10.07.2015 Aufrufe

Lernzielkatalog T r u p p m a n n a u s b i l d u n g - Teil 1 - - Saarland

Lernzielkatalog T r u p p m a n n a u s b i l d u n g - Teil 1 - - Saarland

Lernzielkatalog T r u p p m a n n a u s b i l d u n g - Teil 1 - - Saarland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Lernzielkatalog</strong>T r u p p m a n n a u s b i l d u n g- <strong>Teil</strong> 1 -


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltLehrgangsorganisation 3Stundenverteilung 4Muster-Ausbildungsplan für Lehrgang 5Rechtsgrundlagen 8Brennen und Löschen 12Fahrzeugkunde 14Gerätekunde - Persönliche Ausrüstung - 16Gerätekunde - Löschgeräte, Schläuche, Armaturen - 17Gerätekunde - Rettungsgeräte - 18Gerätekunde - Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung - 19Gerätekunde - Sonstige Geräte - 20Rettung 21Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) 23Löscheinsatz 24Technische Hilfeleistung 26Verhalten bei Gefahr 28Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehr 31Unfallversicherung 34Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 2 Stand: 04/05


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>LehrgangsorganisationLehrgangsorganisationUnfallverhütungsvorschriftFeuerwehrRechtsgrundlagenUnfallversicherungBrennen und LöschenVerhalten bei GefahrLöscheinsatzGerätekundeTechnische HilfeleistungErste HilfeRettungFestlegung desLernerfolgesTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 3 Stand: 04/05


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>StundenverteilungThema Empfohlene Methode StundenLehrgangsorganisation Unterrichtsgespräch 2RechtsgrundlagenLehrvortrag / Unterrichtsgespräch2+1*Brennen und LöschenUnterrichtsgespräch (Versuche!)2FahrzeugkundeLehrvortrag / Unterrichtsgespräch/ Prakt. Unterweisung 2GerätekundeLehrvortrag / Unterrichtsgespräch/ Prakt. Unterweisung 13Rettung Einsatzübungen 4+1*Erste HilfeUnterrichtsgespräch / Prakt.Unterweisung 16LöscheinsatzUnterrichtsgespräch /Einsatzübungen 16Technischer HilfeleistungseinsatzUnterrichtsgespräch /Einsatzübungen 5Verhalten bei GefahrLehrvortrag / Unterrichtsgespräch3+1*UnfallverhütungsvorschriftenLehrvortrag / Unterrichtsgespräch1UnfallversicherungLehrvortrag / Unterrichtsgespräch1Lernzielkontrolle 1Gesamt 71• zusätzliche KatS-AusbildungTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 4 Stand: 04/05


Freiwillige Feuerwehr Muster-Ausbildungsplan für Lehrgang Truppmann <strong>Teil</strong> 1 (Grundausbildung)Gemeinde Musterstadt Lehrgangsleiter: H. Mustermann vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjjUHRZEIT TAG 1 TAG 2 TAG 3LehrgangsorganisationBrennen und LöschenGerätekunde08:15 – 09:00-Aufnahme und Begrüßung--Löschgeräte, Schläuche, Armaturen-1/21/21/4Unterrichtsgespräch/Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch FeuerwehrgerätehausFeuerwehrgerätehaus UnterrichtsgesprächVersucheRechtsgrundlagenBrennen und LöschenGerätekunde09:00 – 09:45-Brandschutz und Hilfeleistung--Löschgeräte, Schläuche, Armaturen-1/32/22/4Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch FeuerwehrgerätehausUnterrichtsgespräch/Praktische Unterweisung/ÜbungsflächeVersucheStationsausbildung09:45 – 10:15 PAUSE PAUSE PAUSERechtsgrundlagenVerhalten bei GefahrGerätekunde10:15 – 11:00-Brandschutz und Hilfeleistung--Löschgeräte, Schläuche, Armaturen-2/31/43/4Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch ÜbungsflächePraktische Unterweisung/11:00 – 11:45Rechtsgrundlagen-Zivilschutz-3/3Verhalten bei GefahrFeuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch Übungsfläche2/4StationsausbildungGerätekunde-Löschgeräte, Schläuche, Armaturen-11:45 – 13:00 MITTAGSPAUSE MITTAGSPAUSE MITTAGSPAUSEUnfallverhütungVerhalten bei Gefahr-Grundlagen UVV-13:00 – 13:4513:45 – 14:304/4Praktische Unterweisung/StationsausbildungGerätekunde-Rettungsgeräte: Fw-Leinen / Absturzsicherung-1/13/41/4Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch/ Feuerwehrgerätehaus UnterrichtsgesprächUnfallversicherung-Versicherungsschutz-1/1Verhalten bei Gefahr4/4Gerätekunde-Rettungsgeräte: Knoten und Stiche-Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch ÜbungsflächePraktische Unterweisung/Stationsausbildung14:30 – 14:45 PAUSE PAUSE PAUSEFahrzeugkundeGerätekundeGerätekunde14:45 – 15:30-Grundlagen--Persönliche Ausrüstung--Rettungsgeräte: Knoten und Stiche-1/21/13/4Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch FeuerwehrgerätehausUnterrichtsgespräch/ÜbungsflächePraktische Unterweisung/15:30 – 16:15ÜbungsflächeFahrzeugkunde-Grundlagen-2/2Unterrichtsgespräch/Praktische UnterweisungFeuerwehrgerätehausGerätekunde-Sonstige Geräte-Praktische Unterweisung1/2Unterrichtsgespräch/Praktische UnterweisungFeuerwehrgerätehausGerätekunde-Sonstige Geräte-Stationsausbildung2/42/2Unterrichtsgespräch/Praktische UnterweisungTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 5 Stand: 04/2005


Freiwillige Feuerwehr Muster-Ausbildungsplan für Lehrgang Truppmann <strong>Teil</strong> 1 (Grundausbildung)Gemeinde Musterstadt Lehrgangsleiter: H. Mustermann vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjjUHRZEIT TAG 4 TAG 5 TAG 6LöscheinsatzLöscheinsatzLöscheinsatz08:15 – 09:00-Grundlagen--Vornahme Strahlrohre (Treppenraum)--Tragbare Leitern-1/169/1615/16Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch ÜbungsflächeEinsatzübungen/Einsatzübungen/ÜbungsflächeStationsausbildungStationsausbildungLöscheinsatzLöscheinsatzLöscheinsatz09:00 – 09:45-Grundlagen--Vornahme Strahlrohre (Treppenraum)--Tragbare Leitern-2/1610/1616/16Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch ÜbungsflächeEinsatzübungen/Einsatzübungen/ÜbungsflächeStationsausbildungStationsausbildung09:45 – 10:15 PAUSE PAUSE PAUSELöscheinsatzLöscheinsatzRettung-Wasserentnahme, Wasserversorgung bis Ver--Vornahme Sonderrohre / Schnellangriffteiler-11/162/510:15 – 11:003/16ÜbungsflächeEinsatzübungen/Einsatzübungen/ÜbungsflächeStationsausbildungStationsausbildungÜbungsflächeLöscheinsatzLöscheinsatzRettung11:00 – 11:45-Wasserentnahme, Wasserversorgung bis Verteiler- -Vornahme Sonderrohre / Schnellangriff-4/1612/16ÜbungsflächeEinsatzübungen/ÜbungsflächeEinsatzübungen/StationsausbildungStationsausbildungÜbungsfläche11:45 – 13:00 MITTAGSPAUSE MITTAGSPAUSE MITTAGSPAUSELöscheinsatzRettung-Vornahme Strahlrohre-13:00 – 13:455/16Gerätekunde-Rettungsgeräte: Tragbare Leitern / FwDV 10-4/4Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch Feuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch ÜbungsflächeLöscheinsatzRettungRettung13:45 – 14:30-Vornahme Strahlrohre--Einsatz tragbare Leitern-6/161/5ÜbungsflächeEinsatzübungen/StationsausbildungFeuerwehrgerätehaus Unterrichtsgespräch Übungsfläche14:30 – 14:45 PAUSE PAUSE PAUSELöscheinsatzLöscheinsatz-Vornahme Strahlrohre --Tragbare Leitern-14:45 – 15:3015:30 – 16:15ÜbungsflächeÜbungsflächeLöscheinsatz-Vornahme Strahlrohre-7/16Einsatzübungen/StationsausbildungEinsatzübungen/Stationsausbildung8/16ÜbungsflächeÜbungsflächeLöscheinsatz-Tragbare Leitern-13/16Einsatzübungen/StationsausbildungEinsatzübungen/Stationsausbildung14/16Einsatzübungen/StationsausbildungEinsatzübungen/StationsausbildungEinsatzübungen/StationsausbildungEinsatzübungen/StationsausbildungGerätekunde-Geräte für die einfache Technische Hilfe-3/54/55/51/2Unterrichtsgespräch/FeuerwehrgerätehausPraktische UnterweisungGerätekunde-Geräte für die einfache Technische Hilfe-Feuerwehrgerätehaus2/2Unterrichtsgespräch/Praktische UnterweisungTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 6 Stand: 04/2005


Freiwillige Feuerwehr Muster-Ausbildungsplan für Lehrgang Truppmann <strong>Teil</strong> 1 (Grundausbildung)Gemeinde Musterstadt Lehrgangsleiter: H. Mustermann vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjjUHRZEIT TAG 708:15 – 09:0009:00 – 09:45Technische Hilfeleistung-FwDV 13/1-1/5Feuerwehrgerätehaus UnterrichtsgesprächTechnische HilfeleistungÜbungsflächeEinsatzübungen/Stationsausbildung09:45 – 10:15 PAUSETechnische Hilfeleistung10:15 – 11:0011:00 – 11:45Einsatzübungen/StationsausbildungTechnische HilfeleistungÜbungsflächeÜbungsflächeEinsatzübungen/Stationsausbildung11:45 – 13:00 MITTAGSPAUSETechnische Hilfeleistung13:00 – 13:4513:45 – 14:302/53/54/55/5Einsatzübungen/ÜbungsflächeStationsausbildungLernzielkontrolleFeuerwehrgerätehaus14:30 – 14:45 PAUSELehrgangsorganisation-Abschlussgespräch-14:45 – 15:30Feuerwehrgerätehaus1/12/2Hinweise zum Muster-Ausbildungsplan:Der vorliegende Muster-Ausbildungsplan stellt eine Empfehlung für die Lehrgangsplanung dar.Er basiert auf dem Organigramm zur Lehrgangsorganisation und entspricht einer didaktischsinnvollen Gliederung. Hiervon sollte grundsätzlich nicht abgewichen werden. Nicht enthaltensind die Unterrichtseinheiten zur Ausbildung in Erster Hilfe. Diese kann gesondert innerhalbeines eigenen Lehrgangs oder auch integriert in der Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 absolviertwerden und muss dann ergänzt werden.Die Ausbildungseinheiten sind in Blöcke gegliedert. Hierdurch ist eine flexibleLehrgangsplanung möglich, die es erlaubt einzelne Blöcke z.B. auch in Abendformdurchzuführen.Beispiel:Block aus Ausbildungseinheit„Löscheinsatz“Erläuterung zumStundenplan:18:00 – 18:4518:45 – 19:30Löscheinsatz-Vornahme Strahlrohre-FeuerwehrgerätehausLöscheinsatz-Vornahme Strahlrohre-Übungsfläche19:30 – 19:45 PAUSELöscheinsatz-Vornahme Strahlrohre -19:45 – 20:30Übungsfläche20:30 – 21:15Löscheinsatz-Vornahme Strahlrohre-ÜbungsflächeAusbildungseinheit-Hinweis zum Inhalt-Stunde/GesamtstundenUnterrichtsgesprächEinsatzübungen/StationsausbildungEinsatzübungen/StationsausbildungEinsatzübungen/Stationsausbildung5/166/167/168/16Ausbildungsortempfohlene MethodeTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 7 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>RechtsgrundlagenDie Lehrgangsteilnehmer müssen− die grundlegenden gesetzlichen Regelungen des Brand- und Zivilschutzes, soweit diese fürihre Funktion als Truppmann auf Gemeindeebene erforderlich sind,− die wichtigsten Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts wiedergeben oder erklären können.Lernzielstufe: 1/2InhaltRechtsgrundlagenLZS 1Aufgaben der FeuerwehrLZS 1Träger der FeuerwehrLZS 1LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussdie landesrechtlichen Vorschriftenund die kommunale Satzung alsrechtliche Grundlagen nennen könnenwissen, dass daneben auch denUnfallverhütungsvorschriften undden Feuerwehrdienstvorschriftenunmittelbare Rechtsqualität undbindende Wirkung zukommenwissen, dass die FeuerwehrenMenschen zu retten und Schadenvon Menschen, Tieren und Güternabzuwenden haben.wissen, dass die Gemeinde Trägerder Feuerwehr ist und dieFeuerwehr somit Bestandteil derGemeindeorganisation und nichtals selbständiger Verein organisiertist;wissen, dass die Gemeinde einedem örtlichen Bedarf des Brandschutzesund der Hilfeleistungangemessene Feuerwehr zu unterhaltenhaben.HinweiseAuszüge aus dem BSG und dieSatzung der Gemeinde solltenden <strong>Teil</strong>nehmern ausgehändigtwerden.Die Nummerierung der §§ derörtlichen Satzung in den Hinweisenfolgt der Gliederung derMustersatzung des Landes –diese Nummerierung ist im Regelfallso in die örtlichen Satzungenübernommen worden.Zur Thematik „Aufgaben, Organisationund Einrichtungen desZivilschutzes“ sind ggf. die Mitarbeiterder ZivilschutzämterhinzuzuziehenBrandschutzgesetz, Brandschutzorganisationsverordnung,örtlicheSatzungGUV 7.13Einführung der FwDVen nachBeratung und Empfehlung durchden AKFzV (Innenministerkonferenz)§ 1 BSG§ 6 BSG§ 3 Abs. 1 BSG§ 7 Abs. 2 BSGAbgrenzung zu FördervereinenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 8 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussHinweiseArten der FeuerwehrLZS 1Organisation der kommunalenFeuerwehrLZS 1Funktionsträger:Leitung der Freiwilligen Feuerwehrder GemeindeLZS 2Leitung der Freiwilligen Feuerwehreines Löschabschnittes /LöschbezirkesLZS 2Kassierer und SchriftführerLZS 1wissen, dass zwischen den kommunalenund den Betriebs-/Werkfeuerwehren unterschiedenwird;wissen, dass auf kommunalerEbene nochmals zwischen Berufsfeuerwehren,FreiwilligenFeuerwehren und Pflichtfeuerwehrenunterschieden wird;wissen, dass Gemeinden mitmehr als 30.000 Einwohnern beiBedarf Feuerwachen mit hauptberuflichenKräften einzurichtenhaben;wissen, dass Gemeinden mitmehr als 100.000 Einwohnerneine Berufsfeuerwehr zu bildenhaben.wissen, wie die örtliche Gemeindeihr Gebiet in Löschabschnitte undLöschbezirke gegliedert haterklären können, dass der Wehrführerunter Aufsicht des Bürgermeistersdie Freiwillige Feuerwehreiner Gemeinde leitet;erklären können, wie der Wehrführerund sein Stellvertreter in ihrAmt gelangen.erklären können, dass der Löschabschnitts-/Löschbezirksführerunter Aufsicht des Bürgermeistersund Wehrführers den Löschabschnitt/ Löschbezirk führt;erklären können, wie die Löschabschnitts-/Löschbezirksführerund ihre Stellvertreter in ihr Amtgelangen.wissen, dass der Kassierer undSchriftführer von den aktivenFeuerwehrangehörigen desLöschbezirkes für drei Jahre gewähltwerden.