnhof Gaisbach-Wartberg -6.572m)<br />
entspricht<br />
Bestand<br />
Beurteilungsraum<br />
(sowie Errichtung von<br />
Lärmschutzwänden)<br />
baubedingt und<br />
betriebsbedingt<br />
betriebsbedingt<br />
baubedingt und<br />
betriebsbedingt<br />
baubedingt und<br />
betriebsbedingt<br />
betriebsbedingt<br />
Beurteilungsraum betriebsbedingt<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 50<br />
Einlage 16/01
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Das eisenbahntechnische Projekt und die Bereiche zwischen den Bahnhofsumbauten<br />
werden unterschieden nach "Beurteilungsraum" und "Antragsgegenstand und zugehöriger<br />
Beurteilungsraum", da unterschiedliche projektbedingte Wirkungen auftreten.<br />
Die Bereiche "Antragsgegenstand und zugehöriger Beurteilungsraum" umfassen Räume<br />
in denen vorhabensbedingt bauliche Veränderungen an der Gleisanlage stattfinden und<br />
sowohl betriebs- als auch baubedingte Wirkbeziehungen auftreten können.<br />
Die Bereiche "Beurteilungsraum" umfassen Räume in denen keine vorhabensbedingte<br />
Baumaßnahmen und somit auch keine Flächeninanspruchnahmen stattfinden. Es können<br />
hier nur Wirkbeziehungen durch die vorhabensbedingte Erhöhung der Kapazität<br />
auftreten.<br />
Ausnahme bildet die Errichtung von einzelnen vorhabensbedingten Lärmschutzwänden<br />
zwischen der Donaubrücke und der Einfahrt in den Bahnhof Steyregg (Teilbereich 5)<br />
sowie zwischen den Bahnhöfen Gaisbach-Wartberg und Kefermarkt (Teilbereich 8). Da<br />
hier keine unmittelbaren Baumaßnahmen an den Gleisanlagen stattfinden, verbleibt dieser<br />
Bereich als „Beurteilungsraum“. Relevante Wirkbeziehungen (z.B. Barrierewirkung)<br />
werden jedenfalls untersucht.<br />
Nachfolgend werden alle Kilometrierungsangaben als Projektkilometer dargestellt.<br />
3.1.1.1 Selektiver zweigleisiger Ausbau Linz - St.Georgen<br />
Dieser Abschnitt umfasst die Teilbereiche 1 bis 6.<br />
Teilbereich 1 (km 1,800 - km 1,945)<br />
In diesem Abschnitt sind vorerst keine Baumaßnahmen vorgesehen. Die Zweigleisigkeit<br />
der Summerauerbahn ist in diesem Abschnitt bereits im Bestand gegeben. Im Zuge der<br />
Errichtung der künftigen viergleisigen Einbindung der Westbahn muss die Summerauerbahn<br />
in diesem Bereich umgebaut werden. Im gegenständlichen Vorhaben ist dieser Bereich<br />
nicht Antragsgegenstand, jedoch werden betriebsbedingte Auswirkungen untersucht.<br />
Teilbereich 2: (km 1,945 - km 3,200)<br />
In diesem Bereich beginnt der zweigleisige Ausbau der Summerauerbahn. Mit dem Absprung<br />
vom Bestand beginnt auch der Bereich des Antragsgegenstands. Bis zum km<br />
2,200 erfolgen lediglich Gleiskorrekturen, der Unterbau bleibt im Bestand. Im Zuge der<br />
Errichtung der viergleisigen Einbindung der Westbahn kann es auch hier zu Umbaumaßnahmen<br />
kommen.<br />
Ab ca. km 2,200 bleibt die Lage und Höhe der Summerauerbahn auch bei Errichtung der<br />
viergleisigen Westbahn unverändert. In diesem Bereich erfolgen der zweigleisige Ausbau<br />
und die Errichtung von zwei Gleisverbindungen. Hierzu wird eines der beiden Lokgleise<br />
angehoben sowie die Zufahrtsstraße zur Kleingartensiedlung lokal verändert. Der<br />
Teilbereich 2 endet unmittelbar vor der Haltestelle Franckstraße.<br />
Teilbereich 3: (km 3,200 - km 3,420)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 51<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Bedarfshaltestelle Franckstraße km 3,200 bis 3,420 ist nicht Antragsgegenstand, da<br />
sie mit geringfügig gekürztem Bahnsteig im Bestand verbleibt. Die Bahnsteigkürzungen<br />
sind den angrenzenden Antragsgegenständen zugeschlagen. Es werden betriebsbedingte<br />
Auswirkungen untersucht.<br />
Teilbereich 4: (km 3,465 - km 4,515)<br />
Im Bereich zwischen der Hst. Franckstraße und der Donaubrücke wird die Summerauerbahn<br />
zweigleisig ausgebaut. Dazu wird rechts neben das bestehende ein zweites<br />
Gleis gelegt und der Unterbau komplett erneuert. Direkt vor der Donaubrücke mündet<br />
die zweigleisige Strecke über eine Weichenverbindung in das Bestandsgleis zurück und<br />
verläuft eingleisig über die Donau.<br />
Teilbereich 5: (km 4,515 - km 5,626)<br />
Ab der Brücke über die Donau bis zum Beginn des Bahnhofs Steyregg bei km 5,626 erfolgen<br />
mit Ausnahme von zwei Lärmschutzwänden keine baulichen Maßnahmen. Der<br />
Bereich ist somit nicht Antragsgegenstand, jedoch werden betriebsbedingte Auswirkungen<br />
und allfällige Wirkbeziehungen die von den Lärmschutzwänden ausgehen untersucht.<br />
Teilbereich 6: (km 5,626 - km 15,243)<br />
Von Beginn des Bahnhofs Steyregg bei km 5,626 bis zur Ausfahrt Haltestelle<br />
St.Georgen a.d. Gusen bei km 15,243 erstreckt sich der Hauptteil des zweigleisigen<br />
Ausbaus. Im Zuge dessen wird der gesamte Unterbau erneuert, alle Objekte und Durchlässe<br />
neu errichtet sowie alle Bahnhöfe und Haltestelle erneuert und. In Teilbereichen<br />
sind lokale Straßenumlegungen erforderlich.<br />
In den Bereichen 2, 4 und 6, also den Beurteilungsräumen zu den Antragsgegenständen,<br />
werden konkret nachfolgende Baumaßnahmen an der Bahnanlage durchgeführt:<br />
Eisenbahnanlage<br />
- zweigleisiger Ausbau (Im Bereich Linz dadurch Verlegung des Lokgleises)<br />
- In Teilbereichen Linienverbesserung (insbesondere Bereich Luftenberg)<br />
- In Teilbereichen Bündelung mit B3-Donaubundesstraße<br />
- Erneuerung Unter- und Oberbau<br />
- Erneuerung SFE-Einbauten<br />
- Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />
- Umbau von Verkehrsstationen (Insel- bzw. Randbahnsteige, Zugänge mit Stiege/Lift,<br />
Wartekojen, Überdachung) in den Eisenbahnhalten Bf. Steyregg, Hst. Pulgarn, Bf.<br />
St.Georgen und Hst. St.Georgen<br />
- Neuerrichtung bzw. Adaptierung von Brückenbauwerken, Stützmauern und Bahndurchlässen<br />
- Anpassung von Bahnhofsparkplätzen (P&R Anlagen)<br />
Entwässerung<br />
Es ist geplant die gesamte Gleisentwässerung zu erneuern.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 52<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Entwässerungsplanung richtet sich nach den Vorgaben der Risikoanalyse zum<br />
Schutz des Grundwassers. Die hydraulische Auslegung der Bahnentwässerungsanlagen<br />
erfolgte auf Basis der ÖBB Regelplanung Unterbau (Dienstbehelf DB 740). Dieser<br />
Dienstbehelf baut auf die in Österreich gültigen einschlägigen Richtlinien und Vorschriften<br />
für Entwässerungsanalgen auf.<br />
Grundsätzlich ist geplant, die anfallenden Bahnwässer zu versickern. In Bereichen in<br />
denen dies nicht möglich ist (z.B. aufgrund ungünstiger Untergrund- oder Platzverhältnisse)<br />
ist vorgesehen, die Wässer entweder in einen öffentlichen Kanal oder einen Vorfluter<br />
einzuleiten.<br />
Somit wird folgendes Entwässerungskonzept verfolgt:<br />
- Versickerung in das Grundwasser<br />
In Bereichen in denen keine Maßnahmen aufgrund der Risikoanalyse sowie der Hydraulik<br />
notwendig sind (Freie Strecke in Dammlage) werden die Bahnwässer über die Böschungsschultern<br />
flächig versickert. In Bereichen in denen die Bahnwässer punktuell anfallen,<br />
werden diese in ein Versickerungsbecken mit vorgeschalteter Absetzzone eingeleitet<br />
und ins Grundwasser versickert.<br />
- Einleitung in ein Gewässer<br />
Vor jeder Einleitstelle werden ein Retentionsbereich (Dimensionierung auf ein<br />
10jährliches Niederschlagsereignis) mit Absetzzone und ein Schacht mit einer Absperrmöglichkeit<br />
errichtet, welcher die anfallenden Bahnwässer gedrosselt an den Vorfluter<br />
weiterleitet.<br />
- Einleitung in einen Bestandskanal<br />
Da die Kanäle in den meisten Fällen im Bezug auf die Abfuhrkapazität am Limit sind,<br />
wird vor jeder Einleitstelle ein Retentionsbereich (Dimensionierung auf ein 10jährliches<br />
Niederschlagsereignis) mit Absetzzone und ein Schacht mit einer Absperrmöglichkeit errichtet<br />
welcher die anfallenden Bahnwässer gedrosselt an den Kanal weiterleitet.<br />
Hochbauten<br />
- Verkehrsstationen mit Ausstattung nach Stand der Technik (Überdachung, Wartekojen,<br />
Stiegen, Lifte)<br />
3.1.1.2 Bahnhofsumbauten<br />
Dieser Abschnitt umfasst den Teilbereich 7.<br />
Im Rahmen der Bahnhofsumbauten werden in allen fünf Bahnhöfe (Lungitz, Gaisbach-<br />
Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau) jedenfalls folgende Maßnahmen umgesetzt:<br />
Eisenbahnanlage und Hochbauten<br />
- Erneuerung Oberbau<br />
- Erneuerung Unterbau bei Gleisneulagen<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 53<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
- Entfernung eines Gleises und Errichtung eines Mittelbahnsteig inkl. Hochbauten<br />
(Wartekoje) und barrierefreiem Zugang<br />
- Erneuerung der Oberleitungsanlage (16 2/3 Hz)<br />
- Anpassung der elektrotechnischen Anlagen (50 Hz)<br />
- Anpassung der Sicherungsanlage<br />
- Anpassung der Telekomanlagen<br />
- Anpassung von Bahnhofsparkplätzen (P&R Anlagen)<br />
Entwässerung<br />
- In jenen Bereichen in denen der Unterbau unverändert bleibt, erfolgt die Entwässerung<br />
wie im Bestand mittels flächiger Versickerung<br />
- In Bereichen mit neuem Unterbau (Gleisneulagen) entspricht die Entwässerung den<br />
Vorgaben des zweigleisigen Ausbaubereiches Linz - St.Georgen<br />
Darüber hinaus werden in den Bahnhöfen folgende Maßnahmen umgesetzt:<br />
Bahnhof Lungitz: Verlängerung der Zweigleisigkeit, Gleiskorrekturen<br />
Bahnhof Gaisbach-Wartberg: Keine zusätzlichen Maßnahmen<br />
Bahnhof Kefermarkt: Verlängerung der Zweigleisigkeit, Gleiskorrekturen, Anschlussbahn<br />
Saatgut Linz wird aufgelassen<br />
Bahnhof Freistadt: Gleiskorrekturen, Anschlussbahn Lagerhaus wird umgebaut (gesonderte<br />
Einreichung bei der BH)<br />
Bahnhof Summerau: Gleiskorrekturen<br />
3.1.1.3 Beurteilungsraum St.Georgen - Pregarten<br />
Dieser Abschnitt umfasst den Teilbereich 8.<br />
Von der Ausfahrt der Haltestelle St.Georgen a.d. Gusen bei km 15,243 bis zum Bahnhof<br />
Pregarten bei km 26,180 finden, abgesehen von den Bahnhofsumbauten Lungitz und<br />
Gaisbach-Wartberg, sowie der Errichtung von zwei Lärmschutzwänden keine Baumaßnahmen<br />
statt.<br />
Der Bereich ist somit nicht Antragsgegenstand, jedoch werden betriebsbedingte Auswirkungen<br />
und allfällige Wirkbeziehungen die von den Lärmschutzwänden ausgehen untersucht.<br />
3.1.1.4 Beurteilungsraum Pregarten - Summerau<br />
Dieser Abschnitt umfasst den Teilbereich 9.<br />
Von der Ausfahrt des Bahnhofes Pregarten bei km 26,180 bis zum Bahnhof Summerau<br />
bei km 56,400 finden abgesehen von den unter Bahnhofsumbauten Kefermarkt, Freistadt<br />
und Summerau keine Baumaßnahmen statt.<br />
Der Bereich ist somit nicht Antragsgegenstand, jedoch werden betriebsbedingte Auswirkungen<br />
untersucht.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 54<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
3.1.2 Vorhabensbestandteile außerhalb des eisenbahntechnischen Projekts<br />
Antragsteller: verschiedene öffentliche Gebietskörperschaften<br />
Dem oben genannten Eisenbahnprojekt sind folgende Vorhabensbestandteile als funktionell<br />
erforderlich zuzuordnen und damit Antragsgegenstand im Verfahren:<br />
- km 2,840 - 2,970 Verlegung Zufahrt Kleingartenanlage Linz<br />
- km 6,650 - 6,780 Verlegung Nebenstraße<br />
- km 7,425 - 7,560 Verlegung Feldweg<br />
- km 8,460 - 9,765 Auflassung EK-Pulgarn und Ersatzquerungsbauwerk B3<br />
- km 8,960 - 9,310 Verlegung der L569 links der Bahn<br />
- km 10,200 - 10,250 Verlegung Parkplatz<br />
- km 10,200 - 10,400 Verlegung Radweg<br />
- km 11,976 - 12,392 Verlegung der Ederstraße rechts der Bahn<br />
- km 14,450 - 14,555 Verlegung der Straße „Am Bahnhof“<br />
Nachfolgend werden diese Vorhabensbestandteile gegliedert nach dem jeweiligen Antragsteller,<br />
beginnend mit den Vorhabensteilen des Landes, beschrieben.<br />
3.1.2.1 EK-Auflassung Pulgarn und Ersatzquerungsbauwerk B3<br />
Antragsteller: Land Oberösterreich<br />
Die bestehende Eisenbahnkreuzung (EK) bei km 8,760 wird aufgelassen, da für eine<br />
zweigleisige Eisenbahnkreuzung in Haltestellennähe keine eisenbahnrechtliche Genehmigung<br />
erlangt werden kann. Zudem kommt es durch die langen Schließzeiten zu Rückstauungen<br />
in die B3 und zu Ausweichverkehren durch das Stadtgebiet von Steyregg.<br />
In Übereinkommen mit dem Land Oberösterreich wird die Ersatzmaßnahme durch das<br />
Land Oberösterreich geplant. Die Entwässerung erfolgt für den südlichen Teil des Bauwerkes<br />
(Einbindung B3) über eine Gewässerschutzanlage in den Grundwasserkörper,<br />
für den nördlichen Teil (Einbindung L 569) über das Bankett.<br />
3.1.2.2 Verlegung der L569<br />
Antragsteller: Land Oberösterreich<br />
Im Bereich von km 8,960 bis km 9,310 wird die bestehende Landesstraße 569 (alte<br />
Bundesstraße B3) Richtung Norden um ca. 4 m verschwenkt, um Platz für die Zulage<br />
des zweiten Gleises zu schaffen. Die Verlegung erfolgt kleinräumig parallel zum projektierten<br />
Bahndamm und bindet in das Ersatzquerungsbauwerk der oben genannten EK-<br />
Auflassung ein. Die Entwässerung erfolgt gemäß dem Bestand über das Bankett. Der<br />
parallel zur Straße zwischen Bahn und Straße verlaufende Geh- und Radweg wird ebenfalls<br />
mit verlegt.<br />
3.1.2.3 Verlegung Zufahrt Kleingartenanlage<br />
Antragsteller: Stadt Linz<br />
Im Bereich von km 2,840 bis km 2,970 wird die bestehende Zufahrt zur Kleingartenanlage<br />
auf 4,0m verschmälert, um Platz für die Zulage des zweiten Gleises zu schaffen. Eine<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 55<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
geringfügige Verlängerung der Straße zur Errichtung eines Wendeplatzes ist vorgesehen.<br />
Es wird eine wassergebundene Decke hergestellt. Die Versickerung erfolgt daher<br />
flächenhaft.<br />
3.1.2.4 Verlegung Nebenstraße und Feldweg<br />
Antragsteller: Gemeinde Steyregg<br />
Im Bereich von km 6,650 bis 6,780 bzw. km 7,425 bis 7,560 werden bestehende Wege<br />
verlegt, um Platz für die Zulage des zweiten Gleises zu schaffen. Beide Wege werden<br />
etwa 4m Richtung Süden verlegt und wie im Bestand ausgeführt (Nebenstraße: Asphaltdecke<br />
mit Entwässerung über Bankett, Feldweg: unbefestigte Fahrbahn).<br />
3.1.2.5 Verlegung Parkplatz<br />
Antragsteller: Gemeinde Steyregg<br />
Im Bereich von km 10,200 bis 10,250 wird der bestehende Parkplatz verlegt, um Platz<br />
für die Zulage des zweiten Gleises zu schaffen. Der Parkplatz wird etwa 15m nach Osten<br />
verlegt. Die Entwässerung erfolgt wie im Bestand flächig über das Bankett.<br />
3.1.2.6 Verlegung Radweg<br />
Antragsteller: Gemeinde Luftenberg<br />
Im Bereich von km 10,200 bis 10,400 wird der bestehende Radweg verlegt, um Platz für<br />
die Zulage des zweiten Gleises zu schaffen.<br />
Der Radweg wird künftig östlich der Bahn entlang des Felsenweges geführt und mittels<br />
neu zu errichtender Geh- und Radwegunterführung unter der Bahn durchgeführt. Im<br />
Anschluss daran bindet er wieder in den bestehenden Radweg westlich der Bahn ein.<br />
Die Entwässerung erfolgt wie im Bestand über das Bankett.<br />
3.1.2.7 Verlegung Ederstraße<br />
Antragsteller: Gemeinde Luftenberg<br />
Im Bereich von km 11,976 bis km 12,392 wird die bestehende Ederstraße in Richtung<br />
Süden um bis zu 4,5 m verschwenkt, um Platz für die Zulage des zweiten Gleises zu<br />
schaffen. Die Verlegung erfolgt kleinräumig parallel zum projektierten Bahndamm. Die<br />
Entwässerung erfolgt gemäß dem Bestand über das Bankett.<br />
3.1.2.8 Verlegung der Straße „Am Bahnhof“<br />
Antragsteller: Gemeinde St.Georgen a.d. Gusen<br />
Im Bereich von km 14,450 bis km 14,555 wird die bestehende Straße „Am Bahnhof“ in<br />
Richtung Süd-Osten um bis zu 1,5 m verschwenkt, um Platz für die Zulage des zweiten<br />
Gleises zu schaffen. Die Verlegung erfolgt kleinräumig parallel zur projektierten Grabenmauer<br />
der Bahn. Der vorhandene Gehsteig wird mit verlegt. Um die Grundinanspruchnahme<br />
gering zu halten, wird ein Steinsatz auf der bahnabgewandten Seite errichtet.<br />
Die Entwässerung erfolgt gemäß dem Bestand über Straßeneinlaufschächte.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 56<br />
Einlage 16/01
3.2 Temporäre Vorhabensbestandteile und Bauablauf<br />
3.2.1 Allgemeiner Bauablauf<br />
Zweigleisiger Ausbau Linz - St.Georgen<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die freie Strecke wird über die gesamte Baudauer umgebaut, wobei ein Gleis immer in<br />
Betrieb ist. Die gesamte Bauzeit beträgt voraussichtlich 46 Monate. Die Baumaßnahmen<br />
sollen aus heutiger Sicht von März 2012 bis Dezember 2015 stattfinden.<br />
Der Bahnhof Steyregg wird über die gesamte Baudauer umgebaut, wobei immer zwei<br />
Gleise und zwei Bahnsteige aufrechterhalten werden. In der Haltestelle Pulgarn werden<br />
ein Gleis und ein Bahnsteig aufrechterhalten. Die gesamte Bauzeit beträgt 46 Monate.<br />
Die Baumaßnahmen sollen aus heutiger Sicht von März 2012 bis Dez. 2015 stattfinden.<br />
Der Bahnhof und die Haltestelle St.Georgen a.d. Gusen werden aus heutiger Sicht von<br />
März 2012 bis Oktober 2013 umgebaut, wobei immer zwei Gleise und zwei Bahnsteige<br />
im Bahnhof und ein Gleis und ein Bahnsteig in der Haltestelle aufrechterhalten werden.<br />
Die gesamte Bauzeit beträgt voraussichtlich jeweils 20 Monate.<br />
Umbau der Bahnhöfe<br />
Der Bahnhof Lungitz wird von Jänner bis November umgebaut. Eine Totalsperre ist im<br />
Juli für 3 Wochen erforderlich. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 11 Monate. Die Baumaßnahmen<br />
sollen aus heutiger Sicht im Jahr 2014 stattfinden.<br />
Der Bahnhof Gaisbach-Wartberg wird von Jänner bis Dezember umgebaut. Eine Totalsperre<br />
ist nicht erforderlich. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 12 Monate. Die Baumaßnahmen<br />
sollen aus heutiger Sicht im Jahr 2014 stattfinden.<br />
Der Bahnhof Kefermarkt wird von März bis November zur Gänze umgebaut und nach<br />
Süden verlängert. In den Sommerferien ist eine Totalsperre von ca. 1,5 Monaten vorgesehen.<br />
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 9 Monate. Die Baumaßnahmen sollen aus<br />
heutiger Sicht im Jahr 2013 stattfinden.<br />
Der Bahnhof Freistadt wird von April bis Oktober umgebaut. Zum Austausch von Weichen<br />
ist eine Totalsperre von ca. 3 Wochen in den Sommerferien vorgesehen. Die Bauzeit<br />
beträgt voraussichtlich 7 Monate. Die Baumaßnahmen sollen aus heutiger Sicht im<br />
Jahr 2015 stattfinden.<br />
Der Bahnhof Summerau wird von April bis Oktober umgebaut. Eine Totalsperre ist nicht<br />
erforderlich. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 7 Monate. Die Baumaßnahmen sollen<br />
aus heutiger Sicht im Jahr 2013 stattfinden.<br />
Die Arbeiten finden in der Regel von Montag bis Freitag im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr<br />
und bei Bedarf an Samstagen von 6 bis 14 Uhr statt. Für Arbeiten, die nur bei Gleissperren<br />
durchgeführt werden können, muss auf bahnbetriebsfreie Zeit ausgewichen werden.<br />
Für solche Arbeiten müssen daher auch Nachtstunden und Wochenenden herangezogen<br />
werden. Speziell während Totalsperren müssen umfangreiche, jedoch wenig lärmintensive<br />
Bauarbeiten in 2 bis 3 Schichten und an Wochenenden durchgeführt werden, um<br />
den betrieblich vorgegebenen Rahmen einhalten zu können. Lärmintensive Arbeiten<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 57<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
werden grundsätzlich, so weit möglich, in der Regelarbeitszeit durchgeführt und sind im<br />
Allgemeinen nur von kurzer Dauer (max. mehrere Tage).<br />
3.2.2 Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Während der Herstellung des Vorhabens finden auf dem gesamten Baufeld Bautätigkeiten<br />
statt. Über die Bereiche, die Teil der dauerhaft errichteten Eisenbahnanlage und ihrer<br />
Nebenanlagen (u.a. Entwässerung) sind, hinaus werden in folgenden Bereichen<br />
temporäre Baustelleneinrichtungsflächen errichtet. Berücksichtigt ist dabei jener Teil der<br />
im technischen Projekt vorgesehenen Flächen, der über die dauerhafte Inanspruchnahme<br />
durch die Anlage hinausgeht, also nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr durch<br />
Anlagenteile beansprucht wird.<br />
Baustelleneinrichtungsflächen<br />
ÖBB 4,4 ha<br />
Hbf. Linz - Hst. Franckstraße / Lokgleise Linz km 2,5 1.800 m²<br />
Hbf. Linz - Hst. Franckstraße / Unterquerung A7 Linz km 2,7 8.000 m²<br />
Hst. Frackstraße - Donaubrücke / Donaubrücke Westkopf Linz km 4,5 300 m²<br />
Bf. Steyregg / Bereich Aufnahmegebäude Steyregg km 6,0 1.700 m²<br />
Bf. Steyregg / Unterführung Linzerstraße Steyregg km 6,5 300 m²<br />
Bf. Steyregg / Unterführung Nebenstraße Steyregg km 6,7 300 m²<br />
Hst. Pulgarn - Bf. St.Georgen / Fa. Janusko Luftenberg km 10,9 1.400 m²<br />
Hst. Pulgarn - Bf. St.Georgen / Fa. Eder Luftenberg km 11,7 3.400 m²<br />
Hst. Pulgarn - Bf. St.Georgen / Unterführung Dorfw eg Luftenberg km 13,0 600 m²<br />
Bf. St. Georgen / Bereich Aufnahmegebäude Luftenberg km 13,8 5.200 m²<br />
Bf. St. Georgen - Hst. St. Georgen / Unterführung Straße "Am Bahnhof" St. Georgen km 14,6 500 m²<br />
Hst. St. Georgen / Park & Ride Platz neu St. Georgen km 14,8 200 m²<br />
Bf. Lungitz / Kleingartenanlage Katsdorf km 18,7 3.600 m²<br />
Bf. Lungitz / Bahnhofsausfahrt Katsdorf km 19,1 1.100 m²<br />
Bf. Gaisbach-Wartberg / Bahnhofseinfahrt Wartberg km 26,5 1.300 m²<br />
Bf. Gaisbach-Wartberg / Bereich Aufnahmegebäude Wartberg km 20,1 1.400 m²<br />
Bf. Gaisbach-Wartberg / Südlich Aufnahmegebäude Wartberg km 20,3 5.100 m²<br />
Bf. Kefermarkt / Südlich Bahnhofseinfahrt Kefermarkt km 36,0 1.400 m²<br />
Bf. Kefermarkt / Bahnhofseinfahrt Kefermarkt km 36,4 500 m²<br />
Bf. Kefermarkt / Südlich Aufnahmegebäude Kefermarkt km 36,7 500 m²<br />
Bf. Kefermarkt / Südlich Aufnahmegebäude Kefermarkt km 36,7 700 m²<br />
Bf. Kefermarkt / Nördlich Aufnahmegebäude Kefermarkt km 36,9 700 m²<br />
Bf. Kefermarkt / Eisenbahnkreuzung Kefermarkt km 37,1 700 m²<br />
Bf. Freistadt / Westlich Aufnahmegebäude Freistadt km 46,1 1.400 m²<br />
Bf. Summerau / Parkplatz Westlich Aufnahmegebäude Rainbach km 55,7 800 m²<br />
Bf. Summerau / Südlich Parkplatz Rainbach km 55,7 700 m²<br />
Land OÖ<br />
0,9 ha<br />
Querungsbauw erk B3 Pulgarn Nord Steyregg km 9,2 4.300 m²<br />
Querungsbauw erk B3 Pulgarn Süd Steyregg km 9,0 4.700 m²<br />
Gesamt Baustelleneinrichtungsflächen<br />
5,3 ha<br />
Tabelle 21: Übersicht temporäre Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Diese Flächen werden teilweise über temporär hergestellte Baustraßen als Verbindungsstücke<br />
zum bestehenden Straßennetz verkehrlich angebunden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 58<br />
Einlage 16/01
3.3 Bedarf an Grund und Boden<br />
3.3.1 Flächenbedarf<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Im Zuge der Vorhabensrealisierung werden Flächen im folgenden Ausmaß in Anspruch<br />
genommen, wobei durch den bestandsnahen Ausbau ein Großteil auf der bereits bestehenden<br />
Bahnanlage oder auf bestehendem Bahngrund zu liegen kommt. Auch ein bedeutender<br />
Teil des Querungsbauwerkes Pulgarn (Land Oberösterreich) kann auf den<br />
derzeitigen Fahrbahnen B3 und L569, bzw. oberhalb der Bahnanlage errichtet werden.<br />
Antragsgegenstand Bahnanlage<br />
ÖBB 49,8 ha<br />
Dauerhafte Inanspruchnahme (Verkehrsnebenflächen und Entwässerung) 17,8 ha<br />
Dauerhafte Versiegelung (Gleiskörper) 20,2 ha<br />
Böschungsausrundungen und potentielle Bautätigkeit (Herstellung Bahnböschungen) 4,8 ha<br />
Temporäre Inanspruchnahme (Baustellenflächen und Baustraßen) 7,0 ha<br />
Gesamt Bahnanlage 49,8 ha<br />
Antragsgegenstand Straßenanlagen<br />
Land OÖ 6,9 ha<br />
Dauerhafte Inanspruchnahme (Bankett, Verkehrsnebenflächen und Entwässerung) 2,8 ha<br />
Dauerhafte Versiegelung (Fahrbahn) 2,5 ha<br />
Böschungsausrundungen und potentielle Bautätigkeit (Herstellung Straßenböschungen) 0,6 ha<br />
Temporäre Inanspruchnahme (Baustellenflächen und Baustraßen) 0,9 ha<br />
Stadt Linz 0,1 ha<br />
Verlegung Kleingartenstraße 0,1 ha<br />
Gemeinde Steyregg 0,1 ha<br />
Verlegung Nebenstraße, Feldweg und Parkplatz 0,1 ha<br />
Gemeinde Luftenberg 0,4 ha<br />
Verlegung Radweg 0,1 ha<br />
Verlegung Ederstraße 0,3 ha<br />
Gemeinde St.Georgen a.d. Gusen 0,1 ha<br />
Verlegung Straße am Bahnhof 0,1 ha<br />
Gesamt Straßenanalagen 7,5 ha<br />
Gesamt Antragsgegenstände Bahn- und Straßenanlagen 57,3 ha<br />
Tabelle 22: Übersicht Flächenbeanspruchung<br />
Der Vorhabensraum ist durch einen sehr hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />
bereits stark überprägt. Es existieren nur mehr vereinzelt und inselartig Vorkommen<br />
von natürlichen Böden.<br />
Daher kommen von gesamt 57,3ha, die das Vorhaben inklusive aller Nebenanlagen und<br />
Straßen temporär und dauerhaft einnimmt, nur etwa die Hälfte (etwa 25,2ha) auf diesen<br />
Inseln natürlichen Bodens oder auf Waldböden (etwa 3,7ha) zu liegen. Etwa ein Viertel<br />
dieser Flächen wird nur vorübergehend beansprucht und nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
rekultiviert. Ein weiteres Drittel der beanspruchten Inseln (etwa 9,2ha) dient gegenwärtig<br />
bereits als Bahnnebenanlage und ist bereits stark in seiner natürlichen Beschaffenheit<br />
beeinflusst. Das restliche Vorhaben erstreckt sich auf bereits bestehende Gleiskörper,<br />
Straßenflächen und Bahnböschungen.<br />
Durch Linienkorrekturen sowie das Auflassen einzelner Gleisbereiche in Bahnhöfen<br />
können Verkehrsflächen in folgendem Ausmaß rückgebaut oder entsiegelt werden.<br />
Antragsgegenstand Rückbau Bahnanlage<br />
ÖBB 1,7 ha<br />
Entsiegelung Bahnanlage (Entfernung Gleiskörper) sowie Gebäudeabtrag 0,9 ha<br />
Abtrag Bahnanlage (Verkehrsnebenflächen) 0,8 ha<br />
Gesamt Bahnanlage 1,7 ha<br />
Antragsgegenstand Rückbau Straßenanlagen<br />
Land OÖ 0,3 ha<br />
Entsiegelung Fahrbahn (Verlegung bestehende B3 Pulgarn für Querungsbauwerk) 0,3 ha<br />
Gesamt Straßenanalagen 0,3 ha<br />
Gesamt Antragsgegenstände Rückbau Bahn- und Straßenanlagen 2,0 ha<br />
Tabelle 23: Übersicht Flächenrückbau und Entsiegelung<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 59<br />
Einlage 16/01
3.3.2 Massenbilanz / Materialbewirtschaftungskonzept<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Nachfolgend werden die relevanten Stoffströme in uns aus dem Projektgebiet sowie innerhalb<br />
des Projektgebietes (Wiederverwertung) dargelegt. Wesentlich sind dabei die<br />
großen Kubaturen der Bauphase wie Materialbewegungen aus Dammabträgen und -<br />
schüttungen sowie für Ober- und Unterbau (z.B. Gleisschotter).<br />
Für die UVE von untergeordneter Rolle sind Materialien wie Kabel und Oberleitungsdrähte,<br />
Oberleitungsmasten oder Betonzuschlagstoffe. Diese stellen nur einen Bruchteil<br />
der durch Erdbewegungsarbeiten hervorgerufenen Massenströme dar.<br />
Verfuhr (ca. 171.000 m³)<br />
Massenposition<br />
zweigleisiger<br />
Ausbau<br />
Bahnhofsumbauten<br />
Summe<br />
Verfuhr Abtrag Gleisschotter und FSS (Baurestmasse) 0 m³ 7.981 m³ 7.981 m³<br />
Verfuhr Abtrag Gleisschotter und FSS (Reststoffdeponie) 6.314 m³ 1.775 m³ 8.089 m³<br />
Verfuhr Aushubklasse "Bodenaushub" 0 m³ 20.894 m³ 20.894 m³<br />
Verfuhr Aushubklasse "Baurestmasse" 48.605 m³ 0 m³ 48.605 m³<br />
Verfuhr Aushubklasse "Reststoffdeponie" 15.125 m³ 9.127 m³ 24.251 m³<br />
Verfuhr Aushubklasse "unbehandelt nicht deponierbar" 6.366 m³ 0 m³ 6.366 m³<br />
Verfuhr Überschuss Humusabtrag (Erddeponie) 44.524 m³ 3.590 m³ 48.114 m³<br />
Verfuhr Betonabbruch 5.482 m³ 799 m³ 6.281 m³<br />
Verfuhr bituminöser Abtrag 320 m³ 326 m³ 646 m³<br />
Wiederverwendung (ca. 149.000 m³)<br />
Wiederverwendung Abtrag Gleisschotter und FSS 56.829 m³ 7.997 m³ 64.826 m³<br />
Wiederverwendung Aushubklasse "Bodenaushub" 77.741 m³ 6.486 m³ 84.227 m³<br />
Materialzufuhr (ca. 345.000 m³ + 36 km Gleis)<br />
Materialzufuhr für Bodenauswechslung 41.580 m³ 1.610 m³ 43.190 m³<br />
Materialzufuhr für Schüttung und Hinterfüllung 118.801 m³ 6.670 m³ 125.471 m³<br />
Materialzufuhr für Unterbau 70.383 m³ 20.838 m³ 91.221 m³<br />
Materialzufuhr für Vorschotterung 33.303 m³ 10.578 m³ 43.881 m³<br />
Materialzufuhr für Restschotterung 32.470 m³ 8.347 m³ 40.817 m³<br />
Materialzufuhr für Gleis und Schwellen 26.311 m 9.762 m 36.073 m<br />
Tabelle 24: Übersicht Massenbilanz<br />
Grundsätzlich können gemäß abfallwirtschaftlicher und bodenchemischer Erkundung in<br />
nachfolgender Tabelle dargestellten generellen Wiederverwertbarkeitsanteile für das im<br />
Projektgebiet abgetragene Material angesetzt werden. Es kann dabei nicht sämtliches<br />
grundsätzlich verwertbare Material (90% des Gleisschotters und 73, bzw. 75% des Bodenaushub-Materials)<br />
auch tatsächlich wieder im Vorhabensgebiet eingebaut werden<br />
und es müssen auch Teile dieses Material abgeführt werden.<br />
Materialien Linz - St.Georgen Bahnhöfe<br />
Aushubklasse Bodenaushub 73% 75%<br />
Aushubklasse Baurestmasse 7% -<br />
Aushubklasse Reststoffdeponie 14% 25%<br />
Aushubklasse unbehandelt nicht deponierbar 6% -<br />
Gleisschotter und FSS (wiederverwendbar) 90%<br />
Gleisschotter und FSS (nicht wiederverwendbar) 10%<br />
Tabelle 25: Generelle Wiederverwertbarkeit der abgetragenen Materialien<br />
Diese Einschränkung liegt darin begründet, dass durch den Ausbau der weitestgehend<br />
unter Betrieb stehenden Bahnanlage Bauabfolgen und -zeiträume vielfach so gewählt<br />
werden müssen, dass Material in einem Bauabschnitt mit Massendefizit bereits benötigt<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 60<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
wird, während es in einem anderen, teilweise weit entfernten Bauabschnitt mit Massenüberschuss<br />
noch nicht angefallen ist. Die Wiederverwertbarkeit ist somit teilweise durch<br />
baulogistisch zwingende Erfordernisse eingeschränkt.<br />
In der Betriebsphase auftretende Materialströme (Müllentsorgung von den Verkehrsstationen,<br />
Gras- und Strauchschnitt aus der Bahndammpflege, u.Ä.) werden nach dem<br />
Stand der Technik entsorgt.<br />
3.4 Klima und Energiekonzept<br />
Die Klimastrategie zur Erreichung der Kyoto-Ziele erfordert Maßnahmenvorschläge zur<br />
Steigerung der Energieeffizienz mit dem Ziel der Stabilisierung des Energieverbrauchs<br />
und der Senkung der Treibhausgasemissionen. Dazu ist ein Energiekonzept für den relevanten<br />
Energieverbrauch des Vorhabens zu entwickeln.<br />
Gemäß der Intention des UVP-Gesetzes (§ 6 Abs.1 Z1 lit. f UVP-G 2000) ist dabei für<br />
Straßen- und Eisenbahnvorhaben die Effizienz der Anlagenerrichtung und des Anlagenbetriebs<br />
das Ziel und nicht die Effizienz der dieses Vorhaben nutzenden Fahrzeuge.<br />
Vielmehr sollen alle konzeptionellen Möglichkeiten ausgenutzt werden, um bei der Errichtung<br />
und Nutzung der Anlagen ein Minimum an Treibhausgasen freizusetzen.<br />
Das Klimakonzept für die Bauphase geht von der Strategie aus, den Energieeinsatz insgesamt<br />
zu minimieren und die erforderliche Energie soweit als möglich von klimaneutralen,<br />
erneuerbaren Energieträgern zu beziehen.<br />
Dementsprechend sind folgende Maßnahmen für die Durchführung der Bauarbeiten<br />
vorgesehen:<br />
• Durchführung von gleisgebundenen An- und Abtransporten soweit technisch<br />
machbar (Beschränkung durch Streckenkapazität und Verfügbarkeit von Umschlagmöglichkeiten)<br />
• Minimierung der Erdmassentransporte (Massenausgleich im Projektsbereich soweit<br />
baulogistisch möglich und sinnvoll)<br />
• Vermeidung von Leerfahrten<br />
• Abwicklung des straßengebundenen Verkehrs bevorzugt über das hochrangige<br />
Straßennetz (flüssiger Verkehrsablauf mit geringem Treibstoffverbrauch)<br />
• Gleislegung und Restschotterung per Bahn<br />
• Einbau der absorbierenden Elemente der Lärmschutzwände per Bahn<br />
• Kompakte, zügig ablaufende Arbeitszyklen, um Leerlauf-Stehzeiten zu minimieren<br />
• Gestaltung der Arbeitsabläufe derart, dass unvermeidliche Wartezeiten bevorzugt<br />
bei Maschinen und Fahrzeugen mit geringem Treibstoffverbrauch anfallen<br />
• Einsatz möglichst verbrauchsarmer Baumaschinen.<br />
Der hohe Wasserkraftanteil des Bahnstroms für Bahntransporte kann daher nur teilweise<br />
emissionsmindernd genutzt werden.<br />
Nicht berücksichtigt wird auch die emissionsmindernde, weil leerlaufzeitbegrenzende<br />
Auswirkung einer Start/Stop Automatik, wie sie derzeit bereits für einzelne PKW-Modelle<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 61<br />
Einlage 16/01
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
verfügbar ist und sich für Baumaschinen, LKWs und Lokomotiven im Entwicklungsstadium<br />
befindet, da der Zeitpunkt der Verfügbarkeit derzeit nicht absehbar ist. Gleiches gilt<br />
für den Ersatz von diesel- durch flüssiggasbetriebene Motoren.<br />
3.4.1 Energiebilanz<br />
Den Energieträger für Baugeräte und Baufahrzeuge bildet Dieseltreibstoff. Elektrischer<br />
Strom wird für die Baustellenbeleuchtung und in geringem Umfang für Kleingeräte benötigt.<br />
Da eine Linienbaustelle schwer mit Strom zu versorgen ist, wird von motorbetriebenen<br />
Baugeräten ausgegangen (worst case Szenario). Sollten dennoch stationäre Maschinen,<br />
die mit Strom betrieben werden können zum Einsatz kommen, vermindert dies<br />
den Treibhausgasausstoß.<br />
Nachfolgende Tabelle gibt den spezfischen Energieverbrauch der verschiendenen Baumaschinen<br />
wieder.<br />
Gerät Motorleistung [kW] Dieselverbrauch [l/h]<br />
LKW-3 Achsen 230 34,5<br />
LKW-4 Achsen 280 42,0<br />
LKW-5 Achsen 320 44,8<br />
Bagger 20 t 100 19,0<br />
Bagger 30 t 130 24,7<br />
Bagger 40 t 190 36,1<br />
Hydromeißel 130 24,7<br />
Schubraupe 120 22,8<br />
Gleisbaumaschine SMD 660 145,2<br />
Vibrowalze 13 t 75 14,3<br />
Vibrowalze 2 t 25 4,8<br />
Grader 100 19,0<br />
Erdbauwalze 75 14,3<br />
Asphaltfestiger 70 13,3<br />
Bohrpfahlgerät 20 t 160 30,4<br />
Bohrpfahlgerät 50 t 300 57,0<br />
Stromaggregat 50 kV 50 9,5<br />
Siloanlage 50 9,5<br />
2 Wege Bagger 20 t 100 19,0<br />
Diesel Bauzug 1000 160,0<br />
Schienenschweißmaschine 300 57,0<br />
Tabelle 26: Spezifischer Energieverbrauch der Baumaschinen<br />
Elektrischer Strom wird für ortsfeste Einrichtungen, wie Baubüros und Lager sowie für<br />
die Beleuchtung als Energiequelle verwendet werden. Für die Abschätzung des Energiebedarfs<br />
werden bei der Beleuchtung 100 Leuchten mit einer Nennleistung von 150 W<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 62<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
und einer durchschnittlichen Betriebszeit von 8 Stunden täglich für die Dauer der Bauzeit<br />
von 46 Monaten angenommen. Für elektrisch betriebene Anlagen und Baugeräte wird<br />
die Nennleistung mit 1 kW und die Gesamteinsatzdauer aller Geräte überschlägig mit<br />
4000 Stunden abgeschätzt. Da diese Baugeräte nicht über die gesamte Einsatzdauer<br />
mit der Nennleistung betrieben werden, wird ein Leistungsfaktor von 0,5 angesetzt.<br />
Unter Annahme eines Wirkungsgrads von 30% für dieselbetriebene Geräte und Fahrzeuge<br />
sowie eines von 60% für elektrisch betriebene Geräte und Beleuchtung kann<br />
somit die Energiebilanz gemäß nachfolgender Tabelle zusammengestellt werden.<br />
Projektabschnitt Verbraucher Energieträger<br />
Linz-Donau<br />
(Bauphasen 1-8)<br />
Donau-Hst.St.Georgen<br />
(Bauphasen 1-17)<br />
Bf. Lungitz<br />
(Bauphasen 1-6)<br />
Bf. Gaisbach-Wartberg<br />
(Bauphasen 1-9)<br />
Bf. Kefermarkt<br />
(Bauphase 1-4)<br />
Bf. Freistadt<br />
(Bauphasen 1-3)<br />
Bf. Summerau<br />
(Bauphasen 1-4)<br />
Baugeräte<br />
und LKW<br />
Baugeräte<br />
und LKW<br />
Baugeräte<br />
und LKW<br />
Baugeräte<br />
und LKW<br />
Baugeräte<br />
und LKW<br />
Baugeräte<br />
und LKW<br />
Baugeräte<br />
und LKW<br />
Energie<br />
[MWh]<br />
Wirkungsgrad<br />
Nutzenergie<br />
[MWh]<br />
Verluste<br />
[MWh]<br />
Diesel 1.737 0,30 521,1 1.215,9<br />
Diesel 10.908 0,30 3.272,4 7.635,6<br />
Diesel 643 0,30 192,9 450,1<br />
Diesel 505 0,30 151,5 353,5<br />
Diesel 1.179 0,30 353,7 825,3<br />
Diesel 475 0,30 142,5 332,5<br />
Diesel 524 0,30 157,2 366,8<br />
Gesamtprojekt Beleuchtung Strom 144 0,60 86,4 57,6<br />
Gesamtprojekt elektr. Geräte Strom 2 0,60 1,2 0,8<br />
Tabelle 27: Energiebilanz der Bauphase<br />
Summe 16.117 4.878,9 11.238,1<br />
Daraus ergeben sich Energieflüsse in der Bauphase gemäß nachfolgender Tabelle.<br />
Verbraucher Energieträger Energiebedarf Wirkungsgrad Nutzenergie Verluste<br />
Baugeräte<br />
und LKW<br />
Beleuchtung,<br />
elektr. Geräte<br />
Diesel 16,0 GWh =<br />
57,5 TJ<br />
Strom 146 MWh =<br />
0,53 TJ<br />
Tabelle 28: Energieflüsse in der Bauphase<br />
3.4.2 Treibhausgasemissionen<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 63<br />
Einlage 16/01<br />
0,3<br />
0,6<br />
4,9 GWh =<br />
17,6 TJ<br />
11,26 GWh =<br />
40,4 TJ<br />
Bei Verbrennungsprozessen entstehen Kohlendioxid, Methan und Lachgas als unerwünschte<br />
Nebenprodukte, während die gezielt als Kältemittel etc. erzeugten Treibhausgase<br />
H-FKW, P-FKW und SF6 nicht anfallen und daher nicht untersucht werden müssen.<br />
Das bei der Verbrennung in Motoren entstehende Treibhausgaspotential von N2O und<br />
CH4 ist vernachlässigbar klein, weshalb hier nur noch der Kohlendioxidausstoß zu untersuchen<br />
ist.
