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über die am Donnerstag, den 25. April 2002, um 18.40 Uhr, im Anschluss an die öffentli-<br />

che Bürgerfragestunde, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene öffentliche 12. Sit-<br />

zung der Stadtvertretung BLUDENZ.<br />

Anwesende:<br />

Der Vorsitzende: Bürgermeister Dr. Othmar KRAFT<br />

Die Stadtvertreter: Josef KATZENMAYER<br />

Heinz-Peter RITTER<br />

Ingeborg NAIER<br />

Dr. Thomas LINS<br />

Raimund BERTSCH<br />

Josef GATT<br />

Mag. Elmar BUDA<br />

Johann Georg SEEBERGER<br />

Gerhard KRUMP<br />

Alexander PLAKOLM<br />

Alexander GEBHART<br />

Gunnar WITTING<br />

Dieter KOHLER<br />

DI Günther PIRCHER<br />

Christine FRÖHLICH<br />

Norbert LORÜNSER<br />

Kurt DREHER<br />

Josef GASSNER<br />

Peter OSTI<br />

Wolfgang WEISS<br />

Mag. Albin ARZBERGER<br />

Engelbert UTTENTHALER<br />

Oliver GRIESSER<br />

Bernd KAMMERLANDER


- 2 -<br />

Die Ersatzmitglieder: Edmund JENNY<br />

Entschuldigt:<br />

Mag. Erwin FENKART<br />

Helmut TSCHANN<br />

Gustav FILE<br />

Elmar STURM<br />

Peter SCHNEIDER<br />

Bernd ATZMÜLLER<br />

Gunnar VONBUN<br />

Die Stadtvertreter: Alfons FEUERSTEIN<br />

Andrea TRATTER<br />

Rudolf ZEIF<br />

Walter HÄMMERLE<br />

Mag. Karin FRITZ<br />

Dr. Friedrich MILLER<br />

DI Dr. Bernd ANGERER<br />

Richard FÖGER<br />

Die Ersatzmitglieder: Silvia COMPLOJ<br />

Markus FEUERSTEIN<br />

Ramona SUPPAN<br />

Arthur TAGWERKER<br />

Martin BITSCHNAU<br />

Lambert KAPFERER<br />

Mag. Peter SPANNRING<br />

LAbg. Olga PIRCHER<br />

Günter BURTSCHER<br />

Petra GASPERI<br />

Mag. Albin ARZBERGER<br />

Heike BRÜSTLE<br />

Erich HUBERT<br />

Maria WEBER<br />

Mag. Otmar Muther<br />

Karlheinz MAHNER


- 3 -<br />

Günter MUHR<br />

Adalbert STARK<br />

Isabella GERNGROSS<br />

Friedrich WEIXLBAUMER<br />

Hartmut Elmar NEYER<br />

Johann MALLITSCH<br />

Günter BERCHTOLD<br />

Egon FELLIER<br />

Bernhard KOBALD<br />

Michael REIS<br />

Gerhard SALCHER<br />

Wolfgang CHESANI<br />

Reinhard BERTSCH<br />

Joachim WEIXLBAUMER<br />

Walter LUTZ<br />

Engelbert TOMASELLI<br />

Ing. Günter PICHLER<br />

Jürgen von GRONE<br />

Willibald WEBER<br />

Wolfram WENNINGER<br />

Doris ANGERER<br />

Raimund FÖGER<br />

Wolfram BARTENBACH<br />

Horst DELLAMARIA<br />

Markus PRASCH<br />

Fabienne HUBERT<br />

Wolfgang SINDLGRUBER<br />

Herbert SPREITZER<br />

Herbert FRITZ<br />

Gerhard OBERSTEINER<br />

Ing. Gerhard MÜLLER<br />

Armin HÄMMERLE<br />

Der Schriftführer: Dr. Albert WITTWER.


- 4 -<br />

Vor Eingang in die Tagesordnung werden vom Bürgermeister die Gegenstände<br />

9. Interreg IIIA, Genehmigung von Projekten:<br />

a) Grenzüberschreitende Wirtschafts- und Standortentwicklung;<br />

b) Vernetzte „Virtuelle Rathäuser“; und<br />

11. Liegenschaftsverkäufe und Liegenschaftskäufe:<br />

c) Liegenschaftsverkauf Gst.Nr. 2228/2 – Rungelin (LINHER);<br />

d) Liegenschaftskauf Gst.Nr. 2733 und .561/24 im Ausmaß von 12.283 m² (STEU);<br />

abgesetzt, sodass die Tagesordnung lautet:<br />

1. Genehmigung der Niederschriften der 10. Sitzung vom 14. Februar 2002<br />

sowie 11. Sitzung vom 21. März 2002;<br />

2. Berichte;<br />

a) Genehmigung des Voranschlages 2002;<br />

b) Petition Senkung des Wahlalters;<br />

c) Genehmigung des Voranschlages für das Krankenhaus;<br />

3. Bewilligung zur Führung des Stadtwappens;<br />

4. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz,<br />

Beschlussfassung nach Auflage;<br />

5. Einzelne Änderungen des Flächenwidmungsplanes;<br />

a) Teilfläche der Gst. Nr. 1132/3 (PFADFINDER);<br />

b) Teilfläche der Gst. Nr. 919/2 (BURTSCHER);<br />

c) Teilflächen der Liegenschaften Gst. Nrn. 3570/1, 3567, 3568/1, 3514/14, 3514/15,<br />

3568/2, 3642/1, 3514/13 und 3570/2 (MUTTERSBERGBAHN);<br />

d) Teilflächen der Liegenschaften Gst. Nrn. 3248/3, 3252/1, 3252/2, 3253/5, 3257/7,<br />

3257/6, 3256, .1921, .1922, 3257/4, 3257/8, 3707/1 und 3257/5 (MARTIN);<br />

6. Neufestsetzung Altersheim-Verpflegskostensätze für 2002;<br />

7. Einbeziehung von Parkflächen entlang der Zürcherstraße in die<br />

Privatwirtschaftsverwaltung;<br />

Neukundmachung der Parkabgabeverordnung<br />

8. Baurechtsvertrag SPZ / St. Lorenzwerk (CARITAS);<br />

Änderung<br />

9. Abweichungen vom Voranschlag 2001;<br />

10. Liegenschaftsverkäufe und Liegenschaftskäufe:<br />

a) Liegenschaftserwerb Gst.Nrn. 969/1, 969/2, 969/3, 696/4 und 697/2 im Eigentum<br />

von Frau Gertrud und Reinhilde Bertsch, Elfriede Rhomberg und Waltraud Huber,<br />

im Gesamtausmaß von 9.576 m²;<br />

Liegenschaftsverkauf Sportplatz Unterstein Gst. Nr. 927/1 und Bp. 2126 im Ausmaß<br />

von 9.929 m²;<br />

mit Nachtragsvoranschlag;


- 5 -<br />

b) Liegenschaftsverkauf der Gst.Nr. .475, GB Bludenz, Oberbings 22 (SCHULER);<br />

11. Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher et.al.:<br />

Resolution zum Sozialstaatsvolksbegehren<br />

12. Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Öffentlichkeitsarbeiter<br />

13. Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Schutz vor Elektrosmog: Resolution an das Land Vorarlberg<br />

14. Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Verbesserung der räumlichen Situation der „Offenen Jugendarbeit Bludenz“<br />

15. Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher et.al.:<br />

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Klarenbrunnstraße<br />

16. Allfälliges.<br />

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der ordnungsgemäß eingeladenen Stadtver-<br />

tretung fest und erklärt die Sitzung für eröffnet; anwesend sind 25 Stadtvertreter und 8 Er-<br />

satzmitglieder.<br />

Zu 1.:<br />

Berichte, Anträge und Beschlüsse :<br />

Genehmigung der Niederschriften der 10. Sitzung vom 14. Februar 2002<br />

sowie 11. Sitzung vom 21. März 2002<br />

Die Verhandlungsschrift über die 10. Sitzung der Stadtvertretung vom 14. Februar 2002<br />

wird genehmigt. Die Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung vom 21. März 2002 wird<br />

über Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher auf Seite 33 dahingehend abgeändert, dass<br />

der Beschluss lautet:<br />

b) In der Stadtvertretung wird mehrheitlich mit 28 Stimmen (4 Gegenstimmen: Peter<br />

Schneider, Erwin Sperger, Elmar Sturm und Heike Brüstle) beschlossen, den Stadtrat<br />

zu ermächtigen, eventuelle Ergänzungen oder Änderungen des Rahmenvertrages und<br />

der Ausführungsverträge zu beschließen und es werden die Vertreter der Stadt Bludenz


Zu 2.:<br />

- 6 -<br />

im Gemeindeverband ermächtigt, die entsprechenden Ausführungsverträge, die im<br />

Rahmenvertrag angeführt sind, zu beschließen.<br />

Ersatzmitglied Helmut Tschann ist bei der Abstimmung nicht zugegen.<br />

Berichte:<br />

a) Genehmigung des Voranschlages 2002<br />

Die Vorarlberger Landesregierung hat mit Schreiben vom 13. Februar 2002 keine Ein-<br />

wendungen gegen den Voranschlag der Stadt Bludenz erhoben.<br />

b) Petition Senkung des Wahlalters;<br />

Das Schreiben von Landtagspräsident Manfred Dörler vom 18.02.2002 wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

c) Genehmigung des Voranschlages für das Krankenhaus<br />

Zu 3.:<br />

Die Vorarlberger Landesregierung hat mit Bescheid vom 04.04.2002 den Voranschlag<br />

samt Dienstpostenplan des Krankenhauses der Stadt Bludenz für das Jahr 2002 gemäß<br />

§ 5 Abs. 2 des Spitalbeitragsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1987, genehmigt.<br />

Bewilligung zur Führung des Stadtwappens<br />

Herr Moritz Begle, 6800 Feldkirch, hat namens der Österreichischen Wasserrettung, Ab-<br />

teilung Bludenz, per e-mail vom 29.01.2002 beantragt, das Wappen der Stadt Bludenz in<br />

der Kopfzeile des eigenen Briefpapiers, Abteilung Bludenz, führen zu dürfen. Begründet<br />

wird das Ansuchen damit, dass dem jeweiligen Schriftstück eine bessere Aufmachung ga-<br />

rantiert sei.


- 7 -<br />

Gemäß § 10 Abs. 3 GG darf die Führung des Gemeindewappens nur jemandem, durch<br />

dessen Tätigkeit auch öffentliche Interessen gefördert werden und der zu der Eigenart der<br />

Gemeinde und ihrer Bewohner in enger Beziehung steht, gegen jederzeitigen Widerruf<br />

erteilt werden.<br />

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 50 Abs. 1 lit. a Zif.5 GG einstimmig, der Österrei-<br />

chischen Wasserrettung, Abteilung Bludenz, gegen jederzeitigen Widerruf zu gestatten,<br />

das Stadtwappen der Stadt Bludenz in der Kopfzeile des vereinseigenen Briefpapiers zu<br />

führen.<br />

Zu 4.:<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz;<br />

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 14.02.2002 unter Tagesordnungspunkt 3.) den<br />

Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes Bludenz lt. Planurkunde der Abteilung<br />

Stadtplanung, Zl.: 5.2/4-200/01_b und Zl.: 5.2./4-200/02_b vom 17. Jänner 2002, darge-<br />

stellt im Sinne des Planes der Abteilung Stadtplanung, Zl.: 5.2/4-200/03_a vom 17. Jänner<br />

2002, beschlossen.<br />

Der Entwurf ist am 21.02.2002 an der Amtstafel und außerdem in den Medien VN-Heimat<br />

und Bludenzer Anzeiger vom 21.02.2002 kundgemacht worden.<br />

Während der Auflagefrist sind die folgenden Stellungnahmen eingelangt:<br />

T E I L A - V o r b e h a l t s f l ä c h e n<br />

A 10 Schloß Gayenhofen - Bezirkshauptmannschaft<br />

Herr Hubert Bonner, Herrengasse 21, 6700 Bludenz, in Vertretung für seine Gattin Anna<br />

Maria Bonner, vom 25. Februar 2002 betreffend Bauparzelle Nr.: .1507 u. Teilfläche der<br />

Bauparzelle Nr.: .810<br />

Herr Hubert Bonner nimmt im aufgelegten Flächenwidmungsplan Einsicht und hält fest,<br />

dass die gegenständlichen Flächen als Vorbehaltsflächen-Bezirkshauptmannschaft gewid-


- 8 -<br />

met sind. Da aber diese Vorbehaltsfläche auf Privatgrund liegt ist er mit dieser Widmung<br />

nicht einverstanden. Herr Hubert Bonner stellt den Antrag, dass die oben angeführten Flä-<br />

chen, der Anschlusswidmung entsprechend, nach Baufläche-Mischgebiet gewidmet wer-<br />

den.<br />

Die gegenständliche Vorbehaltsflächenwidmung betrifft Teilflächen des Wohnhauses Her-<br />

rengasse Nr. 21 und den unmittelbar nördlich anschließende Gebäudetrakt, zwischen<br />

Schlossgarten und Wohngebäude, entlang der Stiegenanlage zur Bezirkshauptmannschaft<br />

(östliche Schlossstiegenanlage). Bemerkenswert ist, dass dieses Gebäude in der selben<br />

Steinmauer errichtet wurde wie die Umfassungsmauern zum Schlossgarten, der heute lei-<br />

der nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Die optische Übereinstimmung spiegelt sich al-<br />

lerdings nicht in den Besitzverhältnissen wieder. Die Erhaltung dieses Objektes ist aus<br />

ortsbildlicher Sicht zu befürworten. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Bezirks-<br />

hauptmann Dr. Leo Walser vom 12. März 2002 steht einer Umwidmung nach Baufläche-<br />

Mischgebiet aus seiner Sicht nichts entgegen.<br />

A17 Hl. Kreuz Kirche und A18 Franziskanerkloster<br />

Pfarrer Peter Haas, St. Peterstraße 2, 6700 Bludenz betreffend Gst. Nrn: 220/1, .2162 und<br />

.1321 (Hl. Kreuz Kirche) sowie Gst. Nrn.: 214, .260 und .259/1 (Franziskanerkloster) vom<br />

18. Februar 2002:<br />

Als Vertreter des Pfarramtes Hl. Kreuz und des Franziskanerklosters gibt Herr Pfarrer<br />

Peter Haas bekannt, dass er mit der vorgeschlagenen Unterlagswidmung nach Freifläche-<br />

Freihaltegebiet nicht einverstanden ist, da sich die Kirche bzw. das Kloster einen Hand-<br />

lungsspielraum für eine etwaige bauliche Nachnutzung freihalten möchte. Herr Pfarrer<br />

Haas ersucht deshalb die Stadt Bludenz für die gegenständlichen Flächen eine Unterlags-<br />

widmung nach Baufläche-Mischgebiet vorzusehen.<br />

Die angestrebte Unterlagswidmung nach Baufläche-Mischgebiet entspricht einer Weiter-<br />

führung der bestehenden Umgebungswidmung. Die zentral gelegen Flächen im Stadtgebiet<br />

von Bludenz rechtfertigen eine Bauflächenwidmung. Die Sicherung eines öffentlichen<br />

Grünbereiches im Zentrum von Bludenz wurde mit der Widmung der stadteigenen Flächen<br />

im Vorplatzbereich von der Volksschule Mitte als Vorbehaltsfläche-Öffentliches Grün<br />

(„Plettenberg-Park“) erreicht.


