V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />
über die am Donnerstag, den 28. Juni 2001 um 19.00 Uhr, im Anschluss an die öffentliche<br />
Bürgerfragestunde, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene öffentliche 4. Sitzung<br />
der <strong>Stadt</strong>vertretung BLUDENZ.<br />
Anwesende:<br />
Der Vorsitzende: Bürgermeister Dr. Othmar KRAFT<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertreter: Josef KATZENMAYER<br />
Heinz-Peter RITTER<br />
Ingeborg NAIER<br />
Alfons FEUERSTEIN<br />
Raimund BERTSCH<br />
Josef GATT<br />
Mag. Elmar BUDA<br />
Johann Georg SEEBERGER<br />
Gerhard KRUMP<br />
Alexander PLAKOLM<br />
Dieter KOHLER<br />
DI Günther PIRCHER<br />
Christine FRÖHLICH<br />
Rudolf ZEIF<br />
Walter HÄMMERLE<br />
Siegfried BURTSCHER<br />
Norbert LORÜNSER<br />
Kurt DREHER<br />
Peter MORSCHER<br />
Josef GASSNER<br />
Mag. Albin ARZBERGER<br />
Engelbert UTTENTHALER<br />
Dr. Friedrich MILLER
- 2 -<br />
Bernd KAMMERLANDER<br />
Richard FÖGER<br />
Die Ersatzmitglieder: Edmund JENNY<br />
Entschuldigt:<br />
Kurt MUTHER<br />
Hermann NEYER<br />
Ramona SUPPAN<br />
Elmar STURM<br />
Erwin SPERGER<br />
Bernd ATZMÜLLER<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertreter: Dr. Thomas LINS<br />
Friederike Silvia COMPLOJ<br />
Andrea TRATTER<br />
Gunnar WITTING<br />
Mag. Karin FRITZ<br />
Oliver GRIESSER<br />
DI Dr. Bernd ANGERER<br />
Die Ersatzmitglieder: Professor Erwin FENKART<br />
Monika BAUR<br />
Ingeborg WALCH<br />
Markus FEUERSTEIN<br />
Wolfgang WEISS<br />
Heike BRÜSTLE<br />
Erich HUBERT<br />
Der Schriftführer: Dr. Erwin KOSITZ.<br />
Vor Eingang in die Tagesordnung legen <strong>Stadt</strong>vertreter Walter HÄMMERLE sowie die Er-<br />
satz-<strong>Stadt</strong>vertreter Ramona SUPPAN, Elmar STURM und Erwin SPERGER vor dem Bür-<br />
germeister das Gelöbnis gemäß § 37 GG ab.
- 3 -<br />
Vom Vorsitzenden wird mit Zustimmung der <strong>Stadt</strong>vertretung TO-Punkt 17. (Antrag von<br />
<strong>Stadt</strong>rat DI Dr. Bernd Angerer et.al.: Sportförderung nur an <strong>Bludenz</strong>er Vereine) abgesetzt,<br />
sodass die Tagesordnung wie folgt lautet:<br />
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung der Niederschrift der 03. Sitzung vom 26. April 2001;<br />
2. Bericht;<br />
<strong>Stadt</strong>vertreter Christian PELLINI, Mandatsverzicht;<br />
3. Kenntnisnahmen gemäß § 60 GG:<br />
a) Abwasserbeseitigung BA 07 (Außerbraz, Bings);<br />
Darlehensrückzahlung<br />
b) Firma Getzner Mutter & Cie. Gesellschaft m.b.H. & Co.;<br />
Änderung des Dienstbarkeitsvertrages vom 15.02.1999 sowie Kauf einer<br />
Teilfläche aus der Gst.Nr. 1625/22, GB <strong>Bludenz</strong>, zur Einbindung des<br />
Radweges Klostertal-Montafon in die Querung der B 188;<br />
4. Behandlung der Niederschrift der 1. Sitzung des Gemeindeprüfungsausschusses<br />
vom 09. Mai 2001;<br />
5. Behandlung der Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeindeprüfungsausschusses<br />
vom 07. Juni 2001;<br />
6. Nachnominierung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Alpenerlebnisbad<br />
VAL BLU GmbH.;<br />
7. Rechnungsabschluss 2000;<br />
8. Erhöhung der Musikschulgebühren;<br />
9. Änderung der Kanalgebührenordnung; Neukundmachung<br />
a) Versickerung von Gartenwasser;<br />
b) Pauschalierung bei Fremdenzimmern;<br />
c) Regenwasser als Brauchwasser;<br />
10. Platzbenennung;<br />
11. Parkplatzbewirtschaftung – Parkplätze beim Rathaus und Viehmarktplatz,<br />
befristete Aufhebung der Parkgebühren, gerundete Euro-Angleichung;<br />
12. Neusituierung Schülerclub Mücke;<br />
a) Baubeschluss;<br />
b) Finanzierung und Bedeckung;<br />
c) Mietvertrag und Werkvertrag über den Ausbau;<br />
13. Elternbeiträge Schülerclub Mücke;<br />
14. Nachtragsvoranschlag 2001;<br />
15. Vermietung der alten Jagdhütte auf der Davenna, GB Lorüns-Stallehr;
16. Wassergenossenschaft Außerbraz;<br />
Einräumung von Dienstbarkeiten<br />
- 4 -<br />
17. Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Einführung des Biodiesels für den <strong>Bludenz</strong>er <strong>Stadt</strong>bus<br />
18. Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Ersatz für das Gebäude Jellerstraße 16<br />
19. Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Proberäume für Jugendbands<br />
20. Antrag von <strong>Stadt</strong>rat DI Günther Pircher et.al.:<br />
Schrankenanlage für Verkehrsberuhigung der Klarenbrunnstraße<br />
21. Allfälliges.<br />
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der ordnungsgemäß eingeladenen <strong>Stadt</strong>ver-<br />
tretung fest und erklärt die Sitzung für eröffnet; anwesend sind .. <strong>Stadt</strong>vertreter und . Er-<br />
satzmänner.<br />
Berichte, Anträge und Beschlüsse :<br />
Zu 1.: Genehmigung der Niederschrift der 03. Sitzung vom 26. April 2001<br />
Über Antrag von <strong>Stadt</strong>rat DI Günther Pircher wird die Verhandlungsschrift über<br />
die 3. Sitzung vom 26. April 2001 zu TO-Punkt 16., 2. Absatz, wie folgt ergänzt:<br />
„Über Antrag von <strong>Stadt</strong>rat DI Günther Pircher wird dieser Tagesordnungspunkt<br />
mehrheitlich mit 22 Stimmen (11 Gegenstimmen) vertagt und dem Sportaus-<br />
schuss zur Behandlung zugewiesen.
Zu 2.: Bericht:<br />
- 5 -<br />
<strong>Stadt</strong>vertreter Christian PELLINI, Mandatsverzicht;<br />
Zufolge Mandatsverzicht von <strong>Stadt</strong>vertreter Christian Pellini hat die Gemeinde-<br />
wahlbehörde in ihrer Sitzung vom 21.06.2001 Herrn Josef GASSNER, der bis-<br />
her den 1. Ersatzplatz eingenommen hat, auf das frei gewordene <strong>Stadt</strong>vertre-<br />
tungsmandat berufen.<br />
Zu 3.: Kenntnisnahmen gemäß § 60 GG:<br />
a) Abwasserbeseitigung BA 07 (Außerbraz, Bings);<br />
Darlehensrückzahlung<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung nimmt zur Kenntnis, dass der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung<br />
vom 16.05.2001, Punkt 7., einstimmig beschlossen hat, die Überfinanzierung<br />
in Höhe von S 4.400.000,-- zurückzuzahlen.<br />
b) Firma Getzner Mutter & Cie. Gesellschaft m.b.H. & Co;<br />
Änderung des Dienstbarkeitsvertrages vom 15.02.1999 sowie Kauf einer<br />
Teilfläche aus der Gst.Nr. 1625/22, GB <strong>Bludenz</strong>, zur Einbindung des<br />
Radweges Klostertal-Montafon in die Querung der B 188;<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung nimmt zur Kenntnis, dass der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung<br />
vom 31.05.2001, Punkt 11., einstimmig beschlossen hat,<br />
a) zur Einbindung des überörtlichen Radweges Montafon-Klostertal in die<br />
Querung der B 188 von der Firma Getzner Mutter & Cie. Gesellschaft<br />
m.b.H. & Co. gemäß Vermessungsplan des Landesvermessungsamtes GZl:<br />
2438/00 eine Teilfläche aus der Gst.Nr. 1625/22, GB <strong>Bludenz</strong>, von ca. 80<br />
m² zum Preis von S 20,-- pro Quadratmeter, somit insgesamt S 1.600,-- zu<br />
erwerben und<br />
b) der damit erforderlichen Änderung des Dienstbarkeitsvertrages, abgeschlos-<br />
sen zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> und der Firma Getzner Mutter & Cie. Ge-<br />
sellschaft m.b.H. & Co. am 15.02.1999 bzw. 23.03.1999, bezüglich der Ein-
- 6 -<br />
räumung des Rechtes des Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen aller Art über<br />
das dienende Grundstück Gst.Nr. 1625/8 der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> zugunsten der<br />
herrschenden Grundstücke Gst.Nrn. 1485/26 und 1625/22 der Firma Getz-<br />
ner Mutter & Cie. Gesellschaft m.b.H. & Co. im Punkt II. Dienstbarkeitsein-<br />
räumung zuzustimmen.<br />
Zu 4.: Behandlung der Niederschrift der 1. Sitzung des Gemeindeprüfungsaus-<br />
schusses vom 09. Mai 2001<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses trägt auszugsweise die Niederschrift der<br />
1. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 09. Mai 2001 vor.<br />
Zu 5.: Behandlung der Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeindeprüfungsaus-<br />
schusses vom 07. Juni 2001<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses trägt auszugsweise die Niederschrift der<br />
2. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 07. Juni 2001 vor.<br />
Zu 6.: Nachnominierung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Alpenerlebnisbad<br />
VAL BLU GmbH;<br />
Bekanntlich ist zufolge des <strong>Stadt</strong>vertretungsbeschlusses vom 25. Juni 1998 und<br />
der diesbezüglichen Verträge die Sparkasse <strong>Bludenz</strong> Eigentümerin des Hallen-<br />
badgebäudes. Die im Alleineigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> stehende VAL BLU<br />
GmbH ist Mieterin dieses Objektes.<br />
Der namhafte Beitrag der Sparkasse zur Finanzierung der Hallenbadinvestition<br />
und die Sachkunde der Sparkasse im Unternehmerischen sprechen für die Vertre-<br />
tung des Institutes im Aufsichtsrat der VAL BLU GmbH.