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Neben der CO2-Produktion des Dieseltreibstoffs ist daher auch noch die der Stromerzeugung<br />
zu berücksichtigen. Hier ergibt sich der Verbrauch fossiler Brennstoffe aus jenem<br />
Anteil des Stroms, der aus kalorischen Kraftwerken stammt.<br />
Der Anteil von Wasser- und Windkraft sowie Biomasse liegt in Österreich bei 74%. Da<br />
außerdem die Rauchgasentschwefelung nicht über den Einsatz von Karbonaten oder<br />
Soda erfolgt, ergibt sich hierbei keine CO2-Freisetzung. Insgesamt werden somit im<br />
Durchschnitt 220 g CO2/kWh erzeugt. Somit ergibt sich insgesamt die in nachfolgender<br />
Tabelle dargestellte Produktion an Treibhausgasen beim Bau des Projekts.<br />
Da die Klimarelevanz dieses Emissionsvolumens von Treibhausgasen gefragt ist, wird in<br />
der letzten Spalte die mittlere tägliche Emission auf die 30 Jahre-Klimaperiode aufgeteilt<br />
angegeben.<br />
Projektabschnitt Verbraucher Energieträger<br />
CO2-Produktion<br />
[t]<br />
CO2-Produktion für<br />
Klimaperiode [kg/d]<br />
Linz-Donau Baugeräte und LKW Diesel 724,8 66<br />
Donau-Hst.St.Georgen Baugeräte und LKW Diesel 4476,0 409<br />
Bf. Lungitz Baugeräte und LKW Diesel 266,3 24<br />
Bf. Gaisbach-Wartberg Baugeräte und LKW Diesel 213,1 19<br />
Bf. Kefermarkt Baugeräte und LKW Diesel 486,3 44<br />
Bf. Freistadt Baugeräte und LKW Diesel 203,4 19<br />
Bf. Summerau Baugeräte und LKW Diesel 219,6 20<br />
Linz-Summerau Beleuchtung Strom 31,8 3<br />
Gesamtprojekt elektr. Geräte Strom 0,4 0<br />
Summe 6.621,8 605<br />
Tabelle 29: Treibhausgasproduktion der zum Bau des Projekts verbrauchten Energie<br />
Die durch den Baustellenbetrieb hervorgerufene Produktion klimarelevanter Treibhausgase<br />
ist somit in Bezug auf die klimatologische Beurteilung, die 30-jährige Perioden betrachtet,<br />
vernachlässigbar klein, wie die auf den Tag einer Klimaperiode bezogenen<br />
CO2-Freisetzungszahlen eindrucksvoll belegen.<br />
3.4.3 Betriebsphase<br />
Wie im Klima- und Energiekonzept-Leitfaden des Lebensministeriums definiert, ist hinsichtlich<br />
des Betriebs der Eisenbahnstrecke nicht die Energieeffizienz der eingesetzten<br />
Fahrzeuge Gegenstand des Konzepts, sondern energierelevante Aspekte des Betriebs<br />
der Infrastruktur. Da beim Betrieb der Bahnstrecke Linz-Summerau lediglich punktueller<br />
Energiebedarf für Infrastrukturanlagen besteht (Bahnhofsbeleuchtung, Verkehrssignalanlagen,<br />
Stellwerke etc.) ist gemäß Leitfaden die Erstellung eines Klima- und Energiekonzepts<br />
für die Betriebsphase nicht erforderlich.<br />
Dass der Gütertransport und der Personenverkehr auf der Bahn darüber hinaus beträchtlich<br />
weniger Treibhausgasemissionen verursachen wird als der auf der Straße, ist<br />
im Fachbeitrag Klima (Einlage 21/01) dargestellt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 64<br />
Einlage 16/01
3.5 Planungen Dritter im Vorhabensumfeld<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Nachfolgend sind Planungen im Einflussbereich des Vorhabens genannt, die nicht in direktem<br />
Zusammenhang zum Ausbauvorhaben stehen und die einen hinreichenden konkreten<br />
Verwirklichungswillen des Vorhabensträgers unterstellen. Berücksichtigt werden<br />
dabei Planungen, durch deren Umsetzung relevante Unterschiede in der Schutzgutbetrachtung<br />
des gegenständlichen Vorhabens nicht ausgeschlossen werden können.<br />
3.5.1 S10 Mühlviertler Schnellstraße<br />
Die S10 ist eine in Bau befindliche Schnellstraße im Umfeld der Summerauerbahn. Sie<br />
wird zwischen Unterweitersdorf und dem ehemaligen Grenzübergang Wullowitz die<br />
Mühlkreis Autobahn (A7) mit der geplanten tschechischen Schnellstraße R3 verbinden,<br />
wobei der letzte Abschnitt bis zur Grenze gegenwärtig noch im Planungsstadium ist.<br />
Abbildung 8: Vorhaben S10 Mühlviertler Schnellstraße (Quelle: ASFINAG, eigene Bearbeitung)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 65<br />
Einlage 16/01
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die künftige Trasse der S10 überquert die Summerauerbahn bei Bahnkilometer 41,4<br />
nahe der Ortschaft Lest in der Gemeinde Kefermarkt im Bereich zwischen den Bahnhöfen<br />
Kefermarkt und Freistadt (siehe roter Kreis in Abbildung 8). Der Berührungspunkt<br />
liegt somit außerhalb der Bereiche mit Gleisbautätigkeiten. Allfällige Einflüsse auf die<br />
Schutzgutbetrachtung im gegenständlichen Vorhaben werden in den Fachbeiträgen<br />
Schalltechnik und Luftschadstoffe betrachtet.<br />
Der in Planung befindliche Teil nördlich von Freistadt bis zu Staatsgrenze bei Wullowitz<br />
liegt bereits deutlich östlich des Streckenabschnittes Bf. Freistadt bis Bf. Summerau<br />
(größte Annäherung 2km) und ist für die Betrachtung des Eisenbahnvorhabens von untergeordneter<br />
Bedeutung.<br />
3.5.2 Spange B38 Freistadt<br />
Im Vorfeld zur Realisierung der S10 im Bereich Freistadt wird vom Land Oberösterreich<br />
eine Spange von der B310 zur B38 geplant, die bis zur Fertigstellung des Vorhabens<br />
Ausbau Summerauerbahn verkehrswirksam sein wird. Die Spange ist unabhängig vom<br />
Eisenbahnvorhaben zur Anbindung von Freistadt an die künftige S10 erforderlich.<br />
Die gegenwärtigen Querungen über die niveaugleiche Eisenbahnquerung (gelbes Fähnchen)<br />
sowie die äußerst enge und nur für kleine PKW benutzbare Bahnunterführung<br />
Trölsberg (rotes Fähnchen) werden in ihrer lokalen und großräumigen Funktion ersetzt.<br />
Abbildung 9: Planungsvarianten Spange B38 Freistadt<br />
Die Umsetzung der Spange B38 ist für das Vorhaben nur insofern relevant, als die beiden<br />
oben genannten Querungspunkte (die bei Vorhabensumsetzung erhalten bleiben)<br />
entlastet werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 66<br />
Einlage 16/01
3.5.3 Frachtenbahnhof Linz<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Für das Stadtentwicklungsgebiet „Frachtenbahnhof“ der Stadt Linz, dessen Umwidmungsverfahren<br />
(Betriebsbaugebiet -> Gemischtes Baugebiet) noch laufend ist, wurde<br />
bereits ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Eine Realisierung des Umnutzungsprojektes<br />
ist zu erwarten.<br />
Abbildung 10 und 11: Nachnutzungsprojekt Frachtenbahnhof (Quelle: Stadtplanung Linz)<br />
Das städtebauliche Projekt liegt am Rande des äußersten Einflussgebietes bezüglich<br />
der immissionsbezogenen Wirkfaktoren Lärm und Luftschadstoffe. Im Wesentlichen liegt<br />
das Projekt im Einflussbereich des bereits genehmigten Teils der Summerauerbahn von<br />
km 0,0 bis km 1,8 (Teil des viergleisigen Ausbaus der Westbahn - Vorhaben Linz<br />
Ostkopf).<br />
3.5.4 Hochwasserschutzprojekte<br />
Nachfolgend sind die im Untersuchungsraum geplanten Hochwasserschutzprojekte angeführt.<br />
Diese werden als Folgeprojekte des Hochwassers von 2002 unabhängig vom<br />
Vorhaben Linz-Summerau errichtet. Bei der Planung der wasserbaulichen Maßnahmen<br />
des Bahnvorhabens wurde sowohl auf bereits umgesetzte als auch in Planung befindliche<br />
Projekte eingegangen.<br />
3.5.4.1 HWS-Projekt Steyregg Betriebsbaugebiet<br />
Das bereits umgesetzte Projekt (Einreichung 2004) sieht lineare Maßnahmen (Spundwände)<br />
zum Schutz des Betriebsbaugebietes vor Donauhochwässern vor.<br />
Bei km 5,95 (Absperrschütz Weihbachl) berührt das Vorhaben dieses Projekt. Durch das<br />
im Vorhaben geplante Retentionsbecken RB01 bei diesem Kilometer kommt es in diesem<br />
Bereich zu einer Entlastung des Weihbachls und somit zu einer geringfügigen Verbesserung<br />
der Hochwassersituation durch das Vorhaben.<br />
3.5.4.2 HWS-Projekt Steyregg Ost<br />
Das ebenfalls bereits umgesetzte Projekt (Einreichung 2005) befindet sich östlich des<br />
zuvor genannten Projektes und verhindert das Eindringen von Donauhochwasser aus<br />
dem Westen (über Finstergrabenbach).<br />
Bei km 6,79 (Unterführung Nebenstraße) berührt das Vorhaben das Projekt. Bei dieser<br />
Unterführung wurden im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzes mobile Maßnahmen<br />
gesetzt. Nördlich der Bahn wurde ein Dammbalkenverschluss situiert, welcher<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 67<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
vermeidet, dass der Finstergrabenbach bei Hochwasserführung der Donau die südlich<br />
der Bahntrasse gelegenen Gewerbeflächen überflutet. Aufgrund des zweigleisigen Ausbaues<br />
wird die bestehende Konstruktion abgetragen und nördlich versetzt. Diese mobile<br />
Maßnahme wird in Anlehnung an den Bestand (Nischen, Längenverhältnisse, Höhe) errichtet,<br />
sodass die Bestandsdammbalken verwendet werden können.<br />
Abbildung 12: Unterführung Nebenstraße bei km 6.788<br />
Weiters berührt das Vorhaben bei km 7,24 (Abschluss Bahngraben rechts der Bahn mittels<br />
Querdamm und Rohrdurchlass) das Projekt. Um einen Rückstau des<br />
Finstergrabenbaches entlang des Bahngrabens der Bahn zu verhindern, wurde im Zuge<br />
des HWS- Projektes Steyregg Ost ein Querdamm mit einem Rohrdurchlass errichtet. Bei<br />
einem Hochwasserereignis wird der Rohrdurchlass entsprechend Hochwasseralarmplan<br />
mit einer Verschlusskappe geschlossen. Aufgrund des zweigleisigen Ausbaues wird der<br />
bestehende Querdamm abgetragen und in Richtung Süden versetzt. Die Herstellung erfolgt<br />
in Anlehnung an den Bestand.<br />
3.5.4.3 HWS-Projekt St. Georgener Bucht<br />
Zum sich noch im Planungsstadium befindliche HWS-Projekt südlich der Bahntrasse im<br />
Bereich der St. Georgener Bucht haben im Vorfeld Abstimmungsbesprechungen mit<br />
dem Projektanten stattgefunden. Auch hier sind lineare Maßnahmen zum Schutz vor<br />
Donauhochwässern vorgesehen. Berührungspunkte mit dem gegenständlichen Eisenbahnprojekt<br />
gibt es im Endeffekt keine, da die Anschlagslinie eines 100-jährigen Hochwassers<br />
südlich der Bahntrasse und somit etwas außerhalb des gegenständlichen Planungsbereiches<br />
liegt.<br />
3.5.4.4 HWS-Projekt St. Georgen<br />
Beim Hochwasserereignis im August 2002 (entsprach etwa einem 30-jährigen Hochwasser)<br />
kam es in der Gemeinde St. Georgen zu erheblichen Schäden an Siedlungen,<br />
Betrieben und Infrastruktureinrichtungen. Um den Ortskern von St. Georgen zukünftig<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 68<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
vor Hochwässern zu schützen, wird derzeit ein Hochwasserschutzprojekt ausgearbeitet.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Projekt vor Ausführung des gegenständlichen<br />
Projektes umgesetzt wird. Die geplanten linearen Maßnahmen entlang der<br />
Gusen berühren das Vorhaben im Bereich der Eisenbahnbrücke bei km 14.79. Die<br />
Schutzziele des Hochwasserschutzprojektes bleiben durch die Zulegung des zweiten<br />
Gleises unberührt.<br />
3.5.4.5 HWS-Projekt Kefermarkt-Aist<br />
Das Land Oberösterreich erarbeitet derzeit ein Hochwasserschutzprojekt für die Aist. In<br />
diesem Projekt ist in der Gemeinde Kefermarkt flussabwärts der Dammstandort F3<br />
„Mündung Flanitz“ vorgesehen. Der Entwurf sieht ein Stauziel von 4m über Sohle der<br />
Feldaist und ein Retentionsvolumen von 1,0 Mio m³ vor, wobei 64 ha Grund überflutet<br />
werden. Dieser geplante Retentionsbereich reicht von Süden bis Bahnkilometer 36,3.<br />
Das Hochwasserschutzprojekt sieht zum Schutz der Bahnanlagen Dämme beidseits der<br />
Bahn vor. Da dieses Projekt noch nicht eingereicht ist, wurde nur die Verträglichkeit mit<br />
dem vorliegenden Bahnprojekt untersucht. Die Vorschüttungen des Hochwasserschutzprojekts<br />
sind nur lagemäßig an die neuen Bahnanlagen (Dammverbreiterung für Gleis 2,<br />
Retentionsbecken RB 302) anzupassen. Der maximale Einstauspiegel ergibt bei km<br />
36,0 einen Wasserstand von ca. 1,0m, was in etwa der geplanten Krone des Vordammes<br />
zwischen Entwässerungsmulde und anschließendem Gelände entspricht.<br />
Somit kann bei entsprechender Abstimmung mit dem vorliegenden Eisenbahnprojekt der<br />
bauliche Aufwand für das Hochwasserschutzprojekt sogar reduziert werden.<br />
3.5.5 Altlastsanierung VÖEST<br />
Im Bereich der Gleiszulegung zwischen der Haltestelle Linz-Franckstraße und der Donaubrücke<br />
befindet sich auf dem Gelände der VÖEST-Werke eine Altlast nach Altlastkataster<br />
des Umweltbundesamtes (Altlast O 76). Diese wird durch die Gleiszulage nicht<br />
berührt, jedoch werden eine Druckrohrleitung und ein Pumpwerk als Teil der Gleiskörperentwässerung<br />
in diesem Bereich errichtet.<br />
Abbildung 13: Altlaststandort O 76 (Kokerei Linz)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 69<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Gesamtsanierung des Standortes ist in mehreren Schritten vorgesehen, wobei die<br />
Planung der ersten beiden Sicherungs- bzw. Sanierungsschritte zur behördlichen Genehmigung<br />
eingereicht wurde. Mit einem sogenannten "Funnel and Gate"-System wird<br />
durch teilweise Umschließung des Altlaststandortes mittels Dichtwand die Ausbreitung<br />
umweltrelevanter Emissionen unterbunden. Darüber hinaus wird mit in die Dichtwand integrierten<br />
Filterelementen das durchströmende Grundwasser von schädlichen Inhaltsstoffen<br />
aus der Altlast gereinigt. Somit wird das Ausströmen von kontaminiertem Grundwasser<br />
aus der Altlast in angrenzende Bereiche unterbunden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 70<br />
Einlage 16/01
4 ANDERE GEPRÜFTE LÖSUNGSMÖGLCHKEITEN<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die im Rahmen der UVP (gemäß § 6 Abs. 1 Z. 2 UVP-G) detailliert zu untersuchende Alternative<br />
ist das gegenständliche Vorhaben selbst, also der selektive bestandsnahe<br />
zweigleisige Ausbau zwischen Linz und St.Georgen a.d. Gusen sowie der Umbau der<br />
Bahnhöfe Lungitz, Gaibach-Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau.<br />
Im Rahmen der UVE sind darüber hinaus relevante alternative Lösungen aufzuzeigen<br />
und fachbereichsspezifisch hinsichtlich Ihrer Vor- und Nachteile gegenüber dem Vorhaben<br />
darzustellen. Die Alternativen sind in Abhängigkeit zu rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
und grundsätzlichen Projektvorgaben und -zielen auszuwählen.<br />
4.1 Untersuchungsrahmen<br />
Nachfolgend sind die rechtlichen und projektspezifischen Rahmenbedingungen zur Festlegung<br />
der im Rahmen der UVE zu untersuchenden Alternativen dargelegt.<br />
4.1.1 Strategische Umweltprüfung<br />
Eine Strategische Umweltprüfung ist nach den Vorgaben der "Richtlinie 2001/42/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen<br />
bestimmter Pläne und Programme", wie der Name indiziert, bei Plänen<br />
und Programmen durchzuführen.<br />
Unter den Begriff "Plan" fallen beispielsweise Flächenwidmungspläne, unter dem Terminus<br />
"Programm" wird die abstrakte Entwicklung mehrerer Projekte bzw. Festlegungen<br />
für die zukünftige Entwicklung eines sachlichen Bereichs verstanden (siehe z.B. den<br />
Generalverkehrsplan Österreich).<br />
Die österreichische Umsetzung der SUP-Richtline, das Bundesgesetz über die strategische<br />
Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz), unterwirft – betreffend das Eisenbahnwesen<br />
– Verordnungsentwürfe, die die Erklärung von weiteren geplanten oder bestehenden<br />
Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken gemäß § 1 Hochleistungsstreckengesetz<br />
zum Gegenstand haben, der Pflicht zur Durchführung einer strategischen Prüfung.<br />
Bei den gegenständlichen Ausbaumaßnahmen auf der bestehenden Strecke handelt es<br />
sich hingegen um ein konkretes Projekt, nicht aber um einen Plan oder ein Programm<br />
iSd SUP-RL. Ebenso wenig ist für die beabsichtigten Maßnahmen eine Verordnung im<br />
oben genannten Sinn notwendig. Das Vorhaben unterliegt daher nicht der Verpflichtung,<br />
eine Strategische Prüfung durchzuführen.<br />
4.1.2 Systemalternativen<br />
Unter "Systemalternativen" werden alternative Technologien verstanden. Bei dem gegenständlichen<br />
Vorhaben bestehen solche zu untersuchenden alternativen Technologien<br />
nicht. Eine alternative Umsetzung könnte nur durch einen Umstieg auf einen anderen<br />
Verkehrsträger (PKW, LKW) verwirklicht werden. Unabhängig davon, dass dadurch<br />
aber keine Systemalternative, sondern ein völlig anderes Projekt (Straße statt Schiene)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 71<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
geschaffen würde, liegt die Verwirklichung eines solchen Projekts nicht im Aufgabenbereich<br />
des Projektträgers.<br />
4.1.3 Standortalternativen<br />
Unter dem Begriff "Standortalternativen" fällt eine alternative Trassenführung (z.B. Neutrassierung<br />
über Gallneukirchen oder zwischen Steyregg und St.Georgen a.d. Gusen<br />
oder auch ein zweigleisiger durchgehender Ausbau von Linz bis Summerau). Die abstrakt<br />
bestehenden Möglichkeiten wurden im Vorfeld (Vorprojekt) untersucht.<br />
Grundsätzlich ist ein Neubau der Trasse nicht Gegenstand des Vorhabens. Das Projektziel<br />
ist eine Optimierung der Bahnhalte in den Gemeinden sowie die Umsetzung einer<br />
Taktverdichtung zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (15-Minuten Personentakt<br />
zwischen Linz und St.Georgen a.d. Gusen). Für diese Ertüchtigung der Bahnstrecke<br />
im Südteil ist nur ein bestandsnaher Ausbau zweckmäßig und effizient. Standortalternativen<br />
sind für diesen Abschnitt somit nicht relevant.<br />
Neben diesen technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist auch aus umweltfachlicher<br />
und raumplanerischer Sicht nur ein bestandsnaher Ausbau möglich, da dadurch<br />
– im Vergleich zu einer Neutrassierung – zusätzliche Umweltauswirkungen überwiegend<br />
vermieden und gleichzeitig auch Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde<br />
nicht maßgeblich beeinträchtigt werden.<br />
Im nördlichen Abschnitt von St.Georgen a.d. Gusen bis Summerau ist eine Optimierung<br />
der Bedienqualität des Bahnverkehrs (30-Minuten Personentakt zwischen St.Georgen<br />
a.d. Gusen und Pregarten) sowie des Streckennetzes für den Güterverkehr Projektziel.<br />
Bauliche Maßnahmen finden ausschließlich in den Bahnhofsbereichen statt. Ein bestandsnaher<br />
zweigleisiger Ausbau im Nordteil ist demnach nicht Projektziel. Standortalternativen<br />
sind für diesen Abschnitt somit nicht relevant.<br />
4.1.4 Ausführungsalternativen<br />
Im Rahmen der gewählten Trasse wurden in der Folge auch Ausführungsalternativen<br />
untersucht, d.h. einzelne Maßnahmen auf der Strecke betreffende Alternativen, welche<br />
die Trassenführung selbst aber nicht verändern (beispielsweise verschiedene Alternativen<br />
zu Eisenbahnkreuzungs-Auflassungen, zur Lage der Haltestelle Pulgarn oder eines<br />
zweigleisigen Ausbaus westlich von Steyregg). Hier wurde die endgültige Lösung unter<br />
Berücksichtigung raumplanerischer und umweltfachlicher Gesichtspunkte im Zuge der<br />
technischen Detailplanung erarbeitet.<br />
So wurde z.B. bei der Gestaltung der Dammbauwerke auf umweltrelevante Gesichtspunkte<br />
Bedacht genommen, um durch gezielte Steuerung der Vegetationsentwicklung<br />
hochwertige Tier- und Pflanzenlebensräume entstehen lassen zu können.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 72<br />
Einlage 16/01
4.2 Auswirkungsanalyse<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Alternativenuntersuchung der UVE beschränkt sich daher auf Basis der genannten<br />
Rahmenbedingungen auf die Darstellung<br />
• der Planfall „0“ 2025,<br />
• eines bestandsnahen durchgängig zweigleisigen Ausbaus zwischen Linz und<br />
St.Georgen a.d. Gusen sowie<br />
• des Vorhabens selbst („Selektiver zweigleisiger Ausbau Abschnitt Hbf. Linz bis<br />
Hst. St.Georgen a.d. Gusen, Umbau der Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-Wartberg,<br />
Kefermarkt, Freistadt und Summerau“).<br />
4.2.1 Auswirkungen bei Unterbleiben des Vorhabens (Null-Variante)<br />
Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 UVP-G 2000 sind die Auswirkungen bei Unterbleiben des Vorhabens<br />
darzulegen. Im Fall des gegenständlichen Vorhabens verblieben die Trasse im Bestand<br />
und es erfolgt weder zweigleisiger Ausbau noch die Modernisierung der Bahnhöfe,<br />
wobei die Zugzahlen und Kapazität der Strecke nicht sich nicht erhöhen.<br />
Neben dem bei Unterbleiben des Vorhabens entfallenden Wirkfaktoren und den hierfür<br />
vorgesehenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen treten darüber hinaus nachfolgende<br />
fachspezifische Auswirkungen auf.<br />
Verkehrsuntersuchung (17)<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Fahrgastzahlen stagnieren, bzw. im Nordteil (ab<br />
Pregarten) – aufgrund des starken Einflusses der S10 Mühlviertler Schnellstraße – zurückgehen.<br />
Im Nahbereich der Bahnhöfe und Haltestellen ist damit zwar mit geringerem<br />
Straßenverkehr zu rechnen als in der gewählten Variante, die ausbleibende Taktverdichtung<br />
im Personenverkehr hat jedoch zur Folge, dass Zuwächse im Pendlerverkehr vor<br />
allem nach Linz hauptsächlich vom Verkehrsträger Straße aufgenommen werden. Dies<br />
hat die bekannten negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs (Lärm, Luftschadstoffe,<br />
Flächenverbrauch fürs Parken, Stau, Verkehrssicherheit, etc) entlang der Hauptstraßen<br />
zu den Ballungsräumen B3, L569, A7, B310 bzw. S10 zur Folge. Demgegenüber entfällt<br />
der Zusatzverkehr durch Baufahrzeuge in der Bauphase sowie der Zusatzverkehr an<br />
den P&R-Anlagen in der Betriebsphase.<br />
Schalltechnik (18)<br />
Bei Unterbleiben des Vorhabens reduzieren sich die Zunahmen bei den schienenbasierten<br />
Lärmimmissionen und es ist Nahbereich der Bahnhöfe und Haltestellen mit geringerem<br />
Straßenverkehr und somit auch mit geringeren Schallimmissionen zu rechnen.<br />
Im Gegenzug würden jedoch, Zunahmen im Verkehrsaufkommen vorwiegend vom Verkehrsträger<br />
Straße aufgenommen was wiederrum zu vergleichsweise höheren Lärmbelastungen,<br />
als bei Aufnahme dieser Verkehre durch die ausgebaute Summerauerbahn,<br />
führt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 73<br />
Einlage 16/01
Erschütterungstechnik (19)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In Hinblick auf die Geringfügigkeit der Auswirkungen des Vorhabens bezüglich Erschütterungswirkungen<br />
sind keine relevanten Unterschiede zwischen Vorhabensvariante und<br />
Nullvariante festzustellen.<br />
EMF/EMV (20)<br />
Es kommt zu keiner Erhöhung der Zugzahlen und die Leistung der Strecke wird nicht erhöht<br />
(thermischer Grenzstrom, maximaler Laststrom sowie der 24-h-Mittelwert des<br />
Stroms bleiben gleich). Somit ändern sich die maximal zu erwartenden magnetischen<br />
Felder im Vergleich zu heute für den thermischen Strom und den maximalen Laststrom<br />
nicht. Der 24-h-Mittelwert des Stroms könnte sich geringfügig erhöhen oder erniedrigen,<br />
jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Zugfahrplan geändert wird. Unter der Annahme,<br />
dass sich die höchste nicht permanente Spannung beim Unterbleiben des Vorhabens<br />
nicht ändert, kommt es auch zu keiner Erhöhung der elektrischen Felder im betrachteten<br />
Streckenabschnitt.<br />
Somit sind keine relevanten Unterschiede zwischen Ausbau-Variante und „Null-Variante“<br />
festzustellen.<br />
Klima (21)<br />
Unter Berücksichtigung der Geringfügigkeit der durch das Vorhaben hervorgerufenen<br />
klimarelevanten Modifikationen sind bezogen auf klimatische Faktoren keine relevanten<br />
Unterschiede zwischen Vorhabensvariante und Nullvariante festzustellen.<br />
Beschattung und Beleuchtung (22)<br />
In Hinblick auf die Geringfügigkeit der Auswirkungen des Vorhabens auf Beschattungs-<br />
und Beleuchtungsverhältnisse sind keine relevanten Unterschiede zwischen Vorhabens-<br />
und Nullvariante festzustellen.<br />
Luftschadstoffe (23)<br />
Bei Unterbleiben des Vorhabens würden die zusätzlichen Feinstaubaufkommen (großteils<br />
geogenen Ursprungs) aus der Bauphase sowie die erhöhten Immissionen aus<br />
Schienenabrieb (großteils Eisen in oxidierter Form) aus der Betriebsphase entfallen. Im<br />
Gegenzug würden jedoch, wie zu Beginn des Kapitels bei den Auswirkungen aus der<br />
Verkehrsuntersuchung dargelegt, Zunahmen im Verkehrsaufkommen vorwiegend vom<br />
Verkehrsträger Straße aufgenommen, was wiederrum zu vergleichsweise großräumigeren<br />
höheren Luftschadstoffbelastungen, als bei Aufnahme dieser Verkehre durch die<br />
ausgebaute Summerauerbahn, führt.<br />
Humanmedizin (24)<br />
Durch das Unterbleiben von Modernisierung kommt es zu einer Verschlechterung des<br />
Angebots an den Bahnkunden und damit zu einem Anstieg des motorisierten Individualverkehrs<br />
mit den entsprechenden umweltmedizinischen Nachteilen (Lärm und Luftschadstoffe).<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 74<br />
Einlage 16/01
Raumplanung und Siedlungsentwicklung (25)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Geringfügiger Vorteil eines Unterbleibens des Vorhabens wäre, dass durch den Entfall<br />
der zusätzlichen Flächenbeanspruchung (Gleiszulage sowie Linienverbesserung) kleinflächige<br />
Inanspruchnahmen einzelner als Siedlungsraum und Entwicklungsgebiet ausgewiesener<br />
Flächen entfiele. Dieser Vorteil wäre insgesamt nur marginal, da die durch<br />
das Vorhaben entstehenden Inanspruchnahmen sehr gering sind und keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Funktion des Siedlungsraums haben.<br />
Nachteile eines Unterbleibens des Vorhabens liegen vor allem im Entgang der Möglichkeit<br />
zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität eines insgesamt umweltschonenderen<br />
Verkehrsmittel zur Abwicklung der hohen und perspektivisch wachsenden<br />
Pendler- und Güterströme im Vorhabensgebiet. Damit würden auch eine leistungsgesteigerte<br />
Anbindung des Wirtschaftsraumes Linz - Steyregg - Luftenberg - St.Georgen<br />
entlang der Donau sowie der größeren Betriebsstandorte Freistadt und Kefermarkt im<br />
Norden des Projektgebietes an das europäische Eisenbahnnetz unterbleiben.<br />
Landwirtschaft und Boden (26)<br />
Bei einem Unterbleiben des Vorhabens würde kein zusätzlicher natürlicher Boden verloren<br />
gehen. Allerdings beschränkt sich die Inanspruchnahme, bedingt durch den bestandsnahen<br />
Ausbau, vor allem auf den Abschnitt mit dem Überführungsbauwerk B3<br />
Pulgarn. Mit dem geplanten Überführungsbauwerk bei Pulgarn hängt ein erhöhter Verlust<br />
von landwirtschaftlich genutzter Fläche zusammen, der bei der Nullvariante entfallen<br />
würde.<br />
Forstwirtschaft (27)<br />
Die Umweltauswirkungen der Nullvariante sind gegen über der Vorhabensvariante etwas<br />
geringer, da kein Wald gerodet wird. Durch die Flächeninanspruchnahme der<br />
Vorhabensvariante wird nur Wald gerodet, der für die Wahrung der Waldfunktionen die<br />
im öffentlichen Interesse stehen, nicht relevant ist .<br />
Jagdwirtschaft (28)<br />
Bei Unterbleiben des Vorhabens würde es zu keiner Steigerung der Fahrgeschwindigkeit<br />
und Zugzahlen kommen. Der Lärmimmissionspegel bliebe gleich und es würden<br />
keine vorhabensbezogenen Lärmschutzwände errichtet werden, die einseitig des Gleiskörper<br />
errichtet, eine Barriere für das wechselnde Wild darstellen.<br />
Entfallen würde die positive Wirkung auf die Habitatqualität da die Böschungsgestaltung<br />
im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung zu einer Anreicherung von<br />
Strukturelementen im Raum (Gebüsche, Hecken) führt.<br />
Wasserwirtschaft (29)<br />
Vorteil einer Nichtrealisierung aus gegenständlicher fachlicher Sicht wäre die Vermeidung<br />
eines geringfügigen, nicht relevanten Wegfalles von Retentionsraum im Bereich<br />
Pulgarn (Donau) und Kefermarkt (Feldaist). Da dieser bei Umsetzung des Vorhabens<br />
entstehende Wegfall keine nennenswerten Auswirkungen auf das Abflussgeschehen der<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 75<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
beiden Gewässer hat, entsteht aus einer Nichtrealisierung jedoch kein nennenswerte<br />
Vorteil.<br />
Da die derzeitige Bahnentwässerung nicht dem Stand der Technik entspricht, wäre insbesondere<br />
bei Hochwässern und Starkregenereignissen weiterhin mit einer geringeren<br />
Betriebssicherheit zu rechnen.<br />
Bei Unterbleiben des Vorhabens ergeben sich insbesondere nachteilige qualitative Auswirkungen<br />
bei Auftreten eines außerbetrieblichen Ereignisses mit Austritt von wassergefährdenden<br />
Stoffen. Zudem würde durch die fehlenden Rückhalte- und Drosselungsmaßnahmen<br />
vor den Einleitstellen im Bestand auch künftig eine hydraulische Belastungen<br />
(quantitative Auswirkung) des Vorfluters verbleiben.<br />
Im Falle eines außerbetrieblichen Ereignisses mit Austritt wassergefährdender Stoffe<br />
würden diese auch weiterhin ohne entsprechenden Rückhalt direkt in das Grundwasser<br />
oder ein Oberflächengewässer gelangen können.<br />
Beim Finstergrabenbach und beim Reichenbach wird im Bestand der entsprechend<br />
Stand der Technik geforderte Freibord von 1,0 m nicht eingehalten. Dadurch würde die<br />
Situation eines verminderten Abflussgeschehens bei Extremereignissen verbleiben.<br />
Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft (30)<br />
Aus gewässerökologischer Sicht sind bei Unterbleiben des Vorhabens zwei wesentliche<br />
Aspekte hervorzuheben:<br />
Durch das Unterbleiben von Einleitungen an mehreren Standorten können mäßige Belastungen<br />
in den kleinen Vorflutern (z.B. Froscherbach) und geringe in größeren Vorflutern<br />
wie Gusen vermieden werden.<br />
Angesichts der bestehenden morphologischen Defizite an mehreren Bächen ist gegenwärtig<br />
ein überwiegend unzufriedenstellender Zustand festzuhalten. Bei Unterbleiben<br />
des Vorhabens kann die positive Wirkung durch Renaturierungsmaßnahmen im Bereich<br />
des Finstergrabenbachs und des Reichenbachs sowie der Neuanlage eines Nebengewässers<br />
am Reichenbach nicht erzielt werden.<br />
Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume (31)<br />
Bei Unterbleiben des Vorhabens kommt es zu keiner Inanspruchnahme von Pflanzen-<br />
und Tierlebensräumen. Da es sich bei gegenständlichen Vorhaben um einen bestandsnahen<br />
Ausbau in überwiegend anthropogen geprägten Raum handelt, kommt es im<br />
Vorhabensfall lediglich zu einer geringen Flächeninanspruchnahme naturschutzfachlich<br />
wertvoller Biotoptypen.<br />
Beim Unterbleiben des Vorhabens kann aber auch das Verbesserungspotenzial für Artenschutzmaßnahmen<br />
nicht genutzt werden, dass zu einer Verbesserung des Standortsangebots<br />
für thermophile Pflanzenarten und Tierleitarten führt. Bei der Nullvariante<br />
unterbleiben darüber hinaus die Bachrenaturierung sowie die Anlage von Feuchtlebensräumen<br />
standortstypischer Auwälder mit natürlicher Überschwemmungsdynamik.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 76<br />
Einlage 16/01
Geologie und Grundwasser (32)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Bei einem Unterbleiben des Vorhabens treten die geringfügig nachteiligen Auswirkungen<br />
auf das Grundwasserregime nicht auf. Nennenswert negative Auswirkungen bei Unterbleiben<br />
des Vorhabens sind aus der Sicht des Fachbereichs Geologie und Grundwasser<br />
nicht zu erwarten.<br />
Boden- u. Grundwasserchemie, Abfallwirtschaft (33)<br />
Die Nullvariante bedeutet, dass keine Bahnanlage entsprechend dem Stand der Technik<br />
errichtet wird. Weiters treten die positiven Effekte der Beseitigung von Bodenhorizonten<br />
mit Eluatverfügbarkeiten nicht ein. Die Erhöhung der Attraktivität der Bahn und der damit<br />
verbundene Rückgang der Beeinträchtigung des Bodens durch die Kontaminanten der<br />
Straße finden nicht statt.<br />
Landschafts- und Ortsbild, Freizeit und Erholung (34)<br />
Die Bautätigkeit für den 2-gleisigen Ausbaus mit Nebenbauwerken würde ohne die Realisierung<br />
des Vorhabens nicht durchgeführt. Die Situation des Landschaftsbilds verbliebe<br />
in diesem Fall in der Bestandssituation.<br />
Als zentrales Objekt ist das Bauwerk der B3-Überführung in Pulgarn zu nennen, denn<br />
dieses zu realisierende Bauwerk ist entsprechend seiner Dimensionierung in der Landschaft<br />
deutlich wahrnehmbar. Bei Unterbleiben des Vorhabens würde das Bauwerk nicht<br />
realisiert, und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild unterbleiben.<br />
Im Hinblick auf die Thematik der Beeinflussung von Freizeitnutzung und Erholungseignung<br />
in der Landschaft, ist im Falle des Unterbleibens des Vorhabens, von keinen nennenswerten<br />
Unterschieden gegenüber dem Ausgangszustand auszugehen.<br />
Sach- und Kulturgüter (35)<br />
Da das Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf Sach- und Kulturgüter hat, sind<br />
gegenüber der Null-Variante keine nennenswerten Unterschiede festzustellen. Die Ertüchtigung<br />
der Verkehrsverbindung zwischen B3 und L569 durch Niveaufreimachung<br />
der Eisenbahnkreuzung Pulgarn würde im Plannullfall entfallen.<br />
Da keine Kulturgüter projektbedingt in Anspruch genommen werden, lassen sich keine<br />
Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens bezüglich des Schutzguts Kulturgut<br />
formulieren.<br />
Verschiedene Sachgüter (technische Einbauten, diverse Gebäude, Verkehrsinfrastrukturen)<br />
hingegen werden durch das Vorhaben in Anspruch genommen. Bei einer unterbleibenden<br />
Realisierung der Projektierung würden entsprechende Sachgüter nicht beansprucht<br />
werden.<br />
Klima- und Energiekonzept (36)<br />
Die für die Errichtung und Erhaltung des Vorhabens erforderlichen Energiemengen würden<br />
entfallen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 77<br />
Einlage 16/01
<strong>Zusammenfassung</strong> LBP (37)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Bei Unterbleiben des Vorhabens ist kein naturschutzfachlicher Ausgleich beanspruchter<br />
Auwaldflächen und keine Einbindung des Überführungsbauwerkes bei Pulgarn erforderlich.<br />
Demgegenüber könnten keine den Bestand aufwertenden Trittsteinbiotope geschaffen<br />
werden (Feuchtstandorte und magere Trockenstandorte). Die Biotop- und Bodenaufwertungen<br />
im Bereich des Finstergrabenbaches und des Reichenbaches, die einer<br />
Verbesserung des Wasserlandschaftshaushalts dienen sowie die Schaffung von Feldholzinseln<br />
bei Pulgarn entfielen.<br />
4.2.2 Auswirkungen des bestandsnahen durchgängigen zweigleisigen Ausbaus<br />
Ein durchgängig zweigleisiger Ausbau von Hbf Linz bis Hst. St.Georgen a.d. Gusen<br />
würde einen Neubau der bestehenden Brücke über die Donau bedingen. Gegenüber der<br />
letztlich gewählten Vorhabensalternative wäre der Abschnitt 5 (Donaubrücke bis Einfahrt<br />
Bf. Steyregg, Projekt-km 4,561 - 5,626) von baulichen Änderungen an der Bahnanlage<br />
betroffen und entsprechend dem Antragsgegenstand zuzuschlagen.<br />
Neben zusätzlichem Kosten- und Zeitaufwand würden sich voraussichtlich folgende<br />
fachspezifische Auswirkungen ergeben:<br />
Verkehrsuntersuchung (17)<br />
Es sind keine relevanten Unterschiede zur Vorhabensvariante hinsichtlich des<br />
vorhabensverursachten Straßenverkehrs zu erwarten.<br />
Schalltechnik (18)<br />
Der Neubau der Brücke über die Donau würde für einige Objekte im Nahbereich eine<br />
Pegelminderung bedeuten. Im Bereich der Windeggerstraße wären große bauliche Aufwendungen<br />
notwendig. In der Bauphase wäre mit hohen Zusatzbelastungen in diesem<br />
Bereich zu rechnen.<br />
Erschütterungstechnik (19)<br />
In Hinblick auf die Geringfügigkeit der Auswirkungen des Vorhabens bezüglich Erschütterungswirkungen<br />
sind keine relevanten Unterschiede zwischen Vorhabensvariante und<br />
der betrachteten Alternative festzustellen.<br />
EMF/EMV (20)<br />
Bei Einhaltung der Referenzwerte ist auch bei der Alternative mit keinen Auswirkungen<br />
hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinbevölkerung vor magnetischen und elektrischen<br />
Feldern zu rechnen.<br />
Klima (21)<br />
Unter Berücksichtigung der Geringfügigkeit, der durch das Vorhaben hervorgerufenen<br />
klimarelevanten Modifikationen sind, bezogen auf klimatische Faktoren, keine relevanten<br />
Unterschiede zwischen Vorhabensvariante und der betrachteten Alternative festzustellen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 78<br />
Einlage 16/01
Beschattung und Beleuchtung (22)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In Hinblick auf die Geringfügigkeit der Auswirkungen des Vorhabens auf Beschattungs-<br />
und Beleuchtungsverhältnisse sind keine relevanten Unterschiede zwischen Vorhabensvariante<br />
und der betrachteten Alternative festzustellen.<br />
Luftschadstoffe (23)<br />
Die Alternative hätte für die Betriebsphase keine Veränderung der in diesem Fachbeitrag<br />
getroffenen Aussagen zur Folge. In der Bauphase wären gegenüber der untersuchten<br />
Variante zusätzliche Bereiche (zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen zur Errichtung<br />
der zweigleisigen Donaubrücke) von Zusatzimmissionen betroffen.<br />
Humanmedizin (24)<br />
Aus umweltmedizinischer Sicht würde sich die Wohnsituation für die Anwohner oberhalb<br />
der Windegger Straße verschlechtern, da die zusätzliche Flächeninanspruchnahme zur<br />
Folge hätte, dass weitere Felsbereichs abgetragen werden müssten. Die Ersatzstraße<br />
und die Gleise würden zudem weiter an die Wohngebäude heranrücken. Die Zunahme<br />
von Schall- und Luftschadstoffimmissionen wäre die Folge.<br />
Raumplanung und Siedlungsentwicklung (25)<br />
Im Bereich westlich der Bahnhofseinfahrt Steyregg würde in geringfügigem Maße zusätzliches<br />
Bauland in Anspruch genommen werden. Zudem würde sich die Wohnsituation<br />
für die Anwohner oberhalb der Windegger Straße verschlechtern, da die zusätzliche<br />
Flächeninanspruchnahme zur Folge hätte, dass weitere Felsbereiche abgetragen werden<br />
müssten. Die Ersatzstraße für die erst kürzlich fertig gestellte niveaufreie Unterquerung<br />
der Bahn sowie die Gleise würden weiter an die Wohngebäude heranrücken. Die<br />
Errichtung einer zweiten Donaubrücke, bzw. einer zweigleisigen Brücke würde voraussichtlich<br />
in der Bauphase zu temporären Unterbrechungen von Verkehrsverbindungen<br />
und Flächeninanspruchnahmen durch Baustelleneinrichtungsflächen führen. Dauerhafte<br />
Auswirkungen auf den Siedlungsraum sind nicht zu erwarten.<br />
Landwirtschaft und Boden (26)<br />
Im Bereich von Steyregg würden in geringfügigem Maße zusätzliche Flächen in Anspruch<br />
genommen werden. Die Zulage des zweiten Gleises findet jedoch im Bereich von<br />
Kultosolen statt, sodass keine signifikanten Eingriffe in das Schutzgut Boden zu erwarten<br />
sein werden. Entsprechend verhält es sich mit dem Neu- bzw. Ausbau einer Donaubrücke,<br />
die keine signifikanten Flächen an natürlichem Boden überbauen. Landwirtschaftliche<br />
Produktionsflächen spielen in diesem Vorhabensabschnitt keine besondere<br />
Rolle.<br />
Forstwirtschaft (27)<br />
Die Auswirkungen eines durchgängigen zweigleisigen Ausbaus verhalten sich gegenüber<br />
der Vorzugsvariante neutral, da die zusätzliche Flächeninanspruchnahme von<br />
Wald gegenüber der Vorhabensvariante gering ist.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 79<br />
Einlage 16/01
Jagdwirtschaft (28)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Durch den bestandsnahen durchgängigen zweigleisigen Ausbau sind die gleichen Umweltauswirkungen<br />
durch die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit und Zugzahlen wie beim<br />
gegenständlichen Vorhaben (selektiver zweigleisiger Ausbau) zu erwarten. Es werden<br />
keine zusätzlichen jagdlich attraktiven Revierteile beansprucht.<br />
Wasserwirtschaft (29)<br />
Da im Bereich zwischen Donaubrücke und Bahnhofseinfahrt Steyregg, mit Ausnahme<br />
des bereits im Bestand durch die Brücke gequerten Diesenleitenbaches, keine zusätzlichen<br />
Oberflächengewässer gequert werden, sind in keine relevanten Unterschiede zur<br />
Vorhabensvariante feststellbar.<br />
Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft (30)<br />
Der durchgehende zweigleisige Ausbau würde durch den Neu-, bzw. zweigleisigen Umbau<br />
der Donaubrücke an mehreren Stellen zusätzliche Eingriffe in Gewässerlebensräume<br />
bedingen, die sowohl die Morphologie als auch Veränderungen des Wasserhaushaltes<br />
bedingen würden.<br />
Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume (31)<br />
Es käme durch den durchgängigen Ausbau zu einer zusätzlichen flächigen Inanspruchnahme<br />
gering sensibler Tierlebensräume im Bereich der Parallelführung zur Bundesstraße.<br />
Darüber hinaus ergeben sich kleinflächige Eingriffe in hoch sensible Tierlebensräume<br />
in Einschnittsbereichen sowie mäßig sensibler Tierlebensräume in Flussnähe<br />
Der durchgängige zweigleisige Ausbau würde gegenüber dem selektiven zweigleisigen<br />
Ausbau eine größere Flächeninanspruchnahme bedingen. Der Flächenverbrauch an naturschutzfachlich<br />
wertvollen Biotopen bliebe jedoch annähernd gleich, da der zusätzlich<br />
zu verbauende Bereich weitestgehend den Bereich der bestehenden Donaubrücke sowie<br />
Verkehrsflächen der (Bahn und Straße) entspricht. Auwaldbereiche und ein felsenreicher<br />
Stieleichen- Hainbuchenwald würden hingegen nur geringfügig beansprucht<br />
werden.<br />
Geologie und Grundwasser (32)<br />
Keine relevanten Unterschiede erkennbar.<br />
Boden- u. Grundwasserchemie, Abfallwirtschaft (33)<br />
Keine relevanten Unterschiede erkennbar.<br />
Landschafts- und Ortsbild, Freizeit und Erholung (34)<br />
Im Bereich von Steyregg würden in geringfügigem Maße zusätzliche Flächen in Anspruch<br />
genommen werden. Diese Bereiche sind zum Teil bewachsen, so dass landschaftsprägende<br />
Strukturen verloren gehen würden. Zudem müssten großräumiger<br />
Felsbereiche abgetragen werden, wodurch eine Fremdkörperwirkung hervorgerufen<br />
würde, die sich aus einer entsprechend größer dimensionierten Hangverbauung ergäbe.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 80<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Errichtung einer zweiten Donaubrücke, bzw. einer zweigleisigen Brücke würde voraussichtlich<br />
in der Bauphase zu temporären Unterbrechungen von Verkehrsverbindungen<br />
und Flächeninanspruchnahmen durch Baustelleneinrichtungsflächen führen. Eine<br />
Betroffenheit des Radwegs entlang der Donau kann nicht ausgeschlossen werden. Wirkungen<br />
auf das Landschaftsbild, hervorgerufen durch eine zweite oder ausgebaute Brücke<br />
sind in diesem Fall zu untersuchen.<br />
Sach- und Kulturgüter (35)<br />
Neben zusätzlichen temporären Straßensperren mit Umleitungsverkehr im Bereich der<br />
Überführung B3 Steyregg (Zulegung zweites Gleis mit zusätzlichem Tragwerk über die<br />
B3 und die Windeggerstraße) würde eine Adaptierung der bestehenden Hangsicherung<br />
im Bereich der Windeggerstraße erforderlich werden.<br />
Klima- und Energiekonzept (36)<br />
Die für die Errichtung und Erhaltung des Vorhabens erforderlichen Energiemengen würden<br />
insbesondere durch den zweigleisigen Umbau der Donaubrücke merklich erhöhen.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> LBP (37)<br />
Mit Ausnahme allfälliger zusätzlicher landschaftspflegerischer Maßnahmen im Bereich<br />
der – durch eine durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Bf. Steyregg und Donaubrücke<br />
– neu zu errichtenden Hangsicherung Windeggerstraße wären keine relevanten Unterschiede<br />
zwischen der Alternative und der Vorhabensvariante gegeben.<br />
Ausschlaggebend für diese Bewertung ist die Tatsache, dass schutzwürdige Tier- und<br />
Pflanzenlebensräume von Flächenbeanspruchungen ausgenommen würden.<br />
4.2.3 Auswirkungen des bestandsnahen selektiven zweigleisigen Ausbaus<br />
Der bestandsnahe selektive zweigleisige Ausbau entspricht dem in den vorangegangenen<br />
Kapiteln dargestellten und in nachfolgenden Kapiteln untersuchten Vorhaben.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 81<br />
Einlage 16/01
5 BEURTEILUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODE<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 4 UVP-G 2000 ist die zugrundegelegte Beurteilungs- und Bewertungsmethode<br />
darzustellen. Methodisch wird ein Konzept in Anlehnung an die Ökologische<br />
Risikoanalyse gemäß der RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchungen“ (Stand 2008)<br />
zugrunde gelegt. Die Vorgaben des UVE-Leitfadens des Umweltbundesamtes werden<br />
dabei berücksichtigt, soweit dies auf Ebene des Einreichprojektes fachlich sinnvoll ist.<br />
5.1 Allgemein<br />
Bei einzelnen Fachgutachten, insbesondere den immissionsbezogenen Gewerken, wird<br />
von dieser mehrstufigen Klassifizierung der Sensibilität, Eingriffsintensität (Einwirkung)<br />
und Eingriffserheblichkeit (Auswirkung) abgegangen. Abweichungen sind dann möglich<br />
bzw. zielführend, wenn dezidierte gesetzliche oder humanmedizinische Grenzwerte vorliegen,<br />
die nach Vorhabensrealisierung entweder eingehalten oder überschritten werden.<br />
Bei Überschreitung werden entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen<br />
