10.07.2015 Aufrufe

Aktuelle Beschlussliste_03_2013 - ZLS

Aktuelle Beschlussliste_03_2013 - ZLS

Aktuelle Beschlussliste_03_2013 - ZLS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EK 2Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“)Arbeitskreis (AK) im Erfahrungsaustauschkreis (EK) gem. Grundsatzbeschluss ZEK-GB-2004-04 (ZEK 40.2-04)lfd. Nr. Sitzung TOP Titel des Beschlusses BeschlussAnmerkung:<strong>Beschlussliste</strong> des EK 2 (Stand <strong>2013</strong>_Rev.01)Als Grundlage zur aktuellen <strong>Beschlussliste</strong> dienen die bereits bis zum Jahr 2012 verabschiedeten EK Beschlüsse.Die Beschlüsse 05-07 basieren aus dem Dokument der Ergebnisniederschrift des EK2 Unterausschusses Kinderspielplatzgeräte vom20.06.2006Folgende Beschlüsse wurden bereits 2012 aufgrund bereits erfolgter Berücksichtigung in den derzeitig gültigen Regelwerken gestrichen:- Beschluss EK 2/38-05 Boulderwände in Schulen (siehe DIN EN 12572-2 und GUV SI-8465)- Beschluss EK 2/29-04 Seile an Kletterrampen (siehe EN 1176-1 Abschnitte 4.2.12.1 und 4.2.12.2)- Beschluss EK 2/21-<strong>03</strong> Spielplätze in Biergärten (siehe Anwendungsbereiche der EN 1176-1und EN 71-8)- Beschluss EK 2/28.1-08 Hüpfburgen für den öffentlichen Bereich (siehe <strong>ZLS</strong> – Liste „nicht GS-Zeichenfähige Produkte)Änderungen zur <strong>Beschlussliste</strong> 2012:Redaktionelle Überarbeitung und Gliederung der <strong>Beschlussliste</strong> nach ThemengebietenNummerierung der Beschlüsse angepasstErgänzung des Beschlusses mit der lfd. Nr. 02 der 5. Sitzung vom 05.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong>Seite 1 von 8


EK 2Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“)Arbeitskreis (AK) im Erfahrungsaustauschkreis (EK) gem. Grundsatzbeschluss ZEK-GB-2004-04 (ZEK 40.2-04)lfd. Nr. Sitzung TOP Titel des Beschlusses BeschlussSlacklines01 13.12.2010 3 Slacklines02 05.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> SlacklinesGrundsätzlich wurde beschlossen, dass Slacklinesysteme GS- fähigeProdukte sind.Nach Durchsicht der Prüfgrundlage DIN 79400 wurde folgendeVerfahrensweise / Ergänzung zur Prüfgrundlage für eine GS- Prüfungbeschlossen:1. Ergänzung der Kennzeichnung mit dem max. Benutzergewicht(80kg) – (Begründung: Man legt bei der Prüfung der Festigkeitein Benutzergewicht von 80kg zu Grunde. Die Gurte werdenaber nur mit der zul. Benutzerzahl (1) gekennzeichnet.2. Hinweis in Zertifikat/Gebrauchsanleitung dass dieSlacklinesysteme bei Verwendung im öffentlichen Bereich nurunter Aufsicht genutzt werden dürfen. (Begründung: Es kannnicht sichergestellt werden, dass die Slackline ausschließlich voneiner Person genutzt werden. Desweiteren ist aufgrundvorhersehbarer Nutzung und der Vandalismusanfälligkeit aufGrund der üblichen Materialauswahl eine Kontrolle der Systemevor jeder Nutzung erforderlich, was im öffentlichen Bereich nichtsichergestellt werden kann. Auch kann nicht sichergestelltwerden, dass die Spannelemente nicht unbefugt gelöst werden)3. Hinweis auf stoßdämpfende Eigenschaften sowie erforderlicheAusdehnung der Aufprallfläche in der Gebrauchs- bzw.Montageanleitung gemäß den Anforderungen der EN 1176-1(Begründung: Diese Norm regelt bereits entsprechendeAnforderungen an die erforderlichen stoßdämpfendenEigenschaften sowie die Ausdehnung der Aufprallflächen.Aufgrund des vorhersehbaren Sturzes sind entsprechendeAnforderungen an diese Bereiche zu spezifizieren.UV- BeständigkeitsnachweisDie UV Beständigkeit von Slacklines werden nach ISO 4892-3 geprüft.500h bei 80%ReißfestigkeitSeite 2 von 8


