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Aus- und Weiterbildung in der

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3.1.1.1 Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik, Amstetten bzw. B<strong>und</strong>esfachschule für Flugtechnik,<br />

Langenlebarn<br />

An <strong>der</strong> Landesberufsschule Amstetten werden gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Lehrberufe mit starkem<br />

Bezug zur Luftfahrt geführt - <strong>der</strong> Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik, <strong>der</strong> <strong>in</strong> weiterer Folge beschrieben<br />

wird, <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lehrberuf Leichtflugzeugbau. Letzterer wird jedoch seit 2007 nicht<br />

mehr belegt.<br />

Die <strong>Aus</strong>bildung zum/zur LuftfahrzeugtechnikerIn erfolgt als Schulversuch über die Landesberufsschule<br />

Amstetten, Standort <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>bildung ist jedoch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> spezifischen <strong>und</strong> notwendigen<br />

<strong>Aus</strong>stattung mit Prüfständen sowie luftfahrttechnischen Labors <strong>und</strong> Zugängen zu<br />

<strong>in</strong> Betrieb bef<strong>in</strong>dlichen Luftfahrzeugen seit Mitte April 2008 die B<strong>und</strong>esfachschule für Flugtechnik<br />

<strong>in</strong> Langenlebarn, Fliegerhorst Brumowski.<br />

Vorschriften <strong>und</strong> Bestimmungen zum Lehr<strong>in</strong>halt<br />

Die <strong>Aus</strong>richtung <strong>der</strong> Lehr<strong>in</strong>halte im Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik richtet sich nach den<br />

Standards <strong>der</strong> EASA (European Aerospace Safety Agency), <strong>der</strong> Europäischen Agentur für<br />

Flugsicherheit. Die nachfolgende Abbildung (Abbildung 4) gibt e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die Vorschriftenstruktur<br />

<strong>der</strong> EASA. Mit <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satzverordnung (EG) Nr. 216/2008 11 wurden vom Europäischen<br />

Parlament <strong>und</strong> vom Europäischen Rat geme<strong>in</strong>same Vorschriften für die Zivilluftfahrt<br />

<strong>und</strong> für die Errichtung e<strong>in</strong>er Europäischen Agentur für Flugsicherheit festgelegt. Dar<strong>in</strong><br />

enthalten ist u.a. die Durchführungsbestimmung EG 2042/2003 zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong><br />

Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen <strong>und</strong> luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen <strong>und</strong> <strong>Aus</strong>rüstungen<br />

<strong>und</strong> die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen <strong>und</strong> Personen, die diese<br />

Tätigkeiten ausführen. Im Anhang III <strong>der</strong> Durchführungsbestimmungen (Part-66) s<strong>in</strong>d die<br />

Regeln für die <strong>Aus</strong>stellung, Erweiterung <strong>und</strong> Verlängerungen von Lizenzen für freigabeberechtigtes<br />

Personal dargestellt, die e<strong>in</strong>e wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für die <strong>Aus</strong>bildung zum/zur<br />

LuftfahrzeugtechnikerIn bilden. 12, 13 Die Lizenzen gelten e<strong>in</strong>heitlich im gesamten EU-Raum<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen weiteren Län<strong>der</strong>n.<br />

11 vgl. Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 20.<br />

Februar 2008 zur Festlegung geme<strong>in</strong>samer Vorschriften für die Zivilluftfahrt <strong>und</strong> zur Errichtung<br />

e<strong>in</strong>er Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />

91/670/EWG des Rates, <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2004/36/EG:<br />

http://www.easa.eu.<strong>in</strong>t/ws_prod/g/doc/Regulation/reg_216_2008/BR216_2008_DE.pdf<br />

12 vgl. http://www.easa.eu.<strong>in</strong>t/ws_prod/g_de/rg_regulations.php; abgerufen am 16.7.2010<br />

www.takeoff.or.at 23 / 178

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