A28 Sportplatz Unterstein<br />

- 9 -<br />

Mit gleichlautender Eingabe haben die Damen und Herren Gabi Anrig, Daniela Westrei-<br />

cher, Eugene Martin, Maria Kahlhammer, Berta Ammann, Pepi Kaiser, Elsbeth Fleisch,<br />

Frieda Blaas, Robert Nagel, Martina Benvenuti, Hans Riede, Oliva Zimmermann, Mari-<br />

anne Brüstle, Hubertine Frieser, Hans Schlocker, Fritz Zöhrer, Otwald Hölbling, Marian-<br />

ne Hölbling, Lothar Dünser, Waltraud Burtscher, Ruth Sumnitsch, Werner Sumnitsch, Pet-<br />

ra Sumnitsch, Herwig Bauer, Hugo Fritz, Bernd Kammerlander, Margit Metzler, Walter<br />

Wörgötter, Othmar Walch, Georg Rother, Verica Muther, Rosmarie Spollar, Alexander<br />

Zerlauth, Bibiane Zerlauth, Elisabeth Rother, Margarethe Pfluger, Pasquale Palombo,<br />

Herbert Marzluf, Helga Palombo, Christoph Santer, Beate Graß, Franz Sumnitsch, Ilse<br />

Bauer, Nicole Walch, Veronika Walch, Beate Mitterlehner, Kurt Hopfgartner, Karl<br />

Hopfgartner, Bertram Hopfgartner, Jürgen Rückner, Lise Bader, Max Bader, Johanna<br />

Bader, Regina Muther, Engelbert Muther, Friederike Obwegeser, Olga Burtscher, Martha<br />

Flaig, Gertrud Neyer, Alexander Muther, Herta Marzluf, Petra Lenk, Sieglinde Hopfgart-<br />

ner, Anna Rückner, Renate Branner, Karl Zimmermann, DI Georg Falch, Silvia Galehr,<br />

Martin Galehr und Wolfgang Wünsche der Stadt Bludenz Bedenken gegenüber der beab-<br />

sichtigten Widmungsänderung im Bereich des Sportplatzes Unterstein eingewendet.<br />

Das erklärte Interesse der Initiative ist die Beibehaltung des gegenwärtigen Freiraumes.<br />

Sie berufen sich auf die Ziele der Raumplanung, wonach Freiräume aus Gründen des Sied-<br />

lungsbildes und –entwicklung notwendig sind. Weiters soll ein ausgeprägtes Stadtbild be-<br />

wahrt bleiben. Da die Stadt neues Bauland schaffe, ergäbe sich, bei einer vergleichbaren<br />

Verbauung wie sie am Grete-Gulbranson-Weg stattgefunden hat, für das Wohngebiet Un-<br />

terfeld zusätzliche Lärmbelästigung zum ohnehin schon bestehenden starken Durch-<br />

gangsverkehr. Weiters ergeben sich für die Bürgerinitiative mehrere Fragen bezüglich der<br />

Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Erschließungskosten, Investitionen zur Realisierung<br />

des neuen Sportplatzes). Die Bürgerinitiative erwartet sich von den Verantwortlichen der<br />

Stadt Bludenz die Gesamtkosten offenzulegen.<br />

Die raumplanerischen Überlegungen sind unter „A44 – Sportzentrum Unterfeld“ dargelegt.<br />

Daraus ergibt sich, dass den Zielen des Raumplanungsgesetztes durchaus Rechnung getra-<br />

gen wird. Ein öffentlicher Stadtteilpark wäre natürlich an dieser Stelle genauso denkbar,<br />

wie erstrebenswert. Dies hätte allerdings zufolge, dass durch die Bebauung der „Bertsch<br />

Wiesen“ ein Nutzungskonflikt entstünde, dem gegengesteuert werden soll. Auch kann


- 10 -<br />

nicht von einem ausgeprägtes Stadtbild gesprochen werden, welches sich auf die Existenz<br />

des Sportplatzes an dieser Stelle beruft. Die Qualität der umgebenden Siedlungsstruktur<br />

wird erkannt und wird aber durch eine Bebauung des Sportplatzes nicht beeinträchtigt. Für<br />

eine Bebauung dieser Flächen im Ausmaß von rund 9.929 m² ist ein städtebaulicher Wett-<br />

bewerb zur qualitativen Weiterführung der Siedlungsstruktur zweckmäßig.<br />

A 37 Kloster St. Peter<br />

Frau Priorin Zurbriggen, Kloster St. Peter, Vorsprache vom 27. Februar 2002 betreffend<br />

Widmung A37, Kloster St. Peter nach einem persönlichen Gespräch vom 12. März 2002:<br />

In o.a. Gespräch wird der Frau Priorin Zurbriggen die angestrebte Widmung erläutert.<br />

Entgegen der bereits eingelangten schriftlichen Stellungnahme, mit Schreiben vom<br />

7. März 2002, werden von der Frau Priorin folgende Anregungen zur beabsichtigten Än-<br />

derung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Klosters St. Peter angeführt:<br />

Die einheitliche Bezeichnung der Vorbehaltsflächen für den gesamten Klosterkomplex<br />

wird abgelehnt. Hier soll eine Differenzierung in der Widmungsbezeichnung erfolgen,<br />

entsprechend der jeweiligen Nutzung. Im Detail sollen der südwestliche Gebäudetrakt des<br />

Klosters, welcher als Kloster, Volksschule und Kindergarten genutzt wird, als Vorbehalts-<br />

fläche-Kloster-Kindergarten-Volksschule mit der bereits vorgeschlagenen Unterlagswid-<br />

mung nach Baufläche-Mischgebiet gewidmet werden. Die anschließende Kirche soll als<br />

Vorbehaltsfläche-Kirche bezeichnet werden. Der Bereich zwischen Kirche und dem weiter<br />

östlich gelegenem Wald, befindet sich der Friedhof des Klosters und soll entsprechend<br />

bezeichnet werden. Für Kirche und Friedhof wird die Unterlagswidmung nach Baufläche-<br />

Mischgebiet vorgeschlagen.<br />

Mit der Ausweitung des Pausen- und Turnplatzes im nördlich angrenzenden Bereich des<br />

Klosters bis zur Zufahrt nach Gasünd ist die Frau Priorin Zurbriggen einverstanden und<br />

unterstützt die angestrebte Unterlagswidmung nach Freifläche-Landwirtschaft.<br />

Im Schreiben vom 13. März 2002 wird mitgeteilt, dass nun der Wunsch besteht, die Be-<br />

zeichnung der Vorbehaltsfläche nach Volksschule und Kindergarten fallen zu lassen und<br />

stattdessen lediglich die Bezeichnung Kloster zu verwenden. Die Kirche und der Friedhof<br />

sollen aber dargestellt werden.


- 11 -<br />

Eine differenzierte Darstellung der tatsächlichen Flächennutzung unterstützt die Lesbarkeit<br />

des Flächenwidmungsplanes und ist grundsätzlich zu unterstützen. Da durch die beabsich-<br />

tigten Korrekturen keine raumbedeutsamen Änderungen eintreten, kann den Anregungen<br />

der Frau Priorin weitgehend entsprochen werden. Die Bezeichnung des Kindergartens und<br />

der Volksschule sollte aber aus der Sicht des Unterfertigten beibehalten werden.<br />

A 44 Sportzentrum Unterfeld<br />

Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Konzett hat mit Schreiben vom 13. März 2002.<br />

In Vertretung von Frau Gertrud und Reinhilde Bertsch, Elfriede Rhomberg und Waltraud<br />

Huber, als Liegenschaftseigentümer der Gst. Nrn.: 969/1, 969/2, 969/3, 969/4 und 967/2,<br />

teilt Herr Dr. Michael Konzett den Einspruch gegenüber der beabsichtigten Widmung o.a.<br />

Liegenschaften von Baufläche-Mischgebiet nach Vorbehaltsfläche-Sportplatz mit. Die be-<br />

absichtigte Änderung sei nur sinnvoll, wenn die Stadt Bludenz die Liegenschaften tatsäch-<br />

lich erwerbe, anderenfalls führe die Widmungsänderung zu einem extremen Wertverlust<br />

und somit zu einem Nachteil für die Besitzer der Liegenschaften. Er ersucht deshalb im<br />

Namen der Mandanten um Beibehaltung der derzeitigen Widmung.<br />

Aus raumplanerischer Sicht ist eine Verlegung des Sportplatzes Unterstein an die östlich<br />

vom Gymnasium anschließenden Liegenschaften sogenannten „Bertsch-Wiesen“ zu unter-<br />

stützen. Die Liegenschaften der Fam. Bertsch, Huber und Rhomberg liegen, wie bereits<br />

erwähnt, östlich des Bundesgymnasiums unmittelbar an der Unterfeldstraße im Süden und<br />

sind begrenzt durch die Schmittenstraße im Osten. Im Norden angrenzend befindet sich<br />

das Stadion-Unterstein und die Tennisplatzanlage der Stadt Bludenz. Östlich der Schmit-<br />

tenstraße sind weitere Tennisplätze angeordnet. In Verbindung mit dem Frei- und Hallen-<br />

bad „Val Blue“ kann von einem „Sportplatzzentrum“ gesprochen werden. Die Situierung<br />

des Sportplatzes Unterstein bedeutet zum einen eine Arrondierung dieses Sportzentrums,<br />

zum anderen könnten Synergieeffekte zwischen Stadion und Sportplatz genutzt werden. Im<br />

Hinblick auf die umgebende Nutzungsstruktur (Freizeit, Schule und Sport) ergeben sich,<br />

für eine allfällige Wohnbebauung der „Bertsch-Wiesen“, ungünstige Verhältnisse. Freizeit-<br />

und Sportaktivitäten finden nicht nur abends, sondern auch an Sonn- und Feiertagen statt<br />

und sind mitunter von einem nicht zu unterschätzenden Lärmentwicklung begleitet. Dies<br />

steht im Widerspruch zum geforderten Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung.


B 4 Innere Klarenbrunnstraße<br />

- 12 -<br />

T E I L B - B e t r i e b s g e b i e t e<br />

Frau Margarita Franzoi, Klarenbrunnstraße Nr. 20, 6700 Bludenz nimmt am 11. März<br />

2002 Einsicht in die aufgelegten Unterlagen und gibt folgende Stellungnahme ab:<br />

Frau Franzoi befürchtet dass aufgrund der beabsichtigten Widmung nach Betriebsgebiet-<br />

Kategorie I, im Bereich des Busunternehmens Haueis, Post AG (Fernmelde-Bauzentrum)<br />

und Fa. Gmeiner (Schlosserei) eine erhebliche Verschlechterung der Wohnqualität herbei-<br />

geführt wird.<br />

Das Betriebsgebiet „Innere Klarenbrunnstraße“ erstreckt sich im Osten beginnend von der<br />

Trafik-Elmenreich bis zum Busunternehmen Haueis, beziehungsweise bis zum Innovati-<br />

onszentrum Bludenz. Im Westen schließt ein Mischgebiet an. Die angestrebte Widmung<br />

nach Betriebsgebiet-Kategorie I kann auch als Mischgebietswidmung bezeichnet werden,<br />

der die zulässige Wohnnutzung weitgehend entzogen wurde. Betriebsgebiete der Kategorie<br />

I sind als Anschlusswidmung zu einem Mischgebiet als widmungsverträglich zu bezeich-<br />

nen (siehe Auszug zum Erläuterungsbericht zur RPG-Novelle). Eine Widmung nach Be-<br />

triebsgebiet- Kategorie I gibt noch keinen Aufschluss über das zulässige Störpotenzial,<br />

dies wird im Zuge der gewerbebehördlichen Verfahren durch entsprechende Gutachten erst<br />

festgelegt.<br />

B 5 Mittlere Klarenbrunnstraße<br />

Herr Manfred Leidinger, Klarenbrunnstraße Nr. 85, 6700 Bludenz, ruft am 11. März 2002<br />

im Amt der Stadt Bludenz an und gibt folgende Stellungnahme ab:<br />

Er sei mit der angestrebten Umwidmung von Baufläche-Mischgebiet nach Betriebsgebiet-<br />

Kategorie I von den Liegenschaften der Firma Werit und der Stadt Bludenz (ehemals<br />

„Graß-Areal“) nicht einverstanden und würde dies auch noch schriftlich übermitteln.<br />

In der schriftlichen Stellungnahme von Herrn Manfred Leidiger vom 13. März 2002 erhebt<br />

Herr Leidinger Einspruch gegenüber der Betriebsgebiet Ausweitung im Bereich der La-<br />

gerhalle der Firma Werit und des „Grass-Areals“.<br />

Auf den östlich gelegenen Betriebsflächen der Firma Werit wurde soeben eine neue Lager-<br />

halle fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die baubehördliche und gewerberechtliche


- 13 -<br />

Bewilligung erfolgte auf der Grundlage der rechtsgültigen Widmung von Baufläche-<br />

Mischgebiet. Allein aus diesem Zusammenhang kann erkannt werden, dass zur Errichtung<br />

eines Betriebes nicht zwingend eine Betriebsgebietwidmung notwendig ist. Dass für dieses<br />

Areal dennoch eine Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I angestrebt wurde, ist vor<br />

allem darin begründet, dass die Lagerhalle als Einheit mit dem Lagerplatz gesehen werden<br />

muss und dieses Verhältnis planlich festgehalten wird. Das im Eigentum der Stadt Bludenz<br />

befindliche „Graß-Areal“ soll ebenfalls von Baufläche-Mischgebiet nach Betriebsgebiet-<br />

Kategorie I gewidmet werden, zur Sicherung dieser Flächen für Produktionsbetriebe. Die<br />

Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I ist eine nutzungsverträgliche Widmung zum<br />

anschließenden Mischgebiet.<br />

Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />

Für die städtische Liegenschaft an der Klarenbrunnstraße, ehemals Grass-Areal, soll die<br />

bestehende Widmung nach Baufläche-Mischgebiet belassen werden. Als weitere Puffer-<br />

zone zur Liegenschaft von Herrn Gabl, soll ein zusätzlicher Liegenschaftsstreifen nach<br />

Betriebsgebiet-Kategorie I gewidmet werden.<br />

Mit gleichlautender Eingabe haben die Damen und Herren DI Dr. Bernd Angerer, Hein-<br />

rich Senft, Hildegard Senft, DI Alfred Gabl, Anna Strauss, Marianne Gabl, Herta Reiter,<br />

Mario Tomaselli, Gabriele Tomaselli, Gertrude Gabl, Gertrud Tomaselli, Bruno Giane-<br />

sini, Alma Gianesini, Reinhold Morre, Gerda Morre, Sonja Gabl, Roman Gabl, Hermine<br />

Wilhelminer, Josefine Andriollo, Susanne Pik, Ingo Vonier, Margit Burtscher, Wolfgang<br />

Burtscher, Bettina Epaminandas, Maria Burtscher, ‚Erna Battisti, Albert Battisti, Jutta<br />

Müller, Gebhard Müller, Maria Bischof, Cäcilia Lukasser, Josef Lukasser, Theresia Lu-<br />

kasser, Cornelia Lukasser, Annemarie Zimmermann, Brigitte Gecele, Anna Malle, Günter<br />

Zimmermann, Monika Franzoi, Renate Auer, Martina Auer, Erna Holzhammer, Klaus<br />

Franzoi, Ramona Franzoi, Sandra Friedle, Margarita Franzoi, Peter Friedle, Dragan I-<br />

vandic, Andreas Ivandic, Michael Seeberger, Maria Seeberger, Xaver Seeberger, Elisabeth<br />