EK 2Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“)Arbeitskreis (AK) im Erfahrungsaustauschkreis (EK) gem. Grundsatzbeschluss ZEK-GB-2004-04 (ZEK 40.2-04)lfd. Nr. Sitzung TOP Titel des Beschlusses BeschlussSpielplatzgeräte Allgemeines<strong>03</strong>EK 2 / 29-0413.12.20104Trockenrisse inHolzbauteilen aufKinderspielplätzenAK 2.5 des EK 2 schließt sich der Aussage bzgl. Trockenrisse desBeiblattes zur DIN EN 1176-1 an.04EK 2 / 28.1-0813.12.20104Spielgeräte für denöffentlichen BereichHöhe der AbsturzsicherungBei Baumusterprüfungen sind Podeste mit einer freien Fallhöhe vonmehr als 3 m zwingend komplett oder alternativ mit nichtüberkletterbaren Brüstungen mit einer Mindesthöhe von 1,8 m zuverschließen.Schaukeln05 13.12.2010 406 20.<strong>03</strong>.2012 2.6NestschaukelnPlattformschaukelNestschaukelPrüfkettenlänge beiDämpfungsprüfungEs beschlossen, dass bei der Ermittlung der freien Fallhöhe beiSchaukeln mit Sitzen nach 4.6.3 der EN 1176-2:2008 (Schaukelsitzeund flächige Gebilde für mehrere Personen) der oberste Punkt desRandes bei einer Schaukelauslenkung von 60° als Bezugsmaßherangezogen wird.Aufgrund fehlender Prüffestlegungen für die von FlächensitzenAbhängelänge nach Anhang B der EN 1176-2, wurde folgenderBeschluss gefasst:1. Die maximale Abhängelänge ist vom Hersteller festzulegen undin der Montageanleitung anzugeben.2. geprüft wird mit der von Hersteller angegebenen Abhängelängemit paralleler Aufhängung (ohne Spreizung)3. Die maximal zulässige Abhängelänge muss im Zertifikatangegeben werdenSeite 3 von 8


EK 2Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“)Arbeitskreis (AK) im Erfahrungsaustauschkreis (EK) gem. Grundsatzbeschluss ZEK-GB-2004-04 (ZEK 40.2-04)lfd. Nr. Sitzung TOP Titel des Beschlusses BeschlussRutschen07 13.<strong>03</strong>.2011 6Bogenförmige Kletterbzw.RutschteileBeispielUm diese Anbauteile klar gegen die konstruktiven Vorgaben vonRutschen abgrenzen zu können, wurde zur Bewertung dieser Elementefolgender Beschluss gefasst:1. Die Radien der Enden dieser Elemente müssen analog zu denRutschen mindestens 50mm betragen. (Schutz vor demZurückschlagen)2. Diese Art der Rutschteile dürfen nicht an leicht zugänglichenSpielplatzgeräten im Sinne von Abschnitt 4.2.9.5 der EN 1176-1:2008montiert bzw. befestigt sein.3. An dem Zugangsbereich der Anbauelemente muss eineFesthaltemöglichkeit vorhanden sein. (hiermit soll ein sicherer Startgewährleistet werden)Ein Einsitzteil, welches eine stabile Sitzposition ermöglicht, ist jedochnicht zulässig4. Die Formgebung der Elemente muss so gestaltet sein, dass keinestabile Sitzhaltung, wie diese bei Rutschen typisch ist, ermöglicht wird.Dies kann z.B. durch eine runde oder elliptische Formgebung erreichtwerden.Es wurde weiter beschlossen, dass keine maximale Höhenbegrenzungdes Elementen Endes zum Boden hin erforderlich ist.(Hier sollte das Aufkommen mit den Beinen zuerst um die dynamischeVorwärtsbewegung abzufangen möglich sein. Anders als bei Rutschen,die ein Auslaufteil aufweisen ist hier nicht damit zu rechnen, dassKinder mit dem Steiß auf den Boden aufschlagen)Seite 4 von 8


EK 2Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“)Arbeitskreis (AK) im Erfahrungsaustauschkreis (EK) gem. Grundsatzbeschluss ZEK-GB-2004-04 (ZEK 40.2-04)lfd. Nr. Sitzung TOP Titel des Beschlusses Beschluss08 20.<strong>03</strong>.2012 2.5Rutschbretter /MiniaturrutschenRutschbretter benötigen kein Auslaufteil nach DIN EN 1176-3 wennfolgende Parameter vorhanden sind:1. Maximale Höhe: 600mm2. Maximaler Neigungswinkel: 30°3. Keine Kordelfangstelle im gesamten Rutschbereich (Einsitz- undRutschteil) unabhängig von der FallhöheAnmerkung: Aufgrund der „erzwungenen Bewegung“ sind„Rutschbretter“ auf stoßdämpfendem Untergrund aufzustellen.Seite 5 von 8