gesetzt, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.<br />
Das methodische Grundkonzept ist in der nachfolgenden Abbildung im Überblick dargestellt.<br />
Darstellung des Ist-<br />
Zustandes und der<br />
Vorbelastung<br />
RAUM UND<br />
UMWELT<br />
Beurteilung der<br />
Beeinflussungssensibilität<br />
vorhabensabhängig<br />
Bestimmung<br />
der Eingriffserheblichkeit<br />
hoch<br />
Festlegung<br />
Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Abbildung 14: Methodisches Grundschema der UVE<br />
Vorhaben<br />
Beurteilung der<br />
Wirkungsintensität<br />
VORHABEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEIT<br />
AUSGLEICHSMASSNAHMEN<br />
Optimiertes<br />
Vorhaben<br />
Bestimmung der<br />
Resterheblichkeit<br />
Beurteilung<br />
Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 82<br />
Einlage 16/01<br />
gering<br />
vorhabensunabhängig
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
5.1.1 Erfassung und Beschreibung des Bestands (Beurteilung der Sensibilität)<br />
Sensibilität aufgrund<br />
der Bedeutung<br />
Sensibilität aufgrund<br />
der Vorbelastung<br />
Die im Rahmen der Ist-Zustands-Erhebung angetroffenen schutzwürdigen Kriterien /<br />
Teilkriterien werden hinsichtlich ihrer Sensibilität (Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeit) entsprechend<br />
vierstufig klassifiziert. Vorbelastungen werden dabei berücksichtigt.<br />
Eine vereinfachte fachliche Beurteilung ist in begründeten Fällen möglich, insbesondere<br />
wenn gesetzliche Festlegungen existieren (z.B. bei gesetzlichen Grenzwerten wie in den<br />
Bereichen Lärmschutz, Erschütterungen, Luftschadstoffe oder EMF/EMV).<br />
Sehen fachspezifische Regelwerke eine Beurteilung anhand eines mehr als vierstufiges<br />
Schemas vor (z.B. RVS 04.03.13 „Vogelschutz an Verkehrswegen“), so erfolgt in den<br />
unteren Klassen (z.B. gering / sehr gering) eine <strong>Zusammenfassung</strong> der Beurteilungsklassen.<br />
Kriterium<br />
Im Sinne des<br />
Schutzgedankens<br />
für Naturraum<br />
und Ökologie<br />
Im Sinne des<br />
Schutzgedankens<br />
der menschlichen<br />
Nutzung<br />
Im Sinne des<br />
Vorsorgegedankens<br />
vorbelastet oder<br />
verarmt<br />
geringe anthropogeneNutzungssensibilität<br />
örtliche Bedeutung regionale<br />
Bedeutung<br />
mäßige anthropogeneNutzungssensibilität<br />
keine Vorbelastung mäßige Vorbelastung<br />
hohe anthropogeneNutzungssensibilität<br />
vorbelastet,<br />
im Bereich<br />
der Richtwerte<br />
nationale /<br />
internationale<br />
Bedeutung<br />
sehr hohe<br />
anthropogene<br />
Nutzungssensibilität<br />
vorbelastet,<br />
im Bereich<br />
der gesetzlichenGrenzwerte<br />
Sensibilität gering mäßig hoch sehr hoch<br />
Tabelle 30: Schema zur Beurteilung der Sensibilität (Beispieltabelle)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 83<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
5.1.2 Beschreibung der Einwirkungen (Beurteilung der Eingriffsintensität)<br />
Kriterium<br />
Im Sinne des<br />
Schutzgedankens<br />
Im Sinne des<br />
Vorsorgegedankens<br />
Grundlage der Beschreibung und Beurteilung der Einwirkungen ist eine bereits aus Umweltsicht<br />
optimierte technische Trassenplanung.<br />
Die prognostizierten Einwirkungen gemäß Relevanzmatrix werden hinsichtlich der einzelnen<br />
Schutzgüter (Kriterien, Teilkriterien) in einer vierstufigen Intensitätsskala entsprechend<br />
Tabelle 31 beurteilt.<br />
zeitlich beschränkte<br />
Störung, die zu<br />
einer kurzfristigen<br />
Beeinträchtigung<br />
des Bestandes<br />
führt<br />
kaum negative<br />
Veränderungen<br />
feststellbar, im<br />
Bereich der Irrelevanzgrenzwerte<br />
zeitweilige Beeinträchtigung<br />
des Bestandes; Störung<br />
oder Verlust von Teilflächen<br />
führen zu keinen nachhaltigenFunktionsveränderungen,<br />
es ist keine nachhaltige<br />
Beeinträchtigung des Bestandes<br />
gegeben<br />
merkliche negative Veränderung<br />
dauerhafte Störung<br />
oder Verlust von Teilflächen<br />
führen zu beschränktenFunktionsverlusten<br />
sowie zu<br />
einer nachhaltigen<br />
Beeinträchtigung des<br />
Bestandes<br />
Richtwertüberschreitung<br />
Störung oder Verlust<br />
von Flächen führen<br />
zu wesentlichen<br />
Funktionsverlusten,<br />
Erlöschen von Beständen <br />
Grenzwertüberschreitung<br />
Intensität gering mäßig hoch sehr hoch<br />
Tabelle 31: Schema zur Beurteilung der Eingriffsintensität (Beispieltabelle)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 84<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
5.1.3 Beschreibung der Auswirkungen (Beurteilung der Eingriffserheblichkeit)<br />
Bestandssensibilität<br />
Die Umweltauswirkungen werden in ihrer qualitativen Ausprägung beschrieben und –<br />
soweit möglich – quantifiziert (Fläche, Anzahl u. a.). Daran anknüpfend werden die<br />
prognostizierten Eingriffsintensitäten für jedes Kriterium / Teilkriterium mit den Sensibilitäten<br />
der schützenswerten Gegenstände überlagert. Im Ergebnis werden die Auswirkungen<br />
anhand der nachfolgend dargestellten Verknüpfungsmatrix hinsichtlich ihrer Eingriffserheblichkeit<br />
in fünf Stufen beurteilt (nachfolgende Tabelle):<br />
Eingriffsintensität:<br />
gering mäßig hoch sehr hoch<br />
gering keine / sehr gering gering gering gering<br />
mäßig gering mäßig mäßig mäßig<br />
hoch gering hoch hoch hoch<br />
sehr hoch gering hoch sehr hoch sehr hoch<br />
Tabelle 32: Schema zur Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />
Die Auswirkungen auf Wechselwirkungen sind integraler Bestandteil der Beurteilung der<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter.<br />
Werden innerhalb eines Kriteriums mehrere Teilkriterien betrachtet, so erfolgt eine fachlich<br />
nachvollziehbar begründete Aggregation der Eingriffserheblichkeit der einzelnen<br />
Teilkriterien. Bei der Aggregation mehrerer Teilkriterien wird im Regelfall nach dem Maximalwertprinzip<br />
verfahren, d.h. das Teilkriterium mit der höchsten Eingriffserheblichkeit<br />
bestimmt den Gesamtwert. Bei der Aggregation von unterschiedlichen Eingriffserheblichkeiten<br />
auf Teilflächen innerhalb eines Kriteriums / Teilkriteriums wird das Verhältnis<br />
der Flächengrößen der betroffenen Teilflächen berücksichtigt.<br />
In den Teilabschnitten in denen keine Umweltauswirkungen zu erwarten sind, wird eine<br />
fachlich begründete „no-impact-Aussage“ getroffen<br />
Die Klassifizierung der Eingriffserheblichkeit lässt sich wie folgt beschreiben:<br />
sehr hoch: Eingriff einer Trasse massiv, sehr hohe negative Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut,<br />
hoch: Eingriff der Trasse von erheblichem Ausmaß, deutliche negative<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut,<br />
mäßig: merkbarer Eingriff der Trasse, mäßige negative Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut,<br />
gering: Eingriff der Trasse hat geringfügige negative Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut,<br />
keine / sehr gering: Eingriff der Trasse hat keine bzw. nahezu keine und damit<br />
vernachlässigbare negative Auswirkungen auf das Schutzgut.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 85<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
5.1.4 Maßnahmenentwicklung und Beurteilung der Maßnahmenwirksamkeit<br />
Aufbauend auf der Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden „sektorale Maßnahmen“,<br />
mit denen erhebliche Auswirkungen (ab einer mäßigen Erheblichkeit) des Vorhabens auf<br />
die Umwelt und den Raum vermieden, vermindert oder kompensiert (Ausgleich und Ersatz)<br />
werden, entwickelt. Diese Maßnahmen werden – ggf. themenbereichsübergreifend<br />
zu beurteilungsfähigen Maßnahmenbündeln zusammengeführt – gemäß nachfolgender<br />
Tabelle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit beurteilt.<br />
Bezeichnung der Wirksamkeit<br />
Maßnahmenwirkung<br />
keine bis gering Maßnahme ermöglicht nur eine geringe Vermeidung / Kompensation der negativen<br />
Wirkungen des Projekts<br />
mäßig Maßnahme ermöglicht eine teilweise Vermeidung / Kompensation der negativen Wirkungen<br />
des Projekts<br />
hoch Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung / Kompensation der negativen<br />
Wirkungen des Projekts<br />
sehr hoch Maßnahme ermöglicht eine (nahezu) vollständige Vermeidung / Kompensation der<br />
negativen Wirkungen des Projekts bzw. führt zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes<br />
Tabelle 33: Schema zur Beurteilung der Maßnahmenwirkung<br />
5.1.5 Beurteilung der verbleibenden Eingriffserheblichkeit<br />
Aus der Verknüpfung der Maßnahmenwirksamkeit mit der Eingriffserheblichkeit ergibt<br />
sich die verbleibende Eingriffserheblichkeit der zu erwartenden Umweltauswirkungen unter<br />
Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen. Im Ergebnis wird die verbleibende<br />
Eingriffserheblichkeit für jedes Kriterium sechsstufig anhand der nachfolgend dargestellten<br />
Verknüpfungsmatrix beurteilt (siehe nachfolgende Tabelle). In der Matrix dargestellt<br />
sind auch Maßnahmenwirksamkeiten für geringe und sehr geringe Erheblichkeiten, die<br />
sich aus Synergien mit anderen Fachbereichen ergeben können.<br />
Maßnahmenwirksamkeit keine / sehr<br />
gering<br />
keine bis gering keine / sehr<br />
gering<br />
Mäßig keine / sehr<br />
gering<br />
Hoch Verbesserung keine / sehr<br />
gering<br />
Eingriffserheblichkeit (ohne Maßnahmen)<br />
sehr hoch Verbesserung Verbesserung keine / sehr<br />
gering<br />
Tabelle 34: Schema zur Beurteilung der verbleibenden Eingriffserheblichkeit<br />
gering mäßig hoch sehr hoch<br />
gering mäßig hoch sehr hoch<br />
gering gering mäßig hoch<br />
gering gering mäßig<br />
gering gering<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 86<br />
Einlage 16/01
5.1.6 Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Aufbauend auf der verbleibenden Eingriffserheblichkeit der Umweltauswirkungen erfolgt<br />
die Beurteilung der Umweltverträglichkeit für das vorliegende Projekt nach der aktuellen<br />
RVS Umweltuntersuchung (RVS 04.01.11) entsprechend dem in der nachfolgenden Abbildung<br />
dargestellten Ablaufschema. Diese Beurteilung erfolgt im Fachbericht zunächst<br />
kriterienspezifisch bzw. themenbereichsspezifisch.<br />
Abbildung 15: Ablaufschema zur Erklärung der Umweltverträglichkeit<br />
Für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit auf Themenbereichs- bzw. Schutzgutebene<br />
werden die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Ergebnisklassen verwendet.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 87<br />
Einlage 16/01
Entlastung/Belastung<br />
Themenbereich /<br />
Schutzgut<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Verbale Beschreibung<br />
Positive Auswirkung Die fachspezifischen Auswirkungen des Vorhabens ergeben eine qualitative und/oder<br />
eine quantitative Verbesserung gegenüber der Prognose ohne Realisierung des Projektes<br />
(Null-Variante)<br />
Nicht relevante<br />
Auswirkung<br />
Geringfügige<br />
Auswirkung<br />
Vertretbare<br />
Auswirkung<br />
Wesentliche<br />
Auswirkung<br />
Untragbare<br />
Auswirkung<br />
Auswirkungen sind projektbedingt nicht relevant: Die fachspezifischen Auswirkungen<br />
verursachen weder qualitative noch quantitative Veränderungen des Zustandes ohne<br />
Realisierung des Projektes (Null-Variante)<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Veränderungen<br />
im Vergleich zur Prognose ohne Realisierung des Projektes (Null-Variante), dass diese<br />
im Bezug auf die Erheblichkeit der möglichen Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer<br />
Hinsicht vernachlässigbar sind.<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens stellen bezüglich ihres Ausmaßes, ihrer Art, ihrer<br />
Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitativ nachteilige Veränderung dar, ohne das<br />
Schutzgut jedoch in seinem Bestand (quantitativ) / seiner Funktion zu gefährden.<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen wesentliche nachteilige Beeinflussungen<br />
des Schutzgutes, so dass dieses dadurch in seinem Bestand / seiner Funktion negativ<br />
beeinflusst werden könnte.<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen gravierende qualitativ und quantitativ<br />
nachteilige Beeinflussungen des Schutzgutes, so dass dieses dadurch in seinem Bestand<br />
/ seiner Funktion gefährdet ist.<br />
Tabelle 35: Beschreibung der Umweltverträglichkeitsklassen<br />
Die Aggregation zu einer Beurteilung der Gesamtumweltverträglichkeit des Vorhabens<br />
über alle Schutzgüter und Themenbereiche erfolgt in der UVE.<br />
5.2 Fachspezifische Untersuchungsmethoden und -vorschriften<br />
Die jeweiligen Methoden zur Beurteilung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen<br />
sowie die fachspezifischen Konkretisierungen der allgemeinen Methodik der RVS Umweltuntersuchung<br />
sind detailliert in den einzelnen Fachgutachten dargestellt. Weiters<br />
sind in den jeweiligen Fachgutachten die zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften und<br />
Normen angeführt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 88<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
6 BESCHREIBUNG DER VORAUSSICHTLICH VOM VORHABEN<br />
ERHEBLICH BEEINTRÄCHTIGTEN UMWELT<br />
Nachfolgend wird gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 UVP-G 2000 die im jeweiligen fachspezifischen<br />
potentiellen Einflussbereich des Vorhabens liegende Umwelt im Bestand zusammenfassend<br />
dargestellt.<br />
Gleichzeitig erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Z5 UVP-G 2000 eine Beschreibung der Maßnahmen,<br />
mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />
vermeiden, eingeschränkt oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen.<br />
Dabei wird unterschieden nach Schutzgütern des UVP-G im engeren Sinn, also Schutzgüter<br />
wie beispielsweise die Gesundheit des Menschen, potentiell beeinträchtigte Biotope<br />
oder das Erscheinungsbild der Landschaft.<br />
Einzelne Fachgutachten beschreiben Wirkfaktoren, deren Inhalte zur Darstellung der<br />
möglichen Umweltfolgen (z.B. Lärm) für mehrere Schutzgüter relevant sein können und<br />
die ursächlich nicht einem Schutzgut zugeordnet werden können. Diese Wirkfaktoren<br />
wie beispielsweise Lärm oder elektromagnetische Felder werden als schutzgutübergreifende<br />
Auswirkungen bezeichnet und im Kapitel 6.2abgehandelt.<br />
6.1 Schutzgüter des UVP-G im engeren Sinne<br />
6.1.1 Mensch (Nutzungen)<br />
6.1.1.1 Raumplanung und Siedlungsentwicklung<br />
Siedlungsschwerpunkte im Vorhabensraum sind vor allem Linz sowie das direkte Umland<br />
der Landeshauptstadt. Bedeutendere Siedlungsräume im Bereich des zweigleisigen<br />
Ausbaus sind Steyregg, Luftenberg und St. Georgen a.d. Gusen. Im nördlichen Teil<br />
der Strecke befinden sich neben der Bezirkshauptstadt Freistadt noch die größeren an<br />
der Bahn gelegenen Ortschaften Kefermarkt, Hagenberg und Pregarten.<br />
Insgesamt ist im Raum ein Anstieg der Wohnbevölkerung zu verzeichnen. Der Anteil von<br />
Pendlern aus dem Mühlviertel nach Linz und ins Umland der Landeshauptstadt ist bereits<br />
jetzt auf hohem Niveau, weshalb der Summerauerbahn künftig verstärkt eine wichtige<br />
Rolle im Personennahverkehr zukommen kann.<br />
Die Bahnlinie stellt zudem einen bedeutenden Gütertransportweg für mehrere im Großraum<br />
Linz ansässige Firmen dar, darunter die beiden Großindustriebetriebe<br />
VÖESTalpine AG und Chemiepark Linz. Sie hat somit hohe Bedeutung für den Wirtschaftsstandort<br />
Linz und dessen Umland.<br />
Neben der Summerauerbahn selbst zählen folgende Straßenverbindungen zu den wichtigsten<br />
Verkehrsverbindungen für den Siedlungs- und Wirtschaftsraum: Mühlkreisautobahn<br />
A7, Prager Bundesstraße B125, Mauthausener Bundesstraße B123 sowie die zum<br />
Teil bereits in Bau befindliche S10 als Verlängerung der A7 Richtung Tschechische Republik.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 89<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Insgesamt wechseln sich im Vorhabensgebiet dicht besiedelte und ländliche Bereiche<br />
ab, weshalb ein heterogenes Bild hinsichtlich der Sensibilität des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes<br />
gegenüber einer Inanspruchnahme durch Bauvorhaben entsteht. Im Bereich<br />
zwischen Linz und Steyregg dominieren Widmungen zur betrieblichen Nutzung und<br />
Mischnutzung. Im weiteren Raum sind in den dichter besiedelten Bereichen vorwiegend<br />
Wohnnutzungen zu finden.<br />
6.1.1.2 Landwirtschaft<br />
Für die Landwirtschaft wertvolle zusammenhängende Flächen befinden sich westlich<br />
und südöstlich von St. Georgen sowie bei Pulgarn. Der Untersuchungsraum im Süden<br />
ist stark vom Siedlungsdruck der angrenzenden Landeshauptstadt Linz geprägt. Dies<br />
drückt sich im Anteil der Landnutzungsfläche am gesamten Untersuchungsraum aus.<br />
So beträgt der Anteil landwirtschaftlicher Flächen nur 24% an der gesamten Landnutzung.<br />
(Gesamtfläche des Untersuchungsraumes umfasst 1124,6 ha, von denen 278 ha<br />
landwirtschaftlich genutzt werden).<br />
Dominierender Landnutzungstyp ist der Acker als intensive landwirtschaftliche Nutzungsform.<br />
Zweitgereiht sind Fettwiesen als extensivere landwirtschaftliche Nutzungsform.<br />
Für die Landwirtschaft wertvolle arrondierte Bereiche befinden sich bei Pulgarn<br />
sowie westlich und südöstlich von St. Georgen. Hierbei sind insbesondere die ackerbaulich<br />
genutzten Flächen westlich von St. Georgen am wertvollsten, da diese Flächen über<br />
eine sehr hohe landwirtschaftliche Produktionsfunktion verfügen. Diese zusammenhängenden<br />
Flächen sind darüber hinaus gut über landwirtschaftliche Wege erschlossen.<br />
Die sich zwischen diesen Ortschaften befindlichen landwirtschaftlichen Flächen sind nur<br />
kleinflächig und werden immer wieder von Siedlungsflächen, Verkehrsanlagen und Wald<br />
unterbrochen. Daher sind diese Flächen von nachrangiger Bedeutung für die landwirtschaftliche<br />
Produktion.<br />
Im nördlichen Untersuchungsraum kommt es nur zu minimalen potentiellen Inanspruchnahmen<br />
von landwirtschaftlichen Flächen im direkten Umfeld der Bahnhöfe, weshalb in<br />
der zusammenfassenden Betrachtung auf eine Darstellung des Bestandes verzichtet<br />
werden kann.<br />
6.1.1.3 Forstwirtschaft<br />
Der südliche Abschnitt der Summerauerbahn (selektiver zweigleisiger Ausbau)<br />
zwischen Linz und St. Georgen an der Gusen hat Anteil an drei unterschiedlichen Bezirken<br />
Linz Stadt, Urfahr- Umgebung und Perg.<br />
Die drei Katastralgemeinden Linz, Lustenau und St. Peter innerhalb des Bezirkes Linz<br />
Stadt weisen auf Grund des urbanen Charakters eine sehr geringe Waldausstattung auf<br />
(unter 5%). Jedoch ist die Tendenz mit einer Zunahme von +1,23% leicht positiv. Der<br />
Untersuchungsraum innerhalb der Katastralgemeinde Linz ist unbestockt mit Wald i. S.<br />
des ForstG. Innerhalb der Katastralgemeinden Lustenau und St. Peter gibt es in der Nähe<br />
des Knotens Linz bei Bahn- km 2,8 und am VÖESTgelände nördlich des Bahn- km<br />
4,4 kleinflächige Reste des einst weitläufigen Auwaldbereiches der Donau.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 90<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Wälder haben auf Grund der extremen Unterbewaldung im Stadtgebiet die Wertziffer<br />
133 laut WEP (Waldentwicklungsplan).<br />
Die zwei Katastralgemeinden Pulgarn und Steyregg innerhalb des Bezirks Urfahr– Umgebung<br />
haben eine Waldausstattung von rund 50%. Die Waldentwicklungstendenz ist<br />
mit +0,19% leicht positiv. Den größten Flächenanteil an Wäldern macht das reich strukturierte<br />
Auwaldgebiet aus (vor allem südlich der Summerauer Bahn). Die Wälder haben<br />
mittlere bis hohe Wohlfahrtswirkung. Infolge der Lage zur Bundesstraße haben sie eine<br />
wichtige Funktion für die Luftreinigung der Region. Der in der Katastralgemeinde Steyregg<br />
innerhalb des Untersuchungsraumes ausgewiesene Wald mit hoher Schutzfunktion<br />
wird auf Grund der Ausprägung des Bestandes, schmale Linearität in der Ebene, nach<br />
der Definition der Richtlinie des Waldentwicklungsplanes (BMLFUW,2006) auf 121<br />
herabgestuft. Beim Bestand mit der Wertigkeit 331 bei Bahn- km 10,4 handelt es sich<br />
um einen Auwaldrest zwischen Bundesstraße und Summerauer Bahn. Der Bestand erfüllt<br />
auf Grund seiner Lage außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet und zwischen zwei<br />
Lärmemissionsquellen (B3 und Bahnlinie) keine Lärmschutzwirkung. Darüber hinaus<br />
liegt die Fläche außerhalb des dynamischen Einflussbereiches der Donau. Sie ist durch<br />
die abtragenden Kräfte von Fließgewässern nicht direkt gefährdet. Es findet im Überschwemmungsfall<br />
keine Erosion statt (stehende Retention der Donau). Durch die Ausprägung<br />
des Bestandes (schmale Linearität in der Ebene außerhalb des dynamischen<br />
Einflussbereichs der Donau) werden keine Kriterien erfüllt, um eine hohe bzw. mittlere<br />
Schutzwirkung zu gewährleisten. Jedoch trägt dieser Bestand auf Grund seiner Lage an<br />
der Bundesstraße zur Luftreinigung der Region bei und wird daher mit Wohlfahrtswirkung<br />
2 gewertet.<br />
Die Katastralgemeinden Luftenberg an der Donau und St. Georgen an der Gusen liegen<br />
innerhalb des Bezirk Perg. Die KG Luftenberg hat eine Waldausstattung von rund 20%.<br />
Die Waldentwicklungstendenz ist mit +8,97% äußerst positiv. Den Hauptteil des Waldes<br />
innerhalb des Untersuchungsraumes macht der Waldtyp Stieleichen- Hainbuchenwald<br />
aus. Die Wälder haben durchwegs mittlere bis hohe Wohlfahrtsfunktion. Ein Schutzwald<br />
mit der Wertziffer 331 stockt östlich des Bahn- km 10,7. Ein kleines Teilstück, das sich<br />
dem Bestand in der KG Steyregg anschließt, wurde auf 121 abgewertet (schmaler<br />
Auwaldstreifen außerhalb des dynamischen Einflussbereichs der Donau zwischen Bahn<br />
und B3). Die KG St. Georgen an der Gusen hat eine Waldausstattung von 16,8% und<br />
eine leicht positive Waldentwicklungstendenz (rund 2,8%). Der Hauptwaldtyp innerhalb<br />
des Untersuchungsraumes sind Nadelwirtschaftswälder. Entlang der<br />
Gusentalschnellstraße stocken auf Grund der Hanglage Wälder mit mittlerer Schutzwirkung.<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Lungitz hat Anteil<br />
am Bezirk Perg. Die Katastralgemeinden Bodendorf (Gemeinde Katsdorf), Marbach<br />
(Gemeinde Ried in der Riedmark) und St. Georgen an der Gusen (Gemeinde St. Georgen<br />
an der Gusen) liegen innerhalb des Untersuchungsraumes des Bahnhofs Lungitz.<br />
Der für die Tiefebene charakteristische Waldtyp Stieleichen- Hainbuchenwald ist nur<br />
mehr im westlichen Teil des Untersuchungsraumes vorhanden. Die Wälder haben eine<br />
mittlere Wohlfahrtswirkung auf Grund ihrer Lage zur L1463 (Gusentalbezirksstraße).<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 91<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Gaisbach-<br />
Wartberg hat Anteil an der Katastralgemeinde Untergaisbach (Gemeinde Wartberg ob<br />
der Aist) und liegt im Bezirk Freistadt. Untergaisbach hat mit rund 68% eine für die Region<br />
überdurchschnittliche Waldausstattung. Die Waldentwicklungstendenz ist äußerst positiv<br />
mit +12%. Innerhalb des Untersuchungsraumes stockt südlich der Bahnlinie ein<br />
Stieleichen- Hainbuchenwald mit der Wertziffer 121.<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Kefermarkt liegt zur<br />
Gänze in der Gemeinde Kefermarkt und hat Anteil an den Katastralgemeinden<br />
Kefermarkt, Pernau und Harterleithen. Ungefähr die Hälfte der Katastralgemeinde<br />
Harterleithen ist mit Wald bestockt. Im Untersuchungsraum des Bahnhofs Kefermarkt<br />
befindet sich östlich der Summerauerbahn eine Laubbaumonokultur. Der Bestand hat<br />
die Wertziffer 111 mit Nutzfunktion als Leitfunktion. Innerhalb des Untersuchungsraumes<br />
sind die Katastralgemeinden Kefermarkt und Pernau auf Grund des hohen Siedlungsdruckes<br />
und der überwiegend agrarwirtschaftlichen Nutzung unbestockt mit Wald i.S.<br />
des ForstG.<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Freistadt liegt zur<br />
Gänze in der Gemeinde Freistadt (Bezirk Freistadt). Der Untersuchungsraum ist von<br />
anthropogenen Strukturen wie Siedlungsraum und agrarwirtschaftlich genutzte Biotoptypen<br />
wie Acker und Fettwiese geprägt. Die Katastralgemeinde Freistadt hat eine Waldausstattung<br />
von rund 20%. Die Tendenz ist mit +8,87% äußerst positiv. Innerhalb des<br />
Untersuchungsraums des Bahnhofs Freistadt liegt nordöstlich der Bahn bei Bahn- km<br />
45,7 ein Wald mit hoher Wohlfahrtswirkung (innerhalb eines Wasserschutz- und Wasserschongebiet).<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Summerau liegt zur<br />
Gänze innerhalb der Gemeinde Rainbach im Mühlkreis. Der Untersuchungsraum hat Anteil<br />
an den Katastralgemeinden Summerau und Rainbach. Der Untersuchungsraum wird<br />
überwiegend agrarwirtschaftlich genutzt und Wald i. S. des ForstG ist innerhalb des<br />
Untersuchungsraumes nicht vorhanden. Die beiden Katastralgemeinden Rainbach und<br />
Summerau haben eine Waldausstattung zwischen 26 – 28%. Die Waldentwicklungstendenz<br />
ist leicht positiv.<br />
Der Untersuchungsraum für die Zwischenbahnhofsbereiche zwischen St. Georgen an<br />
der Gusen und Summerau erstreckt sich über die Raumeinheiten südliche Mühlviertler<br />
Randlagen, Zentralmühlviertler Hochland und dem Leonfelder Hochland. Das Gebiet im<br />
Nahbereich der Trasse ist anthropogen überformt und agrarwirtschaftlich geprägt. Größere<br />
zusammenhängende Waldflächen kommen vor allem im Norden in der Raumeinheit<br />
Leonfelder Hochland (Bahn- km 49,9 und Bahn- km 54,5) vor. Es sind dies vor allem<br />
Nadelwälder. Für die Tiefebene typisch Stieleichen- Hainbuchenwälder sind entlang der<br />
Summerauer Bahn nur mehr fragmentarisch ausgebildet.<br />
6.1.1.4 Jagdwirtschaft<br />
Insgesamt befinden sich 22 Jagdgebiete innerhalb des Untersuchungsraumes (500 m<br />
links und rechts der Bahnlinie). Davon sind 16 potentiell durch Bautätigkeiten im Rahmen<br />
des gegenständlichen Projekts betroffen. Es sind vor allem großflächige Genos-<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 92<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
senschaftsreviere von geringer jagdlicher Attraktivität. Der bestandsnahe Bereich ist<br />
strukturarm, durch Störungen vorbelastet und teilweise stark fragmentiert. Das jagdlich<br />
hochwertigste Gebiet ist das flächenmäßig größte Revier im Untersuchungsraum, die<br />
Genossenschaftsjagd Ried in der Riedmark. Die Eigenjagden zeichnen sich überwiegend<br />
durch eine geringe Größe und ein ungünstiges Wald/Freiflächenverhältnis aus.<br />
Im gesamten Untersuchungsraum kommt überwiegend Rehwild als Haarwild zum Abschuss.<br />
Rotwildabschüsse kommen vereinzelt vor. Rotwild tritt vereinzelt als Wechselwild<br />
im Grenzbereich von Tschechien auf. Schwarzwild kommt als Wechselwild vor und<br />
nimmt in den letzten Jahren als Folge des Zuzuges aus Tschechien und der Zunahme<br />
des Maisanbaus zu.<br />
Im Bereich des zweigleisigen Ausbaus stellt die Bahn in Parallelführung mit der Donaubundesstraße<br />
und der vorhanden Siedlungsstruktur schon jetzt eine Vollbarriere dar.<br />
Nach RVS 04.03.12 (Wildschutz) ist der Abschnitt zwischen St. Georgen an der Gusen<br />
und Summerau als Teilbarriere zu werten.<br />
Ein für die wildökologische Zielsetzung zur Entwicklung des Raumes relevanter Wildkorridor<br />
(vgl. wildökologische Raumplanung des Landes Oberösterreich und der Umweltanwaltschaft)<br />
befindet sich im Bereich des Reichenbaches (Bestands-Km 9,5 bis Bestands-Km<br />
10,6). Er ist eine wichtige Verbindung zwischen den Vorkommen im Mühlviertel<br />
mit den Auwäldern entlang der Donau. Ein weiterer überregionaler Korridor als<br />
wichtiges Vernetzungselement wurde im Bereich der Gusenschlucht (Bestands-Km 16,6<br />
bis Bestands-Km 17,7) festgestellt.<br />
6.1.1.5 Fischereiwirtschaft<br />
Siehe Kapitel 6.1.3.3 „Gewässerökologie“.<br />
6.1.1.6 Freizeit und Erholung<br />
Die Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den siedlungsnahen Räumen sind zumeist<br />
gut für Freizeitnutzungen erschlossen und haben einen hohen Erholungswert. Solche<br />
Räume finden sich im südlichen Abschnitt des Vorhabens entlang der Donau, im Umfeld<br />
der Siedlungsschwerpunkte von Steyregg, Luftenberg, und St. Georgen sowie im nördlichen<br />
Abschnitt um Pregarten und Freistadt sowie im Jaunitztal.<br />
Der Vorhabensraum im innerhalb der Landeshauptstadt Linz (Bereich Bahnhof und<br />
VÖEST) ist auf Grund seiner starken industriellen Überprägung nur von geringem Erholungswert<br />
und hat kaum Möglichkeiten zur Freizeitnutzung.<br />
Die Kulturlandschaften zwischen den Siedlungsräumen sind für Freizeit und Erholungsnutzungen<br />
von mäßiger Bedeutung.<br />
Eine besonders hohe Attraktivität sowie Freizeit- und Erholungsqualität bietet das<br />
Feldaisttal.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 93<br />
Einlage 16/01
6.1.2 Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bahn im Projektgebiet vor allem im Bereich<br />
Schall während der Nachtzeit heute der maßgebende Emittent ist. Im Bereich Luft und<br />
Elektromagnetische Felder ist dies sicherlich vernachlässigbar. Im Bereich Erschütterungen<br />
sind wenige Züge geneigt in den Häusern tatsächlich spürbar zu sein.<br />
Bei der Berechnung im Fachbeitrag EMF/EMV ergaben sich lediglich in unmittelbaren<br />
Nachbereichen der Bahn wie Bahnhöfe oder Haltestellen Werte, die den Präventionswert<br />
von 1µT überschreiten. Der gesetzliche Grenzwert von 300µT wird in keinem Punkt<br />
erreicht.<br />
Die beiden Gemeinden Linz und Steyregg weisen im Bestand Grenzwertüberschreitungen<br />
bei einzelnen Luftschadstoffen auf. Diese beiden Gemeinden sind auch als Sanierungsgebiet<br />
nach IG-L ausgewiesen (PM 10). Der restliche Vorhabensraum weist bei<br />
diesen beiden Luftschadstoffparametern eine geringe, ländliche Hintergrundbelastung<br />
auf.<br />
Im Fachbereich Schalltechnik sind in einigen Bereichen im Bestand die Grenzwerte<br />
nach der SchIV nicht eingehalten, vor allem in der Nacht konnten Werte bis zu 63 dB erhoben<br />
werden.<br />
Im Bestand treten immer wieder Erschütterungen auf, die in den nahen Häusern zu<br />
schwach bis gerade spürbaren Ereignissen führt. Diese Ereignisse sind auch in der<br />
Nacht durch die Kürze der Ereignisse und der Anzahl nicht dazu geneigt zu Aufwachreaktionen<br />
zu führen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 94<br />
Einlage 16/01
6.1.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Dieser sind die terrestrischen (Schutzgut Tiere und Pflanzen) und aquatischen Lebensräume<br />
(Gewässerökologie)dargestellt.<br />
6.1.3.1 Tiere (terrestrische Lebensräume)<br />
Der Planungsraum liegt im Unteren Mühlviertel und erstreckt sich zum Großteil über die<br />
alte Rumpflandschaft der Böhmischen Masse, die sich durch einen Mittelgebirgscharakter<br />
auszeichnet. Der Trassenkorridor verläuft im Süden entlang des Donautales, quert,<br />
der Gusen folgend, das Gallneukirchner Becken und folgt dann dem Feldaisttal durch<br />
das zentralmühlviertler Hochland nach Norden bis zur Staatsgrenze. Während auf den<br />
Donaualluvionen des Linzer Feldes Auwälder die Landschaft dominieren, überwiegt im<br />
Gallneukirchner Becken die Ackernutzung, der nördlich davon zunehmend die Grünlandnutzung<br />
beigemischt ist. In Kuppenlagen und an den steileren Bereichen der Talflanken<br />
befinden sich vermehrt die Waldflächen.<br />
In tierökologischer Hinsicht stellen in erster Linie die Auwälder, die steilen, extensiver<br />
genutzten Bereiche des Südabfalls der Böhmischen Masse sowie die Uferbereiche der<br />
Flüsse (Gusen, Feldaist, Jaunitz) wertvolle Lebensräume dar. Für den gesamten Beurteilungs-<br />
und Betrachtungsraum werden die Vorkommen und die Lebensraumeignung<br />
für Tierarten auf der Ebene von Zootopen differenziert dargestellt, planlich verortet und<br />
in ihrer Beeinflussungssensibilität bewertet.<br />
In den Abschnitten 0-5, die sich über zwei Zootopkomplexe im Stadtgebiet Linz erstrecken,<br />
konnten mit der Zauneidechse (Lacerta agilis), Gelbbauchunke (Bombina<br />
variegata) und Wechselkröte (Bufo viridis) drei international geschützte Tierarten nachgewiesen<br />
werden. Die Gelbbauchunke ist zusätzlich nach Anhang II geschützt. Aufgrund<br />
der Habitatausstattung ist das Vorkommen von drei weiteren, nach Anhang IV der FFH-<br />
RL geschützten Arten zu erwarten: Abendsegler (Nyctalus noctula), Zwergfledermaus<br />
(Pipistrellus pipistrellus), Graues Langohr (Plecotus austriacus), Springfrosch (Rana<br />
dalmatina). Zahlreiche vorkommende Arten sind nach der OÖ. Artenschutzverordnung<br />
vollständig geschützt, insbesondere eine Vielzahl der Vogelarten, Kriechtiere, Lurche<br />
und Tagfalter. Folgende Tierarten des Gebietes sind nach der Roten Liste gefährdeter<br />
Tiere Österreichs gefährdet: Schwarzer Trauerfalter (Neptis rivularis), Distelfalter (Vanessa<br />
cardui), Gestreifte Zartschrecke (Leptophyes albovittata), Blauflügelige<br />
Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens), Verkannter Grashüpfer (Chorthippus mollis),<br />
Wiener Schnirkelschnecke (Cepea vindobonensis) und Kartäuserschnecke (Monacha<br />
cartusiana). Potenziell kommen mehrere weitere gefährdete Arten vor.<br />
Im Abschnitt 6 zwischen Steyregg und St.-Georgen konnten mehrere nach FFH-RL und<br />
V-RL geschützte Tierarten nachgewiesen werden: Biber (Castor fiber), Kiebitz (Vanellus<br />
vanellus), Graugans (Anser anser), Schnatterente (Anas strepera), Eisvogel (Alcedo<br />
atthis), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Zauneidechse (Lacerta agilis), Äskulapnatter<br />
(Zamensis longissima), Springfrosch (Rana dalmatina) und Seefrosch (Rana ridibunda).<br />
Aufgrund der Ausstattung der Zootopkomplexe muss mit dem Vorkommen weiterer<br />
international geschützter Tierarten gerechnet werden. Dies sind: Luchs (Lynx lynx),<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 95<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Fischotter (Lutra lutra), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Fransenfledermaus<br />
(Myotis nattereri), Wimpernfledermaus (Myotis emarginatus), Kleine Bartfledermaus<br />
(Myotis mystacinus), Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), Wasserfledermaus (Myotis<br />
daubentonii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus<br />
nathusii), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Abendsegler (Nyctalus noctula), Nordfledermaus<br />
(Eptesicus nilssonii), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Zweifarbfledermaus<br />
(Vespertilio murinus), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Braunes<br />
Langohr (Plecotus auritus), Graues Langohr (Plecotus austriacus), Weißstorch (Ciconia<br />
ciconia), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Knäkente (Anas querquedula), Wespenbussard<br />
(Pernis apivorus), Uhu (Bubo bubo), Grauspecht (Picus canus), Mittelspecht (Picoides<br />
medius), Neuntöter (Lanius collurio), Schlingnatter (Coronella austriaca), Kammmolch<br />
(Triturus cristatus), Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae), Europäischer Laubfrosch<br />
(Hyla arborea), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Wechselkröte (Bufo viridis) und<br />
Russischer Bär (Euplagia quadripunctaria).<br />
Folgende nachgewiesene Arten gelten darüber hinaus als gefährdet: Feldhase (Lepus<br />
europaeus), Graureiher (Ardea cinerea), Silberreiher (Casmerodius albus), Teichhuhn<br />
(Gallinula chloropus), Flussregenpfeifer (Charadrius dubius), Flussuferläufer (Actitis hypoleucos),<br />
Gänsesäger (Mergus merganser), Habicht (Accipiter gentilis), Kleinspecht<br />
(Dendrocopos minor), Mehlschwalbe (Delichon urbica), Weißsterniges Blaukehlchen<br />
(Luscinia svecica), Blindschleiche (Anguis fragilis), Ringelnatter (Natrix natrix), Gemeine<br />
Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus), Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens),<br />
Lauchschrecke (Parapleurus alliaceus), Verkannter Grashüpfer (Chorthippus mollis),<br />
Steppengrashüpfer (Chorthippus vagans), Weißrandiger Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus)<br />
und Wiener Schnirkelschnecke (Cepea vindobonensis).<br />
In der Oberösterreichischen Artenschutzverordnung werden zudem folgende, in diesem<br />
Abschnitt nachgewiesene Arten aufgelistet: Buntspecht (Dendrocopos major), Feldlerche<br />
(Alauda arvensis), Rauchschwalbe (Hirundo rustica), Bachstelze (Motacilla alba), Heckenbraunelle<br />
(Prunella modularis), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Klappergrasmücke<br />
(Sylvia curruca), Fitis (Phylloscopus trochilus), Zilpzalp (Phylloscopus collybita),<br />
Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Amsel<br />
(Turdus merula), Singdrossel (Turdus philomelos), Schwanzmeise (Aegithalos caudatus),<br />
Kohlmeise (Parus major), Blaumeise (Parus caeruleus), Kleiber (Sitta europaea),<br />
Zaunkönig (Troglodytes troglodytes), Goldammer (Emberiza citrinella), Rohrammer<br />
(Emberiza schoeniclus), Buchfink (Fringilla coelebs), Stieglitz (Carduelis carduelis),<br />
Grünling (Chloris chloris), Girlitz (Serinus serinus), Feldsperling (Passer montanus),<br />
Haussperling (Passer domesticus), Star (Sturnus vulgaris), Schwalbenschwanz (Papilio<br />
machaon), Zitronenfalter (Gonepteryx rhamni), Aurorafalter (Anthocharis cardamines),<br />
Tagpfauenauge (Inachis io), Landkärtchen (Araschnia levana), Kaisermantel (Argynnis<br />
paphia), Hauhechelbläuling (Polyommatus icarus), Veilchen-Perlmutterfalter (Boloria<br />
euphrosyne) und Weinbergschnecke (Helix pomatia).<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 96<br />
Einlage 16/01
6.1.3.2 Pflanzen (terrestrische Lebensräume)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der südliche Abschnitt der Summerauerbahn (selektiver zweigleisiger Ausbau) zwischen<br />
Linz und St. Georgen an der Gusen hat Anteil an drei unterschiedlichen Raumeinheiten<br />
dem Linzerfeld, südliche Mühlviertler Randlagen und dem Zentralmühlviertler<br />
Hochland.<br />
Vom Beginn bei km 1,8 bis zum Westufer der Donau bei km 4,7 liegt der Untersuchungsraum<br />
in stark besiedelten und gewerblich genutzten Teil des Linzer Stadtgebiets.<br />
Die bebaute urbane Kulisse wird durch unterschiedliche strukturierte Freiflächen aufgelockert.<br />
Südwestlich der Bahnstrecke gibt es zwei größere Brachflächen, wobei im nördlichen<br />
Teil des Untersuchungsraumes vor allem für den Stadtraum typische kleinräumige<br />
Grünstrukturen (z.B. Parkanlage, Baumreihe) zu finden sind. In der Nähe des Knoten<br />
Linz bei Bahnkilometer 2,8 gibt es kleinflächige Reste des einst weitläufigen<br />
Auwaldbereiches der Donau. Von km 2,8 bis zum Westufer der Donau erstreckt sich das<br />
überwiegend versiegelte Gewerbegebiet der VÖEST.<br />
Beidseitig der Donau wird durch §10 des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes eine<br />
200m breite Uferschutzzone definiert. Die Donau ist im Projektabschnitt zwischen km<br />
4,6 und 4,5 stark anthropogen geprägt. Lediglich am ostseitigen Ufer hinter dem Damm<br />
der Donau sind typische ökologisch wertvolle Auenstrukturen wie Altwässer und Weichholzauwälder<br />
mit Silberweide und Weißpappel zu finden.<br />
In den Auwälder östlich von Linz und im Gemeindegebiet Steyregg und Luftenberg fehlt<br />
großteils die regelmäßige Überflutungsdynamik und große Teile der Auwälder wurden in<br />
der frühen Nachkriegszeit in Pappelmonokulturen umgewandelt, teilweise befinden sich<br />
auch große Schotterabbauflächen im Augebiet, rezent vor allem in der Ringelau bei Luftenberg.<br />
Das Gebiet der Ringelau südlich der Bahn von km 9,3 und km 10,6 befindet sich innerhalb<br />
einer Seeuferschutzzone. Dieser Bereich gilt laut §9 des Oberösterreichs Naturschutzgesetz<br />
als besonders schützenswert. Dieser Bereich ist vor allem durch das<br />
Kieswerk geprägt. Ökologisch wertvolle Bereiche, wie der große Altarm der Ringelau,<br />
mit geschützten Pflanzenarten befinden sich vor allem randlich der Schutzzone bei km<br />
10,6. Im Uferbereich des Altarms stocken Sagittaria sagittifolia (Pfeilkraut) und Glyceria<br />
maxima (Großer Schwaden) und auf der Wasseroberfläche schwimmt Nuphar lutea<br />
(Gelbe Teichrose) In den Silberweidenauen ist vereinzelt Iris pseudacorus (Wasser-<br />
Schwertlilie).<br />
Bei km 11,6 und 12,5 endet das reich strukturierte Auwaldgebiet südlich der Summerauer<br />
Bahn innerhalb des Untersuchungsraumes. Zwischen Bau-km 11,6 und 12,1 befindet<br />
sich der Auwald innerhalb der 200m Uferschutzzone der Donau. Das Gebiet zeigt<br />
vor allem Weichholzaucharakter mit Weiß- und Hypridpappel als bestandsbildende Art.<br />
Als schützenswerte Arten nach der Oberösterreichischen Artenschutzverordnung sind<br />
Inula saliciana (Weiden-Alant) und Ulmus laevis (Flatter-Ulme) zu finden. Ab km 12,5<br />
geht das Projektgebiet in die Untereinheit landwirtschaftlich geprägte Niederterrasse und<br />
Austufe über. Wie für die Untereinheit charakteristisch, ist das Gebiet bis zum Bahnhof<br />
St. Georgen an der Gusen (km 14,2) vor allem durch größere Ortschaften und agrarwirt-<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 97<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
schaftlich genutzte Bereiche geprägt. Eine naturschutzfachliche Besonderheit mit Iris<br />
pseudacorus (Wasser-Schwertlilie) stellt ein oligotropher Teich dar.<br />
Weiter im Osten bei der Haltestelle St. Georgen an der Gusen befindet sich die Gusen<br />
mit ihren nach §10 des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes schützenswerten<br />
Uferbereich. Der Osten sowie Teile des Nordens (km 5,5) des Untersuchungsraumes<br />
gehört zur Raumeinheit Südliche Mühlviertler Randlagen. Wie für diese Landschaftseinheit<br />
typisch, stocken auf südlich exponierten Hängen noch letzte Reste der einst weit<br />
verbreiteten Halbtrockenrasen. Naturschutzfachlich bedeutende Halbtrockenrasen mit<br />
schützenswerten Pflanzenarten sind bei km 8,3 in der Gemeinde Steyregg und in der<br />
Gemeinde Luftenberg bei km 9,9 und km 11,0 anzutreffen, wobei der Übergang in die<br />
angrenzende Raumeinheit Zentralesmühlviertler Hochland unscharf ist. Als nach dem<br />
Oberösterreichischen Naturschutzgesetz besonders schützenswerte Pflanzenart tritt unter<br />
anderem Orchis militaris (Helm-Knabenkraut) auf.<br />
Die Bewaldung der Raumeinheit südliche Mühlviertler Randlagen liegt bei einem Viertel<br />
der Gesamtfläche, jedoch durch natürliche Wiederbewaldung und Aufforstung auf Steilflächen<br />
und Gräben und auf ehemaligen Abbauflächen leicht steigend. Lediglich im Norden<br />
von Linz (besonders im Kürnbergerwald), ist ein Regionsteil großflächig bewaldet.<br />
Aus naturkundlicher Sicht stellt die Raumeinheit einige der letzten Refugien für wärmeliebende<br />
Lebensgemeinschaften im Wald wie im Grünland dar. Darüber hinaus sind vereinzelt<br />
Stieleichen-Hainbuchenwälder zu finden, die sich aus der ehemaligen Hartholzau<br />
weiterentwickelt haben (Gemeindegebiet Steyregg und Luftenberg, zwischen km 6,7 und<br />
8,2 sowie km 10,2 und km 11,7). Der Waldanteil, der an diese Raumeinheit angrenzenden<br />
Raumeinheit des Mühlviertler Hochlandes, ist ebenfalls für Mühlviertler Verhältnisse<br />
relativ niedrig. Wälder im Linzer Raum sind abschnittsweise stark von Laubholz, insbesondere<br />
der Buche dominiert. Buchenwälder stocken im Untersuchungsraum überwiegend<br />
im Bereich des Luftenberges (bei km 10,7). Den Beständen ist die nach Oberösterreichischer<br />
Artenschutzverordnung geschützte Gattung Ulmus (Ulme) beigemischt. Vereinzelt<br />
steht in der Raumeinheit Mühlviertler Randlagen vegetationsarmer bis –freier<br />
Fels entlang der Summerauer Bahn an. Da es sich um meist kleinräumige und steile Bereiche<br />
handelt, wurden Felsbereiche zum Hauptbiotoptyp subsummiert (z.B. Stieleichen-<br />
Hainbuchenwald bei Bahn- km 12,5).<br />
Ein landschaftsgestalterisches Element und als schützenwert laut §10 des Oberösterreichischen<br />
Naturschutzgesetzes sind die Uferbereiche der Gusen am westlichen Ende<br />
des Untersuchungsgebietes zu nennen.<br />
Als naturschutzfachliche Besonderheiten in den beiden Raumeinheiten Zentralmühlviertler<br />
Hochland und südliche Mühlvierter Randlagen wurden von der Oberösterreichischen<br />
Landesregierung zwei Naturdenkmäler nach §16 des Oberösterreichischen<br />
Naturschutzgesetzes ausgewiesen. Unter anderem handelt es sich dabei um die<br />
Steyregger Höhle, die nicht kommerziell zugänglich ist. Diese Höhle in der Gemeinde<br />
Steyregg unter liegt darüber hinaus laut §18 und 19 des Oberösterreichischen Naturschutzgesetz<br />
einen besonderen Schutz. Das zweite Naturdenkmal ist eine alte Eiche am<br />