- 7 -<br />
Vorstandsdirektor Mag. Burtscher hat sein Mandat mit Schreiben vom 11. Juni<br />
2001 zurückgelegt. Vorstandsdirektor Ertl ist bereit, das Aufsichtsratsmandat zu<br />
übernehmen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, Herrn Vorstandsdirektor Christian<br />
ERTL als Mitglied des Aufsichtsrates der Alpenerlebnisbad VAL BLU GmbH zu<br />
nominieren.<br />
Zu 7.: Rechnungsabschluss 2000<br />
Finanzreferent <strong>Stadt</strong>rat Heinz-Peter RITTER erläutert die wesentlichen Ergebnis-<br />
se des Rechnungsabschlusses 2000.<br />
Der Rechnungsabschluss schließt mit<br />
EINNAHMEN<br />
in der Erfolgsgebarung S 646.392.106,16<br />
in der Vermögensgebarung S 65.994.682,23<br />
G e s a m t S 712.386.788,39<br />
und mit AUSGABEN<br />
in der Erfolgsgebarung S 617.686.027,69<br />
in der Vermögensgebarung S 94.700.760,70<br />
G e s a m t S 712.386.788,39<br />
ab.<br />
Die Gesamtverschuldung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> beträgt zum 31.12.2000<br />
S 331.258.870,44 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um S 14.892.751,23 er-<br />
höht.<br />
Die Investitionen im Jahre 2000 betrugen S 73.509.929,--.
- 8 -<br />
Der Rechnungsabschluss des Krankenhauses schließt mit Einnahmen von<br />
S 211.608.704,81 und Ausgaben von S 277.443.819,40, somit mit einem Abgang<br />
von S 65.835.114,59 ab.<br />
Der Rechnungsabschluss wird nach Gruppen eingehend diskutiert. Der Prüfungs-<br />
ausschuss hat den Rechnungsabschluss, den Vermögensnachweis und die Geba-<br />
rung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> im Jahre 2000 auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, auf die<br />
Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften (auf Sparsamkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit), überprüft.<br />
Der Rechnungsabschluss 2000 (inkl. Krankenhaus und Pflegeheim) wird von der<br />
<strong>Stadt</strong>vertretung mehrheitlich mit 17 Stimmen (16 Gegenstimmen: SPÖ, OLB)<br />
beschlossen.<br />
Zu 8.: Erhöhung der Musikschulgebühren<br />
Über Vorschlag des Finanzausschusses beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig,<br />
für das Schuljahr ab 01. September 2001 jährlich die folgenden Musikschulgebüh-<br />
ren:<br />
Einheimische:<br />
Einzelunterricht Erwachsene S 6.900,--<br />
Einzelunterricht Schüler, Lehrlinge S 5.100,--<br />
Gruppenunterricht Erwachsene S 4.200,--<br />
Gruppenunterricht Schüler, Lehrlinge S 3.800,--<br />
Kurzstunde Erwachsene S 4.800,--<br />
Kurzstunde Schüler, Lehrlinge S 4.050,--<br />
Musikalische Früherziehung S 2.300,--<br />
Theorie Erwachsene S 550,--<br />
Theorie Schüler, Lehrlinge S 550,--<br />
Spielm., Stimmbildung Erwachsene S 3.100,--<br />
Spielm., Stimmbildung Schüler, Lehrlinge S 2.500,--
- 9 -<br />
Chor (Hauptfach) S 500,--<br />
Ensemble (Hauptfach) S 500,--<br />
Ballett, Step- und Jazzdance S 2.300,--<br />
Instrumentenmiete S 1.000,--<br />
Instrumentenmiete Klarinette S 1.200,--<br />
Auswärtige:<br />
Einzelunterricht Erwachsene S 13.100,--<br />
Einzelunterricht Schüler, Lehrlinge S 11.550,--<br />
Gruppenunterricht Erwachsene S 6.300,--<br />
Gruppenunterricht Schüler, Lehrlinge S 6.400,--<br />
Kurzstunde Erwachsene S 8.500,--<br />
Kurzstunde Schüler, Lehrlinge S 8.000,--<br />
Musikalische Früherziehung S 3.400,--<br />
Theorie Erwachsene S 550,--<br />
Theorie Schüler, Lehrlinge S 550,--<br />
Spielm., Stimmbildung Erwachsene S 4.000,--<br />
Spielm., Stimmbildung Schüler, Lehrlinge S 3.500,--<br />
Chor (Hauptfach) S 500,--<br />
Ensemble (Hauptfach) S 500,--<br />
Ballett, Stepp- und Jazzdance S 3.400,--<br />
Instrumentenmiete S 1.100,--<br />
Instrumentenmiete Klarinette S 1.300,--.<br />
Zu 9.: Änderung der Kanalgebührenordnung; Neukundmachung<br />
a) Versickerung von Gartenwasser<br />
Gemäß § 20 Abs. 1 Kanalisationsgesetz, LGBl.Nr. 5/1989 i.d.g.F., ist der Be-<br />
rechnung der Kanalbenützungsgebühren die Menge der Schmutzwässer zu<br />
Grunde zu legen.
- 10 -<br />
Gemäß § 20 Abs. 3 leg.cit. ist die Menge der Schmutzwässer, vorbehaltlich der<br />
Bestimmungen der Absätze 6 und 7 lit.a, nach dem Wasserverbrauch zu ermit-<br />
teln.<br />
Gemäß § 20 Abs. 6 leg.cit. sind auf Antrag des Gebührenpflichtigen verbrauch-<br />
te Wassermengen, die nachweisbar nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zu-<br />
fließen und mindestens 10 v.H. des Wasserverbrauches ausmachen, bei der Ge-<br />
bührenberechnung zu berücksichtigen. Der Nachweis kann vom Einbau einer<br />
geeigneten Abwassermessanlage abhängig gemacht werden.<br />
Es besteht somit die Möglichkeit, jene Wassermenge (z.B. bei Gartenleitun-<br />
gen), die nachweisbar – durch Einbau eines Subzählers – nicht der Abwasserbe-<br />
seitigungsanlage zufließt, bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühren<br />
abzuziehen.<br />
Der korrekte Nachweis kann nur durch einen Subzähler erbracht werden, wobei<br />
derzeit eine jährlich Miete von S 198,-- (inkl. 10 % MWSt.) zu entrichten ist.<br />
Bei einem m³-Preis von derzeit S 15,40 (10 % MWSt.) rechnet sich der Einbau<br />
dieses Subzählers erst bei einer Menge von 13 m³ jährlich, die aus der „Garten-<br />
leitung“ fließen und versickern.<br />
Die Beschränkung im (Landes-) Kanalisationsgesetz auf 10 v. H. des Wasser-<br />
verbrauches kann von der Gemeinde – zugunsten des Gebührenpflichtigen –<br />
herabgesetzt werden. Gemäß § 7 Abs. 5 Finanzverfassungsgesetz 1948 kann<br />
nämlich die Bundesgesetzgebung Gemeinden ermächtigen, bestimmte Abgaben<br />
aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung auszuschreiben. Gemäß<br />
§ 15 Abs. 1 Zi. 14 Finanzausgleichsgesetz 2000 zählen unter anderem dazu und<br />
sind ausschließliche Gemeindeabgaben „Gebühren für die Benützung von Ge-<br />
meindeeinrichtungen und –anlagen“.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt daher einstimmig, den § 2 Abs. 2 der Kanalge-<br />
bührenordnung wie folgt neu zu fassen:
- 11 -<br />
„Auf Antrag des Gebührenpflichtigen sind verbrauchte Wassermengen, die<br />
nachweisbar nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zufliesen, bei der Gebüh-<br />
renberechnung zu berücksichtigen. Der Nachweis wird jedoch vom Einbau ei-<br />
ner geeigneten Wasserzählers (Subzähler) abhängig gemacht“.<br />
b) Pauschalierung bei Fremdenzimmern<br />
§ 3a der Kanalgebührenordnung enthält Bestimmungen über die Pauschalie-<br />
rung des Wasserverbrauchs in jenen Fällen, in denen der Einbau von geeigne-<br />
ten Geräten zur Messung des Wasserbezuges (Wasserzählers) nicht möglich ist<br />
bzw. die Objekte nicht im Einzugsbereich der Wasserversorgungsanlage der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> liegen. Dabei sind jedoch Objekte, die Fremdenzimmer vermie-<br />
ten und dadurch einen höheren Wasserverbrauch haben, bei der Berechnung<br />
der Kanalbenützungsgebühren mit diesem erhöhten Wasserverbrauch nicht er-<br />
fasst.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt daher einstimmig, dem § 3a Kanalgebührenord-<br />
nung (neu: § 4) folgenden Absatz 2 neu hinzuzufügen:<br />
„Bei Vermietung von Fremdenzimmern werden pro 250 Nächtigungen 60 m³<br />
jährlich für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren zu Grunde gelegt.<br />
Mehr als 250 bzw. weniger als 250 Nächtigungen werden anteilmäßig verrech-<br />
net“.<br />
c) Regenwasser als Brauchwasser<br />
In nächster Zeit dürfte der Trend beim Neubau von Häusern dahingehen, dass<br />
Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser (z.B. für WC Spülungen) ver-<br />
wendet wird. Jener Teil des Regenwassers, der dabei der Abwasserbeseitigungs-<br />
anlage zufließt, sollte mittels eines Wasserzählers zur Berechnung und Vor-<br />
schreibung der Kanalbenützungsgebühren erfasst werden. Ist der Einbau eines<br />
Wasserzählers technisch nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen fi-<br />
nanziellen Aufwand möglich, so ist eine Pauschalierung mit 15 m³ jährlich pro<br />
gemeldeter Person vorzuschreiben. Dieser geschätzte Verbrauch von 15 m³ wur-
- 12 -<br />
de wie folgt erhoben: Nach Erfahrungswerten verbraucht eine Person pro Tag<br />
ca. 40 l Wasser für die WC Spülung (40 l mal 365 Tage = 14.600 l oder 15m³<br />
jährlich).<br />
Es wird daher vorgeschlagen die Kanalgebührenordnung wie folgt zu ergänzen:<br />
§ 2 Abs. 4:<br />
„Wird Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser verwendet, so ist dies<br />
durch eine geeignete Messanlage (Wasserzähler) nachzuweisen“.<br />
§ 3a Abs. 3 (neu: § 4 Abs. 3):<br />
„Wird Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser verwendet und erfolgt<br />
der Nachweis nicht durch einen eigenen Wasserzähler, so werden pauschal 15<br />
m³ jährlich pro gemeldeter Person im Haushalt zur Berechnung der Kanalbe-<br />
nützungsgebühren herangezogen“.<br />
Die Kanalgebührenordnung wurde in der Stammfassung mit Beschluss der <strong>Stadt</strong>-<br />
vertretung vom 23.11.1988 verordnet. Dazu gab es bisher neun Novellierungen,<br />
eine zehnte würde nunmehr anstehen. Es erscheint deshalb sinnvoll, die Kanalge-<br />
bührenordnung neu kund zu machen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt daher einstimmig, gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 14 Fi-<br />
nanzausgleichsgesetz 2000, BGBl. Nr. 3/2001, i.V.m. § 20 Kanalisationsgesetz,<br />
LGBl.Nr. 5/1989 i.d.g.F., die folgende Kanalgebühre nordnung:<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> hebt für die Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage<br />
Gebühren (Kanalbenützungsgebühren) ein.
