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über die am Donnerstag, den 25. April 2002, um 18.40 Uhr, im Anschluss an die öffentli-<br />
che Bürgerfragestunde, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene öffentliche 12. Sit-<br />
zung der Stadtvertretung BLUDENZ.<br />
Anwesende:<br />
Der Vorsitzende: Bürgermeister Dr. Othmar KRAFT<br />
Die Stadtvertreter: Josef KATZENMAYER<br />
Heinz-Peter RITTER<br />
Ingeborg NAIER<br />
Dr. Thomas LINS<br />
Raimund BERTSCH<br />
Josef GATT<br />
Mag. Elmar BUDA<br />
Johann Georg SEEBERGER<br />
Gerhard KRUMP<br />
Alexander PLAKOLM<br />
Alexander GEBHART<br />
Gunnar WITTING<br />
Dieter KOHLER<br />
DI Günther PIRCHER<br />
Christine FRÖHLICH<br />
Norbert LORÜNSER<br />
Kurt DREHER<br />
Josef GASSNER<br />
Peter OSTI<br />
Wolfgang WEISS<br />
Mag. Albin ARZBERGER<br />
Engelbert UTTENTHALER<br />
Oliver GRIESSER<br />
Bernd KAMMERLANDER
- 2 -<br />
Die Ersatzmitglieder: Edmund JENNY<br />
Entschuldigt:<br />
Mag. Erwin FENKART<br />
Helmut TSCHANN<br />
Gustav FILE<br />
Elmar STURM<br />
Peter SCHNEIDER<br />
Bernd ATZMÜLLER<br />
Gunnar VONBUN<br />
Die Stadtvertreter: Alfons FEUERSTEIN<br />
Andrea TRATTER<br />
Rudolf ZEIF<br />
Walter HÄMMERLE<br />
Mag. Karin FRITZ<br />
Dr. Friedrich MILLER<br />
DI Dr. Bernd ANGERER<br />
Richard FÖGER<br />
Die Ersatzmitglieder: Silvia COMPLOJ<br />
Markus FEUERSTEIN<br />
Ramona SUPPAN<br />
Arthur TAGWERKER<br />
Martin BITSCHNAU<br />
Lambert KAPFERER<br />
Mag. Peter SPANNRING<br />
LAbg. Olga PIRCHER<br />
Günter BURTSCHER<br />
Petra GASPERI<br />
Mag. Albin ARZBERGER<br />
Heike BRÜSTLE<br />
Erich HUBERT<br />
Maria WEBER<br />
Mag. Otmar Muther<br />
Karlheinz MAHNER
- 3 -<br />
Günter MUHR<br />
Adalbert STARK<br />
Isabella GERNGROSS<br />
Friedrich WEIXLBAUMER<br />
Hartmut Elmar NEYER<br />
Johann MALLITSCH<br />
Günter BERCHTOLD<br />
Egon FELLIER<br />
Bernhard KOBALD<br />
Michael REIS<br />
Gerhard SALCHER<br />
Wolfgang CHESANI<br />
Reinhard BERTSCH<br />
Joachim WEIXLBAUMER<br />
Walter LUTZ<br />
Engelbert TOMASELLI<br />
Ing. Günter PICHLER<br />
Jürgen von GRONE<br />
Willibald WEBER<br />
Wolfram WENNINGER<br />
Doris ANGERER<br />
Raimund FÖGER<br />
Wolfram BARTENBACH<br />
Horst DELLAMARIA<br />
Markus PRASCH<br />
Fabienne HUBERT<br />
Wolfgang SINDLGRUBER<br />
Herbert SPREITZER<br />
Herbert FRITZ<br />
Gerhard OBERSTEINER<br />
Ing. Gerhard MÜLLER<br />
Armin HÄMMERLE<br />
Der Schriftführer: Dr. Albert WITTWER.
- 4 -<br />
Vor Eingang in die Tagesordnung werden vom Bürgermeister die Gegenstände<br />
9. Interreg IIIA, Genehmigung von Projekten:<br />
a) Grenzüberschreitende Wirtschafts- und Standortentwicklung;<br />
b) Vernetzte „Virtuelle Rathäuser“; und<br />
11. Liegenschaftsverkäufe und Liegenschaftskäufe:<br />
c) Liegenschaftsverkauf Gst.Nr. 2228/2 – Rungelin (LINHER);<br />
d) Liegenschaftskauf Gst.Nr. 2733 und .561/24 im Ausmaß von 12.283 m² (STEU);<br />
abgesetzt, sodass die Tagesordnung lautet:<br />
1. Genehmigung der Niederschriften der 10. Sitzung vom 14. Februar 2002<br />
sowie 11. Sitzung vom 21. März 2002;<br />
2. Berichte;<br />
a) Genehmigung des Voranschlages 2002;<br />
b) Petition Senkung des Wahlalters;<br />
c) Genehmigung des Voranschlages für das Krankenhaus;<br />
3. Bewilligung zur Führung des Stadtwappens;<br />
4. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz,<br />
Beschlussfassung nach Auflage;<br />
5. Einzelne Änderungen des Flächenwidmungsplanes;<br />
a) Teilfläche der Gst. Nr. 1132/3 (PFADFINDER);<br />
b) Teilfläche der Gst. Nr. 919/2 (BURTSCHER);<br />
c) Teilflächen der Liegenschaften Gst. Nrn. 3570/1, 3567, 3568/1, 3514/14, 3514/15,<br />
3568/2, 3642/1, 3514/13 und 3570/2 (MUTTERSBERGBAHN);<br />
d) Teilflächen der Liegenschaften Gst. Nrn. 3248/3, 3252/1, 3252/2, 3253/5, 3257/7,<br />
3257/6, 3256, .1921, .1922, 3257/4, 3257/8, 3707/1 und 3257/5 (MARTIN);<br />
6. Neufestsetzung Altersheim-Verpflegskostensätze für 2002;<br />
7. Einbeziehung von Parkflächen entlang der Zürcherstraße in die<br />
Privatwirtschaftsverwaltung;<br />
Neukundmachung der Parkabgabeverordnung<br />
8. Baurechtsvertrag SPZ / St. Lorenzwerk (CARITAS);<br />
Änderung<br />
9. Abweichungen vom Voranschlag 2001;<br />
10. Liegenschaftsverkäufe und Liegenschaftskäufe:<br />
a) Liegenschaftserwerb Gst.Nrn. 969/1, 969/2, 969/3, 696/4 und 697/2 im Eigentum<br />
von Frau Gertrud und Reinhilde Bertsch, Elfriede Rhomberg und Waltraud Huber,<br />
im Gesamtausmaß von 9.576 m²;<br />
Liegenschaftsverkauf Sportplatz Unterstein Gst. Nr. 927/1 und Bp. 2126 im Ausmaß<br />
von 9.929 m²;<br />
mit Nachtragsvoranschlag;
- 5 -<br />
b) Liegenschaftsverkauf der Gst.Nr. .475, GB Bludenz, Oberbings 22 (SCHULER);<br />
11. Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher et.al.:<br />
Resolution zum Sozialstaatsvolksbegehren<br />
12. Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Öffentlichkeitsarbeiter<br />
13. Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Schutz vor Elektrosmog: Resolution an das Land Vorarlberg<br />
14. Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Verbesserung der räumlichen Situation der „Offenen Jugendarbeit Bludenz“<br />
15. Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher et.al.:<br />
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Klarenbrunnstraße<br />
16. Allfälliges.<br />
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der ordnungsgemäß eingeladenen Stadtver-<br />
tretung fest und erklärt die Sitzung für eröffnet; anwesend sind 25 Stadtvertreter und 8 Er-<br />
satzmitglieder.<br />
Zu 1.:<br />
Berichte, Anträge und Beschlüsse :<br />
Genehmigung der Niederschriften der 10. Sitzung vom 14. Februar 2002<br />
sowie 11. Sitzung vom 21. März 2002<br />
Die Verhandlungsschrift über die 10. Sitzung der Stadtvertretung vom 14. Februar 2002<br />
wird genehmigt. Die Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung vom 21. März 2002 wird<br />
über Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher auf Seite 33 dahingehend abgeändert, dass<br />
der Beschluss lautet:<br />
b) In der Stadtvertretung wird mehrheitlich mit 28 Stimmen (4 Gegenstimmen: Peter<br />
Schneider, Erwin Sperger, Elmar Sturm und Heike Brüstle) beschlossen, den Stadtrat<br />
zu ermächtigen, eventuelle Ergänzungen oder Änderungen des Rahmenvertrages und<br />
der Ausführungsverträge zu beschließen und es werden die Vertreter der Stadt Bludenz
Zu 2.:<br />
- 6 -<br />
im Gemeindeverband ermächtigt, die entsprechenden Ausführungsverträge, die im<br />
Rahmenvertrag angeführt sind, zu beschließen.<br />
Ersatzmitglied Helmut Tschann ist bei der Abstimmung nicht zugegen.<br />
Berichte:<br />
a) Genehmigung des Voranschlages 2002<br />
Die Vorarlberger Landesregierung hat mit Schreiben vom 13. Februar 2002 keine Ein-<br />
wendungen gegen den Voranschlag der Stadt Bludenz erhoben.<br />
b) Petition Senkung des Wahlalters;<br />
Das Schreiben von Landtagspräsident Manfred Dörler vom 18.02.2002 wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
c) Genehmigung des Voranschlages für das Krankenhaus<br />
Zu 3.:<br />
Die Vorarlberger Landesregierung hat mit Bescheid vom 04.04.2002 den Voranschlag<br />
samt Dienstpostenplan des Krankenhauses der Stadt Bludenz für das Jahr 2002 gemäß<br />
§ 5 Abs. 2 des Spitalbeitragsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1987, genehmigt.<br />
Bewilligung zur Führung des Stadtwappens<br />
Herr Moritz Begle, 6800 Feldkirch, hat namens der Österreichischen Wasserrettung, Ab-<br />
teilung Bludenz, per e-mail vom 29.01.2002 beantragt, das Wappen der Stadt Bludenz in<br />
der Kopfzeile des eigenen Briefpapiers, Abteilung Bludenz, führen zu dürfen. Begründet<br />
wird das Ansuchen damit, dass dem jeweiligen Schriftstück eine bessere Aufmachung ga-<br />
rantiert sei.
- 7 -<br />
Gemäß § 10 Abs. 3 GG darf die Führung des Gemeindewappens nur jemandem, durch<br />
dessen Tätigkeit auch öffentliche Interessen gefördert werden und der zu der Eigenart der<br />
Gemeinde und ihrer Bewohner in enger Beziehung steht, gegen jederzeitigen Widerruf<br />
erteilt werden.<br />
Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 50 Abs. 1 lit. a Zif.5 GG einstimmig, der Österrei-<br />
chischen Wasserrettung, Abteilung Bludenz, gegen jederzeitigen Widerruf zu gestatten,<br />
das Stadtwappen der Stadt Bludenz in der Kopfzeile des vereinseigenen Briefpapiers zu<br />
führen.<br />
Zu 4.:<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz;<br />
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 14.02.2002 unter Tagesordnungspunkt 3.) den<br />
Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes Bludenz lt. Planurkunde der Abteilung<br />
Stadtplanung, Zl.: 5.2/4-200/01_b und Zl.: 5.2./4-200/02_b vom 17. Jänner 2002, darge-<br />
stellt im Sinne des Planes der Abteilung Stadtplanung, Zl.: 5.2/4-200/03_a vom 17. Jänner<br />
2002, beschlossen.<br />
Der Entwurf ist am 21.02.2002 an der Amtstafel und außerdem in den Medien VN-Heimat<br />
und Bludenzer Anzeiger vom 21.02.2002 kundgemacht worden.<br />
Während der Auflagefrist sind die folgenden Stellungnahmen eingelangt:<br />
T E I L A - V o r b e h a l t s f l ä c h e n<br />
A 10 Schloß Gayenhofen - Bezirkshauptmannschaft<br />
Herr Hubert Bonner, Herrengasse 21, 6700 Bludenz, in Vertretung für seine Gattin Anna<br />
Maria Bonner, vom 25. Februar 2002 betreffend Bauparzelle Nr.: .1507 u. Teilfläche der<br />
Bauparzelle Nr.: .810<br />
Herr Hubert Bonner nimmt im aufgelegten Flächenwidmungsplan Einsicht und hält fest,<br />
dass die gegenständlichen Flächen als Vorbehaltsflächen-Bezirkshauptmannschaft gewid-
- 8 -<br />
met sind. Da aber diese Vorbehaltsfläche auf Privatgrund liegt ist er mit dieser Widmung<br />
nicht einverstanden. Herr Hubert Bonner stellt den Antrag, dass die oben angeführten Flä-<br />
chen, der Anschlusswidmung entsprechend, nach Baufläche-Mischgebiet gewidmet wer-<br />
den.<br />
Die gegenständliche Vorbehaltsflächenwidmung betrifft Teilflächen des Wohnhauses Her-<br />
rengasse Nr. 21 und den unmittelbar nördlich anschließende Gebäudetrakt, zwischen<br />
Schlossgarten und Wohngebäude, entlang der Stiegenanlage zur Bezirkshauptmannschaft<br />
(östliche Schlossstiegenanlage). Bemerkenswert ist, dass dieses Gebäude in der selben<br />
Steinmauer errichtet wurde wie die Umfassungsmauern zum Schlossgarten, der heute lei-<br />
der nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Die optische Übereinstimmung spiegelt sich al-<br />
lerdings nicht in den Besitzverhältnissen wieder. Die Erhaltung dieses Objektes ist aus<br />
ortsbildlicher Sicht zu befürworten. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Bezirks-<br />
hauptmann Dr. Leo Walser vom 12. März 2002 steht einer Umwidmung nach Baufläche-<br />
Mischgebiet aus seiner Sicht nichts entgegen.<br />
A17 Hl. Kreuz Kirche und A18 Franziskanerkloster<br />
Pfarrer Peter Haas, St. Peterstraße 2, 6700 Bludenz betreffend Gst. Nrn: 220/1, .2162 und<br />
.1321 (Hl. Kreuz Kirche) sowie Gst. Nrn.: 214, .260 und .259/1 (Franziskanerkloster) vom<br />
18. Februar 2002:<br />
Als Vertreter des Pfarramtes Hl. Kreuz und des Franziskanerklosters gibt Herr Pfarrer<br />
Peter Haas bekannt, dass er mit der vorgeschlagenen Unterlagswidmung nach Freifläche-<br />
Freihaltegebiet nicht einverstanden ist, da sich die Kirche bzw. das Kloster einen Hand-<br />
lungsspielraum für eine etwaige bauliche Nachnutzung freihalten möchte. Herr Pfarrer<br />
Haas ersucht deshalb die Stadt Bludenz für die gegenständlichen Flächen eine Unterlags-<br />
widmung nach Baufläche-Mischgebiet vorzusehen.<br />
Die angestrebte Unterlagswidmung nach Baufläche-Mischgebiet entspricht einer Weiter-<br />
führung der bestehenden Umgebungswidmung. Die zentral gelegen Flächen im Stadtgebiet<br />
von Bludenz rechtfertigen eine Bauflächenwidmung. Die Sicherung eines öffentlichen<br />
Grünbereiches im Zentrum von Bludenz wurde mit der Widmung der stadteigenen Flächen<br />
im Vorplatzbereich von der Volksschule Mitte als Vorbehaltsfläche-Öffentliches Grün<br />
(„Plettenberg-Park“) erreicht.