nördlichen Rand des Untersuchungsraumes in der Gemeinde Luftenberg.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 98<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der ökologisch wertvollste und sensibelste Bereich des Untersuchungsraumes im Abschnitt<br />
selektiver zweigleisiger Ausbau befindet sich etwa zwischen Projekt-km 7,3 und<br />
Projekt-km 12,7. Es handelt sich hierbei vor allem um den südlichen Auwaldbereich der<br />
Raumeinheit Linzer Feld sowie die im Norden liegenden trockenen Bereich der Raumeinheit<br />
Südliche Mühlviertler Randlagen (Halbtrockenrasen) als auch die Buchenwälder<br />
der Raumeinheit Zentral Mühlviertler Hochland.<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Lungtiz hat Anteil<br />
an den Raumeinheiten Zentralmühlviertler Hochland und Südliche Mühlvierler Randlagen.<br />
Der für die Raumeinheiten charakteristische Waldtyp Stieleichen- Hainbuchenwald<br />
der tieferen Lagen kommt nur mehr im südlichen Randbereich vor. Der Untersuchungsraum<br />
ist stark anthropogen beeinflusst. Agrarwirtschaftlich genutzte Biotoptypen wie<br />
Acker und Fettwiese herrschen vor. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind im südlichen<br />
Randbereich wie auch nördlich des Bahnhofs von Lungitz anzutreffen. Es sind<br />
dies überwiegend Gewässer und andere Feuchtlebensräume mit ihren Uferbegleitstrukturen.<br />
Streuobstwiesen zählen ebenfalls zu den Biotopen mit hoher Sensibilität im<br />
Untersuchungsraum. Die Gusen in südlichen Randbereich des Untersuchungsraumes<br />
wird mit sehr hoch bewertet. Ihr Verlauf und die Uferbegleitvegetation sind noch weitestgehend<br />
natürlich. Die in Oberösterreich teilweise geschützte Pflanzenart Ulmus laevis<br />
(Flatterulme) findet hier optimale Standortsbedingungen. Nach §10 des Oberösterreichischen<br />
Naturschutzgesetzes gilt der 50 m breite Bereich entlang der Gusen als besonders<br />
schützenswert.<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Gaisbach-<br />
Wartberg hat Anteil an den Raumeinheiten Zentralmühlviertler Hochland und Südliche<br />
Mühlvierler Randlagen, wobei von der Raumeinheit Zentralmühliviertler Hochland nur ein<br />
minimlaer Teil berührt wird. Der Untersuchungsraum ist von anthropogenen Strukturen<br />
mit geringer Sensibilität geprägt. Agrarwirtschaftlich genutzte Biotoptypen wie Acker und<br />
Fettwiese herrschen vor. Naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche mit der Sensibilität<br />
sehr hoch kommen innerhalb des Untersuchungsraumes nicht vor. Biotoptypen<br />
mit hoher Sensibilität sind vor allem nordöstlich der Summerauer Bahn zu finden. Den<br />
Hauptanteil bilden die für die Landschaft charakteristischen Streuobstwiesen. Der für die<br />
Raumeinheit Südliche Mühlviertler Randlagen typische Waldtyp der Tieflagen, der Stieleichen-<br />
Hainbuchenwald, kommt nur in einer Ausprägung entlang der Bahn bei km 20,5<br />
vor.<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Kefermarkt liegt zur<br />
Gänze in der Raumeinheit Zentralmühlviertler Hochland. Der Untersuchungsraum ist von<br />
anthropogenen Strukturen mit geringer Sensibilität geprägt. Agrarwirtschaftlich genutzte<br />
Biotoptypen wie Acker und Fettwiese herrschen vor. Naturschutzfachlich besonders<br />
wertvolle Bereiche mit der Sensibilität sehr hoch kommen innerhalb des Untersuchungsraumes<br />
nicht vor. Biotoptypen mit hoher Sensibilität sind die Feldaist westlich der Summerauer<br />
Bahn und die Streuobstwiesen. Entlang der Feldaist gilt nach §10 des Oberösterreichischen<br />
Naturschutzgesetzes ein 50m breiter Streifen als Uferschutzzone. Die<br />
Wälder in den Randbereichen werden forstwirtschaftlich genutzt und gehören dem Biotoptyp<br />
Nadel- Laubwirtschaftswald, Nadelwirtschaftswald und Laubbaummonokultur an.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 99<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Freistadt liegt zur<br />
Gänze in der Raumeinheit Zentralmühlviertler Hochland. Der Untersuchungsraum ist von<br />
anthropogenen Strukturen mit geringer Sensibilität geprägt. Agrarwirtschaftlich genutzte<br />
Biotoptypen wie Acker und Fettwiese herrschen vor. Versiegelte Flächen mit geringer<br />
Wertigkeit kommen vor allem zentral rund um die Summerauer Bahn und den Bahnhof<br />
Freistadt vor. Naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche mit der Sensibilität sehr<br />
hoch kommen innerhalb des Untersuchungsraumes im Norden als auch in Westen vor.<br />
Es sind dies die Jaunitz und ein kleines Gerinne sowie ein extensiv genutzte Feuchtwiese.<br />
Biotoptypen mit hoher Sensibilität sind nördlich der Summerauer Bahn angesiedelt.<br />
Dazu zählen die Biotoptypen Baumreihe (Allee), Niederungsbach Zustandsklasse 2,<br />
Waldrandgesellschaft wie auch eine artenarme Hecke.<br />
Der Untersuchungsraum für den Projektabschnitt Bahnhofsumbau Summerau liegt zur<br />
Gänze in der Raumeinheit Leonfelder Hochland. Der Untersuchungsraum wird überwiegend<br />
agrarwirtschaftlich genutzt. Biotoptypen mit geringer Sensibilität wie Acker und<br />
Fettwiese herrschen vor. Vereinzelt kommen vor allem in der Nähe der Summerauer<br />
Bahn magere Standorte mit Biotoptypen wie Halbtrockenrasen und Glatthaferwiese vor.<br />
Der Waldanteil im Untersuchungsraum ist sehr gering. Feldgehölze und Wälder sind vor<br />
allem in Randbereich zu finden.<br />
Der Untersuchungsraum für die Zwischenbahnhofsbereiche zwischen St. Georgen an<br />
der Gusen und Summerau erstreckt sich über die Raumeinheiten südliche Mühlviertler<br />
Randlagen, Zentralmühlviertler Hochland und dem Leonfelder Hochland. Das Gebiet im<br />
Nahbereich der Trasse ist anthropogen überformt und agrarwirtschaftlich geprägt. Naturschutzfachlich<br />
nachrangige Biotoptypen wie Acker und Fettwiese herrschen vor. Vereinzelt<br />
kommen magere extensiv bewirtschaftete Gründlandtypen wie Halbtrockenrasen<br />
auf steileren Hängen und Böschungsbereichen (z.B. Beurteilungsraum Lungitz-<br />
Gaisbach westlich Bahn- km 22,7) vor.<br />
Größere zusammenhängende Waldflächen kommen vor allem im Norden in der Raumeinheit<br />
Leonfelder Hochland (Bahn- km 49,9 und Bahn- km 54,5) vor. Es sind die vor allem<br />
Nadelwälder. Für die Tiefebene typisch Stieleichen- Hainbuchenwälder sind entlang<br />
der Summerauer Bahn nur mehr fragmentarisch ausgebildet. Wichtige Strukturelemente<br />
in der Landschaft sind Gewässer wie die Gusen, Jaunitz und Feldaist, die teilweise über<br />
weite Strecken parallel zur Bahnlinie verlaufen. Laut § 10 des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes<br />
gilt ein 50 m breiter Streifen entlang der Gusen, Jaunitz und Feldaist<br />
als Uferschutzzone.<br />
6.1.3.3 Gewässerökologie (aquatische Lebensräume)<br />
Da die vorhabensbedingten Auswirkungen auf Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft<br />
lediglich durch Baumaßnahmen ausgelöst werden können, liegen die untersuchten<br />
Gewässer sämtlich im „Antragsgegenstand und zugehöriger Beurteilungsraum, wo<br />
baubedingte Wirkungen zu erwarten sind. Innerhalb des „Beurteilungsraumes“, in dem<br />
lediglich betriebsbedingte Wirkungen auftreten und sich daraus keine Beeinflussung auf<br />
Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft ableiten lässt, wurden keine Untersuchungen<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 100<br />
Einlage 16/01
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
durchgeführt. Nachfolgend sind die zusammenfassenden Ergebnisse der untersuchten<br />
Gewässer dargestellt.<br />
Im Finstergrabenbach liegen in den Bereichen Gewässerstruktur-Hydromorphologie,<br />
Phytobenthos, Makrophyten und Fische geringe, für das Makrozoobenthos mäßige Beeinflussungssensibilitäten<br />
vor. Insgesamt ist die Sensibilität mit „gering“ zu beurteilen.<br />
Das entspricht einem unbefriedigenden Zustand bzw. mäßigen bis schlechterem ökologischen<br />
Potenzial des Finstergrabenbachs.<br />
Phytobenthos und Makrophyten weisen im Untersuchungsbereich des Reichenbaches<br />
eine geringe Beeinflussungssensibilität auf. Bezüglich der Gewässerstruktur und Hydromorphologie,<br />
des Makrozoobenthos sowie der Fische ist diese jedoch als „hoch“ zu<br />
bewerten. Insgesamt ist die Sensibiltät als „hoch“ einzustufen. Dies entspricht einem guten<br />
Zustand bzw. gutem oder besserem ökologischen Potenzial des Reichenbaches.<br />
Die Beeinflussungssensibilität am Erletbach ist für alle Parameter als „gering“ einzustufen.<br />
Somit liegt auch eine Gesamtbewertung mit geringer Sensibilität vor. Diese Einstufung<br />
entspricht einem unbefriedigendem Zustand bzw. mäßigem bis schlechterem ökologischen<br />
Potenzial des Erletgrabens. Zur Fischereiwirtschaft wurden am Erletbach keine<br />
Untersuchungen vorgenommen, da das Gewässer trockengefallen ist.<br />
Die Gusen bei St. Georgen zeigt an der Untersuchungsstelle eine geringe Beeinflussungssensibilität<br />
sowohl hinsichtlich Gewässerstruktur, Makrozoobenthos, Phytobenthos<br />
als auch der Makrophyten. Die Fische zeigen angesichts des Vorkommens von zwei international<br />
geschützten Arten eine hohe Beeinflussungssensibilität. Somit ist auch insgesamt<br />
von einer hohen Sensibilität auszugehen.<br />
Im Bereich der Untersuchungsstelle der Gusen bei Lungitz weisen Makrozoobenthos<br />
und Fische eine hohe Beeinflussungssensibilität auf. Die übrigen Parameter Gewässerstruktur-Hydromorphologie,<br />
Phytobenthos und Makrophyten sind in ihrer Sensibilität mit<br />
„gering“ zu bewerten. Insgesamt ergibt sich eine hohe Beeinflussungssensibilität. Der<br />
Gesamtzustand entspricht einem guten Zustand, das ökologische Potenzial ist gut bis<br />
besser einzustufen.<br />
Die Beeinflussungssensibilität des Redlbaches ist bezüglich Gewässerstruktur-<br />
Hydromorphologie und Makrozoobenthos als „mäßig“, bezüglich Phytobenthos,<br />
Makrophyten und Fische als „gering“ zu werten. Im Gesamten ergibt sich eine mäßige<br />
Sensibilität gegenüber Beeinflussung.<br />
Die Beeinflussungssensibilität der Feldaist ist bezüglich Gewässerstruktur-<br />
Hydromorphologie und Makrozoobenthos als „mäßig“, bezüglich Phytobenthos und<br />
Makrophyten als „gering“ zu werten. Die Fische sind durch die Vorkommen gefährdeter<br />
sowie europaweit geschützter Arten als „hoch“ einzustufen. Im Gesamten ergibt sich eine<br />
hohe Sensibilität gegenüber Beeinflussung. Der Zustand ist gut, ebenso das ökologische<br />
Potenzial.<br />
Die Beeinflussungssensibilität der Jaunitz ist bezüglich Gewässerstruktur-<br />
Hydromorphologie und Makrozoobenthos als „sehr hoch“, in Bezug auf Fische als<br />
„hoch“, Phytobenthos und Makrophyten als „gering“ zu werten. Somit ergibt sich eine<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 101<br />
Einlage 16/01
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
hohe Sensibilität gegenüber Beeinflussung. Dies entspricht einem guten Zustand und<br />
ökologischen Potenzial.<br />
Alle gewässerökologischen Parameter weisen im Bereich der Untersuchungsstelle am<br />
Zubringer zum Froscherbach eine geringe Beeinflussungssensibilität auf. Die Gesamtbewertung<br />
der Sensibilität ist somit ebenfalls „gering“. Der Gesamtzustand ist unbefriedigend<br />
und das ökologische Potenzial mit mäßig bis schlechter einzustufen.<br />
6.1.4 Schutzgut Boden<br />
6.1.4.1 Bodenqualität<br />
Überwiegend befinden sich Kultosole (Böden als Verkehrsnebenflächen) im potenziellen<br />
Bereich des Ausbauvorhabens, der von Flächeninanspruchnahmen betroffen sein könnte.<br />
Die dominanten Böden im Projektgebiet sind der Braune Auboden und Lockersediment<br />
Braunerden, deren Bewertung der Produktionsfunktion zwischen „hoch“ und „sehr<br />
hoch“ schwankt. Dies betrifft vor allem den Streckenabschnitt zwischen Linz und St.<br />
Georgen an der Gusen. Bezüglich der Verdichtungsempfindlichkeit ist ein feinerdenreicher<br />
Subtyp des Braunen Aubodens im Nahbereich des Bahnhofes St. Georgen gegenüber<br />
Baumaßnahmen gefährdet.<br />
6.1.4.2 Bodenchemie<br />
Von der ESW Consulting Wruss wurden Rammkernsondierungen, Kernbohrungen und<br />
Schurfe auf der Baustrecke durchgeführt. Die entsprechende Bodenqualität wird gem.<br />
DepVO 2008 durch eine Analyse im Laboratorium festgestellt und in weiterer Folge ein<br />
Gutachten samt Qualitätenplan erstellt.<br />
Diese Untersuchungen ergaben dass im Bereich Linz - St Georgen punktuell Verunreinigungen<br />
festgestellt wurden, welche abfallwirtschaftliche Relevanzen besitzen. Von<br />
St.Georgen bis zum Hauptbahnhof kann festgehalten werden, dass die Bodenqualität<br />
sich weitestgehend unbelastet präsentiert und überwiegend, bautechnische Eignung vorausgesetzt<br />
verwertbar ist. Die Gleisschotter-Proben entsprechen gem. DepVO 2008 einer<br />
Inertabfalldeponie und sind somit nicht verunreinigt und gem. BAWP 2006 verwertbar.<br />
6.1.4.3 Abfallwirtschaft<br />
Im gegenständlichen Projektsgebiet befinden sich im Bereich Linz - St. Georgen punktuell<br />
belastete Aushubmaterialien, im Bereich der Bahnhofumbauten anthropogen unbelastete<br />
Aushubmaterialien.<br />
Bezüglich der Objekte lassen sich neben weitestgehend unbelasteten mineralischen<br />
Hochbaurestmassen Stoffe ersehen, welche eines konzeptionierten Rückbaus bedürfen.<br />
Es handelt sich hierbei um festgebundene Asbestmaterialien und bereichsweise behandelte<br />
Hölzer.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 102<br />
Einlage 16/01
6.1.5 Schutzgut Wasser<br />
6.1.5.1 Wasserwirtschaft (Oberflächenwasser)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In diesem Abschnitt (Raumeinheit Linzer Feld) ist das dominierende Hauptgewässer die<br />
Donau. Diese wird durch die Steyregger Eisenbahnbrücke gequert, welche im Bestand<br />
bestehen bleibt (keine baulichen Maßnahmen).<br />
Die weitgehend regulierten Unterläufe der Urfahrer Bäche sowie im weiteren Verlauf der<br />
Reichenbach und der Finstergrabenbach werden im Diesenleitenbach (auch "Urfahraner<br />
Sammelgerinne" oder „Steyregger Vorflutgerinne“ genannt) gefasst und unterhalb des<br />
Donaukraftwerkes Abwinden- Asten in die Donau eingeleitet. Südlich von Pulgarn, in der<br />
Ringelau befinden sich große Schotterteiche. Die Gusen durchfließt im Bereich der<br />
Mühlviertler Randlagen auf längerer Strecke Beckenlandschaften ehe sie knapp unterhalb<br />
des Flusskraftwerkes Abwinden- Asten in die Donau mündet.<br />
Die nachfolgenden Gewässer liegen aus beschriebenen Gründen im Untersuchungsraum<br />
des Vorhabens:<br />
Gewässer Beschreibung<br />
Donau<br />
Diesenleitenbach<br />
Weihbachl<br />
Finstergrabenbach<br />
Reichenbach<br />
Erletbach<br />
Gusen<br />
Querung durch Bestandsstrecke; keine baulichen Maßnahmen (verbleibt<br />
im Bestand); Einleitung von Bahnwässern im Bereich VÖEST<br />
Querung durch Bestandsstrecke; keine baulichen Maßnahmen (verbleibt<br />
im Bestand) und z.T. Parallelverlauf; keine Einleitung von Bahnwässern;<br />
wird nachrichtlich erwähnt<br />
Verrohrter Entwässerungskanal mit z.T. offenen Bereichen; Querung<br />
(bleibt im Bestand bestehen) und gedrosselte Einleitung von Bahnwässern;<br />
Adaptierung Rohrverlauf südlich der Bahn<br />
Querung durch das Vorhaben und z.T. Parallelverlauf; keine Einleitung in<br />
der Betriebsphase, vorübergehende Einleitung von Wasserhaltungswässern<br />
während der Bauphase; Neuerrichtung der Gewässerquerung<br />
Querung durch das Vorhaben und z.T. Parallelverlauf; gedrosselte Einleitung<br />
in der Betriebsphase und vorübergehend während der Bauphase;<br />
Neuerrichtung der Gewässerquerung<br />
Verrohrter Entwässerungskanal mit z.T. offenen Bereichen; Querung<br />
durch das Vorhaben (verbleibt im Bestand); gedrosselte Einleitung in der<br />
Betriebsphase und vorübergehend während der Bauphase;<br />
Querung durch das Vorhaben; gedrosselte Einleitung in der Betriebsphase<br />
und vorübergehend während der Bauphase; Neubau 2. Tragwerk<br />
Tabelle 36: Querende Gewässer entlang des selektiver zweigleisigen Ausbaues<br />
Der Bereich des Zentralmühlviertler Hochlands ist geprägt von Bächen in meist tief eingeschnittenen<br />
Tälern. Die Wasserführung wechselt je nach Bewaldungsgrad des Einzugsgebietes<br />
und der Niederschlagsverteilung. Vor allem Gusen und Feldaist führen relativ<br />
wenig Wasser, neigen aber zu Spitzenhochwässern. Die Gewässergüte der großen<br />
Bäche liegt bei Güteklasse II, wobei Gusen und Feldaist zeitweilig zu den am stärksten<br />
belasteten Gewässern Oberösterreichs zählten. Die Gewässergüte ist grundsätzlich in<br />
Verbesserung begriffen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 103<br />
Einlage 16/01
Die nachfolgenden Gewässer liegen im Untersuchungsraum:<br />
Bahnhof Gewässer Beschreibung<br />
Lungitz<br />
Gaisbach-<br />
Wartberg<br />
Gusen<br />
Zubringer zur<br />
Gusen<br />
Redlbach<br />
Kefermarkt Feldaist<br />
Freistadt Jaunitz<br />
Summerau<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Parallelverlauf zum Vorhaben (Abstand 270m); keine direkte<br />
Einleitung von Wässern (indirekt über Zubringer)<br />
keine baulichen Maßnahmen (verbleibt im Bestand); künftig<br />
gedrosselte Einleitung von Bahnwässern<br />
Querung durch das Vorhaben; keine baulichen Maßnahmen<br />
(verbleibt im Bestand); künftig gedrosselte Einleitung von<br />
Bahnwässern<br />
Saubach außerhalb Untersuchungsraum<br />
Zubringer zum<br />
Froscherbach<br />
Tabelle 37: Gewässer im Bereich der Bahnhöfe<br />
6.1.5.2 Geologie und Grundwasser<br />
Parallelverlauf zum Vorhaben; künftig gedrosselte Einleitung<br />
von Bahnwässern<br />
Parallelverlauf zum Vorhaben; künftig gedrosselte Einleitung<br />
von Bahnwässern<br />
Parallelverlauf zum Vorhaben; künftig gedrosselte Einleitung<br />
von Bahnwässern<br />
Der Abschnitt Hbf Linz bis Hst. St. Georgen a.d. Gusen kommt großteils im Grenzbereich<br />
zwischen den jüngsten Ablagerungen der Donau, der Molasse und dem Kristallin<br />
zu liegen. Im projektsrelevanten Tiefenbereich dominieren Porengrundwässer in quartären<br />
Kiesen und Sanden das hydrogeologische Geschehen. Die Streckenabschnitte im<br />
Hangbereich sind durch gering ergiebige Schicht- bzw. Grundwasservorkommen in<br />
Molassesedimenten sowie untergeordnet durch Kluftwasserführungen im kristallinen<br />
Grundgebirge geprägt.<br />
Neben betrieblichen Trink- und Nutzwasserversorgungsanlagen sind im Trassenumfeld<br />
auch Fassungsanlagen kommunaler Wasserversorger anzutreffen. Im Endbereich des<br />
Streckenabschnitts reicht ein weiträumiges Grundwasserschutzgebiet an die Trasse<br />
heran. Die Sensibilität der Bestandssituation ist dementsprechend als mäßig bzw. hoch<br />
eingestuft worden.<br />
Im Umfeld der Bahnhofsumbauten Lungitz, Gaisbach-Wartberg, Kefermarkt, Freistadt<br />
und Summerau wird das kristalline Grundgebirge im Wesentlichen durch Älteren Schlier<br />
bzw. durch Sedimente von Freistadt-Kefermarkt überlagert. In Oberflächennähe treten<br />
im Regelfall lediglich gering ergiebige Grund- bzw. Schichtwasservorkommen auf.<br />
Im Umfeld der Bahnhöfe ist die Nutzungssituation vor allem durch private Wasserversorgungsanlagen<br />
gekennzeichnet. Im Falle des Bahnhofs Lungitz grenzt ein Grundwasserschutzgebiet<br />
an die Bahntrasse. Die Bahnhöfe Freistadt und Summerau kommen zur<br />
Gänze innerhalb des Grundwasserschongebietes Jaunitztal - Freistadt zu liegen. Die<br />
Sensibilität der einzelnen Bereiche variiert zwischen „gering“ und „hoch“.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 104<br />
Einlage 16/01
6.1.5.3 Grundwasserchemie<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Von der ESW Consulting Wruss werden Rammkernsondierungen, Kernbohrungen und<br />
Schurfe auf der Baustrecke durchgeführt. Die entsprechende Bodenqualität wird gem.<br />
DVO 2008 durch eine Analyse im Laboratorium festgestellt und in weiterer Folge ein<br />
Gutachten samt Qualitätenplan erstellt nach dem weiter vorzugehen ist. Diese Bestandsbeschreibung<br />
der ungesättigen Bodenhorizonte legt die Eingriffsintensitäten allfälliger<br />
Entwässerungsmassnahmen auf das Grundwasser dar. Weiters wurden im Zuge<br />
der geotechnischen und bodenchemischen Bestandsbeschreibung umfangreiche<br />
Grundwassermessstellen errichtet welche beprobt und auf relevante Parameterblöcke<br />
hin untersucht. Diese o.a. Untersuchungen wiesen im Bereich zwischen Linz HBF und St<br />
Georgen bereichsweise relevante Kontaminationen in der ungesättigten Zone auf, welche<br />
allfällige Versickerungen ausschließen. Hier präsentiert sich auch das Grundwasser<br />
hochbelastet. Im Bereich der geplanten Überführung bei Pulgarn zeigen allerdings vorhandenen<br />
Untersuchungen, dass die Chloridbelastung des Grundwassers deutlich unterhalb<br />
der Schwellenwerte der Qualitätsverordnung Chemie Grundwasser ist (QZV<br />
Chemie Grundwasser, 2010) liegt. Allerdings liegt diese stoffliche Belastung über den<br />
Schwellenwerten der ÖNORM 2088.<br />
Der Bereich der Bahnhöfe nach St. Georgen an der Gusen weist keine relevanten Bodenkontaminationen<br />
auf, weshalb Versickerungen möglich sind. Auch ist der qualitative<br />
Status des Schutzgutes Grundwasser mit Ausnahme einiger Parameterüberschreitungen<br />
(z.B. Chlorid Bereich Pulgarn) unauffällig<br />
6.1.6 Schutzgut Klima und Luft<br />
6.1.6.1 Luft<br />
Belastete Gebiete im Beurteilungsraum sind:<br />
• Im Stadtgebiet von Linz die Katastralgemeinden Katzbach, Kleinmünchen, Linz,<br />
Lustenau, Pöstlingberg, St. Peter, Ufer, Urfahr und Waldegg, sowie das Gemeindegebiet<br />
von Steyregg (jeweils PM10)<br />
• Das Gebiet der Katastralgemeinde Linz im Stadtgebiet von Linz (Stickstoffdioxid<br />
– NO2)<br />
Sanierungsgebiet im Beurteilungsraum ist:<br />
Als Sanierungsgebiet im Sinn des § 2 Abs. 8 IG-L wird das Stadtgebiet der Landeshauptstadt<br />
Linz mit Ausnahme der Katastralgemeinden Ebelsberg, Mönchgraben, Pichling,<br />
Posch und Wambach sowie das Stadtgebiet von Steyregg festgelegt.<br />
Im Stadtgebiet von Linz wird der Grenzwert für den NO2 - Jahresmittelwert von 30 µg/m³<br />
überschritten. Die Anzahl der Überschreitungstage mit einem PM10 – Tagesmittelwert ><br />
50 µg/m³ liegt über der Grenze von zulässigen 25 Tagen. Im Stadtgebiet von Linz treten<br />
Überschreitungen des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von Benzo(a)pyren auf.<br />
Im Gemeindegebiet von Steyregg werden keine Grenzwerte für NO2 überschritten. Bei<br />
ungünstiger Meteorologie, wie im Jahr 2010 können die PM10 – Tagesmittelwerte an<br />
mehr als den zulässigen 25 Tagen über 50 µg/m³ liegen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 105<br />
Einlage 16/01
6.1.6.2 Klima<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Grenz- und Richtwerte anderer Schadstoffimmissionen und -depositionen werden<br />
mit Ausnahme von Ozon und lokal Benzo(a)pyren im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
unterschritten.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Stadtgebiet von Linz und in Steyregg<br />
für Ballungsräume typische Vorbelastungen auftreten. Der restliche Untersuchungsbereich<br />
weist eine ländliche, geringe Vorbelastung auf.<br />
Zusammenfassend kann die klimatische Situation im Bereich von Linz – St.Georgen an<br />
der Gusen als typisch für den oberösterreichischen Zentralraum bewertet werden. Dies<br />
bedeutet viel Hochnebel in der kalten Jahreszeit, mehr Niederschlag und stärkeren<br />
Wind, als vergleichbare Lagen im kontinentaleren Osten Österreichs aufweisen. Im Linzer<br />
Stadtgebiet selbst treten bebauungsbedingt nur schwächere Winde auf und auch<br />
sonst sind die stadtklimatischen Effekte vorhanden. Von St.Georgen bis Summerau wird<br />
das Klima mit zunehmender Höhenlage rauer, jedoch niederschlagsärmer und ist im<br />
Winter im Vergleich zum westlichen Mühlviertel deutlich schneeärmer. Hinsichtlich der<br />
Nebelhäufigkeit ist dieser Bereich im Vergleich zum oberösterreichischen Zentralraum<br />
bevorzugt.<br />
Nach einer bekannten bioklimatischen Systematik (Becker, 1973) können die klimatischen<br />
Auswirkungen auf den Menschen folgendermaßen bewertet werden.<br />
Im Abschnitt Linz - St.Georgen ergibt sich die Einstufung „teils belastend“ infolge der jahreszeitenabhängig<br />
bestehenden Nasskälte und insbesondere andauernder Nebellagen,<br />
deren Düsternis depressiv wirkt, weil sie die gemütsaufhellende Sonneneinstrahlung<br />
(Strahlungsgenuss) konsequent vermindert. Danach folgt bis in den Raum Kefermarkt<br />
die Reizstufe „schonend“, in der Schwankungen der Temperatur und der Windexposition<br />
nur in einem angenehm empfundenen, mäßigen Ausmaß erfolgen, und die Sonneneinstrahlung<br />
durch Bewölkung, Topographie und Bewaldung angenehm begrenzt wird. Danach<br />
folgt bis in den Raum Summerau die Stufe „reizschwach“, wo insbesondere die<br />
thermischen Reize (Abkühlungsgröße) nach Intensität und Häufigkeit etwas zunehmen.<br />
Die Sensibilität der Klimasituation im Vorhabensbereich ist als gering gegenüber Änderung<br />
des Temperatur- und Feuchtefeldes und mittel gegenüber einer Änderung der<br />
Windverhältnisse einzustufen.<br />
6.1.7 Schutzgut Landschaft<br />
Die Darstellung des Bestandes bzw. die Beurteilung der Sensibilität stellt sich für das<br />
Landschafts- und Ortsbild wie folgt dar: Der Stadtraum Linz wird aufgrund der städtischindustriellen<br />
Überprägung geringwertig eingestuft. Ebenso bewertet wird der Siedlungsraum<br />
Summerau. Sehr hohe Sensibilitäten werden für die ursprünglichen, dünn besiedelten<br />
Landschaftsbildeinheiten der Gusenschlucht und des Feldaisttals vergeben. Stärker<br />
kulturlandschaftlich geprägte Räume sind häufig mit hoher Sensibilität bewertet, wohingegen<br />
stärker durch Siedlungsstrukturen geprägte Räume in die Kategorie „mäßige<br />
Sensibilität“ fallen. Dies trifft für die Siedlungsräume Steyregg, St. Georgen a. d. Gusen<br />
und Pregarten zu.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 106<br />
Einlage 16/01
6.1.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
6.1.8.1 Kulturgüter<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Im Untersuchungsraum sind im weiteren Umfeld des Vorhabens Kulturgüter, darunter<br />
Denkmale, archäologische Fundstellen und Fundhoffnungsgebiete sowie Kleindenkmale<br />
vorhanden. Diese werden im gegenständlichen Fachbeitrag dargestellt und hinsichtlich<br />
relevanter Einflüsse durch das Vorhaben beurteilt.<br />
6.1.8.2 Sachgüter<br />
Im teilweise dicht besiedelten Projektgebiet finden sich innerhalb des Untersuchungsraums<br />
zahlreiche Sachgüter, darunter Gebäude, Leitungsinfrastrukturen sowie Straßen<br />
und Wege. Diese werden vielfach durch vorhabensbedingte Baumaßnahmen berührt<br />
und hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme im gegenständlichen Fachbeitrag abgehandelt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 107<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
6.2 Schutzgutübergreifende Auswirkungen und Wirkfaktoren<br />
6.2.1 Schalltechnik<br />
Der Schienenverkehr ist schon heute ein maßgebender Emittent im Untersuchungsraum,<br />
insbesondere im Zeitraum Nacht. Der Grenzwert gemäß der Schienenverkehrslärmimmissionsschutzverordnung<br />
wird im Nahbereich der Eisenbahn bereits im Bestand<br />
überschritten. Die Immissionen aus dem Straßenverkehr sind mit Ausnahme des Stadtgebietes<br />
von Linz und der B 3 - Donaustraße von untergeordneter Bedeutung.<br />
6.2.2 Erschütterungstechnik<br />
Die Ausbreitungsbedingungen im Untersuchungsraum sind mit Ausnahme des Linzer<br />
Bereichs durch breitbandige Eigenfrequenzspektren des Untergrunds für Druckwellen<br />
und dominant niederfrequente für Scherwellen gekennzeichnet. Hinsichtlich der Ausbreitungsbedingungen<br />
für Erschütterungen ergibt sich ebenfalls eine Zweiteilung der Strecke.<br />
Im Abschnitt Linz Hbf. - Donaubrücke, wo das kristalline Grundgebirge tief liegt, besteht<br />
eine extrem niedrige Dämpfung der Erschütterungswellen, während die geometrische<br />
Dämpfung der Erschütterungsausbreitung im Streckenabschnitt Donaubrücke-<br />
Summerau nur geringfügig unterdurchschnittlich ist, weshalb im Raum Linz sehr gute,<br />
ansonsten leicht überdurchschnittliche Erschütterungsausbreitungsbedingungen vorliegen.<br />
Zusätzlich beeinflusst die Baudynamik die Stärke der Erschütterungen, die entsprechend<br />
der ÖNORMEN S 9012 und S 9020 untersucht worden ist. Die baudynamischen<br />
Erhebungen und Messungen zeigen, dass im Untersuchungsgebiet nahezu die gesamte<br />
Bandbreite des Bauwerks-Schwingungsverhaltens vertreten ist.<br />
Den unterschiedlichen geodynamischen Bedingungen entsprechend variieren die Emissionen<br />
des Zugverkehrs entlang der Strecke beträchtlich, die Variationsbreite der Durchschnittsemissionen<br />
beträgt 10 dB.<br />
Die schwingungstechnisch gegebene Rückkopplung dieser von Ort zu Ort wechselnden<br />
Anregung mit den ebenso variablen baudynamischen Gebäudeeigenschaften bewirkt<br />
eine noch größere Bandbreite der beobachteten Immissionen. Auf gleiche Entfernung<br />
reduziert ergibt sich eine Streubreite von 14 dB.<br />
6.2.3 Beleuchtung und Beschattung<br />
Die bestehende Beschattungssituation der Wohngebäude entlang der Bahntrasse ist<br />
im Allgemeinen durch den Schattenwurf benachbarter Objekte und durch die Horizonteinengung<br />
durch die benachbarten Höhenrücken gegeben. Die Sensibilität des Untersuchungsgebiets<br />
ist entsprechend der Umgebungssituation, die durch Siedlungsgebiete in<br />
orographisch etwas bis stärker gegliedertem Gelände charakterisiert ist, vorwiegend mit<br />
B (geringe Sensibilität), abschnittsweise mit C (mittlere Sensibilität) einzustufen.<br />
Die Bahntrasse verläuft vorwiegend in Tal- bzw. Hanglage und quert nur im Bereich<br />
Wartberg-Pregarten den Höhenrücken zwischen Gusen und Feldaist. Daher befinden<br />
sich auch die verschiedenen Bahnhofsanlagen vorwiegend in Tieflage in Bezug zum<br />
umgebenden Gelände und deren Beleuchtungssituation. Typisch ist weiters, dass sich<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 108<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
alle Bahnhöfe in Randlage zu den jeweiligen Ortschaften befinden. Eine Aufhellung des<br />
Himmels über der Region ist klar ersichtlich. Viele Leuchtkörper strahlen nicht nur nach<br />
unten ab, sondern auch seitlich. Neben der markanten Beleuchtungen (z.B. Sportplatzbeleuchtung)<br />
sind Bereiche konzentrierter Bebauung/Beleuchtung vorhanden (v.a. Linz).<br />
In diesem Sinn ist das Vorhabensgelände der Bahnhofsumbauten nach der Bortle Skala<br />
der Klasse 6 und nach ÖNORM EN 12464-2 der Zone E3 zuzuordnen.<br />
6.2.4 EMF/EMV<br />
Um die Ist-Situation zu beurteilen werden die magnetischen und elektrischen Felder im<br />
Bereich der Bestandsstrecke in ausgewählten Querprofilen, welche für den Ausbau der<br />
Strecke relevant sind, unter Berücksichtigung der derzeit auftretenden Ströme (thermischer<br />
Grenzstrom, maximaler Laststrom sowie der 24-h-Mittelwert des Stroms) berechnet<br />
und den Ergebnissen der auftretenden elektrischen und magnetischen Felder der<br />
einzelnen Querprofile der Ausbaubaustrecke gegenübergestellt.<br />
Die Querprofile werden so gewählt, dass Gebäude und relevante Objekte und Liegenschaften<br />
entlang der „Hochleistungsstrecke Nr. 221 Linz Hbf- Summerau, Summerauerbahn“<br />
hinsichtlich der magnetischen und elektrischen Emission bewertet werden können.<br />
Die Querprofile wurden unter Berücksichtigung der Ist- sowie Ausbausituation festgelegt,<br />
sodass Änderungen in der Oberleitungssituation, Änderungen in der Gleisführung<br />
entlang der freien Strecke sowie im Bahnhofsbereich etc. berücksichtigt werden<br />
und die Auswirkungen des gesamten Projekts hinsichtlich der Emission elektrischer und<br />
magnetischer Felder beurteilt werden können. Die Grenzwerte der relevanten Vornorm<br />
ÖVE/ÖNNORM E 8850 werden für elektrische und magnetische Felder im Bestand an<br />
allen relevanten Querprofilen eingehalten und zumeist deutlich unterschritten.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 109<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
7 BESCHREIBUNG DER VORAUSSICHTLICH ERHEBLICHEN<br />
AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT<br />
Nachfolgend werden gemäß 6 Abs. 1 Z. 4 UVP-G 2000 die voraussichtlich erheblichen<br />
Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammenfassend dargestellt. Gleichzeitig werden<br />
die wesentlichen Maßnahmen, die zu deren Minderung, bzw. Ausgleich getroffenen<br />
werden zusammenfassenden erläutert.<br />
Eine vollständige zusammenfassende Darstellung aller Maßnahmen findet sich in Kapitel<br />
8. Die detaillierte Beschreibung aller Auswirkungen und Maßnahmen sind in den einzelnen<br />
Fachgutachten dargestellt.<br />
7.1 Schutzgüter des UVP-G im engeren Sinne<br />
In die Beurteilung sind auch die im Kapitel 7.2 angeführten schutzgutübergreifenden<br />
Auswirkungen der Immissionsfachgutachten eingeflossen.<br />
7.1.1 Mensch (Nutzungen)<br />
7.1.1.1 Raumplanung und Siedlungsentwicklung<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Die Auswirkungen auf den Siedlungsraum beschränken sich weitgehend auf randliche<br />
Inanspruchnahmen von Flächen, die für Wohn- oder Betriebsbauten gewidmet sind.<br />
Aufgrund der insgesamt geringfügigen Flächeneingriffe werden keine zusammenhängenden<br />
Siedlungsräume nachhaltig in Ihrer Funktion beeinträchtigt. Auch werden die<br />
meisten Einzelgrundstücke nur soweit beansprucht, dass eine widmungskonforme Weiterverwendung<br />
möglich bleibt.<br />
An einzelnen Grundstücken kommt es vorhabensbedingt zu umfangreicheren Ablösen,<br />
da eine Weiterverwendung der Liegenschaftaufgrund direkter Flächenbeanspruchung<br />
der darauf stehenden Bauten oder des verbleibenden ungünstigen Flächenzuschnittes,<br />
nicht möglich ist. Der Verlust dieser Einzelobjekte, verursacht jedoch keine funktionelle<br />
Beeinträchtigung des Gesamtsiedlungsverbandes. Der Ausgleich dauerhafter Beanspruchung<br />
von Einzelgrundstücken ist Gegenstand zivilrechtlicher Entschädigungsvereinbarungen<br />
im Rahmen der Grundeinlöse. Die großflächige Inanspruchnahme von Betriebsbauland<br />
im Bereich der Linienverbesserung kann durch einen Flächentausch im<br />
Bereich des zukünftig abgetragenen Bestandsbahndammes siedlungsfunktionell kompensiert<br />
werden.<br />
Auf der umweltrelevanten Maßnahmenebene finden sich vordergründig Bestrebungen<br />
zur Rekultivierung von in der Bauphase temporär beanspruchten Siedlungsflächen für<br />
eine künftige Besiedelung. Weiters werden Maßnahmen ergriffen, um wegen Baumaßnahmen<br />
vorübergehend beeinträchtigte Verkehrsverbindungen mit möglichst geringem<br />
Umwegaufwand aufrechtzuerhalten.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 110<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Aus regional- und verkehrswirtschaftlicher Sicht gehen von der Vorhabensrealisierung<br />
vorwiegend positive, dem Zielkanon der regionalen und überregionalen Planungsgewerke<br />
durchwegs entsprechende Auswirkungen aus.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Siedlungsraum festzustellen, dass die<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Funktionen des bestehenden Siedlungsraums für<br />
die Betriebsphase als geringfügig und die Bauphase als nicht relevant eingestuft<br />
werden.<br />
Für den Wirtschaftsraum ist zusammenfassend festzustellen, dass die Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die Funktionen des bestehenden Wirtschaftsraums für die Betriebsphase<br />
sowie für die Bauphase als nicht relevant bis positiv eingestuft werden können.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
als umweltverträglich einzustufen.<br />
7.1.1.2 Landwirtschaft<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Temporär sind rd. 5,8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche betroffen. Dauerhaft gehen rd.<br />
2,4 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren (rd. 1,3 ha Acker und 1,1 ha Fettwiese).<br />
Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen auf die Landwirtschaft beschränken<br />
sich auf Entschädigungszahlungen für die betroffenen Landwirte und sind Teil entschädigungsrechtlicher<br />
Vereinbarungen. Die Wiederherstellung der temporär genutzten<br />
Standorte ist im Schutzgut Boden dargestellt.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Landwirtschaft festzustellen, dass die<br />
Auswirkungen des Vorhabens für die Betriebs- und Bauphase als geringfügig eingestuft<br />
werden. Im Zuge der Grundeinlöse werden die nachteiligen projektbedingten Wirkungen<br />
auf die Landwirtschaft finanziell auszugleichen sein.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Landwirtschaft als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 111<br />
Einlage 16/01
7.1.1.3 Forstwirtschaft<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In der Bauphase wird für die Baufelderschließung wie auch im Rahmen von Bautätigkeiten<br />
für die Ausrundung der Böschung Wald temporär gerodet. Es werden rund 0,5 ha<br />
temporär gerodet und nach Ende der Bauphase wiederaufgeforstet.<br />
Im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens wird Wald im Ausmaß von rund 3,2 ha<br />
dauerhaft in Anspruch genommen (Betriebsphase).<br />
Das ForstG definiert die Wiederaufforstungspflichten und beschreibt die öffentlichen Interessen<br />
unter denen zusätzliche Maßnahmen bei dauerhaften Waldverlusten notwendig<br />
werden. Grundsätzlich werden alle temporär gerodeten Wälder wiederaufgeforstet.<br />
Die Kompensationspflicht für den dauerhaften Verlust von Wäldern i.S. des ForstG wird<br />
durch den Rodungserlass operationalisiert. (BMLFUW, 2008a). Demnach richtet sich der<br />
potenzielle Kompensationsbedarf bzw. die Pflicht für Ersatzleistungen für den dauerhaften<br />
Verlust von Wäldern am besonderen öffentlichen Interesse. Dieses wird die Waldausstattung,<br />
die Waldentwicklungstendenz und die Waldfunktionen bestimmt. Daher<br />
muss nicht in allen Eingriffssituationen der dauerhafte Waldverlust kompensiert werden.<br />
Für die dauerhafte Inanspruchnahme von 3,2 ha bemisst sich ein Kompensationsumfang<br />
von rund 1,9 ha.<br />
Ersatzleistungen sind grundsätzlich durch die Bereitstellung entsprechender Ersatzflächen<br />
oder durch Ersatzgeldzahlungen möglich. Bei letzterer Variante bemisst sich die<br />
Höhe nach dem Wiederherstellungskostenansatz (Zeitraum bis zur gesicherten Kultur).<br />
Für den temporären Waldverlust gilt hingegen die Wiederaufforstungspflicht. Dieser<br />
Waldverlust ist flächengleich wiederherzustellen.<br />
Vor dem Hintergrund des großen Siedlungsdrucks und auch der unkritischen Waldausstattung<br />
im Raum sind Ersatzleistungen in Form von Ersatzaufforstungen nicht sinnvoll<br />
und werden daher in Form einer zweckgebundenen Rodungsabgabe (dient zur Wiederherstellung<br />
von Wald nach Katastrophenfällen oder notwendigen Neubewaldungen) erbracht.<br />
Im Rahmen eines Prüfverfahrens wurde die Verfügbarkeit von Flächen für Ersatzmaßnahmen<br />
(Ersatzaufforstung, strukturverbessernde Maßnahmen) geprüft. Nach<br />
Recherchen bei der Bezirksforstbehörde, Bezirksbauernkammer und bei den einzelnen<br />
betroffenen Gemeinden (zuständig in Oberösterreich für Ersatzaufforstungen) zeigte<br />
sich, dass mögliche Standorte in einer Mindestgröße von 0,5 ha – aufgrund des hohen<br />
Siedlungsdrucks bei gleichzeitiger Verknappung landwirtschaftlicher Nutzflächen - nicht<br />
vorhanden sind. Auch größere Grundbesitzer, wie die ÖBF AG, verfügen über keine potenziell<br />
geeigneten Grundstücke.<br />
Im Rahmen einer integrativen Maßnahmenplanung fließen forstliche Aspekte mit ein wie<br />
im Zuge der landschaftlichen Einbindung des Querungsbauwerks bei Pulgarn. Hier werden<br />
einzelne kleinere Waldinseln (< 1000 m²) angelegt. Mit zunehmender Sukzession<br />
dieser Bestände können einzelne waldökologische Funktionen wie z.B. im Frühjahr<br />
Lichtschachteffekte übernommen werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 112<br />
Einlage 16/01
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Forstwirtschaft festzustellen, dass die<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf den Wald für die Betriebs- und Bauphase als geringfügig<br />
eingestuft werden können.<br />
In und nach der Bauphase sind umfangreiche Maßnahmen (Wiederaufforstung, Einsatz<br />
von Geotextilien, Abschirmung von Nachbarbeständen) erforderlich, die in Abstimmung<br />
mit dem der forstlichen Bauaufsicht umzusetzen sind. Durch eine zweckgebundene Rodungsabgabe<br />
werden die permanenten Waldverluste kompensiert.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Forstwirtschaft als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
7.1.1.4 Jagdwirtschaft<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Die Auswirkungen auf die Jagd beschränken sich weitgehend auf die kleinflächige Inanspruchnahme<br />
von jagdlich unattraktiven Revierteilen. Auf Grund des insgesamt geringfügigen<br />
bestandsnahen Flächeneingriffs ist die Ausübung der Jagd nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />
Es werden zwar einzelne Strukturelemente innerhalb der Reviere beansprucht,<br />
jedoch haben diese keine funktionale Bedeutung für das Wild (Äsungs- oder<br />
Wildeinstandsflächen) und eine uneingeschränkte Ausübung der Jagd ist weiterhin möglich.<br />
Eine Veränderung der Funktionszusammenhänge durch das gegenständliche Projekt ist<br />
nicht zu erwarten. Im Bereich des zweigleisigen Ausbaus stellt die Bahn in Parallelführung<br />
mit der Donaubundesstraße und der vorhanden Siedlungsstruktur schon jetzt eine<br />
Vollbarriere dar. Nach RVS 04.03.12 (Wildschutz) ist der Abschnitt zwischen St. Georgen<br />
an der Gusen und Summerau als Teilbarriere zu werten. Durch die Erhöhung der<br />
Zugzahlen im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens kommt es zu keiner Veränderung<br />
der Barrierewirkung der Bahn. Lediglich die Errichtung einer Lärmschutzwand im<br />
Abschnitt zwischen Bahn-Km 21,6 und 21,9 im Bereich lokal häufiger Wildwechsel könnte<br />
punktuell auf Grund der einseitigen Lage entlang der Bahnlinie (rechts der Bahn) zu<br />
einer Erhöhung der Fallwildrate in diesem Bereich führen.<br />
Einseitig errichtete Lärmschutzwände sind sog. Ökofallen für das Wild. Als Ökofalle wird<br />
der vergebliche Querungsversuch des Wildes im Bereich einer ungezäunten Lärmschutzwand<br />
bezeichnet. Das Wild wechselt über die Bahn, steht dann an der Lärmschutzwand<br />
an und läuft entlang der Lärmschutzwand auf die Gleise.<br />
Um zu vermeiden, dass solche „Ökofallen“ im Bereich häufiger Wildwechsel (außerhalb<br />
von Siedlungsgebieten) entstehen, wird auf der wandfreien Seite bzw. bei versetztem<br />
Einsatz der Lärmschutzwand als Verlängerung ein Wildschutzzaun errichtet.<br />
Im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens wird links der Bahn ein Wildschutzzaun im<br />
Abschnitt des Bahn- km 21,6 bis 21,9 südlich der Haltestelle Selker parallel zur Lärm-<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 113<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
schutzwand errichtet. Die Umweltauswirkungen durch die beiden Wirkfaktoren „Licht“<br />
und „Lärm“ sind unbedeutend. Bei Wildtieren kann in Folge des Bahnlärms zwar Orientierungslaut<br />
maskiert werden (z.B. Kommunikation Geiß und Kitz in ersten Monaten), allerdings<br />
entstehen beim Bahnbetrieb immer wieder größere Lärmpausen, so dass eine<br />
dauerhafte Störung auszuschließen ist. Für die Bauphase kann insgesamt aufgrund der<br />
temporären abschnittsweisen Auswirkungen (z.B. Sprengungen) von einer geringen Intensität<br />
des Wirkfaktors Lärm ausgegangen werden und somit ist die Eingriffserheblichkeit<br />
in der Bauphase gering.<br />
Durch eine zielgerichtete Beleuchtung (Lichtkegel konzentriert sich auf das Baufeld, keine<br />
diffuse Streuung) des Baufeldes kommt es zu keiner Störung durch den Wirkfaktor<br />
Licht während der Bauphase. Auch bei den möglichen Beeinflussungen in der Bauphase<br />
durch Licht kann von einem kurzfristigen Meideverhalten ausgegangen werden. Ein Gewöhnungseffekt<br />
an länger andauernde Baulose ist nicht auszuschließen. Bei der Beurteilung<br />
der Auswirkung von Licht in der Betriebsphase ist die Vorbelastung durch bereits<br />
vorhandene Lichtquellen in Überlagerung mit dem Vorhaben zu berücksichtigen. Im<br />
Untersuchungsgebiet entlang der Bahnlinie sind viele Teile besiedelt und eine ständige<br />
Beleuchtung dadurch gegeben. Entlang der Bahntrasse selbst ist keine durchgehende<br />
Beleuchtung vorgesehen. Mögliche Umweltauswirkungen entlang der Bahnlinie ergeben<br />
sich daher nur durch die Scheinwerfer und Lichtkegel von Triebwägen. Da ein Zug allerdings<br />
meistens von weitem hör- und sichtbar ist, ist davon auszugehen, dass in vielen<br />
Fällen noch ein rechtzeitiges Abspringen vom Bahndamm möglich ist. Da sich die Bahnhöfe<br />
im Vergleich zur Umgebungstopographie in tiefer Lage befinden, wird dadurch nicht<br />
nur das Streulicht sondern auch die Lichtstärke der Lampen in Störrichtung beträchtlich<br />