- 13 -<br />
§ 2<br />
Bemessung der Gebühr<br />
(1) Der Berechnung der Kanalbenützungsgebühren wird die Menge der Ab-<br />
wässer zugrundegelegt. Die Menge der Abwässer wird nach dem Wasser-<br />
verbrauch ermittelt.<br />
(2) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen sind verbrauchte Wassermengen, die<br />
nachweisbar nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zufließen, bei der Gebühren-<br />
berechnung zu berücksichtigen. Der Nachweis wird jedoch vom Einbau eines ge-<br />
eigneten Wasserzählers (Subzähler) abhängig gemacht.<br />
(3) Bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühren sind neben Schmutz-<br />
wässern auch Niederschlagswässer, die von angeschlossenen befestigten Flächen<br />
anfallen, und nicht reinigungsbedürftige Abwässer, wenn diese in den Sammelka-<br />
nal eingeleitet werden, heranzuziehen. Diese Niederschlagswässer und nicht reini-<br />
gungsbedürftige Abwässer sind mit 75 v.H. der anfallenden Menge bei der Be-<br />
rechnung der Gebühren zu berücksichtigen. Die Menge richtet sich dabei nach den<br />
vom Landeswasserbauamt alljährlich bekannt gegebenen Nieder-<br />
schlagsmessungen.<br />
(4) Der Nachweis wird jedoch vom Einbau eines geeigneten Wasserzählers<br />
(Subzähler) abhängig gemacht.<br />
§ 3<br />
Gebührenberechnung, Gebühreneinhebung<br />
(1) Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus den Gesamtbenützungsge-<br />
bühren geteilt durch den Jahresanfall an m³ Abwasser. Diese Kanalbenützungsge-<br />
bühr wird in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen wie folgt eingehoben:<br />
Aufgrund des Vorjahresverbrauches wird je ein Viertel dieser tatsächlich ange-<br />
fallenen Abwassermenge zum 31. März, 30. Juni, 30. September als Vorauszah-
- 14 -<br />
lung vorgeschrieben. Zum Jahresende wird nach Ablesung des Wasserzählers die<br />
Endabrechnung vorgeschrieben, die entweder eine Nachzahlung oder ein Gutha-<br />
ben ergibt.<br />
(2) Als Betriebsstätten gelten Handels-, Gewerbe-, Industrie- und sonstige Be-<br />
triebe, gewerbliche Autogaragen, Ämter, Schulen, Spitäler, öffentliche Gebäude u.<br />
dgl.<br />
net.<br />
(3) Einzelne oder mehrere vermietete Räume werden als eine Einheit gerech-<br />
§ 4<br />
Pauschalgebühren<br />
(1) Ist der Einbau von geeigneten Geräten zur Messung des Wasserbezuges<br />
(Wasserzähler) nicht möglich bzw. liegen die Objekte nicht im Einzugsbereich der<br />
Wasserversorgungsanlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, so ist der Wasserverbrauch, der zur<br />
Berechnung der Kanalbenützungsgebühren herangezogen wird, bei Wohnungen<br />
wie folgt zu pauschalieren:<br />
Haushalte – je gemeldeter Person<br />
(mit ordentlichem, weiterem oder zweiten Wohnsitz) 60 m³ jährlich<br />
Als Stichtag wird der 01.01. eines Jahres festgelegt. Ergibt sich eine Änderung<br />
während des 1. Halbjahres, werden 30 m³ jährlich verrechnet, eine Änderung wäh-<br />
rend des 2. Halbjahres wird nicht berücksichtigt.<br />
(2) Bei Vermietung von Fremdenzimmern werden pro 250 Nächtigungen 60<br />
m³ jährlich für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren zugrundegelegt.<br />
Mehr als 250 bzw. weniger als 250 Nächtigungen werden anteilsmäßig verrech-<br />
net.
- 15 -<br />
(3) Wird Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser verwendet und erfolgt<br />
der Nachweis nicht durch einen eigenen Wasserzähler, so werden pauschal 15 m³<br />
jährlich pro gemeldeter Person im Haushalt zur Berechnung der Kanalbenüt-<br />
zungsgebühren herangezogen.<br />
§ 5<br />
Gebührensatz<br />
Der Gebührensatz pro m³ Abwasser beträgt S 14,-- (zuzüglich 10 % MWSt.).<br />
§ 6<br />
Mengenrabatt<br />
(1) Übersteigt die monatliche Abwassermenge den Betrag von 20.000 m³, wer-<br />
den die Kanalbenützungsgebühren wie folgt berechnet:<br />
0 m³ - 20.000 m³ 75,0 v.H. des Gebührensatzes<br />
ab 20.001 m³ 62,5 v.H. des Gebührensatzes<br />
Dies entspricht einer Ermäßigung von 25 v.H. für eine Abwassermenge bis zu<br />
20.000 m³ und von 37,5 v.H. für den, die Menge von 20.000 m³ übersteigenden<br />
Anteil.<br />
(2) Dieser Mengenrabatt wird nur unter der Voraussetzung der durchgehenden<br />
Einhaltung der im § 5 der Kanalordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> bzw. im jeweiligen<br />
Anschlussbescheid geforderten Wasserqualität während des gesamten Abrech-<br />
nungszeitraumes gewährt.
- 16 -<br />
§ 7<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Die im § 3 Abs. 1 genannte Kanalbenützungsgebühr ist vom Eigentümer<br />
des Objektes zu entrichten.<br />
(2) Miteigentümer schulden die Gebühr zur ungeteilten Hand. Dies gilt nicht,<br />
wenn mit dem Miteigentumsanteil das dingliche Recht auf ausschließende Nut-<br />
zung und Verfügung über bestimmte Räume (Wohnungseigentum) verbunden ist.<br />
§ 8<br />
Befreiungen, Meldepflicht<br />
(1) Die Verpflichtung zur Zahlung der Kanalbenützungsgebühr ruht nur dann,<br />
wenn eine Wohnung oder Betriebsstätte<br />
a) infolge eines Umbaues (§ 2 lit. 1 Baugesetz), wozu eine Baubewilligung gem.<br />
§ 23 Abs. 1 lit. b) Baugesetz erforderlich ist;<br />
b) infolge einer Räumung (§ 49 Baugesetz); oder<br />
c) infolge einer Sanierung, das sind Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an<br />
Bauwerken, die keinen nachteiligen Einfluss auf die Sicherheit, die Gesund-<br />
heit, den Verkehr, das Landschafts- und Ortsbild haben und nicht länger als<br />
zwei Monate dauernd unbenützt steht und dies im vorhinein schriftlich der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> angezeigt wurde. Vorübergehendes Nichtbewohnen oder Nicht-<br />
benützen einer Wohnung bzw. Betriebsstätte befreit daher nicht von der Ent-<br />
richtung der Kanalbenützungsgebühr.<br />
(2) Der Eigentümer eines Objektes ist verpflichtet, alle Änderungen, die die<br />
Gebührenvorschreibung betreffen, innerhalb eines Monates der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong><br />
anzuzeigen.