A28 Sportplatz Unterstein<br />
- 9 -<br />
Mit gleichlautender Eingabe haben die Damen und Herren Gabi Anrig, Daniela Westrei-<br />
cher, Eugene Martin, Maria Kahlhammer, Berta Ammann, Pepi Kaiser, Elsbeth Fleisch,<br />
Frieda Blaas, Robert Nagel, Martina Benvenuti, Hans Riede, Oliva Zimmermann, Mari-<br />
anne Brüstle, Hubertine Frieser, Hans Schlocker, Fritz Zöhrer, Otwald Hölbling, Marian-<br />
ne Hölbling, Lothar Dünser, Waltraud Burtscher, Ruth Sumnitsch, Werner Sumnitsch, Pet-<br />
ra Sumnitsch, Herwig Bauer, Hugo Fritz, Bernd Kammerlander, Margit Metzler, Walter<br />
Wörgötter, Othmar Walch, Georg Rother, Verica Muther, Rosmarie Spollar, Alexander<br />
Zerlauth, Bibiane Zerlauth, Elisabeth Rother, Margarethe Pfluger, Pasquale Palombo,<br />
Herbert Marzluf, Helga Palombo, Christoph Santer, Beate Graß, Franz Sumnitsch, Ilse<br />
Bauer, Nicole Walch, Veronika Walch, Beate Mitterlehner, Kurt Hopfgartner, Karl<br />
Hopfgartner, Bertram Hopfgartner, Jürgen Rückner, Lise Bader, Max Bader, Johanna<br />
Bader, Regina Muther, Engelbert Muther, Friederike Obwegeser, Olga Burtscher, Martha<br />
Flaig, Gertrud Neyer, Alexander Muther, Herta Marzluf, Petra Lenk, Sieglinde Hopfgart-<br />
ner, Anna Rückner, Renate Branner, Karl Zimmermann, DI Georg Falch, Silvia Galehr,<br />
Martin Galehr und Wolfgang Wünsche der Stadt Bludenz Bedenken gegenüber der beab-<br />
sichtigten Widmungsänderung im Bereich des Sportplatzes Unterstein eingewendet.<br />
Das erklärte Interesse der Initiative ist die Beibehaltung des gegenwärtigen Freiraumes.<br />
Sie berufen sich auf die Ziele der Raumplanung, wonach Freiräume aus Gründen des Sied-<br />
lungsbildes und –entwicklung notwendig sind. Weiters soll ein ausgeprägtes Stadtbild be-<br />
wahrt bleiben. Da die Stadt neues Bauland schaffe, ergäbe sich, bei einer vergleichbaren<br />
Verbauung wie sie am Grete-Gulbranson-Weg stattgefunden hat, für das Wohngebiet Un-<br />
terfeld zusätzliche Lärmbelästigung zum ohnehin schon bestehenden starken Durch-<br />
gangsverkehr. Weiters ergeben sich für die Bürgerinitiative mehrere Fragen bezüglich der<br />
Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Erschließungskosten, Investitionen zur Realisierung<br />
des neuen Sportplatzes). Die Bürgerinitiative erwartet sich von den Verantwortlichen der<br />
Stadt Bludenz die Gesamtkosten offenzulegen.<br />
Die raumplanerischen Überlegungen sind unter „A44 – Sportzentrum Unterfeld“ dargelegt.<br />
Daraus ergibt sich, dass den Zielen des Raumplanungsgesetztes durchaus Rechnung getra-<br />
gen wird. Ein öffentlicher Stadtteilpark wäre natürlich an dieser Stelle genauso denkbar,<br />
wie erstrebenswert. Dies hätte allerdings zufolge, dass durch die Bebauung der „Bertsch<br />
Wiesen“ ein Nutzungskonflikt entstünde, dem gegengesteuert werden soll. Auch kann
- 10 -<br />
nicht von einem ausgeprägtes Stadtbild gesprochen werden, welches sich auf die Existenz<br />
des Sportplatzes an dieser Stelle beruft. Die Qualität der umgebenden Siedlungsstruktur<br />
wird erkannt und wird aber durch eine Bebauung des Sportplatzes nicht beeinträchtigt. Für<br />
eine Bebauung dieser Flächen im Ausmaß von rund 9.929 m² ist ein städtebaulicher Wett-<br />
bewerb zur qualitativen Weiterführung der Siedlungsstruktur zweckmäßig.<br />
A 37 Kloster St. Peter<br />
Frau Priorin Zurbriggen, Kloster St. Peter, Vorsprache vom 27. Februar 2002 betreffend<br />
Widmung A37, Kloster St. Peter nach einem persönlichen Gespräch vom 12. März 2002:<br />
In o.a. Gespräch wird der Frau Priorin Zurbriggen die angestrebte Widmung erläutert.<br />
Entgegen der bereits eingelangten schriftlichen Stellungnahme, mit Schreiben vom<br />
7. März 2002, werden von der Frau Priorin folgende Anregungen zur beabsichtigten Än-<br />
derung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Klosters St. Peter angeführt:<br />
Die einheitliche Bezeichnung der Vorbehaltsflächen für den gesamten Klosterkomplex<br />
wird abgelehnt. Hier soll eine Differenzierung in der Widmungsbezeichnung erfolgen,<br />
entsprechend der jeweiligen Nutzung. Im Detail sollen der südwestliche Gebäudetrakt des<br />
Klosters, welcher als Kloster, Volksschule und Kindergarten genutzt wird, als Vorbehalts-<br />
fläche-Kloster-Kindergarten-Volksschule mit der bereits vorgeschlagenen Unterlagswid-<br />
mung nach Baufläche-Mischgebiet gewidmet werden. Die anschließende Kirche soll als<br />
Vorbehaltsfläche-Kirche bezeichnet werden. Der Bereich zwischen Kirche und dem weiter<br />
östlich gelegenem Wald, befindet sich der Friedhof des Klosters und soll entsprechend<br />
bezeichnet werden. Für Kirche und Friedhof wird die Unterlagswidmung nach Baufläche-<br />
Mischgebiet vorgeschlagen.<br />
Mit der Ausweitung des Pausen- und Turnplatzes im nördlich angrenzenden Bereich des<br />
Klosters bis zur Zufahrt nach Gasünd ist die Frau Priorin Zurbriggen einverstanden und<br />
unterstützt die angestrebte Unterlagswidmung nach Freifläche-Landwirtschaft.<br />
Im Schreiben vom 13. März 2002 wird mitgeteilt, dass nun der Wunsch besteht, die Be-<br />
zeichnung der Vorbehaltsfläche nach Volksschule und Kindergarten fallen zu lassen und<br />
stattdessen lediglich die Bezeichnung Kloster zu verwenden. Die Kirche und der Friedhof<br />
sollen aber dargestellt werden.
- 11 -<br />
Eine differenzierte Darstellung der tatsächlichen Flächennutzung unterstützt die Lesbarkeit<br />
des Flächenwidmungsplanes und ist grundsätzlich zu unterstützen. Da durch die beabsich-<br />
tigten Korrekturen keine raumbedeutsamen Änderungen eintreten, kann den Anregungen<br />
der Frau Priorin weitgehend entsprochen werden. Die Bezeichnung des Kindergartens und<br />
der Volksschule sollte aber aus der Sicht des Unterfertigten beibehalten werden.<br />
A 44 Sportzentrum Unterfeld<br />
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Konzett hat mit Schreiben vom 13. März 2002.<br />
In Vertretung von Frau Gertrud und Reinhilde Bertsch, Elfriede Rhomberg und Waltraud<br />
Huber, als Liegenschaftseigentümer der Gst. Nrn.: 969/1, 969/2, 969/3, 969/4 und 967/2,<br />
teilt Herr Dr. Michael Konzett den Einspruch gegenüber der beabsichtigten Widmung o.a.<br />
Liegenschaften von Baufläche-Mischgebiet nach Vorbehaltsfläche-Sportplatz mit. Die be-<br />
absichtigte Änderung sei nur sinnvoll, wenn die Stadt Bludenz die Liegenschaften tatsäch-<br />
lich erwerbe, anderenfalls führe die Widmungsänderung zu einem extremen Wertverlust<br />
und somit zu einem Nachteil für die Besitzer der Liegenschaften. Er ersucht deshalb im<br />
Namen der Mandanten um Beibehaltung der derzeitigen Widmung.<br />
Aus raumplanerischer Sicht ist eine Verlegung des Sportplatzes Unterstein an die östlich<br />
vom Gymnasium anschließenden Liegenschaften sogenannten „Bertsch-Wiesen“ zu unter-<br />
stützen. Die Liegenschaften der Fam. Bertsch, Huber und Rhomberg liegen, wie bereits<br />
erwähnt, östlich des Bundesgymnasiums unmittelbar an der Unterfeldstraße im Süden und<br />
sind begrenzt durch die Schmittenstraße im Osten. Im Norden angrenzend befindet sich<br />
das Stadion-Unterstein und die Tennisplatzanlage der Stadt Bludenz. Östlich der Schmit-<br />
tenstraße sind weitere Tennisplätze angeordnet. In Verbindung mit dem Frei- und Hallen-<br />
bad „Val Blue“ kann von einem „Sportplatzzentrum“ gesprochen werden. Die Situierung<br />
des Sportplatzes Unterstein bedeutet zum einen eine Arrondierung dieses Sportzentrums,<br />
zum anderen könnten Synergieeffekte zwischen Stadion und Sportplatz genutzt werden. Im<br />
Hinblick auf die umgebende Nutzungsstruktur (Freizeit, Schule und Sport) ergeben sich,<br />
für eine allfällige Wohnbebauung der „Bertsch-Wiesen“, ungünstige Verhältnisse. Freizeit-<br />
und Sportaktivitäten finden nicht nur abends, sondern auch an Sonn- und Feiertagen statt<br />
und sind mitunter von einem nicht zu unterschätzenden Lärmentwicklung begleitet. Dies<br />
steht im Widerspruch zum geforderten Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung.
B 4 Innere Klarenbrunnstraße<br />
- 12 -<br />
T E I L B - B e t r i e b s g e b i e t e<br />
Frau Margarita Franzoi, Klarenbrunnstraße Nr. 20, 6700 Bludenz nimmt am 11. März<br />
2002 Einsicht in die aufgelegten Unterlagen und gibt folgende Stellungnahme ab:<br />
Frau Franzoi befürchtet dass aufgrund der beabsichtigten Widmung nach Betriebsgebiet-<br />
Kategorie I, im Bereich des Busunternehmens Haueis, Post AG (Fernmelde-Bauzentrum)<br />
und Fa. Gmeiner (Schlosserei) eine erhebliche Verschlechterung der Wohnqualität herbei-<br />
geführt wird.<br />
Das Betriebsgebiet „Innere Klarenbrunnstraße“ erstreckt sich im Osten beginnend von der<br />
Trafik-Elmenreich bis zum Busunternehmen Haueis, beziehungsweise bis zum Innovati-<br />
onszentrum Bludenz. Im Westen schließt ein Mischgebiet an. Die angestrebte Widmung<br />
nach Betriebsgebiet-Kategorie I kann auch als Mischgebietswidmung bezeichnet werden,<br />
der die zulässige Wohnnutzung weitgehend entzogen wurde. Betriebsgebiete der Kategorie<br />
I sind als Anschlusswidmung zu einem Mischgebiet als widmungsverträglich zu bezeich-<br />
nen (siehe Auszug zum Erläuterungsbericht zur RPG-Novelle). Eine Widmung nach Be-<br />
triebsgebiet- Kategorie I gibt noch keinen Aufschluss über das zulässige Störpotenzial,<br />
dies wird im Zuge der gewerbebehördlichen Verfahren durch entsprechende Gutachten erst<br />
festgelegt.<br />
B 5 Mittlere Klarenbrunnstraße<br />
Herr Manfred Leidinger, Klarenbrunnstraße Nr. 85, 6700 Bludenz, ruft am 11. März 2002<br />
im Amt der Stadt Bludenz an und gibt folgende Stellungnahme ab:<br />
Er sei mit der angestrebten Umwidmung von Baufläche-Mischgebiet nach Betriebsgebiet-<br />
Kategorie I von den Liegenschaften der Firma Werit und der Stadt Bludenz (ehemals<br />
„Graß-Areal“) nicht einverstanden und würde dies auch noch schriftlich übermitteln.<br />
In der schriftlichen Stellungnahme von Herrn Manfred Leidiger vom 13. März 2002 erhebt<br />
Herr Leidinger Einspruch gegenüber der Betriebsgebiet Ausweitung im Bereich der La-<br />
gerhalle der Firma Werit und des „Grass-Areals“.<br />
Auf den östlich gelegenen Betriebsflächen der Firma Werit wurde soeben eine neue Lager-<br />
halle fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die baubehördliche und gewerberechtliche
- 13 -<br />
Bewilligung erfolgte auf der Grundlage der rechtsgültigen Widmung von Baufläche-<br />
Mischgebiet. Allein aus diesem Zusammenhang kann erkannt werden, dass zur Errichtung<br />
eines Betriebes nicht zwingend eine Betriebsgebietwidmung notwendig ist. Dass für dieses<br />
Areal dennoch eine Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I angestrebt wurde, ist vor<br />
allem darin begründet, dass die Lagerhalle als Einheit mit dem Lagerplatz gesehen werden<br />
muss und dieses Verhältnis planlich festgehalten wird. Das im Eigentum der Stadt Bludenz<br />
befindliche „Graß-Areal“ soll ebenfalls von Baufläche-Mischgebiet nach Betriebsgebiet-<br />
Kategorie I gewidmet werden, zur Sicherung dieser Flächen für Produktionsbetriebe. Die<br />
Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I ist eine nutzungsverträgliche Widmung zum<br />
anschließenden Mischgebiet.<br />
Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />
Für die städtische Liegenschaft an der Klarenbrunnstraße, ehemals Grass-Areal, soll die<br />
bestehende Widmung nach Baufläche-Mischgebiet belassen werden. Als weitere Puffer-<br />
zone zur Liegenschaft von Herrn Gabl, soll ein zusätzlicher Liegenschaftsstreifen nach<br />
Betriebsgebiet-Kategorie I gewidmet werden.<br />
Mit gleichlautender Eingabe haben die Damen und Herren DI Dr. Bernd Angerer, Hein-<br />
rich Senft, Hildegard Senft, DI Alfred Gabl, Anna Strauss, Marianne Gabl, Herta Reiter,<br />
Mario Tomaselli, Gabriele Tomaselli, Gertrude Gabl, Gertrud Tomaselli, Bruno Giane-<br />
sini, Alma Gianesini, Reinhold Morre, Gerda Morre, Sonja Gabl, Roman Gabl, Hermine<br />
Wilhelminer, Josefine Andriollo, Susanne Pik, Ingo Vonier, Margit Burtscher, Wolfgang<br />
Burtscher, Bettina Epaminandas, Maria Burtscher, ‚Erna Battisti, Albert Battisti, Jutta<br />
Müller, Gebhard Müller, Maria Bischof, Cäcilia Lukasser, Josef Lukasser, Theresia Lu-<br />
kasser, Cornelia Lukasser, Annemarie Zimmermann, Brigitte Gecele, Anna Malle, Günter<br />
Zimmermann, Monika Franzoi, Renate Auer, Martina Auer, Erna Holzhammer, Klaus<br />
Franzoi, Ramona Franzoi, Sandra Friedle, Margarita Franzoi, Peter Friedle, Dragan I-<br />
vandic, Andreas Ivandic, Michael Seeberger, Maria Seeberger, Xaver Seeberger, Elisabeth<br />
Scheibl, Xaver Seeberger, Bettina Jenny, Gerald Scheibl, Reinhard Margreitter, Silvia<br />
Margreitter, Martina Beber, Christina Rath, Konrad Rath, Oskar Hepberger, Dr. Kirsten<br />
Habedank, Gerhard Salzmann, Margret Kahlhammer, Marc Dörflinger, Christina Fröwis,<br />
Dir. Franz Fröwis, Günther Lindenbauer, Edith Lindenbauer, Kathrin Kahlhammer, Inge<br />
Seinader, Hans Auer, Christian Gut, Mario Andriollo, Wilhelm Stemmer, Johann Franzoi,
- 14 -<br />
Maria Leidinger, Kurt Nachbauer, Werner Kahlhammer und Franz Reichart sowie 10 wei-<br />
tere Anwohner der Klarenbrunnstraße, deren Unterschrift unleserlich war, Bedenken zu<br />
der angestrebten Widmung im Betriebsgebiet „Mittlerer Klarenbrunnstraße“ eingebracht.<br />