Scheibl, Xaver Seeberger, Bettina Jenny, Gerald Scheibl, Reinhard Margreitter, Silvia<br />

Margreitter, Martina Beber, Christina Rath, Konrad Rath, Oskar Hepberger, Dr. Kirsten<br />

Habedank, Gerhard Salzmann, Margret Kahlhammer, Marc Dörflinger, Christina Fröwis,<br />

Dir. Franz Fröwis, Günther Lindenbauer, Edith Lindenbauer, Kathrin Kahlhammer, Inge<br />

Seinader, Hans Auer, Christian Gut, Mario Andriollo, Wilhelm Stemmer, Johann Franzoi,


- 14 -<br />

Maria Leidinger, Kurt Nachbauer, Werner Kahlhammer und Franz Reichart sowie 10 wei-<br />

tere Anwohner der Klarenbrunnstraße, deren Unterschrift unleserlich war, Bedenken zu<br />

der angestrebten Widmung im Betriebsgebiet „Mittlerer Klarenbrunnstraße“ eingebracht.<br />

Die schriftliche Stellungnahme kann wie folgt zusammengefasst werden:<br />

Zum einen wird die Ausweitung des Betriebsgebietes, östlich des Lageplatzes der Fa. Werit<br />

abgelehnt. Die östlich angrenzenden Mischgebietsflächen, auf welchem die neue Lager-<br />

halle der Fa. Werit bereits errichtet wurde und das „Grass-Areal“ sollten demnach als<br />

Betriebsgebiet Kategorie I ausgewiesen werden. Im weiteren wird die Einteilung des ei-<br />

gentlichen Lagerplatzes und die Betriebswohnungen der Fa. Getzner entlang der neuen<br />

Gerberstraße als Betriebsgebiet Kategorie II abgelehnt. Diese beabsichtigten neuen Wid-<br />

mungen signalisieren für die betroffenen Anwohner der Klarenbrunnstraße eine künftig<br />

intensivere betriebliche Nutzung, als dies bisher bereits gegeben ist. Da die Verkehrsbe-<br />

lastungen in der Klarenbrunnstraße seit Jahren über dem erträglichen Maß liegt, würden<br />

diese Widmungsänderungen eine weitere Verschärfung der gegebenen Situation darstellen.<br />

Zur Betriebsgebietserweiterung der östlich gelegenen Flächen der Fa. Werit und Grass-<br />

Areal wird auf die vorhergehende Stellungnahme zu den Äußerungen von Herrn Manfred<br />

Leidinger (siehe B5 - Mittlere Klarenbrunnstraße) verwiesen. Die Betriebswohnungen der<br />

Fa. Getzner westlich des Lagerplatzes der Fa. Werit, entlang der Gerberstraße, sollen nach<br />

Antrag der Fa. Getzner (siehe hierzu die nachstehenden Äußerungen und Stellungnahmen<br />

unter B6 – Getzner Mutter & Cie GmbH & Co) als Baufläche-Betriebsgebiet Kategorie I<br />

gewidmet werden. Dies stellt einen geordneten Übergang zum östlich gelegenen Mischge-<br />

biet dar und beinhaltet keinen angrenzenden Nutzungskonflikt.<br />

Die Widmung, der noch unbebauten Lagerfläche der Fa. Werit, nach Betriebsgebiet-<br />

Kategorie II trifft noch keinerlei Aussagen über das Ausmaß des Verkehrsaufkommens.<br />

Die Belastung der Klarenbrunnstraße durch Schwerverkehr ist ein klassischer Nutzungs-<br />

konflikt, der sich durch die Ansiedlung von Betrieben entlang der Klarenbrunnstraße er-<br />

gibt. Diesen Betriebsgebieten stehen reine Wohnsiedlungen gegenüber wie z.B. in der Äu-<br />

ßeren Klarenbrunnstraße. Die Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie II für die Kernflä-<br />

chen der Fa. Werit (Lagerplatz) ist vor allem darin begründet die weitere Entwicklung der<br />

Firma nicht zu behindern.<br />

Da die gegenständliche Fläche (Lagerplatz) verhältnismäßig gut eingebettet ist, im Norden<br />

befindet sich die Eisenbahntrasse, im Süden ist die Fa. Textil Linz AG angesiedelt, im


- 15 -<br />

Westen und Osten ist eine Puffer- und Übergangszone als Betriebsgebiet-Kategorie I zum<br />

anschließenden Mischgebiet gewidmet, erscheint die angestrebte Widmung auch vertret-<br />

bar.<br />

Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />

Für die städtische Liegenschaft an der Klarenbrunnstraße, ehemals Grass-Areal, soll die<br />

bestehende Widmung nach Baufläche-Mischgebiet belassen werden. Als weitere Puffer-<br />

zone zur Liegenschaft von Herrn Gabl, soll ein zusätzlicher Liegenschaftsstreifen nach<br />

Betriebsgebiet-Kategorie I gewidmet werden.<br />

Marianne und Ferdinand Gabl, Klarenbrunnstraße 61, 6700 Bludenz, Schreiben vom<br />

12. März 2002, erheben Einspruch gegen den geplanten Widmungsentwurf.<br />

In Ihrer Begründung wird angeführt, dass Sie ihr Wohnhaus auf der „grünen Wiese“ er-<br />

richtet haben und in der weiteren Umgebung damals keine Bebauung vorhanden war. Erst<br />

später wurde das Transportunternehmen der Fa. Grass angesiedelt. Dieses Unternehmen<br />

hat sich in Folge zu einem mittelgroßen Betrieb entwickelt. Die derzeitige Widmung seines<br />

Grundstückes als Mischgebiet zum unmittelbar angrenzenden Betriebsgebiet (Fa. Werit)<br />

ist für ihn durchaus nachvollziehbar. Durch die Bauvorhaben der Fa. Werit (Lagerhalle)<br />

und der Stadt Bludenz (Errichtung des Bauhofes im ehemaligen Grass-Areal) ergaben sich<br />

aus nachbarrechtlicher Sicht verschiedene Probleme, welche auch laufend kundgemacht<br />

wurden. Durch die beabsichtigte Betriebsgebietausweitung im Bereich der neu errichteten<br />

Lagerhalle der Fa. Werit und „Grass-Areal“ werden der Grundstückswert, die Wohnqua-<br />

lität, sowie die Nachbarrechte stark beeinträchtigt. Dies bedeutet im weiteren, sollten die<br />

Nachbargrundstücke nach Betriebsgebiet umgewidmet werden, sind wir gezwungen unsere<br />

Grundstücksentwertung einzuklagen. Für Herrn Gabel ist nicht nachvollziehbar, dass ge-<br />

rade die im Eigentum der Stadt Bludenz stehenden Grundstücke nach Betriebsgebiet-Kate-<br />

gorie I umgewidmet werden sollen, welche überwiegend mit Wohnungen überbaut sind und<br />

somit nicht mehr zur Verfügung stehen. Die nachträgliche Widmung der bereits geneh-<br />

migten Lagerhalle der Fa. Werit, nach Betriebsgebiet-Kategorie II, ist nicht nachvollzieh-<br />

bar (Dies ist allerdings ein Irrtum. Der Widmungsentwurf sieht für diese Flächen eine<br />

Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I vor. – Anmerkung des Unterfertigten). Durch<br />

die Umwidmung nach Betriebsgebiet werden aus Sicht der Fam. Gabl die Nachbarrechte<br />

stark eingeschränkt, da im Gewerbeverfahren, aufgrund der Widmung nach Betriebsge-


- 16 -<br />

biet, kein Mitspracherecht mehr besteht, da lediglich von der Behörde ein vereinfachtes<br />

Verfahren durchzuführen ist.<br />

Das Wohnhaus der Fam. Gabl liegt unmittelbar an der Klarenbrunnstraße. Das Grundstück<br />

ist als Baufläche-Mischgebiet gewidmet und grenzt im Westen an den Lagerplatz und im<br />

Norden an die Lagehalle der Fa. Werit. Im Osten befindet sich das ehemalige Grass-Areal,<br />

welches sich zwischenzeitlich im Besitz der Stadt Bludenz befindet. Die Stadt Bludenz hat<br />

in Ihrer ursprünglichen Absicht ein Verfahren eingeleitet, zur Errichtung des städtischen<br />

Bauhofes. Dieses Verfahren ist nicht abgeschlossen und wird derzeit auch nicht weiter<br />

verfolgt, da ein neuer Standort in der Mokry geprüft wird. Die Widmung nach Betriebsge-<br />

biet-Kategorie I stellt keinen Nutzungskonflikt mit der angrenzenden Widmung nach Bau-<br />

fläche-Mischgebiet dar. Die Widmung dieser Flächen nach Betriebsgebiet-Kategorie I<br />

stellt zum einen die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse (Lagerhalle der Fa. Werit), zum<br />

anderen eine Sicherung dieser Flächen für Produktionsbetriebe (Grass-Areal) dar. Nach-<br />

dem Mischgebiete immer mehr als reine Wohngebiete genutzt werden, kommt der Siche-<br />

rung von Flächen für Gewerbebetriebe eine erhöhte Bedeutung zu.<br />

Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />

Für die städtische Liegenschaft an der Klarenbrunnstraße, ehemals Grass-Areal, soll die<br />

bestehende Widmung nach Baufläche-Mischgebiet belassen werden. Als weitere Puffer-<br />

zone zur Liegenschaft von Herrn Gabl, soll ein zusätzlicher Liegenschaftsstreifen nach<br />

Betriebsgebiet-Kategorie I gewidmet werden.<br />

B 5 und B6 Getzner, Mutter & Cie GmbH & Co, Getzner Textil AG<br />

Herr Prokurist Bernd Feldkircher meldet sich telefonisch am 12. März 2002 beim Unter-<br />

fertigten und nimmt zur geplanten Auflage des Flächenwidmungsplanes wie folgt Stellung:<br />

a) Die Liegenschaft Gst. Nr.: 3666 („alte Gerberstraße“) soll nicht mehr als private<br />

Erschließungsstraße sondern als Betriebsgebiet-Kategorie I gewidmet werden.<br />

b) Auf der Liegenschaft Gst. Nrn.:1316/2, 1320/2 sowie Bauparzellen .1666 und<br />

.1667 befinden sich Betriebswohnungen der Fa. Getzner. Vor diesem Hintergrund<br />

sollen diese Flächen nicht nach Betriebsgebiet-Kategorie II, sondern nach Be-<br />

triebsgebiet- Kategorie I gewidmet werden.


- 17 -<br />

Zu a) Die Straßenführung der Gerberstrasse, als Verbindungsspange zwischen<br />

St. Peterstraße und Austraße, wurde geändert. Die „alte Gerberstraße“ wurde für<br />

den öffentlichen Verkehr aufgelassen. Westlich der alten Gerberstraße befinden<br />

sich die eigentlichen Betriebsanlagen der Fa. Getzner. Die östlich der alten Gerber-<br />

straße gelegenen Flächen sind für die Fa. Getzner wertvolle Erweiterungsmöglich-<br />

keiten.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt die alte Gerberstraße eine interne Erschließung die-<br />

ses Betriebsareals dar. Da aber die Verkehrsflächenwidmung einer möglichen Er-<br />

weiterung im Wege steht und eine Zufahrt an dieser Stelle nicht zwingend notwen-<br />

dig ist, bzw. durch eine konkrete Planung erst belegt werden muss, kann auf eine<br />

Verkehrsflächenwidmung zugunsten einer Betriebsflächenwidmung verzichtet wer-<br />

den.<br />

Zu b) Die auf den o.a. Liegenschaften bestehenden Betriebswohnungen benötigen keine<br />

Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie II. Gleichzeitig stellt eine Widmung nach<br />

Betriebsgebiet Kategorie I eine weitere Pufferzone zum westlich gelegenen Misch-<br />

gebiet dar. Eine Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I entspricht der tatsächli-<br />

chen Nutzung (Betriebswohnungen).<br />

B 7 Betriebsgebiet Austraße<br />

Herr Heinrich Liepert, Schillerstraße 19, 6700 Bludenz, vom 25. Februar 2002<br />

betreffend Liegenschaften Gst. Nr.: 1222/2, 1223/1 u. 1226/2<br />

Herr Heinrich Liepert erkundigt sich über die Änderungen der gegenständlichen Flächen<br />

und erklärt, dass er für die in seinem Eigentum stehenden Liegenschaften, mit der Rück-<br />

widmung von Betriebsgebiet nach Baufläche-Mischgebiet nicht einverstanden ist. Weiters<br />

wird er ein Ansuchen bringen, in dem die Widmung der restlichen Flächen von Baufläche-<br />

Mischgebiet nach Betriebsgebiet-Kategorie II angestrebt wird.<br />

In der schriftlichen Stellungnahme vom 13. März 2002 erläutert Herr Heinrich Liepert<br />

seine Überlegungen zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes und führt an, dass auf den<br />

gegenständlichen Liegenschaften das Spritzwerk seiner Firma steht. Da dieses Grundstück<br />

ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird, ersucht Herr Heinrich Liepert die<br />

Stadt Bludenz, im Hinblick auf die beabsichtigte Widmung nach Baufläche-Betriebsgebiet-


- 18 -<br />

Kategorie II, für die Betriebsflächen der Firmen Werit (Austraße) und Baufirma Rinderer,<br />

die in seinem Eigentum stehenden Flächen, von Baufläche-Mischgebiet nach Baufläche-<br />

Betriebsgebiet-Kategorie II zu widmen.<br />

Die beabsichtigte Rückwidmung von Teilflächen im Gesamtausmaß von 124m², von Be-<br />

triebsgebiet nach Baufläche-Mischgebiet, der im Eigentum von Herrn Heinrich Liepert<br />

stehenden Liegenschaften Gst. Nrn.: 1226/2, 1223/1 und 1222/2, ist damit begründet, dass<br />

die im Flächenwidmungsplan dargestellte Betriebsflächenwidmung lediglich die Randbe-<br />

reiche entlang zum Entlastungsgerinne des Brunnenbaches betreffen. Der überwiegende<br />

Teil ist bereits als Baufläche-Mischgebiet gewidmet. Das Spritzwerk der Fa. Liepert wurde<br />

auf der Grundlage der Widmung nach Baufläche-Mischgebiet genehmigt und ist durch<br />

diese Widmung auch nicht gefährdet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Herrn Liepert kann<br />

aus Sicht des Unterfertigten einer Widmung nach Baufläche-Betriebsgebiet-Kategorie I<br />

näher getreten werden, zumal diese Widmung nutzungsverträglich zum umgebenden<br />

Mischgebiet ist. Von einer Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie II sollte allerdings<br />

Abstand genommen werden, da sie weder notwendig ist, im Sinne der Bestandssicherung<br />

dieses Betriebes, noch dadurch ein erhöhtes Maß an zulässiger Emission gewährleistet ist,<br />

was letztendlich als Motivation und als gemeinsamer Nenner hinter allen Ansuchen steht.<br />

An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Wid-<br />

mung der sich aus gewerberechtlichen Bestimmungen ergebende Nachbarschutz (Lärm,<br />

Emission) nicht berührt wird! Trotz dieses Sachverhaltes muss die Diskussion auf der<br />