- 17 -<br />
(3) Änderungen in der Person des Gebührenpflichtigen bleiben während des<br />
Abrechnungszeitraumes unberücksichtigt.<br />
§ 9<br />
Beginn der Gebührenpflicht<br />
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr beginnt mit<br />
dem Tage, an dem der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz betriebsfertig her-<br />
gestellt wurde bzw. mit dem Bezug des Objektes.<br />
§ 10<br />
Schlussbestimmung<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.<br />
Zu 10.: Platzbenennung<br />
Anlässlich der Feierlichkeiten 10 Jahre Städtepartnerschaft <strong>Bludenz</strong>-Borgo wurde<br />
der neu gestaltete Platz in der Sturnengasse auf dem ehemaligen Fleisch-Areal auf<br />
„Platz Borgo Valsugana“ benannt. In der Sitzung vom 15.03.2001 hat die <strong>Stadt</strong>-<br />
vertretung dem <strong>Stadt</strong>planungsausschuss aufgetragen, einen Vorschlag einer Platz-<br />
oder Straßenbenennung aus Anlass der Partnerschaft mit Plettenberg auszuarbei-<br />
ten. Der <strong>Stadt</strong>planungsausschuss hat in der Sitzung vom 27.03.2001 vorgeschla-<br />
gen, den Park vor der Volksschule <strong>Bludenz</strong>-Mitte als adäquates Pendant zum<br />
Platz Borgo Valsugana mit Plettenberg Park zu benennen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, die Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ü-<br />
ber die Bezeichnung einer Verkehrsfläche gemäß § 15 Abs. 3 GG, LGBl. Nr.<br />
40/1985:
- 18 -<br />
I.<br />
Eine Teilfläche der Liegenschaft Gst.Nr. 248/2, GB <strong>Bludenz</strong>, wird mit dem<br />
Namen<br />
„ Plettenberg Park „<br />
bezeichnet. Die Verkehrsfläche ist im beiliegenden Mappenblattauszug, der einen<br />
Teil dieser Verordnung bildet, farbig markiert.<br />
II.<br />
Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages<br />
in Kraft.<br />
Zu 11.: Parkplatzbewirtschaftung – Parkplätze beim Rathaus und Viehmarktplatz,<br />
befristete Aufhebung der Parkgebühren, gerundete Euro-Angleichung<br />
Aufgrund der Eröffnung des Einkaufszentrums Zimba-Park in Bürs, voraussicht-<br />
lich Anfang August 2001, vertritt der Wirtschaftsausschuss über Initiative der in-<br />
nerstädtischen Handelsbetriebe und Kaufleute einstimmig die Auffassung, dass im<br />
Hinblick auf die neue Wettbewerbssituation entsprechende Gegenmaßnahmen zu<br />
ergreifen sind.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, die Parkplätze beim Rathaus und am<br />
Viehmarktplatz beschränkt auf ein halbes Jahr, d.i. der Zeitraum vom 01. Juli bis<br />
31. Dezember 2001, jeweils am Freitag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am<br />
Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr gebührenfrei zu stellen.<br />
Weiters beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, gemäß §§ 1, 2, 4 und 5 Par-<br />
kab-gabegesetz, LGBl.Nr. 2/1987 i.d.g.F. wird die Verordnung über die Abgabe-<br />
pflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
(Parkab-gabeverordnung) i.d.F. der Beschlüsse der <strong>Stadt</strong>vertretung vom
- 19 -<br />
25.09.1997, 04.12.1997, 24.09.1998, 26.11.1998, 11.03.1999, 30.06.1999 und<br />
15.03.2001 wie folgt geändert:<br />
§ 1 Abs. 1 hat zu lauten:<br />
Artikel I<br />
Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf den in § 2 lit a Z 1 (ausge-<br />
nommen 1.1.) bis 18 sowie lit b Z 1 angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr<br />
ist, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen von Montag bis Freitag in der Zeit von<br />
08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie an Samstagen von 08.00<br />
bis 12.00 Uhr eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten.<br />
§ 1 Abs. 1 wird die Ziffer 1 angefügt und hat zu lauten:<br />
1.1. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf den in § 2 lit a Z 1.1. so-<br />
wie lit.b Z.2 und 3 angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr ist, ausgenom-<br />
men an Sonn- und Feiertagen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00<br />
bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie an Freitagen von 08.00 bis 12.00<br />
Uhr eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten.<br />
§ 1 Abs. 5 hat zu lauten:<br />
Eine Parkabgabe ist für die Dauer der ersten 15 Minuten der Abstellzeit nicht zu<br />
entrichten, sofern der Abgabenpflichtige einen Parkschein nach dem Muster der<br />
Anlage durch vollständige und richtige Eintragung entwertet. Die Entwertung hat<br />
durch deutlich sichtbares und haltbares Eintragen der Stunde und Minute der An-<br />
kunftszeit zu erfolgen. Bei einstelligen Stunden- oder Minutenangaben ist eine<br />
Null voranzusetzen. Die gleichzeitige Verwendung von mehr als einem Park-<br />
schein (15-Minuten-Parkschein) ist unzulässig.<br />
§ 1 Abs. 6 hat zu lauten:<br />
Als Abstellen im Sinne dieser Verordnung gelten das Halten und Parken im Sinne<br />
der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
- 20 -<br />
§ 2 lit a wird die Ziffer 1.1. angeführt und hat zu lauten:<br />
1.1. Parkplätze beim Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, Werdenbergerstraße Nr. 42<br />
§ 3 Abs. 1 und 2 haben zu lauten:<br />
1. Die Abgabe beträgt pro Stunde<br />
0,70 Euro für die unter § 2 lit.a angeführten Straßen mit öffentlichem Verkehr<br />
und 0,40 Euro für die unter § 2 lit.b angeführten Straßen mit öffentlichem<br />
Verkehr.<br />
2. Für die unter § 2 lit.c angeführte Straße mit öffentlichem Verkehr beträgt die<br />
Abgabe (Parkabgabe) für die ersten zwei Stunden Euro 0,70, und für jede<br />
weitere Stunde Euro 0,70.<br />
Mit Ausnahme der ersten halben Stunde für die unter § 2 lit.a erfassten öffentli-<br />
chen Verkehrsflächen und der ersten Stunde für die unter § 2 lit.b angeführten<br />
Straßen mit öffentlichem Verkehr kann die Abgabe für kleinere Zeiteinheiten in<br />
entsprechenden Teilbeträgen von Euro 0,70, Euro 0,40 bzw. Euro 0,10 entrichtet<br />
werden.<br />
Für die unter § 2 lit.b erfassten öffentlichen Verkehrsfläche kann die Abgabe auch<br />
mit einem Pauschalbetrag von Euro 2,20 sowie für die unter § 2 lit c angeführte<br />
öffentliche Verkehrsfläche mit einem Pauschalbetrag von Euro 6,50 pro Tag ent-<br />
richtet werden.<br />
Artikel II<br />
Übergangsbestimmung<br />
Die Pflicht gemäß § 3 Abs. 1 und 2 kann bis zum Außerkrafttreten des Schilling<br />
als gesetzlichen Zahlungsmittels wahlweise sowohl in Schilling als auch in Euro<br />
entrichtet werden.
- 21 -<br />
Artikel III<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt am 01.07.2001 in Kraft.<br />
Artikel IV<br />
Außerkrafttreten<br />
Die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 1 Z. 1 und 2 lit. a Z. 1.1. treten am 31. Dezem-<br />
ber 2001 außer Kraft.<br />
Zu 12.: Neusituierung Schülerclub Mücke<br />
a) Baubeschluss<br />
b) Finanzierung und Bedeckung<br />
c) Mietvertrag und Werkvertrag über den Ausbau<br />
Die provisorische Unterbringung des Schülerclubs „Mücke“ im Kellergeschoss<br />
des Ganztageskindergartens Igel besteht nunmehr seit 10 Jahren. 1991 begonnen,<br />
war die Schülerbetreuungseinrichtung ursprünglich für 8 Kinder konzipiert. Diese<br />
Zahl musste in den letzten Jahren aufgrund der gestiegenen Nachfrage laufend ü-<br />
berschritten werden. Die bestehende Raumsituation mit ca. 50 m2 Aufenthaltsflä-<br />
che und der zeitweiligen Möglichkeit den Gymnastikraum des Polytechnischen<br />
Lehrganges zu benützen, ist unzureichend und hat sich nach all den Jahren über-<br />
lebt.<br />
Mehrfach hatte in der Vergangenheit die Aufsichtsbehörde des Landes – die Ju-<br />
gendabteilung IVa, eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten und des<br />
Raumangebotes urgiert. Die erteilten Benützungsbewilligungen waren aus diesem<br />
Grunde jeweils nur auf ein Jahr befristet.<br />
Nunmehr soll das bestehende Schülerhort-Provisorium auf eine neue Basis gestellt<br />
werden. Die Nachfrage nach Plätzen ist anhaltend und, nach Aussagen des Schü-
- 22 -<br />
lerhortleiters Carsten Nielsen, sowohl unterschichts- wie mittel- und oberschichts-<br />
bezogen. Es gibt einerseits Eltern, denen ein mangelndes Bewusstsein über die<br />
Bedeutung der Schulbildung attestiert werden muss, andererseits berufstätige El-<br />
tern, welche in ihre Berufsausbildung viel investiert haben, deshalb ihren Beruf<br />
auch ausüben wollen und die Bedeutung und Wichtigkeit einer guten außerschuli-<br />
schen Betreuung ihrer Kinder erkennen. Eine Betreuungseinrichtung für Schul-<br />
kinder mit Lern- und Hausaufgabenerledigung sowie Lernunterstützung und Be-<br />
gleitung in der Freizeit ist wichtig.<br />
Bereits vor Jahren haben beinahe sämtliche Fachleute, die in den verschiedenen<br />
sozialpädagogischen Erziehungsfeldern in <strong>Bludenz</strong> arbeiten und den unterschied-<br />
lichsten Trägerinstitutionen angehören, darauf aufmerksam gemacht, dass man-<br />
gelnde Beaufsichtigung und Förderung der Kinder, Überforderung der Eltern in<br />
der Erziehungsarbeit, insbesondere bei Alleinerziehern, in den schlimmsten Aus-<br />
prägungen zu sozialer Verwahrlosung und Fremdunterbringung führen. Unbeauf-<br />
sichtigte Kinder sind vermehrten Gefahren ausgesetzt und besitzen in der Schule<br />
oftmals eine geringe Lernmotivation, welche zu Misserfolgen und Enttäuschungen<br />
führt.<br />
Die Existenz eines Schülerhortes verringert die Doppel- und Mehrfachbelastun-<br />
gen, denen insbesondere die Frauen ausgesetzt sind. Generell geht vom Schüler-<br />
hort eine bedeutsame sozialpräventive Wirkung aus.<br />
Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt den Schülerhort neu zu situieren, seine<br />
Aufnahmekapazität zu erhöhen und modernen Erfordernissen anzupassen. Zu die-<br />
sem Zwecke sollen die ehemaligen Räumlichkeiten des Fitness-Studios in der<br />
Tennishalle mit Gesamträumlichkeiten von ca. 330 m2, welche auf einer Ge-<br />
schossfläche liegen, von der Firma Gilbert Holdermann auf die Dauer von 10 Jah-<br />
ren angemietet werden. Der monatliche Mietpreis beträgt S 16.000,-- (ohne<br />
MWSt.), die Betriebskosten S 2.500,-- (ohne MWSt.).