Die schriftliche Stellungnahme kann wie folgt zusammengefasst werden:<br />
Zum einen wird die Ausweitung des Betriebsgebietes, östlich des Lageplatzes der Fa. Werit<br />
abgelehnt. Die östlich angrenzenden Mischgebietsflächen, auf welchem die neue Lager-<br />
halle der Fa. Werit bereits errichtet wurde und das „Grass-Areal“ sollten demnach als<br />
Betriebsgebiet Kategorie I ausgewiesen werden. Im weiteren wird die Einteilung des ei-<br />
gentlichen Lagerplatzes und die Betriebswohnungen der Fa. Getzner entlang der neuen<br />
Gerberstraße als Betriebsgebiet Kategorie II abgelehnt. Diese beabsichtigten neuen Wid-<br />
mungen signalisieren für die betroffenen Anwohner der Klarenbrunnstraße eine künftig<br />
intensivere betriebliche Nutzung, als dies bisher bereits gegeben ist. Da die Verkehrsbe-<br />
lastungen in der Klarenbrunnstraße seit Jahren über dem erträglichen Maß liegt, würden<br />
diese Widmungsänderungen eine weitere Verschärfung der gegebenen Situation darstellen.<br />
Zur Betriebsgebietserweiterung der östlich gelegenen Flächen der Fa. Werit und Grass-<br />
Areal wird auf die vorhergehende Stellungnahme zu den Äußerungen von Herrn Manfred<br />
Leidinger (siehe B5 - Mittlere Klarenbrunnstraße) verwiesen. Die Betriebswohnungen der<br />
Fa. Getzner westlich des Lagerplatzes der Fa. Werit, entlang der Gerberstraße, sollen nach<br />
Antrag der Fa. Getzner (siehe hierzu die nachstehenden Äußerungen und Stellungnahmen<br />
unter B6 – Getzner Mutter & Cie GmbH & Co) als Baufläche-Betriebsgebiet Kategorie I<br />
gewidmet werden. Dies stellt einen geordneten Übergang zum östlich gelegenen Mischge-<br />
biet dar und beinhaltet keinen angrenzenden Nutzungskonflikt.<br />
Die Widmung, der noch unbebauten Lagerfläche der Fa. Werit, nach Betriebsgebiet-<br />
Kategorie II trifft noch keinerlei Aussagen über das Ausmaß des Verkehrsaufkommens.<br />
Die Belastung der Klarenbrunnstraße durch Schwerverkehr ist ein klassischer Nutzungs-<br />
konflikt, der sich durch die Ansiedlung von Betrieben entlang der Klarenbrunnstraße er-<br />
gibt. Diesen Betriebsgebieten stehen reine Wohnsiedlungen gegenüber wie z.B. in der Äu-<br />
ßeren Klarenbrunnstraße. Die Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie II für die Kernflä-<br />
chen der Fa. Werit (Lagerplatz) ist vor allem darin begründet die weitere Entwicklung der<br />
Firma nicht zu behindern.<br />
Da die gegenständliche Fläche (Lagerplatz) verhältnismäßig gut eingebettet ist, im Norden<br />
befindet sich die Eisenbahntrasse, im Süden ist die Fa. Textil Linz AG angesiedelt, im
- 15 -<br />
Westen und Osten ist eine Puffer- und Übergangszone als Betriebsgebiet-Kategorie I zum<br />
anschließenden Mischgebiet gewidmet, erscheint die angestrebte Widmung auch vertret-<br />
bar.<br />
Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />
Für die städtische Liegenschaft an der Klarenbrunnstraße, ehemals Grass-Areal, soll die<br />
bestehende Widmung nach Baufläche-Mischgebiet belassen werden. Als weitere Puffer-<br />
zone zur Liegenschaft von Herrn Gabl, soll ein zusätzlicher Liegenschaftsstreifen nach<br />
Betriebsgebiet-Kategorie I gewidmet werden.<br />
Marianne und Ferdinand Gabl, Klarenbrunnstraße 61, 6700 Bludenz, Schreiben vom<br />
12. März 2002, erheben Einspruch gegen den geplanten Widmungsentwurf.<br />
In Ihrer Begründung wird angeführt, dass Sie ihr Wohnhaus auf der „grünen Wiese“ er-<br />
richtet haben und in der weiteren Umgebung damals keine Bebauung vorhanden war. Erst<br />
später wurde das Transportunternehmen der Fa. Grass angesiedelt. Dieses Unternehmen<br />
hat sich in Folge zu einem mittelgroßen Betrieb entwickelt. Die derzeitige Widmung seines<br />
Grundstückes als Mischgebiet zum unmittelbar angrenzenden Betriebsgebiet (Fa. Werit)<br />
ist für ihn durchaus nachvollziehbar. Durch die Bauvorhaben der Fa. Werit (Lagerhalle)<br />
und der Stadt Bludenz (Errichtung des Bauhofes im ehemaligen Grass-Areal) ergaben sich<br />
aus nachbarrechtlicher Sicht verschiedene Probleme, welche auch laufend kundgemacht<br />
wurden. Durch die beabsichtigte Betriebsgebietausweitung im Bereich der neu errichteten<br />
Lagerhalle der Fa. Werit und „Grass-Areal“ werden der Grundstückswert, die Wohnqua-<br />
lität, sowie die Nachbarrechte stark beeinträchtigt. Dies bedeutet im weiteren, sollten die<br />
Nachbargrundstücke nach Betriebsgebiet umgewidmet werden, sind wir gezwungen unsere<br />
Grundstücksentwertung einzuklagen. Für Herrn Gabel ist nicht nachvollziehbar, dass ge-<br />
rade die im Eigentum der Stadt Bludenz stehenden Grundstücke nach Betriebsgebiet-Kate-<br />
gorie I umgewidmet werden sollen, welche überwiegend mit Wohnungen überbaut sind und<br />
somit nicht mehr zur Verfügung stehen. Die nachträgliche Widmung der bereits geneh-<br />
migten Lagerhalle der Fa. Werit, nach Betriebsgebiet-Kategorie II, ist nicht nachvollzieh-<br />
bar (Dies ist allerdings ein Irrtum. Der Widmungsentwurf sieht für diese Flächen eine<br />
Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I vor. – Anmerkung des Unterfertigten). Durch<br />
die Umwidmung nach Betriebsgebiet werden aus Sicht der Fam. Gabl die Nachbarrechte<br />
stark eingeschränkt, da im Gewerbeverfahren, aufgrund der Widmung nach Betriebsge-
- 16 -<br />
biet, kein Mitspracherecht mehr besteht, da lediglich von der Behörde ein vereinfachtes<br />
Verfahren durchzuführen ist.<br />
Das Wohnhaus der Fam. Gabl liegt unmittelbar an der Klarenbrunnstraße. Das Grundstück<br />
ist als Baufläche-Mischgebiet gewidmet und grenzt im Westen an den Lagerplatz und im<br />
Norden an die Lagehalle der Fa. Werit. Im Osten befindet sich das ehemalige Grass-Areal,<br />
welches sich zwischenzeitlich im Besitz der Stadt Bludenz befindet. Die Stadt Bludenz hat<br />
in Ihrer ursprünglichen Absicht ein Verfahren eingeleitet, zur Errichtung des städtischen<br />
Bauhofes. Dieses Verfahren ist nicht abgeschlossen und wird derzeit auch nicht weiter<br />
verfolgt, da ein neuer Standort in der Mokry geprüft wird. Die Widmung nach Betriebsge-<br />
biet-Kategorie I stellt keinen Nutzungskonflikt mit der angrenzenden Widmung nach Bau-<br />
fläche-Mischgebiet dar. Die Widmung dieser Flächen nach Betriebsgebiet-Kategorie I<br />
stellt zum einen die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse (Lagerhalle der Fa. Werit), zum<br />
anderen eine Sicherung dieser Flächen für Produktionsbetriebe (Grass-Areal) dar. Nach-<br />
dem Mischgebiete immer mehr als reine Wohngebiete genutzt werden, kommt der Siche-<br />
rung von Flächen für Gewerbebetriebe eine erhöhte Bedeutung zu.<br />
Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />
Für die städtische Liegenschaft an der Klarenbrunnstraße, ehemals Grass-Areal, soll die<br />
bestehende Widmung nach Baufläche-Mischgebiet belassen werden. Als weitere Puffer-<br />
zone zur Liegenschaft von Herrn Gabl, soll ein zusätzlicher Liegenschaftsstreifen nach<br />
Betriebsgebiet-Kategorie I gewidmet werden.<br />
B 5 und B6 Getzner, Mutter & Cie GmbH & Co, Getzner Textil AG<br />
Herr Prokurist Bernd Feldkircher meldet sich telefonisch am 12. März 2002 beim Unter-<br />
fertigten und nimmt zur geplanten Auflage des Flächenwidmungsplanes wie folgt Stellung:<br />
a) Die Liegenschaft Gst. Nr.: 3666 („alte Gerberstraße“) soll nicht mehr als private<br />
Erschließungsstraße sondern als Betriebsgebiet-Kategorie I gewidmet werden.<br />
b) Auf der Liegenschaft Gst. Nrn.:1316/2, 1320/2 sowie Bauparzellen .1666 und<br />
.1667 befinden sich Betriebswohnungen der Fa. Getzner. Vor diesem Hintergrund<br />
sollen diese Flächen nicht nach Betriebsgebiet-Kategorie II, sondern nach Be-<br />
triebsgebiet- Kategorie I gewidmet werden.
- 17 -<br />
Zu a) Die Straßenführung der Gerberstrasse, als Verbindungsspange zwischen<br />
St. Peterstraße und Austraße, wurde geändert. Die „alte Gerberstraße“ wurde für<br />
den öffentlichen Verkehr aufgelassen. Westlich der alten Gerberstraße befinden<br />
sich die eigentlichen Betriebsanlagen der Fa. Getzner. Die östlich der alten Gerber-<br />
straße gelegenen Flächen sind für die Fa. Getzner wertvolle Erweiterungsmöglich-<br />
keiten.<br />
Vor diesem Hintergrund stellt die alte Gerberstraße eine interne Erschließung die-<br />
ses Betriebsareals dar. Da aber die Verkehrsflächenwidmung einer möglichen Er-<br />
weiterung im Wege steht und eine Zufahrt an dieser Stelle nicht zwingend notwen-<br />
dig ist, bzw. durch eine konkrete Planung erst belegt werden muss, kann auf eine<br />
Verkehrsflächenwidmung zugunsten einer Betriebsflächenwidmung verzichtet wer-<br />
den.<br />
Zu b) Die auf den o.a. Liegenschaften bestehenden Betriebswohnungen benötigen keine<br />
Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie II. Gleichzeitig stellt eine Widmung nach<br />
Betriebsgebiet Kategorie I eine weitere Pufferzone zum westlich gelegenen Misch-<br />
gebiet dar. Eine Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I entspricht der tatsächli-<br />
chen Nutzung (Betriebswohnungen).<br />
B 7 Betriebsgebiet Austraße<br />
Herr Heinrich Liepert, Schillerstraße 19, 6700 Bludenz, vom 25. Februar 2002<br />
betreffend Liegenschaften Gst. Nr.: 1222/2, 1223/1 u. 1226/2<br />
Herr Heinrich Liepert erkundigt sich über die Änderungen der gegenständlichen Flächen<br />
und erklärt, dass er für die in seinem Eigentum stehenden Liegenschaften, mit der Rück-<br />
widmung von Betriebsgebiet nach Baufläche-Mischgebiet nicht einverstanden ist. Weiters<br />
wird er ein Ansuchen bringen, in dem die Widmung der restlichen Flächen von Baufläche-<br />
Mischgebiet nach Betriebsgebiet-Kategorie II angestrebt wird.<br />
In der schriftlichen Stellungnahme vom 13. März 2002 erläutert Herr Heinrich Liepert<br />
seine Überlegungen zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes und führt an, dass auf den<br />
gegenständlichen Liegenschaften das Spritzwerk seiner Firma steht. Da dieses Grundstück<br />
ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird, ersucht Herr Heinrich Liepert die<br />
Stadt Bludenz, im Hinblick auf die beabsichtigte Widmung nach Baufläche-Betriebsgebiet-
- 18 -<br />
Kategorie II, für die Betriebsflächen der Firmen Werit (Austraße) und Baufirma Rinderer,<br />
die in seinem Eigentum stehenden Flächen, von Baufläche-Mischgebiet nach Baufläche-<br />
Betriebsgebiet-Kategorie II zu widmen.<br />
Die beabsichtigte Rückwidmung von Teilflächen im Gesamtausmaß von 124m², von Be-<br />
triebsgebiet nach Baufläche-Mischgebiet, der im Eigentum von Herrn Heinrich Liepert<br />
stehenden Liegenschaften Gst. Nrn.: 1226/2, 1223/1 und 1222/2, ist damit begründet, dass<br />
die im Flächenwidmungsplan dargestellte Betriebsflächenwidmung lediglich die Randbe-<br />
reiche entlang zum Entlastungsgerinne des Brunnenbaches betreffen. Der überwiegende<br />
Teil ist bereits als Baufläche-Mischgebiet gewidmet. Das Spritzwerk der Fa. Liepert wurde<br />
auf der Grundlage der Widmung nach Baufläche-Mischgebiet genehmigt und ist durch<br />
diese Widmung auch nicht gefährdet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Herrn Liepert kann<br />
aus Sicht des Unterfertigten einer Widmung nach Baufläche-Betriebsgebiet-Kategorie I<br />
näher getreten werden, zumal diese Widmung nutzungsverträglich zum umgebenden<br />
Mischgebiet ist. Von einer Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie II sollte allerdings<br />
Abstand genommen werden, da sie weder notwendig ist, im Sinne der Bestandssicherung<br />
dieses Betriebes, noch dadurch ein erhöhtes Maß an zulässiger Emission gewährleistet ist,<br />
was letztendlich als Motivation und als gemeinsamer Nenner hinter allen Ansuchen steht.<br />
An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Wid-<br />
mung der sich aus gewerberechtlichen Bestimmungen ergebende Nachbarschutz (Lärm,<br />
Emission) nicht berührt wird! Trotz dieses Sachverhaltes muss die Diskussion auf der<br />
Grundlage des Raumplanungsgesetzes basieren. Da ein Betriebsgebiet der Kategorie II,<br />
nach der Definition des Raumplanungsgesetztes, für Betriebe bestimmt sind die wesentli-<br />
che Störungen für die Umgebung verursachen können, kann eigentlich eine Ausweisung<br />
solcher Betriebsgebiete nur dann mit gutem Gewissen durchgeführt werden, wenn entspre-<br />
chende Mindestabstände zu angrenzenden Wohnbebauungen eingehalten werden, bzw.<br />
ausreichende Pufferzonen vorhanden sind. Die Stadt Bludenz hat in Ihrer Einteilung der<br />
Betriebsgebiete, trotz Naheverhältnis entsprechender Wohnbebauung, Betriebsgebiete der<br />
Kategorie II ausgewiesen. Dies betrifft allerdings nur jene Betriebe für die, aufgrund der<br />
gewachsenen Struktur und Größe, eine solche Widmung zur Absicherung des Betriebes<br />
notwendig ist (sogenannte Bestandswidmung, z.B. Fa. Suchard, Fohrenburg. Die Fa. Getz-<br />
ner hat aus eigenem Wunsch von einer Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie II Ab-<br />
stand genommen.), oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse auch ein erhöhtes Maß an
- 19 -<br />
zulässiger Emission erwarten lassen kann (z.B. Brunnenfelder Güter, Werit-Areal an der<br />
Klarenbrunnstraße).<br />
Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />
Der Stadtrat beschließt, die Umwidmung der Betriebsfläche Malermeister Liepert heraus-<br />