§ 7 BSGFreiwillige Feuerwehren alstragendes Element des Brandschutzesin der BundesrepublikDeutschland§ 10 Abs. 6 BSG,besonderer Hinweis in entsprechendenGemeinden§ 12 Abs. 1 BSGSaarbrücken als einzige Gemeindeim <strong>Saarland</strong>§ 2 örtliche Satzung§ 8 Abs. 1 Brandschutzorganisations-VO§ 11 BSOrgVO§ 9 örtliche SatzungWahl durch die aktiven Feuerwehrangehörigender Gemeindefür sechs Jahre§ 9 Abs. 1Brandschutzorganisations-VOAbschnittsführer nur soweit vorhandenansprechen§ 11 BSOrgVO§ 9 örtliche Satzung;Wahl durch die aktiven Feuerwehrangehörigendes Löschabschnittes/Löschbezirkes fürsechs Jahre§ 10 örtliche SatzungTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 9 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Inhaltsonstige FunktionenLZS 1Rechte und Pflichten,allgemeine GrundlagenLZS 2LZS 2Rechte und Pflichten,allgemeine Grundlagen(Fortsetzung)LZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusswissen, dass sonstige Funktionenin der Feuerwehr (z.B. Gerätewart)kein Wahlamt darstellen,sondern die Bestellung durch denWehrführer erfolgtdie wesentlichen Voraussetzungenfür die Aufnahme in die Feuerwehrbeschreiben können:− Wohnsitz in der Gemeinde /Ausrückebezirk− Mindestalter von 16 undHöchstalter (Sollvorschrift)von 40 Jahren− charakterliche und gesundheitlicheEignungdie Regelungen zum Austritt ausder Feuerwehr beschreiben können:− freiwilliger Austritt− Erreichen der Altersgrenze(60. Lebensjahr)− fehlende gesundheitliche /charakterliche Eignung− Wohnsitznahme in einer anderenGemeinde− Wegfall der Geschäftsfähigkeit− dreimal unentschuldigtesfernbleiben vom Dienst währendeines Jahres hat denAusschluss zur Folgedie wesentlichen Dienstpflichtenbeschreiben können:− Gehorsamspflicht− Fortbildungspflicht− gewissenhafte Aufgabenerfüllung− regelmäßiger Dienstbesuch− Entschuldigung bei längerenAbwesenheiten− unverzügliches Erscheinenbei AlarmHinweisebesondere Qualifikationsanforderungenfür Gerätewart / A-temschutzgerätewart, Jugendfeuerwehrbeauftragter§ 4 örtliche Satzung:ggf. örtliches Aufnahmeformular§ 5 örtliche Satzung§ 13 örtliche SatzungLZS 1wissen, dass notwendige Auslagenund Sachschäden, die bei derAusübung des Feuerwehrdienstesohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitentstehen, durch die Gemeindezu ersetzen sind§ 16 Abs. 6 BSGTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 10 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussHinweiseLZS 1LZS 1Pflichten der BevölkerungLZS 1StraßenverkehrsordnungLZS 1Aufgaben, Organisation undEinrichtungen des ZivilschutzesLZS 1wissen, dass Unfallversicherungüber die Unfallkasse des <strong>Saarland</strong>esgegeben ist und Unfälleund Verletzungen dem Löschbezirksführerzu melden sind;wissen, dass ein Anspruch auf dieGestellung der Dienst- bzw.Schutzkleidung durch die Gemeindebesteht;wissen, dass die Bevölkerung zurAlarmierung der Feuerwehr verpflichtetist,wissen, dass jeder Volljährigeentsprechend seiner Eignung zurHilfeleistung herangezogen werdenkann;wissen, dass die Feuerwehrfremde Grundstücke betreten undfremde Gegenstände zur Erfüllungihrer Aufgaben heranziehenkannwissen, dass Feuerwehrangehörigeauf der Anfahrt zum Feuerwehrgerätehausdie allgemeinenRegeln der Straßenverkehrsordnungeinzuhalten habenwissen dass § 1 StVO als übergeordneteNorm immer Geltunghat.die Rechtsgrundlagen des Zivilschutzeskennen;die Ergänzung des Katastrophenschutzesin den AufgabenbereichenBrandschutz, ABC-Schutz,Sanitätswesen und Betreuungkennendie Verstärkung des Katastrophenschutzeskennendie Möglichkeiten der Mitwirkungals Helfer gemäß ZSG kennenVertiefung erfolgt in der Unterrichtseinheit„Unfallversicherung“Vertiefung erfolgt in der Unterrichtseinheit„Gerätekunde, persönlicheSchutzausrüstung“§ 22 BSGHinweis auch auf § 323c StGB(unterlassene Hilfeleistung)§ 23 I BSG§ 23 IV BSGVerhältnismäßigkeitsgebot!§ 35 und 38 StVOSicherheit geht vor Schnelligkeit!ZSGSchwerpunkt ist die örtlich vorhandeneerweiterte Ausstattung(Wasserförderung, ABC) derFeuerwehrenEinheiten der BundesanstaltTHWVerpflichtung gem. § ZSGTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 11 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Brennen und LöschenDie Lehrgangsteilnehmer müssen die Zusammenhänge zwischen den Verbrennungsvoraussetzungenund den Löschwirkungen der Löschmittel in Grundzügen erklären können.Lernzielstufe: 2InhaltVerbrennungsvoraussetzungenLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussaufzählen können, welche Bedingungenzur Verbrennung gleichzeitigerfüllt sein müssen underklären können, wie die vierBedingungen zusammenwirkenHinweise1. Brennbarer StoffHolz, Kohle, Benzin, Erdgas,Metalle usw.2. SauerstoffZusammensetzung der UmgebungsluftAnschaulich machen durch Versuchsvorführungen,z.B.:Brandverhalten von Stoffen inreiner SauerstoffatmosphäreVersuch Verbrennen einer Zigarettein einem Glasbehälter mitreinem Sauerstoff3. richtiges Mengenverhältniszwischen brennbarem Stoffund Sauerstoffz.B.: 1. Versuch der Entzündungeine Holzklotzes, eines Holzspansund von Holzwolle mitStreichholz zur Erklärung, dassmit zunehmendem Zerteilungsgraddes Materials die Verbrennungschneller und heftiger wird2. Versuch der Entzündung einerKerze und Einstellen in einenluftdicht schließenden Behälter,um das Ende derVerbrennung bei Aufbrauchendes Sauerstoffs aufzuzeigen4. ausreichende ZündenergieWärmeströmung, Wärmestrahlung,Wärmeleitungz.B.: Versuch, welche Möglichkeitenes gibt, einen brennbarenStoff zu entzündenErwärmung des Stoffes auf seineZündtemperatur durchheiße Gase, heiße Oberflächen,Wärmestrahlen oder offeneFlammenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 12 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltVerbrennungsvorgang(Oxidation)VerbrennungsprodukteBrandklassenLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusserklären können, was eine Oxidationist und dass es langsam undschnell verlaufende Oxidationengibterklären können, dass bei BrändenGefahren durch Atemgifteentstehen könnenerklären können, in welcheBrandklassen brennbare Stoffeeingeteilt werdenHinweiseChemische Vereinigung einesStoffs mit Sauerstoffrosten, verwesen (Oxidationohne Feuerschein)verbrennen (Oxidation mit Feuerschein)Kohlenstoff + Sauerstoff = Kohlenstoffdioxidunvollständige Verbrennung(Kohlenstoffmonoxid)A, B, C, Dgeplant ist die Einführung einerneuen Brandklasse F für FettbrändeHauptlöschwirkungenerklären können, dass derVerbrennungsvorgang durchKühlen oder Ersticken