vermindert.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Jagdwirtschaft festzustellen, dass die<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Jagd für die Bau- und Betriebsphase als geringfügig<br />
eingestuft werden können. Durch die Errichtung von Wildschutzzäunen im Bereich<br />
von Lärmschutzwänden in Abschnitten häufiger Wildwechsel, werden verbleibende<br />
Auswirkungen (Erhöhung der Fallwildzahlen) minimiert.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Jagdwirtschaft als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
7.1.1.5 Fischereiwirtschaft<br />
Die Auswirkungen für das Schutzgut Fischereiwirtschaft sind im Fachgutachten Gewässerökologie<br />
und Fischereiwirtschaft gemeinsam behandelt. Die Aussagen zu Auswirkungen,<br />
Maßnahmen und Umweltverträglichkeit sind im Kapitel 0 Gewässerökologie (aquatische<br />
Lebensräume) dargestellt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 114<br />
Einlage 16/01
7.1.1.6 Freizeit und Erholung<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Auswirkungen für das Schutzgut Freizeit und Erholung sind im Fachgutachten Landschafts-<br />
und Ortsbild, Freizeit und Erholung gemeinsam behandelt. Die Aussagen zu<br />
Auswirkungen, Maßnahmen und Umweltverträglichkeit sind im Kapitel 7.1.7 Landschafts-<br />
und Ortsbild dargestellt.<br />
7.1.2 Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden)<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
In der Bauphase und hier vor allem an exponierten Bereichen kann es durch die Bautätigkeiten<br />
zu Belastungen der Anrainer kommen, die deutlich über den Zielwerten der<br />
humanmedizinischen Beurteilung liegen. Jedoch kann mit Hilfe der Maßnahmen aus<br />
dem Fachbereich Schalltechnik diese gemildert werden. Dieses umfangreiche Maßnahmenpaket<br />
(z.B. Bauzeitenregelung) ist integrativer Bestandteil des Projektes. Daher<br />
können die Auswirkungen des Vorhabens aus Sicht der humanmedizinischen Beurteilung<br />
zwar als belastend aber vertretbar eingestuft werden.<br />
In der Betriebsphase kommt es durch umfangreiche Maßnahmen vor allem den Lärmschutzmaßnahmen<br />
zu einer Verbesserung der Situation der Anrainer. Im Bereich der<br />
Luftschadstoffe ist die Zunahme im Irrelevanzbereich. Daher kann für die Betriebsphase<br />
geringfügige Auswirkungen dargestellt werden.<br />
Aus den Immissionswirkfaktoren Erschütterungen, elektromagnetische Felder sowie Beleuchtung<br />
und Beschattung entstehen keine humanmedizinisch relevanten Auswirkungen.<br />
Im Fall der Erschütterungen können mit Hilfe einer erschütterungstechnischen<br />
Maßnahme an der Bahnanlage die humanmedizinisch relevanten Grenzwerte eingehalten<br />
werden. Bei den anderen beiden Fachbereichen können auch ohne Maßnahmen alle<br />
humanmedizinisch relevanten Grenzwerte eingehalten werden.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Humanmedizin festzustellen, dass die<br />
Auswirkungen des Vorhabens für die Betriebsphase als geringfügig eingestuft werden<br />
können.<br />
Vor bzw. in der Bauphase sind umfangreiche Maßnahmen, die mit den technischen<br />
Planern abgestimmt sind, durchzuführen um die Auswirkungen des Vorhabens als vertretbar<br />
einstufen zu können.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Humanmedizin als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 115<br />
Einlage 16/01
7.1.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In diesem Kapiteln sind die terrestrischen (Schutzgut Tiere und Pflanzen) und aquatischen<br />
Lebensräume (Gewässerökologie) dargestellt.<br />
7.1.3.1 Tiere (terrestrische Lebensräume)<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
In der Auswirkungsprognose wurden die Einwirkungen auf wertbestimmende Tierarten<br />
unterschiedlicher Artengruppen dargestellt. Dabei tritt deutlich hervor, dass die Konflikte<br />
sehr unterschiedliche Tierarten betreffen, jedoch überwiegend kleinflächig wirksam sind.<br />
Sämtliche Konflikte liegen in einer Dimension, die durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen<br />
gelöst werden kann, ohne dauerhaften Schaden in der jeweiligen Population zu<br />
hinterlassen. Die betroffenen Arten sind:<br />
• Wärmebedürftige Charakterarten der südlichen Randlagen des Mühlviertels mit<br />
spezialisierten Lebensraumansprüchen: Äskulapnatter (Zamenis longissimus),<br />
Lauchschrecke (Stetophyma alliaceus), Steppengrashüpfer (Chorthippus<br />
vagans), Wiener Schnirkelschnecke (Cepaea vindobonensis), Gestreifte Haarschnecke<br />
(Trichia striolata)<br />
• Leitarten der offenen Feldlandschaft der Niederungen und des Hügellandes:<br />
Wechselkröte (Bufo viridis), Zauneidechse (Lacerta agilis), Springfrosch (Rana<br />
dalmatina) und Feldgrille (Gryllus campestris)<br />
• Spechte, die am Rand des Donauauen durch die zunehmende Fragmentierung<br />
betroffen sind: Mittelspecht (Picoides medius) und Grünspecht (Picus viridis)<br />
• Spezialisierte Schneckenarten der Felsabhänge: Keulige Schließmundschnecke<br />
(Clausilia pumila), Gemeine Schließmundschnecke (Balea biplicata)<br />
Die beiden relevanten Wirkpfade der Beurteilung sind direkter Flächenverbrauch und<br />
Veränderung von Funktionsbeziehungen, denen alle zootopbezogenen Konflikte zugeordnet<br />
werden können. Darüber hinaus sind allgemeine Konflikte wie die Gefährdung<br />
von Tierarten durch offene Kabelschächte formuliert, für die in der Folge auch entsprechende<br />
Maßnahmen wie Abplankung beschrieben werden.<br />
Folgende Maßnahmen werden zur Minderung, bzw. zum Ausgleich von Eingriffen umgesetzt:<br />
• Renaturierung des Finstergrabenbaches und Anlegen eines Feuchtlebensraumes<br />
am Reichenbach<br />
• Umwandlung von Acker in Extensivgrünland mit Gehölzstrukturen und Umwandlung<br />
von Grünflächen in Extensivgrünland mit einzelnen Obstbäumen<br />
• Umwandlung von Intensivgrünland und der alten Bahnanlage in eine Buckelwiese<br />
mit einzelnen Obstbäumen<br />
• Außernutzungstellung eines Ulmenbestandes<br />
• Bahndammabtrag und Renaturierung der Fläche<br />
• Abplankung bzw. Absicherung der Baubereiche zur Begrenzung des Baufeldes<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 116<br />
Einlage 16/01
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Durch den selektiven zweigleisigen Ausbau der Summerauerbahn zwischen Linz Hbf.<br />
und Hst. St. Georgen a.d. Gusen sowie den Umbau der Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-<br />
Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau wird in Teilbereichen in Tierlebensräume<br />
eingegriffen. Dadurch sind punktuell auch gefährdete und geschützte Tierarten<br />
aus mehreren Artengruppen – Vögel, Kriechtiere, Lurche, Tagfalter, Heuschrecken und<br />
Landschnecken – betroffen. Die Erheblichkeit dieser Eingriffe in Zootope ist überwiegend<br />
gering, in einigen Fällen mäßig oder hoch. Zur Verminderung dieser mäßigen<br />
und hohen Eingriffserheblichkeiten werden Maßnahmen formuliert, die eine dauerhafte<br />
Sicherung der örtlichen Tierartengemeinschaft sicherstellen. Die Wirksamkeit dieser<br />
Maßnahmen durch Gestaltung des neuen Bahndamms und von zusätzlichen Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen ist sehr hoch, so dass die verbleibenden Auswirkungen<br />
geringfügig sind.<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Tiere und deren Lebensräume festzustellen,<br />
dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Lebensräume geschützter oder<br />
gefährdeter Tierarten für die Betriebsphase als geringfügig eingestuft werden können.<br />
Vor bzw. in der Bauphase sind geeignete Maßnahmen (Bergung von Tierbeständen,<br />
Neuanlage von Tierlebensräumen, etc.) erforderlich, um die Eingriffserheblichkeit zu minimieren.<br />
Dadurch sind im Ergebnis die Auswirkungen in der Bauphase ebenfalls als<br />
geringfügig zu bewerten.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Tiere und deren Lebensräume<br />
als umweltverträglich einzustufen.<br />
7.1.3.2 Pflanzen (terrestrische Lebensräume)<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Durch den bestandsnahen selektiven Ausbau und Vorhabensbestandteile außerhalb des<br />
eisenbahntechnischen Projekts werden vor allem naturschutzfachlich nachrangige Biotope<br />
beansprucht. Der Hauptteil des Flächenverbrauchs bezieht sich auf die Bahnanlage<br />
selbst.<br />
Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung kommt es im Zuge des Ausbaus<br />
zu einer unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Gestaltung der Böschungsbereiche.<br />
Die neue Bahnanlage steuert durch den Aufbau der Humusschicht (geringer<br />
Humusanteil) die Vegetationsentwicklung und gewährleistet dadurch eine Sukzessionsprognose<br />
hin zu trockenheitsliebenden Arten magerer Standorte. Die Bahndämme stellen<br />
somit perspektivisch einen Ersatzlebensraum für durch zu nehmende Eutrophierung<br />
der Landschaft vom verschwinden bedrohte Magerstandorte. Durch eine Einbindung der<br />
Bahnanlage in das Landschaftsbild kommt es zu einer Anreicherung von Biotopstrukturen<br />
(Gebüschgruppen, Heckenzüge) im Untersuchungsraum. Die Bahnanlage dient somit<br />
als „grünes Rückgrat der Landschaft“ (u.a. auch für gefährdete Tierarten) in einem<br />
zunehmend durch Zersiedelung betroffenen Landschaftsraum.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 117<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Auwald wird vor allem im Bereich der Linienverbesserung in Anspruch genommen.<br />
Durch entsprechende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vor der Bauphase<br />
und das Anlegen von Feuchtlebensräumen als Ausgleichsmaßnahme sind keine erheblichen<br />
Auswirkungen zu erwarten. Durch die Renaturierung des Finstergrabenbaches<br />
und das Anlegen eines Feuchtlebensraums am Reichenbach werden gegenüber der<br />
Bestandssituation jedoch Auwaldbereiche (nördlich der Bahn) mit einer natürlichen<br />
Überschwemmungsdynamik geschaffen. Das Diasporenpotential des Standorts wird<br />
durch Abtragen des Oberbodens, getrennte Lagerung und Verbringung auf der Ausgleichsfläche<br />
beim Finstergrabenbach gesichert. Die in Oberösterreich geschützte<br />
Pflanzenart Iris pseudacorus (Schwertlilie) wird ebenfalls vor Beginn der Bauphase geborgen<br />
und am Finstergrabenbach standortgerecht wieder eingepflanzt.<br />
Der kleinflächige Verlust von Stieleichen- Hainbuchenwäldern hat keine erheblichen<br />
Umweltauswirkungen zur Folge. Während der Bauphase wird das Diasporenpotential<br />
geborgen, fachgerecht zwischengelagert und im Rahmen der landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanung auf einer Maßnahmenfläche nördlich von Pulgarn wieder verbracht. Auch<br />
der Fortbestand der potentiell durch das Vorhaben gefährdeten Pflanzenart Ulmus laevis<br />
(Flatterulme) wird durch entsprechende Schutzmaßnahmen wie Abplankung während<br />
der Bauphase gesichert. Nach Beendigung der Bauphase wird der Stieleichen- Hainbuchenwald<br />
mit Ulmus laevis (Flatterulme) bei Bahn- km 12,5 bis 12,7 außer Nutzung gestellt<br />
und dadurch gesichert.<br />
Der Flächenumgriff für die Bahnhofsumbauten beschränkt sich ausschließlich auf den<br />
stark anthropogen beeinflussten Bahnhofsbereich. Es werden vor allem ökologisch<br />
nachrangige Biotope der Kulturlandschaft (Acker, Fettwiesen) und des Siedlungsbereiches<br />
(Lagerplätze, Verkehrsflächen, etc.) beansprucht. Der Hauptteil der Flächeninanspruchnahme<br />
beschränkt sich auf den Gleiskörper und die Bahnanlage. Vereinzelt<br />
kommt es zur Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen wie Hecken und Feldgehölzen.<br />
Ihr Verlust wird durch eine zielgerichtete Böschungsgestaltung der neuen Bahnanlage<br />
ausgeglichen. Durch das Anlegen von Gebüschgruppen und Heckenzügen kommt es<br />
zur Anreicherung von Gehölzstrukturen im Bereich der Bahnhöfe. Durch biologische Automation<br />
gelenkt durch die Stärke der Humusauflage wird der Pflegeaufwand der Böschung<br />
minimiert und gleichzeitig das ökologische Potential des Raumes (Anreicherung<br />
von Magerstandorten) aufgewertet.<br />
In den Zwischenbahnhofsbereichen kommt es mit Ausnahme der Errichtung von Lärmschutzwänden<br />
im Abschnitt zwischen Gaisbach- Wartberg und Kefermarkt zu keiner<br />
Bautätigkeit. Erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die Steigerung der Zugzahlen<br />
für das Schutzgut Pflanzen und deren Lebensräume nicht zu erwarten. Die Erhöhung<br />
der Dieseltraktion hat eine sehr geringe Erhöhung der Emissionen zur Folge. Schwellenwerte<br />
aus der 2. Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen (BGB L Nr.<br />
199/1984 und der Öko VO zum IG-L (14.8.2001) zum Schutz der Vegetation und Ökosysteme<br />
werden eingehalten. Die maximalen zusätzlichen NOX – Immissionen des Vorhabens<br />
erreichen einen Jahresmittelwert von 2,0 µg/m³ unterschreiten damit die<br />
Irrelevanzschwelle von 10% des Grenzwertes von 30 µg/m³ zum Schutz der Vegetation<br />
und der Ökosysteme.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 118<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In den relevanten Untersuchungsbereichen außerhalb des Stadtgebietes von Linz und<br />
außerhalb des dicht bebauten Untersuchungsgebietes liegen die Gesamtimmissionen<br />
für NOX unter 30 µg/m³. Die Zusatzdeposition von Stickstoff beträgt in der Betriebsphase<br />
maximal 0,3 kg/h*a. Bei zunehmender Entfernung kommt es zu einer deutlichen Abnahme<br />
der Zusatzdeposition. Beim Vergleich der Zusatzdeposition mit der Vorbelastung<br />
ergibt sich somit ein Wert für die Stickstoffdeposition, welcher deutlich unter dem angegebenen<br />
Richtwert von 20 kg(N)/ha*a (Critical load-Konzept) liegt.<br />
Aus den für Waldbestand relevanten Zusatzbelastungen für den PM10 – Jahresmittelwert<br />
von 0,4 µg/m³ errechnet sich eine Zusatzdeposition von 0,35 mg/m²*d. In Anbetracht der<br />
Staubdeposition von ca. 100 bis 200 mg/m² *d in Steyregg und den Anteilen von Blei,<br />
Cadmium und Kupfer an der Gesamtstaubdeposition kann der Schluss gezogen werden,<br />
dass keine relevanten Immissionen in der Betriebsphase entstehen. Die Gesamtdepositionen<br />
werden daher deutlich unter den in der zweiten Verordnung gegen forstschädliche<br />
Luftverunreinigung festgelegten Grenzwerten liegen. Da aus dem Projekt in der Betriebsphase<br />
keine maßgebenden CaO und MgO – Emissionspotentiale vorliegen, sind<br />
auch für diese Substanzen keine relevanten Zusatzdepositionen zu erwarten. Auswirkungen<br />
auf benachbarte Flächen während der Bauphase sind durch erhöhte Staubdeposition<br />
zu erwarten. Ergebnisse der Baustellenüberwachung an der S1 Südrandstraße<br />
(Schwechat Kugelkreuz, UBA 2004a) zeigen nur im unmittelbaren Nahbereich Überschreitungen<br />
des Depositionsgrenzwertes von 0,21 g/m²d jedoch mit Sicherheit die Einhaltung<br />
des Grenzwertes nach dem Forstgesetz für CaO von 0,6 g/m²d.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Pflanzen und deren Lebensräume festzustellen,<br />
dass die Auswirkungen des Vorhabens auf Biotope und deren Pflanzenarten<br />
unter Berücksichtigung von Maßnahmen für die Bau- und Betriebsphase als geringfügig<br />
eingestuft werden können.<br />
Vor, in und nach der Bauphase sind umfangreiche Maßnahmen (Ausgrabung geschützter<br />
Pflanzenarten, Schaffung von Ausgleichsflächen wie Feuchtlebensräume) erforderlich,<br />
die in Abstimmung mit der ökologischen Bauaufsicht umzusetzen sind.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Pflanzen und deren Lebensräume<br />
als umweltverträglich einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 119<br />
Einlage 16/01
7.1.3.3 Gewässerökologie (aquatische Lebensräume)<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die relevanten Kriterien sind in allen Fällen quantitative Veränderungen des Wasserhaushalts,<br />
im Bereich vom Finstergrabenbach, Reichenbach und Gusen auch Eingriffe<br />
in die Morphologie der Gewässer. Bei Finstergrabenbach und Reichenbach sind die<br />
Eingriffemit hoch zu bewerten, in den übrigen Bereichen mit mäßig.<br />
In der Auswirkungsprognose wurden die Einwirkungen auf die aquatischen Schutzgüter<br />
Morphologie, Makrozoobenthos, Phytobenthos, Makrophyten und Fische dargestellt.<br />
Dabei tritt deutlich hervor, dass die Konflikte an den gegenständlichen Gewässern insbesondere<br />
Morphologie, Makrozoobenthos und Fische betreffen. Festzuhalten ist ebenfalls,<br />
dass die Einwirkungen kleinflächig im Bereich der Querungen bzw. Einleitungen<br />
wirksam sind. Sämtliche Konflikte liegen in einer Dimension, die durch Ausgleichs- oder<br />
Ersatzmaßnahmen gelöst werden kann, ohne dauerhaften Schaden in der jeweiligen<br />
Population zu hinterlassen. Angesichts der Vorbelastung und des bestehenden Handlungsbedarfs<br />
im Sinn der Wasserrahmen-Richtlinie sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Verbesserungen des aktuellen Zustands möglich.<br />
Die beiden relevanten Wirkpfade der Beurteilung sind Morphologie und quantitative Veränderung<br />
des Wasserhaushalts. Qualitative Veränderungen des Wasserhaushaltes<br />
können in geringem Maß von der baubedingten Einleitung gehobenen Grundwassers<br />
ausgehen.<br />
Zum Schutz der Gewässerlebensgemeinschaften am Finstergrabenbach, Reichenbach<br />
und Gusen bei St. Georgen vor potenziellen Verschlechterungen ihrer Güte durch die<br />
Einleitung gehobener Grundwässer sind die provisorischen Absetzbecken mit Ölabscheidern<br />
und Aktivkohlefiltern zu versehen.Für die Für die Planung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind Gewässerrenaturierungen schwerpunktmäßig zu setzen. Konkret sind<br />
Renaturierungen an folgenden Gewässern vorgesehen:<br />
• Renaturierung des Finstergrabenbaches mit seitlicher Aufweitung und Verbesserung<br />
der Uferstrukturen und Durchgängigkeit<br />
• Renaturierung des Reichenbachs im Querungsbereich mit Neuanlage eines<br />
zeitweilig benetzten Nebengewässers. Damit kann auch das zentrale Defizit semiaquatischer<br />
Lebensräume – die auch als Lebensraum für Makrophyten und<br />
Lurche geeignet sind - verringert werden.<br />
In beiden Fällen wird auch die Eignung als landschaftlicher Korridor verbessert, der nicht<br />
nur aquatischen, sondern auch terrestrischen Arten förderlich ist.<br />
Diese Kombination aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erlaubt eine dem Eingriff<br />
entsprechende Maßnahmenkonzeption, die zugleich vorhandene Defizite der Landschaftsausstattung<br />
berücksichtigt.<br />
Durch den selektiven zweigleisigen Ausbau der Summerauerbahn zwischen Linz Hbf.<br />
und Hst. St. Georgen a.d. Gusen sowie den Umbau der Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-<br />
Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau wird in Teilbereichen in Gewässerle-<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 120<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
bensräume eingegriffen. Dadurch sind punktuell auch aquatische Schutzgüter– Makrozoobenthos<br />
und Fische – betroffen. Die Erheblichkeit dieser Eingriffe ist überwiegend<br />
gering, in einigen Fällen mäßig oder hoch. Zur Kompensation dieser mäßigen und hohen<br />
Eingriffserheblichkeiten werden Maßnahmen formuliert, die eine dauerhafte Sicherung<br />
der Gewässerlebensräume sicherstellen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen<br />
durch Renaturierungen im Berich des Finstergrabenbaches und des Reichenbaches<br />
sowie und von zusätzlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ist sehr<br />
hoch, so dass die verbleibenden Auswirkungen geringfügig sind.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft<br />
festzustellen, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Morphologie,<br />
Makrozoobenthos, Phytobenthos, Makrophyten und Fische für die Betriebsphase<br />
als geringfügig eingestuft werden können.<br />
Vor bzw. in der Bauphase sind geeignete Maßnahmen (Schutzmaßnahmen, Renaturierung,<br />
etc.) erforderlich, um die Eingriffserheblichkeit zu minimieren. Nach Durchführung<br />
von Maßnahmen sind die verbleibenden Auswirkungen der Bauphase ebenfalls mit geringfügig<br />
zu bewerten.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft<br />
als umweltverträglich einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 121<br />
Einlage 16/01
7.1.4 Schutzgut Boden<br />
7.1.4.1 Bodenqualität<br />
Auswirkungen und Ma Maßnahmen<br />
Der Vorhabensraum ist durch einen sehr hohen Anteil an Siedlu dlungs- und Verkehrsflä-<br />
chen bereits stark überprägt. üb Es existieren nur mehr vereinzelt lt und inselartig Vorkommen<br />
von natürlichen n Böden. Die Bilanz der Auswirkungen des VVorhabens<br />
auf den Bo-<br />
den erfolgt auf Basis is der fachlichen Definition des Bundesamtes es für Wald (Digitale Bo-<br />
denkarte). Ein große ßer Teil der Flächeninanspruchnahme konze zentriert sich dabei auf<br />
Kultosole. Konkret bedeutet be dies, dass auf vorhandenen Böschun ungsbereichen (Kultosole<br />
als Verkehrsnebenflä lächen) wiederum neue Böschungen realisiert rt werden. Insbesondere<br />
der schwerwiegendst ste Eingriff – die Bodenversiegelung – finde et überwiegend auf solchen<br />
Kultosolen statt. tt.<br />
Bilanz aller Inanspruchhnahmen<br />
Betriebsphase<br />
25, 5,2 ha<br />
Versiegelung Natürlicher er Boden 2, 2,6 ha<br />
Versiegelung Kultosole<br />
4, 4,4 ha<br />
Dauerhafte Inanspruchna nahme Natürlicher Boden 6, 6,9 ha<br />
Dauerhafte Inanspruchna nahme Kultosole<br />
Bauphase<br />
4, 4,8 ha<br />
Temporäre Inanspruchna nahme Natürlicher Boden 4, 4,1 ha<br />
Temporäre Inanspruchna nahme Kultosole<br />
Tabelle 38: Flächeninanspruc uchnahmen Boden<br />
2, 2,4 ha<br />
Nachfolgendes Diagr gramm zeigt die verschiedenen Anteile des WWirkfaktors<br />
der Flächeninanspruchnahme<br />
im Projektgebiet:<br />
Abbildung 16: Gesamtbilanz BBodeninanspruchnahme<br />
Bernard Ingenieure ZT--GmbH<br />
Einlage 16/01<br />
ÖBB-Strecke 221 1 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Seite 122
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In der Bauphase ist die getrennte sachgerechte Lagerung von Oberboden und Unterboden<br />
vorgesehen. Der bedeutsame fruchtbare Oberboden steht infolgedessen auch nach<br />
Ende der Bauphase zur Verfügung. Flächen, die während der Bauphase als Baustelleneinrichtungsflächen<br />
dienten, werden nach Bauende aufgelockert und wieder rekultiviert<br />
(Allgemeine Maßnahmen Boden).<br />
Den Eingriffen stehen als Ausgleich Maßnahmen wie Entsiegelungen (z.B. Rückbau von<br />
Gleisen, Straßen, Abtrag von Gebäuden) sowie der Rückbau von Kultosolen gegenüber.<br />
So sind im Bereich des Reichenbachs der Rückbau der gesamten Bahnanlagen mit<br />
Gleisen und Böschungen vorgesehen und die Wiederherstellung von Standorten im<br />
Schwankungsbereich des Grundwassers (angrenzend zu vorhandenen natürlichen<br />
Feuchtbereichen) vorgesehen. An diesen Standorten ist somit die Rekultivierung von<br />
Kultosolen hin zu vergleyten Böden geplant.<br />
Darüber hinaus sind im Bereich der Renaturierung des Finstergrabenbaches und des<br />
Reichenbachs Vorlandabsenkungen vorgesehen, so dass kleinräumig wiederum die<br />
Entwicklung zu Auen beeinflussten Böden zu erwarten ist. Hier wird die Entwicklung hin<br />
zu standorttypischen Böden gefördert.<br />
Im Bereich Pulgarn wird wertvoller Humus im Vorfeld der Baumaßnahmen abgetragen.<br />
Boden mit hoher Produktionsfunktion wird zur weiteren Geländemodellierung im Sinne<br />
der Maßnahmenplanung verwendet, um ein Ausgangspotenzial für hochwertige Biotopstrukturen<br />
zu schaffen.<br />
Zusammenfassend sind nach Ende der Bauphase – unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen – keine erheblichen Umweltauswirkungen vorhanden. Verdichtungsempfindliche<br />
Bereiche wurden grundsätzlich als Baustelleneinrichtungsflächen<br />
ausgespart oder, wie in einem Fall, durch geotechnische Maßnahmen geschützt.<br />
Die Flächeninanspruchnahme von Kultosolen löst keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />
aus.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Bodenqualität festzustellen, dass die<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden für die Betriebs- und Bauphase als geringfügig<br />
eingestuft werden können.<br />
In und nach der Bauphase sind umfangreiche Maßnahmen (Sachgerechte Lagerung von<br />
Ober- und Unterboden, Sachgerechte Rekultivierung von temporär genutzten Flächen,<br />
Einsatz von Geotextilien zum Schutz vor Verdichtung) erforderlich, die in Abstimmung<br />
mit dem der bodenkundlichen/ökologischen Bauaufsicht umzusetzen sind.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Bodenqualität als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 123<br />
Einlage 16/01
7.1.4.2 Bodenchemie<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Durch mittlere Baumaßnahmen mit Erdbewegung bis zu 200.000 t kommt es im Bereich<br />
Linz-St.Georgen zu einer temporären Habitusänderung der Bodenstuktur. Weiters erfolgen<br />
in diesem Bereich punktuelle Wasserhaltungen mit potentieller Schadstoffverfrachtung<br />
in tiefere Bodenhorizonte.<br />
Beim Betrieb neu zu errichtender Straßen können durch Tausalzeinsatz erhebliche<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ausgeschlossen werden. Aufgrund des geringen<br />
Verkehrsaufkommens werden chloridhaltige Straßenwässer RVS-konform über das<br />
Bankett versickert. Wie Untersuchungen an vielbefahrenen Straßen zeigen, beschränkt<br />
sich der vorbelastete Bereich auf rd. 10 m vom Fahrbahnrand aus. Betroffen sind zudem<br />
überwiegend Kultosole und somit Böden der Verkehrsnebenflächen, womit die Auswirkungen<br />
im gegenständlichen Vorhaben als „gering“ zu erachten sind.<br />
Eine Ausnahme bezüglich Versickerung bildet das Überführungsbauwerk der B3 nahe<br />
Pulgarn. Hier müssen bei einem erwarteten Verkehrsaufkommen mit über 15.000 DTV<br />
chloridhaltige Straßenwässer über eine Gewässerschutzanlage ins Grundwasser versickert<br />
werden, da in diesem Bereich ein höherer Tausalzeinsatz vorgesehen wird. Die<br />
Grenzwerte der Grundwasserverordnung werden durch die Einleitung über eine Gewässerschutzanlage<br />
im Rampenbauwerk nicht überschritten.<br />
Es werden folgende Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen vorgesehen:<br />
• Die Überwachung der Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen durch eine<br />
Fachperson oder Fachanstalt, wodurch eine nachhaltig positive Materialbewirtschaftung<br />
unter Berücksichtigung der Vorgaben des BAWP 2006 gewährleistet<br />
wird.<br />
• Die lückenlose Kontrolle aller technischen Einrichtungen in der Bauphase zur<br />
Vermeidung von verunreinigenden Emissionen auf die Schutzgüter und die Verhinderung<br />
von Kontaminationsverfrachtungen in die Schutzgüter durch Baustellenabfälle<br />
basierend auf dem Regelwerk RUMBA.<br />
• In der Betriebsphase sind keine Maßnahmen bezüglich der Bodenqualität vorgesehen.<br />
Lediglich im Bereich Pulgarn wird durch die Maßnahme einer dem Stand<br />
der Technik entsprechenden Versickerung über Bodenfilter die geringe Eingriffserheblichkeit<br />
besichert<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenberiech Bodenchemie festzustellen, dass unter<br />
Berücksichtigung der Maßnahmen die Auswirkungen in der Bau- und Betriebsphase<br />
mit nicht relevant bis geringfügig zu beurteilen sind.<br />
Das Vorhaben ist darüber hinaus geeignet positive Auswirkungen zu erzielen, da Bodenhorizonten<br />
beseitigt werden, welche Kontaminationen potentiell verfrachten.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Bodenchemie als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 124<br />
Einlage 16/01
7.1.4.3 Abfallwirtschaft<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Um die Entsorgung/Verwertung der während der Bautätigkeiten anfallenden Abfälle und<br />
Rückstände basierend auf dem § 1 AWG zu gewährleisten, werden ergänzende abfallchemische<br />
Untersuchungen basierend auf der Tabelle 1 der Anlage 4 der DepVO 2008<br />
und basierend auf den Vorgaben des BAWP 2006 durchgeführt.<br />
Wasch- und Reparaturarbeiten werden nur auf den dafür eingerichteten Manipulationsflächen<br />
innerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen durchgeführt. Mit den dabei anfallenden<br />
Wässern wird analog zu den Niederschlagswässern verfahren. Sanitärwässer<br />
werden direkt in das bestehende Kanalnetz geleitet, oder in Senkgruben bzw. speziellen<br />
Behältern (Miettoiletten) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt<br />
Der Baubetrieb wird in Anlehnung an die RUMBA-Richtlinien zur umweltfreundlichen<br />
Abwicklung von Baustellen durchgeführt.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Abfallwirtschaft festzustellen, dass die<br />
abfallwirtschaftlichen Konzeptionierungen im Projekt in Zusammenschau mit den Ausführungen<br />
in gegenständlicher UVE eine Abfallwirtschaft entsprechend dem Stand der<br />
Technik ersehen lassen.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind die Auswirkungen in der Bau- und Betriebsphase<br />
als nicht relevant bis geringfügig einzustufen.<br />
Eine so geartete Abfallwirtschaft lässt darüber hinaus eine Umweltverträglichkeit in ihrer<br />
Wirkung auf die Schutzgüter ermitteln. Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des<br />
Fachgebietes Abfallwirtschaft als umweltverträglich einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 125<br />
Einlage 16/01
7.1.5 Schutzgut Wasser<br />
7.1.5.1 Wasserwirtschaft (Oberflächenwasser)<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Nachfolgend sind die mit der Umsetzung des Vorhabens in Zusammenhang stehenden,<br />
nicht relevanten, bzw. fallweise positiven, Projektauswirkungen angeführt.<br />
Betriebssicherheit<br />
Durch die Neukonzipierung der Gleisentwässerung entsprechend dem Stand der Technik<br />
wird die Betriebssicherheit für den Bahnbetrieb erhöht.<br />
Wasserhaushalt (qualitativ und quantitativ)<br />
Sämtliche Bahnwässer die punktuell (konzentriert) versickert werden, passieren zuvor<br />
eine Absetz- bzw. Rückhaltezone ehe diese über eine Humusfilterpassage in das<br />
Grundwasser gelangen (qualitative Verbesserung). Derzeit werden die Bahnwässer<br />
größtenteils ohne zusätzliche Maßnahmen direkt in das Grundwasser versickert.<br />
Sämtliche Bahnwässer, die künftig in ein Oberflächengewässer oder einen Kanal eingeleitet<br />
werden, passieren zuvor einen Rückhalteraum mit Absperrmöglichkeit. Durch die<br />
gedrosselte Abgabe kommt es zu einer Entlastung (quantitativen Verbesserung) des<br />
Vorfluters.<br />
Außerbetriebliches Ereignis<br />
Im Falle eines Austretens wassergefährdender Stoffe im Gleisbereich können diese zukünftig<br />
zurückgehalten und somit ein Eintrag in das Grundwasser bzw. in Oberflächengewässer<br />
vermieden bzw. verzögert werden.<br />
Hochwassersituation<br />
Durch die Aufweitung ausgewählter Gerinnequerungen und die damit verbundene, zukünftige<br />
Einhaltung des Freibordes von mind. 1,0 m kommt es zu einer Abflussertüchtigung<br />
und somit zu einer Entspannung im Querungsbereich bei Hochwasserereignissen.<br />
Für die Hochwassersituation stellt das Vorhaben somit eine Verbesserung dar.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Wasserwirtschaft (Oberflächenwasser)<br />
festzustellen, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Oberflächengewässer für<br />
die Bauphase als nicht relevant und für die Betriebsphase als nicht relevant bis positiv<br />
eingestuft werden können.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Wasserwirtschaft (Oberflächenwasser)<br />
als umweltverträglich einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 126<br />
Einlage 16/01
7.1.5.2 Geologie und Grundwasser<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Mit mehr als geringfügigen Auswirkungen ist sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase<br />
lediglich an einzelnen Örtlichkeiten (mäßige Eingriffserheblichkeit infolge<br />
Wegfalls von Wassernutzungen) zu rechnen. Die baubedingte Grundwasserabsenkung<br />
hat flächenbezogen eine geringe Ausdehnung (maximal 50m) und betrifft auch nur einen<br />
kurzen Zeitraum.<br />
Die mäßigen Eingriffserheblichkeiten können durch hoch wirksame Maßnahmen (Ablöse<br />
bzw. Errichtung von Ersatzwasserversorgungsanlagen) reduziert werden.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Geologie und Grundwasser festzuhalten,<br />
dass die Auswirkungen des Vorhabens in der Bau- und Betriebsphase als geringfügig<br />
eingestuft werden können.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Geologie und Grundwasser<br />
als umweltverträglich einzustufen.<br />
7.1.5.3 Grundwasserchemie<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Potentielle erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Grundwasser gehen beim gegenständlichen<br />
Projekt von einem Schadstoffeintrag über die Versickerung von verunreinigten<br />
Oberflächenwässern (welche anthropogen mit Kohlenwasserstoffen verunreinigt<br />
wurden) aus. Aus diesem Grunde sind in der Bauphase geeignete Maßnahmen vorgesehen,<br />
um dies zu verhindern (Prüfung Geräteeinsatz). Flüssige Emissionen in der<br />
Bauphase (z.B. Hydrauliköle, Waschwässer) können, so sie auf ungedichteten Flächen<br />
austreten in das Schutzgut Grundwasser verfrachtet werden.<br />
Bei der Zwischenlagerung von verunreinigten Aushubmaterialien, welche im Zuge der<br />
Vorerkundung nicht angetroffen wurde, jedoch punktuell vorliegen können, ist eine<br />
Schadstoffverfrachtung ins Grundwasser möglich.<br />
Baustellenabfälle, welche nicht sachgemäß gelagert bzw. gesammelt werden, besitzen<br />
ein Kontaminationsverfrachtungspotenzial aus den Abfällen (z.B. chlorierte Kohlenwasserstoffe,<br />
Schwermetalle, etc.).<br />
Das Kontaminationspotenzial durch Abfälle und Rückstände weist in Zusammenschau<br />
von zeitlich punktueller Wirkung (gering) mit potentiellen Prüfwertüberschreitungen eines<br />
Parameters der ÖNORM S 2088-1 (mäßig) eine geringe Wirkungsintensität auf.<br />
Die Flächenbeanspruchung bzw. Trennwirkung in der Bauphase hat keine Auswirkung<br />
auf die Qualität des Grundwassers. Durch die Oberflächenverdichtungen im Gleisbereich<br />
reduziert sich das Grundwasserneubildungspotenzial wodurch jedoch qualitativ<br />
keine Beeinflussung des Grundwassers zu erwarten ist. Keine Beeinflussung der<br />
Grundwasserqualität besteht auch aus der Wirkung Mobilisierung von Altlasten, da im<br />
Nahebereich von diesen die anfallenden Wässer in die Vorflut (Donau) geleitet werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 127<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Das Wiederversickern gehobener Grundwässer weist in Zusammenschau von zeitlich<br />
maximal mehrere Monate dauernden Eingriffen (mäßig) mit der potentiellen Freisetzung<br />
von anorganischen und organischen Spurenstoffen gem. Tabelle 4 der ÖNORM S 2088<br />
-1 (Prüfwerte, mäßig) eine mäßige Eingriffsintensität auf. Hinsichtlich dieses Wirkpfades<br />
ist jedoch vielfach vorgesehen die gehobenen Wässer in die Vorflut einzuleiten. Wie im<br />
Grenzwertevergleich mit den Anforderungen der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung<br />
ersichtlich halten die Grundwässer in den Bereichen wo sie gehoben werden,<br />
die Anforderungen der Einleitung in ein Fließgewässer ein. Um dem besonderen Schutz<br />
einzelner Fließgewässer Rechnung zu tragen, sind zusätzlich im Bereich der Absetzbecken<br />
der Bauphase Aktivkohlefilter und Ölabscheider vorzusehen, um die Auswirkungen<br />
auf Gewässerlebensgemeinschaften durch die Einleitung gehobener Grundwässer weiter<br />
zu verringern.<br />
Bei einigen Objekten finden Wasserhaltungsmaßnahmen statt. Da die Fundamentunterkanten<br />
unter dem Bauwasserstand zu liegen kommen, sind Erhöhungen der Härteparameter<br />
zu erwarten. Da diese Härtebildner jedoch aufgrund ihres untergeordneten<br />
ökologischen Risikopotentiales nur Prüfwerte gem. ÖNORM S 2088-1 besitzen bzw. Indikatorparameter<br />
gem. TWVO darstellen und weiters keine Schwellenwerte nach QZV<br />
vorliegen lässt sich in Zusammenschau mit der in der Größenordnung von Monaten abklingenden<br />
Eluatverfügbarkeit von Härtebildnern mäßige Eingriffsintensität postulieren.<br />
Die potenziellen Auswirkungen aus der Einleitung chloridhaltiger Wässer (Straßenwässer<br />
im Winter im Bereich Überführungsbauwerk Pulgarn) werden durch den Einsatz einer<br />
Humuspassage im Bereich der Gewässerschutzanlagen, die als Ionen-Austauscher<br />
wirkt, verringert. Erheblichen Umweltauswirkungen auf die Grundwasserqualität können<br />
dadurch vermieden werden.<br />
Maßnahmen Bauphase<br />
• Die Lagerung von kontaminiertem Material erfolgt ausschließlich auf befestigten<br />
oder entsprechend abgedichteten Flächen im Bereich der Baustellenflächen.<br />
• Der Kontakt des Grundwassers mit Härtebildnern wird im Zuge der Wasserhaltungen<br />
durch Spundwandkästen unterbunden.<br />
• Sanitärwässer werden direkt in speziellen Behältern (Miettoiletten) gesammelt<br />
bzw. in temporäre Kunststofftanks eingeleitet und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
• Wasch- und Reparaturarbeiten werden nur auf den dafür eingerichteten Manipulationsflächen<br />
innerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen durchgeführt. Die dabei<br />
anfallenden Wässer werden, so keine Verunreinigungen ermittelt werden, in<br />
die Vorflut geleitet.<br />
• Es werden für allfällige Unfälle ölbindende Mittel im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen<br />
vorgehalten, um im Bedarfsfall rasch reagieren zu können.<br />
• Baustraßen werden bei Bedarf befeuchtet. Dadurch soll die Staubbelastung gering<br />
gehalten werden. Somit wird auch die Möglichkeit von Schadstoffeinträgen<br />
durch Staubpartikel verringert<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 128<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
• Einbau von Aktivkohlefiltern und Ölabscheidern in Absetzbecken im Bereich der<br />
Einleitung gehobenen Grundwassers in die Vorfluter Finstergrabenbach, Reichenbach,<br />
Gusen bei St. Georgen<br />
• Die im Zuge der Bestandssituation herangezogenen Pegel, welche sich im Projektgebiet<br />
befinden, werden während der Bauphase vierteljährlich auf die sensiblen<br />
(siehe Bestandsbeschreibung) Parameter der ÖNORM 2088-1 untersucht.<br />
• Die Dichtheit der hydraulischen Systeme der Baumaschinen wird täglich geprüft<br />
und das Ergebnis der Prüfung in das Bautagebuch eingetragen.<br />
Maßnahmen Betriebsphase<br />
• Die Maßnahmen fokussieren auf der Vermeidung von Freisetzungen von Schadstoffen<br />
aus der ungesättigten Zone in das Schutzgut Grundwasser bei deren<br />
Durchsickerung und in die präzise Überwachung der Funktion von Humuspassagen<br />
zur adsorptiven Reinigung von Oberflächenwässern. Die Reinigung durch<br />
Humuspassagen in Gewässerschutzanlagen mindert auch die mäßige Eingriffserheblichkeit.<br />
Einerseits durch Ionentauschreaktionen (Na gegen Ca) und andererseits<br />
durch adsorptiven Ioneneinbau in Mineralphasen. Erhebliche Auswirkungen<br />
können dadurch verhindert werden.<br />
• In der Betriebsphase wird präzise geachtet, dass durch eine regelmäßige Überprüfung<br />
der ausreichenden Wirksamkeit der Retensionsbecken und Störfallbecken<br />
eine reguläre Wassersammlung vor Einleitung in die Vorflut gegeben ist<br />
bzw. erfolgt eine regelbare Einleitung in die Vorflut.<br />
• Weiters wird basierend auf den Vorgaben des BMLFUW und der GZÜVO die Filterwirkung<br />
der Humuspassagen überwacht. Diese Überwachung erfolgt in Relation<br />
zu einer Adsorptionskapazität eines ubiquitär vorliegenden autochtonen Humus<br />
nach 10 Jahren. Relevante Adsorptionsbedeckungenwerden hierbei für die<br />
Parameter TOC, KW Index, As, Cu und Hg ermittelt.<br />
• Ein ordnungsgemäßer abfallwirtschaftlicher Betrieb des Bauvorhabens wird vom<br />
Projektwerber durch dessen Abfallbeauftragte der ÖBB sichergestellt.<br />
• Drei Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden die benannten Pegel<br />
auf die anorganischen Parameter (Verbindungen und deren Ionen) hin halbjährlich<br />
untersucht. Nach der Bauphase wird dadurch auch eine allfällige Änderung<br />
der Ionenstruktur des Grundwassers so sie eintritt erhoben.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Fachbereich Grundwasserchemie festzuhalten, dass<br />
gegenständliches Infrastrukturprojekt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass relevant<br />
verunreinigte Bodenmaterialien beseitigt werden und unter Berücksichtigung einer<br />
Bauabwicklung nach dem Stand der Technik bzw. nachhaltiger Maßnahmenplanung und<br />
weiters eines die Schutzgüter im Bezug auf Depositionen und Emissionen aus dem<br />
Straßenverkehr entlastenden Betriebes, eine nicht relevante bis positive Auswirkung<br />
auf die Grundwasserqualität in der Bau- und Betriebsphase zu attestieren.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Bodenchemie als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 129<br />
Einlage 16/01
7.1.6 Schutzgut Klima und Luft<br />
7.1.6.1 Luft<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Betriebsphase<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Zusatzbelastungen für NO2 und für den PM10 – Jahresmittelwert halten im Stadtgebiet<br />
von Linz die Grenzen der Irrelevanz ein. Die projektbedingten Zusatzimmissionen<br />
für den PM10 – 93,2-Perzentil Tagesmittelwert liegen bei < 1,5 µg/m³ (< 3% des IG-L<br />
Grenzwertes von 50 µg/m³ der 25 x im Jahr überschritten werden darf).<br />
Die Zusatzbelastungen für den NO2 – Jahresmittelwert liegen im restlichen Untersuchungsbereich<br />
an der Grenze der Irrelevanz bzw. darunter. Die zugehörigen Grenzwerte<br />
aus dem Immissionsschutzgesetz – Luft werden unterschritten. Die Zusatzbelastungen<br />
für den PM10 – Jahresmittelwert halten die Grenzen der Irrelevanz ein. Die zugehörigen<br />
Grenzwerte aus dem Immissionsschutzgesetz – Luft werden überall unterschritten.<br />
Die projektbedingten Zusatzimmissionen für den PM10 – 93,2 Perzentil – Tagesmittelwert<br />
liegen bei ≤ 1,5 µg/m³ (≤ 3% des IG-L Grenzwertes von 50 µg/m³ der 25 x im Jahr überschritten<br />
werden darf). Im Zusammenhang mit den zusätzlichen PM10 – Immissionen<br />
wird auf folgende Begleitumstände hingewiesen:<br />
• Mehr als 90 % der PM10 - Emissionen im Nahbereich der Bahn stammen aus<br />
dem Abrieb des Schienenverkehrs.<br />
• Hauptsächlicher Bestandteil der bahnbedingten PM10-Emissionen ist mit mehr als<br />
75% Eisen. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Eisen überwiegend<br />
in oxidierter Form (z. B. Fe2O3) vorliegt.<br />
Unter der Annahme, dass 70 % bis 80 % des im Untersuchungsgebiets emittierten PM10<br />
zur PM2,5 – Staubfraktion zählen, ergeben sich für das untersuchte Gebiet Jahresmittelwerte<br />
von PM2,5 welche unter dem vorgeschriebenen Grenzwert nach IG-L (25 µg/m³ als<br />
Jahresmittelwert) liegen. Aufgrund dessen ist auch davon auszugehen, dass die Zusatzimmissionen<br />
(JMW) von PM2,5 keine zusätzlichen bzw. nennenswerten Belastungen im<br />
Untersuchungsgebiet ergeben.<br />
Das zusätzliche Ozonbildungspotential ist aufgrund der geringen Zusatzimmission von<br />
Vorläufersubstanzen vernachlässigbar.<br />
Die maximalen zusätzlichen NOX – Immissionen für den Jahresmittelwert von 2,0 µg/m³<br />
unterschreiten die Irrelevanzschwelle von 10% des Grenzwertes von 30 µg/m³ zum<br />
Schutz der Vegetation und der Ökosysteme. In den relevanten Untersuchungsbereichen<br />
außerhalb des Stadtgebietes von Linz und außerhalb des dicht bebauten Untersuchungsgebietes<br />
liegen die Gesamtimmissionen für NOX unter 30 µg/m³.<br />
Die Benzo(a)pyren – Zusatzimmissionen liegen bei ca. 1% des Grenzwertes von 1 ng/m³<br />
für den Jahresmittelwert und unterschreiten somit die Irrelevanzschwelle von 3% des<br />
Grenzwertes.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 130<br />
Einlage 16/01
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Für Kohlenmonoxid, Benzol, Arsen, Nickel und Cadmium sind auf Grund des geringen<br />
Emissionspotentials bei der Kraftstoffverbrennung und der geringen Vorbelastung keine<br />
Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.<br />
Aus den zusätzlichen Depositionen von Staub, Staubinhaltstoffen und Stickstoff sind<br />
keine Überschreitungen von Grenz- und Richtwerten zu erwarten.<br />
Bauphase<br />
Die Zusatzbelastungen für den NO2 und für den PM10 – Jahresmittelwert halten im<br />
Stadtgebiet von Linz die Grenzen der Irrelevanz (Zusatzimmissionen < 3% der Grenzwerte)<br />
in fast allen Immissionspunkten ein. In einem Immissionspunkt wird die Irrelevanz<br />
knapp überschritten (1,08 µg/m³, die Irrelevanz liegt bei 1,05 µg/m³). Die zugehörigen<br />
Grenzwerte aus dem Immissionsschutzgesetz – Luft werden unterschritten. Die projektbedingten<br />
Zusatzimmissionen für den PM10 – 93,2 Perzentil – Tagesmittelwert liegen bei<br />