zunehmen und wie bisher als Baufläche-Mischgebiet zu belassen. Das Widmungsansuchen<br />
von Herrn Liepert nach Umwidmung seiner gesamten Liegenschaft nach Baufläche-Be-<br />
triebsgebiet-Kategorie II, soll als eigenes Widmungsverfahren behandelt werden.<br />
Herr August Sapper, Austraße 67b, 6700 Bludenz, vom 26. Februar 2002 betreffend Lie-<br />
genschaften Gst.Nr. 1228/1 u. Bauparzelle.Nr. *1877<br />
Herr Sapper erkundigt sich betreffend der Rückwidmung von Betriebsgebiet nach Bauflä-<br />
che- Mischgebiet im Ausmaß von 667m². Er teilte mit, dass er keine Einwendungen hat,<br />
wenn für ihn keine Nachteile entstehen.<br />
Herrn August Sapper entstehen auf Grund der beabsichtigten Rückwidmung der in seinem<br />
Eigentum stehenden Liegenschaften von Betriebsgebiet nach Baufläche-Mischgebiet keine<br />
Nachteile. Eine Bauflächenwidmung wird im allgemeinen auch eine höhere Bewertung<br />
finden als ein Betriebsgebiet. Es entsteht dadurch eine Wertsteigerung. Die Widmung nach<br />
Baufläche-Mischgebiet entspricht den tatsächlichen Verhältnissen, bzw. ist eine Weiterfüh-<br />
rung der südlichen Anschlusswidmung<br />
B 11 Brunnenfelder Güter<br />
Frau Roswitha Muther erscheint am 15. April 2002 im Rathaus Bludenz und ersucht die<br />
Stadt Bludenz um Widmung der gegenständlichen Liegenschaften nach Baufläche-Be-<br />
triebsgebiet-Kategorie I.<br />
Das Betriebsgebiet der Fam. Muther liegt zwischen der L190 (ehemals B190), der Monta-<br />
fonerbahn und der S16 Anschlussstelle Bludenz-Ost. Die räumlich abgeschiedene Lage<br />
vom Siedlungsgebiet, umgeben von Verkehrsinfrastruktur lassen hier ein hochwertiges<br />
Betriebsgebiet erkennen. Im Hinblick auf die Einteilung nach den Kategorien sollte aus<br />
sicht des Unterfertigten die angestrebte Widmung nach Betriebsgebiet Kategorie II beibe-<br />
halten werden. Die Flächen sind derzeit noch unbebaut. Die Stadt Bludenz besitzt nur we-
- 20 -<br />
nige unbebaute Betriebsareale mit der Widmung nach Kategorie II. Da die sogenannten<br />
„Brunnenfelder Güter“ auch faktisch ein höheres Maß an Emissionen (Lärm, Verkehr, Ge-<br />
ruch) aufgrund der räumlichen Lage zulassen, sollten diese Flächen auch unbedingt für<br />
entsprechende Betriebe gesichert werden. Die Abt. Stadtplanung empfiehlt keine Ände-<br />
rung gegenüber dem Entwurf.<br />
Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />
Der Stadtrat beschließ dem Antrag von Frau Muther folge zu leisten und das gesamte Areal<br />
nach Betriebsgebiet Kategorie I zu widmen.<br />
B 12 Betriebsgebiet Bings<br />
Die Fa. Heinrich Manahl GmbH übermittelt mit Schreiben vom 11. März 2002 ihre Stel-<br />
lungnahme zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes und ersuchen die Stadt Bludenz um<br />
Einstufung der betrieblichen Liegenschaften Gst. Nrn.: 1846/1, 1846/4 und 1846/8 nach<br />
Betriebsgebiet-Kategorie II, da sich die beabsichtigte Widmung nach Betriebsgebiet-Kate-<br />
gorie I möglicherweise nachteilig auswirken könne.<br />
Die Liegenschaften der Fa. Manahl liegen unmittelbar im Ortskern von Bings an der L92<br />
und grenzen im Süden an das Betriebsareal der Fa. Sika. Gegenüber dieser beiden Be-<br />
triebsgebiete befinden sich ein reines Wohngebiet, welches auch entsprechend als Bauflä-<br />
che-Wohngebiet gewidmet ist. Die Widmung eines Betriebsgebietes gegenüber einem<br />
Wohngebiet ist als problematisch anzusehen. Die Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie<br />
I für die Betriebsareale der Firma Sika und Manahl ist vor allem darin begründet, dass sich<br />
gegenüber ein reines Wohngebiet befindet und es sich auch um Betriebe handelt, die ein<br />
geringes Störpotenzial aufweisen, wie auch die beiden Geschäftsführer der Firmen Sika<br />
und Manahl in einem persönlichen Gespräch im Rathaus der Stadt Bludenz bestätigt ha-<br />
ben. Die größten Belästigungen treten in Form des Lkw-Verkehrs auf, welche aber durch<br />
verschiedene Maßnahmen eingedämmt werden konnten. Die Befürchtungen der Fa. Ma-<br />
nahl, dass sich die Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I nachteilig auswirken kann,<br />
beziehen sich, offensichtlich auf das zulässige Maß der Störwirkung. Siehe dazu sinnge-<br />
mäß die Stellungnahme unter B5 und B7.
- 21 -<br />
Herr Johann Josef Küng stellt im Schreiben vom 14. März 2002 den Antrag auf Rückwid-<br />
mung der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft Gst. Nr.: 1884/3, nach Freifläche-<br />
Landwirtschaftsgebiet.<br />
Die gegenständliche Liegenschaft liegt östlich angrenzend zum Betriebsareal der Fa. Ma-<br />
nahl im Ortsteil Bings. Die Flächen werden seit jeher landwirtschaftlich genutzt. Eine<br />
Rückwidmung entspricht den tatsächlichen Verhältnissen.<br />
Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />
Die Liegenschaften des Herrn Josef Küng in Bings sollen über einstimmigen Beschluss in<br />
Baufläche-Betriebsgebiet-Kategorie I bzw. Baufläche-Mischgebiet-landwirtschaftliche<br />
Zwecke verbleiben. Dies entspricht dem bisherigen Entwurf des Flächenwidmungsplanes.<br />
B 13 Betriebsgebiet Radin<br />
Rechtsanwalt Dr. Anton Tschann beantragt, im Auftrag seines Mandanten Karlheinz Burt-<br />
scher, Oberradin 52, 6751 Außerbraz, in seinem Schreiben vom 15. März 2002, die<br />
Gst. Nr.: 2639/6, im Ausmaß von 728m², von Baufläche-Betriebsgebiet nach Baufläche-<br />
Mischgebiet zu widmen.<br />
Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich das private Wohnhaus von Herrn<br />
Karlheinz Burtscher. Die Lager- und Produktionsstätte der B. & H. Handelsgesellschaft für<br />
Bauelemente GmbH wurde auf dem südlich angrenzenden Grundstück errichtet, welches<br />
unmittelbar von der Klostertalerstraße erschlossen und als Baufläche-Mischgebiet gewid-<br />
met ist. Die Rückwidmung dieser Liegenschaft nach Baufläche-Mischgebiet entspricht der<br />
tatsächlichen Nutzung.<br />
T E I L C - A m t s w e g i g e U m w i d m u n g e n<br />
C8 Klostertalerstraße L97 – Unterbings/Kaplina:<br />
Herr Hansjörg Müller, Kaplina 19, 6700 Bludenz, vom 18. Februar 2002<br />
betreffend Gst. Nr. 1151:<br />
Nach Ansicht von Herrn Müller besteht für gegenständliche Teilflächen Gst. Nr. 1151 ein<br />
Feststellungsbescheid aus dem Jahr 1993, in welchem festgehalten wird, dass die betroffe-
- 22 -<br />
nen Flächen nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes sind. Herr Müller ersucht deshalb die<br />
Stadt Bludenz die geplante Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet nach Nebenfläche-<br />
Wald nicht durchzuführen, dies ist auch damit begründet, dass die Flächen als mögliches<br />
Bauland für seine Kinder genutzt werden soll.<br />
Im genannten Feststellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Schreiben<br />
Zahl VIII-15/3/21/93 vom 9. 7.1993 wurde festgestellt, dass es sich lediglich bei Teilflä-<br />
chen der gegenständlichen Liegenschaft Gst. Nr. 1151 nicht um Wald im Sinne des Bun-<br />
desgesetzes handelt. Die räumlichen Verhältnisse sind dem Bescheid beigelegten Plan<br />
schraffiert dargestellt. Die im gültigen Katasterplan dargestellte Nutzungsgrenze entspricht<br />
auch den tatsächlichen Verhältnissen. Die angestrebte Widmung nach Nebenfläche-Wald<br />
stellt somit eine Anpassung der Situation an die natürlichen Verhältnisse dar. Die Stadt<br />
Bludenz hat in den Vorschreibungen der grundstücksbezogenen Abgaben an Herrn Müller<br />
diese Flächenverhältnisse bereits berücksichtigt bzw. in Abzug gebracht.<br />
Herr Ludwig Brüstle, Kaplina 17, 6700 Bludenz, vom 18. Februar 2002<br />
betreffend Gst. Nr.: 1155<br />
Herr Ludwig Brüstle erkundigt sich persönlich über den aktuellen Widmungsstand und<br />
bestätigt die angestrebte Rückwidmung von Baufläche/Mischgebiet nach Nebenfläche-<br />
Wald.<br />
C9 Untersteinstraße L97 – Unterbings<br />
Herr Helmut Seeburger, Untersteinstraße 53, 6700 Bludenz vom 20. Februar 2002,<br />
betreffend Gst. Nr.: 919/4<br />
Herr Seeburger erscheint im Amt und teilt mit, dass er gegen eine Umwidmung einer Teil-<br />
fläche der Gst. Nr. 919/4, im Ausmaß rund 125m², von Nebenfläche-Wald nach Baufläche-<br />
Wohngebiet ist, und führt als Begründung an, dass er einerseits keinen Bedarf an weiterer<br />
Baufläche habe, andererseits eine Bebauung aufgrund der beengten Verhältnisse aus sei-<br />
ner Sicht nicht mehr möglich erscheint. Da mit der Umwidmung nach Baufläche auch eine<br />
steuerliche Mehrbelastung zu erwarten ist, ersucht Herr Seeburger die Stadt Bludenz von<br />
einer Umwidmung Abstand zu nehmen.<br />
Mit Schreiben vom 20 Februar 2002 widerruft Herr Helmut Seeburger seine Aussage und<br />
teilt sein Einverständnis zur geplanten Widmungsänderung mit.
- 23 -<br />
Herr Kurt Steidel, Untersteinstraße 55, 6700 Bludenz vom 20. Februar 2002,<br />
betreffend Gst. Nr.: 3514/7 und .1998<br />
Herr Kurt Steidel erkundigt sich nach der Widmungsänderung und erklärt sich nach Er-<br />
läuterung des Unterfertigten mit der angestrebten Widmung für gegenständliche Flächen<br />
von Nebenfläche-Wald nach Baufläche-Wohngebiet einverstanden.<br />
C12 Sandsilo-Unterstein<br />
Die Absicht des Stadtrates vom 10. Januar 2002 die beabsichtigte Widmungsausweitung<br />
im Bereich der Untersteinstraße auf den Sandsilo einschließlich der Zufahrtsrampe und des<br />
nördlich gelegenen Manipulationsplatzes auszudehnen, wurde aufgrund des gültigen Ge-<br />
fahrenzonenplanes der Stadt Bludenz mit dem geologischen Amtssachverständigen Dr.<br />
Walter Bauer vom Amt der Vorarlberger Landesregierung besichtigt. Der Sachverständige<br />
nimmt dazu, in seinem Schreiben vom 20. Februar 2002, wie folgt Stellung:<br />
„Aus geologischer Sicht ist festzuhalten, dass im Vergleich zur Situation bergseitig der<br />
Gst. Nr. 919/2, im Eigentum von Herrn Hubert Burtscher, Untersteinstraße Nr. 49, eine<br />
vermutlich günstigere Situation gegeben ist. Allerdings erfordert eine derartig große Um-<br />
widmung der Liegenschaft eine detaillierte Aufnahme des Oberhanges aus geologischer<br />
Sicht. Eine solche Umwidmung ist nur dann vertretbar, wenn das Steinschlagrisiko einer<br />
detaillierten Untersuchung zugeführt wurde“.<br />
Die Vorbehalte des geologischen Amtssachverständigen betreffen die potenzielle Stein-<br />
schlaggefährdung. Mit der Widmung nach Baufläche-Mischgebiet ist lediglich ein Teil der<br />
Voraussetzungen gegeben, die zur Erlangung eines positiven baubehördlichen Bescheides<br />
notwendig sind. Ein geologisches Gutachten ist im Zuge einer Projektierung unbedingt<br />
notwendig bzw. Voraussetzung.<br />
Neu - C14 Golfplatz Radin:<br />
Herr Stefan Bitschnau nimmt am 12. März 2002 Einsicht in den aufgelegten Entwurf des<br />
Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz und gibt folgende mündliche Stellungnahme<br />
ab:<br />
Im gültigen Flächenwidmungsplan ist die Liegenschaft Gst. Nr.: 2836, deren Miteigentü-<br />
mer er ist, als Freifläche-Sondergebiet-Golfplatz gewidmet. Herr Bitschnau ersucht um
- 24 -<br />
Aufklärung dieses Sachverhaltes, da er sich nicht erinnern könne, jemals in diesem Wid-<br />
mungsverfahren angehört, informiert oder zugestimmt zu haben. Herr Stefan Bitschnau<br />
ersucht die Stadt Bludenz die Liegenschaft Gst. Nr. 2836 von Freifläche-Sondergebiet-<br />
Golfplatz nach Freifläche-Landwirtschaftsgebiet zurückzuwidmen.<br />
Die angesprochene Liegenschaft hat ein Flächenausmaß von 79m² und liegt nördlich des<br />
„Barbielweges“. Nach Aktensicht ergibt sich, dass im Beschluss der Stadtvertretung vom<br />
15. Dezember 1994 die gegenständliche Liegenschaft Gst. Nr.: 2836 definitiv nicht ent-<br />
halten ist. Offensichtlich handelt es sich hier um einen Übertragungsfehler, der auch da-<br />
durch wahrscheinlich wird, da es sich um ein relativ kleines Grundstück handelt, welches<br />
unmittelbar am Weg liegt und gleichzeitig sehr langgestreckt ist. Da die Eigentümer ihre<br />
Zustimmung verweigern und diese Flächen vom Golfplatzbetreiber auch nicht benötigt<br />
werden, soll dieser Übertragungsfehler im Zuge der Neuauflage behoben werden.<br />
Neu - C15 Außerbraz – Gst. Nr. 3123:<br />
In der Stadtvertretungssitzung vom 22. November 2001 wurde die Umwidmung der Teil-<br />
fläche der Gst. Nr. 3122, im Ausmaß von 822m², zur Errichtung eines Wohnhauses für<br />
Herrn Mag. Elmar Martin, beschlossen und mit Schreiben vom Amt der Vorarlberger Lan-<br />
desregierung, als Aufsichtsbehörde, genehmigt. Auf Grund einer Unachtsamkeit wurde im<br />
Vorlagebericht an die Stadtvertretung, entgegen der planlichen Darstellung, eine Teilfläche<br />
der Gst. Nr.: 3123, im Ausmaß von 121m², nicht angeführt und somit auch nicht beschlos-<br />
sen. Damit keine „Inselwidmung“ entsteht, sollen die fehlenden Flächen dem ursprüngli-<br />
chen Antrag folgend, nachträglich gewidmet werden.<br />
A l l g e m e i n e Ä u s s e r u n g e n z u m E n t w u r f<br />
Herr Friedrich Reiter, Raiffeisenstraße 34, 6700 Bludenz, als Vertreter der Eigentümer-<br />
gemeinschaft „Raiffeisenstraße-Alpenländische Heimstätte V20-22“ mit Schreiben vom 9.<br />
März 2002 legt einen Einspruch gegen den Entwurf des Flächenwidmungsplanes ein:<br />
Eine Verlängerung der Raiffeisenstraße zur Schillerstraße, sowie einem Ausbau der Zür-<br />
cherstraße mit Einbindung in die Raiffeisenstraße, wie im derzeitigen Flächenwidmungs-<br />
plan dargestellt, wird abgelehnt.