Grundlage des Raumplanungsgesetzes basieren. Da ein Betriebsgebiet der Kategorie II,<br />

nach der Definition des Raumplanungsgesetztes, für Betriebe bestimmt sind die wesentli-<br />

che Störungen für die Umgebung verursachen können, kann eigentlich eine Ausweisung<br />

solcher Betriebsgebiete nur dann mit gutem Gewissen durchgeführt werden, wenn entspre-<br />

chende Mindestabstände zu angrenzenden Wohnbebauungen eingehalten werden, bzw.<br />

ausreichende Pufferzonen vorhanden sind. Die Stadt Bludenz hat in Ihrer Einteilung der<br />

Betriebsgebiete, trotz Naheverhältnis entsprechender Wohnbebauung, Betriebsgebiete der<br />

Kategorie II ausgewiesen. Dies betrifft allerdings nur jene Betriebe für die, aufgrund der<br />

gewachsenen Struktur und Größe, eine solche Widmung zur Absicherung des Betriebes<br />

notwendig ist (sogenannte Bestandswidmung, z.B. Fa. Suchard, Fohrenburg. Die Fa. Getz-<br />

ner hat aus eigenem Wunsch von einer Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie II Ab-<br />

stand genommen.), oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse auch ein erhöhtes Maß an


- 19 -<br />

zulässiger Emission erwarten lassen kann (z.B. Brunnenfelder Güter, Werit-Areal an der<br />

Klarenbrunnstraße).<br />

Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />

Der Stadtrat beschließt, die Umwidmung der Betriebsfläche Malermeister Liepert heraus-<br />

zunehmen und wie bisher als Baufläche-Mischgebiet zu belassen. Das Widmungsansuchen<br />

von Herrn Liepert nach Umwidmung seiner gesamten Liegenschaft nach Baufläche-Be-<br />

triebsgebiet-Kategorie II, soll als eigenes Widmungsverfahren behandelt werden.<br />

Herr August Sapper, Austraße 67b, 6700 Bludenz, vom 26. Februar 2002 betreffend Lie-<br />

genschaften Gst.Nr. 1228/1 u. Bauparzelle.Nr. *1877<br />

Herr Sapper erkundigt sich betreffend der Rückwidmung von Betriebsgebiet nach Bauflä-<br />

che- Mischgebiet im Ausmaß von 667m². Er teilte mit, dass er keine Einwendungen hat,<br />

wenn für ihn keine Nachteile entstehen.<br />

Herrn August Sapper entstehen auf Grund der beabsichtigten Rückwidmung der in seinem<br />

Eigentum stehenden Liegenschaften von Betriebsgebiet nach Baufläche-Mischgebiet keine<br />

Nachteile. Eine Bauflächenwidmung wird im allgemeinen auch eine höhere Bewertung<br />

finden als ein Betriebsgebiet. Es entsteht dadurch eine Wertsteigerung. Die Widmung nach<br />

Baufläche-Mischgebiet entspricht den tatsächlichen Verhältnissen, bzw. ist eine Weiterfüh-<br />

rung der südlichen Anschlusswidmung<br />

B 11 Brunnenfelder Güter<br />

Frau Roswitha Muther erscheint am 15. April 2002 im Rathaus Bludenz und ersucht die<br />

Stadt Bludenz um Widmung der gegenständlichen Liegenschaften nach Baufläche-Be-<br />

triebsgebiet-Kategorie I.<br />

Das Betriebsgebiet der Fam. Muther liegt zwischen der L190 (ehemals B190), der Monta-<br />

fonerbahn und der S16 Anschlussstelle Bludenz-Ost. Die räumlich abgeschiedene Lage<br />

vom Siedlungsgebiet, umgeben von Verkehrsinfrastruktur lassen hier ein hochwertiges<br />

Betriebsgebiet erkennen. Im Hinblick auf die Einteilung nach den Kategorien sollte aus<br />

sicht des Unterfertigten die angestrebte Widmung nach Betriebsgebiet Kategorie II beibe-<br />

halten werden. Die Flächen sind derzeit noch unbebaut. Die Stadt Bludenz besitzt nur we-


- 20 -<br />

nige unbebaute Betriebsareale mit der Widmung nach Kategorie II. Da die sogenannten<br />

„Brunnenfelder Güter“ auch faktisch ein höheres Maß an Emissionen (Lärm, Verkehr, Ge-<br />

ruch) aufgrund der räumlichen Lage zulassen, sollten diese Flächen auch unbedingt für<br />

entsprechende Betriebe gesichert werden. Die Abt. Stadtplanung empfiehlt keine Ände-<br />

rung gegenüber dem Entwurf.<br />

Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />

Der Stadtrat beschließ dem Antrag von Frau Muther folge zu leisten und das gesamte Areal<br />

nach Betriebsgebiet Kategorie I zu widmen.<br />

B 12 Betriebsgebiet Bings<br />

Die Fa. Heinrich Manahl GmbH übermittelt mit Schreiben vom 11. März 2002 ihre Stel-<br />

lungnahme zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes und ersuchen die Stadt Bludenz um<br />

Einstufung der betrieblichen Liegenschaften Gst. Nrn.: 1846/1, 1846/4 und 1846/8 nach<br />

Betriebsgebiet-Kategorie II, da sich die beabsichtigte Widmung nach Betriebsgebiet-Kate-<br />

gorie I möglicherweise nachteilig auswirken könne.<br />

Die Liegenschaften der Fa. Manahl liegen unmittelbar im Ortskern von Bings an der L92<br />

und grenzen im Süden an das Betriebsareal der Fa. Sika. Gegenüber dieser beiden Be-<br />

triebsgebiete befinden sich ein reines Wohngebiet, welches auch entsprechend als Bauflä-<br />

che-Wohngebiet gewidmet ist. Die Widmung eines Betriebsgebietes gegenüber einem<br />

Wohngebiet ist als problematisch anzusehen. Die Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie<br />

I für die Betriebsareale der Firma Sika und Manahl ist vor allem darin begründet, dass sich<br />

gegenüber ein reines Wohngebiet befindet und es sich auch um Betriebe handelt, die ein<br />

geringes Störpotenzial aufweisen, wie auch die beiden Geschäftsführer der Firmen Sika<br />

und Manahl in einem persönlichen Gespräch im Rathaus der Stadt Bludenz bestätigt ha-<br />

ben. Die größten Belästigungen treten in Form des Lkw-Verkehrs auf, welche aber durch<br />

verschiedene Maßnahmen eingedämmt werden konnten. Die Befürchtungen der Fa. Ma-<br />

nahl, dass sich die Widmung nach Betriebsgebiet-Kategorie I nachteilig auswirken kann,<br />

beziehen sich, offensichtlich auf das zulässige Maß der Störwirkung. Siehe dazu sinnge-<br />

mäß die Stellungnahme unter B5 und B7.


- 21 -<br />

Herr Johann Josef Küng stellt im Schreiben vom 14. März 2002 den Antrag auf Rückwid-<br />

mung der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft Gst. Nr.: 1884/3, nach Freifläche-<br />

Landwirtschaftsgebiet.<br />

Die gegenständliche Liegenschaft liegt östlich angrenzend zum Betriebsareal der Fa. Ma-<br />

nahl im Ortsteil Bings. Die Flächen werden seit jeher landwirtschaftlich genutzt. Eine<br />

Rückwidmung entspricht den tatsächlichen Verhältnissen.<br />

Stellungnahme aus der Stadtratsitzung vom 11.April 2002:<br />

Die Liegenschaften des Herrn Josef Küng in Bings sollen über einstimmigen Beschluss in<br />

Baufläche-Betriebsgebiet-Kategorie I bzw. Baufläche-Mischgebiet-landwirtschaftliche<br />

Zwecke verbleiben. Dies entspricht dem bisherigen Entwurf des Flächenwidmungsplanes.<br />

B 13 Betriebsgebiet Radin<br />

Rechtsanwalt Dr. Anton Tschann beantragt, im Auftrag seines Mandanten Karlheinz Burt-<br />

scher, Oberradin 52, 6751 Außerbraz, in seinem Schreiben vom 15. März 2002, die<br />

Gst. Nr.: 2639/6, im Ausmaß von 728m², von Baufläche-Betriebsgebiet nach Baufläche-<br />

Mischgebiet zu widmen.<br />

Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich das private Wohnhaus von Herrn<br />

Karlheinz Burtscher. Die Lager- und Produktionsstätte der B. & H. Handelsgesellschaft für<br />

Bauelemente GmbH wurde auf dem südlich angrenzenden Grundstück errichtet, welches<br />

unmittelbar von der Klostertalerstraße erschlossen und als Baufläche-Mischgebiet gewid-<br />

met ist. Die Rückwidmung dieser Liegenschaft nach Baufläche-Mischgebiet entspricht der<br />

tatsächlichen Nutzung.<br />

T E I L C - A m t s w e g i g e U m w i d m u n g e n<br />

C8 Klostertalerstraße L97 – Unterbings/Kaplina:<br />

Herr Hansjörg Müller, Kaplina 19, 6700 Bludenz, vom 18. Februar 2002<br />

betreffend Gst. Nr. 1151:<br />

Nach Ansicht von Herrn Müller besteht für gegenständliche Teilflächen Gst. Nr. 1151 ein<br />

Feststellungsbescheid aus dem Jahr 1993, in welchem festgehalten wird, dass die betroffe-


- 22 -<br />

nen Flächen nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes sind. Herr Müller ersucht deshalb die<br />

Stadt Bludenz die geplante Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet nach Nebenfläche-<br />

Wald nicht durchzuführen, dies ist auch damit begründet, dass die Flächen als mögliches<br />

Bauland für seine Kinder genutzt werden soll.<br />

Im genannten Feststellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Schreiben<br />

Zahl VIII-15/3/21/93 vom 9. 7.1993 wurde festgestellt, dass es sich lediglich bei Teilflä-<br />

chen der gegenständlichen Liegenschaft Gst. Nr. 1151 nicht um Wald im Sinne des Bun-<br />

desgesetzes handelt. Die räumlichen Verhältnisse sind dem Bescheid beigelegten Plan<br />

schraffiert dargestellt. Die im gültigen Katasterplan dargestellte Nutzungsgrenze entspricht<br />

auch den tatsächlichen Verhältnissen. Die angestrebte Widmung nach Nebenfläche-Wald<br />

stellt somit eine Anpassung der Situation an die natürlichen Verhältnisse dar. Die Stadt<br />

Bludenz hat in den Vorschreibungen der grundstücksbezogenen Abgaben an Herrn Müller<br />

diese Flächenverhältnisse bereits berücksichtigt bzw. in Abzug gebracht.<br />

Herr Ludwig Brüstle, Kaplina 17, 6700 Bludenz, vom 18. Februar 2002<br />

betreffend Gst. Nr.: 1155<br />

Herr Ludwig Brüstle erkundigt sich persönlich über den aktuellen Widmungsstand und<br />

bestätigt die angestrebte Rückwidmung von Baufläche/Mischgebiet nach Nebenfläche-<br />

Wald.<br />

C9 Untersteinstraße L97 – Unterbings<br />

Herr Helmut Seeburger, Untersteinstraße 53, 6700 Bludenz vom 20. Februar 2002,<br />

betreffend Gst. Nr.: 919/4<br />

Herr Seeburger erscheint im Amt und teilt mit, dass er gegen eine Umwidmung einer Teil-<br />

fläche der Gst. Nr. 919/4, im Ausmaß rund 125m², von Nebenfläche-Wald nach Baufläche-<br />

Wohngebiet ist, und führt als Begründung an, dass er einerseits keinen Bedarf an weiterer<br />

Baufläche habe, andererseits eine Bebauung aufgrund der beengten Verhältnisse aus sei-<br />

ner Sicht nicht mehr möglich erscheint. Da mit der Umwidmung nach Baufläche auch eine<br />

steuerliche Mehrbelastung zu erwarten ist, ersucht Herr Seeburger die Stadt Bludenz von<br />

einer Umwidmung Abstand zu nehmen.<br />

Mit Schreiben vom 20 Februar 2002 widerruft Herr Helmut Seeburger seine Aussage und<br />

teilt sein Einverständnis zur geplanten Widmungsänderung mit.


- 23 -<br />

Herr Kurt Steidel, Untersteinstraße 55, 6700 Bludenz vom 20. Februar 2002,<br />

betreffend Gst. Nr.: 3514/7 und .1998<br />

Herr Kurt Steidel erkundigt sich nach der Widmungsänderung und erklärt sich nach Er-<br />

läuterung des Unterfertigten mit der angestrebten Widmung für gegenständliche Flächen<br />

von Nebenfläche-Wald nach Baufläche-Wohngebiet einverstanden.<br />

C12 Sandsilo-Unterstein<br />

Die Absicht des Stadtrates vom 10. Januar 2002 die beabsichtigte Widmungsausweitung<br />

im Bereich der Untersteinstraße auf den Sandsilo einschließlich der Zufahrtsrampe und des<br />

nördlich gelegenen Manipulationsplatzes auszudehnen, wurde aufgrund des gültigen Ge-<br />

fahrenzonenplanes der Stadt Bludenz mit dem geologischen Amtssachverständigen Dr.<br />

Walter Bauer vom Amt der Vorarlberger Landesregierung besichtigt. Der Sachverständige<br />

nimmt dazu, in seinem Schreiben vom 20. Februar 2002, wie folgt Stellung:<br />

„Aus geologischer Sicht ist festzuhalten, dass im Vergleich zur Situation bergseitig der<br />

Gst. Nr. 919/2, im Eigentum von Herrn Hubert Burtscher, Untersteinstraße Nr. 49, eine<br />

vermutlich günstigere Situation gegeben ist. Allerdings erfordert eine derartig große Um-<br />

widmung der Liegenschaft eine detaillierte Aufnahme des Oberhanges aus geologischer<br />

Sicht. Eine solche Umwidmung ist nur dann vertretbar, wenn das Steinschlagrisiko einer<br />

detaillierten Untersuchung zugeführt wurde“.<br />

Die Vorbehalte des geologischen Amtssachverständigen betreffen die potenzielle Stein-<br />

schlaggefährdung. Mit der Widmung nach Baufläche-Mischgebiet ist lediglich ein Teil der<br />

Voraussetzungen gegeben, die zur Erlangung eines positiven baubehördlichen Bescheides<br />

notwendig sind. Ein geologisches Gutachten ist im Zuge einer Projektierung unbedingt<br />

notwendig bzw. Voraussetzung.<br />

Neu - C14 Golfplatz Radin:<br />

Herr Stefan Bitschnau nimmt am 12. März 2002 Einsicht in den aufgelegten Entwurf des<br />

Flächenwidmungsplanes der Stadt Bludenz und gibt folgende mündliche Stellungnahme<br />

ab:<br />

Im gültigen Flächenwidmungsplan ist die Liegenschaft Gst. Nr.: 2836, deren Miteigentü-<br />

mer er ist, als Freifläche-Sondergebiet-Golfplatz gewidmet. Herr Bitschnau ersucht um


- 24 -<br />

Aufklärung dieses Sachverhaltes, da er sich nicht erinnern könne, jemals in diesem Wid-<br />

mungsverfahren angehört, informiert oder zugestimmt zu haben. Herr Stefan Bitschnau<br />

ersucht die Stadt Bludenz die Liegenschaft Gst. Nr. 2836 von Freifläche-Sondergebiet-<br />

Golfplatz nach Freifläche-Landwirtschaftsgebiet zurückzuwidmen.<br />

Die angesprochene Liegenschaft hat ein Flächenausmaß von 79m² und liegt nördlich des<br />

„Barbielweges“. Nach Aktensicht ergibt sich, dass im Beschluss der Stadtvertretung vom<br />

15. Dezember 1994 die gegenständliche Liegenschaft Gst. Nr.: 2836 definitiv nicht ent-<br />

halten ist. Offensichtlich handelt es sich hier um einen Übertragungsfehler, der auch da-<br />

durch wahrscheinlich wird, da es sich um ein relativ kleines Grundstück handelt, welches<br />

unmittelbar am Weg liegt und gleichzeitig sehr langgestreckt ist. Da die Eigentümer ihre<br />

Zustimmung verweigern und diese Flächen vom Golfplatzbetreiber auch nicht benötigt<br />

werden, soll dieser Übertragungsfehler im Zuge der Neuauflage behoben werden.<br />

Neu - C15 Außerbraz – Gst. Nr. 3123:<br />

In der Stadtvertretungssitzung vom 22. November 2001 wurde die Umwidmung der Teil-<br />

fläche der Gst. Nr. 3122, im Ausmaß von 822m², zur Errichtung eines Wohnhauses für<br />

Herrn Mag. Elmar Martin, beschlossen und mit Schreiben vom Amt der Vorarlberger Lan-<br />

desregierung, als Aufsichtsbehörde, genehmigt. Auf Grund einer Unachtsamkeit wurde im<br />

Vorlagebericht an die Stadtvertretung, entgegen der planlichen Darstellung, eine Teilfläche<br />

der Gst. Nr.: 3123, im Ausmaß von 121m², nicht angeführt und somit auch nicht beschlos-<br />

sen. Damit keine „Inselwidmung“ entsteht, sollen die fehlenden Flächen dem ursprüngli-<br />

chen Antrag folgend, nachträglich gewidmet werden.<br />

A l l g e m e i n e Ä u s s e r u n g e n z u m E n t w u r f<br />

Herr Friedrich Reiter, Raiffeisenstraße 34, 6700 Bludenz, als Vertreter der Eigentümer-<br />

gemeinschaft „Raiffeisenstraße-Alpenländische Heimstätte V20-22“ mit Schreiben vom 9.<br />

März 2002 legt einen Einspruch gegen den Entwurf des Flächenwidmungsplanes ein:<br />

Eine Verlängerung der Raiffeisenstraße zur Schillerstraße, sowie einem Ausbau der Zür-<br />

cherstraße mit Einbindung in die Raiffeisenstraße, wie im derzeitigen Flächenwidmungs-<br />

plan dargestellt, wird abgelehnt.