- 23 -<br />
Hinzu kommt ein zu schaffender Spielplatz mit ca. 2.000 m2 auf der Gst.Nr.<br />
1010/1, welche sich im Besitz des Landes Vorarlberg befindet und der <strong>Stadt</strong> kos-<br />
tenlos für die nächsten Jahre überlassen wird.<br />
Dadurch wird der Schülerhort in die Lage versetzt, anstelle der bisher offiziell ge-<br />
nehmigten 8 Kinder 35 Kinder aufnehmen zu können. Diese werden in zwei<br />
Gruppen geführt und vom sozialpädagogisch ausgebildetem Personal, das bereits<br />
jetzt in Hort tätig ist, betreut und gefördert. Betriebsbeginn soll der Beginn des<br />
Schuljahres 2001/2002 sein.<br />
Der Standort „Tennishalle“ ist zentral gelegen, in unmittelbarer Nähe zum Wohn-<br />
gebiet Kreuz - Raiffeisenstraße und Grete-Gulbranssonweg, mit max. 10-minü-<br />
tiger Entfernung zu den beiden größten Volksschulen (Mitte und St. Peter), den<br />
beiden Hauptschulen, sowie der Musikschule und dem Gymnasium.<br />
Das Projekt ergibt voraussichtlich folgende Gesamtkosten:<br />
Umbauarbeiten – Bauinvestitionen S 1.200.000,--<br />
Einrichtung und Ausstattung S 650.000,--<br />
Errichtung des Spielplatzes S 650.000,--<br />
Gesamtaufwand S 2.500.000,--<br />
Diesen Ausgaben stehen folgende Förderungsmittel als Einnahmen gegenüber:<br />
Beitrag aus der „Kinderbetreuungsmilliarde“<br />
(Bundesmittel gem. § 22 Abs. 1 Zf. 3 Finanzausgleichsgesetz 1997) S 962.500,--<br />
Investitionskostenbeitrag des Landes für eine neue Schülergruppe S 500.000,--<br />
Adaptions- und Sanierungskostenbeitrag des Landes für die<br />
bestehende Schülergruppe S 300.000,--<br />
Gesamtförderungsbeiträge S 1.762.500,--
- 24 -<br />
Daraus ergeben sich für die <strong>Stadt</strong> selbstaufzubringende Kosten von S 737.500,--.<br />
Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt mittels eines Nachtragvoranschla-<br />
ges in diesem Haushaltsjahr.<br />
Die Vergabe der Adaptions- und Umbauarbeiten zum Betrage von S 1,2 Mio. er-<br />
geht an die Firma Gilbert Holdermann, welche Vermieterin des Objektes ist, in<br />
Form eines geprüften Dienstleistungsauftrages. Seitens des Landes werden hierzu<br />
keine Bedenken geäußert.<br />
Mit der Neusituierung des Schülerhortes wird die Nachfrage nach Betreuungsplät-<br />
zen für Schulkinder im Alter von 6 – 12 Jahren für die nächsten Jahre abgedeckt<br />
und einerseits für das Personal gute Arbeitsbedingungen, andererseits für die<br />
Schüler optimale Betreuungsbedingungen geschaffen. Das Projekt soll zeitlich so<br />
abgewickelt werden, dass bereits mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 der Be-<br />
trieb aufgenommen werden kann.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt daher einstimmig,<br />
a) der Baubeschluss über die Neusituierung und den Ausbau des Schülerhortes<br />
gemäß den Plänen Nr. 2, 3 und 4 vom 23.05.2001 der Firma Wohn + Bau Hol-<br />
dermann bzw. der auf dieser Grundlage ergehenden Baubewilligung mit einem<br />
Gesamtkostenrahmen von S 2,5 Mio. zuzgl. MWSt. wird gefasst.<br />
b) die Bedeckung der Investitionen, die im laufenden Jahr getätigt werden, ist auf<br />
folgenden Haushaltsstellen gegeben:<br />
250/010 Umbau S 1.200.000,--<br />
250/050 Spielplatz S 650.000,--<br />
250/042 Einrichtung S 650.000,--<br />
S 2.500.000,--.<br />
Sie erfolgt durch Beiträge des Landes von S 1,7 Mio. und Auflösung eines<br />
Betrages von S 800.000,-- aus der allgemeinen Haushaltsrücklage.
- 25 -<br />
c) mit der Tennishalle <strong>Bludenz</strong> Gesellschaft m.b.H. und Co.KG, Herrengasse 14,<br />
<strong>Bludenz</strong>, wird ein Mietvertrag über die im wesentlichen im 1. OG der Tennis-<br />
halle, Stadionstraße 4, beschriebenen Räumlichkeiten von rd. 330 m² sowie die<br />
neu angeschlossenen WC und Duschräumlichkeiten im EG und den Stiegen-<br />
aufgang mit Wirkung vom 1. September 2001 befristet auf die Dauer von<br />
10 Jahren abgeschlossen. Der Mietvertrag endet somit, ohne dass es einer Kün-<br />
digung bedarf, am 31. August 2011. Der Mietzins beträgt monatlich S 16.000,--<br />
(Euro 1.162,77) zuzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer. Der Mietzins ist nach<br />
dem Verbraucherpreisindex wertgesichert. Zusätzlich trägt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong><br />
die üblichen Betriebskosten.<br />
Weiters wird der Firma Gilbert Holdermann auf Grund ihres Angebotes vom<br />
21.06.2001 ein Generalunternehmerauftrag über die Herstellung der in diesem<br />
Angebot bzw. in den oben genannten Plänen detailliert beschriebenen Umbau-<br />
bzw. Ausbauarbeiten zu angemessenen Preisen erteilt. Die Gewerke sind spä-<br />
testens bis zum 31. August dieses Jahres betriebsfähig fertig zu stellen.<br />
Zu 13.: Elternbeiträge Schülerclub Mücke<br />
Im Zuge der Neusituierung und Neuerrichtung des Schülerclubs Mücke im ehe-<br />
maligen Fitness-Studio der Tennishalle in der Stadionstraße sollen die Beiträge<br />
der Eltern neu geregelt und ergänzt werden. Clubleiter Carsten Nielsen schlägt,<br />
basierend auf mehrjährigen Erfahrungen, vor die Elternbeiträge der „Dreiviertel-<br />
gruppe“ des Kindergarten Igels anzugleichen, da die Schülerclubkinder im Durch-<br />
schnitt ebenfalls nur zwischen 6 und 7 Stunden pro Tag die Schülerbetreuungsein-<br />
richtung in Anspruch nehmen. Seiner Ansicht nach bringt die Angleichung mehre-<br />
re Vorteile:<br />
1. Die Verringerung der Elternbeiträge um durchschnittlich 10 % würde von der<br />
Elternschaft der Kinder sicherlich als positives Engagement seitens der <strong>Stadt</strong><br />