- 25 -<br />
Die Verkehrslösung im Bereich Schillerstraße, Zürcherstraße und Raiffeisenstraße wurde<br />
im Stadtplanungsausschuss vom 22. Januar 2002 behandelt. In einem mehrheitlich ange-<br />
nommenen Beschluss wurde angeregt die Verkehrsflächenwidmung auf die im Eigentum<br />
der Stadt Bludenz stehenden Liegenschaft Gst. Nr. 3990 zu beschränken und die Ver-<br />
kehrslösung für dieses Siedlungsgebietes erst an Hand eines konkreten Projektes zu führen.<br />
Diese von Amts wegen beantragte Rückwidmung soll in einem eigenen Verfahren abgewi-<br />
ckelt werden.<br />
Herr Mag. Albin Arzberger, Sonnenbergstraße 2c, 6700 Bludenz, hat mit Schreiben vom<br />
15. März 2002, um nachstehende Widmungsänderung angesucht: Auf den Liegenschaften<br />
Gst. Nr.: 562/6, 562/7 und 562/8 wurde eine Reihenhausanlage errichtet. Teilflächen des<br />
Gebäudes stehen in der roten Zone und sind im Flächenwidmungsplan als Freifläche-<br />
Freihaltegebiet gewidmet. Herr Mag. Albin Arzberger ersucht um Prüfung einer mögli-<br />
chen Korrektur des Verlaufs der „Roten Zonengrenze“ wie sie zur Zeit der Antragstellung<br />
bestanden hat. Der Antrag wird auch im Zusammenhang mit den Sicherungsmaßnahmen<br />
für das Haus Werner auf der Liegenschaft Gst. Nr. 561 gesehen.<br />
Die nachträgliche Widmung für das Haus Werner und die Reihenhausanlage an der Son-<br />
nenbergstraße Nr. 2d-f sind notwendig, um eine rechtliche Absicherung zu gewährleisten.<br />
Nach Übermittlung des Gutachten soll hierfür ein eigenes Verfahren durchgeführt werden.<br />
Die Stadtvertretung beschließt daher einstimmig, den überarbeiteten Flächenwidmungsplan<br />
der Stadt Bludenz gemäß der Planurkunde der Abteilung Stadtplanung, Zl.: 5.2/4-200/03_c<br />
vom 17. April 2002.<br />
Zu 5.:<br />
Einzelne Änderungen des Flächenwidmungsplanes:<br />
a) Teilfläche der Gst.Nr. 1132/3 (PFADFINDER)<br />
Die Gst.Nr. 1132/3, GB Bludenz, mit einem Gesamtausmaß von 3.184 m², liegt in Ga-<br />
sünd und ist derzeit im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt Bludenz als
- 26 -<br />
Nebenfläche-Wald eingetragen. Die Gst.Nr. 1132/3 steht im Eigentum der Pfadfinder-<br />
gruppe Hl. Kreuz, Gasünd, Bludenz.<br />
Die Pfadfindergruppe Hl. Kreuz beabsichtigt, auf dieser Liegenschaft das bestehende<br />
Clubhaus umzubauen und Zubauten zu errichten. Für dieses Bauvorhaben ist eine ent-<br />
sprechende Widmung notwendig.<br />
Natürliche Voraussetzungen:<br />
Die o.a. Fläche liegt mitten im Waldgebiet, entlang der Erschließungsstraße nach Ga-<br />
sünd. Auf der gegenständlichen Liegenschaft steht seit dem Jahre 1968 das Clubhaus<br />
der Pfadfindergruppe. Im gültigen Katasterplan sind die beabsichtigten Flächen, wel-<br />
che zur Umwidmung gelangen sollen, nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes. Dies<br />
steht im Widerspruch zum derzeit gültigen Flächenwidmungsplan und soll korrigiert<br />
werden.<br />
infrastrukturelle Voraussetzungen:<br />
Die infrastrukturellen Voraussetzungen sind derzeit nur teilweise gegeben, da kein An-<br />
schluss an das Kanalnetz der Stadt Bludenz vorhanden ist. Bezüglich der Abwasserbe-<br />
seitigung ist eine Sammlung der Abwässer in einem flüssigkeitsdichten Behälter und<br />
eine regelmäßige Entsorgung (Abfuhr) zur regionalen Kläranlage vorzusehen (lt. Stel-<br />
lungnahme Landeswasserbauamt Bregenz vom 14.03.2002, Zl. G-109710).<br />
Raumverträglichkeit:<br />
Das Clubhaus wurde im Jahre 1968 errichtet. Der geplante Um- und Zubau liegt als<br />
Einreichprojekt vor und ist eine Aufwertung gegenüber dem bestehenden Gebäude. Öf-<br />
fentliche Interessen werden durch die Widmung nicht berührt.<br />
Die beabsichtigte Widmung wurde dem betroffenen Grundeigentümer und Nachbarn<br />
sowie den betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Kenntnis gebracht. Innerhalb einer<br />
zwei Wochen festgelegten Fritz sind folgende Stellungnahmen eingebracht worden:<br />
Die Stellungnahme des Landeswasserbauamtes ist bereits unter den infrastrukturellen<br />
Voraussetzungen erwähnt. Mit Schreiben vom 09.02.2002 hat das Dominikanerinnen-
- 27 -<br />
kloster St. Peter mitgeteilt, dass es der Umwidmung zugestimmt, sofern sichergestellt<br />
ist, dass das Kloster St. Peter keine wie immer geartete Verpflichtung und Haftung am<br />
Gebäude und Grundbesitz der Pfadfinder bei eventuellen Elementarereignissen und<br />
Schlägerungen zu übernehmen hat. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.<br />
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, gemäß der Planurkunde des Stadtbauamtes<br />
vom 05.02.2002, Zl.: 5.2/4-201/001/02 fk, aus der Gst.Nr. 1132/3, gelegen im Ortsteil<br />
Gasünd, eine Teilfläche von 1.504 m² von derzeit Nebenfläche-Wald in Freifläche-<br />
Sondergebiet-Pfadfinderheim im Eigentum der Pfadfindergruppe Hl. Kreuz, Bludenz,<br />
zu widmen.<br />
b) Teilfläche der Gst.Nr. 919/2 (BURTSCHER)<br />
Die Gst.Nr. 919/2, GB Bludenz, mit einem Gesamtausmaß von 1.128 m², nördlich der<br />
Untersteinstraße, am Hangfuß des Montikel gelegen, ist derzeit im rechtswirksamen<br />
Flächenwidmungsplan der Stadt Bludenz als Freifläche-Freihaltegebiet und Baufläche-<br />
Wohngebiet eingetragen. Die Gst.Nr. 919/2 steht im Eigentum des Hubert Burtscher,<br />
Untersteinstraße 49, Bludenz.<br />
Hubert Burtscher beabsichtigt, die bereits bestehende alte Garage im rückwärtigen Teil<br />
des Grundstückes abzureißen und stattdessen eine den heutigen Verhältnissen, im Hin-<br />
blick auf Größe und Ausführungsqualität, angepasste neue Garage zu errichten. Im Zu-<br />
ge der Widmungsprüfung nimmt Hubert Burtscher vom ursprünglichen Antrag Ab-<br />
stand und verzichtet auf die Möglichkeit, einer weiteren Bauphase eine Wohnung auf<br />
der Garage errichten zu können.<br />
Natürliche Voraussetzungen:<br />
Die bestehende Garage liegt unmittelbar am südlichen Hangfuß des Montikels und<br />
grenzt unmittelbar an das westlich gelegene Nachbargrundstück. Aufgrund des steil an-<br />
steigenden Hanges und der damit einhergehenden Steinschlaggefährdung wurde die<br />
Widmungsgrenze des Wohngebietes dem Hangfuß folgend begrenzt und folgerichtig im<br />
Anschluss daran ein Freifläche-Freihaltegebiet gewidmet. Da der gesamte Bereich stein-<br />
schlaggefährdet ist wurde bergseitig ein Steinschlagschutznetz errichtet. Der Stellung-
- 28 -<br />
nahme des geologischen Amtssachverständigen ist zu entnehmen, dass davon auszuge-<br />
hen ist, dass dieses Steinschlagschutznetz den Großteil der zu erwartenden Steinschläge<br />
abwehren kann. Allerdings besteht, insbesondere dann, wenn es zu Serienabbrüchen von<br />
größeren Steinaggregaten kommen sollte, die Gefahr, dass der Steinschlag diese Barriere<br />
überwinden kann. Aus geologischer Sicht kann dem geplanten Neubau nur zugestimmt<br />
werden, wenn die Errichtung eines Steinschlagschutznetzes unmittelbar an der Garage<br />
mit einer wirksamen Schutzhöhe von 1,5 m gegenüber dem bergseitig angrenzenden Ge-<br />
lände vorgeschrieben wird und durch entsprechende Widmung eine Wohnnutzung de-<br />
finitiv ausgeschlossen wird, da ein Heranführen des Wohnraumes an den Berghang ent-<br />
schieden abzulehnen ist. Diese Auffassung ist identisch mit der Einschätzung des Amt-<br />
sachverständigen der Wildbach- und Lawinenverbauung, in der Stellungnahme vom 2.<br />
Februar 2002.<br />
infrastrukturelle Voraussetzungen:<br />
Sämtliche notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen sind gegeben, da es sich<br />
um ein voll erschlossenes Siedlungsgebiet handelt.<br />
Raumverträglichkeit:<br />
Durch die abgeschiedene Lage des Bauvorhabens ergeben sich keine negativen Ein-<br />
flüsse auf das Orts- und Siedlungsbild. Die Widmung nach Freifläche-Sondergebiet-<br />
Garage stellt sicher, dass die gegenständliche Fläche ausschließlich zur Errichtung ei-<br />
ner Garage genutzt werden kann und die Wohnnutzung, auf grund der hohen Gefähr-<br />
dung durch Steinschlag, ausgeschlossen bleibt. Öffentliche Interessen werden durch die<br />
Widmung nicht berührt.<br />
Die beabsichtigte Widmung wurde dem betroffenen Grundeigentümer und Nachbarn<br />
sowie den betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Kenntnis gebracht. Innerhalb einer<br />
zwei Wochen festgelegten Frist sind folgende Stellungnahmen eingebracht worden:<br />
Geologischer Amtssachverständiger vom Amt der Vorarlberger Landesregierung mit<br />
Schreiben vom 20.0.22002, Zahl: VIIa-980.10 und Forsttechnischer Dienst für Wild-<br />
bach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, mit Schreiben vom<br />
02.02.2002, Zahl: 701a/144. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.