unterbrochenwird−−−−Bekämpfung des Feuersdurch Entfernung des brennbarenMaterials (z.B.Gashahn abdrehen),durch Minderung des Sauerstoffgehaltesdurch Entziehung der Wärmedurch Störung der chemischenReaktion zwischenbrennbarem Stoff und SauerstoffLöschmittelerklären können, welche Löschmittelentsprechend der vorliegendenBrandklasse einzusetzensindWasser, Schaum, Pulver, Kohlendioxid,Inerte Gase (Stickstoff),sonstige Lösch- bzw. löschendeBehelfsmittel (Salze,Sand, Zement, Graugussspäne)Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 13 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>FahrzeugkundeDie Lehrgangsteilnehmer müssen wissen, wie und nach welchen Kriterien Feuerwehrfahrzeugeeingeteilt werden und die wichtigsten Löschfahrzeugarten, sowie deren Beladung wiedergebenkönnen.Lernzielstufe: 1/2InhaltGrundlagen der FeuerwehrfahrzeugnormungLZS 1Einteilung der FeuerwehrfahrzeugeLZS 1BegriffsbestimmungLZS 1LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussdie DIN- und die DIN EN-Normenals verbindliches Ordnungssystemfür Feuerwehrfahrzeugenennen könnenden Verwendungszweck alswichtigstes Kriterium für die Einteilungder Feuerwehrfahrzeugenennen könnendie 9 Gruppen von Feuerwehrfahrzeugenaufzählen könnendie Löschfahrzeuge und Sonderlöschfahrzeugeals Untergruppender Feuerlöschfahrzeuge nennenkönnendie wichtigsten genormten Löschfahrzeugartenaufzählen könnendie Definition für Feuerwehrfahrzeugewiedergeben könnendie Definition für Löschfahrzeugewiedergeben könnenHinweiseUnterschied zwischen DIN- undDIN EN-NormenDIN 14530, DIN EN 1846-1DIN EN 1846-1DIN EN 1846-1Tragkraftspritzenfahrzeuge (DIN14530-16, DIN 14530-17),Löschgruppenfahrzeuge (DIN14530-5, DIN 14530-8, DIN14530-11), Tanklöschfahrzeuge(DIN 14530-20, DIN 14530-21,DIN 14530-22)nach DIN EN 1846-1:„Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge,die zur Bekämpfungvon Bränden, zur Durchführungtechnischer Hilfeleistungenund/oder für Rettungseinsätzebenutzt werden.“nach DIN EN 1846-1:„Ein Löschfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug,das mit einerFeuerlöschpumpe und im Regelfallmit einem Wasserbehälterund anderen zusätzlichen Gerätenfür die Brandsbekämpfungausgerüstet ist.“Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 14 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltErkennungsmerkmaleLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussdie Definition für Sonderlöschfahrzeugewiedergeben könnenwissen, dass die Bezeichnungenund Kurzbezeichnungen der genormtenFeuerwehrfahrzeugeumfassende Informationen fürderen taktischen Einsatz gebendie Bezeichnungen und die Kurzbezeichnungender genormtenLöschfahrzeuge wiedergebenkönnendie durch die Kurzbezeichnungenausgedrückten feuerwehrtechnischenLeistungsdaten der genormtenLöschfahrzeuge wiedergebenund erläutern könnendie Besatzungen der genormtenLöschfahrzeuge wiedergebenund ihre Sitzordnung in denFahrzeugen beschreiben könnenHinweisenach DIN EN 1846-1:„Ein Sonderlöschfahrzeug ist einFeuerwehrfahrzeug mit für dieBrandbekämpfung speziellerAusrüstung mit oder ohne speziellesLöschmittel.“TSF, TSF-W, LF 8/6,LF 8/10/6 LF 16-TS,LF 16/12, TLF 16/24,TLF 16/25, TLF 24/50Beispiel: LF 16/12LöschgruppenfahrzeugBesatzung 1+8Feuerlöschkreiselpumpe miteiner Leistung von 1600 l Wasserpro Minute bei 8 bar1200 l Löschwasserbehälterin Verbindung mit dem ThemenbereichLöschangriff – Aufgabenverteilungin der Gruppe/Staffelzu erarbeitenBeladungLZS 1die wesentlichen Bestandteile derfeuerwehrtechnischen Beladungder Löschfahrzeuge nennen können.wissen, dass es nach örtlichemBedarf eine genormte Zusatzbeladunggeben kannmuss im Zusammenhang mitdem Themenbereich Gerätekundeerarbeitet werdenden Zusammenhang zwischenSitzordnung und Anordnung derBeladung wiedergeben können.in Verbindung mit dem ThemenbereichLöschangriff – Antreteordnungzu erarbeitenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 15 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Gerätekunde- Persönliche Ausrüstung -Die Lehrgangsteilnehmer müssen wiedergeben können, welche <strong>Teil</strong>e der persönlichen Ausrüstungfür Grundtätigkeiten im Bereich der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung jeweils erforderlichsind, welche Schutzwirkung diese Ausrüstungsteile haben und erklären können, woraufbeim Anlegen und Tragen besonders zu achten ist.Lernzielstufe: 1/2InhaltMindestausrüstungLZS 1LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussdie für seine Tätigkeit innerhalbdes Löscheinsatzes und destechnischen Einsatzes erforderlicheAusrüstung nennen undhandhaben könnenHinweiseFwDV 3 und 4UVV – persönliche SchutzausrüstungFwDV 1/1FwDV 1/2Ergänzende AusrüstungLZS 1wissen, dass beim Aufenthalt auföffentlichen VerkehrsflächenWarnkleidung zu tragen istwissen, dass bei sonstigen technischenEinsätzen zusätzlich eineSchutzausrüstung zu tragen istwissen, dass beim Besteigen vonLeitern der Halte-, bzw. Sicherheitsgurtzu tragen istFwDV 1/2Warnweste (bei Hupf 3 immerWarnweste),z.B. Verkehrsunfall, PKW-Brand,Beseitigung von SturmschädenGesichtsschutz, Schnittschutz,FwDV 1/2Halte-, bzw. SicherheitsgurtFeuerwehrleine (Hinweis aufNorm alt und neu)Anlegen der AusrüstungLZS 2muss die Mindestausrüstung vorBesteigen des Einsatzfahrzeugesvollständig und fachgerecht anziehenkönnenwissen, dass vor Beginn derEinsatztätigkeit die persönlicheAusrüstung vollständig anzulegenund zu kontrollieren istUVVgegenseitige Kontrolle der korrektenTrageweiseanlegen der verschiedenenSchutzkleidungenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 16 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Gerätekunde- Löschgeräte, Schläuche, Armaturen -Die Lehrgangsteilnehmer müssen Löschgeräte, Schläuche und Armaturen richtig benennen, derenVerwendungszwecke wiedergeben und diese selbstständig handhaben könnenLernzielstufe: 1/2InhaltLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussHinweiseÜbersichtLZS 1den Einsatz und die Möglichkeitender örtlich vorhandenenLöschgeräte, Schläuche undArmaturen nennen können undsonstige Löschgeräte und derenEinsatz wiedergeben könnenKübelspritze, Feuerlöscher,Strahlrohre, Schaumrohre undZubehör,Hohlstrahlrohre,Schlauchgrößen und Schlaucharten,ArmaturenStandrohr und Zubehör,BegriffsbestimmungenLZS 1die verschiedenen Arten vonLöschgeräten, Schläuchen undArmaturen aufgrund ihrer Größeund Wirksamkeit nennen können,die verschiedenen Armaturen derWasserentnahme, der Löschwasserfortleitungund -abgabenennen könnenFwDV 1/1HandhabungLZS 2die Löschgeräte, Schläuche