> 1,5 µg/m³ (> 3% des IG-L Grenzwertes von 50 µg/m³ der 25 x im Jahr überschritten<br />
werden darf).<br />
Die Zusatzbelastungen für den NO2 – Jahresmittelwert liegen im restlichen Untersuchungsbereich<br />
im Nahbereich der Baustellen über der Grenze der Irrelevanz, die Zusatzbelastungen<br />
für den PM10 – Jahresmittelwert unterschreiten die Irrelevanzgrenze.<br />
Die zugehörigen Grenzwerte für den NO2 und PM10 – Jahresmittelwert und für den NO2<br />
– Halbstundenmittelwert aus dem Immissionsschutzgesetz – Luft werden unterschritten.<br />
Die projektbedingten Zusatzimmissionen für den PM10 – 93,2 Perzentil – Tagesmittelwert<br />
liegen bei > 1,5 µg/m³ (> 3% des IG-L Grenzwertes von 50 µg/m³ der 25 x im Jahr überschritten<br />
werden darf). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass ca. 85%<br />
der emittierten Partikel mineralische Partikel geogener Herkunft sind und bei Materialmanipulationen<br />
und Aufwirbelung durch Fahrbewegungen auf unbefestigten Flächen<br />
entstehen. Nur ca. 15% der emittierten Partikel stammen aus der Kraftstoffverbrennung.<br />
Unter der Annahme, dass 70 % bis 80 % des im Untersuchungsgebiets emittierten PM10<br />
zur PM2,5 – Staubfraktion zählen, ergeben sich für das untersuchte Gebiet Jahresmittelwerte<br />
von PM2,5 welche unter dem vorgeschriebenen Grenzwert liegen. Aufgrund dessen<br />
ist auch davon auszugehen, dass die Zusatzimmissionen (JMW) von PM2,5 keine<br />
zusätzlichen bzw. nennenswerten Belastungen im Untersuchungsgebiet ergeben.<br />
Die Benzo(a)pyren – Zusatzimmissionen liegen bei ca. 1 % des Grenzwertes von<br />
1 ng/m³ für den Jahresmittelwert und unterschreiten somit die Irrelevanzschwelle von 3%<br />
des Grenzwertes.<br />
Die maximalen zusätzlichen NOX – Immissionen für den Jahresmittelwert liegen nur im<br />
Nahbereich der Trasse bei > 3,0 µg/m³ und unterschreiten somit im überwiegenden Teil<br />
des Untersuchungsgebietes die Irrelevanzschwelle von 10% des Grenzwertes von<br />
30 µg/m³ zum Schutz der Vegetation und der Ökosysteme.<br />
Für Kohlenmonoxid, Benzol, Arsen, Nickel und Cadmium sind auf Grund des geringen<br />
Emissionspotentials bei der Kraftstoffverbrennung und der geringen Vorbelastung keine<br />
Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 131<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Aus den zusätzlichen Depositionen von Staub, Staubinhaltstoffen und Stickstoff sind<br />
keine Überschreitungen von Grenz- und Richtwerten zu erwarten.<br />
Maßnahmen<br />
• Verhinderung von Schmutzeintrag auf öffentliche Straßen. Die Säuberung der<br />
Reifen kann durch verschiedene Verfahren und deren Kombination erfolgen: z.B.<br />
Abrollstrecken, Reifenwaschanlage<br />
• Alle Baustraßen außerhalb des eigentlichen Baustellenbereiches sind zu befestigen.<br />
• Die maximale Geschwindigkeit auf unbefestigten Strecken darf 20 km/h nicht<br />
überschreiten. Die Einhaltung des Tempolimits ist zu überwachen.<br />
• Die Schadstoffemissionen der verwendeten Baumaschinen haben die Emissionsgrenzwerte<br />
des Anhangs 1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft<br />
und Arbeit über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen<br />
Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für<br />
mobile Maschinen und Geräte (MOT-V) für Geräte der Stufe IIIA einzuhalten.<br />
• Es ist ein Gerätebenzin nach SN 181 163 zu verwenden.<br />
• Die nicht befestigten Flächen bzw. Transportwege auf der Baustelle werden während<br />
der Bauarbeiten durch Bewässerung staubfrei gehalten. So ferne es nicht<br />
regnet oder der Boden gefroren ist, muss die Bewässerung zumindest einem<br />
1 mm Tagesniederschlag (= mindestens 1 l Wasser pro m²) entsprechen.<br />
• Lagerstätten mit Schüttgütern sind ebenfalls durch Befeuchtung staubfrei zu halten.<br />
• Bei Materialaufbereitungen und Materialumschlag hat eine Staubbindung durch<br />
Feuchthalten des Materials mittels gesteuerter Wasserbedüsung zu erfolgen.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die verbleibenden Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf den Menschen, auf Siedlungsräume und auf das Schutzgut Luft für die<br />
Bauphase als vertretbar und die für Betriebsphase geringfügig eingestuft werden<br />
können.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Luft als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 132<br />
Einlage 16/01
7.1.6.2 Klima<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die bezüglich Intensität und räumliche Ausdehnung geringfügigen Änderungen der Gegebenheiten<br />
in der Bauphase bleiben auf den Bauzeitraum beschränkt und sind bei einer<br />
Klimabetrachtung, die 30-Jahresperioden behandelt, als wirkungslos einzustufen.<br />
Auswirkungen in der Betriebsphase auf das Meso- und Regionalklima sind aufgrund<br />
des Verhältnisses der Größenordnung des Querschnitts des Vorhabens (10 1 m) zum<br />
Maßstab des Landschaftsklimas (10 5 m) auszuschließen.<br />
Ebenso sind Auswirkungen im lokalklimatischen Maßstab (10³ m) auszuschließen. Für<br />
den zweigleisigen Ausbau auf rund 13 km Länge ergibt sich ein Flächenbedarf von etwa<br />
0,065 km². Da diese Flächen geschottert werden, ist die Durchlässigkeit des Schotters,<br />
mit 60% des natürlichen Bodens anzusetzen ist, zu berücksichtigen. Somit ergibt sich<br />
ein effektiver Versiegelungseffekt von 0,026 km². Dieser bleibt auch im lokalklimatischen<br />
Maßstab, wenn man ein mehrere hundert Meter breites Band um die Trasse betrachtet,<br />
nach dem Ausbau daher unter 1% und entspricht der Versiegelungsstufe 0 „unversiegelt“<br />
nach der Methode von Wessolek und Renger. Die durch die Siedlungsgebiete im<br />
selben Bereich hervorgerufene Versieglung ist um ein Vielfaches größer.<br />
Wie weiters die Modellrechenergebnisse erkennen lassen, sind auch die mikroklimatischen<br />
Auswirkungen des Vorhabens selbst bei den getroffenen „worst case“ Annahmen<br />
verschwindend. Bereits in geringer Entfernung von der Trasse werden bei allen Modellen<br />
die Auswirkungen messtechnisch nicht mehr auflösbar sein.<br />
Ebenso gering bleiben die Auswirkungen auf das Windfeld, da die Lärmschutzwände im<br />
Vergleich zu den dahinter bestehenden Gebäuden sehr niedrig sind.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Klima festzustellen, dass bei Bau- und<br />
Betriebsphase keine das Klima signifikant beeinflussenden Auswirkungen erkennbar<br />
sind.<br />
Das Vorhaben ist in hohem Maß dazu geeignet, die negativen Auswirkungen des Verkehrs<br />
auf die CO2-Produktion zu vermindern.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Klima als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 133<br />
Einlage 16/01
7.1.7 Schutzgut Landschaft<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Da es sich bei gegenständlichem Vorhaben um einen Bestandsausbau handelt, bei dem<br />
ein vorhandenes Verkehrsbauwerk durch ein Neues ersetzt wird, sind die Auswirkungen<br />
auf das Landschaftsbild im Hinblick auf den Verlust landschaftsprägender Elemente und<br />
der Dominanzwirkung projektbedingt grundsätzlich geringer einzuschätzen als bei einer<br />
Neuerrichtung.<br />
Bei den maßgeblichen Eingriffen in der Bauphase sind mittelfristig wiederherstellbare<br />
Gehölzstrukturen betroffen. Im Zuge der Rekultivierung von temporären Eingriffen werden<br />
landschaftsprägende Gehölze mit Dominanzwirkung mittelbar wiederhergestellt<br />
In der Betriebsphase sind schwerpunktmäßig die Auswirkungen des Überführungsbauwerks<br />
Pulgarn (Teil nördlich der Bahn) zu nennen. Ebenso führt das Abspringen der<br />
Trasse im Bereich der Linienverbesserung zwischen Luftenberg und Abwinden und die<br />
daraus resultierende Neuzerschneidung im Bereich der Linienverbesserung erhebliche<br />
Auswirkungen nach sich.<br />
Maßnahmen zur Einbindung des Bauwerks in die Landschaft wird zum einen über die<br />
Gestaltung und Bepflanzung der Böschung am Eingriff direkt erreicht. Zum anderen<br />
werden landschaftsbildprägende Strukturen auf externen Maßnahmenflächen hergestellt.<br />
Diese bieten Sichtverschattung (insbesondere für das Überführungsbauwerk<br />
Pulgarn), da sie sich im direkten Nahbereich zum Vorhaben befinden. Eine Fremdkörperwirkung,<br />
bzw. die Veränderung von Sichtbeziehungen in der Landschaft wird dadurch<br />
kompensiert, dass auf den umliegenden Flächen eine Neugestaltung der Landschaftskulisse<br />
erfolgt.<br />
Einzelne Lärmschutzwände, sowohl in der offenen Landschaft, als auch in innerörtlichen<br />
Lagen verursachen aufgrund ihrer Fremdkörperwirkung erhebliche Eingriffe. Einem entsprechenden<br />
Eingriff steht eine landschaftsangepasste Gestaltung und Begrünung der<br />
Lärmschutzwände gegenüber.<br />
Auswirkungen auf Freizeit und Erholung, welche vorhabensbedingt ausgelöst werden<br />
(insbesondere der Verlust der Teilflächen des Trainingsplatzes von St. Georgen sowie<br />
der Verlust von Teilflächen der Kleingärten in Katsdorf) sind so wie andere erhebliche<br />
Eingriffe in das Schutzgut Freizeit und Erholung Teil zivilrechtlicher Vereinbarungen.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Landschaftsbild und Ortsbild, Freizeit<br />
und Erholung festzustellen, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die genannten<br />
Schutzgüter für die Bau- und Betriebsphase als geringfügig eingestuft werden können.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 134<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In und nach der Bauphase sind umfangreiche Maßnahmen (Wiederherstellung in Anspruch<br />
genommener landschaftsprägender Strukturen, Einbindung der projektbedingt<br />
errichteten Bauwerke in die Landschaft durch Gestaltung und Bepflanzung der Böschungen<br />
und zusätzlichen trassenahen Maßnahmenflächen sowie einer Gestaltung<br />
und Begrünung von Lärmschutzwänden) erforderlich, die in Abstimmung mit der ökologischen<br />
Bauaufsicht umzusetzen sind. Maßnahmen für das Schutzgut Freizeit und Erholung<br />
sind Teil zivilrechtlicher Vereinbarungen.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Landschaftsbild und Ortsbild,<br />
Freizeit und Erholung als umweltverträglich einzustufen.<br />
7.1.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Durch das Vorhaben werden keine Flächen der zuvor dargestellten Kulturgüter flächenhaft<br />
in Anspruch genommen. Es gehen auch keine relevanten Erschütterungsbelastungen<br />
in Bau- und Betriebsphase vom Vorhaben aus. Somit sind wieder Auswirkungen<br />
festzustellen noch Maßnahmen vorzusehen.<br />
Durch das Vorhaben werden Sachgüter in Anspruch genommen bzw. temporär unterbrochen.<br />
Die dauerhaften Inanspruchnahmen und Unterbrechungen werden im Rahmen<br />
des technischen Projekts (Wiederherstellung unterbrochener Verkehrswege nach § 20<br />
EisbG 1957) durch Ertüchtigung der Infrastruktur bzw. durch Wiederherstellung kompensiert.<br />
Von diesen im technischen Projekt integrierten Ausgleichsmaßnahmen gehen<br />
keine zusätzlichen mittelbaren Umweltauswirkungen aus. Temporäre Unterbrechungen<br />
in der Bauphase sind vorübergehend und werden die funktionalen Verbindungen im<br />
Raum über geeignete Umweglösungen aufrechterhalten. Darüber hinaus ist Wechselstromkorrosion<br />
an einer räumlich benachbarten Ferngasleitung möglich. Diesem Effekt<br />
der durch die Bahnstromversorgung induzierten Ströme in der Gasleitung kann durch<br />
entsprechende Korrosionsschutzmaßnahmen begegnet werden.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Kulturgüter festzustellen, dass keine<br />
vom Vorhaben keine Auswirkungen aus Bau- und Betriebsphase hervorgehen.<br />
Für Sachgüter sind bei Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung,<br />
bzw. Wiederherstellung der Versorgungsinfrastruktur in bzw. nach der Bauphase<br />
sowie zum Schutz von Ferngasleitungsinfrastruktur vor Elektrokorrosion keine verbleibenden<br />
Auswirkungen in der Betriebsphase zu erwarten. Die Eingriffswirkungen werden<br />
somit als geringfügig eingestuft.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Kultur- und Sachgüter als<br />
umweltverträglich einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 135<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
7.2 Schutzgutübergreifende Auswirkungen und Wirkfaktoren<br />
7.2.1 Schalltechnik<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
In der Bauphase ergeben sich an exponierten Bereichen Immissionen aus den Bautätigkeiten,<br />
die z.T. deutlich über den Zielwerten aus der humanmedizinischen Beurteilung<br />
liegen. Aus diesem Grund werden die Bautätigkeiten im Regelfall auf den Tageszeitraum<br />
beschränkt. Ausnahmen davon sind lediglich Arbeiten, die aus bahnbetrieblichen Gründen<br />
in der Nacht oder an Wochenenden stattfinden müssen. Lärmintensive Arbeiten<br />
werden auf ein Zeitfenster von 30 Tagen beschränkt.<br />
Die Schienenverkehrsprognose für den Prognosefall 2025 verursacht in der Betriebsphase<br />
deutliche Pegelzunahmen um ca. 5 dB im relevanten Zeitraum Nacht. Durch<br />
bahn- und objektseitige Maßnahmen (z.B. Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster)<br />
werden auf der gesamten Strecke, auch im eingleisig verbleibenden Streckenabschnitt,<br />
die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Wohnobjekte geschützt.<br />
Die neuen ortsfesten Eisenbahnanlagen (Trafos und Stellwerke) verursachen vernachlässigbare<br />
Schallimmissionen. Die Immissionen aus den Verschubvorgängen in<br />
Pregarten und in Freistadt bleiben im Prognosefall 2025 gegenüber dem Bestand und<br />
dem Planfall "0" 2025 unverändert. An einigen gleisnahen Objekten liegt im Planfall „0“<br />
2025 der energieäquivalente Dauerschallpegel aus dem Verschub über dem aus dem<br />
Zugsverkehr. Der Beurteilungspegel der Gesamtschallimmission (Zugverkehr sowie<br />
Verschubbetrieb) liegt an allen Objekten unter dem Grenzwert von 65dB (A).<br />
Der induzierte Verkehr aus den prognostizierten Fahrgastzuwächsen und aus den neuen<br />
P&R – Anlagen führt lokal an wenigen Immissionspunkten zu relevanten Zunahmen.<br />
Diesen Zunahmen wird an den betroffenen Objekten mit Schallschutzmaßnahmen<br />
(Schallschutzfenster) begegnet.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Schalltechnik festzustellen, dass aufgrund<br />
von zeitlichen Beschränkungen der Phasen mit hoher Lärmimmission und der tageszeitlichen<br />
Belastungen werden die verbleibenden Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
den Menschen und auf Siedlungsräume für die Bauphase als vertretbar eingestuft.<br />
Für die Betriebsphase kann insgesamt festgestellt werden, dass die verbleibenden Auswirkungen<br />
des Vorhabens nach Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen auf den Menschen<br />
und auf die Siedlungsräume für die Betriebsphase als vertretbar eingestuft werden<br />
können.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Schalltechnik als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 136<br />
Einlage 16/01
7.2.2 Erschütterungstechnik<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
In der Bauphase ist aus heutiger Sicht kein Schadenspotential erkennbar. Unter Berücksichtigung<br />
der lokalen Geologie des Untergrundes ist lediglich dann Vorsicht geboten,<br />
wenn der unbedenkliche Entfernungsbereich unterschritten wird. Mit Hilfe von Erschütterungsmessungen<br />
sind allfällig mögliche Gefährdungen rechtzeitig erfassbar:<br />
dann sind Maßnahmen vorzunehmen. Dies gilt auch uneingeschränkt für allfällig erforderliche<br />
Sprengarbeiten, bei denen belastungsmäßig die Stärke der Erschütterungen<br />
durch die im Vergleich zu tagelangen Schremmarbeiten extreme Seltenheit bei Sekundendauer<br />
kompensiert wird.<br />
Auf Basis der durchgeführten Untersuchungen ergibt sich, dass die Immissionsschutzanforderungen<br />
von ÖNORM S 9012 in der Betriebsphase im Bereich des gesamten Vorhabens<br />
überall erfüllt werden. Lediglich für die Wohnhäuser in Linz, Zamenhofstraße bei<br />
km 2,6 wird eine deutliche Verschlechterung ohne Maßnahmen vorhergesagt. Zur sicheren<br />
Einhaltung der Normvorschreibungen werden in der Bauphase die Bauarbeiten und<br />
insbesondere Sprengungen durch Erschütterungsmessungen überwacht und im Bedarfsfall<br />
gesteuert. Im Bereich der Zamenhofstraße in Linz werden Unterschottermatten<br />
auf einer steifen Unterlage (BT-Bahn) zur Dämmung eingebaut werden.<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Erschütterungstechnik festzustellen,<br />
dass die einschlägigen Normen S 9012 und S 9020 bei der Realisierung des Vorhabens<br />
weiterhin in Bau- und Betriebsphase vollem Umfang eingehalten werden.<br />
Für den bei weitem überwiegenden Anteil der Anrainer wird guter Immissionsschutz<br />
nach ÖNORM S 9012 erzielt werden, womit die Normanforderungen sogar übertroffen<br />
werden. Ebenso werden die Grenzwerte für Sach- und Kulturgüter nach ÖNORM S 9020<br />
bei weitem nicht erreicht werden. Es kann somit eine nicht relevante Wirkung des Vorhabens<br />
attestiert werden.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Erschütterungstechnik als<br />
umweltverträglich einzustufen.<br />
7.2.3 Beleuchtung und Beschattung<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
Hinsichtlich der Beschattung sind nur im Zuge des Vorhabens errichtete Lärmschutzwände<br />
relevant. Die gesetzlichen Anforderungen an die Mindest-Belichtung werden in<br />
vollem Umfang erfüllt und die Beschattungswirkung ist, wie die Schattenwurfsberechnung<br />
für besonders kritische Gebäude zeigt, vorwiegend als irrelevant einzustufen.<br />
Hinsichtlich der Beleuchtung werden die Normanforderungen zur Beschränkung der<br />
Störwirkung in vollem Umfang erfüllt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 137<br />
Einlage 16/01
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Zusammenfassend ist aus der Sicht von Beschattung und Beleuchtung festzustellen,<br />
dass in Bau- und Betriebsphase des Vorhabens alle einschlägigen gesetzlichen oder<br />
normativen Anforderungen erfüllt werden. Es kann somit eine nicht relevante Wirkung<br />
des Vorhabens attestiert werden.<br />
Das Vorhaben ist demzufolge aus Sicht des Fachgebietes Erschütterungstechnik als<br />
umweltverträglich einzustufen.<br />
7.2.4 EMF/EMV<br />
Auswirkungen und Maßnahmen<br />
In allgemein zugänglichen Bereichen der Bahnanlage im betrachteten Untersuchungsraum<br />
kommt es zu keiner Überschreitung der geforderten Grenzen der elektrischen Ersatzfeldstärke<br />
(10 kV/m bei 16,7 Hz) gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850. Da die geforderten<br />
Referenzwerte für elektrische Felder deutlich unterschritten werden, sind keine<br />
weiteren Minderungsmaßnahmen notwendig.<br />
Hinsichtlich der magnetischen Ersatzflussdichte ergibt sich unter Annahme der maximal<br />
zu erwartenden Ströme (thermischer Grenzstrom, maximaler Laststrom, 24-h-Mittelwert<br />
des Stroms), d.h. in allgemein zugänglichen Bereichen für die Allgemeinbevölkerung der<br />
Bahnanlage keine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für magnetische Felder.<br />
In der Bauphase treten im keine zusätzlichen relevanten Auswirkungen auf, da basierend<br />
auf Reglementierungen des AschG idgF geeignete Maßnahmen zum Schutze der<br />
Arbeiter getroffen werden (Minimierungsmaßnahmen, Abstandsregeln, Schulung etc.).<br />
Erhöhte Felder in Bereichen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, treten in der Bauphase<br />
im Vergleich zur Betriebsphase nicht auf. Daher ergibt sich für die Bauphase eine<br />
hinsichtlich der elektrischen und magnetischen Felder unbedeutende Relevanz. Der<br />
Schutz der Allgemeinbevölkerung in der Bauphase vor niederfrequenten elektrischen<br />
und magnetischen Feldern ist jedenfalls sichergestellt.<br />
Für die untersuchten Querprofile kann in der Betriebsphase zusammenfassend festgehalten<br />
werden, dass die zulässigen Referenzwerte auch unter Berücksichtigung von<br />
Oberschwingungen für das elektrische und magnetische Feld in Bereichen, die der Allgemeinbevölkerung<br />
zugänglich sind, eingehalten werden. Für die im unmittelbaren Nahbereich<br />
der Bahnanlage befindlichen Wohnobjekte (siehe Anhang) kann zusammenfassend<br />
festgestellt werden, dass die in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E8850 geforderten<br />
Grenzen hinsichtlich der Emission verursacht durch das gegenständliche Projekt jedenfalls<br />
eingehalten werden.<br />
Hinsichtlich der beruflichen Exposition ist zu beachten, dass zusätzliche Maßnahmen im<br />
Sinne des Arbeitnehmerschutzes gemäß zu beachten und durchzuführen sind (z.B. Einhaltung<br />
von Mindestabständen im Betrieb elektrischer Anlagen, Unterweisung, Kennzeichnung,<br />
Absperrung). Die Referenzwerte für beruflich exponierte Personen werden<br />
unter Berücksichtigung der Reglementierungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes AschG<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 138<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
idgF bzw. aufgrund von Maßnahmen die zusätzlich aus der Arbeitsplatzevaluierung folgen,<br />
nicht überschritten.<br />
Als integrativer Bestandteil des eisenbahntechnischen Projektes werden zusätzliche<br />
Minderungsmaßnahmen geplant, um der in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 geforderten<br />
„umsichtigen Vermeidung“ Rechnung zu tragen und die Felder jedenfalls zu minimieren.<br />
Folgende Minderungsmaßnahmen werden daher im Projekt realisiert:<br />
• Geeignete Lage der aktiven stromführenden Leiter<br />
• Geeignete Lage und Verlegung der rückstromführenden Schienen<br />
• Realisierung von hochleitfähigen Rückleitern entlang der Neubaustrecke<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassend ist für den Themenbereich Elektromagnetische Felder / Elektromagnetische<br />
Verträglichkeit (EMF/EMV) festzustellen, dass in Bau- und Betriebsphase<br />
des Vorhabens alle einschlägigen gesetzlichen oder normativen Anforderungen<br />
erfüllt werden. Es kann somit eine nicht relevante Wirkung des Vorhabens attestiert<br />
werden.<br />
Das Projekt entspricht dem Stand der Technik hinsichtlich der Bewertung und dem<br />
Schutz von Personen vor niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern gemäß<br />
Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850.<br />
Zusammenfassend wird das Vorhaben auf Grundlage des vorliegenden Technischen<br />
Projekts in der Bau- und Betriebsphase bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen<br />
zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich als umweltverträglich beurteilt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 139<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
8 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER MASSNAHMEN<br />
Nachfolgend erfolgt eine taxative Aufzählung der zum Ausgleich, bzw. zur Minderung<br />
von umweltrelevanten Auswirkungen erforderlichen Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 Z. 5<br />
UVP-G 2000. Es erfolgt eine Aufzählung der Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder soweit<br />
möglich ausgeglichen werden sollen.<br />
8.1 Schutzgüter des UVP-G im engeren Sinne<br />
8.1.1 Mensch (Nutzungen)<br />
8.1.1.1 Raumplanung und Siedlungsentwicklung<br />
Bauphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Betriebsphase<br />
8.1.1.2 Landwirtschaft<br />
• Flächentausch im Bereich des Bahndammabtrages Luftenberg bei km 11,1<br />
(Wiederherstellung der Erweiterungsfläche eines Leitbetriebes der Gemeinde)<br />
Bauphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Betriebsphase<br />
8.1.1.3 Forstwirtschaft<br />
• Entschädigungszahlungen im zivilrechtlichen Verfahren<br />
Bauphase<br />
• Wiederaufforstung temporärer Rodungen<br />
• Verwendung von Geotextilien im Bereich verdichtungsempfindlicher Böden<br />
• Schutz bestehender oder verbleibender Waldränder durch Abplankung<br />
• Forstkundliche Umweltbaubegleitung<br />
Betriebsphase<br />
8.1.1.4 Jagdwirtschaft<br />
• Zweckgebundene Rodungsabgabe<br />
Bauphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 140<br />
Einlage 16/01
Betriebsphase<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
• Errichtung eines Wildschutzzaunes links der Bahn parallel zur Lärmschutzwand<br />
bei km 21,6 - 21,9<br />
8.1.1.5 Fischereiwirtschaft<br />
Bauphase<br />
• Entschädigungszahlungen zwischen Vorhabensträger und Gewässereigentümern,<br />
bzw. Pächtern bei Beeinträchtigungen (z.B. Eintrübungen)<br />
Betriebsphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
8.1.1.6 Freizeit und Erholung<br />
Bauphase und Betriebsphase<br />
• Entschädigungszahlungen im zivilrechtlichen Verfahren (v.a. Kleingartenanlagen)<br />
8.1.2 Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden)<br />
Ergänzen zu den angeführten Maßnahmen der Fachgutachten Schalltechnik, Erschütterungstechnik,<br />
Luft und EMF/EMV, sind folgende umweltmedizinischen Maßnahmen vorzusehen.<br />
Bauphase<br />
• Lärmintensivsten Arbeiten für jeden Punkt max. 30Tage, Mittagspause und Vorankündigung<br />
• Auswahl erschütterungsarmer Bauverfahren und -maschinen zur Verringerung<br />
der Belastung bei den Anrainern<br />
• Vor allem bei Sprengungen sind neben technische Maßnahmen (Messung) auch<br />
psychologische Maßnahmen wie Ankündigung und Ansprechpartner Projektteil<br />
• Zusätzlich zu den technischen Maßnahmen ist aus umweltmedizinischer Sicht<br />
ein Baukoordinator für die betroffene Wohnanrainer vorzusehen, der bei Bedarf<br />
in Anspruch genommen werden kann.<br />
Betriebsphase<br />
• objektseitiger Schutz bei Park und Ride Anlage St.Georgen<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 141<br />
Einlage 16/01
8.1.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Unter diesem Schutzgut sind die terrestrischen (Tiere und Pflanzen) und aquatischen<br />
Lebensräume (Gewässerökologie) dargestellt.<br />
Die abgeleiteten räumlich und flächig verortbaren Maßnahmen sind den Planbeilagen<br />
der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ersichtlich (Teil K - Einlage 37). Detailansichten<br />
sind Gegenstand der Detailpläne und Querprofile des LBP (Teil A - Einlage 07).<br />
8.1.3.1 Tiere (terrestrische Lebensräume)<br />
Bauphase<br />
• Kontrolle des Bahndammes auf Kriechtierbestände bzw. der Felsen auf Schneckenbestände<br />
vor Baubeginn und Verbringung der Tiere im Nahbereich<br />
• Abplankung bzw. Abzäunungen des Baufeldes (Schutz vor Lebendfallen)<br />
• Vermeidung von Neophyten-Eintrag<br />
• Tierkundliche Umweltbaubegleitung<br />
Betriebsphase<br />
• Renaturierung des Finstergrabenbaches bei km 7,3<br />
• Abtrag des Bahndammes, Renaturierung der Fläche und Anlage feuchten Mulden<br />
am Reichenbach bei km 10,1<br />
• Umwandlung von Acker in Extensivgrünland mit Gehölzstrukturen<br />
• Umwandlung einer Grünfläche in Extensivgrünland mit einzelnen Obstbäumen<br />
• Umwandlung von Intensivgrünland und der alten Bahnanlage in eine Buckelwiese<br />
mit einzelnen Obstbäumen<br />
• Ökologische Gestaltung der Böschungsbereiche<br />
8.1.3.2 Pflanzen (terrestrische Lebensräume)<br />
Bauphase<br />
• Wiederherstellung von Biotopstrukturen (wie Feldgehölze, Auwälder, Gräben)<br />
nach Abschluss der Bauphase<br />
• Anlegen von struktureichen Halbtrockenrasen und mesophilen Magerwiesen mit<br />
Gehölzgruppen und Lesesteinhaufen (Böschungsbereiche) sowie Anlegen von<br />
wechselfeuchte Mähwiesen (Versickerungsbereiche)<br />
• Abplankung naturschutzfachlich wertvoller Biotopstrukturen und Vegetationseinheiten<br />
zur Begrenzung des Baufeldes<br />
• Größtmögliche Schonung der Vegetationsbestände auf zukünftigen Ausgleichsflächen<br />
während der Bauphase<br />
• Sicherung von ökologisch wertvollem Diasporenmaterial<br />
• Sicherung und Verbringung naturschutzfachlicher Vegetationseinheiten<br />
• Vermeidung von Neophyten-Eintrag<br />
• Pflanzenkundliche Umweltbaubegleitung<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 142<br />
Einlage 16/01
Betriebsphase<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
• Schaffung von Feuchtlebensräumen mit auentypischen Gehölzen (Finstergrabenbach<br />
bei km 7,3 und Reichenbach bei km 10,1)<br />
• Abtrag des Bahndammes und Renaturierung der Fläche am Reichenbach bei<br />
km 10,1<br />
• Umwandlung von Acker und Intensivgrünland in extensiv Wiesen mit<br />
Gehölzstrukturen<br />
• Umwandlung von Intensivgrünland und der alten Bahnanlage in eine Buckelwiese<br />
mit einzelnen Obstbäumen<br />
• Außernutzungsstellung eines Ulmenbestandes (Stieleichen- Hainbuchenwald)<br />
• Sicherung und Verbringung von naturschutzfachlich wertvollen Vegetationseinheiten<br />
und Diasporen<br />
• Ökologische Gestaltung der Böschungsbereiche<br />
8.1.3.3 Gewässerökologie (aquatische Lebensräume)<br />
Bauphase<br />
• Reinigung gehobener Baustellengrundwässer (Berücksichtigung von Ölabscheidern<br />
und Aktivkohlefiltern bei Absetzbecken) bei Einleitung in die Vorflut<br />
• Ausweisung von Schutzflächen im Bereich aller Gewässer mit Querungsbereichen,<br />
die durch Abplankung bzw. Absicherung zum Baufeld abgegrenzt werden<br />
• Einrichtung von Schottersperren in den Gewässern unterhalb der Baubereiche<br />
zur Minderung und räumlichen Begrenzung von Trübungen<br />
• Bergung von Wurzelstöcken und Steinen im Zuge der Baumaßnahmen zum<br />
Wiedereinbau als Strukturelemente<br />
• Vermeidung von Neophyten-Eintrag zum Schutz der Gewässerzönose<br />
• Gewässerökologische Umweltbaubegleitung<br />
Betriebsphase<br />
• Renaturierung Finstergrabenbach und Reichenbach<br />
8.1.4 Schutzgut Boden<br />
8.1.4.1 Bodenqualität<br />
Bauphase<br />
• Sachgerechte Zwischenlagerung von Böden während Bauphase<br />
• Sachgerechte Rekultivierung von Böden<br />
• Verwendung von Geotextilien (Verdichtungsschutz)<br />
• Bodenkundliche Baubegleitung<br />
Betriebsphase<br />
• Renaturierung Finstergrabenbach bei km 7,3 und Reichenbach bei km 10,1<br />
(Herstellung von standorttypischer Feuchtböden mit Gley-Dynamik)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 143<br />
Einlage 16/01
8.1.4.2 Bodenchemie<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
• Entsiegelung von Böden auf Restflächen (Bestandsgleiskörper, Straßen und Abbruchgebäude)<br />
Bauphase<br />
• Baustellenbewirtschaftung nach dem Stand der Technik<br />
• Überwachung der Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen durch eine Fachperson<br />
oder Fachanstalt<br />
• Kontrolle aller technischen Einrichtungen in der Bauphase zur Vermeidung verunreinigender<br />
Emissionen<br />
Betriebsphase<br />
8.1.4.3 Abfallwirtschaft<br />
• Versickerung chloridhaltiger Straßenwässer über Bodenfilter nach Stand der<br />
Technik (Querungsbauwerk Pulgarn)<br />
Bauphase<br />
• Vorhalten von Sortier- und Sammelinseln sowie Kontrolle der anfallenden Abfälle<br />
und Rückstände<br />
• Vorhalten von Manipulationsflächen für Wasch- und Reparaturarbeiten<br />
• Einleitung von Sanitärwässern in örtliches Kanalnetz oder Sammlung in speziellen<br />
Behältern<br />
Betriebsphase<br />
• Sicherstellung des abfallwirtschaftlichen Betriebs durch Abfallbeauftragte der<br />
ÖBB<br />
8.1.5 Schutzgut Wasser<br />
8.1.5.1 Wasserwirtschaft (Oberflächenwasser)<br />
Bauphase und Betriebsphase<br />
8.1.5.2 Grundwasser<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Bauphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Betriebsphase<br />
• Ablöse betroffener Wassernutzungen bzw. Errichtung von Ersatzwasserversorgungsanlagen<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 144<br />
Einlage 16/01
8.1.5.3 Grundwasserchemie<br />
Bauphase<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
• Lagerung von kontaminiertem Material auf befestigten oder abgedichteten Flächen<br />
im Bereich der Baustelleneinrichtungen<br />
• Unterbindung des Kontakts von Härtebildnern mit dem Grundwasser während<br />
Wasserhaltungsmaßnahmen durch Spundwandkästen<br />
• Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Sanitärwässern<br />
• Wasch- und Reparaturarbeiten nur auf Manipulationsflächen innerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen<br />
und Einleitung in die Vorflut (sofern nicht verunreinigt)<br />
• Vorhaltung ölbindender Mittel im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen<br />
• Baustraßenbefeuchtung zur Reduktion von Stoffeinträgen aus Staubpartikel<br />
• Einbau von Aktivkohlefiltern und Ölabscheidern in Absetzbecken im Bereich der<br />
Einleitung gehobenen Grundwassers in die Vorflut<br />
• Bestandspegel werden während der Bauphase vierteljährlich auf sensible Parameter<br />
der ÖNORM 2088-1 untersucht<br />
• Die Dichtheit der hydraulischen Systeme der Baumaschinen wird täglich geprüft<br />
und das Ergebnis der Prüfung in das Bautagebuch eingetragen.<br />
Betriebsphase<br />
• Anlage und regelmäßige Überprüfung der der Retensionsbecken und Störfallbecken<br />
auf ausreichenden Wirksamkeit<br />
• Anlage und Überwachung der Filterwirkung von Humuspassagen.<br />
• Drei Jahre nach Bauabschluss werden die Pegel halbjährlich auf anorganischen<br />
Parameter (Verbindungen und deren Ionen) untersucht.<br />
• Sicherstellung des abfallwirtschaftlichen Betriebs durch ÖBB-Abfallbeauftragte<br />
8.1.6 Schutzgut Klima und Luft<br />
8.1.6.1 Luft<br />
Bauphase<br />
• Verhinderung von Schmutzeintrag auf öffentliche Straßen durch Säuberung der<br />
Reifen der Baufahrzeuge (z.B. Abrollstrecken, Reifenwaschanlag)<br />
• Baustraßen außerhalb des eigentlichen Baustellenbereiches sind zu befestigen<br />
• Die maximale Geschwindigkeit auf unbefestigten Strecken darf 20 km/h nicht<br />
überschreiten. Die Einhaltung des Tempolimits ist zu überwachen.<br />
• Schadstoffemissionen der verwendeten Baumaschinen haben die Emissionsgrenzwerte<br />
des Anhangs 1 der MOT-V für Geräte der Stufe IIIA einzuhalten<br />
• Es ist ein Gerätebenzin nach SN 181 163 zu verwenden<br />
• Nicht befestigten Flächen bzw. Transportwege auf der Baustelle werden während<br />
der Bauarbeiten durch Bewässerung staubfrei gehalten. Wenn es nicht regnet<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 145<br />
Einlage 16/01
8.1.6.2 Klima<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
oder der Boden gefroren ist, muss die Bewässerung mindestens einem 1 mm<br />
Tagesniederschlag (mindestens 1l Wasser pro m²) entsprechen<br />
• Lagerstätten mit Schüttgütern sind durch Befeuchtung staubfrei zu halten.<br />
• Bei Materialaufbereitungen und Materialumschlag hat eine Staubbindung durch<br />
Feuchthalten des Materials mittels gesteuerter Wasserbedüsung zu erfolgen<br />
Betriebsphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Bauphase und Betriebsphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
8.1.7 Schutzgut Landschaft<br />
Bauphase<br />
• Wiederherstellung von Gehölzstrukturen nach temporärer Nutzung<br />
Betriebsphase<br />
• Einbindung von Bauwerken in die Landschaft (Ökologische Gestaltung der Bahn-<br />
und Straßenböschung, externe Maßnahmenflächen)<br />
• Gestaltung der Lärmschutzwände zur Einbindung in die Landschaft<br />
8.1.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
8.1.8.1 Kulturgüter<br />
Bauphase und Betriebsphase<br />
8.1.8.2 Sachgüter<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Bauphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Betriebsphase<br />
• Einstellung Schutzpotential an der induktiv potentiell beeinflussten Rohrleitung<br />
• Überwachung der Leitung auf Korrosionsschäden<br />
• Ersatzzahlungen für Gebäudeablösen in zivilrechtlichen Verfahren<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 146<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
8.2 Schutzgutübergreifende Auswirkungen und Wirkfaktoren<br />
8.2.1 Schalltechnik<br />
Bauphase<br />
• zeitliche Beschränkung lärmintensiver Bautätigkeiten<br />
• Einsetzen einer öffentlich bekannt gegebenen Ansprechperson (Ombudsmann)<br />
vor Beginn der Baumaßnahmen zur Information von Betroffenen<br />
Betriebsphase<br />
• 19 Lärmschutzwände (Gesamtlänge rd. 5.700 m) in 6 Gemeinden<br />
• zusätzlich objektseitige Maßnahmen (Lärmschutzfenster) für schienen- und straßenseitige<br />
Immissionen<br />
• Kontrollmessungen von Immissionen der Bahn und ortsfesten Eisenbahnanlagen<br />
im Freien<br />
8.2.2 Erschütterungstechnik<br />
Bauphase<br />
• Beweissicherungsmaßnahmen vor Baubeginn (Risskartierung)<br />
• Erschütterungsmessungen während Bauphase<br />
• Sprengüberwachung<br />
• Erdkellerüberwachung<br />
• Wahl erschütterungsarmer Bauverfahren- und Maschinen<br />
Betriebsphase<br />
• Unterschottermatte (USM) im Bereich Zamenhofstraße<br />
8.2.3 Beleuchtung und Beschattung<br />
Bauphase und Betriebsphase<br />
8.2.4 EMF/EMV<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Bauphase<br />
• Agenden des Arbeitnehmerschutzes werden im Rahmen der Planung und durch<br />
Unterweisung der Arbeitnehmer wahrgenommen.<br />
Betriebsphase<br />
• Relevante Schutzmaßnahmen sind bereits Teil des technischen Projektes<br />
• Nach Projektabschluss stellen Kontrollmessungen an mindestens drei relevanten<br />
Punkten sicher, dass die Referenzwerte bzw. die Grenzen für die Allgemeinbevölkerung<br />
bzw. für die berufliche Exposition eingehalten werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 147<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
8.3 Maßnahmen zur Hintanhaltung und Beherrschung von außergewöhnlichen<br />
Ereignissen<br />
Bauphase<br />
• Keine Maßnahmen erforderlich<br />
Betriebsphase<br />
• Umsetzung der Maßnahmen aus der Risikoanalyse Grundwasser (Rückhaltevolumen<br />
und dichte Ausführung einzelner Streckenabschnitte mit erhöhtem Austrittsrisiko<br />
wasserschädlicher Substanzen)<br />
8.4 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des flüssigen Straßenverkehrs<br />
Bauphase<br />
• Zur Aufrechterhaltung von temporär unterbrochener Verkehrsrelationen während<br />
der Herstellung von Bahnquerungen und Ersatzstraßenbauwerken werden möglichst<br />
kurze Umwege vorgehalten (unter Berücksichtigung § 34 StVO)<br />
Betriebsphase<br />
• Maßnahmen zur Wiederherstellung unterbrochener Verkehrsverbindungen sind<br />
integraler Bestandteil des eisenbahntechnischen Projektes (nach §20 EisbG).<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 148<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
9 ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER WECHSELWIR-<br />
KUNGEN<br />
Darstellung gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 UVP-G 2000.<br />
Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den projektübergreifenden Immissionswirkfaktoren<br />
(Schall, Erschütterungen, Luftschadstoffe, Elektromagnetische Felder<br />
sowie Beleuchtung und Beschattung) und einzelnen Schutzgütern. Dies trifft insbesondere<br />
auf die Betrachtung der menschlichen Gesundheit durch Einflüsse der oben genannten<br />
Parameter zu.<br />
Darüber hinaus existieren auch potentielle Wechselwirkungen zwischen dem Einfluss<br />
von Luftschadstoffen und Pflanzen- sowie Tierlebensräume, die empfindlich auf Nährstoffeinträge<br />
aus der Luft (Stickstoffverbindungen als potentieller ungewünschter Dünger)<br />
reagieren.<br />
Weitere potentielle Wechselwirkungen ergeben sich beispielsweise aus baubedingter<br />
Absenkung von Grundwasser im Zusammenhang mit der Wasserversorgung grundwassergespeister<br />
Feuchtlebensräume von Tieren und Pflanzen.<br />
Maßnahmen zur Minderung, bzw. zum Ausgleich von Auswirkungen auf Schutzgüter<br />
durch Wechselwirkungen sind integraler Bestandteil der Maßnahmenplanung der einzelnen<br />
Fachbereiche, bzw. der integralen Maßnahmenplanung der Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanung.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 149<br />
Einlage 16/01
10 UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die sektoralen Beurteilungen der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen<br />
Schutzgüter bzw. die Schutzgutübergreifenden Auswirkungen sind in nachfolgender Tabelle<br />
zusammenfassend dargestellt.<br />
Beurteilung Belastung / Entlastung<br />
Schutzgut Fachbereich<br />
Bauphase Betriebsphase<br />
Mensch (Nutzungen) Raumplanung (Siedlungsraum) nicht relevant geringfügig<br />
Raumplanung (Wirtschaftsraum) positiv bis nicht relevant positiv<br />
Landwirtschaft geringfügig geringfügig<br />
Forstwirtschaft geringfügig geringfügig<br />
Jagdwirtschaft geringfügig geringfügig<br />
Fischereiwirtschaft geringfügig geringfügig<br />
Freizeit und Erholung geringfügig geringfügig<br />
Mensch (Gesundheit) Humanmedizin vertretbar geringfügig<br />
Tiere, Planzen und<br />
deren Lebensräume<br />
Tiere geringfügig geringfügig<br />
Pflanzen geringfügig geringfügig<br />
Gewässerökologie geringfügig geringfügig<br />
Boden Bodenqualität geringfügig geringfügig<br />
Bodenchemie nicht relevant bis geringfügig positiv<br />
Abfallwirtschaft nicht relevant bis geringfügig geringfügig<br />
Wasser Oberflächenwasser nicht relevant positiv bis nicht relevant<br />
Klima und Luft<br />
Grundwasser geringfügig geringfügig<br />
Grundwasserchemie nicht relevant positiv bis nicht relevant<br />
Luft vertretbar geringfügig<br />
Klima keine keine<br />
Landschaft<br />
Landschafts- und Ortsbild geringfügig geringfügig<br />
Sach- und Kulturgüter Kulturgüter keine keine<br />
Projektübergreifende<br />
Auswirkungen<br />
Sachgüter geringfügig geringfügig<br />
Schalltechnik vertretbar vertretbar<br />
Erschütterungstechnik nicht relevant nicht relevant<br />
Beleuchtung und Beschattung nicht relevant nicht relevant<br />
EMF/EMV nicht relevant nicht relevant<br />
Tabelle 39: Beurteilung Sektorale Umweltverträglichkeit<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Bis auf einzelne Ausnahmen bewegt sich die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf Schutzgüter nach Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zwischen „keine“,<br />
„nicht relevant“ und „geringfügig“. Vereinzelt kommt es durch den Ausbau und die die Ertüchtigung<br />
der Bahnstrecke nach dem Stand der Technik zu Verbesserungen, bzw. zu<br />
positiven Wirkungen.<br />
Die Wirkfaktoren Lärm sowie Luftschadstoffe sind zunächst während der begrenzten<br />
Dauer der Bauphase und in weiterer Folge während des Betriebes durch die Erhöhung<br />
der Zugzahlen mit „vertretbar“ etwas ungünstiger zu beurteilen als die restlichen Fachbereiche.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 150<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Dies liegt zum einen darin begründet, dass die Schallimmissionen durch die erhöhten<br />
Zugzahlen und den zusätzlichen Hol- und Bringverkehr im nachgelagerten Straßennetz<br />
zunehmen. Zum anderen liegt es an einer erhöhten Immission von Luftschadstoffen, in<br />
erster Linie Feinstaub, die jedoch vorwiegend aus dem Abrieb der Schienen herrühren.<br />
Dies wiederrum verursacht jedoch nur eine Zunahme von humanmedizinisch untergeordnet<br />
relevantem Feinstaub mit dem Chemismus oxidierten Eisens (Fe2O3).<br />
Durch den Einsatz von Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände und Schallschutzfenster)<br />
sowie durch Reduktionsmaßnahmen von baubedingter Staubentwicklung bewegen<br />
sich die Zunahmen im Rahmen der gesetzlichen und humanmedizinischen Grenzwerte.<br />
Das Vorhaben ist durch Verbesserungen der Bedienungsqualität im Bahnverkehr des<br />
Linzer Pendler- und Güterverkehrseinzugsgebiets in hohem Maße dazu geeignet, Verkehre<br />
von der Straße auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern. Durch die Steigerung<br />
der Attraktivität der Bahn können somit langfristig Verbesserungen in der regionalen<br />
Immissionsbelastungssituation erzielt werden. Dadurch können die Auswirkungen<br />
des Bahnausbaus in der verkehrsträgerübergreifenden Gesamtschau relativiert werden.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung<br />
In der Zusammenschau aller Auswirkungen ist bei Umsetzung der geplanten sektoralen<br />
und fachgebietsübergreifenden Maßnahmen das gegenständliche Vorhaben in der<br />
Bau- und Betriebsphase als umweltverträglich einzustufen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 151<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
11 SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG<br />
Bei nachfolgenden Fachgutachten traten auf Grund nicht vollständig verfügbarer Daten<br />
oder nicht vorhandener Planungsgrundlagen zu einzelnen Planungsteilbereichen<br />
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der geforderten Unterlagen auf. Es wird<br />
gleichzeitig beschrieben, wie und mit welchen methodischen Ansätzen diesen allfälligen<br />
Grundlagendefiziten begegnet werden konnte.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Es traten im Zuge der Bearbeitung des gegenständlichen Fachbeitrages insofern<br />
Schwierigkeiten auf, als vereinzelt Daten zu Hochwasseranschlagslinien, bzw. Hochwasserabflussdaten<br />
nicht verfügbar waren. Die fehlenden Werte wurden über entsprechende<br />
Rechenansätze und Vergleichsrechnungen mit vergleichbaren Gewässern hergeleitet.<br />