EK 2Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“)Arbeitskreis (AK) im Erfahrungsaustauschkreis (EK) gem. Grundsatzbeschluss ZEK-GB-2004-04 (ZEK 40.2-04)lfd. Nr. Sitzung TOP Titel des Beschlusses BeschlussFallschutz09 13.12.2010 410 13.12.2010 4FallschutzplattenZertifikatangabenKorngrößen für losesSchüttmaterialDie Prüfberichte sowie die Zertifikate müssen eindeutig den geprüftenProdukten zuzuordnen sein. Daher wurde beschlossen, dass folgendeMindestinformationen in den Prüfberichten und auf den jeweiligenZertifikaten aufzunehmen sind:• Materialangaben• Abmessungen• Gewicht• Verbindungselemente (falls vorhanden)Plattenstärke bezogen auf die maximal zulässige ermittelte FallhöheBei positiver Bewertung von Rinden“mulch“ und Hackschnitzeln ist dieFestlegung der zulässigen Korngrößen notwendig.(Mindestgrößen aus hygienischen Gründen und Maximalgrößenaufgrund möglicher Verletzungsgefahr). Die in der EN 1176angegebenen Korngrößen für loses Schüttmaterial stellen lediglichEmpfehlungen dar, um dem Betreiber eine Hilfestellung zu geben. (Fürdas gelistete Material in der entsprechenden Körnung existierenErfahrungs- und Messwerte, die eine Prüfung vor Ort nicht erforderlichmachen). Der Ausschuss war der Meinung, dass Rinden- undHackschnitzel nur mit den folgenden Korngrößen als Fallschutz fürSpielplätze geeignet sind:Rindenschnitzel : Mindestkorngröße: 20 mmMaximale Größe: 80mmHackschnitzel: Mindestkorngröße: 5 mmMaximale Größe: 70 mmAnmerkung: Der Begriff „Mulch“ sollte im Bericht / Zertifikat nichtverwendet werden, da Mulch falsche Vorstellungen weckt.Seite 6 von 8


EK 2Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“)Arbeitskreis (AK) im Erfahrungsaustauschkreis (EK) gem. Grundsatzbeschluss ZEK-GB-2004-04 (ZEK 40.2-04)lfd. Nr. Sitzung TOP Titel des Beschlusses BeschlussRasengitterplatten in Verbindung mit Natursubstrat sind nichtzertifizierfähig. Dieses regelt sich aus der Anmerkung 2 der EN1177:2008 Abschnitt 4.4.1.7(Weder GS- noch privates Prüfzeichen möglich)11 20.<strong>03</strong>.2012 4 RasengitterplattenRasengitterplatten ohne zusätzliche Füllung: - keine GS-Zertifizierung – Private Zeichen sollten jedoch möglich sein. Im Zertifikatsowie im Prüfbericht ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Prüfungohne Verfüllung der Platte erfolgte und die Ergebnisse nicht aufverfüllte Gitter übertragbar sind.12 20.<strong>03</strong>.2012 4GS-Zertifizierung vonlosem SchüttmaterialDie Prüfung dieser Platten erfolgt analog zum beschriebenenPrüfverfahren nach Abschnitt 4.4.1.2 auf Beton.Gemäß Schreiben der <strong>ZLS</strong> vom 05.04.2012 Az.: 16/0076.430-1/15 isteine GS- Zertifizierung für Böden nach Definition 3.8 der EN 1177:2008nicht zulässig!Seite 7 von 8


EK 2Beschlüsse des AK 2.5 „Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“)Arbeitskreis (AK) im Erfahrungsaustauschkreis (EK) gem. Grundsatzbeschluss ZEK-GB-2004-04 (ZEK 40.2-04)lfd. Nr. Sitzung TOP Titel des Beschlusses BeschlussMultisportanlagen13EK 2 / 08.1-0913.12.20104 BasketballanlagenBasketballanlagen werden nicht nach der EN 1176, sondern nachEN15312 „Multisportanlagen“ zertifiziert , da es sich hierbei um keineklassischen Wettkampfkörbe sondern eher um Ballwurf-Übungsanlagenhandelt.Unter folgenden Voraussetzungen sind Zielbretter gemäß Punkt 4.4.2.2„Fangstellen für Finger“ zulässig.- Geschlossene Ausführung oder Löcher kleiner 8 mm, oder -beiÖffnungen größer 25 mm sind die Kantenradien im gesamtenGitterbereich von mindestens 3 mm zu runden oder- bei Öffnungen größer 25 mm darf die Tiefe der Öffnungen 30 mm nichtüberschreiten.Zielbretter mit einem Lochdurchmesser zwischen 8 mm und 25 mm sindnicht zulässig.Trampolin Bungee-Jumping14EK 2 / 29-0413.12.20104Trampolin-Bungee-JumpingFür stationäre Versionen (Aufstelldauer am selben Platz ab ca. 1/2 Jahr)ist eine GS-Zeichen Vergabe möglich - im Gegensatz zu "fliegendenBauten", die mit wechselnden Aufstellorten betrieben werden.Seite 8 von 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!