undArmaturen richtig handhabenkönnenFwDV 3 und 4,Umweltschutz bei Schaum undFeuerlöscher beachtenHinweise in der FwDV 1/1 praktischübenStationsausbildungTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 17 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Gerätekunde- Rettungsgeräte -Die Lehrgangsteilnehmer müssen die auf Löschfahrzeugen mitgeführten Rettungsgeräte richtigbenennen und selbständig handhaben können.Lernzielstufe: 1/2InhaltLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussHinweiseFwDV 10LZS 1Tragbare LeiternLZS 1FeuerwehrleinenLZS 1SprungrettungsgeräteLZS 1Gerätesatz AbsturzsicherungLZS 1HandhabungLZS 2Knoten und SticheLZS 2die Aufgabenverteilung innerhalbder Staffel/Gruppe bei einemLöscheinsatz mit Rettungsgerätenwiedergeben könnendie verschiedenen Leiterartenaufzählen können; die Vorschriftenfür das richtige Aufstellenwiedergeben könnendie verschiedenen Leinenartenaufzählen und deren richtigenEinsatzbereich wiedergebenkönnenden Einsatz und das richtige Aufstellenvon Sprungpolster,Sprungretter und sonstigen örtlichvorhandenen Sprungrettungsgerätenkennnen lernendie verschiedenen Geräte derAbsturzsicherung aufzählen undderen richtigen Einsatzbereichwiedergeben könnendie örtlich vorhandenen Rettungsgerätehandhaben könnenSteck-, Schiebe- und Klappleiterselbständig entnehmen, transportieren,aufnehmen und besteigenkönnenDas Sprungpolster, Sprungtuchund sonstige örtlich vorhandeneSprungrettungsgeräte handhabenkönnendie für Löscheinsatz und die einfachetechnische Hilfeleistungnotwendigen Knoten und Sticheselbständig anwenden könnenFwDV 10FwDV 1/1 und 1/2FwDV 3 und 4UVV, FwDV 10Steck-, Schiebe-, Klappleiter,MultifunktionsleiterFwDV 1/1 und 1/2FeuerwehrleineMehrzweckleineFwDV 1/1 und 1/2UVVSprungretter, Sprungpolster,BedienungsanleitungFwDV 1/1UVVBandschlinge, Karabinerhaken,Sitzgurt, Kermantel-DynamikseilFwDV 1/2FwDV 10UVVFwDV 1/1FwDV 1/1 und 1/2Mastwurf, Brustbund mit PfahlundSpierenstich, Achterknoten,Zimmermannstich, Halbschlag,WiederholungsübungenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 18 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Gerätekunde- Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung -Die Lehrgangsteilnehmer müssen die auf Löschfahrzeugen für die Technische Hilfeleistung mitgeführtenRettungsgeräte richtig benennen und selbständig handhaben können.Lernzielstufe: 1/2InhaltGerät zum Anheben und Bewegenvon LastenLZS 1TrenngerätLZS 1MotorkettensägeLZS 1PumpenLZS 1HandhabungLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussdie örtlich vorhandenen Geräteaufzählen können,die örtlich vorhandenen Trenngeräteaufzählen könnendie örtlich vorhandenen Motorkettensägeeinschließlich der dazugehörigenSchutzkleidung aufzählenkönnendie örtlich vorhandenen Tauchpumpenund sonstige vorhandeneEinsatzmittel zur Wasserförderungaufzählen könnendie Geräte zur einfachen technischenHilfeleistung richtig undselbständig handhaben könnenHinweiseUVVFwDV 1/2Mehrzweckzug, Brechstange,Inhalt des WerkzeugkastensEinreißhaken, NageleisenUVVFwDV 1/2Trennschleifer, Rettungssäge,Kappmesser, Gurtmesser, Holzaxt,Bolzenschneider, BlechaufreißerUVV,FwDV 1/2Motorkettensäge, verschiedeneSchwertlänge(Hinweis Abschnitt „Gerätekunde-persönlicheAusrüstung“),besonderer Lehrgang an derLandesforstschuleUVV,FwDV 1/2Tauchpumpen (versch. Größen),PersonenschutzsteckerAuslaufrohr, Kantenschutz,MehrzweckleineWassersaugerUVV,FwDV 1/2Sicherheitsabstand einhalten,Feuerwehrelektrowerkzeugkasten,Schachtabdeckungen, BindemittelTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 19 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Gerätekunde- Sonstige Geräte -Der Lehrgangsteilnehmer muss die auf Löschfahrzeugen mitgeführten sonstigen Geräte richtigbenennen und selbständig handhaben können.Lernzielstufe: 1/2InhaltVerkehrssicherungsgerätLZS 1BeleuchtungsgerätLZS 1HandhabungLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussdie örtlich vorhandenen Gerätezur Verkehrswarnung und zurAbsicherung der Einsatzstelleaufzählen können,die örtlich vorhandenen Gerätezum Ausleuchten der Einsatzstelleaufzählen könnendie sonstigen Geräte richtig einsetzenund selbständig handhabenkönnenHinweiseFwDV 1/2,Warndreieck, Warnblinkleuchte,Verkehrsleitkegel, WarnflaggeFwDV 1/1 und 1/2Handscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer,Flutlichtstrahler,Power-MoonUVVFwDV 1/2Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 20 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>RettungDie Lehrgangsteilnehmer müssen Grundtätigkeiten zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohlichenZwangslagen und beim In-Sicherheit-Bringen – auch im Zivilschutz – selbständig durchführenzu können.Lernzielstufe:2InhaltBegriffsbestimmung RettenLZS 1LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusswissen, dass Retten das Abwehreneiner Lebensgefahr von Menschenoder Tieren durch− lebensrettende Sofortmaßnahmen,die sich auf Erhaltungoder Wiederherstellungvon Atmung, Kreislauf undHerztätigkeit richten und/oderdurch− Befreien aus einer lebensodergesundheitsgefährdendenZwangslage ist.HinweiseFwDV 3, FwDV 4FwDV 13/1Lebensrettende Sofortmaßnahmenwerden in einem separaten16-stündigen Kurs durchgeführtRettungstaktikenLZS 1wissen in welchen SituationenRettungsmaßnahmen erforderlichsind:Rettung im Brandeinsatz über− Rettungsweg (Fluchthauben)− Leitern− Sprungrettungsgerät− sonstige RettungsmittelRettung im Hilfeleistungseinsatz− mit Technischem Gerät− im ABC-Einsatzspezielle Situationen− Wasserrettung/Eisrettung− Höhenrettung− Selbstrettung− TierrettungFwDV 1/1FwDV 1/2Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 21 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltEinsatz von RettungsgerätenLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussgängige Rettungstechnikendurchführen können, die im Hilfeleistungs-und Brandeinsatz verwandtwerden:HinweiseFwDV 1/1 und FwDV 1/2−−−−−In-Sicherheit-BringenRetten über LeiternSichern mit BrustbundHalten und AuffangenTransportmöglichkeiten mitRettungstuchSchwerpunkt tragbare LeiternSchleiftricksbewusstlose PersonenDie Vorstellung der Geräte unddas Anwenden von Stichen undKnoten ist im Vorfeld in der Gerätekunde-Rettungsgeräteerfolgtund muss hier beherrschtwerdenBesondere Rettungsmaßnahmenim Rahmen des ZivilschutzesLZS 2gängige Rettungstechnikendurchführen können, die im Zivilschutzangewendet werden:−−−Einbinden auf eine KrankentrageAblassen einer KrankentrageLeiterbockDas Anwenden von Stichen undKnoten ist im Vorfeld in der Gerätekunde-Rettungsgeräteerfolgtund muss hier beherrschtwerdenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 22 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Lebensrettende Sofortmaßnahmen(Erste Hilfe)Die Lehrgangsteilnehmer müssen lebensrettende Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfeselbständig leisten können.Lernzielstufe: 2Diese Ausbildung soll unter Berücksichtigung feuerwehrspezifischer Belange von Rettungsdienstorganisationendurchgeführt werden.Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 23 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>LöscheinsatzDie Lehrgangsteilnehmer müssen die Aufgabenteilung innerhalb einer Gruppe / Staffel beimLöscheinsatz erklären können und alle Grundtätigkeiten der Trupps und des Melders auf Befehl /Kommando selbständig ausführen können.Lernzielstufe: 2/3InhaltBegriffsbestimmung LöscheinsatzLZS 2SchutzausrüstungLZS 3Aufgabenverteilung innerhalbder Gruppe / StaffelLZS 2Wasserentnahme, Wasserversorgungbis VerteilerLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusserklären können, dass unter einemLöscheinsatz nicht nur einLöschangriff, sondern jede Tätigkeitder Feuerwehr zu verstehenist, bei der Strahlrohre vorgenommenwerden müssen, etwazum Sichern brandbedrohterObjekte oder zum Schutz gefährdeterPersonendie für seine Tätigkeit innerhalbdes Löscheinsatzes erforderlichepersönliche Ausrüstung selbständigund fachlich richtig anwendenkönnendie Arbeitsteilung innerhalb derGruppe und Staffel bei einemLöschangriff erklären könneneinen Unterflurhydranten anhandder Hydrantenschilder auffindenkönnendie Wasserentnahme aus einemUnterflurhydranten mit den entsprechendenSchläuchen undArmaturen bis zum Verteiler aufundabbauen könnendie Wasserentnahme aus Überflurhydranten(mit und ohne Fallmantel)bis zum Verteiler aufundabbauen könneneine Saugleitung auf- und abbauenund die Wasserversorgungbis zum Verteiler herstellenkönnenden Löschangriff bei Fahrzeugenmit Löschwasserbehälter bis zumVerteiler auf- und abbauen könnenFwDV 3 und 4Hinweisesiehe auch Gerätekunde – persönlicheAusrüstungFwDV 1/1, FwDV 3 und 4Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 24 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltVornahme StrahlroheLZS 2Vornahme SchnellangriffseinrichtungLZS 2SonderrohreLZS 2EinsatzbefehlLZS 2Löschangriff im InnenangriffLZS 2Verhalten in TreppenräumenLZS 2Löschangriff über vierteiligeSteckleiter und dreiteiligeSchiebeleiterLZS 2EinsatzhygieneLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussden Löschangriff vom Verteilerbis zur Wasserabgabe mit denentsprechenden Schläuchen undArmaturen auf- und abbauenkönnenSchnellangriffseinrichtung vornehmenkönneneinen Angriff mit B-Rohr oderSchaumrohr vom Verteiler bis zurWasser- oder Schaumabgabe mitentsprechenden Schläuchen undArmaturen auf- und abbauenkönnenaufgrund eines Befehles seineAufgaben innerhalb der Gruppeoder Staffel bei einem Löscheinsatzdurchführen könnenVorteile des Innangriffes erklärenund die damit zusammenhängendenGefahren beschreibenkönnendie Vornahme eines Rohres überden Treppenraum durchführenkönnendie Vornahme eines Rohres überdie vierteilige Steckleiter und diedreiteilige Schiebeleiter durchführenkönnendie Notwendigkeit einer allgemeinenHygiene an der Einsatzstelleerklären könnenden angemessenen Umgang mitverschmutzten Einsatzmittelnbeschreiben könnenHinweiseHandhabung von Zumischer,Schaummittelbehälter, Schaumstrahlrohre(Schwer- und Mittelschaum)Einsatz mit und ohne Bereitstellungausschließliche Darstellung imUnterrichtsgespräch(keine praktischen Übungen)Verlegen der Schlauchleitung,Einsatz von SchlauchhalternFwDV 10siehe Gerätekunde- RettungsgeräteFwDV 500(Dekon-Stufe I)keine im Einsatz verschmutztenGegenstände in bislang nichtkontaminierten Bereich einbringenKommunikationsmittelLZS 2die im Löscheinsatz vorkommendenKommunikationsmittel nennenkönnen−−−Ruf- und WinkzeichenSchallzeichenAnwendungsbeispiele aufführenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 25 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Technische HilfeleistungDie Lehrgangsteilnehmer müssen in der Lage sein, die Aufgabenverteilung innerhalb einer Gruppe/Staffelbeim Technischen Hilfeleistungseinsatz erklären und alle Grundtätigkeiten der Truppsund des Melders auf Befehl selbständig ausführen können.Lernzielstufe: 1/2InhaltBegriffsbestimmungTechnische HilfeleistungLZS 1LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusswissen, dass die TechnischeHilfeleistung Maßnahmen zurAbwehr von Gefahren für Leben,Gesundheit und Sachen umfasst,die aus Explosionen, Überschwemmungen,Unfällen undähnlichen Ereignissen entstehen.FwDV 13/1HinweiseBesondere Gefahren im HilfeleistungseinsatzLZS 1wissen, dass bei Hilfeleistungseinsätzenmit besonderen Gefahrengerechnet werden muss.−−−−−−−SplitterDruck- und ZugspannungenScharfe KantenUnkontrolliertes Bewegenvon LastenEinklemmenReißen von Anschlagmittelnund Seilen,Brandgefahr durch auslaufendebrennbare FlüssigkeitenGefahrenbereichLZS 1Persönliche AusrüstungLZS 2wissen, dass sich nur Einsatzkräftemit einem bestimmtenEinsatzauftrag im Gefahrenbereichaufhalten dürfen.die für seine Tätigkeit innerhalbdes technischen Einsatzes erforderlichepersönliche Ausrüstungund Einsatzausrüstung richtigund selbständig handhaben können.siehe auch Kapitel „Verhaltenbei Gefahr“Rettungstraube5-m-ZoneFwDV 13/1FwDV 1/2siehe auch Kapitel„Gerätekunde: Persönliche Ausrüstung“Spezielle persönliche SchutzausrüstungLZS 1wissen, dass im Hilfeleistungseinsatzje nach Einsatztätigkeitspezielle Schutzkleidung getragenwerden mussFwDV 13/1, FwDV 1/2Warnkleidung, Schnittschutz,Augen-, Gesichts-, Gehörschutzsiehe auch Kapitel„Gerätekunde: Persönliche Ausrüstung“Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 26 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltSichern von EinsatzstellenLZS 2Aufgabenverteilung in derGruppeLZS 2BefehlLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussdie Geräte zur Verkehrswarnungund zur Absicherung der Einsatzstelleselbständig handhabenkönnen.Die Arbeitsteilung innerhalb derGruppe und Staffel bei einemHilfeleistungseinsatz erklärenund selbständig durchführenkönnen.aufgrund eines Befehls seineAufgaben innerhalb einer Gruppe/Staffel bei einem Hilfeleistungseinsatzselbständig zuordnenkönnen.HinweiseFwDV 1/2siehe auch Kapitel„Gerätekunde: Sonstige Geräte“Einsatzübungen nachFwDV 13/1− Gruppenführer leitet denEinsatz/seine Gruppe− Maschinist bedient Aggregate,hilft bei der