- 25 -<br />

Die Verkehrslösung im Bereich Schillerstraße, Zürcherstraße und Raiffeisenstraße wurde<br />

im Stadtplanungsausschuss vom 22. Januar 2002 behandelt. In einem mehrheitlich ange-<br />

nommenen Beschluss wurde angeregt die Verkehrsflächenwidmung auf die im Eigentum<br />

der Stadt Bludenz stehenden Liegenschaft Gst. Nr. 3990 zu beschränken und die Ver-<br />

kehrslösung für dieses Siedlungsgebietes erst an Hand eines konkreten Projektes zu führen.<br />

Diese von Amts wegen beantragte Rückwidmung soll in einem eigenen Verfahren abgewi-<br />

ckelt werden.<br />

Herr Mag. Albin Arzberger, Sonnenbergstraße 2c, 6700 Bludenz, hat mit Schreiben vom<br />

15. März 2002, um nachstehende Widmungsänderung angesucht: Auf den Liegenschaften<br />

Gst. Nr.: 562/6, 562/7 und 562/8 wurde eine Reihenhausanlage errichtet. Teilflächen des<br />

Gebäudes stehen in der roten Zone und sind im Flächenwidmungsplan als Freifläche-<br />

Freihaltegebiet gewidmet. Herr Mag. Albin Arzberger ersucht um Prüfung einer mögli-<br />

chen Korrektur des Verlaufs der „Roten Zonengrenze“ wie sie zur Zeit der Antragstellung<br />

bestanden hat. Der Antrag wird auch im Zusammenhang mit den Sicherungsmaßnahmen<br />

für das Haus Werner auf der Liegenschaft Gst. Nr. 561 gesehen.<br />

Die nachträgliche Widmung für das Haus Werner und die Reihenhausanlage an der Son-<br />

nenbergstraße Nr. 2d-f sind notwendig, um eine rechtliche Absicherung zu gewährleisten.<br />

Nach Übermittlung des Gutachten soll hierfür ein eigenes Verfahren durchgeführt werden.<br />

Die Stadtvertretung beschließt daher einstimmig, den überarbeiteten Flächenwidmungsplan<br />

der Stadt Bludenz gemäß der Planurkunde der Abteilung Stadtplanung, Zl.: 5.2/4-200/03_c<br />

vom 17. April 2002.<br />

Zu 5.:<br />

Einzelne Änderungen des Flächenwidmungsplanes:<br />

a) Teilfläche der Gst.Nr. 1132/3 (PFADFINDER)<br />

Die Gst.Nr. 1132/3, GB Bludenz, mit einem Gesamtausmaß von 3.184 m², liegt in Ga-<br />

sünd und ist derzeit im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt Bludenz als


- 26 -<br />

Nebenfläche-Wald eingetragen. Die Gst.Nr. 1132/3 steht im Eigentum der Pfadfinder-<br />

gruppe Hl. Kreuz, Gasünd, Bludenz.<br />

Die Pfadfindergruppe Hl. Kreuz beabsichtigt, auf dieser Liegenschaft das bestehende<br />

Clubhaus umzubauen und Zubauten zu errichten. Für dieses Bauvorhaben ist eine ent-<br />

sprechende Widmung notwendig.<br />

Natürliche Voraussetzungen:<br />

Die o.a. Fläche liegt mitten im Waldgebiet, entlang der Erschließungsstraße nach Ga-<br />

sünd. Auf der gegenständlichen Liegenschaft steht seit dem Jahre 1968 das Clubhaus<br />

der Pfadfindergruppe. Im gültigen Katasterplan sind die beabsichtigten Flächen, wel-<br />

che zur Umwidmung gelangen sollen, nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes. Dies<br />

steht im Widerspruch zum derzeit gültigen Flächenwidmungsplan und soll korrigiert<br />

werden.<br />

infrastrukturelle Voraussetzungen:<br />

Die infrastrukturellen Voraussetzungen sind derzeit nur teilweise gegeben, da kein An-<br />

schluss an das Kanalnetz der Stadt Bludenz vorhanden ist. Bezüglich der Abwasserbe-<br />

seitigung ist eine Sammlung der Abwässer in einem flüssigkeitsdichten Behälter und<br />

eine regelmäßige Entsorgung (Abfuhr) zur regionalen Kläranlage vorzusehen (lt. Stel-<br />

lungnahme Landeswasserbauamt Bregenz vom 14.03.2002, Zl. G-109710).<br />

Raumverträglichkeit:<br />

Das Clubhaus wurde im Jahre 1968 errichtet. Der geplante Um- und Zubau liegt als<br />

Einreichprojekt vor und ist eine Aufwertung gegenüber dem bestehenden Gebäude. Öf-<br />

fentliche Interessen werden durch die Widmung nicht berührt.<br />

Die beabsichtigte Widmung wurde dem betroffenen Grundeigentümer und Nachbarn<br />

sowie den betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Kenntnis gebracht. Innerhalb einer<br />

zwei Wochen festgelegten Fritz sind folgende Stellungnahmen eingebracht worden:<br />

Die Stellungnahme des Landeswasserbauamtes ist bereits unter den infrastrukturellen<br />

Voraussetzungen erwähnt. Mit Schreiben vom 09.02.2002 hat das Dominikanerinnen-


- 27 -<br />

kloster St. Peter mitgeteilt, dass es der Umwidmung zugestimmt, sofern sichergestellt<br />

ist, dass das Kloster St. Peter keine wie immer geartete Verpflichtung und Haftung am<br />

Gebäude und Grundbesitz der Pfadfinder bei eventuellen Elementarereignissen und<br />

Schlägerungen zu übernehmen hat. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.<br />

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, gemäß der Planurkunde des Stadtbauamtes<br />

vom 05.02.2002, Zl.: 5.2/4-201/001/02 fk, aus der Gst.Nr. 1132/3, gelegen im Ortsteil<br />

Gasünd, eine Teilfläche von 1.504 m² von derzeit Nebenfläche-Wald in Freifläche-<br />

Sondergebiet-Pfadfinderheim im Eigentum der Pfadfindergruppe Hl. Kreuz, Bludenz,<br />

zu widmen.<br />

b) Teilfläche der Gst.Nr. 919/2 (BURTSCHER)<br />

Die Gst.Nr. 919/2, GB Bludenz, mit einem Gesamtausmaß von 1.128 m², nördlich der<br />

Untersteinstraße, am Hangfuß des Montikel gelegen, ist derzeit im rechtswirksamen<br />

Flächenwidmungsplan der Stadt Bludenz als Freifläche-Freihaltegebiet und Baufläche-<br />

Wohngebiet eingetragen. Die Gst.Nr. 919/2 steht im Eigentum des Hubert Burtscher,<br />

Untersteinstraße 49, Bludenz.<br />

Hubert Burtscher beabsichtigt, die bereits bestehende alte Garage im rückwärtigen Teil<br />

des Grundstückes abzureißen und stattdessen eine den heutigen Verhältnissen, im Hin-<br />

blick auf Größe und Ausführungsqualität, angepasste neue Garage zu errichten. Im Zu-<br />

ge der Widmungsprüfung nimmt Hubert Burtscher vom ursprünglichen Antrag Ab-<br />

stand und verzichtet auf die Möglichkeit, einer weiteren Bauphase eine Wohnung auf<br />

der Garage errichten zu können.<br />

Natürliche Voraussetzungen:<br />

Die bestehende Garage liegt unmittelbar am südlichen Hangfuß des Montikels und<br />

grenzt unmittelbar an das westlich gelegene Nachbargrundstück. Aufgrund des steil an-<br />

steigenden Hanges und der damit einhergehenden Steinschlaggefährdung wurde die<br />

Widmungsgrenze des Wohngebietes dem Hangfuß folgend begrenzt und folgerichtig im<br />

Anschluss daran ein Freifläche-Freihaltegebiet gewidmet. Da der gesamte Bereich stein-<br />

schlaggefährdet ist wurde bergseitig ein Steinschlagschutznetz errichtet. Der Stellung-


- 28 -<br />

nahme des geologischen Amtssachverständigen ist zu entnehmen, dass davon auszuge-<br />

hen ist, dass dieses Steinschlagschutznetz den Großteil der zu erwartenden Steinschläge<br />

abwehren kann. Allerdings besteht, insbesondere dann, wenn es zu Serienabbrüchen von<br />

größeren Steinaggregaten kommen sollte, die Gefahr, dass der Steinschlag diese Barriere<br />

überwinden kann. Aus geologischer Sicht kann dem geplanten Neubau nur zugestimmt<br />

werden, wenn die Errichtung eines Steinschlagschutznetzes unmittelbar an der Garage<br />

mit einer wirksamen Schutzhöhe von 1,5 m gegenüber dem bergseitig angrenzenden Ge-<br />

lände vorgeschrieben wird und durch entsprechende Widmung eine Wohnnutzung de-<br />

finitiv ausgeschlossen wird, da ein Heranführen des Wohnraumes an den Berghang ent-<br />

schieden abzulehnen ist. Diese Auffassung ist identisch mit der Einschätzung des Amt-<br />

sachverständigen der Wildbach- und Lawinenverbauung, in der Stellungnahme vom 2.<br />

Februar 2002.<br />

infrastrukturelle Voraussetzungen:<br />

Sämtliche notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen sind gegeben, da es sich<br />

um ein voll erschlossenes Siedlungsgebiet handelt.<br />

Raumverträglichkeit:<br />

Durch die abgeschiedene Lage des Bauvorhabens ergeben sich keine negativen Ein-<br />

flüsse auf das Orts- und Siedlungsbild. Die Widmung nach Freifläche-Sondergebiet-<br />

Garage stellt sicher, dass die gegenständliche Fläche ausschließlich zur Errichtung ei-<br />

ner Garage genutzt werden kann und die Wohnnutzung, auf grund der hohen Gefähr-<br />

dung durch Steinschlag, ausgeschlossen bleibt. Öffentliche Interessen werden durch die<br />

Widmung nicht berührt.<br />

Die beabsichtigte Widmung wurde dem betroffenen Grundeigentümer und Nachbarn<br />

sowie den betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Kenntnis gebracht. Innerhalb einer<br />

zwei Wochen festgelegten Frist sind folgende Stellungnahmen eingebracht worden:<br />

Geologischer Amtssachverständiger vom Amt der Vorarlberger Landesregierung mit<br />

Schreiben vom 20.0.22002, Zahl: VIIa-980.10 und Forsttechnischer Dienst für Wild-<br />

bach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz, mit Schreiben vom<br />

02.02.2002, Zahl: 701a/144. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.


- 29 -<br />

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, gemäß der Planurkunde des Stadtbauamtes<br />

vom 07.03.2002, Zl.: 5.2/4-201/229_02/2001 fk, aus der Gst.Nr. 919/2 eine Teilfläche<br />

von 77 m² nördlich der Untersteinstraße, am Hangfuss des Montikel gelegen, von der-<br />

zeit Freifläche-Freihaltgebiet und Baufläche-Wohngebiet in Freifläche-Sondergebiet-<br />

Garage, im Eigentum des Hubert Burtscher, Untersteinstraße 49, Bludenz, zu widmen.<br />

c) Teilflächen der Gst.Nrn. 3570/1, 3567, 3568/1, 3514/14, 3514/15,<br />

3568/2, 3642/1, 3514/13 und 3570/2 (MUTTERSBERGBAHN)<br />

Die Gst.Nrn. 3570/1, 3567, 3568/1, 3514/14, 3514715, 1568/2, 3642/1, 3514713 und<br />

3570/2, alle GB Bludenz, mit einem Gesamtausmaß von 1.738.019 m² in Hinterplärsch<br />

sind derzeit im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt Bludenz als Freiflä-<br />

che-Freihaltegebiet, Freifläche-Sondergebiet, Baufläche-Wohngebiet und Nebenfläche-<br />

Wald eingetragen. Die Liegenschaften stehen im Eigentum der Silvretta Nova Berg-<br />

bahnen AG, St. Gallenkirch, Ing. Lothar Espen und Stadt Bludenz.<br />

Im Zuge der Übernahme der Muttersbergseilbahn durch die Silvretta Nova Bergbahnen<br />

AG erfolgte eine Neukonzeption der Trassenführung und damit verbunden eine Neu-<br />

situierung der Talstation. Im Detail soll die Talstation um rund 21,50 m nach Osten<br />

verschoben werden, um unnotwendige Überfahrten über private Grundstücke zu ver-<br />

meiden. Diese Maßnahmen sind aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig. Um<br />

einen positiven Baubescheid erlassen zu können ist es notwendig, eine entsprechende<br />

Widmung vorzusehen. Gleichzeitig soll die Straßenführung dargestellt werden.<br />

Natürliche Voraussetzungen:<br />

Die betroffenen Liegenschaften liegen unmittelbar am Galgentobel, im Ortsteil Hin-<br />

terplärsch. Im Osten befindet sich die Rodelbahn Hinterplärsch. Im Zuge der Vorprüfung<br />

wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein gemeinsamer Besprechungstermin<br />

mit den betroffenen Behörden und Eigentümer anberaumt. Hieraus ergeben sich nach-<br />

stehende Stellungnahmen:


