Aus- und Weiterbildung in der
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Abbildung 4: Vorschriftenstruktur <strong>der</strong> EASA<br />
Quelle: http://www.easa.eu.<strong>in</strong>t/ws_prod/g_de/rg_regulations.php; abgerufen am 16.7.2010<br />
Schwerpunkte <strong>und</strong> Dauer <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>bildung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Lehre (duale <strong>Aus</strong>bildung) zum/zur LuftfahrzeugtechnikerIn gemäß <strong>der</strong> Luftfahrzeugtechnik-<strong>Aus</strong>bildungsverordnung<br />
14 werden LuftfahrzeugtechnikerInnen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
für die Luftfahrzeug<strong>in</strong>standhaltung (Prüfung, Wartung <strong>und</strong> Instandsetzung) von Flugzeugen,<br />
Helikoptern <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Komponenten ausgebildet. Die Lehrausbildung dauert <strong>in</strong>sgesamt 3,5<br />
Jahre mit e<strong>in</strong>er Gesamtzahl von 1.560 Unterrichtst<strong>und</strong>en (ohne Freigegenstände) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berufsschule.<br />
13<br />
ibw (2007): Erläuterungen (<strong>in</strong>klusive <strong>Aus</strong>bildungshandbuch) zum Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik,<br />
Wien, S. 8<br />
14<br />
Anmerkung: Das <strong>Aus</strong>bildungshandbuch dient zum Nachweis über die vom Lehrbetrieb <strong>und</strong><br />
die Berufsschule vermittelten Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten nach <strong>der</strong> Luftfahrzeugtechnik-<br />
<strong>Aus</strong>bildungsverordnung BGBl. II Nr. 271/2005 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 gegenüber<br />
<strong>der</strong> zuständigen Luftfahrtbehörde (<strong>Aus</strong>tro Control).<br />
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