erlebt werden – Image-Pflege.<br />
2. Es würde sich der neue Schülerclub schneller füllen.
- 26 -<br />
3. <strong>Bludenz</strong> hätte weniger „Schlüsselkinder“<br />
4. Die neue Gebührenstaffelung bringt eine feinere Graduierung und somit eine<br />
gerechtere Bewertung der Einkommensunterschiede der Eltern.<br />
5. Für Kinder, welche den Schülerclub nur stundenweise an einzelnen Tagen be-<br />
nötigen, wird die Möglichkeit geschaffen ebenfalls den Schülerclub in An-<br />
spruch zu nehmen.<br />
Mittels der heutigen EDV-Technologie stellt die feinere Gebührenstaffelung kei-<br />
nerlei Mehrarbeit oder Mehraufwand bei der Gebührenberechnung dar.<br />
Um eine möglichst soziale Ausgewogenheit zu erreichen, werden die Beiträge<br />
nach Einkommen gestaffelt,<br />
Für die Berechnung ist die Berechnungsgrundlage maßgebend. Diese setzt sich<br />
wie folgt zusammen: Das gesamte Familiennettoeinkommen abzüglich dem reinen<br />
Wohnaufwand.<br />
Als Einkommen gelten sämtliche monatlichen Einkünfte (Löhne, Gehälter, Sach-<br />
bezüge, Alimente, Unterhaltszahlungen, Pensionen, Krankengelder. Einkünfte aus<br />
der Arbeitslosenversicherung, Wohnungsbeihilfen, Familienzuschüsse, Einkünfte<br />
aus selbständiger Arbeit, aus Verpachtung , Kapitalvermögen, sowie Einkünfte<br />
aus Nebentätigkeiten, Werkverträgen u.dgl.) verringert um die Familienbeihilfe<br />
und die gesetzlichen Abzüge. Regelmäßige Einkommen werden halbjährlich mit<br />
Gehaltszettel und Bankauszug nachgewiesen. Für Einkommen, die Schwankungen<br />
unterliegen, wird ein Durchschnittswert aus den letzten 3 Monaten errechnet. Zum<br />
Jahresbeginn soll ein Kopie des Jahreseinkommensnach- weises vorgelegt wer-<br />
den.<br />
Berücksichtigt wird bei Personen, die beim Finanzamt zur Einkommensteuer ver-<br />
anlagt werden (Selbständige), 1/14 der Einkünfte laut Steuerbescheid abzüglich<br />
Einkommenssteuer, jedoch ohne Sonderausgaben, die der Kapitalbindung dienen,<br />
Verluste aus Vorjahren oder Investitionen. Bei Personen, die selbständig und als<br />
Arbeitnehmer tätig sind, werden beide Einkünfte berücksichtigt. Grenzgänger be-
- 27 -<br />
nötigen den Einkommenssteuerbescheid, die Gehaltsbelege der letzten drei Mona-<br />
te sowie die Belege für die Krankenkasse.<br />
Bei Lebensgemeinschaften wird für Kinder, die nicht aus dieser Gemeinschaft<br />
entstammen, die Hälfte des Einkommen der/s Partnerin/s miteingerechnet. Unbe-<br />
rücksichtigt bleibt die Familienbeihilfe, das Bundes- und Landespflegegeld, Ein-<br />
künfte von Kinder und Großeltern, die im gemeinsamen Haushalt leben und Leis-<br />
tungen für die Eingliederungshilfe, Schulfahrtbeihilfe, Studienbeihilfen u.dgl..<br />
Vom Familiennettoeinkommen werden die reinen Mietkosten und allfällige Ali-<br />
ments- und Unterhaltsverpflichtungen abgezogen. Für Eigentumswohnungen oder<br />
ein Eigenheim werden die tatsächlichen Tilgungen und sonstigen Aufwände bis<br />
max. S 6.000,-- abgezogen. Als Wohnsitz einer Familie ist jener Ort zu berück-<br />
sichtigen, in dem sich der oder die Erziehungsberechtigten in der nachweislichen<br />
Absicht niedergelassen hat, ihn zum Mittel- punkt der Lebensbeziehungen zu ma-<br />
chen. Alle wesentlichen Änderungen, die für die Gebührenberechnung maßgebend<br />
sind, wie Änderung des Einkommens, Änderung der Anschrift, Änderungen im<br />
Familienstand sind unverzüglich zu melden, damit eine Neuberechnung der Ge-<br />
bühr erfolgen kann. Eine Vernachlässigung der Meldepflicht bewirkt, dass im Fal-<br />
le einer Gebührenerhöhung, diese rückwirkend für das ganze Schuljahr erbracht<br />
werden muss.<br />
Der Schülerclubbeitrag versteht sich als Monatsbeitrag. Für jeden angefangenen<br />
Monat wird der gesamte Monatsbeitrag fällig. Dies gilt bis zur schriftlichen Ab-<br />
meldung des Kindes.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig die folgenden Beiträge für den Schü-<br />
lerclub Mücke einschließlich des dazugehörenden Regelwerkes:
- 28 -<br />
von bis % Gebühr MWSt. Gebühr<br />
(exkl. MWSt.) (inkl. MWSt.)<br />
6.500,01 7.000,00 6,00 390,00 39,00 429,00<br />
7.000,01 7.500,00 6,12 428,05 42,81 470,86<br />
7.500,01 8.000,00 6,23 467,25 46,73 513,98<br />
8.000,01 8.500,00 6,35 507,60 50,76 558,36<br />
8.500,01 9.000,00 6,46 549,10 54,91 604,01<br />
9.000,01 9.500,00 6,58 591,75 59,18 650,93<br />
9.500,01 10.000,00 6,69 635,55 63,56 699,11<br />
10.000,01 10.500,00 6,81 680,50 68,05 748,55<br />
10.500,01 11.000,00 6,92 726,60 72,66 799,26<br />
11.000,01 11.500,00 7,04 773,85 77,39 851,24<br />
11.500,01 12.000,00 7,15 822,25 82,23 904,48<br />
12.000,01 12.500,00 7,27 871,80 87,18 958,98<br />
12.500,01 13.000,00 7,38 922,50 92,25 1.014,75<br />
13.000,01 13.500,00 7,50 974,35 97,44 1.071,79<br />
13.500,01 14.000,00 7,61 1.027,35 102,74 1.130,09<br />
14.000,01 14.500,00 7,73 1.081,50 108,15 1.189,65<br />
14.500,01 15.000,00 7,84 1.136,80 113,68 1.250,48<br />
15.000,01 15.500,00 7,96 1.193,25 119,33 1.312,58<br />
15.500,01 16.000,00 8,07 1.250,85 125,09 1.375,94<br />
16.000,01 16.500,00 8,19 1.309,60 130,96 1.440,56<br />
16.500,01 17.000,00 8,30 1.369,50 136,95 1.506,45<br />
17.000,01 17.500,00 8,42 1.430,55 143,06 1.573,61<br />
17.500,01 18.000,00 8,53 1.492,75 149,28 1.642,03<br />
18.000,01 18.500,00 8,65 1.556,10 155,61 1.711,71<br />
18.500,01 19.000,00 8,76 1.620,60 162,06 1.782,66<br />
19.000,01 19.500,00 8,88 1.686,25 168,63 1.854,88<br />
19.500,01 20.000,00 8,99 1.753,05 175,31 1.928,36<br />
20.000,01 20.500,00 9,11 1.821,00 182,10 2.003,10<br />
20.500,01 21.000,00 9,22 1.890,10 189,01 2.079,11<br />
21.000,01 21.500,00 9,34 1.960,35 196,04 2.156,39<br />
21.500,01 22.000,00 9,45 2.031,75 203,18 2.234,93<br />
22.000,01 22.500,00 9,57 2.104,30 210,43 2.314,73<br />
22.500,01 23.000,00 9,68 2.178,00 217,80 2.395,80<br />
23.000,01 23.500,00 9,80 2.252,85 225,29 2.478,14<br />
23.500,01 24.000,00 9,91 2.328,85 232,89 2.561,74<br />
24.000,01 24.500,00 10,03 2.406,00 240,60 2.646,60<br />
Bei mehr als S 24.501,-- Berechnungsgrundlage wird der Höchstbeitrag von<br />
S 2.500,-- verrechnet. Wenn keine Berechnungsgrundlage ermittelt wird, wird der<br />
Höchstbeitrag eingehoben.