- 29 -<br />
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, gemäß der Planurkunde des Stadtbauamtes<br />
vom 07.03.2002, Zl.: 5.2/4-201/229_02/2001 fk, aus der Gst.Nr. 919/2 eine Teilfläche<br />
von 77 m² nördlich der Untersteinstraße, am Hangfuss des Montikel gelegen, von der-<br />
zeit Freifläche-Freihaltgebiet und Baufläche-Wohngebiet in Freifläche-Sondergebiet-<br />
Garage, im Eigentum des Hubert Burtscher, Untersteinstraße 49, Bludenz, zu widmen.<br />
c) Teilflächen der Gst.Nrn. 3570/1, 3567, 3568/1, 3514/14, 3514/15,<br />
3568/2, 3642/1, 3514/13 und 3570/2 (MUTTERSBERGBAHN)<br />
Die Gst.Nrn. 3570/1, 3567, 3568/1, 3514/14, 3514715, 1568/2, 3642/1, 3514713 und<br />
3570/2, alle GB Bludenz, mit einem Gesamtausmaß von 1.738.019 m² in Hinterplärsch<br />
sind derzeit im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt Bludenz als Freiflä-<br />
che-Freihaltegebiet, Freifläche-Sondergebiet, Baufläche-Wohngebiet und Nebenfläche-<br />
Wald eingetragen. Die Liegenschaften stehen im Eigentum der Silvretta Nova Berg-<br />
bahnen AG, St. Gallenkirch, Ing. Lothar Espen und Stadt Bludenz.<br />
Im Zuge der Übernahme der Muttersbergseilbahn durch die Silvretta Nova Bergbahnen<br />
AG erfolgte eine Neukonzeption der Trassenführung und damit verbunden eine Neu-<br />
situierung der Talstation. Im Detail soll die Talstation um rund 21,50 m nach Osten<br />
verschoben werden, um unnotwendige Überfahrten über private Grundstücke zu ver-<br />
meiden. Diese Maßnahmen sind aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig. Um<br />
einen positiven Baubescheid erlassen zu können ist es notwendig, eine entsprechende<br />
Widmung vorzusehen. Gleichzeitig soll die Straßenführung dargestellt werden.<br />
Natürliche Voraussetzungen:<br />
Die betroffenen Liegenschaften liegen unmittelbar am Galgentobel, im Ortsteil Hin-<br />
terplärsch. Im Osten befindet sich die Rodelbahn Hinterplärsch. Im Zuge der Vorprüfung<br />
wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein gemeinsamer Besprechungstermin<br />
mit den betroffenen Behörden und Eigentümer anberaumt. Hieraus ergeben sich nach-<br />
stehende Stellungnahmen:
- 30 -<br />
a) DI Wolfgang Schilcher, vom forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinen-<br />
verbauung, Gebietsbauleitung Bludenz:<br />
„Die lagemäßige Situierung der Talstation ist im Einvernehmen mit dem wildbach-<br />
technischen Sachverständigen erfolgt. Eine endgültige Fixierung wird nach Vorlage<br />
weiterer Querprofile erfolgen.“<br />
b) DI Karl Studer, forsttechnischer Amtsachverständiger der Bezirkshauptmannschaft<br />
Bludenz: „Im Talstationsbereich werden Rodungen für die Errichtung von Teilen<br />
der Talstation, sowie für die Schaffung von Parkplätzen notwendig. Kritisch wird<br />
aus forsttechnischer Sicht die Schaffung von Parkplätzen talseits beurteilt, da der<br />
dann aus optischen Überlegungen zu erhaltende schmale Waldgürtel lärmtechnisch<br />
irrelevant ist und zudem einer hohen Sturmwurfgefahr ausgesetzt wird, mit der da-<br />
mit einhergehenden Gefährdung für die angrenzenden Objekte. Ein Ersatz ist allen-<br />
falls in der Nutzung der roten Zone bergseits der Talstation für die Nutzung der<br />
Parkplatzkapazitäten zu sehen.“<br />
c) Dr. Hugo Müller, der Naturschutzbeauftragte der Bezirkshauptmannschaft Bludenz:<br />
„Mit der neuen Bahn wird sicherlich eine Intensivierung und ein zusätzlicher Druck<br />
auf den unmittelbaren Bergstationsbereich erfolgen. Auf den Naturhaushalt bzw. die<br />
Lebewelt wird bei den heute vorgelegten geplanten Einrichtungen keine wesentliche<br />
Veränderung zu erwarten sein. Die heute schematisch ausgewiesenen Parkflächen<br />
bei der Talstation betreffen im wesentlichen bereits gestaltetes und genutztes Ge-<br />
lände. Unter Einhaltung der Auflagen des Sachverständigen für Wildbach- und La-<br />
winenverbauung, die auch die möglichste Schonung des Uferwaldes beinhalten,<br />
wird die Störung im Naturhaushalt nicht wesentlich. Bei einer entsprechenden An-<br />
passung an die Umgebung kann die Gesamtgestaltung ohne wesentliche land-<br />
schaftsbildliche Beeinträchtigung verwirklicht werden.“<br />
d) DI Günther Schwarz, der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestal-<br />
tung: „ Die Bemühungen um die Erhaltung des Muttersberges als Naherholungsge-<br />
biet für den Raum Bludenz werden aus Sicht der Raumplanung grundsätzlich be-<br />
grüßt. Gegen die baukörperliche und architektonische Ausgestaltung ergeben sich<br />
keine grundsätzlichen Einwände; hinsichtlich der Parkierungsflächen im Bereich
- 31 -<br />
der Talstation wird jedoch eine klarere und auf die Gegebenheiten besser abge-<br />
stimmte Parkplatzeinteilung empfohlen.“<br />
e) Stellungnahme der Vertreter der Antragstellerin zum Besprechungsergebnis: „Die<br />
Antragstellerin nimmt das Verhandlungsergebnis zustimmend zur Kenntnis und<br />
wird dies in das zu erstellende Projekt bzw. Anträge einarbeiten.“<br />
infrastrukturelle Voraussetzungen:<br />
Sämtliche notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen sind vorhanden.<br />
Raumverträglichkeit:<br />
Die angestrebte Widmung im Bereich der bereits bestehenden Talstation und der alten<br />
Kunstrodelbahn Hinterplärsch ist eine Weiterführung der bestehenden Sondergebiets-<br />
widmung Muttersbergseilbahn. Unter Einhaltung der bereits angeführten Einwendungen<br />
der Sachverständigen ergeben sich aus raumplanerischer Sicht keine Einwendungen. Öf-<br />
fentliche Interessen werden durch die Widmung nicht berührt.<br />
Die beabsichtigte Widmung wurde den angrenzenden Grundeigentümern Herrn Ing.<br />
Lothar Espen, Hinterplärsch Nr. 1, sowie Herrn Helmut Tagwerker, Hinterplärsch Nr. 2<br />
zur Kenntnis gebracht. Beide Grundeigentümer erklären in einer gemeinsamen Bespre-<br />
chung vom 5. April 2002 im Rathaus Bludenz ihre Zustimmung zur geplanten Um-<br />
widmung. Die betroffenen Dienststellen wurden im Zuge der Vorprüfung durch die<br />
Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 21. Februar 2002 in Kenntnis gesetzt. Das Lan-<br />
deswasserbauamt Bregenz hat die Zustimmung durch das Schreiben Zl.: G-109.10 vom<br />
13. März 2002 bestätigt.<br />
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, gemäß der gemäß der Planurkunde des<br />
Stadtbauamtes vom 05.04.2002, Zl.: 5.2/4-201/008_02 fk, aus den Gst.Nrn. 3570/1,<br />
3567, 3568/1, 3514/14, 3514/15 und 3568/2 Teilflächen im Ausmaß von 3.671 m² von<br />
Freifläche-Freihaltegebiet und Nebenfläche-Wald in Freifläche-Sondergebiet-<br />
Muttersbergseilbahn, aus der Gst.Nr. 3642/1 eine Teilfläche im Ausmaß von 1.382 m²<br />
von Freifläche-Freihaltegebiet, Baufläche-Wohngebiet und Nebenfläche-Wald in Ver-<br />
kehrsfläche, aus der Gst.Nr. 3514/13 eine Teilfläche im Ausmaß von 47 m² von Frei-
- 32 -<br />
fläche-Freihaltegebiet nach Nebenfläche-Wald und aus der Gst.Nr. 3570/2 eine Teilflä-<br />
che im Ausmaß von 62 m² von Freifläche-Sondergebiet in Baufläche-Wohngebiet im<br />
Eigentum der Silvretta Nova Bergbahnen AG, St. Gallenkirch, Ing. Lothar Espen, Hin-<br />
terplärsch 1, und der Stadt Bludenz zu widmen.<br />
d) Teilflächen der Gst.Nrn. 3248/3, 3252/1, 3252/2, 325375, 3257/7, 3257/6,<br />
3256, .1921, .1922, 3257/4, 3257/8, 3707/1 und 3257/5 (MARTIN)<br />
Die Gst.Nrn. 3248/3, 3252/1, 3252/2, 3253/5, 3257/7, 3257/6, 3256, .1921, .1922,<br />
3257/4, 3257/8, 3707/1 und 3257/5, alle GB Bludenz, mit einem Gesamtausmaß von<br />
18.611 m², westlich des Winkelbühelweges im Ortsteil Außerbraz gelegen, und sind im<br />
rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt Bludenz als Freifläche-Freihaltege-<br />
biet, Baufläche-Wohngebiet und Nebenfläche-Wald eingetragen. Die Liegenschaften<br />
stehen im Eigentum von mehreren privaten Grundeigentümern und der Stadt Bludenz.<br />
Ing. Dietmar und Mag. Elmar Martin erwarben 1993 die Gst.Nr. 3252/1, in der An-<br />
nahme das ganz Grundstück sei als Baufläche bereits gewidmet. Die Annahme begrün-<br />
det sich auf die schriftliche Anfragebeantwortung durch das Amt der Stadt Bludenz mit<br />
Schreiben vom 19.02.1993. Da sich aber nach genauer Akteneinsicht herausgestellt hat,<br />
dass lediglich Teilflächen dieser Liegenschaft als Baufläche gewidmet sind, wird das<br />
Ansuchen gestellt, die gesamte Liegenschaft in Baufläche zu widmen, da eine Veräu-<br />
ßerung unmittelbar bevorstehe. Im Zuge der Grundlagenerhebung werden weitere An-<br />
träge von Amts wegen zur Umwidmung eingebracht.<br />
Natürliche Voraussetzungen:<br />
Die betroffenen Liegenschaften liegen westlich des Winkelbühelweges im Ortsteil Au-<br />
ßerbraz. Im Osten befindet sich das Winkel-Tobel, mit angrenzendem Wald, womit als<br />
natürliche Siedlungsgrenze gegeben ist. Die gegenständlichen Liegenschaften sind be-<br />
reits weitgehend bebaut und eignen sich aufgrund der nach Süden hinausgerichteten<br />
Hanglage sehr gut als Wohngebiet. Die ruhige Lage rechtfertigt die vorhandene Bau-<br />
fläche-Wohngebiet-Widmung.
Infrastrukturelle Voraussetzungen:<br />
- 33 -<br />
Sämtliche notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen sind gegeben, da es sich<br />
um ein voll erschlossenes Siedlungsgebiet handelt. Die Zufahrten erfolgen über den<br />
Winkelbühelweg.<br />
Raumverträglichkeit:<br />
Die angestrebte Widmung im Bereich des Winkelbühelweges trägt weitgehend der be-<br />
stehenden Nutzung Rechnung. Die bestehende Widmungsgrenze folgt dem alten Ge-<br />
fahrenzonenplan der Stadt Bludenz, welcher aufgrund fehlender Sicherungsmaßnah-<br />
men im Bereich des Winkel-Tobels eine wesentlich ausgedehntere „Rote Gefahren-<br />
zone“ auswies. Diese Gefahr konnte aber durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen<br />
der Wildbach- und Lawinenverbauung eingedämmt werden. In Folge wurde die Gefah-<br />
renzone zurückgenommen, die Widmungsgrenze aber blieb bestehen. Die Umwidmung<br />
des Freihaltegebietes nach Wohngebiet entspricht der bereits vorhandenen Nutzung<br />
und stellt für die derzeit im Freihaltegebiet angesiedelten Wohnhäuser eine rechtliche<br />
Absicherung dar. Von einer Ausweitung der Siedlungsgrenze, im Eigentlichen Sinn,<br />
kann somit nicht gesprochen werden. Die Siedlungsgrenze wird weitgehend durch den<br />
Winkelbühelweg bzw. den angrenzenden Wald definiert. Öffentliche Interessen werden<br />
durch die Widmung nicht berührt.<br />
Die beabsichtigte Widmung wurde den betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn<br />
sowie den betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Kenntnis gebracht. Innerhalb einer<br />
Frist von zwei Wochen sind folgende Stellungnahmen eingebracht worden: Wilfried<br />
Toth, Forchenwaldstraße 16, Nüziders, mit Schreiben vom 15.03.2002. Herr Toth wur-<br />
de bereits von RA Dr. Christoph Schneider informiert und stimmt der angestrebten<br />
Widmung zu. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.<br />
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, gemäß der Planurkunde des Stadtbauamtes<br />
vom 28.03.2002, Zl.: 5.2/4-201/007_02 fk, aus den Gst.Nrn. 3248/3, 3252/1, 3252/2,<br />
3253/5, 3257/7, 3257/6, 3256, .1921, .1922 und 3257/4 Teilflächen im Ausmaß von<br />
3.278 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet, die Gst.Nr. 3257/8<br />
und eine Teilfläche der Gst.Nr. 3707/1 im Ausmaß von 358 m² von Freifläche-Freihal-
Zu 6.:<br />
- 34 -<br />
tegebiet in Verkehrsfläche, die Gst.Nr. 3257/5 im Ausmaß von 957 m² von Nebenflä-<br />
che-Wald in Baufläche-Wohngebiet, die Gst.Nr. 3257/9 im Ausmaß von 1.439 m² von<br />
Nebenfläche-Wald in Freifläche-Freihaltegebiet und die Gst.Nr. 3707/1 im Ausmaß<br />
von 35 m² von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche zu widmen.<br />
Neufestsetzung der Altersheim-Verpflegskostensätze für 2002;<br />
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 22.11.2001 die Altersheim-Verpflegskosten-<br />
sätze festgesetzt. Dieser Beschluss wird aufgehoben und es werden die Altersheim-<br />
Verpflegskostensätze mit Wirkung vom 01. Jänner 2002 über mehrheitlichen Beschluss<br />
von 22 Stimmen, 8 Gegenstimmen, wie folgt festgesetzt:<br />
Stufe 1 EUR 43,09<br />
Stufe 2 EUR 49,64<br />
Stufe 3 EUR 60,00<br />
Stufe 4 EUR 73,06<br />
Stufe 5 EUR 85,22<br />
Stufe 6 EUR 100,07<br />
Stufe 7 EUR 116,15<br />
Vergütung bei Abwesenheit EUR 7,99.<br />
Stadtrat Peter Ritter, Stadtrat Dieter Kohler und Stadtvertreter Peter Osti sind bei der<br />
Abstimmung nicht zugegen.<br />
Zu 7.:<br />
Einbeziehung von Parkflächen entlang der Zürcherstraße in die<br />
Privatwirtschaftsverwaltung;<br />
Neukundmachung der Parkabgabeverordnung<br />
Mit einstimmigem Beschluss des Verkehrsplanungsausschusses vom 10. Dezember
- 35 -<br />
2001, Pkt. 6 sollten die entlang der Zürcherstraße auf Teilflächen der Gst. Nr. 195/1 und<br />
194/5, KG Bludenz gelegenen Parkplätze aus der Gebührenpflicht genommen und in die<br />
Privatwirtschaftsverwaltung der Stadt Bludenz analog der Parkflächen in der Riedstraße<br />
übernommen werden.<br />
Der „Viehmarktplatz“ wird dzt. über Auftrag des Bauamtes von Bediensteten des Bauhofes<br />
neu adaptiert und saniert. Nach Abschluss dieser Arbeiten könnten in Umsetzung des o.a.<br />
Beschlusses 16 Parkplätze als „Privatparkplätze“ ausgewiesen und entsprechend beschil-<br />
dert werden. Es erscheint zweckmäßig, dass die Liegenschaftsverwaltung (Vermie-<br />
tung/Verpachtung) durch die Abteilung 5.3.1. bewerkstelligt wird, zumal auch die Park-<br />
plätze in der Riedstraße durch diese Abteilung verwaltet werden. Die Umsetzung (Um-<br />
wandlung) der durch den Verkehrsplanungsausschuss beschlossenen Maßnahme bedarf<br />
jedoch einer Änderung der Parkabgabeverordnung durch die Stadtvertretung.<br />
Im Zuge dieser notwendigen Änderung der Verordnung über die Abgabepflicht für das<br />
Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Bludenz (Parkab-<br />
gabeverordnung) vom 01.07.1999 in der Fassung vom 15.03.2001 sollten auch neu einge-<br />
tretene Umstände (Erleichterungen/Verbesserungen), die eine Verordnungsänderung not-<br />
wendig erscheinen lassen, einbezogen werden.<br />
So wurde u.a. mit der Neuinstallierung der Parkscheinautomaten die Möglichkeit geschaf-<br />
fen, die Abgabe mittels elektronischer Geldbörse (Quick) zu entrichten. Weiters ist es<br />
nunmehr möglich, einen 15-Minuten-Parkschein kostenlos mit der grünen Anforderungs-<br />
taste an jedem Automaten zu beziehen. Im Zuge dieser Verordnungsänderung sollte auch<br />
geregelt werden, dass die in der Tarifzone II gelösten Parkscheine in der Tarifzone I keine<br />
Gültigkeit haben.<br />
Um die geänderten Bedingungen und Möglichkeiten der Abgabeentrichtung in rechtlichen<br />
Einklang zu bringen und den Beschluss des Verkehrsplanungsausschusses umzusetzen<br />
beschließt die Stadtvertretung einstimmig,<br />
a) die Einbeziehung von 16 Abstellflächen entlang der Zürcherstraße auf Teilflächen der<br />
Gst. Nr. 195/1 und 194/5, KG Bludenz in die Privatwirtschaftsverwaltung;
- 36 -<br />
b) das Festlegen eines monatlichen Mietzinses für diese Parkplätze in der Höhe von je<br />
EUR 26,16 (analog der Vermietung in der Riedstraße);<br />
c) die Änderung bzw. Neukundmachung der<br />
VERORDNUNG<br />
über die Abgabepflicht für das Abstellen<br />
von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Bludenz<br />
Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung von Bludenz vom 14.03.2002 wird ge-<br />
mäß §§ 1, 2, 4 und 5 Parkabgabegesetz, LGBl. Nr. 2/1987 i.d.g.F., verordnet:<br />
§ 1<br />
Festlegung der Abgabepflicht<br />
1. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf den in § 2 lit a Z 1 bis 17 und lit b)<br />
angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr ist, ausgenommen an Sonn- und Fei-<br />
ertagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis<br />
18:00 Uhr, sowie an Samstagen von 08:00 bis 12:00 Uhr eine Abgabe (Parkabgabe)<br />
zu entrichten.<br />
2. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf der in § 2 lit c) angeführten Straße<br />
mit öffentlichem Verkehr ist an allen Tagen (auch an Sonn- und Feiertagen) in der<br />
Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten.<br />
3. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf der öffentlichen Verkehrsfläche in<br />
der Tiefgarage des Rathauses der Stadt Bludenz (Werdenbergerstraße 42) ist an Frei-<br />
tagen von 14:00 bis 18:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 bis 12:00 Uhr eine Ab-<br />
gabe (Parkabgabe) zu entrichten.