Darüber hinaus ist zu keinen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Fachgutachten<br />
i.S. § 6 Abs. 7 UVP-G 2000 gekommen.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 152<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
12 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Gemäß § 6 Abs. 1 Z6 UVP-G 2000<br />
12.1 Allgemein<br />
Die Summerauerbahn ist Teil der Pyhrn-Schober-Achse und somit eine wichtige Nord-<br />
Südverbindung innerhalb Österreichs. International bedeutsam ist die Summerauerbahn<br />
als Teil der europäischen Eisenbahnverbindung Prag-Linz.<br />
Im Regionalverkehr ist die Strecke wichtig für den Personenverkehr zwischen Linz und<br />
dem östlichen Mühlviertel. Vor allem für Pendler in die Landeshauptstadt hat die Summerauerbahn<br />
eine wichtige Rolle. Wirtschaftlich hat die Bahn vor allem für den Gütertransport<br />
der Linzer Industriebetriebe einen hohen Stellenwert.<br />
Der Ausbau der Bahnlinie zwischen Linz und Summerau wurde im September 2009 beschlossen.<br />
Die Finanzierung wurde zwischen der Bundesrepublik Österreich, dem Land<br />
Oberösterreich und der ÖBB-Infrastruktur AG vereinbart.<br />
Eingereicht wird das Projekt durch die ÖBB Infrastruktur AG. Durch Zulegung des zweiten<br />
Gleises werden auch Straßen umgebaut. Deshalb sind auch das Land Oberösterreich<br />
und die Gemeinden Steyregg, Luftenberg und St.Georgen für einzelne Teile des<br />
Vorhabens zuständig.<br />
12.1.1 Beschreibung und Zielsetzung des Vorhabens<br />
Die Summerauerbahn ist vom Hauptbahnhof Linz bis zum Grenzübergang in die Tschechische<br />
Republik knapp 68km lang. Davon sind etwa 61km Teil des Projektes, wobei<br />
nicht im gesamten Bereich Bauarbeiten stattfinden. An den Gleisanlagen wird zwischen<br />
Linz und St.Georgen zweigleisig ausgebaut. In den Bahnhöfen Lungitz, Gaisbach-<br />
Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau werden vor allem neue Bahnsteige errichtet<br />
und Güterzugsüberholmöglichkeiten geschaffen.<br />
Sämtliche Baumaßnahmen werden nach dem Stand der Technik durchgeführt. Großes<br />
Augenmerk liegt dabei auf einem nahverkehrsgerechten Ausbau aller Bahnhöfe und<br />
Haltestellen wobei auf barrierefreie Zugänge zu den Bahnsteigen geachtet wird.<br />
Die zukünftig bis auf die Donaubrücke zweigleisige Strecke zwischen Linz und<br />
St.Georgen erhöht die Leistung, Geschwindigkeit und Attraktivität der Bahn deutlich. Im<br />
direkten Pendlereinzugsbereich von Linz wird ein S-Bahntakt von 15 Minuten möglich<br />
und es können gleichzeitig auch mehr Güterzüge fahren.<br />
Dadurch wird es vor allem für Pendler attraktiver auf die Bahn umzusteigen, da man im<br />
15-Minutentakt rasch und ohne Staus in die Landeshauptstadt gelangt. Das Auto kann<br />
an einem der umgebauten Park and Ride Plätze abgestellt werden. Man gelangt direkt<br />
mit der Bahn ins Linzer Zentrum oder über die Haltestelle Franckstraße zum Chemiepark<br />
und zur VÖEST.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 153<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Auch der Güterverkehr kann durch den Umbau verstärkt auf der Schiene stattfinden.<br />
Durch die Verlängerung von Güterzugüberholgleisen in den Bahnhöfen und die Zulegung<br />
des zweiten Gleises im Südteil können Schnell-, Regional- und Güterzüge in attraktiven<br />
Takten fahren.<br />
Dadurch soll der Straßenverkehr vor allem auf der östlichen Linzer Stadteinfahrt, der B3<br />
und auch an der S10 weniger bis gar nicht mehr wachsen. Die ersten Züge fahren mit<br />
dem Fahrplanwechsel 2015/16 auf der neuen Strecke. Während des Umbaus bleibt der<br />
Verkehr auf der bisherigen Strecke aufrecht.<br />
Insgesamt erfüllt das Projekt die Vorgaben zahlreicher Planungsvorgaben auf europäischer<br />
und österreichischer Ebene. Vor allem die Vorgaben zur Verbesserung des öffentlichen<br />
Verkehrs (z.B. Landeverkehrskonzept OÖ, Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept<br />
Linz/Linz-Land) werden durch das Projekt in hohem Maße erfüllt.<br />
In den vorliegenden Unterlagen sind sowohl die technische Umsetzung des Projektes<br />
als auch die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt (Siedlungen, Menschen<br />
und Natur) beschrieben. Dabei werden auch bereits vor Baubeginn beeinträchtigte Biotope<br />
verbessert. Unter anderem wird der Finstergrabenbach im Bereich der Bahnanlage<br />
wieder naturnäher gestaltet.<br />
12.1.2 Gesamtstrecke der Summerauerbahn<br />
Das Vorhaben befindet sich zur Gänze im Bundesland Oberösterreich und liegt in den<br />
politischen Bezirken Linz-Stadt, Urfahr-Umgebung, Perg und Freistadt<br />
Die derzeitige Strecke geht noch teilweise auf die Linienführung der alten Pferdeeisenbahn<br />
zurück. Für den Betrieb mit Dampflokomotiven wurde sie in den jetzigen Verlauf<br />
umgebaut. Elektrifiziert wurde die Normalspurstrecke (1435mm) Jahr 1975. Die vollständige<br />
Elektrifizierung im Bereich des Grenzabschnitts erfolgte in den letzten Jahren.<br />
Die eingleisige Summerauerbahn weist zwischen dem Hauptbahnhof Linz und dem<br />
Grenzübergang zur Tschechischen Republik eine Gesamtlänge von 67,658 km auf. Die<br />
Strecke beginnt im Bahnhof Linz und führt auf einer Länge von ca. 15 km nach Osten<br />
bis zur Haltestelle St.Georgen und in weiterer Folge bis an die Tschechische Grenze.<br />
Der südliche Abschnitt verläuft zunächst zwischen den großen Linzer Industriebetriebe<br />
VÖEST und Chemiepark. Nach der Donauquerung verläuft die Bahn durch das Ortsgebiet<br />
der Stadt Steyregg. Im nachfolgenden Bereich liegt die Bahn am Fuß des<br />
Luftenbergs. Im Bereich von Abwinden verlässt die Bahntrasse das Donautal und geht<br />
im Bereich von St.Georgen in das Gusental über.<br />
Nach St.Georgen steigt die Strecke in nördlicher Richtung bis zur Staatsgrenze an. Der<br />
Höhenunterschied zwischen der Haltestelle St.Georgen a.d. Gusen und dem Bahnhof<br />
Summerau beträgt etwa 411m.<br />
Im Gemeindegebiet von Katsdorf geht der Streckenverlauf vom Gusental ins Feldaisttal<br />
über. Die Orte Wartberg, Pregarten und Kefermarkt sowie die Bezirkshauptstadt Freistadt<br />
sind die größten Siedlungen in diesem Teil der Strecke.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 154<br />
Einlage 16/01
Abbildung 17: Übersicht Projektabschnitte<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 155<br />
Einlage 16/01
12.1.3 Untersuchter Streckenabschnitt (Teil des Vorhabens)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Der zweigleisige Ausbau des ersten Teils der Summerauerbahn zwischen dem Hauptbahnhof<br />
Linz und etwa dem km 1,800 ist nicht Teil des Vorhabens. Dieser Abschnitt ist<br />
Teil eines bereits eisenbahnrechtlich bewilligten Bereichs der Westbahn.<br />
Sie erste Baumaßnahme liegt bei km 1,945. Ab hier beginnt der zweigleisige Ausbau<br />
Richtung St. Georgen. Sich ausbreitenden Umweltauswirkungen wie Lärm und Erschütterungen<br />
werden auch zwischen km 1,800 und der genannten ersten Baumaßnahme<br />
untersucht.<br />
Der zweigleisige Ausbau wird zunächst in der Haltestelle Franckstraße zwischen km<br />
3,200 und 3,420 unterbrochen, da dieses bereits im Bestand zweigleisig ist. Danach<br />
geht der zweigleisige Ausbau weiter bis zum Beginn der Donaubrücke (km 4,515). Die<br />
Brücke selbst bleibt eingleisig. Ebenfalls eingleisig bleibt der nachfolgende Teil bis zur<br />
Einfahrt des Bahnhofes Steyregg (km 5,626). In letzterem Teil werden Lärmschutzmaßnahmen<br />
errichtet. Der übrige Bereich bis zur Haltestelle St.Georgen (km 15,243) wird<br />
durchgängig zweigleisig ausgebaut. In den meisten Bereichen wird ein weiteres Gleis<br />
zum Bestandsgleis dazugelegt. Nur im Bereich des Luftenberges (etwa km 10.000 bis<br />
11.300) wird die Linienführung geringfügig begradigt und dabei beide Gleise neu gebaut.<br />
Im nördlichen Streckenverlauf von St.Georgen bis Summerau sind Umbaumaßnahmen<br />
für die Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau vorgesehen.<br />
In den übrigen Bereichen ohne Umbaumaßnahmen werden auf Grund der höheren<br />
Zugszahlen Lärmschutzmaßnahmen errichtet.<br />
12.1.4 Benachbarte Streckenabschnitte (nicht Teil des Vorhabens)<br />
Wie bereits im vorangegangen Kapitel beschrieben, überlagert sich im Bereich Linz der<br />
zweigleisige Ausbau der Summerauerbahn teilweise mit dem bereits genehmigten viergleisigen<br />
Ausbau der Westbahn. Im Hauptbahnhof Linz sind auch die Bahnsteige bereits<br />
für die zweigleisige Summerauerbahn ausgelegt.<br />
Die Behörde (BMVIT) geht davon aus, dass die im Vorhaben "Umbau Hbf. Linz Ostkopf"<br />
festgelegten Immissionsgrenzwerte (vor alllem Lärm) auch nach Fertigstellung der zweigleisigen<br />
Summerauerbahn eingehalten werden. Dies da in diesem Projekt bereits der<br />
spätere zweigleisige Ausbau sowie die Linzer City-S-Bahn mitberücksichtigt wurden.<br />
Nördlich des Bahnhofes Summerau (km 56,400) bis zur tschechischen Grenze finden<br />
keine Baumaßnahmen statt. Hier erhöhen sich durch das Vorhaben die Zugzahlen<br />
nicht. Somit ist der Bereich vor km 1,800 und nach 56,400 nicht Teil des Vorhabens.<br />
Der Untersuchungsraum erstreckt sich daher zwischen km 1,8 und km 56,4. Da im<br />
Bahnhof Gaisbach-Wartberg ein Kilometersprung in der Größe von etwa 6,6km (der km<br />
26,763 wird im Bahnhof zum km 20,191) vorhanden ist ergibt sich eine Gesamtlänge<br />
des Untersuchungsraumes von rund 61,2 km. Der Kilometersprung hat sich durch die<br />
historische Auflassung der Strecke Mauthausen - Summerau im Abschnitt Mauthausen<br />
bis Gaisbach-Wartberg ergeben.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 156<br />
Einlage 16/01
12.1.5 Beschreibung der Bauphase<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die gesamte Dauer aller Baumaßnahmen im zweigleisigen Abschnitt und in den Bahnhöfen<br />
Lungitz bis Summerau beträgt 46 Monate also knapp 4 Jahre. Aus heutiger Sicht<br />
soll im März 2012 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Im Dezember 2015 sind<br />
dann alle Bauarbeiten abgeschlossen und mit Fahrplanwechsel 2015/16 nimmt die Bahn<br />
im ausgebauten Zustand den Betrieb auf.<br />
Auf der Strecke zwischen Linz und St. Georgen sowie im Bahnhof Steyregg und in der<br />
Haltestelle Pulgarn wird während der gesamten Dauer gebaut. Die Baustelle „wandert“<br />
dabei von einem Abschnitt zum nächsten. Das heißt es laufen nicht auf der gesamten<br />
Strecke überall gleichzeitig die gleichen Bautätigkeiten ab.<br />
Im Bahnhof und der Haltestelle St.Georgen wird aus heutiger Sicht insgesamt 20 Monate<br />
zwischen März 2012 bis Oktober 2013 gebaut.<br />
Die Umbauten der Bahnhöfe Lungitz und Gaisbach-Wartberg dauern jeweils etwa ein<br />
Jahr und findet im Jahr 2014 statt. Der Bahnhof Kefermarkt wird im Jahr 2013 für etwa 9<br />
Monate umgebaut. Der Umbau der Bahnhöfe Freistadt und Summerau dauert jeweils<br />
etwas mehr als ein halbes Jahr. Der Bahnhof Freistadt wird im Jahr 2015 umgebaut, der<br />
Bahnhof Summerau 2013.<br />
Die Arbeiten finden in der Regel von Montag bis Freitag im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr<br />
und bei Bedarf an Samstagen von 6 bis 14 Uhr statt. Manche Arbeiten erfordern Gleissperren<br />
(z.B. Schweißarbeiten an der Gleisanlage). Diese Arbeiten müssen meistens<br />
außerhalb der Bahnbetriebszeiten oder in Zeiten mit wenig Zugverkehr erfolgen, also in<br />
der Nacht oder am Wochenende.<br />
Es kann auch vorkommen, dass aufwendige und langwierige Betonierarbeiten (zum Beispiel<br />
für Brückenfundamente) sich in die Abend- und Nachtstunden ziehen. Diese Arbeiten<br />
können nicht unterbrochen werden, da ansonsten das unfertige Fundament anhärtet.<br />
Speziell während der knappen Zeitfenster der Gleistotalsperren müssen umfangreiche,<br />
jedoch wenig lärmintensive Bauarbeiten in Spät- und Abendschichten und auch an Wochenenden<br />
durchgeführt werden. Lärmintensive Arbeiten werden grundsätzlich, so weit<br />
möglich, in der Regelarbeitszeit durchgeführt und sind im Allgemeinen nur von kurzer<br />
Dauer (max. mehrere Tage).<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 157<br />
Einlage 16/01
12.2 Geprüfte Alternativen<br />
12.2.1 Anforderung zur Alternativenprüfung<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Das UVP-Gesetz fordert für manche Vorhaben eine so genannte „strategische Umweltprüfung“.<br />
Diese ist für den Ausbau der Summerauerbahn nicht durchzuführen, da<br />
es sich um eine bestehende Eisenbahn handelt und die Strecke bereits im Bestand eine<br />
Hochleistungsstrecke ist. In der Regel sind nur Neubauten oder Nebenbahnen, die zu<br />
Hochleistungsstrecken ausgebaut werden sollen, einer solchen Prüfung zu unterziehen.<br />
Da es sich um eine bereits bestehende Eisenbahn handelt, die ausgebaut werden soll,<br />
ist auch die Prüfung von so genannten „Systemalternativen“ nicht erforderlich. Bei einer<br />
solchen Prüfung wäre beispielsweise zu prüfen, ob eine neu geplante Verkehrsverbindung<br />
etwa durch einen anderen Verkehrsträger (z.B. PKW und LKW-Verkehr auf der<br />
Straße) errichtet werden soll.<br />
Gegebenenfalls sind auch so genannte „Standortalternativen“ zu prüfen. Eine solche<br />
Alternative wäre beispielsweise eine alternative Trassenführung (z.B. eine neue Trasse<br />
über Gallneukirchen nach Summerau oder eine komplett neue Linienführung zwischen<br />
Steyregg und St.Georgen oder auch ein zweigleisiger durchgehender Ausbau von Linz<br />
bis Summerau).<br />
Das Ziel des Projektes ist einerseits eine Verbesserung der Bahnhöfe und Haltestellen in<br />
den Gemeinden. Andererseits soll ein 15-Minuten Personentakt zwischen Linz und<br />
St.Georgen und ein 30-Minutentakt zwischen St. Georgen und Pregarten erreicht werden.<br />
Hierfür kommt aus verschiedenen Gründen (v.a. Kosten, Platzbedarf sowie Verbrauch<br />
von Siedlungs- und Naturraum) nur ein bestandsnaher Ausbau mit Bahnhofsumbauten<br />
in Frage. Somit sind Standortalternativen für diesen Abschnitt nicht relevant.<br />
Für die Ausbaumaßnahmen wurden für einzelne Bauwerke auch so genannte „Ausführungsalternativen“<br />
untersucht. Dabei werden innerhalb der gewählten Trasse für einzelne<br />
Bereiche verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft. Unter anderem wurde die<br />
Lage der Haltestelle Pulgarn im Zuge der technischen Detailplanung optimiert. Dabei<br />
sind raumplanerische und umweltfachliche Überlegungen eingeflossen.<br />
Im Endeffekt waren drei Alternativen zu untersuchen:<br />
• Planfall „0“ 2025 (Nullvariante: der Ausbau wird nicht umgesetzt und es verbleibt<br />
auch zukünftig die gesamte Strecke im Bestand),<br />
• Bestandsnaher durchgängig zweigleisiger Ausbau zwischen Linz und St.<br />
Georgen, Umbau der Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-Wartberg, Kefermarkt, Freistadt<br />
und Summerau (auch zweigleisiger Ausbau im Donaubrücke und bis Bahnhof<br />
Steyregg)<br />
• Bestandsnaher selektiver zweigleisiger Ausbau zwischen Linz und St. Georgen,<br />
Umbau der Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-Wartberg, Kefermarkt, Freistadt<br />
und Summerau (also das Vorhaben selbst)<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 158<br />
Einlage 16/01
12.2.2 Wesentliche Ergebnisse der Alternativenprüfung<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Nachfolgend werden für die „Nullvariante“ und den „Durchgängigen zweigleisigen Ausbau“<br />
zusammenfassend die wichtigsten Unterschiede zum untersuchten Vorhaben beschrieben.<br />
Es werden die Ergebnisse solcher Fachbereiche angeführt, in denen deutliche<br />
Unterschiedes zum untersuchten Vorhaben (selektiver zweigleisiger Ausbau) zu erwarten<br />
sind.<br />
Die Untersuchungsergebnisse des Vorhabens „Bestandsnaher selektiver zweigleisiger<br />
Ausbau“ sind in Kapitel 12.3 für alle Fachbereiche dargestellt.<br />
Nullvariante<br />
Der Unterschied zwischen Vorhaben und Nullvariante ist vor allen bei Fachbereiche vernachlässigbar,<br />
bei denen die Auswirkungen des Vorhabens ohnehin sehr gering sind.<br />
Verkehrsuntersuchung<br />
Betreffend den Straßenverkehr ist davon auszugehen, dass ohne den Ausbau die Fahrgastzahlen<br />
stagnieren werden. Vor allem im Nordteil ab Pregarten wird der Verkehr verstärkt<br />
auf der Straße (S10 Mühlviertler Schnellstraße) abgewickelt und in der Folge wird<br />
das Fahrgastaufkommen zurückgehen.<br />
Dadurch ist zunächst im Nahbereich der Bahnhöfe und Haltestellen lokal mit geringerem<br />
Straßenverkehr als bei der Ausbauvariante zu rechnen. Auch entfallen die Fahrten während<br />
der Bautätigkeiten.<br />
Der wachsende Pendlerverkehr vor allem nach Linz wird dafür verstärkt auf der Straße<br />
abgewickelt. Dadurch erhöhen sich großräumig und regional die negativen Auswirkungen<br />
des Straßenverkehrs wie Lärm und Abgase. Dazu kommen Staus und höhere Unfallzahlen<br />
entlang der Hauptstraßen zu den Ballungsräumen.<br />
Schalltechnik, Luftschadstoffe und Humanmedizin<br />
Das höhere regionale Verkehrswachstum auf der Straße hat vor allem für die Bereiche<br />
Lärm, Luftschadstoffe und die medizinischen Folgen daraus große Bedeutung. Gibt es<br />
weniger attraktive und häufige Zugverbindungen, fahren mehr Personen mit dem Auto.<br />
Die Abgase und der Straßen- und Reifenabrieb führen zu einer erhöhten Belastung<br />
durch Lärm, Stickoxide und Feinstaub.<br />
Es entfällt zwar zunächst der Lärm der zusätzlichen Züge und der Baufahrzeuge während<br />
der Errichtung der Bahnanlage. Auch die Abgase der Baufahrzeuge, der Baustaub<br />
und der zusätzliche Schienenabrieb entfallen. Der wachsende Verkehr wird jedoch ohne<br />
den Ausbau verstärkt auf der Straße abgewickelt. Dadurch ergeben sich im Endeffekt<br />
weitreichendere regionale Folgen durch stärke Luftschadstoff- und Schallausbreitung<br />
aus dem Straßenverkehr.<br />
Landwirtschaft und Boden<br />
Unterbleibt das Vorhaben würde etwas weniger natürlicher Boden und landwirtschaftliche<br />
Fläche verbraucht. Ein Großteil des geringeren Verbrauches geht dabei auf den<br />
Entfall des Straßenquerungsbauwerks in Pulgarn zurück.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 159<br />
Einlage 16/01
Wasserwirtschaft (Oberflächenwässer)<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Unterbleibt das Vorhaben kommt es zu keiner Verbesserung der Bahnentwässerung<br />
nach dem Stand der Technik. Treten auf der Bahnanlage wassergefährdende Stoffe<br />
aus, versickern diese in der Nullvariante nach wie vor flächig ohne die Möglichkeit diese<br />
zurückzuhalten. Weiters würde in der Nullvariante auf die Verbesserung der Hochwassersituation<br />
an den Gewässerdurchlässen der Bahn verzichtet.<br />
Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft<br />
In der Nullvariante entfallen die Renaturierungen am Finstergrabenbach und Reichenbach.<br />
Die beiden Gewässer sind derzeit in einem gewässerökologisch unbefriedigenden<br />
Zustand und werden im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabens aufgewertet.<br />
Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />
Beim Unterbleiben des Vorhabens kommt es zu keiner Inanspruchnahme von Pflanzen-<br />
und Tierlebensräumen. Da es sich bei gegenständlichen Vorhaben um einen bestandsnahen<br />
Ausbau in überwiegend anthropogen geprägten Raum handelt, kommt es im<br />
Vorhabensfall lediglich zu einer geringen Flächeninanspruchnahme naturschutzfachlich<br />
wertvoller Biotoptypen.<br />
Beim Unterbleiben des Vorhabens kann aber auch das Verbesserungspotenzial für Artenschutzmaßnahmen<br />
nicht genutzt werden, dass zu einer Verbesserung des Standortsangebots<br />
für thermophile Pflanzenarten und Tierleitarten führt. Bei der Nullvariante<br />
unterbleiben darüber hinaus die Bachrenaturierung sowie die Anlage von Feuchtlebensräumen<br />
standortstypischer Auwälder mit natürlicher Überschwemmungsdynamik.<br />
Boden- u. Grundwasserchemie, Abfallwirtschaft<br />
Wie bei den Oberflächenwässern ist auch für das Grundwasser die Verbesserung der<br />
Entwässerungsanlagen nach dem Stand der Technik ein wesentlicher positiver Aspekt<br />
des Vorhabens, der bei der Nullvariante entfallen würde.<br />
Landschafts- und Ortsbild<br />
In der Nullvariante würde das in der Landschaft deutlich wahrnehmbare Straßenbauwerk<br />
in Pulgarn entfallen.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> LBP<br />
Es entfällt einerseits die Notwendigkeit Ausgleichsmaßnahmen für beanspruchte ökologische<br />
und landschaftlich wichtige Bereiche zu schaffen. Andererseits entfallen auch<br />
ökologische Aufwertungen von Lebensräumen an den Gewässern und am Bahndamm.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 160<br />
Einlage 16/01
Durchgängig zweigleisiger Ausbau<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Neben zusätzlichem Kosten- und Zeitaufwand, vor allem für die Errichtung einer zweigleisigen<br />
Donaubrücke, würden voraussichtlich nachfolgende Auswirkungen in einzelnen<br />
Fachbereichen eintreten.<br />
Schalltechnik<br />
Durch einen Neubau der Brücke über die Donau fällt die bestehende lärmintensive<br />
Stahlbrücke weg. Dadurch würde sich für einige Häuser im Nahbereich der Brücke die<br />
Lärmsituation etwas verbessern. Allerdings wäre in der Bauphase mit hohen Zusatzbelastungen<br />
in diesem Bereich zu rechnen.<br />
Luftschadstoffe<br />
In der Bauphase wären zusätzliche Luftschadstoffe von der Baustelle im Bereich der<br />
Brücke vorhanden.<br />
Humanmedizin<br />
Die Wohnsituation für die Anwohner oberhalb der Windegger Straße würde sich aus<br />
medizinischer Sicht verschlechtern, da eine Ersatzstraße und die Gleise weiter an die<br />
Wohngebäude heranrücken.<br />
Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft<br />
Der Neu-, bzw. zweigleisige Umbau der Donaubrücke hätte an mehreren Stellen zusätzliche<br />
Eingriffe in Gewässerlebensräume zur Folge.<br />
Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />
Es käme zu zusätzlichen kleinflächigen Eingriffen in hoch sensible Tierlebensräume im<br />
Bereich des Taleinschnitts Windegg sowie sensibler Tierlebensräume in Flussnähe.<br />
Landschafts- und Ortsbild, Freizeit und Erholung<br />
Durch den höheren Platzbedarf des zweiten Gleises müsste die erst vor kurzem fertiggestellte<br />
Hangsicherung bei der Windeggerstraße neu und voraussichtlich größer errichtet<br />
werden. Die größere Hangverbauung hätte entsprechende Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild. Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch eine zweite oder zweigleisig<br />
ausgebaute Donaubrücke wären ebenfalls vorhanden.<br />
Im Endergebnis ist daher der selektive zweigleisige Ausbau die zweckmäßigste Lösung.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 161<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
12.3 Beschreibung der Umwelt, der Auswirkungen des Vorhabens sowie der<br />
Maßnahmen gegen nachteilige Auswirkungen<br />
Ein grundsätzlicher Gesichtspunkt dieses bestandsnahen Ausbaus ist, dass ein großer<br />
Teil der neuen Bahnanlage auf bestehenden Verkehrsflächen errichtet werden kann.<br />
Im Vorhabensgebiet ist bereits im Bestand ein sehr hoher Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />
zu finden. Daher kommen natürliche Böden nur mehr vereinzelt und als Inseln<br />
vor. Dies wiederum führt dazu, dass nur etwa die Hälfte der gesamten Fläche der<br />
neuen Bahnanlage und ihrer Nebenanlagen auf solchen Inseln liegt.<br />
Davon ist ein Drittel bereits jetzt Teil der Bahnanlage (Bahndamm) und daher kein natürlicher<br />
Boden mehr. Ein weiteres Viertel wird nur vorübergehend beansprucht und nach<br />
Abschluss der Bauarbeiten wieder rekultiviert.<br />
Alle übrigen Flächen, die von der neuen Bahnanlage benötigt werden, sind bestehende<br />
Gleise, bestehende Straßen oder Bahnböschungen.<br />
Nachfolgend werden zusammenfassend für jedes Schutzgut und jedes Fachgebiet die<br />
wesentlichen Punkte der Bestandssituation, die Auswirkungen des Vorhabens und die<br />
geplanten Maßnahmen beschrieben. Die Beurteilungen der Umweltverträglichkeit aus<br />
den einzelnen Fachbereichen ist in Kapitel 12.4 tabellarisch dargestellt.<br />
12.3.1 Schutzgut Mensch (Nutzungen)<br />
Raumplanung und Siedlungsentwicklung<br />
Da es sich bei dem Vorhaben um einen bestandsnahen Ausbau handelt, liegt die Strecke<br />
zukünftig in Siedlungsteilen, in denen sie bereits jetzt schon liegt. Die Verbindungen<br />
zwischen die Siedlungen bleiben nach Fertigstellung der Bahnanlage gegenüber dem<br />
Bestand weitestgehend unverändert. Lediglich die Auflassung der Eisenbahnkreuzung in<br />
Pulgarn führt zu einer Verschiebung der Bahnquerung um einige hundert Meter zur neuen<br />
Straßenüberquerung.<br />
Es werden nur in geringem Umfang Siedlungsflächen im Nahbereich der Bahnhöfe beansprucht.<br />
Im Bereich der Gleiszulegungen liegt die Bahn meistens außerhalb von als<br />
Bauland gewidmetem Siedlungsbereichen. Insgesamt werden durch die Ausbaumaßnahmen<br />
nur kleine, meist schmale Bereiche von bereits bebautem Bauland in Anspruch<br />
genommen.<br />
Im Bereich von Abwinden kommt es zur Ablöse eines Einfamilienhauses, welches sehr<br />
nahe an der Bahn steht. Alle anderen abzulösenden Gebäude sind entweder Nebengebäude,<br />
Garagen oder Schuppen oder Gebäude der Bahn. Diese Inanspruchnahmen haben<br />
allesamt keine nachteiligen Wirkungen auf die Siedlungsentwicklung der einzelnen<br />
Projektgemeinden.<br />
Im einzigen Bereich, in dem die Bahn von ihrer bisherigen Linienführung abweicht (Linienverbesserung<br />
Luftenberg), wird eine größere als Betriebsbauland gewidmete Fläche<br />
vollständig beansprucht. Die Fläche, die zur Erweiterung eines ortsansässigen Speditionsbetriebes<br />
dient, kann jedoch durch freiwerdende Flächen (Abtrag des Bahndammes<br />
der alten Linienführung) direkt an das Betriebsgelände angrenzend ersetzt werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 162<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Auswirkungen des Bahnvorhabens durch Lärm, Erschütterungen und Luftschadstoffe<br />
auf die Nutzbarkeit des Siedlungsraumes sind Teil der jeweiligen Fachbereiche und<br />
des Fachgutachten Humanmedizin. Durch entsprechende Maßnahmen bleibt die Nutzbarkeit<br />
des Siedlungsraumes in unmittelbarer Nähe zur Bahn gewährleistet.<br />
Landwirtschaft<br />
Bei Erhebung des Bestands zeigt sich, dass sich wertvolle zusammenhängende Flächen<br />
für die Landwirtschaft im Umkreis von St. Georgen und sowie um die Ortschaft Pulgarn<br />
befinden – diese Flächen besitzen zudem die höchste Fruchtbarkeit. Andere Flächen im<br />
Projektgebiet sind vergleichsweise kleinflächig und daher von geringerer Bedeutung.<br />
Größtenteils sind die landwirtschaftlichen Flächen ackerbaulich genutzt.<br />
Da es sich bei dem Vorhaben um einen bestandsbezogenen Ausbau handelt, wird durch<br />
das Vorhaben nur in einem geringen Maße in landwirtschaftliche Flächen eingegriffen.<br />
Lediglich im direkten Umfeld der Bahnlinie und der Bahnhöfe kommt es zu vorübergehenden<br />
und dauerhaften Eingriffen in landwirtschaftliche Flächen. Vorübergehende Nutzungen<br />
landwirtschaftlicher Flächen für den Baubetrieb werden nach Abschluss wiederhergestellt<br />
(5,8 ha). 2,4 ha landwirtschaftliche Fläche gehen dauerhaft verloren.<br />
Im Streckenabschnitt in dem die Bahn von ihrer bisherigen Linienführung abweicht, verliert<br />
eine landwirtschaftliche Fläche ihre günstige Form und Größe, wodurch die Fläche<br />
nicht in gleichem Maße wirtschaftlich bleibt. Ebenso ist dies der Fall im Bereich der geplanten<br />
Straßenüberführung Pulgarn. Die Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Produktionsflächen<br />
wird durch das Vorhaben nicht nachteilig verändert. Dauerhaft durch das<br />
Vorhaben überbaute Flächen werden eigentumsrechtlich abgelöst.<br />
Forstwirtschaft<br />
Der südliche Abschnitt der Summerauerbahn (selektiver zweigleisiger Ausbau) zwischen<br />
Linz und St. Georgen an der Gusen hat Anteil an drei unterschiedlichen Bezirken. Dies<br />
sind Linz Stadt, Urfahr-Umgebung und Perg.<br />
Die drei Katastralgemeinden Linz, Lustenau und St. Peter innerhalb des Bezirkes Linz<br />
Stadt weisen auf Grund des städtischen Charakters eine sehr geringe Waldausstattung<br />
auf (unter 5%). Die zwei Katastralgemeinden Pulgarn und Steyregg innerhalb des Bezirks<br />
Urfahr– Umgebung haben eine Waldausstattung von rund 50%. Den größten Flächenanteil<br />
an Wäldern macht das reich strukturierte Auwaldgebiet aus (vor allem südlich<br />
der Summerauer Bahn). Die Katastralgemeinden Luftenberg an der Donau und St.<br />
Georgen an der Gusen liegen innerhalb des Bezirk Perg. Den Hauptteil des Waldes im<br />
Untersuchungsraum macht der Waldtyp Stieleichen-Hainbuchenwald aus.<br />
Der Untersuchungsraum im Nordteil im Nahbereich der Bahnhöfe Lungitz, Gaisbach-<br />
Wartberg, Kefermarkt, Freistadt und Summerau ist überwiegend verbaut (Siedlungsentwicklung).<br />
Das Gebiet im Nahbereich der Trasse (Zwischenbahnhofsbereiche) wird stark<br />
agrarwirtschaftlich genutzt. Größere zusammenhängende Waldflächen kommen vor allem<br />
im Norden zwischen Bahn- km 49,9 und Bahn- km 54,5 vor. Es sind dies überwiegend<br />
Nadelwälder. Für die Tiefebene typisch Stieleichen-Hainbuchenwälder sind entlang<br />
der Summerauer Bahn nur mehr bruchteilhaft ausgebildet.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 163<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Wald wird vor allem im Bereich des Querungsbauwerk Pulgarn und im Bereich, wo die<br />
Bahn von ihrer bisherigen Linienführung abweicht (Linienverbesserung im Gemeindegebiet<br />
Steyregg und Luftenberg) dauerhaft beansprucht (Betriebsphase). Durch das Vorhaben<br />
werden dauerhafte Rodungen im Ausmaß von etwas mehr als 3 ha notwendig.<br />
Der Nahbereich der Trasse ist stark landwirtschaftlich genutzt und durch größere Ortschaften<br />
wie Steyregg geprägt. Ersatzaufforstungsflächen stehen daher nicht in ausreichender<br />
Größe zur Verfügung. Es werden zweckgebundene Rodungsabgaben geleistet.<br />
Während der Bauphase wird Wald im Rahmen der Bautätigkeit für die Böschungsausrundung<br />
und zur Baufelderschließung im Ausmaß von 0,5 ha temporär gerodet. Die vorrübergehend<br />
beanspruchten Flächen werden nach Ende der Bauphase wiederaufgeforstet.<br />
Jagdwirtschaft<br />
Insgesamt befinden sich 22 Jagdgebiete entlang der Summerauer Bahn. In 16 Revieren<br />
finden Bautätigkeiten im Rahmen des gegenständlichen Projekts statt. Es handelt sich<br />
vor allem um großflächige Genossenschaftsreviere. Der bestandsnahe Bereich ist strukturarm,<br />
durch Störungen vorbelastet und teilweise stark fragmentiert.<br />
Im gesamten Untersuchungsraum entlang der Bahnlinie kommt überwiegend Rehwild<br />
als Haarwild zum Abschuss. Rotwildabschüsse kommen vereinzelt vor. Schwarzwild tritt<br />
als Wechselwild auf.<br />
Da es sich bei dem Vorhaben um einen bestandsnahen Ausbau handelt, werden überwiegend<br />
jagdlich unattraktive Revierteile in Bahnnähe beansprucht. Die Ausübung der<br />
Jagd bleibt dadurch unbeeinträchtigt. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens kommt es<br />
darüber hinaus zur Anreicherung wertvoller Lebensraumstrukturen (z.B. Bepflanzung der<br />
Bahnanlage mit Gebüschen) für das Wild. Im Bereich des Querungsbauwerks bei Pulgarn<br />
und der Reichenbachquerung werden Gehölze angelegt und so neue Einstandsmöglichkeiten<br />
für das Wild geschaffen.<br />
Im Süden, im Bereich des zweigleisigen Ausbaus stellt die Bahn auf Grund der Parallelführung<br />
mit der Donaubundesstraße und der vorhanden Siedlungsstruktur eine starke<br />
Barriere für das Wild dar. Die Durchlässigkeit der Bahn wird durch die Aufweitung der<br />
Reichenbachquerung im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens verbessert. Eine<br />
Erhöhung der Fallwildrate im Nordteil im Bereich neu zuerrichtender Lärmschutzwände<br />
(Genossenschaftsgebiet Gaisbach- Wartberg) wird durch die Anlage von Wildschutzzäunen<br />
verhindert.<br />
Eine Beeinträchtigung des Wildes durch Licht und Lärm ist nicht zu erwarten, da sich<br />
das Wild innerhalb kurzer Zeit an die neue Situation gewöhnt und im Bahnbetrieb immer<br />
wieder größere Lärmpausen entstehen.<br />
Fischereiwirtschaft<br />
Die Auswirkungen des gegenständlichen Vorhabens auf die Fischereiwirtschaft sind unter<br />
dem Punkt Gewässerökologie dargestellt.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 164<br />
Einlage 16/01
Freizeit und Erholung<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Die Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den siedlungsnahen Räumen sind zumeist<br />
gut für eine Freizeitnutzung erschlossen und haben einen hohen Erholungswert. Dies ist<br />
vor allem im dichter besiedelten südlichen Projektbereich der Fall. Die Kulturlandschaft<br />
zwischen den Siedlungen ist für Freizeit- und Erholungsnutzung von mittlerer Bedeutung,<br />
der Raum Linz ist aufgrund seiner industriellen Vorbelastung (VOEST) nur von geringer<br />
Bedeutung. Im landschaftlich attraktiven Jaunitztal finden durch das Vorhaben<br />
keine Eingriffe statt.<br />
Vorübergehende vom Vorhaben ausgelöste Unterbrechungen von Rad- und Wanderwegen<br />
werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wiederhergestellt.<br />
Bei dauerhaften Eingriffen, verliert außer der Kleingartenanlage am Finstergrabenbach<br />
in Steyregg keine Freizeit- und Erholungseinrichtung gänzlich seine Funktion. Ferner<br />
sind durch das Vorhaben Teilflächen des Trainingsplatzes von St. Georgen, Teilflächen<br />
einer Motorsportanlage in unmittelbarer Nähe der Straßenbauwerks Pulgarn sowie Teilflächen<br />
der Kleingärten in Katsdorf betroffen.<br />
Alle Freizeit- und Erholungsnutzungen im Bereich der Strecke sind vielgenutzte Einrichtungen<br />
und erzeugen einen eigenen Geräuschpegel, sodass keine zusätzliche Belastung<br />
durch die Bahn besteht. Flächen der Freizeit- und Erholungsnutzung welche durch<br />
Baumaßnahmen ihre Funktion als solche verlieren, werden über Ersatzzahlungen abgelöst.<br />
12.3.2 Schutzgut Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden)<br />
Humanmedizin<br />
Da es sich um einen Bestandsausbau handelt, sind bereits im Bestand die für eine Eisenbahn<br />
typischen Immissionen (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe und elektromagnetische<br />
Felder) gegeben. Ein erheblicher Teil der vorhandenen Lärm- und Luftschadstoffbelastungen<br />
stammen vor allem in Linz und an der B3 aus dem Straßenverkehr.<br />
Im Bereich Linz/Steyregg auch aus den nahen Industriebetrieben (belastetes Gebiet<br />
Luft).<br />
Im Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit (EMF/EMV) wird sowohl im Bestand<br />
als auch nach Fertigstellung des Vorhabens die Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinbevölkerung<br />
nicht annähernd erreicht. Zum Schutz der ArbeitnehmerInnen in öffentlich<br />
nicht zugänglichen Bereichen der Bahnanlage werden entsprechende Schutzmaßnahmen<br />
ergriffen.<br />
Bei den Erschütterungen werden im Bereich Linz durch Umsetzung einer Maßnahme<br />
zum Erschütterungsschutz (Unterschottermatte) sämtliche Grenzwerte eingehalten. Im<br />
restlichen Vorhabensgebiet kann auch ohne Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase<br />
guter bis ausreichender Erschütterungsschutz gewährleistet werden.<br />
Im Fachbereich Beleuchtung und Beschattung treten sowohl im Bestand als auch in<br />
der Bau- und Betriebsphase des Vorhabens keine medizinischen Auswirkungen auf.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 165<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Im Fachbereich Schalltechnik sind im Bestand die Grenzwerte nach der SchIV in einigen<br />
Bereichen nicht eingehalten. Vor allem in der Nacht wurden Werte bis zu 63 dB ermittelt.<br />
In der Betriebsphase kommt es durch umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen<br />
(Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster) trotz höherer Zugzahlen insgesamt zu einer<br />
leichten Verbesserung der Situation der Anrainer. Die teilweise höheren Lärmpegel<br />
durch die Benützung der erweiterten Park and Ride Anlagen können durch Schallschutzmaßnahmen<br />
begrenzt werden. In der Bauphase kann es an manchen Stellen zu<br />
Belastungen der Anrainer kommen, die über den Zielwerten der humanmedizinischen<br />
Beurteilung liegen. Hier werden mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket (v.a. Bauzeitenregelung)<br />
die Belastungen der vorübergehenden Bauphase deutlich reduziert.<br />
Die beiden Gemeinden Linz und Steyregg weisen im Bestand Grenzwertüberschreitungen<br />
bei einzelnen Luftschadstoffen auf. Diese beiden Gemeinden sind auch als Sanierungsgebiet<br />
nach IG-L ausgewiesen (Feinstaub, in Linz auch Stickoxide). Der restliche<br />
Vorhabensraum weist bei diesen Luftschadstoffen eine geringe Hintergrundbelastung<br />
auf. Die Zunahme von Luftschadstoffen in der Bauphase wird vor allem durch Maßnahmen<br />
auf der Baustelle (z.B. Befeuchtung von Straßen) reduziert. Insgesamt ist der Anteil<br />
an gesundheitsgefährdenden Stoffen (z.B. Verbrennungsabgase aus Dieselmotoren und<br />
Autoreifenabrieb) an den durch das Vorhaben hinzukommenden Luftschadstoffen in der<br />
Bau- und Betriebsphase gering.<br />
12.3.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume<br />
Tiere<br />
Wertvolle Tierlebensräume im Vorhabensbereich befinden sich an trockenen, mageren<br />
Wiesenstandorten und den Uferbereichen der Flüsse (Gusen, Feldaist, Jaunitz). In den<br />
Lebensräumen kommen zahlreiche national und international geschützte Tierarten vor.<br />
Es handelt sich um Reptilien, Amphibien, Insekten, Weichtiere, Vögel und Säugetiere.<br />
Zusätzlich eignen sich diese Lebensräume als Korridore bzw. Trittsteine für verschiedene<br />
Tierarten.<br />
Die Auswirkungen betreffen verschiedene Tiergruppen, jedoch sind die Konflikte überwiegend<br />
kleinflächig wirksam. Bei den betroffenen Tiergruppen handelt es sich Repitilien,<br />
Amphibien, Insekten, Vögel und Weichtiere.<br />
Konflikte die durch das Vorhaben ausgelöst werden, entstehen durch die direkte Überbauung<br />
von Lebensräumen sowie die Gefährdung von Tierarten während der Bau- und<br />
Betriebsphase.<br />
Um die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere zu mindern, bzw. auszugleichen werden<br />
im Zuge der Herstellung von Maßnahmenflächen Lebensraumstrukturen und -elemente<br />
für die durch das Vorhaben gefährdeten Arten berücksichtigt und hergestellt. Hierbei<br />
werden intensiv landwirtschaftliche genutzte Flächen in Obstwiesen, Feldgehölze und<br />
Magerwiesen umgewandelt. Dabei werden Feuchtlebensräume an Finstergraben- und<br />
Reichenbach hergestellt. Die Förderung von nutzungsarmen Lebensräumen oder auentypischen<br />
Lebensräumen stellt für viele gefährdete Tierarten günstige Strukturen bereit.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 166<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Des Weiteren wird durch die strukturelle Gestaltung der Bahnböschung ein Korridor –<br />
v.a. für Reptilien, Insekten, Weichtiere und Vögel geschaffen.<br />
Kriechtiere und Reptilien, welche sich in einem unmittelbaren Gefahrenbereich durch<br />
Baumaßnahmen befinden, werden gezielt gesammelt und andernorts wieder eingebracht.<br />
Ferner werden Tiere mittels Abzäunungen aus Bereichen mit besonderer Gefährdung<br />
ferngehalten.<br />
Pflanzen<br />
Der westliche Teil des Untersuchungsgebiets im Bereich des zweigleisigen Ausbaus ist<br />
durch das Industrie- und Stadtgebiet von Linz und Steyregg geprägt. Im Norden und Osten<br />
herrscht agrarwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau, Futterwiesen) vor. Hochwertige<br />
Pflanzenstandorte sind vor allem die Auwälder südlich der Summerauer Bahn, als auch<br />
einzelne trockene Wiesenbereiche nördlich der Bahn (Gemeinde Luftenberg) mit Orchideen.<br />
Im nördlichen Teil der Summerauer Bahn (Bereich der Bahnhofsumbauten) herrschen<br />
Ackerbau und Grünlandwirtschaft vor. Großflächig zusammenhängende Wälder sind<br />
vereinzelt entlang der Summerauer Bahn zu finden. Der für die Tiefebene typische Stieleichen-<br />
Hainbuchenwald ist nur mehr fragmentarisch ausgebildet. Vor allem zwischen<br />
Bahn- km 49,9 und Bahn- km 54,5 herrschen Nadelwälder vor.<br />
Da es sich bei Vorhaben im Süden um einen bestandsnahen Ausbau in überwiegend<br />
landwirtschaftlich genutzten Raum mit größeren Ortschaften wie Steyregg handelt,<br />
kommt es lediglich zu einer geringen Flächeninanspruchnahme naturschutzfachlich<br />
wertvoller Pflanzenlebensräume. Es werden im geringen Ausmaß Auwaldbereiche und<br />
Stieleichen- Hainbuchenwälder beansprucht. Der Hauptteil der Flächeninanspruchnahme<br />
beschränkt sich auf den Gleiskörper und die Bahnanlage. Der Flächenumgriff im Bereich<br />
der Bahnhofsumbauten beschränkt sich auf den direkten Nahbereich des Bahnhofs.<br />
Durch eine zielgerichtete Gestaltung der neuen Bahnanlage kommt es zu einer Verbesserung<br />
der Standortsbedingung für gefährdete Pflanzenarten. Auf der südexponierten<br />
Bahnböschung werden wärmeliebende Pflanzen gefördert. Im Bereich des<br />
Finstergrabenbaches und des Reichenbaches werden Feuchtlebensräume angelegt. Für<br />
die Region typische Auwälder werden sich auf diesen Flächen entwickeln.<br />
Gewässerökologie<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft<br />
werden gemeinsam behandelt.<br />
Da sich das geplante Bauvorhaben im Wesentlichen an der bestehenden Bahnstrecke<br />
orientiert, wird der Untersuchungsraum durch die bestehende Trasse vorgegeben. Der<br />
gesamte Raum des Unteren Mühlviertels durch den die Bahnlinie verläuft, ist von zahlreichen<br />
Fließgewässern durchzogen, die alle Teil des Donaueinzugsgebietes sind. Daneben<br />
existieren Stillgewässer (Fischteiche) und Gräben, letztere vor allem entlang der<br />
Donau.<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Nachfolgend sind die zusammenfassenden Ergebnisse der untersuchten Gewässer<br />
Finstergrabenbach, Reichenbach, Erletbach, Gusen, Redlbach, Feldaist, Jaunitz und<br />
Froscherbach dargestellt.<br />
Vorhabensbedingte erhebliche Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die Fischereiwirtschaft<br />
während der Bau- als auch Betriebsphase sind nicht zu erwarten. Im Bereich<br />
der Baustelleneinrichtungsflächen werden die anfallenden Bauwässer vor der Einleitungen<br />
ins Oberflächenwasser durch entsprechende Maßnahmen (Absetzbecken mit<br />
Ölabscheider, Filter) gereinigt.<br />
Nach Beendigung der Bauphase werden die vorübergehend inanspruchgenommene<br />
Ufervegetation sowie das Gewässerbett wiederhergestellt. In der Betriebsphase werden<br />
keine großen Wassermengen in Gewässer eingeleitet. Das anfallende Regenwasser<br />
wird in entsprechenden Regenrückhaltebecken gesammelt, gereinigt und schrittweise in<br />
äußerst geringen Mengen in das Gewässer eingeleitet.<br />
12.3.4 Schutzgut Boden<br />
Bodenqualität<br />
Die vorherrschenden Böden im südlichen Projektgebiet sind auf Ablagerungen der Donau<br />
entstanden. Es handelt sich hierbei um feuchte Böden der Aue sowie trockenere<br />
Braunerden in weiterer Entfernung zur Donau. Im übrigen Vorhabensgebiet sind – bis<br />
auf gewässernahe Standorte – vornehmlich trockenere Braunerden anzutreffen.<br />
Der Vorhabensraum durch einen sehr hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />
geprägt. Es existieren daher nur mehr vereinzelt und inselartig Vorkommen von natürlichen<br />
Böden. Da der Ausbau sich zudem am Bahn der Bahn orientiert, findet er überwiegend<br />
auf künstlich geschaffenen Böden (Kultosole) statt. Daher sind natürliche Böden im<br />
Vorhabensbereich grundsätzlich in geringerem Maße betroffen.<br />
Die zukünftig überbauten und versiegelten Flächen konzentriert sich demnach vorwiegend<br />
auf Bereiche die bereits jetzt überbaut oder versiegelt sind. Demnach werden hier<br />
wenig natürliche Böden überbaut (Bodenversiegelung).<br />
Im Bereich in dem die Bahn von ihrer bisherigen Linienführung abweicht, wird aufgrund<br />
eines neu zu errichtenden Bahndamms ein höherer Anteil an natürlichen Böden überbaut,<br />
womit die natürlichen Bodenfunktionen dauerhaft verloren gehen. Dies ist ebenfalls<br />
im Bereich der Errichtung der Straßenüberquerung in Pulgarn der Fall. Bei beiden<br />
Standorten handelt es sich um Böden der Aue.<br />
Der beanspruchte Boden von vorübergehend eingerichteten Baustellenflächen wird<br />
nach Abschluss der Bauarbeiten entsprechend seiner natürlichen Eigenschaften eingebracht<br />
und aufbereitet. Vor allem feuchte Bodentypen sind empfindlich gegenüber Verdichtung,<br />
hervorgerufen durch die Befahrung mit schweren Baufahrzeugen. Entsprechende<br />
Vorkehrungsmaßnahmen werden im Fall feuchter Böden getroffen (bei St.<br />
Georgen).<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Ausgleich für dauerhaft verloren gegangene natürliche Böden wird über Maßnahmenflächen<br />
hergestellt. Hier wird im Speziellen die natürliche Bodenentwicklung von auentypischen<br />