- 29 -<br />
Kinder, die den Schülerclub ca. 12 Stunden in der Woche benötigen, können als<br />
Schülerclub-Gast betreut werden. Hierfür werden S 12,-- (zuzügl. 10 % MWSt.)<br />
pro Stunde in Rechnung gestellt.<br />
Der Besuch des Sommerclubs wird mit S 12,-- (zuzügl. 10 % MWSt.) pro Stunde<br />
verrechnet.<br />
Kinder aus anderen Gemeinden, welche in <strong>Bludenz</strong> eine Schule besuchen, kön-<br />
nen, wenn genügend Plätze frei sind, in den Schülerclub aufgenommen werden.<br />
Für sie wird ein Zuschlag von 20 % der jeweils berechneten Gebühr hinzugerech-<br />
net.<br />
Der Essensbeitrag beinhaltet die Kosten für Mittagessen und Jausenverpflegung<br />
und wird monatlich im Nachhinein, entsprechend der Anzahl der Essen, eingeho-<br />
ben. Er kostet pro Kind und Tag S 44,57 (zuzügl. 10 % MWSt.) und wird nicht<br />
ermäßigt.<br />
Bei gleichzeitigem Besuch von zwei Kindern aus einer Familie ermäßigt sich der<br />
Beitrag pro Kind auf 75 %. Für weitere Kinder werden keine Gebühren berechnet.<br />
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen wie dauernder Erkrankung, Be-<br />
hinderung eines Familienmitgliedes etc. kann eine Ermäßigung des Beitrages be-<br />
antragt werden.<br />
Zu 14.: Nachtragsvoranschlag 2001<br />
In der <strong>Stadt</strong>vertretungssitzung vom 21.12.2000 wurde der Voranschlag der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bludenz</strong> für das Jahr 2001 mit folgenden Endsummen beschlossen:<br />
Einnahmen der Erfolgsgebarung S 631.565.000,--<br />
Einnahmen der Vermögensgebarung S 71.579.000,-- S 703.144.000,--
- 30 -<br />
Ausgaben der Erfolgsgebarung S 592.789.000,--<br />
Ausgaben der Vermögensgebarung S 110.355.000,-- S 703.144.000,--<br />
Es ergibt sich somit der Ausgleich im Voranschlag S 0,--<br />
Mit Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 06.02.2001 wurden gegen<br />
diesen Voranschlag gemäß § 74 Gemeindegesetz keine Einwendungen erhoben.<br />
Bürgermeister Dr. Kraft Othmar schlägt vor, nachstehenden Nachtragsvoran-<br />
schlag 2001 befürwortend der <strong>Stadt</strong>vertretung zur Beschlussfassung vorzulegen:<br />
1. Hhst. 1/080 085 Pensionsfonds<br />
Ansatz bisher: S 200.000,-- Ansatz neu: S 2.200.000,--<br />
2. Hhst. 2/080 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 2.000.000,--<br />
3. Hhst. 1/213 080 Einlage KEG<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.744.000,--<br />
4. Hhst. 2/213 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.744.000,--<br />
5. Hhst. 1/250 010 Mücke, Umbau<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.200.000,--<br />
6. Hhst. 1/250 042 Mücke, Einrichtung<br />
Ansatz bisher: S 9.000,-- Ansatz neu: S 659.000,--<br />
7. Hhst. 1/250 050 Mücke, Spielplatz<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 650.000,--<br />
8. Hhst. 2/250 871 Beitrag Land<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.700.000,--<br />
9. Hhst. 1/259 728 Jugendkoordinator<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 300.000,--<br />
10. Hhst. 2/259 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 300.000,--<br />
11. Hhst. 2/269 7571 Sondersportförderung<br />
Ansatz bisher: S 400.000,-- Ansatz neu: S 800.000,--
- 31 -<br />
12. Hhst. 2/269 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 400.000,--<br />
13. Hhst. 1/360 614 Adaptierung, Oberes Tor<br />
Ansatz bisher: S 10.000,-- Ansatz neu: S 430.000,--<br />
14. Hhst. 2/360 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 420.000,--<br />
15. Hhst. 1/612 611 Strasseninstandhaltung<br />
Ansatz bisher: S 1.500.000,-- Ansatz neu: S 2.500.000,--<br />
16. Hhst. 2/612 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 1.000.000,--<br />
17. Hhst. 1/833 776 Darlehenstilgung<br />
Ansatz bisher: S 429.000,-- Ansatz neu: S 6.929.000,--<br />
18. Hhst. 2/833 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 446.000,--<br />
19. Hhst. 2/851 3463 Darlehensaufnahme<br />
Ansatz bisher: S 1.445.000,-- Ansatz neu: S1.759.000,--<br />
20. Hhst. 2/851 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 5.898.000,-- Ansatz neu: S 5.584.000,--<br />
21. Hhst. 1/912 939 RL-Zuführung<br />
Ansatz bisher: S 582.000,-- Ansatz neu: S 0,--<br />
22. Hhst. 2/912 939 RL-Entnahme<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 218.000,--<br />
23. Hhst. 2/913 080 Verkauf VKW-Aktien<br />
Ansatz bisher: S 0,-- Ansatz neu: S 6.054.000,--<br />
Begründung:<br />
1. Der Pensionsfond wird zusätzlich mit S 2 Mio. dotiert, dafür wird die im<br />
Rechnungsabschluss 2000 gebildete Rücklage in Höhe von S 2 Mio. aufge-<br />
löst.
- 32 -<br />
2. Das Konto der „<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> Immobilien KEG“ wird mit S 1.744.000,-- do-<br />
tiert, dafür wird die im Rechnungsabschluss 2000 gebildete Rücklage in der<br />
selben Höhe aufgelöst.<br />
3. Die Neusituierung des Schülerclub Mücke im Obergeschoss der Tennishalle<br />
erfordert nachstehende Investitionskosten:<br />
S 1.200.000,00 Umbau<br />
S 650.000,00 Spielplatz<br />
S 650.000,00 Einrichtung<br />
S 2.500.000,00<br />
Dieser Aufwand wird bedeckt durch Beiträge des Landes in Höhe von S 1,7<br />
Mio. sowie geringere Rücklagenzuführung im Betrag von S 582.000,-- und<br />
Auflösung eines Betrages von S 218.000,-- aus der Allgemeinen Haushalts-<br />
rücklage.<br />
4. Für die Einstellung eines Jugendkoordinators wird die im Rechnungsabschluss<br />
2000 gebildete Rücklage in Höhe von S 300.000,-- aufgelöst.<br />
5. Die Sondersportförderung, die im Voranschlag 2001 mit S 400.000,-- dotiert<br />
ist, wird um S 400.000,-- erhöht, dafür wird die im Rechnungsabschluss 2000<br />
gebildete Rücklage in Höhe von S 400.000,-- aufgelöst.<br />
6. Für die Adaptierung des Oberen Tores (Bildnis Hl. Michael) ergibt sich ein<br />
Aufwand von S 420.000,--, dafür wird die im Rechnungsabschluss 2000 ge-<br />
bildete Rücklage in der selben Höhe aufgelöst.<br />
7. Für die Straßeninstandhaltung werden zusätzlich Mittel in Höhe von S 1 Mio.<br />
wie folgt benötigt:<br />
S 600.000,00 Kreuzung Herrengasse-Untersteinstrasse<br />
S 300.000,00 Oberes Tor<br />
S 100.000,00 Radwegbrücke Mokry, Geländererneuerung<br />
Dafür wird die im Rechnungsabschluss 2000 gebildete Rücklage in Höhe von<br />
S 1 Mio. aufgelöst.
- 33 -<br />
8. Zur Ausfinanzierung des Hallenbades hätte die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> im Jahre 1998<br />
der Sparkasse <strong>Bludenz</strong> ImmobilienverwaltungsgmbH eine Restsubvention in<br />
Höhe von S 6,5 Mio. zu leisten gehabt. Im Rechnungsjahr 1998 war dies je-<br />
doch der <strong>Stadt</strong> nicht möglich, weshalb die ImmobilienverwaltungsgmbH bei<br />
der Sparkasse der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ein Darlehen in Höhe von S 6,5 Mio. zum<br />
31.12.1998 aufgenommen und wofür die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> die Haftung übernom-<br />
men hat.<br />
In der <strong>Stadt</strong>vertretungssitzung vom 26. April 2001, Punkt 9., wurde beschlos-<br />
sen, das Übernahmeangebot der Vorarlberger Illwerke AG anzunehmen<br />
(Verkauf der VKW-Aktien) und diesen Betrag zur Tilgung des Darlehens bei<br />
der Sparkasse <strong>Bludenz</strong> in Höhe von S 6,5 Mio. zu verwenden. Die Darlehens-<br />
tilgung in Höhe von S 6,5 Mio. wird durch die Einnahmen aus dem Verkauf<br />
der VKW-Aktien in Höhe von S 6.054.000,-- und Auflösung der im Rech-<br />
nungsabschluss 2000 gebildeten Rücklage in Höhe von S 446.000,-- bedeckt.<br />
9. Im Zuge der Kollaudierung des Bauabschnittes 09 im Bereich Abwasserbesei-<br />
tigung ergab sich, dass zusätzlich zum im Voranschlag 2001 budgetierten An-<br />
satz in Höhe von S 1.445.000,-- ein Restdarlehen in Höhe von S 314.000,--<br />
aufgenommen werden kann. Dafür wird die vorgesehene Rücklagenentnahme<br />
um diesen Betrag vermindert.<br />
Der Voranschlag 2001 (inkl. Nachtragsvoranschlag) weist daher folgende End-<br />
summen auf:<br />
Einnahmen der Erfolgsgebarung S 639.479.000,--<br />
Einnahmen der Vermögensgebarung S 77.947.000,-- S 717.426.000,--<br />
Ausgaben der Erfolgsgebarung S 594.327.000,--<br />
Ausgaben der Vermögensgebarung S 123.099.000,-- S 717.426.000,--<br />
Es ergibt sich somit der Ausgleich im Voranschlag S 0,--
- 34 -<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig den vorgelegten Nachtragsvoranschlag<br />
2001.<br />
Zu 15.: Vermietung der alten Jagdhütte auf der Davenna, GB Lorüns-Stallehr<br />
Herr Christian Dünser, 6700 Stallehr HNr. 9, und Herr Günther Walch, 6700 Blu-<br />
denz, Oberbings 19, haben sich als Interessentschaft „Freunde der Davenna“ die<br />
Erhaltung des historisch gewachsenen Gebäudearrangements auf der Davenna<br />
(Holzerhütte, Agrarhütte und alte Jagdhütte) zum Ziel gesetzt. Da sich die alte<br />
Jagdhütte der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> in einem schlechten Bauzustand befindet, war seitens<br />
der Forstabteilung geplant, die Hütte abzureißen, zumal sich in zehn Meter Ent-<br />
fernung eine in den 40-er Jahren errichtete, neu renovierte Holzerhütte der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bludenz</strong> befindet. Die Freunde der Davenna haben sich entschlossen, diese alte<br />
Jagdhütte zu erhalten und haben bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> um die Sanierung und An-<br />
mietung der oben genannten Hütte ersucht. Die Gemeinde Lorüns hat als zustän-<br />
dige Baubehörde ebenfalls die Erhaltung und Sanierung der alten Jagdhütte auf<br />
der Davenna begrüßt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 25. Jänner 2001 die Vermietung der alten<br />
Jagdhütte auf der Davenna für die Dauer von 20 Jahren unter den Bedingungen<br />
beschlossen, dass für die Nutzung der Hütte als „Ferienwohnung“ eine Ausnah-<br />
mebewilligung gemäß § 16 Abs. 4 Raumplanungsgesetz bei der Gemeinde Lorüns<br />
erwirkt und die Hütte von den Mietern fach- und stilgerecht saniert wird, wobei<br />
die Kosten der Sanierung als Miete gegenverrechnet werden. Anlässlich der Vor-<br />
sprache von Herrn Christian Dünser beim Bürgermeister wurde von Herrn Dünser<br />
klargestellt, dass die alte Jagdhütte keinesfalls als „Ferienwohnung“ genutzt wer-<br />
den soll, sondern sie soll nur als spontane Unterkunft bei Sonnwendfeuern, Weg-<br />
instandhaltungsarbeiten etc. Verwendung finden. Der Bürgermeister hat Herrn<br />
Christian Dünser ersucht, einen diesem Verwendungszweck entsprechenden Be-<br />
standsvertrag zur neuerlichen Beschlussfassung durch die zuständigen Organe<br />
vorzulegen.