- 37 -<br />
4. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf der in § 2 lit a Z 18 angeführten<br />
Straße mit öffentlichem Verkehr ist an allen Tagen (auch an Sonn- und Feiertagen) in<br />
der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten.<br />
5. Eine Parkabgabe ist für die Dauer der ersten 15 Minuten der Abstellzeit nicht zu<br />
entrichten, sofern der Abgabepflichtige einen Parkschein nach dem Muster der An-<br />
lage durch vollständige und richtige Eintragung entwertet.<br />
6. Die Entwertung hat durch deutlich sichtbares und haltbares Eintragen der Stunde und<br />
Minute der Ankunftszeit zu erfolgen. Bei einstelligen Stunden- oder Minutenangaben<br />
ist eine Null voranzusetzen.<br />
7. Die gleichzeitige Verwendung von mehr als einem Parkschein (15-Minuten-Park-<br />
schein) ist unzulässig. Weiters ist für die Dauer der ersten 15 Minuten der Abstellzeit<br />
eine Abgabe (Parkabgabe) nicht zu entrichten, sofern der Abgabepflichtige einen kos-<br />
tenlosen Parkschein mit der grünen Anforderungstaste an einem Parkscheinautomaten<br />
löst. Die gleichzeitige Verwendung von mehr als einem Parkschein (15-Minuten-<br />
Parkschein) ist unzulässig.<br />
8. Als Abstellen im Sinne dieser Verordnung gelten das Halten und Parken im Sinne der<br />
Straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.<br />
§ 2<br />
Verkehrsflächen<br />
Die Abgabepflicht im Sinne des § 1 erstreckt sich auf die in § 2 lit a) bis c) angeführten<br />
Straßen mit öffentlichem Verkehr, welche durch Hinweiszeichen mit der Aufschrift „Ge-<br />
bührenpflichtiger Parkplatz“ zu kennzeichnen sind.<br />
(a) Tarifzone I:<br />
(1) Werdenbergerstraße<br />
(2) Kirchgasse<br />
(3) Herrengasse (HNr. 2 bis 8)
(4) Rathausgasse<br />
(5) Untersteinstraße<br />
(6) Kapuzinerstraße<br />
(7) Schillerstraße<br />
(8) Wichnerstraße<br />
(9) Sägeweg<br />
(10) Sturnengasse<br />
(11) Mühlgasse<br />
(12) Pulverturmstraße<br />
(13) Kasernplatz<br />
(14) Färberstraße<br />
(15) Hermann Sanderstraße<br />
(16) Bahnhofstraße<br />
(17) Mühlebachweg<br />
(18) Bahnhofplatz<br />
(b) Tarifzone II:<br />
(1) Riedstraße<br />
- 38 -<br />
(2) Herrengasse, ab Kreuzung Untersteinstraße bis Kreuzung Kapuzinerstraße.<br />
(c) Tarifzone III:<br />
(1) Spitalgasse<br />
§ 3<br />
Höhe, Fälligkeit und Entrichtung der Abgabe<br />
1. Die Abgabe (Parkabgabe) beträgt pro Stunde Euro 0,70 für die unter § 2 lit a)<br />
angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr und Euro 0,40 für die unter § 2 lit b)<br />
angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr.<br />
2. Für die unter § 2 lit c) angeführte Straße mit öffentlichem Verkehr beträgt die Abgabe<br />
(Parkabgabe) für die ersten zwei Stunden Euro 0,70 und für jede weitere Stunde Euro<br />
0,70.
- 39 -<br />
3. Mit Ausnahme der ersten halben Stunde für die unter § 2 lit a) erfassten Straßen mit öf-<br />
fentlichem Verkehr und der ersten Stunde für die unter § 2 lit b) angeführten Straßen<br />
mit öffentlichem Verkehr kann die Abgabe für kleinere Zeiteinheiten in entsprechen-<br />
den Teilbeträgen von Euro 0,10 und Euro 0,20 entrichtet werden.<br />
4. Für die unter § 2 lit b) erfassten Straßen mit öffentlichem Verkehr kann die Abgabe<br />
auch mit einem Pauschalbetrag von Euro 2,20 pro Tag sowie für die unter § 2 lit c)<br />
angeführte Straße mit öffentlichem Verkehr mit einem Pauschalbetrag von Euro 6,50<br />
pro Tag entrichtet werden.<br />
5. Die in der Tarifzone II gelösten Parkscheine gelten nicht in der Tarifzone I.<br />
6. Die Abgabe ist bei Beginn des Abstellens des Kraftfahrzeuges fällig.<br />
7. Die Entrichtung der Abgabe hat durch den Einwurf oder die Eingabe des der beabsich-<br />
tigten Abstelldauer entsprechenden Geldbetrages bzw. mittels elektronischer Geld-<br />
börse (Quick) in einen hierfür im Nahbereich der von der Abgabepflicht erfassten<br />
Straßen mit öffentlichem Verkehr aufgestellten Parkscheinautomaten zu erfolgen.<br />
§ 4<br />
Hilfsmittel zur Überwachung<br />
1. Als Hilfsmittel zur Überwachung erhalten<br />
(a) Personen, welche die Abgabe gemäß § 3 durch Geldeinwurf oder Geldeingabe<br />
bzw. mittels elektronischer Geldbörse (Quick) entrichten, einen Parkschein, der<br />
die Kalenderdaten (Jahr, Woche, Tag) sowie die Uhrzeit für das Ende des Zeit-<br />
raumes, für den die Abgabe entrichtet wurde, zu enthalten hat;<br />
(b) Personen, welche ihr Kraftfahrzeug für die ersten 15 Minuten abgabenfrei gemäß<br />
§ 1 Abs. 5 abstellen, einen Parkschein entweder gemäß dem Muster der Anlage<br />
oder einen vom Parkscheinautomaten gebührenfrei ausgedruckten Parkschein.
- 40 -<br />
2. Die Hilfsmittel zur Überwachung sind bei Fahrzeugen mit Windschutzscheibe hinter<br />
dieser durch diese gut erkennbar, bei anderen Fahrzeugen an einer sonst geeigneten<br />
Stelle gut wahrnehmbar, anzubringen.<br />
§ 5<br />
Abgabe- und Auskunftspflicht<br />
1. Zur Entrichtung der Abgabe ist der Lenker verpflichtet.<br />
2. Wer ein Kraftfahrzeug einem anderen überlässt, hat der Behörde hierüber Auskunft zu<br />
geben. Er hat entsprechende Aufzeichnungen zu führen, wenn er die Auskunft an-<br />
sonsten nicht erteilen könnte.<br />
Die Abgabe ist nicht zu entrichten für<br />
§ 6<br />
Ausnahmen<br />
1. Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Fahrzeuge des Stra-<br />
ßendienstes und der Müllabfuhr;<br />
2. Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Perso-<br />
nen, der das kraftfahrrechtliche Kennzeichen des abgestellten Fahrzeuges aufweist,<br />
gelenkt werden und beim Abstellen mit diesem Ausweis deutlich sichtbar gekenn-<br />
zeichnet sind;<br />
3. Fahrzeuge, die lediglich zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen oder für<br />
die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten.
- 41 -<br />
§ 7<br />
Sonderregelung<br />
An den letzten vier Samstagen vor dem 24. Dezember entfällt die Pflicht zur Entrich-<br />
tung einer Parkabgabe im Sinne des § 3 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr an diesen<br />
Tagen jeweils ab 09:15 Uhr.<br />
§ 8<br />
Strafbestimmung<br />
Wer durch Handlungen oder Unterlassungen die Parkabgabe hinterzieht oder verkürzt,<br />
begeht eine von der Bezirkshauptmannschaft durch Geldstrafe zu ahndende Verwaltungs-<br />
übertretung.<br />
§ 9<br />
Sonstiges<br />
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Stadt Bludenz<br />
über die Abgabepflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentli-<br />
chem Verkehr vom 01. Juli 1999 in der Fassung des Beschlusses vom 15.03.2001 außer<br />
Kraft.<br />
Ersatzmitglied Elmar Sturm ist bei der Abstimmung nicht zugegen.<br />
Der Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher, in der Zeit vom 01. Juni bis zum 31. Dezem-<br />
ber 2002 jeweils am Freitag, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 08.00 Uhr<br />
bis 12.00 Uhr die Parkplätze beim Viehmarktplatz, in der Untersteinstraße, in der oberen<br />
Wichnerstraße, in der Pulverturmstraße, in der oberen Bahnhofstraße, beim Rathausplatz<br />
und in der Herrengasse gebührenfrei zu stellen, bleibt mit den 11 Stimmen der SP-<br />
Fraktion, Rest Gegenstimmen, in der Minderheit.<br />
Die Stadtvertretung beschließt über Antrag von Stadtvertreterin Inge Naier und<br />
Stadtvertreter Dr. Thomas Lins mehrheitlich mit 22 Stimmen (11 Gegenstimmen der SP-<br />
Fraktion), die Parkplätze beim Rathaus und Viehmarktplatz in der Zeit vom 01. Mai bis
- 42 -<br />
die Parkplätze beim Rathaus und Viehmarktplatz in der Zeit vom 01. Mai bis zum 31. De-<br />
zember 2002 jeweils am Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis<br />
12.00 Uhr gebührenfrei zu stellen.<br />
Zu 8.:<br />
Baurechtsvertrag SPZ / St. Lorenzwerk (CARITAS);<br />
Ä n d e r u n g<br />
Caritas-Direktor Klinger teilt mit, dass die Diözese den Baurechtsvertrag i.d.F. der Sitzung<br />
der Stadtvertretung vom 22. November 2001, der bereits notariell gefertigt ist, nicht ge-<br />
nehmigt hat. Die Diözese hat die folgenden Einwendungen:<br />
Seitens der Stadt Bludenz sollen bei einem eventuellen Abbruch des Objektes nach der<br />
Baurechtsdauer die Abbruchkosten übernommen werden.<br />
Anstelle eines Mietangebotes für fünf Jahre soll das Baurecht verlängert werden, wobei<br />
jedoch für die Verlängerung ein Baurechtszins neu zu vereinbaren sei.<br />
Die Abbruchkosten werden von den Herren DI Küng und Marte mit rd. S 4 Mio. geschätzt.<br />
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, den Baurechtsvertrag in der Fassung des Stadt-<br />
vertretungsbeschlusses vom 22.11.2001 dahingehend abzuändern, dass die Bauberechtigte<br />
auch die Entfernung des Bauwerkes verlangen kann, in diesem Fall jedoch die Hälfte der<br />
dafür auflaufenden Kosten trägt.<br />
Weiters wird der Stadt anstelle eines Vormietrechts eine Option zur Verlängerung der Bau-<br />
rechtsdauer um fünf Jahre, das ist bis 31.12.2045, eingeräumt.
Zu 9.:<br />
Abweichungen vom Voranschlag 2001<br />
- 43 -<br />
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig nachstehende Abweichungen vom Voranschlag<br />
2001:<br />
Vst. 850 050 Betriebe der Wasserversorgung<br />
Neu- und Erweiterungsbau Rohrnetz etc. ohne Förderung<br />
Voranschlagsausgabenansatz S 490.000,--<br />
Erhöhung S 2.328.000,--<br />
überplanmäßige Ausgaben resultieren aus der<br />
Zuordnung des begleitenden Straßenausbaues zur<br />
Wasserversorgung;<br />
neuer Ansatz S 2.818.000,--.<br />
Die Bedeckung dieser Ansatzerhöhung erfolgt durch Einsparung von S 2.328.000,-- auf<br />
der Vst. 850 054 – Betriebe der Wasserversorgung, Neu- und Erweiterungsbau BA 06 Pro-<br />
jekt 1999.<br />
Vst. 851 057 Betriebe der Abwasserbeseitigung<br />
Neu- und Erweiterungsbau BA 10 Oberradin, Mühlekreis<br />
Voranschlagsausgabenansatz S 2.000.000,--<br />
Erhöhung S 2.650.000,--<br />
Schlussrechnungen sind höher ausgefallen als erwartet;<br />
neuer Ansatz S 4.650.000,--.<br />
Die Bedeckung dieser Ansatzerhöhung erfolgt durch Einsparung von S 2.650.000,-- auf<br />
der Vst. 851 0592 – Betriebe der Abwasserbeseitigung, Neu- und Erweiterungsbau BA 13<br />
Bings und St. Leonhard.<br />
Stadtvertreter Bernd Kammerlander ist bei der Abstimmung nicht zugegen.
Zu 10.:<br />
- 44 -<br />
Liegenschaftsverkäufe und Liegenschaftskäufe:<br />
a) Liegenschaftserwerb Gst.Nrn. 969/1, 969/2, 696/4 und 69772 im Eigentum von<br />
Frau Gertrud und Reinhilde Bertsch, Elfriede Rhomberg und Waltraud Huber,<br />
im Gesamtausmaß von 9.576 m²<br />
Liegenschaftsverkauf Sportplatz Unterstein Gst.Nr. 927/1 und Bp. .2126 im<br />
Ausmaß von 9.929 m²;<br />
mit Nachtragsvoranschlag<br />
Die Familie Bertsch hat durch ihren Vertreter, RA Dr. Michael Konzett der Stadt Blu-<br />
denz die oben genannte Liegenschaft zum Kauf angeboten. Es ist vorgesehen, die Lie-<br />
genschaft in der Sitzung der Stadtvertretung vom 25. April ds. Js. in Vorbehaltsfläche-<br />
Sportplatz zu widmen. Im Fall des Erwerbs der Liegenschaft kann diese verhältnismä-<br />
ßig kostengünstig ausgebaut und teils gemeinsam mit bereits bestehenden Anlagen des<br />
Stadions genützt werden. Diese Nutzung bietet gegenüber der (sonst notwendigen) Ge-<br />
neralsanierung des Sportplatzes Unterstein Vorteile. Der Preis der Liegenschaft beträgt<br />
Euro 255 pro m², sohin insgesamt Euro 2.441.880,--.<br />
Der Liegenschaftserwerb kann nur finanziert werden, wenn zumindest der Liegen-<br />
schaftspreis von Euro 2.442.000,--zuzüglich Kosten durch die Veräußerung des Sport-<br />
platzes Unterstein Gst. Nr. 927/1 und Bp. 2126 erzielt wird.<br />
Gemäß der Beschreibung des DI Felix Knünz vom 12. April 2002 ist der Sportplatz<br />
Unterstein eine zentrumsnahe, zugleich aber im Bereich wichtiger Infrastrukturein-<br />
richtungen wie Schulen, Kindergarten, Sportanlagen gelegene und auf allen vier Seiten<br />
durch öffentliche Verkehrsflächen begrenzte bzw. erschlossene Fläche. Ver- und Ent-<br />
sorgungsleitungen aller Art sind in der Unterfeld-, Jeller- und Gilmstraße geführt. Die<br />
Haltestellen von zwei Stadtbuslinien befinden sich im Nahbereich.<br />
Die umgebenden Bebauungen sind unterschiedlich strukturiert, nämlich teils zweige-<br />
schossige Einfamilienhaustypen, dreieinhalbgeschossig an der Jellerstraße, im Süden<br />
ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus bewilligt.
