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Schulinterner Lehrplan - Baugewerbliche Berufsschule Zürich

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2BBZ, <strong>Schulinterner</strong> <strong>Lehrplan</strong> für Geomatikerinnen / Geomatiker EFZ


BBZ, <strong>Schulinterner</strong> <strong>Lehrplan</strong> für Geomatikerinnen / Geomatiker EFZVorbemerkungenBund und Kantone regeln zusammen mit dem Trägerverein Geomatiker / in Schweiz (TVG-CH) diefachkundlichen Inhalte und Anforderungen für die Ausbildung und das Qualifikationsverfahrenfür die / den Geomatikerin / Geomatiker. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Berufsbildung(BBG) und der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) wurden per 1. Januar 2010folgende Vorschriften in Kraft gesetzt:• Verordnung über die berufliche Grundbildung Geomatikerin / Geomatiker mit eidgenössischemFähigkeitszeugnis (EFZ) (BiVo)• Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Geomatikerin EFZ /Geomatiker EFZ (Bipla)Der schulinterne <strong>Lehrplan</strong> basiert auf den Vorgaben des Bundes und konkretisiert die Umsetzungfür die Geomatik-Lernenden an der Abteilung Planung und Rohbau der <strong>Baugewerbliche</strong>n <strong>Berufsschule</strong>Zürich. Der schulinterne <strong>Lehrplan</strong> ist für alle Fachlehrpersonen der Fachgruppe Geomatikverbindlich und dient diesen zur Ausarbeitung der Semesterpläne.3


QualifikationsbereicheGewichtung der QualifikationsbereicheBBZ, <strong>Schulinterner</strong> <strong>Lehrplan</strong> für Geomatikerinnen / Geomatiker EFZArt. 19 der BiVo können die zwei für den Berufskundeunterricht wichtigen Qualifikationsbereicheund deren Notengewichtung entnommen werden.Art. 19 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung1Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:a. der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher bewertet wird;undb. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird.2Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten der einzelnenQualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der gewichteten Erfahrungsnote.3Die Erfahrungsnote ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe allerSemesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts.4Für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet:a. Praktische Arbeit: 50 %b. Berufskenntnisse: 20 %c. Allgemeinbildung: 20 %d. Erfahrungsnote: 10 %4


QualifikationsverfahrenBBZ, <strong>Schulinterner</strong> <strong>Lehrplan</strong> für Geomatikerinnen / Geomatiker EFZIm Teil D des Bildungsplans wird das Qualifikationsverfahren der vier Qualifikationsbereiche beschrieben:QualifikationsverfahrenPraktische ArbeitBerufskenntnisseAllgemeinbildungErfahrungsnoteBerufskenntnisseIn diesem Qualifikationsbereich wird während 3 ½ Stunden schriftlich die Erreichung der Leistungszieleim berufskundlichen Unterricht überprüft. Der Qualifikationsbereich umfasst:Pos. 1 Daten erfassenPos. 2 Daten bearbeitenPos. 3 Daten ausgebenPos. 4 Arbeits- und Qualitätsstandards umsetzenBei der vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA) wird zusätzlich eine mündliche Prüfung von30 Minuten durchgeführt.5


LektionentafelnBBZ, <strong>Schulinterner</strong> <strong>Lehrplan</strong> für Geomatikerinnen / Geomatiker EFZLektionentafel der BerufsfachschuleTeil B des Bildungsplans teilt den vier Leitzielen die folgenden Lektionen zu:Unterrichtsbereiche 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. LehrjahrV – G – K V – G – K V G K V G KBerufskundlicher Unterricht(Zeugnisnoten)200 200 200 2001 Daten erfassen 60 40 80 100 20 – 20 –2 Daten bearbeiten 80 80 60 80 120 160 120 603 Daten ausgeben 40 60 20 20 60 40 60 1404 Arbeits- und Qualitätsstandardsumsetzen20 20 40 – – – – –Der oben aufgeführten Lektionenzuteilung kann entnommen werden, dass die drei Schwerpunkteamtliche Vermessung (V), Geoinformatik (G) und Kartografie (K) im ersten und zweiten Lehrjahr imberufskundlichen Unterricht gemeinsam und im dritten und vierten Lehrjahr getrennt unterrichtetwerden.Die baugewerbliche <strong>Berufsschule</strong> unterrichtet die Geomatik-Lernenden in vier Blockkursen zu 10Wochen. Das ergibt die folgende UnterrichtsverteilungUnterrichtsbereich Pro Lehrjahr Pro SchulwocheBerufskunde 200 20Allgemeinbildung 120 12Sport 20 2Im Anhang werden die vier Leitziele auf einzelne Schulfächer verteilt.6


<strong>Baugewerbliche</strong> <strong>Berufsschule</strong> ZürichAbteilung Planung und RohbauLagerstrasse 55, 8004 Zürichwww.bbz.zh.chAugust 2011, 150 Exemplare

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