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Preis- und Leistungsverzeichnis - VR-Bank Taufkirchen-Dorfen e.G.

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4.5.2.2 ÜberweisungsgutschriftenEntgeltpflichtigerWer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welcheEntgeltregelung zwischen dem Zahler <strong>und</strong> dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungensind möglich:• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte• 1: Zahler trägt alle Entgelte• 2: Zahlungsempfänger trägt alle EntgelteHinweis:• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetraggegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.Höhe der EntgelteBei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:Absenderland/WährungÜberweisungsbetragKonventionelleAbwicklungAbwicklung imTipanetbis zu EUR EUR EURSchweiz/Euro mit IBAN/BIC unbegrenzt 0,15% v.U. mind. 12,00/max.25,00Übrige Länder<strong>Preis</strong> auf Nachfrage9,004.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder WährungUmrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf derBasis der von EuroFX festgestellten Kurse des <strong>Bank</strong>geschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unterwww.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderenMarktkurs.Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet gr<strong>und</strong>sätzlich die jeweiligeinternationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetztenWechselkurs in Euro um <strong>und</strong> belastet der <strong>Bank</strong> einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der <strong>Bank</strong> diesen Betragzu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag <strong>und</strong> der sich daraus ergebende Kurs werden demKarteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationenfestgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar <strong>und</strong> ohne vorherige Benachrichtigungwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichungdes Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der <strong>Bank</strong> abhängige nächstmögliche Abrechnungstag derjeweiligen internationalen Kartenorganisation.4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige BeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie imZusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für jedermann" fürNichtk<strong>und</strong>en die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche <strong>Bank</strong>engruppe anzurufen. Näheresregelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich derdeutschen genossenschaftlichen <strong>Bank</strong>engruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerdeist schriftlich an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong>Raiffeisenbanken - B<strong>VR</strong>, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch <strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eineBeschwerde bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist beider B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.134 200 è 8.12 Seite 13 Stand: 01.05.2013

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