Feuchtböden gefördert.<br />
Bereits jetzt überbaute Bereiche, welche durch den Ausbau der Bahn nicht mehr benötigt<br />
werden (Restflächen) werden entsiegelt, wodurch eine natürliche Bodenentwicklung<br />
wiedereinsetzen kann. Dies erfolgt vor allem in den Maßnahmenflächen am<br />
Finstergraben- und Reichenbach.<br />
Bodenchemie<br />
Die Untersuchungen im Zuge der Bestandserhebung ergaben, dass im Bereich Linz - St<br />
Georgen punktuell bodenchemische Verunreinigungen vorliegen. Im Wesentlichen ist<br />
hier nur die Altlast der VÖEST bedeutend. Der überwiegende Teil des Bodens ist verwertbar,<br />
ebenfalls der Gleisschotter. Ein Großteil, der durch die Baumaßnahmen anfallenden<br />
Massen, kann für das Bahnbauwerk wiederverwendet werden.<br />
Die Entwässerung der geringfügig verlegten Straßen erfolgt wie im Bestand über das<br />
Straßenbankett. Da die Verkehrsmengen im Bestand wie im Vorhaben gering sind, sind<br />
jetzt wie zukünftig keine bodenchemisch bedeutenden Auswirkungen durch Salzstreuung<br />
zu erwarten (Eintrag von Chlorid in den Boden). Da die Straßenränder ohnehin bereits<br />
stark veränderte Böden (kein natürlicher Boden) sind, sind hier nur geringfügige<br />
Auswirkungen durch das Streusalz gegeben. Lediglich beim neuen Querungsbauwerk<br />
Pulgarn muss wegen der hohen Verkehrsstärke (mehr als 15.000 Fahrzeuge pro Tag)<br />
die Entwässerung über eine Gewässerschutzanlage erfolgen. Die salzhaltigen Straßenwässer<br />
werden hier über einen Bodenfilter in das Grundwasser eingeleitet, wobei die<br />
Grenzwerte für Chlorid laut eingehalten werden.<br />
Darüber hinaus wird während der Bauphase kontrolliert, dass alle Verwertungs- und<br />
Entsorgungsmaßnahmen vorschriftsmäßig abgewickelt werden. Auch werden alle Bautätigkeiten<br />
dahingehend überprüft, dass keine Schadstoffe (z.B. Diesel- oder Hydrauliköle)<br />
in den Boden gelangen können.<br />
Abfallwirtschaft<br />
Im Vorhabensgebiet fallen voraussichtlich punktuell belastete Aushubmaterialien an.<br />
Diese werden aus dem Projektgebiet abtransportiert und auf eine entsprechende Deponie<br />
verbracht.<br />
Beim Abbruch einzelner Gebäude fallen weitgehend unbelastete mineralische Baurestmassen<br />
an. Vereinzelt müssen Teile der abzubrechenden Objekte entsprechend rückgebaut<br />
werden, da fallweise asbesthaltige Materialien und behandelte Hölzer bei der<br />
seinerzeitigen Errichtung verwendet wurden.<br />
Wasch- und Reparaturarbeiten werden nur auf den dafür eingerichteten Flächen der<br />
Baustellen durchgeführt. Die dabei anfallenden Wässer werden ordnungsgemäß verbracht.<br />
Sanitärwässer werden in das bestehende Kanalnetz geleitet oder in Senkgruben<br />
bzw. Miettoiletten gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
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12.3.5 Schutzgut Wasser<br />
Wasserwirtschaft (Oberflächenwasser)<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Von der Summerauerbahn werden einige Bäche und kleinere Flüsse (z.B. Gusen) gequert.<br />
Vor allem Gusen und Feldaist führen relativ wenig Wasser, neigen aber zu Spitzenhochwässern.<br />
Die Gewässergüte der großen Bäche liegt bei Güteklasse II, wobei<br />
Gusen und Feldaist zeitweilig zu den am stärksten belasteten Gewässern Oberösterreichs<br />
zählten. Die Gewässergüte ist grundsätzlich in Verbesserung begriffen.<br />
Einige der Querungsbauwerke haben im Hochwasserfall zu wenig Freibord (Abstand<br />
zwischen dem Wasserspiegel und der höher liegenden Unterkante des Bauwerks. Berücksichtigt<br />
werden dabei Reserven für Wind- und Eisaufstau, für Wellen sowie ein<br />
Sicherheitszuschlag). Nach Umbau der Bahnanlage ist an allen Durchlässen ein Freibord<br />
von 1m gewährleistet.<br />
Sämtliche Bahnwässer, die künftig in ein Oberflächengewässer oder einen Kanal eingeleitet<br />
werden, passieren zuvor einen Rückhalteraum mit Absperrmöglichkeit. Durch die<br />
gedrosselte Abgabe kommt es zu einer Entlastung des Gewässers, vor allem bei längeren<br />
starken Regenfällen.<br />
Durch den Umbau der Bahnentwässerung nach dem Stand der Technik, ist das Risiko,<br />
dass wassergefährdende Stoffe in Oberflächenwässer gelangen, deutlich reduziert (vor<br />
allem durch den Rückhalteraum und die Absperrmöglichkeit). Dies da bislang sämtliche<br />
Wässer aus den Gleisen und von der Bahnböschung flächig versickert sind und nun gezielt<br />
gesammelt und durch Gewässerschutzanlagen eingeleitet werden.<br />
Grundwasser<br />
Neben betrieblichen Trink- und Nutzwasserversorgungsanlagen sind im Umfeld der<br />
Bahntrasse auch Fassungsanlagen der Gemeindewasserversorgung anzutreffen. Die<br />
Bahn verläuft mehrmals im Nahbereich von Wasserschutz und -schongebieten oder<br />
durchquert diese.<br />
Da das Vorhaben meist in Dammlage errichtet wird und Fundamente nur punktuell und<br />
sehr kleinräumig das Grundwasser berühren sind die Auswirkungen auf die Nutzbarkeit<br />
des Grundwassers gering. Wenige Trinkwasserbrunnen müssen abgelöst werden, bzw.<br />
werden Wasserversorgungen ersetzt. Grundwasserabsenkungen in der Bauphase (z.B.<br />
um das Fundament für eine Brücke im Trockenen zu legen) haben auf Grund ihrer nur<br />
kleinräumigen Ausdehnung vom ca. 50m rund um die Fundamentbaustelle keine bedeutenden<br />
Auswirkungen und betreffen auch nur einen kurzen Zeitraum.<br />
Durch den Umbau der Bahnentwässerung nach dem Stand der Technik ist das Risiko,<br />
dass wassergefährdende Stoffe in das Grundwasser gelangen, deutlich reduziert.<br />
Grundwasserchemie<br />
Zur Bestandsbeschreibung wurden zahlreiche Messstellen für das Grundwasser errichtet.<br />
Im Bereich Linz und auch in St.Georgen wurden in einzelnen Bereichen relevante<br />
Belastungen in der ungesättigten Zone (Bereich über dem dauerhaft wasserführenden<br />
Grundwasserkörper) angetroffen.<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Im Bereich der geplanten Überführung bei Pulgarn liegt die Konzentration von Chlorid<br />
(Bestandteil von Salz) im Grundwasser deutlich unterhalb der Schwellenwerte der Qualitätsverordnung<br />
für die Chemie des Grundwassers. Die künftige Einleitung von salzhaltigem<br />
Straßenwasser durch einen Bodenfilter gefährdet somit das Grundwasser nicht,<br />
wenngleich die stoffliche Belastung im Bestand über den Schwellenwerten der ÖNORM<br />
2088 liegt. Da die Wässer durch eine Humuspassage laufen, welche die Choridfracht<br />
der Wässer reduziert, können erheblichen Umweltauswirkungen auf die Grundwasserqualität<br />
vermieden werden.<br />
Um den Eintrag von verunreinigenden Stoffen in das Grundwasser zu verhindern, sind<br />
eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Unter anderem werden grundwassergefährdende<br />
Stoffe ausschließlich auf entsprechenden Flächen bearbeitet und gelagert. Abwässer<br />
der Baustelle werden entsprechend ihrer Verunreinigung vorschriftsmäßig gelagert<br />
und entsorgt. Es erfolgen regelmäßige Prüfungen der Baumaschinen auf die Zuverlässigkeit<br />
der Dichtheit von Hydrauliksystemen. Weiters werden Ölbindemittel zur Eindämmung<br />
von Unfällen mit Ölaustritt ständig bereitgehalten.<br />
Es wird regelmäßig kontrolliert, ob alle Entwässerungsanlagen funktionsfähig sind. Darüber<br />
hinaus finden regelmäßige Kontrollen der Grundwasserchemie während und nach<br />
Fertigstellung der Bahnanlage statt.<br />
12.3.6 Schutzgut Klima und Luft<br />
Luft<br />
Im Beurteilungsraum sind ein Großteil des Stadtgebiets von Linz sowie die Gemeinde<br />
Steyregg als belastete Gebiete Luft ausgewiesen (Linz PM10 und NO2 / Steyregg PM10).<br />
In diesen beiden Bereichen kommt es in gewissen Zeitabschnitten zu Überschreitungen<br />
von Grenzwerten. Der übrige Untersuchungsbereich weist eine ländliche, geringe Vorbelastung<br />
auf.<br />
In der Betriebsphase werden durch die höheren Zugzahlen und die stärkere Nutzung<br />
der Park and Ride-Anlagen Luftschadstoffe freigesetzt. Die durch das Vorhaben ausgelöste<br />
Zunahme gegenüber der derzeitigen Feinstaubkonzentration (PM10) beträgt weniger<br />
als 3% des Grenzwertes. Solche geringfügigen Zunahmen können in Gebieten, die<br />
bereits vorbelastet sind (vor allem durch Straßen und Industrie) gesundheitlich toleriert<br />
werden und werden als nicht relevant betrachtet. In Bereichen, die nicht oder deutlich<br />
weniger vorbelastet sind als Linz und Steyregg, ist auch mehr als 3% Zunahme zulässig.<br />
Diese nicht relevante Zunahme von Feinstaub (PM10) im Nahbereich der Bahn besteht<br />
zudem zu mehr als 90% aus dem Abrieb des Schienenverkehrs (Stahlgleise und Stahlräder).<br />
Der Rest setzt aus den zusätzlichen PKW-Fahrten (Park and Ride-Verkehr) und<br />
einem sehr geringen Anteil dieselbetriebener Züge zusammen.<br />
Bei allen anderen Luftschadstoffen, darunter auch NO2, kommt es zu keinen relevanten<br />
Zunahmen.<br />
Durch den Einsatz von dieselbetriebenen Baufahrzeugen kommt es in der Bauphase zu<br />
einer vorübergehenden Zunahme von Stickoxiden und Feinstaub. Die Werte liegen je-<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
doch unter den Grenzwerten oder die Zunahme beträgt weniger als 3% des Grenzwertes<br />
und ist somit nicht relevant.<br />
Die Zunahme von Feinstaub-Emissionen aus der Baustelle stammt darüber hinaus nur<br />
zu einem sehr geringen Anteil (ca. 15%) aus den Verbrennungsmotoren der Baumaschinen,<br />
welche gängige Standards für emissionsarme Baumaschinen erfüllen müssen.<br />
Der größte Teil des Feinstaubes der Bauphase sind fein zerriebene Steine, Sand und<br />
Erdpartikel, die durch die Baustellenaktivitäten entstehen und vom Wind verweht werden.<br />
Um diesen Effekt zu vermindern, ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen.<br />
Unter anderem werden staubige Flächen und Fahrbahnen sowie Arbeitsprozesse, bei<br />
denen Staub entsteht, ausreichend befeuchtet. Alle Baustraßen außerhalb des Baustellenbereiches<br />
werden befestigt (Asphalt) und es darf nicht schneller als 20 km/h gefahren<br />
werden. Die Maschinen müssen mit speziellem Gerätebenzin betrieben werden.<br />
Den vorübergehenden (Bauphase) und dauerhaften (Betriebsphase) zusätzlichen Belastungen<br />
der Stadt Linz und der Gemeinde Steyregg steht eine langfristige Entlastung gegenüber.<br />
Die gesundheitlich gefährlichen Emissionen aus dem stetig wachsenden Straßenverkehr<br />
(Stickstoffoxide und Feinstaub aus Dieselruß und der stärker gesundheitsgefährdende<br />
Feinstaub aus Reifenabrieb) können durch eine verbesserte Bahnverbindung<br />
gesenkt werden, da es attraktiv ist vom Auto umzusteigen. Die Feinstäube, die durch die<br />
Bahn verursacht werden, haben wenig gesundheitliche Bedenken, da nur ein sehr geringer<br />
Anteil aus den Autofahrten zum und vom Bahnhof stammen.<br />
Klima<br />
Die lokalen, für den oberösterreichischen Zentralraum typischen klimatischen Verhältnisse<br />
sind wenig sensibel gegenüber Änderung von Temperatur und Feuchte. Eine Änderung<br />
der Windverhältnisse hingegen ist im Klima des Vorhabensgebiets von mäßiger<br />
Sensibilität einzustufen.<br />
Die klimatischen Verhältnisse werden durch die wenige zusätzliche Versiegelung nicht<br />
beeinflusst. Auch die zusätzlichen Lärmschutzwände haben auf Grund Ihrer Höhe (Niedriger<br />
als die davon geschützten Siedlungsgebäude) keine Auswirkungen auf die Windverhältnisse.<br />
Auch die Bauphase kann auf Grund der kurzen Dauer keine Auswirkungen<br />
erzeugen (hier sind nur Aktivitäten von mindestens 30 Jahre Dauer bedeutend).<br />
Insgesamt sind die Dimensionen des Vorhabens um einige Stufen zu gering, um auf die<br />
lokalen und regionalen klimatischen Verhältnisse einen nennenswerten Einfluss auszuüben.<br />
Da die ausgebaute Bahn allerdings geeignet ist, Straßenverkehr auf die Schiene<br />
zu ziehen, kann das überregionale bis globale Klima von CO2-Einsparungen profitieren.<br />
12.3.7 Schutzgut Landschaft<br />
Landschafts- und Ortsbild<br />
Das Landschafts- bzw. Ortsbild gestaltet sich im Vorhabensgebiet sehr unterschiedlich.<br />
Ursprüngliche, dünn besiedelte Landschaften (Gusenschlucht, Feldaisttal) stehen industriell<br />
geprägten Räumen (Stadtraum Linz) und dichter besiedelten Kulturlandschaften<br />
(zwischen Steyregg und St. Georgen) gegenüber.<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Bestandsausbau handelt, sind die Auswirkungen<br />
auf das Landschaftsbild generell von geringerer Größenordnung als bei einer<br />
Neuerrichtung.<br />
Für das Landschaftsbild wichtige weithin sichtbare Gehölze, bzw. Waldrandstrukturen<br />
gehen im Bereich der vom Bestand abweichenden Linienführung verloren. Das Straßenüberführungsbauwerk<br />
in Pulgarn wird in der offenen Landschaft zwischen Steyregg<br />
und Luftenberg weiträumig sichtbar und ist als Fremdkörper einzustufen. Vormals bestehende<br />
zuammenhängende Freiräume und Sichtbeziehungen im Raum werden dadurch<br />
in ihrer Durchgängigkeit beeinträchtigt. Die Errichtung von Lärmschutzwänden im Zuge<br />
des Vorhabens in der offenen Landschaft, als auch innerorts sind als Fremdkörper einzustufen<br />
und beeinträchtigen Sichtbeziehungen im Raum.<br />
Zum Ausgleich gennanter Beeinträchtigungen wird mittels einer angepassten Bepflanzung<br />
von Maßnahmenflächen (insbesondere im Nahbereich des Straßenüberführungsbauwerks<br />
Pulgarn) eine Einbindung des Bauwerks in die Landschaft vorgenommen.<br />
Standortgerechte Gehölzstrukturen reduzieren die weithin wahrnehmbare Sichtbarkeit<br />
des Straßenbauwerks. Über die Gestaltung der Bahnböschung wird entlang des gesamten<br />
Vorhabens eine Einbindung in das Landschafts- bzw. Ortsbild erzielt. Eine verdichtete<br />
Bepflanzung auf der Böschung lässt Lärmschutzwände als Fremdkörper weniger<br />
deutlich in Erscheinung treten.<br />
12.3.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
Kulturgüter<br />
Sowohl im Bestand als auch in der Bau- und Betriebsphase des Vorhabens liegen keine<br />
Kulturgüter im Einflussbereich der Bahn. Es werden weder Kulturgüter (Denkmalgeschützte<br />
Bauwerke, Archäologische Fundstätten, etc.) durch den Bahnausbau beansprucht,<br />
noch durch Erschütterungen beeinträchtigt. Es sind keine Maßnahmen für diesen<br />
Fachbereich erforderlich.<br />
Sachgüter<br />
Im Zuge der Herstellung der Bahnanlage werden einige Sachgüter (z.B. Gebäude, Kanal-<br />
und Wasserleitungen, Straßen, Unterführungen, etc.) beansprucht und müssen abgetragen<br />
werden oder sind zeitweilig nicht benutzbar.<br />
Alle durch die Bahn beanspruchten Sachgüter werden im Rahmen des Vorhabens wieder<br />
hergestellt. Für abzutragende Gebäude wird Schadenersatz geleistet. Kurz- bis mittelfristig<br />
unterbrochene Verkehrswege (z.B. während Bauarbeiten gesperrte Unterführungen)<br />
werden durch entsprechende möglichst kurze Umleitungen aufrechterhalten.<br />
12.3.9 Projektübergreifende Auswirkungen und Wirkfaktoren<br />
Schalltechnik<br />
Der Schienenverkehr ist bereits im Bestand eine der wesentlichen Lärmquellen im<br />
Untersuchungsraum, vor allem während der Nacht. Der Grenzwert gemäß der Schienenverkehrslärmimmissionsschutzverordnung<br />
wird im Nahbereich der Eisenbahn im Be-<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
stand überschritten. Die Immissionen aus dem Straßenverkehr sind im Stadtgebiet von<br />
Linz und entlang der B3 ebenfalls von wesentlicher Bedeutung.<br />
In der Bauphase ergibt sich in manchen Bereichen Lärm durch Bautätigkeiten, der teilweise<br />
deutlich über den Zielwerten der humanmedizinischen Beurteilung liegt. Daher<br />
wird die Bautätigkeit im Regelfall auf den Tageszeitraum beschränkt. Ausnahmen sind<br />
lediglich Arbeiten, die aus Gründen des Bahnbetriebs in der Nacht oder an Wochenenden<br />
stattfinden müssen. Diese sind jedoch wenig lärmintensiv. Lärmintensive Arbeiten<br />
werden grundsätzlich am Tag durchgeführt und sind so angelegt, dass sie nie länger als<br />
30 durchgehende Tage dauern.<br />
In der Betriebsphase ergeben sich durch die erhöhten Zugzahlen deutliche Pegelzunahmen<br />
um ca. 5 dB in der Nacht. Überall wo Pegelüberschreitungen vorkommen werden<br />
Lärmschutzwände errichtet, bzw. und Lärmschutzfenster eingebaut. Der zusätzliche<br />
Park and Ride-Verkehr führt an wenigen Gebäuden zu zusätzlichem Lärm. Auch hier<br />
werden Schallschutzfenster zum Schutz der Wohnobjekte vorgesehen.<br />
Erschütterungstechnik<br />
Auf Grund der geologischen Eigenschaften des Untergrundes breiten sich im Raum Linz<br />
Erschütterungen sehr gut, im restlichen Bereich des Vorhabens leicht überdurchschnittlich<br />
aus. Auf Basis dessen sowie der Gebäudeeigenschaften hinsichtlich deren Verhalten<br />
bei Erschütterungen wurde für den zukünftigen Zugsverkehr ein weitestgehend guter<br />
Erschütterungsschutz an allen Gebäuden im Nahbereich der Bahn ermittelt.<br />
Lediglich im Bereich der Zamenhofstraße in Linz ist auf Grund dessen, dass das zweite<br />
Gleis nahe an ein Gebäude rückt, für die Betriebsphase eine Maßnahme zum Erschütterungsschutz<br />
erforderlich. Hier wird unter dem Gleis eine so genannte Unterschottermatte<br />
eingebaut, welche die Erschütterungen durch Züge dämpft.<br />
In der Bauphase ist aus heutiger Sicht kein Schadenspotential erkennbar. Lediglich in<br />
manchen Bereichen mit einem Untergrund, der Erschütterungen gut überträgt, sind bei<br />
Bauarbeiten mit starken Erschütterungen Kontrollmessungen vorgesehen.<br />
Beleuchtung und Beschattung<br />
Die Beschattungssituation der Wohngebäude entlang der Bahntrasse entsteht hauptsächlich<br />
durch benachbarte Häuser und das umliegende Gelände (z.B. Luftenberg).<br />
Hinsichtlich der Beschattung sind nur neue Lärmschutzwände des Vorhabens relevant.<br />
Die gesetzlichen Anforderungen an die Mindest-Belichtung der Gebäude werden auch<br />
im Nahbereich der Lärmschutzwände voll erfüllt.<br />
Die meisten Bahnhöfe liegen tiefer als das umliegende Gelände am Rand der jeweiligen<br />
Ortschaften und Ortskeren. Daher ist die Beleuchtung der Bahnhöfe im Vergleich zur<br />
allgemeinen Aufhellung des Himmels über der Region vernachlässigbar. Beleuchtungskörper<br />
zur Beleuchtung der Baustellen und in weiterer Folge der Bahnhöfe erfüllen alle<br />
Anforderungen und haben somit keine Störwirkung.<br />
EMF/EMV<br />
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Zur Beurteilung der magnetischen und elektrischen Felder im Bereich der Bahnanlage<br />
wurden Querprofile zur Untersuchung so gewählt, dass alle wesentlichen Gebäude und<br />
Objekte erfasst sind. Die Grenzwerte der relevanten Vornorm ÖVE/ÖNNORM E 8850<br />
werden für elektrische und magnetische Felder im Bestand an allen relevanten Querprofilen<br />
eingehalten und zumeist deutlich unterschritten. Dies gilt auch in der Betriebsphase<br />
des ausgebauten Vorhabens für sämtliche Gebäude, Objekte und allgemein zugängliche<br />
Bereiche.<br />
Zum Schutz der ArbeitnehmerInnen in der Bauphase und in nicht allgemein zugänglichen<br />
Bereichen werden geeignete Maßnahmen zum Schutze getroffen (z.B. Einhaltung<br />
von Mindestabständen zu elektrischen Anlagen, Unterweisung, Kennzeichnung und Absperrung).<br />
Als ein wesentlicher Bestandteil des eisenbahntechnischen Projektes sind<br />
zusätzliche Minderungsmaßnahmen geplant, um die in der Norm geforderte „umsichtigen<br />
Vermeidung“ zu gewährleisten.<br />
12.4 Schlussfolgerungen<br />
In allen Fachgebieten werden durchwegs nicht relevante bis geringfügige Belastungen<br />
durch das Vorhaben erwartet. Zum Teil sind auch Verbesserungen durch positive Wirkungen<br />
des Ausbaus gegeben.<br />
Beurteilung Belastung / Entlastung<br />
Schutzgut Fachbereich<br />
Bauphase Betriebsphase<br />
Mensch (Nutzungen) Raumplanung (Siedlungsraum) nicht relevant geringfügig<br />
Raumplanung (Wirtschaftsraum) positiv bis nicht relevant positiv<br />
Landwirtschaft geringfügig geringfügig<br />
Forstwirtschaft geringfügig geringfügig<br />
Jagdwirtschaft geringfügig geringfügig<br />
Fischereiwirtschaft geringfügig geringfügig<br />
Freizeit und Erholung geringfügig geringfügig<br />
Mensch (Gesundheit) Humanmedizin vertretbar geringfügig<br />
Tiere, Planzen und<br />
deren Lebensräume<br />
Tiere geringfügig geringfügig<br />
Pflanzen geringfügig geringfügig<br />
Gewässerökologie geringfügig geringfügig<br />
Boden Bodenqualität geringfügig geringfügig<br />
Bodenchemie nicht relevant bis geringfügig positiv<br />
Abfallwirtschaft nicht relevant bis geringfügig geringfügig<br />
Wasser Oberflächenwasser nicht relevant positiv bis nicht relevant<br />
Klima und Luft<br />
Grundwasser geringfügig geringfügig<br />
Grundwasserchemie nicht relevant positiv bis nicht relevant<br />
Luft vertretbar geringfügig<br />
Klima keine keine<br />
Landschaft<br />
Landschafts- und Ortsbild geringfügig geringfügig<br />
Sach- und Kulturgüter Kulturgüter keine keine<br />
Projektübergreifende<br />
Auswirkungen<br />
Sachgüter geringfügig geringfügig<br />
Schalltechnik vertretbar vertretbar<br />
Erschütterungstechnik nicht relevant nicht relevant<br />
Beleuchtung und Beschattung nicht relevant nicht relevant<br />
EMF/EMV nicht relevant nicht relevant<br />
Tabelle 40: Beurteilung Sektorale Umweltverträglichkeit<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 175<br />
Einlage 16/01
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<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
Dies ergibt sich einerseits aus dem naturgemäß geringen Eingriff eines Bestandsausbaus<br />
gegenüber einem Neubau. Andererseits können in vielen Fachbereichen Maßnahmen<br />
gesetzt werden, die Eingriffe mindern oder ausgleichen können. In einigen ökologischen<br />
Bereichen können durch diese Maßnahmen sogar Verbesserungen von Lebensräumen<br />
erreicht werden.<br />
Die sich durch die Baustellen und auch die höheren Zugzahlen verstärkenden Auswirkungen<br />
in den Fachbereichen Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin können durch<br />
eine Vielzahl von Maßnahmen auf einem vertretbaren Ausmaß gehalten werden.<br />
Vor allem die mittel- bis langfristig erwartbare Verlagerung von Straßenverkehr auf die<br />
Schiene führt zu Verbesserung für viele Umweltfaktoren. Der Ausbau der Bahnlinie greift<br />
somit kurz- bis mittelfristig in unterschiedlichem Umfang in die Umwelt ein. Jedoch können<br />
diese Eingriffe mittel- bis langfristig zu Verbesserungen der Umweltsituation führen.<br />
Einige positive Effekte auf die Umwelt können auch unmittelbar mit der Umsetzung des<br />
Ausbaus erreicht werden. Unter anderem können mit der neuen Bahnanlage Grundwasser<br />
und Oberflächengewässer besser vor austretenden Chemikalien geschützt als bisher.<br />
Auch werden mancherorts belastete Böden durch die Umbaumaßnahme ausgetauscht<br />
und sachgerecht deponiert.<br />
Nicht zuletzt kann durch die Bahn ein positiver wirtschaftlicher Effekt für die Region und<br />
die Gemeinden erzielt werden. Auch die Pendler aus dem östlichen Mühlviertel erhalten<br />
ein nach dem Ausbau attraktiveres alternatives Verkehrsmittel in die Landeshauptstadt.<br />
Über alle Fachbereiche gesamt gesehen und unter Berücksichtigung aller Auswirkungen<br />
und Maßnahmen kann das Vorhaben in der Bau- und Betriebsphase als umweltverträglich<br />
eingestuft werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 176<br />
Einlage 16/01
13 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS<br />
Altenburger/Berger (2010): UVP-G², LexisNexis<br />
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
ASFINAG BMG (2010): ASFINAG Leitfaden, Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung<br />
(UVE-<strong>Bericht</strong>)<br />
Technische Anleitung zur Anwendung des Schwellenwertkonzeptes in Verfahren nach<br />
dem UVP-G<br />
Sämtliche Fachgutachten zur gegenständlichen UVE<br />
Die Quellen und Literaturangaben der zugrundeliegenden Fachgutachten können dem<br />
jeweiligen Literaturkapitel des Gutachtens entnommen werden.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 177<br />
Einlage 16/01
ÖBB-Strecke 221 - Linz Hbf. bis Summerau<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> UVE<br />
14 ANHANG - STRUKTUR DER UVE (EINLAGENVERZEICHNIS)<br />
Nachfolgend wird die Struktur der UVE und der dazugehörigen Fachgutachten dargestellt.<br />
Ersichtlich in den Listen sind die pro Fachbereich erstellten Einlagen. Weiters ist<br />
den Listen entnehmen, in welchen Mappen innerhalb der beiden UVE-Boxen die jeweiligen<br />
Unterlagen zu finden sind.<br />
Bernard Ingenieure ZT-GmbH Seite 178<br />
Einlage 16/01
Ersteller: BERNARD Ingenieure<br />
Stand: 31.03.2011<br />
Box<br />
BOX UVPG 1<br />
Mappe<br />
Mappe 1<br />
Mappe 2<br />
M 3<br />
M 4<br />
Mappe 5<br />
Mappe 6<br />
Mappe 7<br />
Mappe 8<br />
Band<br />
Einlagezahl<br />
(entspricht der<br />
Ordnungsnummer<br />
gemäß<br />
EBEV)<br />
Selektiver zweigleisiger Ausbau Linz-Summerau und Bahnhofsumbauten<br />
GESAMTEINLAGENVERZEICHNIS Teil K - UVE<br />
Inhalt Plannummer Maßstab Größe [mm] Rev. Datum<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
16/ 01 <strong>Zusammenfassung</strong> - <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0001 - 184 A4 - 31.03.2011<br />
FACHBEITRAG VERKEHRSUNTERSUCHUNG<br />
17/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0002 - 121 A4 - 14.03.2011<br />
FACHBEITRAG SCHALLTECHNIK<br />
18/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSLT-00-0001 - 131 A4 - 14.03.2011<br />
18/ 02 Übersicht Blattschnitte LISU-UV-LSLT-02-0001 - 29 A3&A4 - 04.03.2011<br />
18/ 03 Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen LISU-UV-LSLT-02-0002 1:10.000 18 A3&A4 - 14.03.2011<br />
18/ 04 Objektschutzplan LISU-UV-LSLT-02-0003 1:2.500 86 A3&A4 - 04.03.2011<br />
FACHBEITRAG SCHALLTECHNIK<br />
18/ 05 Rasterlärmkarten LISU-UV-LSLT-02-0004 1:5.000 164 A3&A4 - 14.03.2011<br />
FACHBEITRAG SCHALLTECHNIK<br />
18/ 06 Anhänge Schalltechnik - -<br />
06.1.1 Anhang Betrieb Teil 1 LISU-UV-LSLT-00-0002 - 267 A3&A4 - 14.03.2011<br />
FACHBEITRAG SCHALLTECHNIK<br />
18/ 06 Anhänge Schalltechnik - -<br />
06.1.2 Anhang Betrieb Teil 2 LISU-UV-LSLT-00-0004 - 100 A3&A4 - 14.03.2011<br />
06.2 Anhang Bau LISU-UV-LSLT-00-0003 - 145 A3&A4 - 04.03.2011<br />
FACHBEITRAG ERSCHÜTTERUNGSTECHNIK<br />
19/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0003 - 195 A4 - 29.03.2011<br />
19/ 02 Beilagen Erschütterungstechnik<br />
02.1 Baudynamische Dokumentation Teil 1 LISU-UV-LSAL-00-0022 - 177 A4 - 29.03.2011<br />
02.2 Baudynamische Dokumentation Teil 2 LISU-UV-LSAL-00-0023 - 156 A4 - 29.03.2011<br />
02.3 Baudynamische Dokumentation Teil 3 LISU-UV-LSAL-00-0024 170 A4 - 29.03.2011<br />
19/ 03 <strong>Bericht</strong> Erschütterungsschutz vor Blindgängerdetonationen LISU-UV-LSAL-00-0025 - 43 A4 - 29.03.2011<br />
FACHBEITRAG EMF/EMV<br />
20/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0004 - 419 A4 - 28.03.2011<br />
20/ 02 <strong>Bericht</strong> - Rohrleitungsbeeinflussung LISU-UV-LSAL-00-0028 - 22 A4 - 28.03.2011<br />
FACHBEITRAG KLIMA<br />
21/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0005 - 86 A4 - 29.03.2011<br />
FACHBEITRAG BESCHATTUNG UND BELEUCHTUNG<br />
22/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0006 - 67 A4 - 29.03.2011<br />
FACHBEITRAG LUFTSCHADSTOFFE<br />
23/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0007 - 256 A4 - 14.03.2011<br />
23/ 02 Anhang Betrieb LISU-UV-LSAL-00-0008 - 48 A3&A4 - 04.03.2011<br />
23/ 03 Anhang Bau LISU-UV-LSAL-00-0009 - 86 A3&A4 - 04.03.2011<br />
Teil K UVE Seite 1/6
Ersteller: BERNARD Ingenieure<br />
Stand: 31.03.2011<br />
Box<br />
BOX UVPG 2<br />
Mappe<br />
Mappe 10 Mappe 9<br />
Mappe 11<br />
Band<br />
Einlagezahl<br />
(entspricht der<br />
Ordnungsnummer<br />
gemäß<br />
EBEV)<br />
Selektiver zweigleisiger Ausbau Linz-Summerau und Bahnhofsumbauten<br />
GESAMTEINLAGENVERZEICHNIS Teil K - UVE<br />
Inhalt Plannummer Maßstab Größe [mm] Rev. Datum<br />
FACHBEITRAG HUMANMEDIZIN<br />
24/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0010 - 60 A4 - 31.03.2011<br />
FACHBEITRAG RAUMPLANUNG UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG<br />
25/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0011 - 128 A4 - 31.03.2011<br />
25/ 02 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungspläne - -<br />
02.1 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0001 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0001 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0002 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.4 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 4<br />
FACHBEITRAG LANDWIRTSCHAFT UND BODEN<br />
LISU-UV-GSAL-02-0003 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
26/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0012 - 110 A4 - 31.03.2011<br />
26/ 02 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungspläne - -<br />
02.1 Bestands- und Bewertungsplan, Auswirkungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0003 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Bestands- und Bewertungsplan, Auswirkungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0007 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Bestands- und Bewertungsplan, Auswirkungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0008 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.4 Bestands- und Bewertungsplan, Auswirkungsplan - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0009 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
FACHBEITRAG FORSTWIRTSCHAFT<br />
27/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0013 - 162 A4 - 31.03.2011<br />
27/ 02 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungspläne - -<br />
02.1 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0005 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0013 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0014 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.4 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0015 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
FACHBEITRAG JAGDWIRTSCHAFT<br />
28/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0014 - 82 A4 - 31.03.2011<br />
28/ 02 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungspläne - -<br />
02.1 Bestands- und Bewertungsplan, Auswirkungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0007 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Bestands- und Bewertungsplan, Auswirkungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0019 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Bestands- und Bewertungsplan, Auswirkungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0020 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.4 Bestands- und Bewertungsplan, Auswirkungsplan - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0021 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
Teil K UVE Seite 2/6
Ersteller: BERNARD Ingenieure<br />
Stand: 31.03.2011<br />
Box<br />
BOX UVPG 2<br />
Mappe<br />
Mappe 12 Mappe 11<br />
Band<br />
Einlagezahl<br />
(entspricht der<br />
Ordnungsnummer<br />
gemäß<br />
EBEV)<br />
Selektiver zweigleisiger Ausbau Linz-Summerau und Bahnhofsumbauten<br />
GESAMTEINLAGENVERZEICHNIS Teil K - UVE<br />
Inhalt Plannummer Maßstab Größe [mm] Rev. Datum<br />
FACHBEITRAG WASSERWIRTSCHAFT<br />
29/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSWB-00-0001 - 84 A4 - 31.03.2011<br />
29/ 02 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungspläne - Linz-St. Georgen - -<br />
02.1 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGWB-02-0001 1:2.000 1050 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 2 LISU-UV-LGWB-02-0002 1:2.000 1680 x 297 - 31.03.2011<br />
02.3 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 3 LISU-UV-LGWB-02-0003 1:2.000 1890 x 294 - 31.03.2011<br />
02.4 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 4 LISU-UV-LGWB-02-0004 1:2.000 1470 x 297 - 31.03.2011<br />
02.5 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 5 LISU-UV-LGWB-02-0005 1:2.000 1260 x 594 - 31.03.2011<br />
02.6 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 6 LISU-UV-LGWB-02-0006 1:2.000 1260 x 594 - 31.03.2011<br />
29/ 03 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungspläne - Bahnhofsumbauten - -<br />
03.1 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Bf. Lungitz LISU-UV-LUWB-02-0001 1:2.000 1260 x 452 - 31.03.2011<br />
03.2 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Bf. Gaisbach/Wartberg LISU-UV-GWWB-02-0001 1:2.000 1260 x 452 - 31.03.2011<br />
03.3 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Bf. Kefermarkt LISU-UV-KEWB-02-0001 1:2.000 1094 x 297 - 31.03.2011<br />
03.4 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Bf. Freistadt LISU-UV-FRWB-02-0001 1:2.000 843 x 297 - 31.03.2011<br />
03.5 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Bf. Summerau LISU-UV-SUWB-02-0001 1:2.000 752 x 297 - 31.03.2011<br />
FACHBEITRAG GEWÄSSERÖKOLOGIE UND FISCHEREIWIRTSCHAFT<br />
30/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0015 - 195 A4 - 31.03.2011<br />
30/ 02 Bestands- und Bewertungspläne - -<br />
02.1 Bestands- und Bewertungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0009 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
02.2 Bestands- und Bewertungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0025 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
02.3 Bestands- und Bewertungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0026 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
02.4 Bestands- und Bewertungsplan - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0027 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
30/ 03 Auswirkungspläne - -<br />
03.1 Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0010 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
03.2 Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0028 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
03.3 Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0029 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
03.4 Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0030 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
03.5 Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0018 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
03.6 Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0052 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
03.7 Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0053 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
03.8 Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0054 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
Teil K UVE Seite 3/6
Ersteller: BERNARD Ingenieure<br />
Stand: 31.03.2011<br />
Box<br />
BOX UVPG 2<br />
Mappe<br />
Mappe 13<br />
Mappe 14<br />
Band<br />
Einlagezahl<br />
(entspricht der<br />
Ordnungsnummer<br />
gemäß<br />
EBEV)<br />
Selektiver zweigleisiger Ausbau Linz-Summerau und Bahnhofsumbauten<br />
GESAMTEINLAGENVERZEICHNIS Teil K - UVE<br />
Inhalt Plannummer Maßstab Größe [mm] Rev. Datum<br />
FACHBEITRAG TIERE, PFLANZEN UND DEREN LEBENSRÄUME<br />
31/ 01 Pflanzen - <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0016 - 290 A4 - 31.03.2011<br />
31/ 02 Pflanzen - Bestands- und Bewertungspläne - -<br />
02.1 Pflanzen - Bestands- und Bewertungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0011 1:10.000 1890 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Pflanzen - Bestands- und Bewertungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0031 1:10.000 1890 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Pflanzen - Bestands- und Bewertungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0032 1:10.000 1890 x 594 - 31.03.2011<br />
02.4 Pflanzen - Bestands- und Bewertungsplan - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0033 1:10.000 1890 x 594 - 31.03.2011<br />
31/ 03 Pflanzen - Auswirkungspläne - -<br />
03.1 Pflanzen - Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0012 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
03.2 Pflanzen - Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0034 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
03.3 Pflanzen - Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0035 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
03.4 Pflanzen - Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0036 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
03.5 Pflanzen - Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0008 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
03.6 Pflanzen - Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0022 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
03.7 Pflanzen - Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0023 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
03.8 Pflanzen - Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0024 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
31/ 04 Tiere - <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0017 - 412 A4 - 31.03.2011<br />
31/ 05 Tiere - Bestands- und Bewertungspläne - -<br />
05.1 Tiere - Bestands- und Bewertungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0013 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
05.2 Tiere - Bestands- und Bewertungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0037 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
05.3 Tiere - Bestands- und Bewertungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0038 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
05.4 Tiere - Bestands- und Bewertungsplan - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0039 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
31/ 06 Tiere - Auswirkungspläne - -<br />
06.1 Tiere - Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0014 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
06.2 Tiere - Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0040 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
06.3 Tiere - Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0041 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
06.4 Tiere - Auswirkungsplan - Bauphase - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0042 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
06.5 Tiere - Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0020 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
06.6 Tiere - Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0058 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
06.7 Tiere - Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0059 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
06.8 Tiere - Auswirkungsplan - Betriebsphase - Teil 4 LISU-UV-GSAL-02-0060 1:10.000 1680 x 594 - 14.02.2011<br />
Teil K UVE Seite 4/6
Ersteller: BERNARD Ingenieure<br />
Stand: 31.03.2011<br />
Box<br />
BOX UVPG 2<br />
Mappe<br />
Mappe 15<br />
Mappe 16<br />
Band<br />
Einlagezahl<br />
(entspricht der<br />
Ordnungsnummer<br />
gemäß<br />
EBEV)<br />
Selektiver zweigleisiger Ausbau Linz-Summerau und Bahnhofsumbauten<br />
GESAMTEINLAGENVERZEICHNIS Teil K - UVE<br />
Inhalt Plannummer Maßstab Größe [mm] Rev. Datum<br />
32/ 01<br />
GEOLOGIE UND GRUNDWASSER<br />
<strong>Bericht</strong> Geologie und Grundwasser LISU-UV-LSGG-00-0001 - 102 A4 - 31.03.2011<br />
32/ 02 Hydrogeologischer Lagepläne - Linz-St.Georgen - -<br />
02.1 Hydrogeologischer Lageplan - Teil 1 LISU-UV-LGGG-02-0001 1:2.000 1649 x 892 - 31.03.2011<br />
02.2 Hydrogeologischer Lageplan - Teil 2 LISU-UV-LGGG-02-0002 1:2.000 1470 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Hydrogeologischer Lageplan - Teil 3 LISU-UV-LGGG-02-0003 1:2.000 1260 x 667 - 31.03.2011<br />
02.4 Hydrogeologischer Lageplan - Teil 4 LISU-UV-LGGG-02-0004 1:2.000 1050 x 667 - 31.03.2011<br />
02.5 Hydrogeologischer Lageplan - Teil 5 LISU-UV-LGGG-02-0005 1:2.000 1260 x 520 - 31.03.2011<br />
02.6 Hydrogeologischer Lageplan - Teil 6 LISU-UV-LGGG-02-0006 1:2.000 1348 x 594 - 31.03.2011<br />
02.7 Hydrogeologischer Lageplan - Teil 7 LISU-UV-LGGG-02-0007 1:2.000 1348 x 594 - 31.03.2011<br />
32/ 03 Hydrogeologischer Lagepläne - Bahnhofsumbauten - -<br />
03.1 Hydrogeologischer Lageplan - Bf. Lungitz LISU-UV-LUGG-02-0001 1:2.000 1146 x 563 - 31.03.2011<br />
03.2 Hydrogeologischer Lageplan - Bf. Gaisbach/Wartberg LISU-UV-GWGG-02-0001 1:2.000 1164 x 388 - 31.03.2011<br />
03.3 Hydrogeologischer Lageplan - Bf. Kefermarkt LISU-UV-KEGG-02-0001 1:2.000 1441 x 405 - 31.03.2011<br />
03.4 Hydrogeologischer Lageplan - Bf. Freistadt LISU-UV-FRGG-02-0001 1:2.000 1164 x 382 - 31.03.2011<br />
03.5 Hydrogeologischer Lageplan - Bf. Summerau LISU-UV-SUGG-02-0001 1:2.000 1031 x 396 - 31.03.2011<br />
32/ 04 Angaben zu den Wasserrechten und Abbauflächen LISU-UV-LSGG-00-0002 - 74 A4 - 31.03.2011<br />
FACHBEITRAG BODEN- UND GRUNDWASSERCHEMIE, ABFALLWIRTSCHAFT UND ALTSTANDORTE<br />
33/ 01 <strong>Bericht</strong> Bodenchemie LISU-UV-LSAL-00-0018 - 82 A4 - 31.03.2011<br />
33/ 02 <strong>Bericht</strong> Grundwasserchemie LISU-UV-LSAL-00-0026 - 77 A4 - 31.03.2011<br />
33/ 03 <strong>Bericht</strong> Abfallwirtschaft LISU-UV-LSAL-00-0027 - 117 A4 - 31.03.2011<br />
33/ 04 Lagepläne Bodenqualitäten - Linz-St.Georgen - -<br />
04.1 Lageplan Bodenqualitäten - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0015 1:2.000 3000 x 917 - 18.03.2011<br />
04.2 Lageplan Bodenqualitäten - Teil 2 LISU-UV-LGAL-02-0021 1:2.000 1900 x 917 - 18.03.2011<br />
04.3 Lageplan Bodenqualitäten - Teil 3 LISU-UV-LGAL-02-0022 1:2.000 2700 x 917 - 18.03.2011<br />
33/ 05 Lagepläne Werteüberschreitung nach ÖNORM 2088 - Linz-St.Georgen - -<br />
05.1 Lageplan Werteüberschreitungen nach ÖNORM 2088 - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0023 1:2.000 2400 x 640 - 18.03.2011<br />
05.2 Lageplan Werteüberschreitungen nach ÖNORM 2088 - Teil 2 LISU-UV-LGAL-02-0024 1:2.000 2000 x 917 - 18.03.2011<br />
05.3 Lageplan Werteüberschreitungen nach ÖNORM 2088 - Teil 3 LISU-UV-LGAL-02-0025 1:2.000 2400 x 917 - 18.03.2011<br />
33/ 06 Lagepläne Werteüberschreitung nach ÖNORM 2088 - Bahnhofsumbauten - -<br />
06.1 Lageplan Werteüberschreitungen nach ÖNORM 2088 - Bf. Lungitz LISU-UV-LUAL-02-0001 1:500 2700 x 640 - 18.03.2011<br />
06.2 Lageplan Werteüberschreitungen nach ÖNORM 2088 - Bf. Gaisbach/Wartberg LISU-UV-GWAL-02-0001 1:500 2000 x 640 - 18.03.2011<br />
06.3 Lageplan Werteüberschreitungen nach ÖNORM 2088 - Bf. Kefermarkt LISU-UV-KEAL-02-0001 1:500 2000 x 640 - 18.03.2011<br />
06.4 Lageplan Werteüberschreitungen nach ÖNORM 2088 - Bf. Freistadt LISU-UV-FRAL-02-0001 1:500 2000 x 640 - 18.03.2011<br />
06.5 Lageplan Werteüberschreitungen nach ÖNORM 2088 - Bf. Summerau LISU-UV-SUAL-02-0001 1:500 2000 x 640 - 18.03.2011<br />
Teil K UVE Seite 5/6
Ersteller: BERNARD Ingenieure<br />
Stand: 31.03.2011<br />
Box<br />
BOX UVPG 2<br />
Mappe<br />
Mappe 17<br />
Band<br />
Einlagezahl<br />
(entspricht der<br />
Ordnungsnummer<br />
gemäß<br />
EBEV)<br />
Selektiver zweigleisiger Ausbau Linz-Summerau und Bahnhofsumbauten<br />
GESAMTEINLAGENVERZEICHNIS Teil K - UVE<br />
Inhalt Plannummer Maßstab Größe [mm] Rev. Datum<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTS- UND ORTSBILD, FREIZEIT UND ERHOLUNG<br />
34/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0019 - 159 A4 - 31.03.2011<br />
34/ 02 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungspläne - -<br />
02.1 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0017 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0049 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0050 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.4 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 4<br />
FACHBEITRAG SACH- UND KULTURGÜTER<br />
LISU-UV-GSAL-02-0051 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
35/ 01 <strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSAL-00-0020 - 72 A4 - 31.03.2011<br />
35/ 02 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungspläne - -<br />
02.1 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 1 LISU-UV-LGAL-02-0019 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 2 LISU-UV-GSAL-02-0055 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 3 LISU-UV-GSAL-02-0056 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.4 Bestands-, Bewertungs- und Auswirkungsplan - Teil 4<br />
FACHBEITRAG KLIMA- UND ENERGIEKONZEPT<br />
LISU-UV-GSAL-02-0057 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
36/ 01 <strong>Bericht</strong><br />
FACHBEITRAG ZUSAMMENFASSUNG LBP<br />
LISU-UV-LSAL-00-0021 - 56 A4 - 29.03.2011<br />
37/ 01<br />
37/ 02<br />
<strong>Bericht</strong> LISU-UV-LSLP-00-0001 - 97 A4 - 31.03.2011<br />
02.1 Maßnahmenplan Übersicht (Linz - St. Georgen) LISU-UV-LGLP-02-0001 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.2 Maßnahmenplan Übersicht (Bf. Lungitz - Bf. Gaisbach/Wartberg) LISU-UV-GSLP-02-0001 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.3 Maßnahmenplan Übersicht (Bf. Kefermarkt) LISU-UV-GSLP-02-0002 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
02.4 Maßnahmenplan Übersicht (Bf. Freistadt - Bf. Summerau) LISU-UV-GSLP-02-0003 1:10.000 1680 x 594 - 31.03.2011<br />
Teil K UVE Seite 6/6