- 30 -<br />

a) DI Wolfgang Schilcher, vom forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinen-<br />

verbauung, Gebietsbauleitung Bludenz:<br />

„Die lagemäßige Situierung der Talstation ist im Einvernehmen mit dem wildbach-<br />

technischen Sachverständigen erfolgt. Eine endgültige Fixierung wird nach Vorlage<br />

weiterer Querprofile erfolgen.“<br />

b) DI Karl Studer, forsttechnischer Amtsachverständiger der Bezirkshauptmannschaft<br />

Bludenz: „Im Talstationsbereich werden Rodungen für die Errichtung von Teilen<br />

der Talstation, sowie für die Schaffung von Parkplätzen notwendig. Kritisch wird<br />

aus forsttechnischer Sicht die Schaffung von Parkplätzen talseits beurteilt, da der<br />

dann aus optischen Überlegungen zu erhaltende schmale Waldgürtel lärmtechnisch<br />

irrelevant ist und zudem einer hohen Sturmwurfgefahr ausgesetzt wird, mit der da-<br />

mit einhergehenden Gefährdung für die angrenzenden Objekte. Ein Ersatz ist allen-<br />

falls in der Nutzung der roten Zone bergseits der Talstation für die Nutzung der<br />

Parkplatzkapazitäten zu sehen.“<br />

c) Dr. Hugo Müller, der Naturschutzbeauftragte der Bezirkshauptmannschaft Bludenz:<br />

„Mit der neuen Bahn wird sicherlich eine Intensivierung und ein zusätzlicher Druck<br />

auf den unmittelbaren Bergstationsbereich erfolgen. Auf den Naturhaushalt bzw. die<br />

Lebewelt wird bei den heute vorgelegten geplanten Einrichtungen keine wesentliche<br />

Veränderung zu erwarten sein. Die heute schematisch ausgewiesenen Parkflächen<br />

bei der Talstation betreffen im wesentlichen bereits gestaltetes und genutztes Ge-<br />

lände. Unter Einhaltung der Auflagen des Sachverständigen für Wildbach- und La-<br />

winenverbauung, die auch die möglichste Schonung des Uferwaldes beinhalten,<br />

wird die Störung im Naturhaushalt nicht wesentlich. Bei einer entsprechenden An-<br />

passung an die Umgebung kann die Gesamtgestaltung ohne wesentliche land-<br />

schaftsbildliche Beeinträchtigung verwirklicht werden.“<br />

d) DI Günther Schwarz, der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestal-<br />

tung: „ Die Bemühungen um die Erhaltung des Muttersberges als Naherholungsge-<br />

biet für den Raum Bludenz werden aus Sicht der Raumplanung grundsätzlich be-<br />

grüßt. Gegen die baukörperliche und architektonische Ausgestaltung ergeben sich<br />

keine grundsätzlichen Einwände; hinsichtlich der Parkierungsflächen im Bereich


- 31 -<br />

der Talstation wird jedoch eine klarere und auf die Gegebenheiten besser abge-<br />

stimmte Parkplatzeinteilung empfohlen.“<br />

e) Stellungnahme der Vertreter der Antragstellerin zum Besprechungsergebnis: „Die<br />

Antragstellerin nimmt das Verhandlungsergebnis zustimmend zur Kenntnis und<br />

wird dies in das zu erstellende Projekt bzw. Anträge einarbeiten.“<br />

infrastrukturelle Voraussetzungen:<br />

Sämtliche notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen sind vorhanden.<br />

Raumverträglichkeit:<br />

Die angestrebte Widmung im Bereich der bereits bestehenden Talstation und der alten<br />

Kunstrodelbahn Hinterplärsch ist eine Weiterführung der bestehenden Sondergebiets-<br />

widmung Muttersbergseilbahn. Unter Einhaltung der bereits angeführten Einwendungen<br />

der Sachverständigen ergeben sich aus raumplanerischer Sicht keine Einwendungen. Öf-<br />

fentliche Interessen werden durch die Widmung nicht berührt.<br />

Die beabsichtigte Widmung wurde den angrenzenden Grundeigentümern Herrn Ing.<br />

Lothar Espen, Hinterplärsch Nr. 1, sowie Herrn Helmut Tagwerker, Hinterplärsch Nr. 2<br />

zur Kenntnis gebracht. Beide Grundeigentümer erklären in einer gemeinsamen Bespre-<br />

chung vom 5. April 2002 im Rathaus Bludenz ihre Zustimmung zur geplanten Um-<br />

widmung. Die betroffenen Dienststellen wurden im Zuge der Vorprüfung durch die<br />

Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 21. Februar 2002 in Kenntnis gesetzt. Das Lan-<br />

deswasserbauamt Bregenz hat die Zustimmung durch das Schreiben Zl.: G-109.10 vom<br />

13. März 2002 bestätigt.<br />

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, gemäß der gemäß der Planurkunde des<br />

Stadtbauamtes vom 05.04.2002, Zl.: 5.2/4-201/008_02 fk, aus den Gst.Nrn. 3570/1,<br />

3567, 3568/1, 3514/14, 3514/15 und 3568/2 Teilflächen im Ausmaß von 3.671 m² von<br />

Freifläche-Freihaltegebiet und Nebenfläche-Wald in Freifläche-Sondergebiet-<br />

Muttersbergseilbahn, aus der Gst.Nr. 3642/1 eine Teilfläche im Ausmaß von 1.382 m²<br />

von Freifläche-Freihaltegebiet, Baufläche-Wohngebiet und Nebenfläche-Wald in Ver-<br />

kehrsfläche, aus der Gst.Nr. 3514/13 eine Teilfläche im Ausmaß von 47 m² von Frei-


- 32 -<br />

fläche-Freihaltegebiet nach Nebenfläche-Wald und aus der Gst.Nr. 3570/2 eine Teilflä-<br />

che im Ausmaß von 62 m² von Freifläche-Sondergebiet in Baufläche-Wohngebiet im<br />

Eigentum der Silvretta Nova Bergbahnen AG, St. Gallenkirch, Ing. Lothar Espen, Hin-<br />

terplärsch 1, und der Stadt Bludenz zu widmen.<br />

d) Teilflächen der Gst.Nrn. 3248/3, 3252/1, 3252/2, 325375, 3257/7, 3257/6,<br />

3256, .1921, .1922, 3257/4, 3257/8, 3707/1 und 3257/5 (MARTIN)<br />

Die Gst.Nrn. 3248/3, 3252/1, 3252/2, 3253/5, 3257/7, 3257/6, 3256, .1921, .1922,<br />

3257/4, 3257/8, 3707/1 und 3257/5, alle GB Bludenz, mit einem Gesamtausmaß von<br />

18.611 m², westlich des Winkelbühelweges im Ortsteil Außerbraz gelegen, und sind im<br />

rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt Bludenz als Freifläche-Freihaltege-<br />

biet, Baufläche-Wohngebiet und Nebenfläche-Wald eingetragen. Die Liegenschaften<br />

stehen im Eigentum von mehreren privaten Grundeigentümern und der Stadt Bludenz.<br />

Ing. Dietmar und Mag. Elmar Martin erwarben 1993 die Gst.Nr. 3252/1, in der An-<br />

nahme das ganz Grundstück sei als Baufläche bereits gewidmet. Die Annahme begrün-<br />

det sich auf die schriftliche Anfragebeantwortung durch das Amt der Stadt Bludenz mit<br />

Schreiben vom 19.02.1993. Da sich aber nach genauer Akteneinsicht herausgestellt hat,<br />

dass lediglich Teilflächen dieser Liegenschaft als Baufläche gewidmet sind, wird das<br />

Ansuchen gestellt, die gesamte Liegenschaft in Baufläche zu widmen, da eine Veräu-<br />

ßerung unmittelbar bevorstehe. Im Zuge der Grundlagenerhebung werden weitere An-<br />

träge von Amts wegen zur Umwidmung eingebracht.<br />

Natürliche Voraussetzungen:<br />

Die betroffenen Liegenschaften liegen westlich des Winkelbühelweges im Ortsteil Au-<br />

ßerbraz. Im Osten befindet sich das Winkel-Tobel, mit angrenzendem Wald, womit als<br />

natürliche Siedlungsgrenze gegeben ist. Die gegenständlichen Liegenschaften sind be-<br />

reits weitgehend bebaut und eignen sich aufgrund der nach Süden hinausgerichteten<br />

Hanglage sehr gut als Wohngebiet. Die ruhige Lage rechtfertigt die vorhandene Bau-<br />

fläche-Wohngebiet-Widmung.


Infrastrukturelle Voraussetzungen:<br />

- 33 -<br />

Sämtliche notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen sind gegeben, da es sich<br />

um ein voll erschlossenes Siedlungsgebiet handelt. Die Zufahrten erfolgen über den<br />

Winkelbühelweg.<br />

Raumverträglichkeit:<br />

Die angestrebte Widmung im Bereich des Winkelbühelweges trägt weitgehend der be-<br />

stehenden Nutzung Rechnung. Die bestehende Widmungsgrenze folgt dem alten Ge-<br />

fahrenzonenplan der Stadt Bludenz, welcher aufgrund fehlender Sicherungsmaßnah-<br />

men im Bereich des Winkel-Tobels eine wesentlich ausgedehntere „Rote Gefahren-<br />

zone“ auswies. Diese Gefahr konnte aber durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen<br />

der Wildbach- und Lawinenverbauung eingedämmt werden. In Folge wurde die Gefah-<br />

renzone zurückgenommen, die Widmungsgrenze aber blieb bestehen. Die Umwidmung<br />

des Freihaltegebietes nach Wohngebiet entspricht der bereits vorhandenen Nutzung<br />

und stellt für die derzeit im Freihaltegebiet angesiedelten Wohnhäuser eine rechtliche<br />

Absicherung dar. Von einer Ausweitung der Siedlungsgrenze, im Eigentlichen Sinn,<br />

kann somit nicht gesprochen werden. Die Siedlungsgrenze wird weitgehend durch den<br />

Winkelbühelweg bzw. den angrenzenden Wald definiert. Öffentliche Interessen werden<br />

durch die Widmung nicht berührt.<br />

Die beabsichtigte Widmung wurde den betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn<br />

sowie den betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Kenntnis gebracht. Innerhalb einer<br />

Frist von zwei Wochen sind folgende Stellungnahmen eingebracht worden: Wilfried<br />

Toth, Forchenwaldstraße 16, Nüziders, mit Schreiben vom 15.03.2002. Herr Toth wur-<br />

de bereits von RA Dr. Christoph Schneider informiert und stimmt der angestrebten<br />

Widmung zu. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.<br />

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, gemäß der Planurkunde des Stadtbauamtes<br />

vom 28.03.2002, Zl.: 5.2/4-201/007_02 fk, aus den Gst.Nrn. 3248/3, 3252/1, 3252/2,<br />

3253/5, 3257/7, 3257/6, 3256, .1921, .1922 und 3257/4 Teilflächen im Ausmaß von<br />

3.278 m² von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet, die Gst.Nr. 3257/8<br />

und eine Teilfläche der Gst.Nr. 3707/1 im Ausmaß von 358 m² von Freifläche-Freihal-


Zu 6.:<br />

- 34 -<br />

tegebiet in Verkehrsfläche, die Gst.Nr. 3257/5 im Ausmaß von 957 m² von Nebenflä-<br />

che-Wald in Baufläche-Wohngebiet, die Gst.Nr. 3257/9 im Ausmaß von 1.439 m² von<br />

Nebenfläche-Wald in Freifläche-Freihaltegebiet und die Gst.Nr. 3707/1 im Ausmaß<br />

von 35 m² von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche zu widmen.<br />

Neufestsetzung der Altersheim-Verpflegskostensätze für 2002;<br />

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 22.11.2001 die Altersheim-Verpflegskosten-<br />

sätze festgesetzt. Dieser Beschluss wird aufgehoben und es werden die Altersheim-<br />

Verpflegskostensätze mit Wirkung vom 01. Jänner 2002 über mehrheitlichen Beschluss<br />

von 22 Stimmen, 8 Gegenstimmen, wie folgt festgesetzt:<br />

Stufe 1 EUR 43,09<br />

Stufe 2 EUR 49,64<br />

Stufe 3 EUR 60,00<br />

Stufe 4 EUR 73,06<br />

Stufe 5 EUR 85,22<br />

Stufe 6 EUR 100,07<br />

Stufe 7 EUR 116,15<br />

Vergütung bei Abwesenheit EUR 7,99.<br />

Stadtrat Peter Ritter, Stadtrat Dieter Kohler und Stadtvertreter Peter Osti sind bei der<br />

Abstimmung nicht zugegen.<br />

Zu 7.:<br />

Einbeziehung von Parkflächen entlang der Zürcherstraße in die<br />

Privatwirtschaftsverwaltung;<br />

Neukundmachung der Parkabgabeverordnung<br />

Mit einstimmigem Beschluss des Verkehrsplanungsausschusses vom 10. Dezember


- 35 -<br />

2001, Pkt. 6 sollten die entlang der Zürcherstraße auf Teilflächen der Gst. Nr. 195/1 und<br />

194/5, KG Bludenz gelegenen Parkplätze aus der Gebührenpflicht genommen und in die<br />

Privatwirtschaftsverwaltung der Stadt Bludenz analog der Parkflächen in der Riedstraße<br />

übernommen werden.<br />

Der „Viehmarktplatz“ wird dzt. über Auftrag des Bauamtes von Bediensteten des Bauhofes<br />

neu adaptiert und saniert. Nach Abschluss dieser Arbeiten könnten in Umsetzung des o.a.<br />

Beschlusses 16 Parkplätze als „Privatparkplätze“ ausgewiesen und entsprechend beschil-<br />

dert werden. Es erscheint zweckmäßig, dass die Liegenschaftsverwaltung (Vermie-<br />

tung/Verpachtung) durch die Abteilung 5.3.1. bewerkstelligt wird, zumal auch die Park-<br />

plätze in der Riedstraße durch diese Abteilung verwaltet werden. Die Umsetzung (Um-<br />

wandlung) der durch den Verkehrsplanungsausschuss beschlossenen Maßnahme bedarf<br />

jedoch einer Änderung der Parkabgabeverordnung durch die Stadtvertretung.<br />

Im Zuge dieser notwendigen Änderung der Verordnung über die Abgabepflicht für das<br />

Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Bludenz (Parkab-<br />

gabeverordnung) vom 01.07.1999 in der Fassung vom 15.03.2001 sollten auch neu einge-<br />

tretene Umstände (Erleichterungen/Verbesserungen), die eine Verordnungsänderung not-<br />

wendig erscheinen lassen, einbezogen werden.<br />

So wurde u.a. mit der Neuinstallierung der Parkscheinautomaten die Möglichkeit geschaf-<br />

fen, die Abgabe mittels elektronischer Geldbörse (Quick) zu entrichten. Weiters ist es<br />

nunmehr möglich, einen 15-Minuten-Parkschein kostenlos mit der grünen Anforderungs-<br />

taste an jedem Automaten zu beziehen. Im Zuge dieser Verordnungsänderung sollte auch<br />

geregelt werden, dass die in der Tarifzone II gelösten Parkscheine in der Tarifzone I keine<br />

Gültigkeit haben.<br />

Um die geänderten Bedingungen und Möglichkeiten der Abgabeentrichtung in rechtlichen<br />

Einklang zu bringen und den Beschluss des Verkehrsplanungsausschusses umzusetzen<br />

beschließt die Stadtvertretung einstimmig,<br />

a) die Einbeziehung von 16 Abstellflächen entlang der Zürcherstraße auf Teilflächen der<br />

Gst. Nr. 195/1 und 194/5, KG Bludenz in die Privatwirtschaftsverwaltung;


- 36 -<br />

b) das Festlegen eines monatlichen Mietzinses für diese Parkplätze in der Höhe von je<br />

EUR 26,16 (analog der Vermietung in der Riedstraße);<br />

c) die Änderung bzw. Neukundmachung der<br />

VERORDNUNG<br />

über die Abgabepflicht für das Abstellen<br />

von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Bludenz<br />

Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung von Bludenz vom 14.03.2002 wird ge-<br />

mäß §§ 1, 2, 4 und 5 Parkabgabegesetz, LGBl. Nr. 2/1987 i.d.g.F., verordnet:<br />

§ 1<br />

Festlegung der Abgabepflicht<br />

1. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf den in § 2 lit a Z 1 bis 17 und lit b)<br />

angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr ist, ausgenommen an Sonn- und Fei-<br />

ertagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis<br />

18:00 Uhr, sowie an Samstagen von 08:00 bis 12:00 Uhr eine Abgabe (Parkabgabe)<br />

zu entrichten.<br />

2. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf der in § 2 lit c) angeführten Straße<br />

mit öffentlichem Verkehr ist an allen Tagen (auch an Sonn- und Feiertagen) in der<br />

Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten.<br />

3. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf der öffentlichen Verkehrsfläche in<br />

der Tiefgarage des Rathauses der Stadt Bludenz (Werdenbergerstraße 42) ist an Frei-<br />

tagen von 14:00 bis 18:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 bis 12:00 Uhr eine Ab-<br />

gabe (Parkabgabe) zu entrichten.


- 37 -<br />

4. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf der in § 2 lit a Z 18 angeführten<br />

Straße mit öffentlichem Verkehr ist an allen Tagen (auch an Sonn- und Feiertagen) in<br />

der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten.<br />

5. Eine Parkabgabe ist für die Dauer der ersten 15 Minuten der Abstellzeit nicht zu<br />

entrichten, sofern der Abgabepflichtige einen Parkschein nach dem Muster der An-<br />

lage durch vollständige und richtige Eintragung entwertet.<br />

6. Die Entwertung hat durch deutlich sichtbares und haltbares Eintragen der Stunde und<br />

Minute der Ankunftszeit zu erfolgen. Bei einstelligen Stunden- oder Minutenangaben<br />

ist eine Null voranzusetzen.<br />

7. Die gleichzeitige Verwendung von mehr als einem Parkschein (15-Minuten-Park-<br />

schein) ist unzulässig. Weiters ist für die Dauer der ersten 15 Minuten der Abstellzeit<br />

eine Abgabe (Parkabgabe) nicht zu entrichten, sofern der Abgabepflichtige einen kos-<br />

tenlosen Parkschein mit der grünen Anforderungstaste an einem Parkscheinautomaten<br />

löst. Die gleichzeitige Verwendung von mehr als einem Parkschein (15-Minuten-<br />

Parkschein) ist unzulässig.<br />

8. Als Abstellen im Sinne dieser Verordnung gelten das Halten und Parken im Sinne der<br />

Straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.<br />

§ 2<br />

Verkehrsflächen<br />

Die Abgabepflicht im Sinne des § 1 erstreckt sich auf die in § 2 lit a) bis c) angeführten<br />

Straßen mit öffentlichem Verkehr, welche durch Hinweiszeichen mit der Aufschrift „Ge-<br />

bührenpflichtiger Parkplatz“ zu kennzeichnen sind.<br />

(a) Tarifzone I:<br />

(1) Werdenbergerstraße<br />

(2) Kirchgasse<br />

(3) Herrengasse (HNr. 2 bis 8)


(4) Rathausgasse<br />

(5) Untersteinstraße<br />

(6) Kapuzinerstraße<br />

(7) Schillerstraße<br />

(8) Wichnerstraße<br />

(9) Sägeweg<br />

(10) Sturnengasse<br />

(11) Mühlgasse<br />

(12) Pulverturmstraße<br />

(13) Kasernplatz<br />

(14) Färberstraße<br />

(15) Hermann Sanderstraße<br />

(16) Bahnhofstraße<br />

(17) Mühlebachweg<br />

(18) Bahnhofplatz<br />

(b) Tarifzone II:<br />

(1) Riedstraße<br />

- 38 -<br />

(2) Herrengasse, ab Kreuzung Untersteinstraße bis Kreuzung Kapuzinerstraße.<br />

(c) Tarifzone III:<br />

(1) Spitalgasse<br />

§ 3<br />

Höhe, Fälligkeit und Entrichtung der Abgabe<br />

1. Die Abgabe (Parkabgabe) beträgt pro Stunde Euro 0,70 für die unter § 2 lit a)<br />

angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr und Euro 0,40 für die unter § 2 lit b)<br />

angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr.<br />

2. Für die unter § 2 lit c) angeführte Straße mit öffentlichem Verkehr beträgt die Abgabe<br />

(Parkabgabe) für die ersten zwei Stunden Euro 0,70 und für jede weitere Stunde Euro<br />

0,70.


- 39 -<br />

3. Mit Ausnahme der ersten halben Stunde für die unter § 2 lit a) erfassten Straßen mit öf-<br />

fentlichem Verkehr und der ersten Stunde für die unter § 2 lit b) angeführten Straßen<br />

mit öffentlichem Verkehr kann die Abgabe für kleinere Zeiteinheiten in entsprechen-<br />

den Teilbeträgen von Euro 0,10 und Euro 0,20 entrichtet werden.<br />

4. Für die unter § 2 lit b) erfassten Straßen mit öffentlichem Verkehr kann die Abgabe<br />

auch mit einem Pauschalbetrag von Euro 2,20 pro Tag sowie für die unter § 2 lit c)<br />

angeführte Straße mit öffentlichem Verkehr mit einem Pauschalbetrag von Euro 6,50<br />

pro Tag entrichtet werden.<br />

5. Die in der Tarifzone II gelösten Parkscheine gelten nicht in der Tarifzone I.<br />

6. Die Abgabe ist bei Beginn des Abstellens des Kraftfahrzeuges fällig.<br />

7. Die Entrichtung der Abgabe hat durch den Einwurf oder die Eingabe des der beabsich-<br />

tigten Abstelldauer entsprechenden Geldbetrages bzw. mittels elektronischer Geld-<br />

börse (Quick) in einen hierfür im Nahbereich der von der Abgabepflicht erfassten<br />

Straßen mit öffentlichem Verkehr aufgestellten Parkscheinautomaten zu erfolgen.<br />

§ 4<br />

Hilfsmittel zur Überwachung<br />

1. Als Hilfsmittel zur Überwachung erhalten<br />

(a) Personen, welche die Abgabe gemäß § 3 durch Geldeinwurf oder Geldeingabe<br />

bzw. mittels elektronischer Geldbörse (Quick) entrichten, einen Parkschein, der<br />

die Kalenderdaten (Jahr, Woche, Tag) sowie die Uhrzeit für das Ende des Zeit-<br />

raumes, für den die Abgabe entrichtet wurde, zu enthalten hat;<br />

(b) Personen, welche ihr Kraftfahrzeug für die ersten 15 Minuten abgabenfrei gemäß<br />

§ 1 Abs. 5 abstellen, einen Parkschein entweder gemäß dem Muster der Anlage<br />

oder einen vom Parkscheinautomaten gebührenfrei ausgedruckten Parkschein.


- 40 -<br />

2. Die Hilfsmittel zur Überwachung sind bei Fahrzeugen mit Windschutzscheibe hinter<br />

dieser durch diese gut erkennbar, bei anderen Fahrzeugen an einer sonst geeigneten<br />

Stelle gut wahrnehmbar, anzubringen.<br />

§ 5<br />

Abgabe- und Auskunftspflicht<br />

1. Zur Entrichtung der Abgabe ist der Lenker verpflichtet.<br />

2. Wer ein Kraftfahrzeug einem anderen überlässt, hat der Behörde hierüber Auskunft zu<br />

geben. Er hat entsprechende Aufzeichnungen zu führen, wenn er die Auskunft an-<br />

sonsten nicht erteilen könnte.<br />

Die Abgabe ist nicht zu entrichten für<br />

§ 6<br />

Ausnahmen<br />

1. Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Fahrzeuge des Stra-<br />

ßendienstes und der Müllabfuhr;<br />

2. Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Perso-<br />

nen, der das kraftfahrrechtliche Kennzeichen des abgestellten Fahrzeuges aufweist,<br />

gelenkt werden und beim Abstellen mit diesem Ausweis deutlich sichtbar gekenn-<br />

zeichnet sind;<br />

3. Fahrzeuge, die lediglich zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen oder für<br />

die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten.


- 41 -<br />

§ 7<br />

Sonderregelung<br />

An den letzten vier Samstagen vor dem 24. Dezember entfällt die Pflicht zur Entrich-<br />

tung einer Parkabgabe im Sinne des § 3 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr an diesen<br />

Tagen jeweils ab 09:15 Uhr.<br />

§ 8<br />

Strafbestimmung<br />

Wer durch Handlungen oder Unterlassungen die Parkabgabe hinterzieht oder verkürzt,<br />

begeht eine von der Bezirkshauptmannschaft durch Geldstrafe zu ahndende Verwaltungs-<br />

übertretung.<br />

§ 9<br />

Sonstiges<br />

Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Stadt Bludenz<br />

über die Abgabepflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentli-<br />

chem Verkehr vom 01. Juli 1999 in der Fassung des Beschlusses vom 15.03.2001 außer<br />

Kraft.<br />

Ersatzmitglied Elmar Sturm ist bei der Abstimmung nicht zugegen.<br />

Der Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher, in der Zeit vom 01. Juni bis zum 31. Dezem-<br />

ber 2002 jeweils am Freitag, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 08.00 Uhr<br />

bis 12.00 Uhr die Parkplätze beim Viehmarktplatz, in der Untersteinstraße, in der oberen<br />

Wichnerstraße, in der Pulverturmstraße, in der oberen Bahnhofstraße, beim Rathausplatz<br />

und in der Herrengasse gebührenfrei zu stellen, bleibt mit den 11 Stimmen der SP-<br />

Fraktion, Rest Gegenstimmen, in der Minderheit.<br />

Die Stadtvertretung beschließt über Antrag von Stadtvertreterin Inge Naier und<br />

Stadtvertreter Dr. Thomas Lins mehrheitlich mit 22 Stimmen (11 Gegenstimmen der SP-<br />

Fraktion), die Parkplätze beim Rathaus und Viehmarktplatz in der Zeit vom 01. Mai bis


- 42 -<br />

die Parkplätze beim Rathaus und Viehmarktplatz in der Zeit vom 01. Mai bis zum 31. De-<br />

zember 2002 jeweils am Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis<br />

12.00 Uhr gebührenfrei zu stellen.<br />

Zu 8.:<br />

Baurechtsvertrag SPZ / St. Lorenzwerk (CARITAS);<br />

Ä n d e r u n g<br />

Caritas-Direktor Klinger teilt mit, dass die Diözese den Baurechtsvertrag i.d.F. der Sitzung<br />

der Stadtvertretung vom 22. November 2001, der bereits notariell gefertigt ist, nicht ge-<br />

nehmigt hat. Die Diözese hat die folgenden Einwendungen:<br />

Seitens der Stadt Bludenz sollen bei einem eventuellen Abbruch des Objektes nach der<br />

Baurechtsdauer die Abbruchkosten übernommen werden.<br />

Anstelle eines Mietangebotes für fünf Jahre soll das Baurecht verlängert werden, wobei<br />

jedoch für die Verlängerung ein Baurechtszins neu zu vereinbaren sei.<br />

Die Abbruchkosten werden von den Herren DI Küng und Marte mit rd. S 4 Mio. geschätzt.<br />

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, den Baurechtsvertrag in der Fassung des Stadt-<br />

vertretungsbeschlusses vom 22.11.2001 dahingehend abzuändern, dass die Bauberechtigte<br />

auch die Entfernung des Bauwerkes verlangen kann, in diesem Fall jedoch die Hälfte der<br />

dafür auflaufenden Kosten trägt.<br />

Weiters wird der Stadt anstelle eines Vormietrechts eine Option zur Verlängerung der Bau-<br />

rechtsdauer um fünf Jahre, das ist bis 31.12.2045, eingeräumt.


Zu 9.:<br />

Abweichungen vom Voranschlag 2001<br />

- 43 -<br />

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig nachstehende Abweichungen vom Voranschlag<br />

2001:<br />

Vst. 850 050 Betriebe der Wasserversorgung<br />

Neu- und Erweiterungsbau Rohrnetz etc. ohne Förderung<br />

Voranschlagsausgabenansatz S 490.000,--<br />

Erhöhung S 2.328.000,--<br />

überplanmäßige Ausgaben resultieren aus der<br />

Zuordnung des begleitenden Straßenausbaues zur<br />

Wasserversorgung;<br />

neuer Ansatz S 2.818.000,--.<br />

Die Bedeckung dieser Ansatzerhöhung erfolgt durch Einsparung von S 2.328.000,-- auf<br />

der Vst. 850 054 – Betriebe der Wasserversorgung, Neu- und Erweiterungsbau BA 06 Pro-<br />

jekt 1999.<br />

Vst. 851 057 Betriebe der Abwasserbeseitigung<br />

Neu- und Erweiterungsbau BA 10 Oberradin, Mühlekreis<br />

Voranschlagsausgabenansatz S 2.000.000,--<br />

Erhöhung S 2.650.000,--<br />

Schlussrechnungen sind höher ausgefallen als erwartet;<br />

neuer Ansatz S 4.650.000,--.<br />

Die Bedeckung dieser Ansatzerhöhung erfolgt durch Einsparung von S 2.650.000,-- auf<br />

der Vst. 851 0592 – Betriebe der Abwasserbeseitigung, Neu- und Erweiterungsbau BA 13<br />

Bings und St. Leonhard.<br />

Stadtvertreter Bernd Kammerlander ist bei der Abstimmung nicht zugegen.


Zu 10.:<br />

- 44 -<br />

Liegenschaftsverkäufe und Liegenschaftskäufe:<br />

a) Liegenschaftserwerb Gst.Nrn. 969/1, 969/2, 696/4 und 69772 im Eigentum von<br />

Frau Gertrud und Reinhilde Bertsch, Elfriede Rhomberg und Waltraud Huber,<br />

im Gesamtausmaß von 9.576 m²<br />

Liegenschaftsverkauf Sportplatz Unterstein Gst.Nr. 927/1 und Bp. .2126 im<br />

Ausmaß von 9.929 m²;<br />

mit Nachtragsvoranschlag<br />

Die Familie Bertsch hat durch ihren Vertreter, RA Dr. Michael Konzett der Stadt Blu-<br />

denz die oben genannte Liegenschaft zum Kauf angeboten. Es ist vorgesehen, die Lie-<br />

genschaft in der Sitzung der Stadtvertretung vom 25. April ds. Js. in Vorbehaltsfläche-<br />

Sportplatz zu widmen. Im Fall des Erwerbs der Liegenschaft kann diese verhältnismä-<br />

ßig kostengünstig ausgebaut und teils gemeinsam mit bereits bestehenden Anlagen des<br />

Stadions genützt werden. Diese Nutzung bietet gegenüber der (sonst notwendigen) Ge-<br />

neralsanierung des Sportplatzes Unterstein Vorteile. Der Preis der Liegenschaft beträgt<br />

Euro 255 pro m², sohin insgesamt Euro 2.441.880,--.<br />

Der Liegenschaftserwerb kann nur finanziert werden, wenn zumindest der Liegen-<br />

schaftspreis von Euro 2.442.000,--zuzüglich Kosten durch die Veräußerung des Sport-<br />

platzes Unterstein Gst. Nr. 927/1 und Bp. 2126 erzielt wird.<br />

Gemäß der Beschreibung des DI Felix Knünz vom 12. April 2002 ist der Sportplatz<br />

Unterstein eine zentrumsnahe, zugleich aber im Bereich wichtiger Infrastrukturein-<br />

richtungen wie Schulen, Kindergarten, Sportanlagen gelegene und auf allen vier Seiten<br />

durch öffentliche Verkehrsflächen begrenzte bzw. erschlossene Fläche. Ver- und Ent-<br />

sorgungsleitungen aller Art sind in der Unterfeld-, Jeller- und Gilmstraße geführt. Die<br />

Haltestellen von zwei Stadtbuslinien befinden sich im Nahbereich.<br />

Die umgebenden Bebauungen sind unterschiedlich strukturiert, nämlich teils zweige-<br />

schossige Einfamilienhaustypen, dreieinhalbgeschossig an der Jellerstraße, im Süden<br />

ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus bewilligt.


- 45 -<br />

In Hinblick auf den Umstand, dass diese Fläche ein wichtiges Entwicklungspotential<br />

für das Siedlungsgebiet der Stadt Bludenz darstellt, schlägt die Abteilung Stadtplanung<br />

vor, dem Erwerber die Verpflichtung aufzuerlegen, das Areal nur nach Maßgabe der<br />

Ergebnisse eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes zu bebauen. Seitens der Stadt<br />

werden dazu keine eigenen Nutzungsansprüche erhoben; es ist daher die Nutzung vom<br />

Erwerber zu definieren. Das Maß der baulichen Nutzung gem. § 31 Abs. 2 lit a RPLG<br />

wird vorbehaltlich des Ergebnisses des Wettbewerbs, hilfsweise mit 85 bestimmt.<br />

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig,<br />

a) die Gst.Nrn. 927/1 und .2126 unter der Auflage der Durchführung eines städtebauli-<br />

chen Ideenwettbewerbes für die Verbauung im Wege einer „öffentlichen Aufforde-<br />

rung zur Stellung von Offerten“ an den Bestbieter zu verkaufen, wobei der Stadtrat<br />

gemäß § 50 Abs. 3 GG ermächtigt wird, den Bestbieter und allfällige Details des<br />

Kaufvertrages zu bestimmen. Der Verkaufspreis darf den Betrag von 90 von Hun-<br />

dert des Amtsschätzwertes von EUR 3.050.000,-- nicht unterschreiten.<br />

b) soferne durch den Verkauf des Bauplatzes Unterstein ein Kaufpreis von netto zu<br />

mindest EUR 2.700.000,-- erzielt wird, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Lie-<br />

genschaften 969/1, 969/2, 969/3, 696/4 und 697/2 im Ausmaß von 9.576 m² zum<br />

Preis von EUR 2.441.880,-- zzgl. Kosten von Gertrud Bertsch, Reinhilde Bertsch,<br />

Elfriede Rhomberg und Waltraud Huber anzukaufen.<br />

c) den folgenden Nachtragsvoranschlag:<br />

Hhst. 2/840 001 Verkauf von Grundstücken<br />

Ansatz bisher: EUR 1.000,-- Ansatz neu: EUR3.050.000,--<br />

Hhst. 1/840 001 Erwerb von Grundstücken<br />

Ansatz bisher:EUR 1.000,-- Ansatz neu: EUR3.050.000,--.<br />

Der Voranschlag 2002 inkl. Nachtragsvoranschlag weist daher folgende End-<br />

summen auf:


- 46 -<br />

Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 48.193,700,--<br />

Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 6.857.900,--<br />

EUR 55.051.600,--<br />

Ausgaben der Erfolgsgebarung EUR 45.718.900,--<br />

Ausgaben der Vermögensgebarung EUR 9.332.700,--<br />

EUR 55.051.600,--.<br />

b) Gst.Nr. .475, GB Bludenz, Oberbings 22 (SCHULER);<br />

Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2001, Pkt. 7) für die Einräu-<br />

mung einer Bauabstandsnachsicht für die Errichtung einer Turnhalle bei der Volks-<br />

schule Bings, Herrn Hans Schuler, Unterbings 43, 6700 Bludenz, eine Teilfläche von<br />

70 m² aus der Gst.Nr. .475, in EZ 250, GB Bludenz, zum Preis von ATS 200,--/m²,<br />

somit insgesamt um ATS 14.000,-- verkauft. Das Gebäude ist von der Stadt Bludenz<br />

inklusive Keller abzubrechen und die Fläche zu humusieren. Dieser Beschluss wurde<br />

unter der Prämisse gefasst, dass sich die Stadt Bludenz einen Grundstücksstreifen von<br />

ca. einem Meter Breite entlang der L 97 zur Errichtung eines Gehsteiges zurückbehält.<br />

Im Rahmen der Vollziehung dieses Beschlusses hat Herr Bgm. Dr. Othmar Kraft mit<br />

Herrn Schuler Hans am 24.1.2002 eine Vereinbarung abgeschlossen, in der in Abände-<br />

rung des Stadtvertretungsbeschlusses vom 20.12.2001 mit dem Käufer vereinbart wur-<br />

de, dass die gesamte Gst.Nr. .475, GB Bludenz, verkauft wird und sich Herr Schuler<br />

Hans im Gegenzug verpflichtet, bei Bedarf für die Errichtung eines Gehsteiges entlang<br />

der L 97 einen entlang dieser Straße befindlichen Streifen von max. einem Meter Breite<br />

zum Preis von ATS 200,-- der Stadt Bludenz zu überlassen. Der vereinbarte Rückkauf<br />

kann rechtlich nur mit einem verbücherten Wiederkaufsrecht für eine entsprechende<br />

Teilfläche gemäß §§ 1068 ff ABGB sichergestellt werden.<br />

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, den Beschluss der Stadtvertretung vom<br />

20.12.2001 Punkt 7.) dahingehend abzuändern, dass nicht eine Teilfläche aus der<br />

Gst.Nr. .475, GB Bludenz von 70 m², sondern die gesamte Gst.Nr. .475, GB Bludenz,<br />

im Ausmaß von 86 m² zum Preis von EUR 14,53 pro m² an Herrn Hans SCHULER,


- 47 -<br />

Unterbings 43, Bludenz, verkauft wird, wobei der Stadt Bludenz ein grundbücherlich<br />

sichergestelltes Wiederkaufsrecht gemäß §§ 1068 ff ABGB für einen Grundstücksstrei-<br />

fen von maximal einem Meter Breite entlang der Landesstraße L 97 zur Errichtung ei-<br />

nes Gehsteiges eingeräumt wird. Der Rückkaufpreis wird mit EUR 14,53 pro m² fest-<br />

gelegt. Allfällige Kosten für Vermessung und Grundteilung bei Ausübung des Wieder-<br />

kaufsrechtes gehen zu Lasten der Verkäuferin.<br />

Zu 11.:<br />

Antrag von Stadtrat DI Günther Pircher et.al.:<br />

Resolution zum Sozialstaatsvolksbegehren<br />

Der Antrag der Stadtvertreter Rudi Zeif, Gunnar Witting, Dieter Kohler, Christine Fröh-<br />

lich, Walter Hämmerle, Norbert Lorünser, Kurt Dreher, Josef Gassner, Wolfgang Weiss<br />

und Peter Osti, dass die Stadtvertretung von Bludenz das Anliegen des Volksbegehrens,<br />

den Sozialstaat in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern, unterstützt und den<br />

Bundesgesetzgeber auffordert, entsprechende legistische Schritte einzuleiten, findet mit<br />

16 Stimmen (16 Gegenstimmen) keine Mehrheit.<br />

Ersatzmitglied Peter Schneider ist bei der Abstimmung nicht zugegen.<br />

Zu 12.:<br />

Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Öffentlichkeitsarbeiter<br />

Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Othmar Kraft teilt mit, dass die Pressemappe über sei-<br />

ne Anweisung hin beim Öffentlichkeitsarbeiter während der Amtsstunden für alle Mitglie-<br />

der und Ersatzmitglieder der Stadtvertretungsfraktionen zur Einsicht aufliegt.<br />

Der diesbezügliche Antrag der Frau Stadträtin Mag. Karin Fritz, Stadtvertreter Engelbert<br />

Uttenthaler sowie Ersatzmitglied Erwin Sperger gelangt daher nicht mehr zur Abstim-<br />

mung.


Zu 13.:<br />

- 48 -<br />

Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Schutz vor Elektrosmog: Resolution an das Land Vorarlberg<br />

Der Antrag der Stadträtin Mag. Karin Fritz, Stadtvertreter Engelbert Uttenthaler sowie<br />

Ersatzmitglied Erwin Sperger, eine Resolution beim Vorarlberger Landtag einzubringen, in<br />

der das Land Vorarlberg aufgefordert wird, klare gesetzliche Grundlagen beim Aufstellen<br />

von Mobilfunkanlagen zu schaffen und diese gegebenenfalls vom Bundesgesetzgeber ein-<br />

zufordern, findet mit 14 Stimmen (Rest Gegenstimmen) keine Mehrheit.<br />

Stadtrat Gunnar Witting, Stadtvertreter Gerhard Krump und Stadtvertreter Peter Osti sind<br />

bei der Abstimmung nicht zugegen.<br />

Zu 14.:<br />

Antrag von Stadträtin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Verbesserung der räumlichen Situation der „Offenen Jugendarbeit Bludenz“<br />

Der von Ersatzmitglied Elmar Sturm namens der offenen Bürgerliste gestellte Antrag, das<br />

WIFI-Gebäude anzukaufen und die Nutzung des Gebäudes entsprechend dem Nutzungs-<br />

konzept von Jugendkoordinator Oliver Mössinger auszuüben, findet mit 5 Stimmen (28<br />

Gegenstimmen) keine Mehrheit.<br />

Der Antrag von Ersatzmitglied Elmar Sturm, „das Bauamt der Stadt Bludenz wird beauf-<br />

tragt, unverzüglich mit der Adaptierung der Kellerräume im Gebäude Bludenz, Jellerstraße<br />

16, für Probebands lt. Vorlagebericht an den Stadtrat vom 09.05.2001, erweitert um fol-<br />

gende nunmehr ebenso dringend notwendig gewordenen Maßnahmen, zu beginnen:<br />

* Zur Beheizung des Stiegenhauses und der Räume im ersten Stock sollen die<br />

erforderlichen Heizkörper und das nötige Verteilernetz errichtet werden;<br />

* Elektroinstallation im Erdgeschoss (Cafe und Küche) sowie im Stiegenhaus er-<br />

neuern bzw. aufrüsten;<br />

* Errichtung einer geeigneten Lüftungsanlage im Erdgeschoss für den Cafebereich


und den Veranstaltungsraum;<br />

- 49 -<br />

* Erneuerung der WC-Anlagen für das Jugendhaus;<br />

* Schaffung von zusätzlichem Raumangebot für das Jugendzentrum im 1. Stock<br />

(Alternativen für die dort untergebrachten Vereine suchen).<br />

Die entsprechenden Angebote sind unverzüglich einzuholen und in der Folge die Auftrags-<br />

erteilungen vorzunehmen.<br />

Außerdem sind bis Herbst 2002 Pläne für einen Zubau beim Haus Jellerstraße 16 zur<br />

Schaffung eines nötigen Veranstaltungsraumes für Jugendveranstaltungen sowie für Räum-<br />

lichkeiten zur Unterbringung der Jugendberatung AHA zu erstellen, damit die nötigen Mit-<br />

tel in das Budget für 2003 aufgenommen werden können,“<br />

findet mit 14 Stimmen, Rest Gegenstimmen, keine Mehrheit. Stadtvertreter Wolfgang<br />

Weiss ist bei dieser Abstimmung nicht zugegen.<br />

Der von Stadtvertreterin Christine Fröhlich namens der SP-Fraktion gestellte Antrag, „dass<br />

zur raschen Lösung der Raumprobleme der offenen Jugendarbeit nicht länger zugewartet<br />

wird und die schon budgetierten Mittel zur Renovierung der Räumlichkeiten im JUZ nun<br />

aufgewendet werden, um eine Weiterarbeit der offenen Jugendarbeit zu gewährleisten.<br />

Weiters sollen Pläne erstellt werden, um das Jugendhaus den Standards für Jugendhäuser<br />

des Landes Vorarlberg (das jetzige JUZ entspricht keinem dieser Richtlinien) entsprechend<br />

zu adaptieren und zu renovieren, um es in ein den modernen Richtlinien entsprechendes<br />

Jugendzentrum umzuwandeln und natürlich auch die entsprechenden Mittel in den nächs-<br />

ten Jahren zur Verfügung zu stellen.<br />

Weiters soll eine Lösung für die anderen Vereine, die sich derzeit im JUZ befinden, gefun-<br />

den werden und vor allem für die Pensionisten im Obergeschoss ein adäquates, d.h. für<br />

alte und teilweise gehbehinderte Menschen annehmbares Klublokal zur Verfügung gestellt<br />

werden“, wird mit 22 Stimmen (11 Gegenstimmen) angenommen.


Zu 15.:<br />

- 50 -<br />

Antrag von Stadtrat DI Günther PIRCHER et.al.:<br />

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Klarenbrunnstraße<br />

Stadtrat DI Günther Pircher zieht seinen Antrag, die Stadtvertretung möge folgende Maß-<br />

nahmen beschließen:<br />

a) „Einfahrt Verboten“ auf der ostseitigen Einfahrt der Klarenbrunnstraße von der Mon-<br />

tafonerstraße her<br />

b) „Vorrang“ für den Straßenzug innere Klarenbrunnstraße/Tränkeweg, sowie „Vorrang“<br />

für den Straßenzug äußere Klarenbrunnstraße/Gerberstraße<br />

c) „LKW-Fahrverbot, ausgenommen Anrainet“ für den mittleren Bereich der Klaren-<br />

brunnstraße (zwischen Tränkeweg und Gerberstraße), sowie den Wiesenrain und die in<br />

den Wiesenrain mündenden Straßenzüge<br />

d) Überfahrsicherung vor den Häusern Klarenbrunnstraße Nr. 16 bis Nr. 28 zum Schutz<br />

der dortigen Haus- bzw. Garteneingänge, z.B. durch weiße Sperrlinie mit Gummi-<br />

lappen,<br />

zurück, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, diesen Gegenstand vor seiner neuerli-<br />

chen Behandlung in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung eingehend zu beraten.<br />

Der Vertagungsantrag von Stadtvertreter Gerhard Krump gelangt daher nicht mehr zur<br />

Abstimmung.<br />

Zu 16.:<br />

A l l f ä l l i g e s<br />

Ersatzmitglied Erwin Sperger spricht sich dafür aus, die Nutzung der Fernwärme von<br />

Getzner nach Möglichkeit für den SPZ-Altbau auszuweiten. Auf seine Anfrage hin teilt der<br />

Vorsitzende Bürgermeister Dr. Othmar Kraft mit, dass die Fassade des Schmidt’s Erben<br />

Hauses von den Architekten als nicht architektonisch erhaltenswürdig beurteilt wird.


- 51 -<br />

Ende der Sitzung um 21.50 Uhr<br />

Geschlossen und gefertigt:

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