Gerätebereitstellungund ist Fahrer− Melder übermittel Nachrichtenund ist Führungsgehilfe,er übernimmt Sonderaufgabenund ist bei Bedarf 2.Maschinist− Angriffstrupp rettet und leistettechnische Hilfe− Wassertrupp übernimmtSicherungsaufgabenSchlauchtrupp übernimmt dieGerätebereitstellungEinsatzübungenFwDV 13/1FwDV 1/2Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 27 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>Verhalten bei GefahrDie Lehrgangsteilnehmer müssen die Gefahren der Einsatzstellen wiedergeben können und sichan Einsatzstellen unter Beachtung der bestehenden oder vermuteten Gefahren richtig verhaltenkönnen.LZS: 2InhaltAllgemeine Gefahren im EinsatzLZS: 2Gefahren der EinsatzstelleLZS: 2Gefahren durch LöschmittelWasserKohlenstoffdioxidLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusserklären können, dass im Feuerwehreinsatzmit vorhandenen undplötzlich auftretenden Gefahrenzu rechnen ist und diese richtigeinzuschätzen sind.erklären können ,dass beimLöscheinsatz durch die Anwendungvon Löschmitteln folgendeGefahren entstehen können undbestimmte Vorsichtsmaßnahmenzu beachten sind:- Verbrühungsgefahr durchWasserdampf- Überlastung von Bauteilendurch saug- und quellfähigeStoffe und Bauschutt- Materialschäden durch Kontaktmit Löschwasser- Zersetzung des Löschwassersbei sehr hohen Brandtemperaturen- elektrisch leitfähig- Atemgift, deshalb im Feuerwehreinssatzimmer Atemschutztragen- Zersetzung des Kohlenstoffdioxidsbei sehr hohen TemperaturenHinweiserichtige EinsatzkleidungFwDV 1/1, FwDV 1/2Beachtung der UnfallverhütungsvorschriftenGUV-V C 53subjektive Gefahren durch- Fehlverhalten der Einsatzkräfte- Verhalten von geschädigten/betroffenenPersonenobjektive Gefahren durch- mangelhafte Einsatzmittel- Einsatzstelles.a. UE UVVaus 1 l Wasser werden 1700 lWasserdampfKaminbrände, Glasflächen,NatursteineMetallbrändeStrahlrohrabständeSicherheitsabstandAtemgift nur im Zusammenhangmit stationären LöschanlagenMetall- und KohlenbrandTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 28 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>LöschschaumLöschpulverInhaltLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmuss- verdeckte Hindernisse, Löcher,Einläufe usw.- elektrisch leitfähig- große Löschmittelschädendurch fein verteiltes Pulver- Sichtbehinderung durch diePulverwolkeHinweisekein Einsatz in spannungsführendenAnlagenbedingt einsetzbar in elektrischenAnlagenGefahren durch den fließendenVerkehr beim Löscheinsatzund bei der technischenHilfeleistungEinsatzgrundsätze und richtigesVerhaltenLZS: 2im Löscheinsatzin Treppenräumenin Brandräumenerklären können, dass trotz abgesicherterEinsatzstelle mit Gefahrendurch den fließenden Verkehrzu rechnen istdie Vorgehensweise beim Löschangriffüber den Treppenraumbeschreiben und selbständigdurchführen können- Schlauchreserve,- Schlauchsicherung,- Möglichkeiten für Rauchabzugdas sichere Verhalten beim Öffnenvon Türen und Vorgehen inBrandräumen beschreiben und inentsprechenden Übungen diegelernten Verhaltensregeln selbständigdurchführen können aufgrundmöglicher Gefahren durch- Atemgifte- Sichtminderung- Thermischer Auftrieb- SchadstoffkonzentrationAutobahn, GegenfahrbahnVerkehrsabgewandt absitzenWarnkleidungUVV: GUV-V C 53, § 17s.a. UE Gerätekunde: PersönlicheAusrüstungTreppe abwärts rückwärts gehenimmer Atemschutz tragenSchwelbrand, falsche LöschmittelDeckung ausnutzenTüren richtig öffnenmit Wasser am Rohr vorgehenmit Löschwasser keinen Staubaufwirbeln (kein Vollstrahl)Truppweise vorgehenOrientierungspunkte einprägenRückzug sichernTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 29 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltEinsatzgrundsätze bei Anwesenheitvon ABC-Gefahrstoffenim technischen HilfeleistungseinsatzBesondere Gefahren im ZivilschutzLZS: 1LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmuss- Rauch- und Brandausbreitung- chemische Stoffe- Stichflamme, Flash-over,Backdraft,- elektrischen Strom,- explosionsfähige Gas-/Dampf-Luftgemische,- einstürzende Bauteile, instabileMöblierung,- instabile Decken und Böden,Luken, GrubenGefahrhinweise, die durch- Gefahrsymbole,- Gefahrzettel,- Gefahrnummer und- farbliche Kennzeichnung vonDruckgasflaschengegeben sind, erkennen und mitWorten eindeutig beschreibenund sich der Situation angepasstverhalten könnendas sichere Verhalten in technischenHilfeleistungseinsätzenerklären und in entsprechendenÜbungen die gelernten Verhaltensregelnselbständig durchführenkönnen aufgrund möglicherGefahren durch- Splitter,- Druck- und Zugspannungen,- scharfe Kanten,- elektrischen Strom,- unkontrolliertes Bewegen vonLasten,- einklemmen, quetschen- reißen von Anschlagmittelnund Seilen,- auslaufende brennbareFlüssigkeiten,- einstürzende Bauteile- Anwesenheit von Atemgiften- Einsturz- Aufenthalt im Gefahrenbereichwissen, mit welchen Gefahren imBereich des Zivilschutzes mit zurechnen istHinweiseIm Rahmen der AusbildungTruppmann <strong>Teil</strong> 1 wird nur diegrundsätzliche Vorgehensweisevermittelt. Eine Vertiefungerfolgt in den weiterführenden Lehrgängen.Gefahrenhinweis erkennen,sofort Lagemeldung mit eindeutigerund unmissverständlicherBeschreibung der Kennzeichnung,in Deckung abwarten bis Rückmeldungerfolgtkeine Interpretation der GefahrenhinweiseArbeitsbereiche im technischenHilfeleistungseinsatz- Rettungsbereich- Geräte-BereitstellungsbereichGärgase in Gruben, Silos, Kanalisation,Weinkeller, GasversorgungABC- und Strahlenschutz,biologische und chemischeKampfstoffe, SprengstoffTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 30 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>UnfallverhütungsvorschriftenFeuerwehrDie Lehrgangsteilnehmer müssen wissen, dass die Unfallverhütungsvorschriften auf Gefahren imFeuerwehrdienst hinweisen, ihn das Befolgen der UVV‘en vor Unfällen schützt und somit einsatztaktischrichtiges Verhalten darstellt. Er muss wissen, dass UVV‘en Gesetzescharakter haben.Lernzielstufe: 1InhaltGefahren im FeuerwehrdienstVersicherungsschutzLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusswissen, wodurch im FeuerwehrdienstGefahrensituationen entstehenkönnen.wissen, dass jeder Feuerwehrangehörigewirksam den Gefahrenentgegenwirken kann.wissen, dass die Gemeindedurch Gesetz verpflichtet ist dieFeuerwehrangehörigen zu versichern.HinweiseSubjektive Gefahren durchFehlverhalten der EinsatzkräfteVerhalten von geschädigten/betroffenenPersonen (Gefahrender Einsatzstelle)Objektive Gefahren durch mangelhafteEinsatzmitteldie Einsatzstelle(Gefahren der Einsatzstelle)Versicherungsträger ist der Gemeindeunfallversicherungsverbandsiehe Auch Kapitel„Unfallversicherung“Pflichten des Unfallversicherungsträgerswissen, welche Aufgaben derUnfallversicherungsträger hat−−Kostenübernahme imSchadenfallVerhütung von UnfällenGrundlagen der Unfallverhütungsvorschriftenwissen, dass der Unfallversicherungsträgerzur Erfüllung seinerAufgabe „Unfallverhütung“ Vorschriftenmit Gesetzescharaktererlässt.wissen, dass UVV‘en aus demUnfallgeschehen bei den Feuerwehrenresultieren.UnfallverhütungsvorschriftenAuswertung von UnfallmeldungenBerücksichtigung von:− Unfällen die häufig vorkommen− Unfällen mit sehr schwerenFolgenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 31 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltZielgruppen der UVV‘enLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusswissen, dass sich die UVV‘en anverschiedene Zielgruppen mitunterschiedlichen Verantwortungsbereichenrichtenwissen, welche UVV‘en für deneinzelnen Feuerwehrangehörigenvon besonderer Bedeutung sind.HinweiseUnternehmer (Gemeinde)Ausrüstung, AusbildungVorgesetzten (Ausbilder, Führer)Ausbildung, Übung, EinsatzVersichertenVerhalten im FeuerwehrdienstUVV „Feuerwehren“GUV-V C 53UVV „Allgemeine Vorschriften“GUV-V A 1Anwendung der UVV‘enwissen wie UVV‘en aufgebautund anzuwenden sind.−−ParagraphenDurchführungsanweisungenGeltungsbereichBegriffsbestimmungenPersönliche Anforderungenwissen, das die UVV „Feuerwehren“für Feuerwehreinrichtungenund Feuerwehrdienst gelten.die Begriffe der UVV erklärenkönnen.wissen, dass für den Feuerwehrdienstnur körperlich und fachlichgeeignete Feuerwehrangehörigeeingesetzt werden dürfen.GUV-V C 53§ 1GUV-V C 53§ 2− Feuerwehren− Feuerwehreinrichtungen− Feuerwehrangehörige− Feuerwehrdienst− Einsatzort− UnternehmerGUV-V C 53§ 14Durchführungsanweisungen§ 10 Abs. 3 BSG§ 4 Mustersatzung für eineBrandschutzsatzungUnterweisungVerhalten im Feuerwehrdienstwissen, dass die feuerwehrangehörigenim Rahmen der Aus- undWeiterbildung über die Gefahrenim Feuerwehrdienst sowie überdie Maßnahmen zur Verhütungvon Unfällen zu unterweisen sind.wissen, dass im Feuerwehrdienstnur Maßnahmen getroffen werdendürfen, die ein sicheres Tätigwerdender feuerwehrangehörigenermöglichen.GUV-V C 53§15DurchführungsanweisungenHinweis auf lehrgangsbegleitendeund themenbezogene UnterweisungGUV-V C 53§ 17 Abs. 1DurchführungsanweisungenTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 32 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltFeuerwehranwärterLernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusswissen, dass beim Feuerwehrdienstvon Feuerwehranwärternderen Leistungsfähigkeit undAusbildungsstand zu berücksichtigenist.wissen, dass Feuerwehranwärternur mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigeneingesetzt werdendürfen.HinweiseGUV-V C 53§ 18 Abs. 1DurchführungsanweisungenGUV-V C 53§ 18 Abs. 2Hinweis für den Ausbilder:Im Rahmen der Unterrichtseinheit „UVV“ sollen dem Lehrgangsteilnehmer/in die grundsätzlichenund allgemeingültigen Vorschriften vermittelt werden. Die Unterweisung in spezielle Vorschriftender UVV wie z.B. zur Wasserförderung oder zur technischen Hilfe erfolgt sinnvollerweise themenbezogen.Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 33 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>UnfallversicherungDie Lehrgangsteilnehmer müssen den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehrangehörigeund die Voraussetzungen hierfür wiedergeben können und erklären können, wie er sichbei Schadenseintritt verhalten muss.Lernzielstufe: 1/2InhaltGrundlagen des UnfallversicherungsschutzesLZS 1Voraussetzungen für den UnfallversicherungsschutzLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmusswiedergeben können, dass dergesetzliche Unfallversicherungsschutzdurch das Sozialgesetzbuch(SGB) geregelt istwissen, dass Personen, die inUnternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällenoder im Zivilschutzunentgeltlich, insbesondere ehrenamtlichtätig sind, gegen Arbeitsunfälleund Berufskrankheitenversichert sindwissen, dass für die gesetzlicheUnfallversicherung der Feuerwehrangehörigenim <strong>Saarland</strong> dieUnfallkasse <strong>Saarland</strong> (UKS) zuständigisterklären können, dass immerdann Versicherungsschutz besteht,wenn er im Auftrag odermit ausdrücklicher Zustimmungder Kommune ehrenamtlich tätigwirdden Begriff Arbeitsunfall erklärenkönnenerklären können, dass der gesetzlicheUnfallschutz auch fürAusbildungsveranstaltungen gilterklären können, dass auch dasZurücklegen des unmittelbarenWeges zum und vom Ort derversicherten Tätigkeit ein Arbeitsunfallistdie Unterschiede zwischen versichertenund eigenwirtschaftlichen(privaten) Tätigkeiten erklärenund Beispiele nennen können.HinweiseVII. SGB, § 2, Abs. 1, Ziffer 12.Die Freiwilligen Feuerwehrensind Hilfeleistungsunternehmenin diesem Sinne.Unfallkasse <strong>Saarland</strong> – UKSBeethovenstr. 4166125 Saarbrücken-DudweilerVII. Buch SBG, §7 und § 8Arbeitsunfälle sind Unfälle, dieVersicherte infolge ihrer beruflichenoder sonst versichertenTätigkeit erleiden.Truppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 34 Stand: 04/2005


Ausbildung Freiwillige Feuerwehren<strong>Lernzielkatalog</strong>InhaltUmfang des VersicherungsschutzesLZS 2LernzielDer /Die Lehrgangsteilnehmer/inmussbeschreiben können, welcheLeistungen die gesetzliche Unfallversicherungim Schadensfallerbringt und Beispiele aufzählenkönnenHinweiseHeilbehandlung, Leistungen zur<strong>Teil</strong>habe am Arbeitsleben, Leistungenzur <strong>Teil</strong>habe am Lebenin der Gemeinschaft und ergänzendeLeistungen, VerletztenundÜbergangsgeld, Pflege,Renten, Leistungen im TodesfallVII. SGB, §§ 26 bis 52 und §§56 bis 80Jeweils aktuelle Informationsbroschüreder UKSVerhalten im SchadensfallLZS 2beschreiben können, dass auchSachschäden, die ihm infolgeeiner versicherten Tätigkeit entstandensind, ersetzt werdenerklären können, dass Ansprücheauf Sozialleistungen in vier Jahrennach Ablauf des Kalenderjahres,in dem sie entstanden sind,verjähren könnenerklären können, dass bei Unfällenim Feuerwehrdienst diePflicht zu einer unverzüglichenMeldung an den Träger der Feuerwehrbestehtbeschreiben können, welcheAngaben bei der Meldung grundsätzlicherforderlich sind.VII. SGB, § 13 (ab 1.1.2005)SGB I, § 45VerbandsbuchSicherheitsbeauftragterUnfallberichtTruppmannausbildung <strong>Teil</strong> 1 Seite 35 Stand: 04/2005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!