- 45 -<br />
In Hinblick auf den Umstand, dass diese Fläche ein wichtiges Entwicklungspotential<br />
für das Siedlungsgebiet der Stadt Bludenz darstellt, schlägt die Abteilung Stadtplanung<br />
vor, dem Erwerber die Verpflichtung aufzuerlegen, das Areal nur nach Maßgabe der<br />
Ergebnisse eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes zu bebauen. Seitens der Stadt<br />
werden dazu keine eigenen Nutzungsansprüche erhoben; es ist daher die Nutzung vom<br />
Erwerber zu definieren. Das Maß der baulichen Nutzung gem. § 31 Abs. 2 lit a RPLG<br />
wird vorbehaltlich des Ergebnisses des Wettbewerbs, hilfsweise mit 85 bestimmt.<br />
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig,<br />
a) die Gst.Nrn. 927/1 und .2126 unter der Auflage der Durchführung eines städtebauli-<br />
chen Ideenwettbewerbes für die Verbauung im Wege einer „öffentlichen Aufforde-<br />
rung zur Stellung von Offerten“ an den Bestbieter zu verkaufen, wobei der Stadtrat<br />
gemäß § 50 Abs. 3 GG ermächtigt wird, den Bestbieter und allfällige Details des<br />
Kaufvertrages zu bestimmen. Der Verkaufspreis darf den Betrag von 90 von Hun-<br />
dert des Amtsschätzwertes von EUR 3.050.000,-- nicht unterschreiten.<br />
b) soferne durch den Verkauf des Bauplatzes Unterstein ein Kaufpreis von netto zu<br />
mindest EUR 2.700.000,-- erzielt wird, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Lie-<br />
genschaften 969/1, 969/2, 969/3, 696/4 und 697/2 im Ausmaß von 9.576 m² zum<br />
Preis von EUR 2.441.880,-- zzgl. Kosten von Gertrud Bertsch, Reinhilde Bertsch,<br />
Elfriede Rhomberg und Waltraud Huber anzukaufen.<br />
c) den folgenden Nachtragsvoranschlag:<br />
Hhst. 2/840 001 Verkauf von Grundstücken<br />
Ansatz bisher: EUR 1.000,-- Ansatz neu: EUR3.050.000,--<br />
Hhst. 1/840 001 Erwerb von Grundstücken<br />
Ansatz bisher:EUR 1.000,-- Ansatz neu: EUR3.050.000,--.<br />
Der Voranschlag 2002 inkl. Nachtragsvoranschlag weist daher folgende End-<br />
summen auf:
- 46 -<br />
Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 48.193,700,--<br />
Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 6.857.900,--<br />
EUR 55.051.600,--<br />
Ausgaben der Erfolgsgebarung EUR 45.718.900,--<br />
Ausgaben der Vermögensgebarung EUR 9.332.700,--<br />
EUR 55.051.600,--.<br />
b) Gst.Nr. .475, GB Bludenz, Oberbings 22 (SCHULER);<br />
Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2001, Pkt. 7) für die Einräu-<br />
mung einer Bauabstandsnachsicht für die Errichtung einer Turnhalle bei der Volks-<br />
schule Bings, Herrn Hans Schuler, Unterbings 43, 6700 Bludenz, eine Teilfläche von<br />
70 m² aus der Gst.Nr. .475, in EZ 250, GB Bludenz, zum Preis von ATS 200,--/m²,<br />
somit insgesamt um ATS 14.000,-- verkauft. Das Gebäude ist von der Stadt Bludenz<br />
inklusive Keller abzubrechen und die Fläche zu humusieren. Dieser Beschluss wurde<br />
unter der Prämisse gefasst, dass sich die Stadt Bludenz einen Grundstücksstreifen von<br />
ca. einem Meter Breite entlang der L 97 zur Errichtung eines Gehsteiges zurückbehält.<br />
Im Rahmen der Vollziehung dieses Beschlusses hat Herr Bgm. Dr. Othmar Kraft mit<br />
Herrn Schuler Hans am 24.1.2002 eine Vereinbarung abgeschlossen, in der in Abände-<br />
rung des Stadtvertretungsbeschlusses vom 20.12.2001 mit dem Käufer vereinbart wur-<br />
de, dass die gesamte Gst.Nr. .475, GB Bludenz, verkauft wird und sich Herr Schuler<br />
Hans im Gegenzug verpflichtet, bei Bedarf für die Errichtung eines Gehsteiges entlang<br />
der L 97 einen entlang dieser Straße befindlichen Streifen von max. einem Meter Breite<br />
zum Preis von ATS 200,-- der Stadt Bludenz zu überlassen. Der vereinbarte Rückkauf<br />
kann rechtlich nur mit einem verbücherten Wiederkaufsrecht für eine entsprechende<br />
Teilfläche gemäß §§ 1068 ff ABGB sichergestellt werden.<br />
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, den Beschluss der Stadtvertretung vom<br />
20.12.2001 Punkt 7.) dahingehend abzuändern, dass nicht eine Teilfläche aus der<br />
Gst.Nr. .475, GB Bludenz von 70 m², sondern die gesamte Gst.Nr. .475, GB Bludenz,<br />
im Ausmaß von 86 m² zum Preis von EUR 14,53 pro m² an Herrn Hans SCHULER,
- 47 -<br />
Unterbings 43, Bludenz, verkauft wird, wobei der Stadt Bludenz ein grundbücherlich<br />
sichergestelltes Wiederkaufsrecht gemäß §§ 1068 ff ABGB für einen Grundstücksstrei-<br />
fen von maximal einem Meter Breite entlang der Landesstraße L 97 zur Errichtung ei-<br />
nes Gehsteiges eingeräumt wird. Der Rückkaufpreis wird mit EUR 14,53 pro m² fest-<br />
gelegt. Allfällige Kosten für Vermessung und Grundteilung bei Ausübung des Wieder-<br />
kaufsrechtes gehen zu Lasten der Verkäuferin.<br />
Zu 11.:<br />
Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher et.al.:<br />
Resolution zum Sozialstaatsvolksbegehren<br />
Der Antrag der Stadtvertreter Rudi Zeif, Gunnar Witting, Dieter Kohler, Christine Fröh-<br />
lich, Walter Hämmerle, Norbert Lorünser, Kurt Dreher, Josef Gassner, Wolfgang Weiss<br />
und Peter Osti, dass die Stadtvertretung von Bludenz das Anliegen des Volksbegehrens,<br />
den Sozialstaat in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern, unterstützt und den<br />
Bundesgesetzgeber auffordert, entsprechende legistische Schritte einzuleiten, findet mit<br />
16 Stimmen (16 Gegenstimmen) keine Mehrheit.<br />
Ersatzmitglied Peter Schneider ist bei der Abstimmung nicht zugegen.<br />
Zu 12.:<br />
Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Öffentlichkeitsarbeiter<br />
Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Othmar Kraft teilt mit, dass die Pressemappe über sei-<br />
ne Anweisung hin beim Öffentlichkeitsarbeiter während der Amtsstunden für alle Mitglie-<br />
der und Ersatzmitglieder der Stadtvertretungsfraktionen zur Einsicht aufliegt.<br />
Der diesbezügliche Antrag der Frau Stadträtin Mag. Karin Fritz, Stadtvertreter Engelbert<br />
Uttenthaler sowie Ersatzmitglied Erwin Sperger gelangt daher nicht mehr zur Abstim-<br />
mung.
Zu 13.:<br />
- 48 -<br />
Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Schutz vor Elektrosmog: Resolution an das Land Vorarlberg<br />
Der Antrag der Stadträtin Mag. Karin Fritz, Stadtvertreter Engelbert Uttenthaler sowie<br />
Ersatzmitglied Erwin Sperger, eine Resolution beim Vorarlberger Landtag einzubringen, in<br />
der das Land Vorarlberg aufgefordert wird, klare gesetzliche Grundlagen beim Aufstellen<br />
von Mobilfunkanlagen zu schaffen und diese gegebenenfalls vom Bundesgesetzgeber ein-<br />
zufordern, findet mit 14 Stimmen (Rest Gegenstimmen) keine Mehrheit.<br />
Stadtrat Gunnar Witting, Stadtvertreter Gerhard Krump und Stadtvertreter Peter Osti sind<br />
bei der Abstimmung nicht zugegen.<br />
Zu 14.:<br />
Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Verbesserung der räumlichen Situation der „Offenen Jugendarbeit Bludenz“<br />
Der von Ersatzmitglied Elmar Sturm namens der offenen Bürgerliste gestellte Antrag, das<br />
WIFI-Gebäude anzukaufen und die Nutzung des Gebäudes entsprechend dem Nutzungs-<br />
konzept von Jugendkoordinator Oliver Mössinger auszuüben, findet mit 5 Stimmen (28<br />
Gegenstimmen) keine Mehrheit.<br />
Der Antrag von Ersatzmitglied Elmar Sturm, „das Bauamt der Stadt Bludenz wird beauf-<br />
tragt, unverzüglich mit der Adaptierung der Kellerräume im Gebäude Bludenz, Jellerstraße<br />
16, für Probebands lt. Vorlagebericht an den Stadtrat vom 09.05.2001, erweitert um fol-<br />
gende nunmehr ebenso dringend notwendig gewordenen Maßnahmen, zu beginnen:<br />
* Zur Beheizung des Stiegenhauses und der Räume im ersten Stock sollen die<br />
erforderlichen Heizkörper und das nötige Verteilernetz errichtet werden;<br />
* Elektroinstallation im Erdgeschoss (Cafe und Küche) sowie im Stiegenhaus er-<br />
neuern bzw. aufrüsten;<br />
* Errichtung einer geeigneten Lüftungsanlage im Erdgeschoss für den Cafebereich
und den Veranstaltungsraum;<br />
- 49 -<br />
* Erneuerung der WC-Anlagen für das Jugendhaus;<br />
* Schaffung von zusätzlichem Raumangebot für das Jugendzentrum im 1. Stock<br />
(Alternativen für die dort untergebrachten Vereine suchen).<br />
Die entsprechenden Angebote sind unverzüglich einzuholen und in der Folge die Auftrags-<br />
erteilungen vorzunehmen.<br />
Außerdem sind bis Herbst 2002 Pläne für einen Zubau beim Haus Jellerstraße 16 zur<br />
Schaffung eines nötigen Veranstaltungsraumes für Jugendveranstaltungen sowie für Räum-<br />
lichkeiten zur Unterbringung der Jugendberatung AHA zu erstellen, damit die nötigen Mit-<br />
tel in das Budget für 2003 aufgenommen werden können,“<br />
findet mit 14 Stimmen, Rest Gegenstimmen, keine Mehrheit. Stadtvertreter Wolfgang<br />
Weiss ist bei dieser Abstimmung nicht zugegen.<br />
Der von Stadtvertreterin Christine Fröhlich namens der SP-Fraktion gestellte Antrag, „dass<br />
zur raschen Lösung der Raumprobleme der offenen Jugendarbeit nicht länger zugewartet<br />
wird und die schon budgetierten Mittel zur Renovierung der Räumlichkeiten im JUZ nun<br />
aufgewendet werden, um eine Weiterarbeit der offenen Jugendarbeit zu gewährleisten.<br />
Weiters sollen Pläne erstellt werden, um das Jugendhaus den Standards für Jugendhäuser<br />
des Landes Vorarlberg (das jetzige JUZ entspricht keinem dieser Richtlinien) entsprechend<br />
zu adaptieren und zu renovieren, um es in ein den modernen Richtlinien entsprechendes<br />
Jugendzentrum umzuwandeln und natürlich auch die entsprechenden Mittel in den nächs-<br />
ten Jahren zur Verfügung zu stellen.<br />
Weiters soll eine Lösung für die anderen Vereine, die sich derzeit im JUZ befinden, gefun-<br />
den werden und vor allem für die Pensionisten im Obergeschoss ein adäquates, d.h. für<br />
alte und teilweise gehbehinderte Menschen annehmbares Klublokal zur Verfügung gestellt<br />
werden“, wird mit 22 Stimmen (11 Gegenstimmen) angenommen.
Zu 15.:<br />
- 50 -<br />
Antrag von Stadtrat DI Günther PIRCHER et.al.:<br />
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Klarenbrunnstraße<br />
Stadtrat DI Günther Pircher zieht seinen Antrag, die Stadtvertretung möge folgende Maß-<br />
nahmen beschließen:<br />
a) „Einfahrt Verboten“ auf der ostseitigen Einfahrt der Klarenbrunnstraße von der Mon-<br />
tafonerstraße her<br />
b) „Vorrang“ für den Straßenzug innere Klarenbrunnstraße/Tränkeweg, sowie „Vorrang“<br />
für den Straßenzug äußere Klarenbrunnstraße/Gerberstraße<br />
c) „LKW-Fahrverbot, ausgenommen Anrainet“ für den mittleren Bereich der Klaren-<br />
brunnstraße (zwischen Tränkeweg und Gerberstraße), sowie den Wiesenrain und die in<br />
den Wiesenrain mündenden Straßenzüge<br />
d) Überfahrsicherung vor den Häusern Klarenbrunnstraße Nr. 16 bis Nr. 28 zum Schutz<br />
der dortigen Haus- bzw. Garteneingänge, z.B. durch weiße Sperrlinie mit Gummi-<br />
lappen,<br />
zurück, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, diesen Gegenstand vor seiner neuerli-<br />
chen Behandlung in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung eingehend zu beraten.<br />
Der Vertagungsantrag von Stadtvertreter Gerhard Krump gelangt daher nicht mehr zur<br />
Abstimmung.<br />
Zu 16.:<br />
A l l f ä l l i g e s<br />
Ersatzmitglied Erwin Sperger spricht sich dafür aus, die Nutzung der Fernwärme von<br />
Getzner nach Möglichkeit für den SPZ-Altbau auszuweiten. Auf seine Anfrage hin teilt der<br />
Vorsitzende Bürgermeister Dr. Othmar Kraft mit, dass die Fassade des Schmidt’s Erben<br />
Hauses von den Architekten als nicht architektonisch erhaltenswürdig beurteilt wird.
- 51 -<br />
Ende der Sitzung um 21.50 Uhr<br />
Geschlossen und gefertigt: