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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz

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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

über die am Donnerstag, den 28. Juni 2001 um 19.00 Uhr, im Anschluss an die öffentliche<br />

Bürgerfragestunde, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene öffentliche 4. Sitzung<br />

der <strong>Stadt</strong>vertretung BLUDENZ.<br />

Anwesende:<br />

Der Vorsitzende: Bürgermeister Dr. Othmar KRAFT<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertreter: Josef KATZENMAYER<br />

Heinz-Peter RITTER<br />

Ingeborg NAIER<br />

Alfons FEUERSTEIN<br />

Raimund BERTSCH<br />

Josef GATT<br />

Mag. Elmar BUDA<br />

Johann Georg SEEBERGER<br />

Gerhard KRUMP<br />

Alexander PLAKOLM<br />

Dieter KOHLER<br />

DI Günther PIRCHER<br />

Christine FRÖHLICH<br />

Rudolf ZEIF<br />

Walter HÄMMERLE<br />

Siegfried BURTSCHER<br />

Norbert LORÜNSER<br />

Kurt DREHER<br />

Peter MORSCHER<br />

Josef GASSNER<br />

Mag. Albin ARZBERGER<br />

Engelbert UTTENTHALER<br />

Dr. Friedrich MILLER


- 2 -<br />

Bernd KAMMERLANDER<br />

Richard FÖGER<br />

Die Ersatzmitglieder: Edmund JENNY<br />

Entschuldigt:<br />

Kurt MUTHER<br />

Hermann NEYER<br />

Ramona SUPPAN<br />

Elmar STURM<br />

Erwin SPERGER<br />

Bernd ATZMÜLLER<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertreter: Dr. Thomas LINS<br />

Friederike Silvia COMPLOJ<br />

Andrea TRATTER<br />

Gunnar WITTING<br />

Mag. Karin FRITZ<br />

Oliver GRIESSER<br />

DI Dr. Bernd ANGERER<br />

Die Ersatzmitglieder: Professor Erwin FENKART<br />

Monika BAUR<br />

Ingeborg WALCH<br />

Markus FEUERSTEIN<br />

Wolfgang WEISS<br />

Heike BRÜSTLE<br />

Erich HUBERT<br />

Der Schriftführer: Dr. Erwin KOSITZ.<br />

Vor Eingang in die Tagesordnung legen <strong>Stadt</strong>vertreter Walter HÄMMERLE sowie die Er-<br />

satz-<strong>Stadt</strong>vertreter Ramona SUPPAN, Elmar STURM und Erwin SPERGER vor dem Bür-<br />

germeister das Gelöbnis gemäß § 37 GG ab.


- 3 -<br />

Vom Vorsitzenden wird mit Zustimmung der <strong>Stadt</strong>vertretung TO-Punkt 17. (Antrag von<br />

<strong>Stadt</strong>rat DI Dr. Bernd Angerer et.al.: Sportförderung nur an <strong>Bludenz</strong>er Vereine) abgesetzt,<br />

sodass die Tagesordnung wie folgt lautet:<br />

Tagesordnung:<br />

1. Genehmigung der Niederschrift der 03. Sitzung vom 26. April 2001;<br />

2. Bericht;<br />

<strong>Stadt</strong>vertreter Christian PELLINI, Mandatsverzicht;<br />

3. Kenntnisnahmen gemäß § 60 GG:<br />

a) Abwasserbeseitigung BA 07 (Außerbraz, Bings);<br />

Darlehensrückzahlung<br />

b) Firma Getzner Mutter & Cie. Gesellschaft m.b.H. & Co.;<br />

Änderung des Dienstbarkeitsvertrages vom 15.02.1999 sowie Kauf einer<br />

Teilfläche aus der Gst.Nr. 1625/22, GB <strong>Bludenz</strong>, zur Einbindung des<br />

Radweges Klostertal-Montafon in die Querung der B 188;<br />

4. Behandlung der Niederschrift der 1. Sitzung des Gemeindeprüfungsausschusses<br />

vom 09. Mai 2001;<br />

5. Behandlung der Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeindeprüfungsausschusses<br />

vom 07. Juni 2001;<br />

6. Nachnominierung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Alpenerlebnisbad<br />

VAL BLU GmbH.;<br />

7. Rechnungsabschluss 2000;<br />

8. Erhöhung der Musikschulgebühren;<br />

9. Änderung der Kanalgebührenordnung; Neukundmachung<br />

a) Versickerung von Gartenwasser;<br />

b) Pauschalierung bei Fremdenzimmern;<br />

c) Regenwasser als Brauchwasser;<br />

10. Platzbenennung;<br />

11. Parkplatzbewirtschaftung – Parkplätze beim Rathaus und Viehmarktplatz,<br />

befristete Aufhebung der Parkgebühren, gerundete Euro-Angleichung;<br />

12. Neusituierung Schülerclub Mücke;<br />

a) Baubeschluss;<br />

b) Finanzierung und Bedeckung;<br />

c) Mietvertrag und Werkvertrag über den Ausbau;<br />

13. Elternbeiträge Schülerclub Mücke;<br />

14. Nachtragsvoranschlag 2001;<br />

15. Vermietung der alten Jagdhütte auf der Davenna, GB Lorüns-Stallehr;


16. Wassergenossenschaft Außerbraz;<br />

Einräumung von Dienstbarkeiten<br />

- 4 -<br />

17. Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Einführung des Biodiesels für den <strong>Bludenz</strong>er <strong>Stadt</strong>bus<br />

18. Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Ersatz für das Gebäude Jellerstraße 16<br />

19. Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Proberäume für Jugendbands<br />

20. Antrag von <strong>Stadt</strong>rat DI Günther Pircher et.al.:<br />

Schrankenanlage für Verkehrsberuhigung der Klarenbrunnstraße<br />

21. Allfälliges.<br />

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der ordnungsgemäß eingeladenen <strong>Stadt</strong>ver-<br />

tretung fest und erklärt die Sitzung für eröffnet; anwesend sind .. <strong>Stadt</strong>vertreter und . Er-<br />

satzmänner.<br />

Berichte, Anträge und Beschlüsse :<br />

Zu 1.: Genehmigung der Niederschrift der 03. Sitzung vom 26. April 2001<br />

Über Antrag von <strong>Stadt</strong>rat DI Günther Pircher wird die Verhandlungsschrift über<br />

die 3. Sitzung vom 26. April 2001 zu TO-Punkt 16., 2. Absatz, wie folgt ergänzt:<br />

„Über Antrag von <strong>Stadt</strong>rat DI Günther Pircher wird dieser Tagesordnungspunkt<br />

mehrheitlich mit 22 Stimmen (11 Gegenstimmen) vertagt und dem Sportaus-<br />

schuss zur Behandlung zugewiesen.


Zu 2.: Bericht:<br />

- 5 -<br />

<strong>Stadt</strong>vertreter Christian PELLINI, Mandatsverzicht;<br />

Zufolge Mandatsverzicht von <strong>Stadt</strong>vertreter Christian Pellini hat die Gemeinde-<br />

wahlbehörde in ihrer Sitzung vom 21.06.2001 Herrn Josef GASSNER, der bis-<br />

her den 1. Ersatzplatz eingenommen hat, auf das frei gewordene <strong>Stadt</strong>vertre-<br />

tungsmandat berufen.<br />

Zu 3.: Kenntnisnahmen gemäß § 60 GG:<br />

a) Abwasserbeseitigung BA 07 (Außerbraz, Bings);<br />

Darlehensrückzahlung<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung nimmt zur Kenntnis, dass der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung<br />

vom 16.05.2001, Punkt 7., einstimmig beschlossen hat, die Überfinanzierung<br />

in Höhe von S 4.400.000,-- zurückzuzahlen.<br />

b) Firma Getzner Mutter & Cie. Gesellschaft m.b.H. & Co;<br />

Änderung des Dienstbarkeitsvertrages vom 15.02.1999 sowie Kauf einer<br />

Teilfläche aus der Gst.Nr. 1625/22, GB <strong>Bludenz</strong>, zur Einbindung des<br />

Radweges Klostertal-Montafon in die Querung der B 188;<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung nimmt zur Kenntnis, dass der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung<br />

vom 31.05.2001, Punkt 11., einstimmig beschlossen hat,<br />

a) zur Einbindung des überörtlichen Radweges Montafon-Klostertal in die<br />

Querung der B 188 von der Firma Getzner Mutter & Cie. Gesellschaft<br />

m.b.H. & Co. gemäß Vermessungsplan des Landesvermessungsamtes GZl:<br />

2438/00 eine Teilfläche aus der Gst.Nr. 1625/22, GB <strong>Bludenz</strong>, von ca. 80<br />

m² zum Preis von S 20,-- pro Quadratmeter, somit insgesamt S 1.600,-- zu<br />

erwerben und<br />

b) der damit erforderlichen Änderung des Dienstbarkeitsvertrages, abgeschlos-<br />

sen zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Firma Getzner Mutter & Cie. Ge-<br />

sellschaft m.b.H. & Co. am 15.02.1999 bzw. 23.03.1999, bezüglich der Ein-


- 6 -<br />

räumung des Rechtes des Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen aller Art über<br />

das dienende Grundstück Gst.Nr. 1625/8 der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> zugunsten der<br />

herrschenden Grundstücke Gst.Nrn. 1485/26 und 1625/22 der Firma Getz-<br />

ner Mutter & Cie. Gesellschaft m.b.H. & Co. im Punkt II. Dienstbarkeitsein-<br />

räumung zuzustimmen.<br />

Zu 4.: Behandlung der Niederschrift der 1. Sitzung des Gemeindeprüfungsaus-<br />

schusses vom 09. Mai 2001<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses trägt auszugsweise die Niederschrift der<br />

1. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 09. Mai 2001 vor.<br />

Zu 5.: Behandlung der Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeindeprüfungsaus-<br />

schusses vom 07. Juni 2001<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses trägt auszugsweise die Niederschrift der<br />

2. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 07. Juni 2001 vor.<br />

Zu 6.: Nachnominierung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Alpenerlebnisbad<br />

VAL BLU GmbH;<br />

Bekanntlich ist zufolge des <strong>Stadt</strong>vertretungsbeschlusses vom 25. Juni 1998 und<br />

der diesbezüglichen Verträge die Sparkasse <strong>Bludenz</strong> Eigentümerin des Hallen-<br />

badgebäudes. Die im Alleineigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> stehende VAL BLU<br />

GmbH ist Mieterin dieses Objektes.<br />

Der namhafte Beitrag der Sparkasse zur Finanzierung der Hallenbadinvestition<br />

und die Sachkunde der Sparkasse im Unternehmerischen sprechen für die Vertre-<br />

tung des Institutes im Aufsichtsrat der VAL BLU GmbH.


- 7 -<br />

Vorstandsdirektor Mag. Burtscher hat sein Mandat mit Schreiben vom 11. Juni<br />

2001 zurückgelegt. Vorstandsdirektor Ertl ist bereit, das Aufsichtsratsmandat zu<br />

übernehmen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, Herrn Vorstandsdirektor Christian<br />

ERTL als Mitglied des Aufsichtsrates der Alpenerlebnisbad VAL BLU GmbH zu<br />

nominieren.<br />

Zu 7.: Rechnungsabschluss 2000<br />

Finanzreferent <strong>Stadt</strong>rat Heinz-Peter RITTER erläutert die wesentlichen Ergebnis-<br />

se des Rechnungsabschlusses 2000.<br />

Der Rechnungsabschluss schließt mit<br />

EINNAHMEN<br />

in der Erfolgsgebarung S 646.392.106,16<br />

in der Vermögensgebarung S 65.994.682,23<br />

G e s a m t S 712.386.788,39<br />

und mit AUSGABEN<br />

in der Erfolgsgebarung S 617.686.027,69<br />

in der Vermögensgebarung S 94.700.760,70<br />

G e s a m t S 712.386.788,39<br />

ab.<br />

Die Gesamtverschuldung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> beträgt zum 31.12.2000<br />

S 331.258.870,44 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um S 14.892.751,23 er-<br />

höht.<br />

Die Investitionen im Jahre 2000 betrugen S 73.509.929,--.


- 8 -<br />

Der Rechnungsabschluss des Krankenhauses schließt mit Einnahmen von<br />

S 211.608.704,81 und Ausgaben von S 277.443.819,40, somit mit einem Abgang<br />

von S 65.835.114,59 ab.<br />

Der Rechnungsabschluss wird nach Gruppen eingehend diskutiert. Der Prüfungs-<br />

ausschuss hat den Rechnungsabschluss, den Vermögensnachweis und die Geba-<br />

rung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> im Jahre 2000 auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, auf die<br />

Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften (auf Sparsamkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit), überprüft.<br />

Der Rechnungsabschluss 2000 (inkl. Krankenhaus und Pflegeheim) wird von der<br />

<strong>Stadt</strong>vertretung mehrheitlich mit 17 Stimmen (16 Gegenstimmen: SPÖ, OLB)<br />

beschlossen.<br />

Zu 8.: Erhöhung der Musikschulgebühren<br />

Über Vorschlag des Finanzausschusses beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig,<br />

für das Schuljahr ab 01. September 2001 jährlich die folgenden Musikschulgebüh-<br />

ren:<br />

Einheimische:<br />

Einzelunterricht Erwachsene S 6.900,--<br />

Einzelunterricht Schüler, Lehrlinge S 5.100,--<br />

Gruppenunterricht Erwachsene S 4.200,--<br />

Gruppenunterricht Schüler, Lehrlinge S 3.800,--<br />

Kurzstunde Erwachsene S 4.800,--<br />

Kurzstunde Schüler, Lehrlinge S 4.050,--<br />

Musikalische Früherziehung S 2.300,--<br />

Theorie Erwachsene S 550,--<br />

Theorie Schüler, Lehrlinge S 550,--<br />

Spielm., Stimmbildung Erwachsene S 3.100,--<br />

Spielm., Stimmbildung Schüler, Lehrlinge S 2.500,--


- 9 -<br />

Chor (Hauptfach) S 500,--<br />

Ensemble (Hauptfach) S 500,--<br />

Ballett, Step- und Jazzdance S 2.300,--<br />

Instrumentenmiete S 1.000,--<br />

Instrumentenmiete Klarinette S 1.200,--<br />

Auswärtige:<br />

Einzelunterricht Erwachsene S 13.100,--<br />

Einzelunterricht Schüler, Lehrlinge S 11.550,--<br />

Gruppenunterricht Erwachsene S 6.300,--<br />

Gruppenunterricht Schüler, Lehrlinge S 6.400,--<br />

Kurzstunde Erwachsene S 8.500,--<br />

Kurzstunde Schüler, Lehrlinge S 8.000,--<br />

Musikalische Früherziehung S 3.400,--<br />

Theorie Erwachsene S 550,--<br />

Theorie Schüler, Lehrlinge S 550,--<br />

Spielm., Stimmbildung Erwachsene S 4.000,--<br />

Spielm., Stimmbildung Schüler, Lehrlinge S 3.500,--<br />

Chor (Hauptfach) S 500,--<br />

Ensemble (Hauptfach) S 500,--<br />

Ballett, Stepp- und Jazzdance S 3.400,--<br />

Instrumentenmiete S 1.100,--<br />

Instrumentenmiete Klarinette S 1.300,--.<br />

Zu 9.: Änderung der Kanalgebührenordnung; Neukundmachung<br />

a) Versickerung von Gartenwasser<br />

Gemäß § 20 Abs. 1 Kanalisationsgesetz, LGBl.Nr. 5/1989 i.d.g.F., ist der Be-<br />

rechnung der Kanalbenützungsgebühren die Menge der Schmutzwässer zu<br />

Grunde zu legen.


- 10 -<br />

Gemäß § 20 Abs. 3 leg.cit. ist die Menge der Schmutzwässer, vorbehaltlich der<br />

Bestimmungen der Absätze 6 und 7 lit.a, nach dem Wasserverbrauch zu ermit-<br />

teln.<br />

Gemäß § 20 Abs. 6 leg.cit. sind auf Antrag des Gebührenpflichtigen verbrauch-<br />

te Wassermengen, die nachweisbar nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zu-<br />

fließen und mindestens 10 v.H. des Wasserverbrauches ausmachen, bei der Ge-<br />

bührenberechnung zu berücksichtigen. Der Nachweis kann vom Einbau einer<br />

geeigneten Abwassermessanlage abhängig gemacht werden.<br />

Es besteht somit die Möglichkeit, jene Wassermenge (z.B. bei Gartenleitun-<br />

gen), die nachweisbar – durch Einbau eines Subzählers – nicht der Abwasserbe-<br />

seitigungsanlage zufließt, bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühren<br />

abzuziehen.<br />

Der korrekte Nachweis kann nur durch einen Subzähler erbracht werden, wobei<br />

derzeit eine jährlich Miete von S 198,-- (inkl. 10 % MWSt.) zu entrichten ist.<br />

Bei einem m³-Preis von derzeit S 15,40 (10 % MWSt.) rechnet sich der Einbau<br />

dieses Subzählers erst bei einer Menge von 13 m³ jährlich, die aus der „Garten-<br />

leitung“ fließen und versickern.<br />

Die Beschränkung im (Landes-) Kanalisationsgesetz auf 10 v. H. des Wasser-<br />

verbrauches kann von der Gemeinde – zugunsten des Gebührenpflichtigen –<br />

herabgesetzt werden. Gemäß § 7 Abs. 5 Finanzverfassungsgesetz 1948 kann<br />

nämlich die Bundesgesetzgebung Gemeinden ermächtigen, bestimmte Abgaben<br />

aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung auszuschreiben. Gemäß<br />

§ 15 Abs. 1 Zi. 14 Finanzausgleichsgesetz 2000 zählen unter anderem dazu und<br />

sind ausschließliche Gemeindeabgaben „Gebühren für die Benützung von Ge-<br />

meindeeinrichtungen und –anlagen“.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt daher einstimmig, den § 2 Abs. 2 der Kanalge-<br />

bührenordnung wie folgt neu zu fassen:


- 11 -<br />

„Auf Antrag des Gebührenpflichtigen sind verbrauchte Wassermengen, die<br />

nachweisbar nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zufliesen, bei der Gebüh-<br />

renberechnung zu berücksichtigen. Der Nachweis wird jedoch vom Einbau ei-<br />

ner geeigneten Wasserzählers (Subzähler) abhängig gemacht“.<br />

b) Pauschalierung bei Fremdenzimmern<br />

§ 3a der Kanalgebührenordnung enthält Bestimmungen über die Pauschalie-<br />

rung des Wasserverbrauchs in jenen Fällen, in denen der Einbau von geeigne-<br />

ten Geräten zur Messung des Wasserbezuges (Wasserzählers) nicht möglich ist<br />

bzw. die Objekte nicht im Einzugsbereich der Wasserversorgungsanlage der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> liegen. Dabei sind jedoch Objekte, die Fremdenzimmer vermie-<br />

ten und dadurch einen höheren Wasserverbrauch haben, bei der Berechnung<br />

der Kanalbenützungsgebühren mit diesem erhöhten Wasserverbrauch nicht er-<br />

fasst.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt daher einstimmig, dem § 3a Kanalgebührenord-<br />

nung (neu: § 4) folgenden Absatz 2 neu hinzuzufügen:<br />

„Bei Vermietung von Fremdenzimmern werden pro 250 Nächtigungen 60 m³<br />

jährlich für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren zu Grunde gelegt.<br />

Mehr als 250 bzw. weniger als 250 Nächtigungen werden anteilmäßig verrech-<br />

net“.<br />

c) Regenwasser als Brauchwasser<br />

In nächster Zeit dürfte der Trend beim Neubau von Häusern dahingehen, dass<br />

Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser (z.B. für WC Spülungen) ver-<br />

wendet wird. Jener Teil des Regenwassers, der dabei der Abwasserbeseitigungs-<br />

anlage zufließt, sollte mittels eines Wasserzählers zur Berechnung und Vor-<br />

schreibung der Kanalbenützungsgebühren erfasst werden. Ist der Einbau eines<br />

Wasserzählers technisch nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen fi-<br />

nanziellen Aufwand möglich, so ist eine Pauschalierung mit 15 m³ jährlich pro<br />

gemeldeter Person vorzuschreiben. Dieser geschätzte Verbrauch von 15 m³ wur-


- 12 -<br />

de wie folgt erhoben: Nach Erfahrungswerten verbraucht eine Person pro Tag<br />

ca. 40 l Wasser für die WC Spülung (40 l mal 365 Tage = 14.600 l oder 15m³<br />

jährlich).<br />

Es wird daher vorgeschlagen die Kanalgebührenordnung wie folgt zu ergänzen:<br />

§ 2 Abs. 4:<br />

„Wird Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser verwendet, so ist dies<br />

durch eine geeignete Messanlage (Wasserzähler) nachzuweisen“.<br />

§ 3a Abs. 3 (neu: § 4 Abs. 3):<br />

„Wird Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser verwendet und erfolgt<br />

der Nachweis nicht durch einen eigenen Wasserzähler, so werden pauschal 15<br />

m³ jährlich pro gemeldeter Person im Haushalt zur Berechnung der Kanalbe-<br />

nützungsgebühren herangezogen“.<br />

Die Kanalgebührenordnung wurde in der Stammfassung mit Beschluss der <strong>Stadt</strong>-<br />

vertretung vom 23.11.1988 verordnet. Dazu gab es bisher neun Novellierungen,<br />

eine zehnte würde nunmehr anstehen. Es erscheint deshalb sinnvoll, die Kanalge-<br />

bührenordnung neu kund zu machen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt daher einstimmig, gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 14 Fi-<br />

nanzausgleichsgesetz 2000, BGBl. Nr. 3/2001, i.V.m. § 20 Kanalisationsgesetz,<br />

LGBl.Nr. 5/1989 i.d.g.F., die folgende Kanalgebühre nordnung:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> hebt für die Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage<br />

Gebühren (Kanalbenützungsgebühren) ein.


- 13 -<br />

§ 2<br />

Bemessung der Gebühr<br />

(1) Der Berechnung der Kanalbenützungsgebühren wird die Menge der Ab-<br />

wässer zugrundegelegt. Die Menge der Abwässer wird nach dem Wasser-<br />

verbrauch ermittelt.<br />

(2) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen sind verbrauchte Wassermengen, die<br />

nachweisbar nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zufließen, bei der Gebühren-<br />

berechnung zu berücksichtigen. Der Nachweis wird jedoch vom Einbau eines ge-<br />

eigneten Wasserzählers (Subzähler) abhängig gemacht.<br />

(3) Bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühren sind neben Schmutz-<br />

wässern auch Niederschlagswässer, die von angeschlossenen befestigten Flächen<br />

anfallen, und nicht reinigungsbedürftige Abwässer, wenn diese in den Sammelka-<br />

nal eingeleitet werden, heranzuziehen. Diese Niederschlagswässer und nicht reini-<br />

gungsbedürftige Abwässer sind mit 75 v.H. der anfallenden Menge bei der Be-<br />

rechnung der Gebühren zu berücksichtigen. Die Menge richtet sich dabei nach den<br />

vom Landeswasserbauamt alljährlich bekannt gegebenen Nieder-<br />

schlagsmessungen.<br />

(4) Der Nachweis wird jedoch vom Einbau eines geeigneten Wasserzählers<br />

(Subzähler) abhängig gemacht.<br />

§ 3<br />

Gebührenberechnung, Gebühreneinhebung<br />

(1) Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus den Gesamtbenützungsge-<br />

bühren geteilt durch den Jahresanfall an m³ Abwasser. Diese Kanalbenützungsge-<br />

bühr wird in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen wie folgt eingehoben:<br />

Aufgrund des Vorjahresverbrauches wird je ein Viertel dieser tatsächlich ange-<br />

fallenen Abwassermenge zum 31. März, 30. Juni, 30. September als Vorauszah-


- 14 -<br />

lung vorgeschrieben. Zum Jahresende wird nach Ablesung des Wasserzählers die<br />

Endabrechnung vorgeschrieben, die entweder eine Nachzahlung oder ein Gutha-<br />

ben ergibt.<br />

(2) Als Betriebsstätten gelten Handels-, Gewerbe-, Industrie- und sonstige Be-<br />

triebe, gewerbliche Autogaragen, Ämter, Schulen, Spitäler, öffentliche Gebäude u.<br />

dgl.<br />

net.<br />

(3) Einzelne oder mehrere vermietete Räume werden als eine Einheit gerech-<br />

§ 4<br />

Pauschalgebühren<br />

(1) Ist der Einbau von geeigneten Geräten zur Messung des Wasserbezuges<br />

(Wasserzähler) nicht möglich bzw. liegen die Objekte nicht im Einzugsbereich der<br />

Wasserversorgungsanlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, so ist der Wasserverbrauch, der zur<br />

Berechnung der Kanalbenützungsgebühren herangezogen wird, bei Wohnungen<br />

wie folgt zu pauschalieren:<br />

Haushalte – je gemeldeter Person<br />

(mit ordentlichem, weiterem oder zweiten Wohnsitz) 60 m³ jährlich<br />

Als Stichtag wird der 01.01. eines Jahres festgelegt. Ergibt sich eine Änderung<br />

während des 1. Halbjahres, werden 30 m³ jährlich verrechnet, eine Änderung wäh-<br />

rend des 2. Halbjahres wird nicht berücksichtigt.<br />

(2) Bei Vermietung von Fremdenzimmern werden pro 250 Nächtigungen 60<br />

m³ jährlich für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren zugrundegelegt.<br />

Mehr als 250 bzw. weniger als 250 Nächtigungen werden anteilsmäßig verrech-<br />

net.


- 15 -<br />

(3) Wird Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser verwendet und erfolgt<br />

der Nachweis nicht durch einen eigenen Wasserzähler, so werden pauschal 15 m³<br />

jährlich pro gemeldeter Person im Haushalt zur Berechnung der Kanalbenüt-<br />

zungsgebühren herangezogen.<br />

§ 5<br />

Gebührensatz<br />

Der Gebührensatz pro m³ Abwasser beträgt S 14,-- (zuzüglich 10 % MWSt.).<br />

§ 6<br />

Mengenrabatt<br />

(1) Übersteigt die monatliche Abwassermenge den Betrag von 20.000 m³, wer-<br />

den die Kanalbenützungsgebühren wie folgt berechnet:<br />

0 m³ - 20.000 m³ 75,0 v.H. des Gebührensatzes<br />

ab 20.001 m³ 62,5 v.H. des Gebührensatzes<br />

Dies entspricht einer Ermäßigung von 25 v.H. für eine Abwassermenge bis zu<br />

20.000 m³ und von 37,5 v.H. für den, die Menge von 20.000 m³ übersteigenden<br />

Anteil.<br />

(2) Dieser Mengenrabatt wird nur unter der Voraussetzung der durchgehenden<br />

Einhaltung der im § 5 der Kanalordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> bzw. im jeweiligen<br />

Anschlussbescheid geforderten Wasserqualität während des gesamten Abrech-<br />

nungszeitraumes gewährt.


- 16 -<br />

§ 7<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Die im § 3 Abs. 1 genannte Kanalbenützungsgebühr ist vom Eigentümer<br />

des Objektes zu entrichten.<br />

(2) Miteigentümer schulden die Gebühr zur ungeteilten Hand. Dies gilt nicht,<br />

wenn mit dem Miteigentumsanteil das dingliche Recht auf ausschließende Nut-<br />

zung und Verfügung über bestimmte Räume (Wohnungseigentum) verbunden ist.<br />

§ 8<br />

Befreiungen, Meldepflicht<br />

(1) Die Verpflichtung zur Zahlung der Kanalbenützungsgebühr ruht nur dann,<br />

wenn eine Wohnung oder Betriebsstätte<br />

a) infolge eines Umbaues (§ 2 lit. 1 Baugesetz), wozu eine Baubewilligung gem.<br />

§ 23 Abs. 1 lit. b) Baugesetz erforderlich ist;<br />

b) infolge einer Räumung (§ 49 Baugesetz); oder<br />

c) infolge einer Sanierung, das sind Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an<br />

Bauwerken, die keinen nachteiligen Einfluss auf die Sicherheit, die Gesund-<br />

heit, den Verkehr, das Landschafts- und Ortsbild haben und nicht länger als<br />

zwei Monate dauernd unbenützt steht und dies im vorhinein schriftlich der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> angezeigt wurde. Vorübergehendes Nichtbewohnen oder Nicht-<br />

benützen einer Wohnung bzw. Betriebsstätte befreit daher nicht von der Ent-<br />

richtung der Kanalbenützungsgebühr.<br />

(2) Der Eigentümer eines Objektes ist verpflichtet, alle Änderungen, die die<br />

Gebührenvorschreibung betreffen, innerhalb eines Monates der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong><br />

anzuzeigen.


- 17 -<br />

(3) Änderungen in der Person des Gebührenpflichtigen bleiben während des<br />

Abrechnungszeitraumes unberücksichtigt.<br />

§ 9<br />

Beginn der Gebührenpflicht<br />

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr beginnt mit<br />

dem Tage, an dem der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz betriebsfertig her-<br />

gestellt wurde bzw. mit dem Bezug des Objektes.<br />

§ 10<br />

Schlussbestimmung<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.<br />

Zu 10.: Platzbenennung<br />

Anlässlich der Feierlichkeiten 10 Jahre Städtepartnerschaft <strong>Bludenz</strong>-Borgo wurde<br />

der neu gestaltete Platz in der Sturnengasse auf dem ehemaligen Fleisch-Areal auf<br />

„Platz Borgo Valsugana“ benannt. In der Sitzung vom 15.03.2001 hat die <strong>Stadt</strong>-<br />

vertretung dem <strong>Stadt</strong>planungsausschuss aufgetragen, einen Vorschlag einer Platz-<br />

oder Straßenbenennung aus Anlass der Partnerschaft mit Plettenberg auszuarbei-<br />

ten. Der <strong>Stadt</strong>planungsausschuss hat in der Sitzung vom 27.03.2001 vorgeschla-<br />

gen, den Park vor der Volksschule <strong>Bludenz</strong>-Mitte als adäquates Pendant zum<br />

Platz Borgo Valsugana mit Plettenberg Park zu benennen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, die Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ü-<br />

ber die Bezeichnung einer Verkehrsfläche gemäß § 15 Abs. 3 GG, LGBl. Nr.<br />

40/1985:


- 18 -<br />

I.<br />

Eine Teilfläche der Liegenschaft Gst.Nr. 248/2, GB <strong>Bludenz</strong>, wird mit dem<br />

Namen<br />

„ Plettenberg Park „<br />

bezeichnet. Die Verkehrsfläche ist im beiliegenden Mappenblattauszug, der einen<br />

Teil dieser Verordnung bildet, farbig markiert.<br />

II.<br />

Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages<br />

in Kraft.<br />

Zu 11.: Parkplatzbewirtschaftung – Parkplätze beim Rathaus und Viehmarktplatz,<br />

befristete Aufhebung der Parkgebühren, gerundete Euro-Angleichung<br />

Aufgrund der Eröffnung des Einkaufszentrums Zimba-Park in Bürs, voraussicht-<br />

lich Anfang August 2001, vertritt der Wirtschaftsausschuss über Initiative der in-<br />

nerstädtischen Handelsbetriebe und Kaufleute einstimmig die Auffassung, dass im<br />

Hinblick auf die neue Wettbewerbssituation entsprechende Gegenmaßnahmen zu<br />

ergreifen sind.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, die Parkplätze beim Rathaus und am<br />

Viehmarktplatz beschränkt auf ein halbes Jahr, d.i. der Zeitraum vom 01. Juli bis<br />

31. Dezember 2001, jeweils am Freitag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am<br />

Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr gebührenfrei zu stellen.<br />

Weiters beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, gemäß §§ 1, 2, 4 und 5 Par-<br />

kab-gabegesetz, LGBl.Nr. 2/1987 i.d.g.F. wird die Verordnung über die Abgabe-<br />

pflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

(Parkab-gabeverordnung) i.d.F. der Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>vertretung vom


- 19 -<br />

25.09.1997, 04.12.1997, 24.09.1998, 26.11.1998, 11.03.1999, 30.06.1999 und<br />

15.03.2001 wie folgt geändert:<br />

§ 1 Abs. 1 hat zu lauten:<br />

Artikel I<br />

Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf den in § 2 lit a Z 1 (ausge-<br />

nommen 1.1.) bis 18 sowie lit b Z 1 angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr<br />

ist, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen von Montag bis Freitag in der Zeit von<br />

08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie an Samstagen von 08.00<br />

bis 12.00 Uhr eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten.<br />

§ 1 Abs. 1 wird die Ziffer 1 angefügt und hat zu lauten:<br />

1.1. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf den in § 2 lit a Z 1.1. so-<br />

wie lit.b Z.2 und 3 angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr ist, ausgenom-<br />

men an Sonn- und Feiertagen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00<br />

bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie an Freitagen von 08.00 bis 12.00<br />

Uhr eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten.<br />

§ 1 Abs. 5 hat zu lauten:<br />

Eine Parkabgabe ist für die Dauer der ersten 15 Minuten der Abstellzeit nicht zu<br />

entrichten, sofern der Abgabenpflichtige einen Parkschein nach dem Muster der<br />

Anlage durch vollständige und richtige Eintragung entwertet. Die Entwertung hat<br />

durch deutlich sichtbares und haltbares Eintragen der Stunde und Minute der An-<br />

kunftszeit zu erfolgen. Bei einstelligen Stunden- oder Minutenangaben ist eine<br />

Null voranzusetzen. Die gleichzeitige Verwendung von mehr als einem Park-<br />

schein (15-Minuten-Parkschein) ist unzulässig.<br />

§ 1 Abs. 6 hat zu lauten:<br />

Als Abstellen im Sinne dieser Verordnung gelten das Halten und Parken im Sinne<br />

der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.


- 20 -<br />

§ 2 lit a wird die Ziffer 1.1. angeführt und hat zu lauten:<br />

1.1. Parkplätze beim Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, Werdenbergerstraße Nr. 42<br />

§ 3 Abs. 1 und 2 haben zu lauten:<br />

1. Die Abgabe beträgt pro Stunde<br />

0,70 Euro für die unter § 2 lit.a angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr<br />

und 0,40 Euro für die unter § 2 lit.b angeführten Straßen mit öffentlichem<br />

Verkehr.<br />

2. Für die unter § 2 lit.c angeführte Straße mit öffentlichem Verkehr beträgt die<br />

Abgabe (Parkabgabe) für die ersten zwei Stunden Euro 0,70, und für jede<br />

weitere Stunde Euro 0,70.<br />

Mit Ausnahme der ersten halben Stunde für die unter § 2 lit.a erfassten öffentli-<br />

chen Verkehrsflächen und der ersten Stunde für die unter § 2 lit.b angeführten<br />

Straßen mit öffentlichem Verkehr kann die Abgabe für kleinere Zeiteinheiten in<br />

entsprechenden Teilbeträgen von Euro 0,70, Euro 0,40 bzw. Euro 0,10 entrichtet<br />

werden.<br />

Für die unter § 2 lit.b erfassten öffentlichen Verkehrsfläche kann die Abgabe auch<br />

mit einem Pauschalbetrag von Euro 2,20 sowie für die unter § 2 lit c angeführte<br />

öffentliche Verkehrsfläche mit einem Pauschalbetrag von Euro 6,50 pro Tag ent-<br />

richtet werden.<br />

Artikel II<br />

Übergangsbestimmung<br />

Die Pflicht gemäß § 3 Abs. 1 und 2 kann bis zum Außerkrafttreten des Schilling<br />

als gesetzlichen Zahlungsmittels wahlweise sowohl in Schilling als auch in Euro<br />

entrichtet werden.


- 21 -<br />

Artikel III<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am 01.07.2001 in Kraft.<br />

Artikel IV<br />

Außerkrafttreten<br />

Die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 1 Z. 1 und 2 lit. a Z. 1.1. treten am 31. Dezem-<br />

ber 2001 außer Kraft.<br />

Zu 12.: Neusituierung Schülerclub Mücke<br />

a) Baubeschluss<br />

b) Finanzierung und Bedeckung<br />

c) Mietvertrag und Werkvertrag über den Ausbau<br />

Die provisorische Unterbringung des Schülerclubs „Mücke“ im Kellergeschoss<br />

des Ganztageskindergartens Igel besteht nunmehr seit 10 Jahren. 1991 begonnen,<br />

war die Schülerbetreuungseinrichtung ursprünglich für 8 Kinder konzipiert. Diese<br />

Zahl musste in den letzten Jahren aufgrund der gestiegenen Nachfrage laufend ü-<br />

berschritten werden. Die bestehende Raumsituation mit ca. 50 m2 Aufenthaltsflä-<br />

che und der zeitweiligen Möglichkeit den Gymnastikraum des Polytechnischen<br />

Lehrganges zu benützen, ist unzureichend und hat sich nach all den Jahren über-<br />

lebt.<br />

Mehrfach hatte in der Vergangenheit die Aufsichtsbehörde des Landes – die Ju-<br />

gendabteilung IVa, eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten und des<br />

Raumangebotes urgiert. Die erteilten Benützungsbewilligungen waren aus diesem<br />

Grunde jeweils nur auf ein Jahr befristet.<br />

Nunmehr soll das bestehende Schülerhort-Provisorium auf eine neue Basis gestellt<br />

werden. Die Nachfrage nach Plätzen ist anhaltend und, nach Aussagen des Schü-


- 22 -<br />

lerhortleiters Carsten Nielsen, sowohl unterschichts- wie mittel- und oberschichts-<br />

bezogen. Es gibt einerseits Eltern, denen ein mangelndes Bewusstsein über die<br />

Bedeutung der Schulbildung attestiert werden muss, andererseits berufstätige El-<br />

tern, welche in ihre Berufsausbildung viel investiert haben, deshalb ihren Beruf<br />

auch ausüben wollen und die Bedeutung und Wichtigkeit einer guten außerschuli-<br />

schen Betreuung ihrer Kinder erkennen. Eine Betreuungseinrichtung für Schul-<br />

kinder mit Lern- und Hausaufgabenerledigung sowie Lernunterstützung und Be-<br />

gleitung in der Freizeit ist wichtig.<br />

Bereits vor Jahren haben beinahe sämtliche Fachleute, die in den verschiedenen<br />

sozialpädagogischen Erziehungsfeldern in <strong>Bludenz</strong> arbeiten und den unterschied-<br />

lichsten Trägerinstitutionen angehören, darauf aufmerksam gemacht, dass man-<br />

gelnde Beaufsichtigung und Förderung der Kinder, Überforderung der Eltern in<br />

der Erziehungsarbeit, insbesondere bei Alleinerziehern, in den schlimmsten Aus-<br />

prägungen zu sozialer Verwahrlosung und Fremdunterbringung führen. Unbeauf-<br />

sichtigte Kinder sind vermehrten Gefahren ausgesetzt und besitzen in der Schule<br />

oftmals eine geringe Lernmotivation, welche zu Misserfolgen und Enttäuschungen<br />

führt.<br />

Die Existenz eines Schülerhortes verringert die Doppel- und Mehrfachbelastun-<br />

gen, denen insbesondere die Frauen ausgesetzt sind. Generell geht vom Schüler-<br />

hort eine bedeutsame sozialpräventive Wirkung aus.<br />

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt den Schülerhort neu zu situieren, seine<br />

Aufnahmekapazität zu erhöhen und modernen Erfordernissen anzupassen. Zu die-<br />

sem Zwecke sollen die ehemaligen Räumlichkeiten des Fitness-Studios in der<br />

Tennishalle mit Gesamträumlichkeiten von ca. 330 m2, welche auf einer Ge-<br />

schossfläche liegen, von der Firma Gilbert Holdermann auf die Dauer von 10 Jah-<br />

ren angemietet werden. Der monatliche Mietpreis beträgt S 16.000,-- (ohne<br />

MWSt.), die Betriebskosten S 2.500,-- (ohne MWSt.).


- 23 -<br />

Hinzu kommt ein zu schaffender Spielplatz mit ca. 2.000 m2 auf der Gst.Nr.<br />

1010/1, welche sich im Besitz des Landes Vorarlberg befindet und der <strong>Stadt</strong> kos-<br />

tenlos für die nächsten Jahre überlassen wird.<br />

Dadurch wird der Schülerhort in die Lage versetzt, anstelle der bisher offiziell ge-<br />

nehmigten 8 Kinder 35 Kinder aufnehmen zu können. Diese werden in zwei<br />

Gruppen geführt und vom sozialpädagogisch ausgebildetem Personal, das bereits<br />

jetzt in Hort tätig ist, betreut und gefördert. Betriebsbeginn soll der Beginn des<br />

Schuljahres 2001/2002 sein.<br />

Der Standort „Tennishalle“ ist zentral gelegen, in unmittelbarer Nähe zum Wohn-<br />

gebiet Kreuz - Raiffeisenstraße und Grete-Gulbranssonweg, mit max. 10-minü-<br />

tiger Entfernung zu den beiden größten Volksschulen (Mitte und St. Peter), den<br />

beiden Hauptschulen, sowie der Musikschule und dem Gymnasium.<br />

Das Projekt ergibt voraussichtlich folgende Gesamtkosten:<br />

Umbauarbeiten – Bauinvestitionen S 1.200.000,--<br />

Einrichtung und Ausstattung S 650.000,--<br />

Errichtung des Spielplatzes S 650.000,--<br />

Gesamtaufwand S 2.500.000,--<br />

Diesen Ausgaben stehen folgende Förderungsmittel als Einnahmen gegenüber:<br />

Beitrag aus der „Kinderbetreuungsmilliarde“<br />

(Bundesmittel gem. § 22 Abs. 1 Zf. 3 Finanzausgleichsgesetz 1997) S 962.500,--<br />

Investitionskostenbeitrag des Landes für eine neue Schülergruppe S 500.000,--<br />

Adaptions- und Sanierungskostenbeitrag des Landes für die<br />

bestehende Schülergruppe S 300.000,--<br />

Gesamtförderungsbeiträge S 1.762.500,--


- 24 -<br />

Daraus ergeben sich für die <strong>Stadt</strong> selbstaufzubringende Kosten von S 737.500,--.<br />

Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt mittels eines Nachtragvoranschla-<br />

ges in diesem Haushaltsjahr.<br />

Die Vergabe der Adaptions- und Umbauarbeiten zum Betrage von S 1,2 Mio. er-<br />

geht an die Firma Gilbert Holdermann, welche Vermieterin des Objektes ist, in<br />

Form eines geprüften Dienstleistungsauftrages. Seitens des Landes werden hierzu<br />

keine Bedenken geäußert.<br />

Mit der Neusituierung des Schülerhortes wird die Nachfrage nach Betreuungsplät-<br />

zen für Schulkinder im Alter von 6 – 12 Jahren für die nächsten Jahre abgedeckt<br />

und einerseits für das Personal gute Arbeitsbedingungen, andererseits für die<br />

Schüler optimale Betreuungsbedingungen geschaffen. Das Projekt soll zeitlich so<br />

abgewickelt werden, dass bereits mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 der Be-<br />

trieb aufgenommen werden kann.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt daher einstimmig,<br />

a) der Baubeschluss über die Neusituierung und den Ausbau des Schülerhortes<br />

gemäß den Plänen Nr. 2, 3 und 4 vom 23.05.2001 der Firma Wohn + Bau Hol-<br />

dermann bzw. der auf dieser Grundlage ergehenden Baubewilligung mit einem<br />

Gesamtkostenrahmen von S 2,5 Mio. zuzgl. MWSt. wird gefasst.<br />

b) die Bedeckung der Investitionen, die im laufenden Jahr getätigt werden, ist auf<br />

folgenden Haushaltsstellen gegeben:<br />

250/010 Umbau S 1.200.000,--<br />

250/050 Spielplatz S 650.000,--<br />

250/042 Einrichtung S 650.000,--<br />

S 2.500.000,--.<br />

Sie erfolgt durch Beiträge des Landes von S 1,7 Mio. und Auflösung eines<br />

Betrages von S 800.000,-- aus der allgemeinen Haushaltsrücklage.


- 25 -<br />

c) mit der Tennishalle <strong>Bludenz</strong> Gesellschaft m.b.H. und Co.KG, Herrengasse 14,<br />

<strong>Bludenz</strong>, wird ein Mietvertrag über die im wesentlichen im 1. OG der Tennis-<br />

halle, Stadionstraße 4, beschriebenen Räumlichkeiten von rd. 330 m² sowie die<br />

neu angeschlossenen WC und Duschräumlichkeiten im EG und den Stiegen-<br />

aufgang mit Wirkung vom 1. September 2001 befristet auf die Dauer von<br />

10 Jahren abgeschlossen. Der Mietvertrag endet somit, ohne dass es einer Kün-<br />

digung bedarf, am 31. August 2011. Der Mietzins beträgt monatlich S 16.000,--<br />

(Euro 1.162,77) zuzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer. Der Mietzins ist nach<br />

dem Verbraucherpreisindex wertgesichert. Zusätzlich trägt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong><br />

die üblichen Betriebskosten.<br />

Weiters wird der Firma Gilbert Holdermann auf Grund ihres Angebotes vom<br />

21.06.2001 ein Generalunternehmerauftrag über die Herstellung der in diesem<br />

Angebot bzw. in den oben genannten Plänen detailliert beschriebenen Umbau-<br />

bzw. Ausbauarbeiten zu angemessenen Preisen erteilt. Die Gewerke sind spä-<br />

testens bis zum 31. August dieses Jahres betriebsfähig fertig zu stellen.<br />

Zu 13.: Elternbeiträge Schülerclub Mücke<br />

Im Zuge der Neusituierung und Neuerrichtung des Schülerclubs Mücke im ehe-<br />

maligen Fitness-Studio der Tennishalle in der Stadionstraße sollen die Beiträge<br />

der Eltern neu geregelt und ergänzt werden. Clubleiter Carsten Nielsen schlägt,<br />

basierend auf mehrjährigen Erfahrungen, vor die Elternbeiträge der „Dreiviertel-<br />

gruppe“ des Kindergarten Igels anzugleichen, da die Schülerclubkinder im Durch-<br />

schnitt ebenfalls nur zwischen 6 und 7 Stunden pro Tag die Schülerbetreuungsein-<br />

richtung in Anspruch nehmen. Seiner Ansicht nach bringt die Angleichung mehre-<br />

re Vorteile:<br />

1. Die Verringerung der Elternbeiträge um durchschnittlich 10 % würde von der<br />

Elternschaft der Kinder sicherlich als positives Engagement seitens der <strong>Stadt</strong><br />

erlebt werden – Image-Pflege.<br />

2. Es würde sich der neue Schülerclub schneller füllen.


- 26 -<br />

3. <strong>Bludenz</strong> hätte weniger „Schlüsselkinder“<br />

4. Die neue Gebührenstaffelung bringt eine feinere Graduierung und somit eine<br />

gerechtere Bewertung der Einkommensunterschiede der Eltern.<br />

5. Für Kinder, welche den Schülerclub nur stundenweise an einzelnen Tagen be-<br />

nötigen, wird die Möglichkeit geschaffen ebenfalls den Schülerclub in An-<br />

spruch zu nehmen.<br />

Mittels der heutigen EDV-Technologie stellt die feinere Gebührenstaffelung kei-<br />

nerlei Mehrarbeit oder Mehraufwand bei der Gebührenberechnung dar.<br />

Um eine möglichst soziale Ausgewogenheit zu erreichen, werden die Beiträge<br />

nach Einkommen gestaffelt,<br />

Für die Berechnung ist die Berechnungsgrundlage maßgebend. Diese setzt sich<br />

wie folgt zusammen: Das gesamte Familiennettoeinkommen abzüglich dem reinen<br />

Wohnaufwand.<br />

Als Einkommen gelten sämtliche monatlichen Einkünfte (Löhne, Gehälter, Sach-<br />

bezüge, Alimente, Unterhaltszahlungen, Pensionen, Krankengelder. Einkünfte aus<br />

der Arbeitslosenversicherung, Wohnungsbeihilfen, Familienzuschüsse, Einkünfte<br />

aus selbständiger Arbeit, aus Verpachtung , Kapitalvermögen, sowie Einkünfte<br />

aus Nebentätigkeiten, Werkverträgen u.dgl.) verringert um die Familienbeihilfe<br />

und die gesetzlichen Abzüge. Regelmäßige Einkommen werden halbjährlich mit<br />

Gehaltszettel und Bankauszug nachgewiesen. Für Einkommen, die Schwankungen<br />

unterliegen, wird ein Durchschnittswert aus den letzten 3 Monaten errechnet. Zum<br />

Jahresbeginn soll ein Kopie des Jahreseinkommensnach- weises vorgelegt wer-<br />

den.<br />

Berücksichtigt wird bei Personen, die beim Finanzamt zur Einkommensteuer ver-<br />

anlagt werden (Selbständige), 1/14 der Einkünfte laut Steuerbescheid abzüglich<br />

Einkommenssteuer, jedoch ohne Sonderausgaben, die der Kapitalbindung dienen,<br />

Verluste aus Vorjahren oder Investitionen. Bei Personen, die selbständig und als<br />

Arbeitnehmer tätig sind, werden beide Einkünfte berücksichtigt. Grenzgänger be-


- 27 -<br />

nötigen den Einkommenssteuerbescheid, die Gehaltsbelege der letzten drei Mona-<br />

te sowie die Belege für die Krankenkasse.<br />

Bei Lebensgemeinschaften wird für Kinder, die nicht aus dieser Gemeinschaft<br />

entstammen, die Hälfte des Einkommen der/s Partnerin/s miteingerechnet. Unbe-<br />

rücksichtigt bleibt die Familienbeihilfe, das Bundes- und Landespflegegeld, Ein-<br />

künfte von Kinder und Großeltern, die im gemeinsamen Haushalt leben und Leis-<br />

tungen für die Eingliederungshilfe, Schulfahrtbeihilfe, Studienbeihilfen u.dgl..<br />

Vom Familiennettoeinkommen werden die reinen Mietkosten und allfällige Ali-<br />

ments- und Unterhaltsverpflichtungen abgezogen. Für Eigentumswohnungen oder<br />

ein Eigenheim werden die tatsächlichen Tilgungen und sonstigen Aufwände bis<br />

max. S 6.000,-- abgezogen. Als Wohnsitz einer Familie ist jener Ort zu berück-<br />

sichtigen, in dem sich der oder die Erziehungsberechtigten in der nachweislichen<br />

Absicht niedergelassen hat, ihn zum Mittel- punkt der Lebensbeziehungen zu ma-<br />

chen. Alle wesentlichen Änderungen, die für die Gebührenberechnung maßgebend<br />

sind, wie Änderung des Einkommens, Änderung der Anschrift, Änderungen im<br />

Familienstand sind unverzüglich zu melden, damit eine Neuberechnung der Ge-<br />

bühr erfolgen kann. Eine Vernachlässigung der Meldepflicht bewirkt, dass im Fal-<br />

le einer Gebührenerhöhung, diese rückwirkend für das ganze Schuljahr erbracht<br />

werden muss.<br />

Der Schülerclubbeitrag versteht sich als Monatsbeitrag. Für jeden angefangenen<br />

Monat wird der gesamte Monatsbeitrag fällig. Dies gilt bis zur schriftlichen Ab-<br />

meldung des Kindes.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig die folgenden Beiträge für den Schü-<br />

lerclub Mücke einschließlich des dazugehörenden Regelwerkes:


- 28 -<br />

von bis % Gebühr MWSt. Gebühr<br />

(exkl. MWSt.) (inkl. MWSt.)<br />

6.500,01 7.000,00 6,00 390,00 39,00 429,00<br />

7.000,01 7.500,00 6,12 428,05 42,81 470,86<br />

7.500,01 8.000,00 6,23 467,25 46,73 513,98<br />

8.000,01 8.500,00 6,35 507,60 50,76 558,36<br />

8.500,01 9.000,00 6,46 549,10 54,91 604,01<br />

9.000,01 9.500,00 6,58 591,75 59,18 650,93<br />

9.500,01 10.000,00 6,69 635,55 63,56 699,11<br />

10.000,01 10.500,00 6,81 680,50 68,05 748,55<br />

10.500,01 11.000,00 6,92 726,60 72,66 799,26<br />

11.000,01 11.500,00 7,04 773,85 77,39 851,24<br />

11.500,01 12.000,00 7,15 822,25 82,23 904,48<br />

12.000,01 12.500,00 7,27 871,80 87,18 958,98<br />

12.500,01 13.000,00 7,38 922,50 92,25 1.014,75<br />

13.000,01 13.500,00 7,50 974,35 97,44 1.071,79<br />

13.500,01 14.000,00 7,61 1.027,35 102,74 1.130,09<br />

14.000,01 14.500,00 7,73 1.081,50 108,15 1.189,65<br />

14.500,01 15.000,00 7,84 1.136,80 113,68 1.250,48<br />

15.000,01 15.500,00 7,96 1.193,25 119,33 1.312,58<br />

15.500,01 16.000,00 8,07 1.250,85 125,09 1.375,94<br />

16.000,01 16.500,00 8,19 1.309,60 130,96 1.440,56<br />

16.500,01 17.000,00 8,30 1.369,50 136,95 1.506,45<br />

17.000,01 17.500,00 8,42 1.430,55 143,06 1.573,61<br />

17.500,01 18.000,00 8,53 1.492,75 149,28 1.642,03<br />

18.000,01 18.500,00 8,65 1.556,10 155,61 1.711,71<br />

18.500,01 19.000,00 8,76 1.620,60 162,06 1.782,66<br />

19.000,01 19.500,00 8,88 1.686,25 168,63 1.854,88<br />

19.500,01 20.000,00 8,99 1.753,05 175,31 1.928,36<br />

20.000,01 20.500,00 9,11 1.821,00 182,10 2.003,10<br />

20.500,01 21.000,00 9,22 1.890,10 189,01 2.079,11<br />

21.000,01 21.500,00 9,34 1.960,35 196,04 2.156,39<br />

21.500,01 22.000,00 9,45 2.031,75 203,18 2.234,93<br />

22.000,01 22.500,00 9,57 2.104,30 210,43 2.314,73<br />

22.500,01 23.000,00 9,68 2.178,00 217,80 2.395,80<br />

23.000,01 23.500,00 9,80 2.252,85 225,29 2.478,14<br />

23.500,01 24.000,00 9,91 2.328,85 232,89 2.561,74<br />

24.000,01 24.500,00 10,03 2.406,00 240,60 2.646,60<br />

Bei mehr als S 24.501,-- Berechnungsgrundlage wird der Höchstbeitrag von<br />

S 2.500,-- verrechnet. Wenn keine Berechnungsgrundlage ermittelt wird, wird der<br />

Höchstbeitrag eingehoben.


- 29 -<br />

Kinder, die den Schülerclub ca. 12 Stunden in der Woche benötigen, können als<br />

Schülerclub-Gast betreut werden. Hierfür werden S 12,-- (zuzügl. 10 % MWSt.)<br />

pro Stunde in Rechnung gestellt.<br />

Der Besuch des Sommerclubs wird mit S 12,-- (zuzügl. 10 % MWSt.) pro Stunde<br />

verrechnet.<br />

Kinder aus anderen Gemeinden, welche in <strong>Bludenz</strong> eine Schule besuchen, kön-<br />

nen, wenn genügend Plätze frei sind, in den Schülerclub aufgenommen werden.<br />

Für sie wird ein Zuschlag von 20 % der jeweils berechneten Gebühr hinzugerech-<br />

net.<br />

Der Essensbeitrag beinhaltet die Kosten für Mittagessen und Jausenverpflegung<br />

und wird monatlich im Nachhinein, entsprechend der Anzahl der Essen, eingeho-<br />

ben. Er kostet pro Kind und Tag S 44,57 (zuzügl. 10 % MWSt.) und wird nicht<br />

ermäßigt.<br />

Bei gleichzeitigem Besuch von zwei Kindern aus einer Familie ermäßigt sich der<br />

Beitrag pro Kind auf 75 %. Für weitere Kinder werden keine Gebühren berechnet.<br />

In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen wie dauernder Erkrankung, Be-<br />

hinderung eines Familienmitgliedes etc. kann eine Ermäßigung des Beitrages be-<br />

antragt werden.<br />

Zu 14.: Nachtragsvoranschlag 2001<br />

In der <strong>Stadt</strong>vertretungssitzung vom 21.12.2000 wurde der Voranschlag der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bludenz</strong> für das Jahr 2001 mit folgenden Endsummen beschlossen:<br />

Einnahmen der Erfolgsgebarung S 631.565.000,--<br />

Einnahmen der Vermögensgebarung S 71.579.000,-- S 703.144.000,--


- 30 -<br />

Ausgaben der Erfolgsgebarung S 592.789.000,--<br />

Ausgaben der Vermögensgebarung S 110.355.000,-- S 703.144.000,--<br />

Es ergibt sich somit der Ausgleich im Voranschlag S 0,--<br />

Mit Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 06.02.2001 wurden gegen<br />

diesen Voranschlag gemäß § 74 Gemeindegesetz keine Einwendungen erhoben.<br />

Bürgermeister Dr. Kraft Othmar schlägt vor, nachstehenden Nachtragsvoran-<br />

schlag 2001 befürwortend der <strong>Stadt</strong>vertretung zur Beschlussfassung vorzulegen:<br />

1. Hhst. 1/080 085 Pensionsfonds<br />

Ansatz bisher: S 200.000,-- Ansatz neu: S 2.200.000,--<br />

2. Hhst. 2/080 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 2.000.000,--<br />

3. Hhst. 1/213 080 Einlage KEG<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.744.000,--<br />

4. Hhst. 2/213 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.744.000,--<br />

5. Hhst. 1/250 010 Mücke, Umbau<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.200.000,--<br />

6. Hhst. 1/250 042 Mücke, Einrichtung<br />

Ansatz bisher: S 9.000,-- Ansatz neu: S 659.000,--<br />

7. Hhst. 1/250 050 Mücke, Spielplatz<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 650.000,--<br />

8. Hhst. 2/250 871 Beitrag Land<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.700.000,--<br />

9. Hhst. 1/259 728 Jugendkoordinator<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 300.000,--<br />

10. Hhst. 2/259 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 300.000,--<br />

11. Hhst. 2/269 7571 Sondersportförderung<br />

Ansatz bisher: S 400.000,-- Ansatz neu: S 800.000,--


- 31 -<br />

12. Hhst. 2/269 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 400.000,--<br />

13. Hhst. 1/360 614 Adaptierung, Oberes Tor<br />

Ansatz bisher: S 10.000,-- Ansatz neu: S 430.000,--<br />

14. Hhst. 2/360 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 420.000,--<br />

15. Hhst. 1/612 611 Strasseninstandhaltung<br />

Ansatz bisher: S 1.500.000,-- Ansatz neu: S 2.500.000,--<br />

16. Hhst. 2/612 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.000.000,--<br />

17. Hhst. 1/833 776 Darlehenstilgung<br />

Ansatz bisher: S 429.000,-- Ansatz neu: S 6.929.000,--<br />

18. Hhst. 2/833 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 446.000,--<br />

19. Hhst. 2/851 3463 Darlehensaufnahme<br />

Ansatz bisher: S 1.445.000,-- Ansatz neu: S1.759.000,--<br />

20. Hhst. 2/851 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 5.898.000,-- Ansatz neu: S 5.584.000,--<br />

21. Hhst. 1/912 939 RL-Zuführung<br />

Ansatz bisher: S 582.000,-- Ansatz neu: S 0,--<br />

22. Hhst. 2/912 939 RL-Entnahme<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 218.000,--<br />

23. Hhst. 2/913 080 Verkauf VKW-Aktien<br />

Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 6.054.000,--<br />

Begründung:<br />

1. Der Pensionsfond wird zusätzlich mit S 2 Mio. dotiert, dafür wird die im<br />

Rechnungsabschluss 2000 gebildete Rücklage in Höhe von S 2 Mio. aufge-<br />

löst.


- 32 -<br />

2. Das Konto der „<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> Immobilien KEG“ wird mit S 1.744.000,-- do-<br />

tiert, dafür wird die im Rechnungsabschluss 2000 gebildete Rücklage in der<br />

selben Höhe aufgelöst.<br />

3. Die Neusituierung des Schülerclub Mücke im Obergeschoss der Tennishalle<br />

erfordert nachstehende Investitionskosten:<br />

S 1.200.000,00 Umbau<br />

S 650.000,00 Spielplatz<br />

S 650.000,00 Einrichtung<br />

S 2.500.000,00<br />

Dieser Aufwand wird bedeckt durch Beiträge des Landes in Höhe von S 1,7<br />

Mio. sowie geringere Rücklagenzuführung im Betrag von S 582.000,-- und<br />

Auflösung eines Betrages von S 218.000,-- aus der Allgemeinen Haushalts-<br />

rücklage.<br />

4. Für die Einstellung eines Jugendkoordinators wird die im Rechnungsabschluss<br />

2000 gebildete Rücklage in Höhe von S 300.000,-- aufgelöst.<br />

5. Die Sondersportförderung, die im Voranschlag 2001 mit S 400.000,-- dotiert<br />

ist, wird um S 400.000,-- erhöht, dafür wird die im Rechnungsabschluss 2000<br />

gebildete Rücklage in Höhe von S 400.000,-- aufgelöst.<br />

6. Für die Adaptierung des Oberen Tores (Bildnis Hl. Michael) ergibt sich ein<br />

Aufwand von S 420.000,--, dafür wird die im Rechnungsabschluss 2000 ge-<br />

bildete Rücklage in der selben Höhe aufgelöst.<br />

7. Für die Straßeninstandhaltung werden zusätzlich Mittel in Höhe von S 1 Mio.<br />

wie folgt benötigt:<br />

S 600.000,00 Kreuzung Herrengasse-Untersteinstrasse<br />

S 300.000,00 Oberes Tor<br />

S 100.000,00 Radwegbrücke Mokry, Geländererneuerung<br />

Dafür wird die im Rechnungsabschluss 2000 gebildete Rücklage in Höhe von<br />

S 1 Mio. aufgelöst.


- 33 -<br />

8. Zur Ausfinanzierung des Hallenbades hätte die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> im Jahre 1998<br />

der Sparkasse <strong>Bludenz</strong> ImmobilienverwaltungsgmbH eine Restsubvention in<br />

Höhe von S 6,5 Mio. zu leisten gehabt. Im Rechnungsjahr 1998 war dies je-<br />

doch der <strong>Stadt</strong> nicht möglich, weshalb die ImmobilienverwaltungsgmbH bei<br />

der Sparkasse der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ein Darlehen in Höhe von S 6,5 Mio. zum<br />

31.12.1998 aufgenommen und wofür die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> die Haftung übernom-<br />

men hat.<br />

In der <strong>Stadt</strong>vertretungssitzung vom 26. April 2001, Punkt 9., wurde beschlos-<br />

sen, das Übernahmeangebot der Vorarlberger Illwerke AG anzunehmen<br />

(Verkauf der VKW-Aktien) und diesen Betrag zur Tilgung des Darlehens bei<br />

der Sparkasse <strong>Bludenz</strong> in Höhe von S 6,5 Mio. zu verwenden. Die Darlehens-<br />

tilgung in Höhe von S 6,5 Mio. wird durch die Einnahmen aus dem Verkauf<br />

der VKW-Aktien in Höhe von S 6.054.000,-- und Auflösung der im Rech-<br />

nungsabschluss 2000 gebildeten Rücklage in Höhe von S 446.000,-- bedeckt.<br />

9. Im Zuge der Kollaudierung des Bauabschnittes 09 im Bereich Abwasserbesei-<br />

tigung ergab sich, dass zusätzlich zum im Voranschlag 2001 budgetierten An-<br />

satz in Höhe von S 1.445.000,-- ein Restdarlehen in Höhe von S 314.000,--<br />

aufgenommen werden kann. Dafür wird die vorgesehene Rücklagenentnahme<br />

um diesen Betrag vermindert.<br />

Der Voranschlag 2001 (inkl. Nachtragsvoranschlag) weist daher folgende End-<br />

summen auf:<br />

Einnahmen der Erfolgsgebarung S 639.479.000,--<br />

Einnahmen der Vermögensgebarung S 77.947.000,-- S 717.426.000,--<br />

Ausgaben der Erfolgsgebarung S 594.327.000,--<br />

Ausgaben der Vermögensgebarung S 123.099.000,-- S 717.426.000,--<br />

Es ergibt sich somit der Ausgleich im Voranschlag S 0,--


- 34 -<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig den vorgelegten Nachtragsvoranschlag<br />

2001.<br />

Zu 15.: Vermietung der alten Jagdhütte auf der Davenna, GB Lorüns-Stallehr<br />

Herr Christian Dünser, 6700 Stallehr HNr. 9, und Herr Günther Walch, 6700 Blu-<br />

denz, Oberbings 19, haben sich als Interessentschaft „Freunde der Davenna“ die<br />

Erhaltung des historisch gewachsenen Gebäudearrangements auf der Davenna<br />

(Holzerhütte, Agrarhütte und alte Jagdhütte) zum Ziel gesetzt. Da sich die alte<br />

Jagdhütte der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> in einem schlechten Bauzustand befindet, war seitens<br />

der Forstabteilung geplant, die Hütte abzureißen, zumal sich in zehn Meter Ent-<br />

fernung eine in den 40-er Jahren errichtete, neu renovierte Holzerhütte der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bludenz</strong> befindet. Die Freunde der Davenna haben sich entschlossen, diese alte<br />

Jagdhütte zu erhalten und haben bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> um die Sanierung und An-<br />

mietung der oben genannten Hütte ersucht. Die Gemeinde Lorüns hat als zustän-<br />

dige Baubehörde ebenfalls die Erhaltung und Sanierung der alten Jagdhütte auf<br />

der Davenna begrüßt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 25. Jänner 2001 die Vermietung der alten<br />

Jagdhütte auf der Davenna für die Dauer von 20 Jahren unter den Bedingungen<br />

beschlossen, dass für die Nutzung der Hütte als „Ferienwohnung“ eine Ausnah-<br />

mebewilligung gemäß § 16 Abs. 4 Raumplanungsgesetz bei der Gemeinde Lorüns<br />

erwirkt und die Hütte von den Mietern fach- und stilgerecht saniert wird, wobei<br />

die Kosten der Sanierung als Miete gegenverrechnet werden. Anlässlich der Vor-<br />

sprache von Herrn Christian Dünser beim Bürgermeister wurde von Herrn Dünser<br />

klargestellt, dass die alte Jagdhütte keinesfalls als „Ferienwohnung“ genutzt wer-<br />

den soll, sondern sie soll nur als spontane Unterkunft bei Sonnwendfeuern, Weg-<br />

instandhaltungsarbeiten etc. Verwendung finden. Der Bürgermeister hat Herrn<br />

Christian Dünser ersucht, einen diesem Verwendungszweck entsprechenden Be-<br />

standsvertrag zur neuerlichen Beschlussfassung durch die zuständigen Organe<br />

vorzulegen.


- 35 -<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, die „alte Jagdhütte“ auf der Davenna,<br />

Gst. Nr. .71/7, GB Lorüns-Stallehr, an Herrn Christian Dünser, Stallehr, und<br />

Herrn Günther Walch, <strong>Bludenz</strong>, für die Dauer von 20 Jahren unter den Bedingun-<br />

gen zur vermieten, dass die Hütte nicht für Wohn- bzw. Ferienzwecke verwendet<br />

werden darf, die Hütte auf Kosten der Mieter fach- und stilgerecht saniert wird,<br />

wobei die Kosten der Sanierung als Mietvorauszahlung gegenverrechnet werden<br />

und sämtliche mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten von den Mietern zu<br />

tragen sind.<br />

Weiters beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, nachstehende Vereinbarung<br />

über die Sanierung und Vermietung der alten Jagdhütte auf der Davenna abge-<br />

schlossen zwischen Herrn Christian Dünser, 6700 STALLEHR Nr. 9 sowie Herrn<br />

Günther Walch, 6700 BLUDENZ, Oberbings 19, im folgenden kurz „Freunde der<br />

Davenna“ genannt und der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, vertreten durch den Bürgermeister Dr.<br />

Othmar Kraft, wie folgt:<br />

P r ä a m b e l<br />

Herr Christian Dünser, 6700 Stallehr, HNr. 9, und Herr Günther Walch, 6700<br />

<strong>Bludenz</strong>, Oberbings 19, haben sich als Interessentschaft „Freunde der Davenna“<br />

die Erhaltung des historisch gewachsenen Gebäudearrangements auf der Davenna<br />

(Holzerhütte, Agrarhütte und alte Jagdhütte) zum Ziel gesetzt. Da sich die alte<br />

Jagdhütte der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> in einem schlechten Bauzustand befindet, war seitens<br />

der Forstabteilung geplant, die Hütte abzureißen, zumal sich in zehn Meter Ent-<br />

fernung eine in den 40-er Jahren errichtete, neu renovierte Holzerhütte der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bludenz</strong> befindet. Die Freunde der Davenna haben sich entschlossen, diese alte<br />

Jagdhütte zu erhalten und haben bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> um die Sanierung und Mie-<br />

te der oben genannten Hütte ersucht. Die Gemeinde Lorüns hat als zuständige<br />

Baubehörde ebenfalls die Erhaltung und Sanierung der alten Jagdhütte auf der<br />

Davenna begrüßt.


- 36 -<br />

I.<br />

E i g e n t u m<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ist Eigentümerin der alten Jagdhütte auf der Davenna auf der<br />

Gst. Nr. .71/7, GB Lorüns-Stallehr, welche sich im Gemeindegebiet von Lorüns<br />

befindet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> vermietet den „Freunden der Davenna“ die sich in ei-<br />

nem schlechten Bauzustand befindliche Hütte gemäß der angeschlossenen Foto-<br />

dokumentation vom 30. 4. 2000, die einen verbindlichen Bestandteil des Mietver-<br />

trages bildet. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bludenz</strong> für die „alte Jagdhütte“ kein Fahrrecht über die Davennastraße besitzt.<br />

Über eine allfällige Befahrung der Davennastraße ist mit der Agrargemeinschaft<br />

Stallehr eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.<br />

II.<br />

M i e t r e c h t<br />

Das Mietverhältnis wird auf 20 Jahre abgeschlossen und endet, ohne dass es einer<br />

Kündigung bedarf, am 30. Juni 2021. Das Bestandsverhältnis kann durch einge-<br />

schriebenen Brief vorzeitig aufgelöst werden; von den „Freunden der Davenna“<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende; von<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ver-<br />

zichtet für einen Zeitraum von zwanzig Jahren auf das Kündigungsrecht mit fol-<br />

gender Ausnahme: Falls die alte Jagdhütte aufgrund eines Beschlusses der <strong>Stadt</strong>-<br />

vertretung von <strong>Bludenz</strong> entfernt werden oder im zwingenden öffentlichen Inte-<br />

resse anderweitig verwendet werden muss, kann die Kündigung ausgesprochen<br />

werden.<br />

III.<br />

W e i t e r g a b e<br />

Die Untervermietung und auch die unentgeltliche Weitergabe des Mietobjektes an<br />

Dritte ist nicht zulässig.


- 37 -<br />

IV.<br />

unzulässige Verwendung<br />

Das Mietobjekt darf nur für Zwecke einer spontanen Unterkunft (z. B. Sonnwend-<br />

feuer, Holzarbeiten, Wegerhaltung etc.) verwendet werden. Bei der Verwendung<br />

dieser Hütte ist darauf zu achten, dass es zu keinen Störungen des ordentlichen<br />

Jagdbetriebes der Eigenjagd Davenna, im speziellen durch Lärm, kommt. Die<br />

zweckwidrige Verwendung des Mietobjektes berechtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, ge-<br />

genüber dem vertragsbrüchigen Vertragspartner das Mietverhältnis vorzeitig auf-<br />

zulösen.<br />

Die Benützung der alten Jagdhütte für Wohnzwecke ist ausgeschlossen.<br />

V.<br />

K ü n d i g u n g<br />

Die Kündigung kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen werden,<br />

wenn die „Freunde der Davenna“ ihrer Verpflichtung, die Anlagen zu erhalten<br />

und zu betreuen, trotz Aufforderung nicht nachkommen, wenn die vertragsmäßige<br />

Nutzung der Anlage unterbleibt oder wenn die Hütte gemäß Punkt I. aufgrund ei-<br />

nes Beschlusses der <strong>Stadt</strong>vertretung von <strong>Bludenz</strong> entfernt werden oder in zwin-<br />

gendem öffentlichen Interesse anderweitig verwendet werden muss.<br />

VI.<br />

E n t g e l t / S a n i e r u n g<br />

Als Gegenleistung für die Einräumung des Bestandsrechtes sanieren die „Freunde<br />

der Davenna“ aus eigenen Mitteln die unter Punkt I. dieses Vertrages beschrie-<br />

bene alte Jagdhütte (Fotodokumentation) fach- und stilgerecht. Im speziellen sind<br />

folgende Arbeiten durchzuführen: Neueindeckung mit Unterdach und Schindeln,<br />

ausbessern vom verfaultem Strick, Grundmauern ausbessern, Fußboden und De-<br />

cke erneuern, Innentäfer erneuern, Einrichtung erneuern. Die durchzuführenden<br />

Arbeiten, welche in Form von Eigenleistungen durchzuführen sind, werden mit


- 38 -<br />

gesamt S 200.000,-- bewertet, wodurch sich ein jährlicher Mietzins von S 10.000,-<br />

errechnen würde.<br />

VII.<br />

Betriebs- und Instandhaltungskosten<br />

Die laufenden Instandsetzungs- und Erhaltungskosten sowie die Betriebskosten<br />

tragen die „Freunde der Davenna“. Zu den Betriebskosten zählen auch die Kosten<br />

einer ausreichenden Versicherung gegen die üblichen Gebäuderisiken. Das Miet-<br />

objekt ist schonend zu benützen. Die „Freunde der Davenna“ sind zur laufenden<br />

Vornahme der Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet.<br />

VIII.<br />

I n v e s t i t i o n e n<br />

Änderungen bzw. bauliche Investitionen am Mietobjekt die über die im Punkt VI.<br />

beschriebenen Sanierungsarbeiten hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen<br />

schriftlichen Zustimmung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>.<br />

IX.<br />

Ü b e r g a b e<br />

Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder vorzeitigen Auflösung des Be-<br />

standsverhältnisses ist das Bestandsobjekt der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> in ordnungsge-<br />

mäßem, gut erhaltenem und funktionstüchtigem Zustand zu übergeben.<br />

Nach Ablauf der Vertragszeit, vorzeitige Kündigung durch die „Freunde der Da-<br />

venna“ oder Kündigung gemäß Punkt IV. und V. des Vertrages haben die „Freun-<br />

de der Davenna“ keinen Anspruch auf Ersatz der von ihnen gemachten, auch nicht<br />

der nützlichen oder notwendigen, Aufwendungen.


- 39 -<br />

X.<br />

G e b ü h r e n<br />

Die Vertragsteile verzichten darauf, diesen Vertrag wegen etwaiger Verletzung<br />

über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten. Die allfällige Vergebührung die-<br />

ses Mietvertrages tragen die „Freunde der Davenna“.<br />

XI.<br />

V e r w a l t u n g<br />

Jeder Vertragspartner erhält eine Vertragsausfertigung. Die „Freunde der Da-<br />

venna“ nennen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> eine verantwortliche Person, der die Verwaltung<br />

des Mietobjektes übertragen wird.<br />

XII.<br />

G e r i c h t s s t a n d<br />

Im Falle von Streitigkeiten wird ohne Ansehung des Streitwertes die Zuständig-<br />

keit des Bezirksgerichtes <strong>Bludenz</strong> als erste Instanz vereinbart.“<br />

Bei der Abstimmung war <strong>Stadt</strong>rat Dieter Kohler abwesend.<br />

Zu 16.: Wassergenossenschaft Außerbraz;<br />

Einräumung von Dienstbarkeiten<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat sich in den Sitzungen vom 23. Dezember 1999, Punkt 1. a), 27.<br />

Jänner 2000, Punkt 17., 6. Juli 2000, Punkt 14., 3. August 2000, Punkt 2. i) und<br />

14. September 2000, Punkt 2. b) mit dem Wunsch der Wassergenossenschaft Au-<br />

ßerbraz befasst, die Quellableitung der östlichen Altoffaquelle zu erneuern, insbe-<br />

sondere eine größere Rohrdimension zu wählen und die Quellableitung als Druck-<br />

rohrleitung auszuführen, womit auch die energetische Nutzung des Wasserdarge-<br />

botes ermöglicht wird.


- 40 -<br />

Nach mehreren Verhandlungen wurde ein Lokalaugenschein unter der Teilnahme<br />

von Bürgermeister Dr. Othmar Kraft, <strong>Stadt</strong>rat Gunnar Witting, dem Obmann der<br />

Wassergenossenschaft Außerbraz Adalbert Burtscher, dem Kassier Erich Von-<br />

bank und weiteren Vertretern der Wassergenossenschaft sowie des Amtes der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> vorgenommen. Am 2. April 2001 wurde im Rathaus <strong>Bludenz</strong>, vor-<br />

behaltlich des Beschlusses des <strong>Stadt</strong>rates und der <strong>Stadt</strong>vertretung bzw. der Voll-<br />

versammlung der Wassergenossenschaft Außerbraz, ein Beschlussvorschlag aus-<br />

gearbeitet und Einvernehmen erzielt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 5. April 2001 unter Punkt 21. diesen Vor-<br />

schlag einstimmig beschlossen. Am gleichen Tag hat die Vollversammlung der<br />

Wassergenossenschaft Außerbraz diesen Vorschlag abgelehnt.<br />

Nach neuerlicher Verhandlung am 28. Mai 2001 haben die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, vertre-<br />

ten durch Bürgermeister Dr. Othmar Kraft, Vizebürgermeister Josef Katzenmayer,<br />

<strong>Stadt</strong>rat Gunnar Witting, <strong>Stadt</strong>rat DI Dr. Bernd Angerer, <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin<br />

Fritz und andererseits Obmann Adalbert Burtscher, Erich Vonbank, Reinhard<br />

Achleitner von der Wassergenossenschaft Außerbraz folgendes Einvernehmen er-<br />

zielt:<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> erklärt sich mit der Erneuerung der bestehenden Quellfas-<br />

sung einverstanden und räumt der Wassergenossenschaft Außerbraz die<br />

Dienstbarkeit der Fassung allenfalls zusätzlicher Quellen im Bereich Altoffa-<br />

Ost auf der Liegenschaft Gst. Nr. 3510 GB <strong>Bludenz</strong> ein. Das Wassernutzungs-<br />

recht ist wie bisher hinsichtlich Trinkwasser, Nutz - und Brauchwasser für das<br />

Versorgungsgebiet der Wassergenossenschaft unbeschränkt, wobei die Genos-<br />

senschaft vorrangig dieses Wasser nutzen darf. Der Verkauf von Wasser im<br />

Sinne einer kommerziellen Wassernutzung an Dritte bedarf der Zustimmung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, soweit es sich um Wasser aus dem Quellgebiet Altoffa-Ost<br />

handelt. Als nichtkommerzielle Nutzungen gelten alle Wasserabgaben inner-<br />

halb des Versorgungsgebietes der Wassergenossenschaft Außerbraz. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bludenz</strong> stimmt dem in Ausarbeitung befindlichen Wasserliefervertrag mit der<br />

Wassergenossenschaft Radin, betreffend die Notwasserversorgung des Ortstei-


- 41 -<br />

les Radin ausdrücklich zu. Ebenso bestehen keine Einwände gegen eine even-<br />

tuelle Notwasserversorgung für die Nachbargemeinde Innerbraz, wobei das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bludenz</strong> vorrangig zu behandeln ist<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> räumt die Dienstbarkeit der Verlegung einer größeren Was-<br />

serleitung, die als Druckwasserleitung ausgeführt wird, in der Dimension von<br />

200 mm lichtem Durchmesser auf den Gst. Nrn. 3510 und 3170, GB <strong>Bludenz</strong>,<br />

gemäß dem Projekt der Firma Deltawatt, Koblach, vom 02.12.1998 ein. Die<br />

Wahl der Dimension kann daher größer sein, als es für die Versorgung der<br />

Ortschaft Außerbraz mit Trink-, Nutz- und Brauchwasser erforderlich ist.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ist berechtigt, an einer einvernehmlich bestimmten, tech-<br />

nisch geeigneten Stelle an der westlichen Versorgungsgrenze Wasser zur Ein-<br />

speisung in die Wasserversorgungsanlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> zu entnehmen.<br />

Dieses Recht besteht für alles Wasser, das auf der Gst. Nr. 3510 entspringt und<br />

von der Wassergenossenschaft nicht zur Versorgung des Versorgungsgebietes<br />

beansprucht wird. Das Entgelt für die Wasserdurchleitung beträgt 25 % des<br />

Preises für Wasserbezieher, die nicht Genossenschafter sind (derzeit 25 % von<br />

S 8,-- exkl. Ust. pro m³ genutzter Wassermenge).<br />

4. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> räumt der Wassergenossenschaft Außerbraz die Dienstbar-<br />

keit der energetischen Nutzung des gegenständlichen Wasserdargebotes ein.<br />

Für diese Dienstbarkeit leistet die Wassergenossenschaft ein Entgelt in Höhe<br />

von 9 (neun) % des direkten Verkaufserlöses aus der energetischen Nutzung,<br />

zu entrichten ab dem Verkauf der ersten kWh. Diese Dienstbarkeit ist nicht<br />

übertragbar.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, der vorstehenden Vereinbarung mit<br />

der Wassergenossenschaft Außerbraz vollinhaltlich die Zustimmung zu erteilen.


- 42 -<br />

Zu 17.: Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Einführung des Biodiesels für den <strong>Bludenz</strong>er <strong>Stadt</strong>bus<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertreter Mag. Karin Fritz, Dr. Fritz Miller und Mag. Albin Arzberger<br />

beantragen, die <strong>Stadt</strong>vertretung möge beschließen, dass die <strong>Stadt</strong>busse auf den Be-<br />

trieb mit Biodiesel umzustellen sind. Entsprechende Angebote sind umgehend<br />

einzuholen. Die Angebote sollen enthalten:<br />

* Kosten für die Umstellung eines <strong>Stadt</strong>busses auf Biodiesel<br />

* Kosten für die Lagerhaltung<br />

* Kosten für den Betrieb.<br />

Die Koordination für das Vorhaben soll von der <strong>Stadt</strong>rätin für Umwelt und Ju-<br />

gendarbeit Mag. Karin Fritz erfolgen. Die Beschlussfassung soll im <strong>Stadt</strong>rat erfol-<br />

gen. DI Alfons Küng soll mit der Abwicklung des Projektes beauftragt werden.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird dieser TO-Punkt vertagt und dem Umweltaus-<br />

schuss zur Behandlung zugewiesen.<br />

Abwesend waren <strong>Stadt</strong>vertreter Rudolf Zeif und Christine Fröhlich.<br />

Zu 18.: Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Ersatz für das Gebäude Jellerstraße 16<br />

Über Antrag der <strong>Stadt</strong>vertreter Mag. Karin Fritz, Dr. Fritz Miller und Mag. Albin<br />

Arzberger beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, das Gebäude <strong>Bludenz</strong>, Jel-<br />

lerstraße 16, darf nur verkauft werden oder sonst in welcher Weise immer an Drit-<br />

te überlassen werden, wenn adäquate Räumlichkeiten zur Nutzung als Jugendzent-<br />

rum und für Vereine zur Verfügung stehen. Bei Räumung des Gebäudes Jel-<br />

lerstraße 16 muss der Umzug in die neuen Räumlichkeiten übergangslos gewähr-<br />

leistet werden.


- 43 -<br />

Zu 19.: Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />

Proberäume für Jugendbands<br />

Über Antrag der <strong>Stadt</strong>vertreter Mag. Karin Fritz, Dr. Fritz Miller und Mag. Albin<br />

Arzberger beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, mit der Adaptierung der<br />

Kellerräume im Gebäude <strong>Bludenz</strong>, Jellerstraße 16, für Probebands entsprechend<br />

dem Konzept lt. Vorlagebericht an den <strong>Stadt</strong>rat vom 09.05.2001 ab Mitte Septem-<br />

ber 2001 zu beginnen, es sei denn, dass bis zu diesem Zeitpunkt von Seiten des<br />

Herrn Bürgermeister andernorts Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Rücklage in Höhe von ca. S 900.000,-- für Wohn- und Geschäftsgebäude wird<br />

für diese Probelokale zur Verfügung gestellt.<br />

Zu 20.: Antrag von <strong>Stadt</strong>rat DI Günther Pircher et.al.:<br />

Schrankenanlage für Verkehrsberuhigung der Klarenbrunnstraße<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertreter DI Günther Pircher, Rudi Zeif, Gunnar Witting, Dieter Kohler,<br />

Christine Fröhlich, Norbert Lorünser und Kurt Dreher beantragen, die <strong>Stadt</strong>vertre-<br />

tung möge beschließen, für die Verkehrsberuhigung der Klarenbrunnstraße eine<br />

Schrankenanlage bei der Firma GESIG eine Schrankenanlage elektrisch betrieben<br />

und funkgesteuert, inkl. 10 Stk. Funkhandsender, inkl. Montage, zum Preis von<br />

ca.S 90.000,-- anzuschaffen.<br />

Nach eingehender Erörterung wird einhellig beschlossen, den <strong>Stadt</strong>rat zu ermäch-<br />

tigen, nach rechtlicher Prüfung eine geeignete Maßnahme zur Verkehrsberuhi-<br />

gung zu beschließen.<br />

Zu 21.: A l l f ä l l i g e s :<br />

Elmar Sturm weist darauf hin, dass am 18. August 2001 ein „ÖKO-Staffellauf“<br />

stattfindet, zu dem eine rege Teilnahme gewünscht wird.


- 44 -<br />

Erwin Sperger ersucht zu prüfen, ob nicht auch der Altbau des Sonderpädagogi-<br />

schen Zentrums an das Fernwärmenetz der Firma Getzner angeschlossen werden<br />

könnte.<br />

Ende der Sitzung um 23.30 Uhr<br />

Geschlossen und gefertigt:<br />

Der Schriftführer: Der Vorsitzende:<br />

( Dr. Erwin KOSITZ ) ( Dr. Othmar KRAFT )<br />

An der Amtstafel<br />

angeschlagen am: 03. Juli 2001<br />

Von der Amtstafel<br />

abgenommen am: 17. Juli 2001

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