- 35 -<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, die „alte Jagdhütte“ auf der Davenna,<br />
Gst. Nr. .71/7, GB Lorüns-Stallehr, an Herrn Christian Dünser, Stallehr, und<br />
Herrn Günther Walch, <strong>Bludenz</strong>, für die Dauer von 20 Jahren unter den Bedingun-<br />
gen zur vermieten, dass die Hütte nicht für Wohn- bzw. Ferienzwecke verwendet<br />
werden darf, die Hütte auf Kosten der Mieter fach- und stilgerecht saniert wird,<br />
wobei die Kosten der Sanierung als Mietvorauszahlung gegenverrechnet werden<br />
und sämtliche mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten von den Mietern zu<br />
tragen sind.<br />
Weiters beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, nachstehende Vereinbarung<br />
über die Sanierung und Vermietung der alten Jagdhütte auf der Davenna abge-<br />
schlossen zwischen Herrn Christian Dünser, 6700 STALLEHR Nr. 9 sowie Herrn<br />
Günther Walch, 6700 BLUDENZ, Oberbings 19, im folgenden kurz „Freunde der<br />
Davenna“ genannt und der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, vertreten durch den Bürgermeister Dr.<br />
Othmar Kraft, wie folgt:<br />
P r ä a m b e l<br />
Herr Christian Dünser, 6700 Stallehr, HNr. 9, und Herr Günther Walch, 6700<br />
<strong>Bludenz</strong>, Oberbings 19, haben sich als Interessentschaft „Freunde der Davenna“<br />
die Erhaltung des historisch gewachsenen Gebäudearrangements auf der Davenna<br />
(Holzerhütte, Agrarhütte und alte Jagdhütte) zum Ziel gesetzt. Da sich die alte<br />
Jagdhütte der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> in einem schlechten Bauzustand befindet, war seitens<br />
der Forstabteilung geplant, die Hütte abzureißen, zumal sich in zehn Meter Ent-<br />
fernung eine in den 40-er Jahren errichtete, neu renovierte Holzerhütte der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bludenz</strong> befindet. Die Freunde der Davenna haben sich entschlossen, diese alte<br />
Jagdhütte zu erhalten und haben bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> um die Sanierung und Mie-<br />
te der oben genannten Hütte ersucht. Die Gemeinde Lorüns hat als zuständige<br />
Baubehörde ebenfalls die Erhaltung und Sanierung der alten Jagdhütte auf der<br />
Davenna begrüßt.
- 36 -<br />
I.<br />
E i g e n t u m<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ist Eigentümerin der alten Jagdhütte auf der Davenna auf der<br />
Gst. Nr. .71/7, GB Lorüns-Stallehr, welche sich im Gemeindegebiet von Lorüns<br />
befindet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> vermietet den „Freunden der Davenna“ die sich in ei-<br />
nem schlechten Bauzustand befindliche Hütte gemäß der angeschlossenen Foto-<br />
dokumentation vom 30. 4. 2000, die einen verbindlichen Bestandteil des Mietver-<br />
trages bildet. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bludenz</strong> für die „alte Jagdhütte“ kein Fahrrecht über die Davennastraße besitzt.<br />
Über eine allfällige Befahrung der Davennastraße ist mit der Agrargemeinschaft<br />
Stallehr eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.<br />
II.<br />
M i e t r e c h t<br />
Das Mietverhältnis wird auf 20 Jahre abgeschlossen und endet, ohne dass es einer<br />
Kündigung bedarf, am 30. Juni 2021. Das Bestandsverhältnis kann durch einge-<br />
schriebenen Brief vorzeitig aufgelöst werden; von den „Freunden der Davenna“<br />
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende; von<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ver-<br />
zichtet für einen Zeitraum von zwanzig Jahren auf das Kündigungsrecht mit fol-<br />
gender Ausnahme: Falls die alte Jagdhütte aufgrund eines Beschlusses der <strong>Stadt</strong>-<br />
vertretung von <strong>Bludenz</strong> entfernt werden oder im zwingenden öffentlichen Inte-<br />
resse anderweitig verwendet werden muss, kann die Kündigung ausgesprochen<br />
werden.<br />
III.<br />
W e i t e r g a b e<br />
Die Untervermietung und auch die unentgeltliche Weitergabe des Mietobjektes an<br />
Dritte ist nicht zulässig.
- 37 -<br />
IV.<br />
unzulässige Verwendung<br />
Das Mietobjekt darf nur für Zwecke einer spontanen Unterkunft (z. B. Sonnwend-<br />
feuer, Holzarbeiten, Wegerhaltung etc.) verwendet werden. Bei der Verwendung<br />
dieser Hütte ist darauf zu achten, dass es zu keinen Störungen des ordentlichen<br />
Jagdbetriebes der Eigenjagd Davenna, im speziellen durch Lärm, kommt. Die<br />
zweckwidrige Verwendung des Mietobjektes berechtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, ge-<br />
genüber dem vertragsbrüchigen Vertragspartner das Mietverhältnis vorzeitig auf-<br />
zulösen.<br />
Die Benützung der alten Jagdhütte für Wohnzwecke ist ausgeschlossen.<br />
V.<br />
K ü n d i g u n g<br />
Die Kündigung kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen werden,<br />
wenn die „Freunde der Davenna“ ihrer Verpflichtung, die Anlagen zu erhalten<br />
und zu betreuen, trotz Aufforderung nicht nachkommen, wenn die vertragsmäßige<br />
Nutzung der Anlage unterbleibt oder wenn die Hütte gemäß Punkt I. aufgrund ei-<br />
nes Beschlusses der <strong>Stadt</strong>vertretung von <strong>Bludenz</strong> entfernt werden oder in zwin-<br />
gendem öffentlichen Interesse anderweitig verwendet werden muss.<br />
VI.<br />
E n t g e l t / S a n i e r u n g<br />
Als Gegenleistung für die Einräumung des Bestandsrechtes sanieren die „Freunde<br />
der Davenna“ aus eigenen Mitteln die unter Punkt I. dieses Vertrages beschrie-<br />
bene alte Jagdhütte (Fotodokumentation) fach- und stilgerecht. Im speziellen sind<br />
folgende Arbeiten durchzuführen: Neueindeckung mit Unterdach und Schindeln,<br />
ausbessern vom verfaultem Strick, Grundmauern ausbessern, Fußboden und De-<br />
cke erneuern, Innentäfer erneuern, Einrichtung erneuern. Die durchzuführenden<br />
Arbeiten, welche in Form von Eigenleistungen durchzuführen sind, werden mit
- 38 -<br />
gesamt S 200.000,-- bewertet, wodurch sich ein jährlicher Mietzins von S 10.000,-<br />
errechnen würde.<br />
VII.<br />
Betriebs- und Instandhaltungskosten<br />
Die laufenden Instandsetzungs- und Erhaltungskosten sowie die Betriebskosten<br />
tragen die „Freunde der Davenna“. Zu den Betriebskosten zählen auch die Kosten<br />
einer ausreichenden Versicherung gegen die üblichen Gebäuderisiken. Das Miet-<br />
objekt ist schonend zu benützen. Die „Freunde der Davenna“ sind zur laufenden<br />
Vornahme der Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet.<br />
VIII.<br />
I n v e s t i t i o n e n<br />
Änderungen bzw. bauliche Investitionen am Mietobjekt die über die im Punkt VI.<br />
beschriebenen Sanierungsarbeiten hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen<br />
schriftlichen Zustimmung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>.<br />
IX.<br />
Ü b e r g a b e<br />
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder vorzeitigen Auflösung des Be-<br />
standsverhältnisses ist das Bestandsobjekt der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> in ordnungsge-<br />
mäßem, gut erhaltenem und funktionstüchtigem Zustand zu übergeben.<br />
Nach Ablauf der Vertragszeit, vorzeitige Kündigung durch die „Freunde der Da-<br />
venna“ oder Kündigung gemäß Punkt IV. und V. des Vertrages haben die „Freun-<br />
de der Davenna“ keinen Anspruch auf Ersatz der von ihnen gemachten, auch nicht<br />
der nützlichen oder notwendigen, Aufwendungen.
- 39 -<br />
X.<br />
G e b ü h r e n<br />
Die Vertragsteile verzichten darauf, diesen Vertrag wegen etwaiger Verletzung<br />
über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten. Die allfällige Vergebührung die-<br />
ses Mietvertrages tragen die „Freunde der Davenna“.<br />
XI.<br />
V e r w a l t u n g<br />
Jeder Vertragspartner erhält eine Vertragsausfertigung. Die „Freunde der Da-<br />
venna“ nennen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> eine verantwortliche Person, der die Verwaltung<br />
des Mietobjektes übertragen wird.<br />
XII.<br />
G e r i c h t s s t a n d<br />
Im Falle von Streitigkeiten wird ohne Ansehung des Streitwertes die Zuständig-<br />
keit des Bezirksgerichtes <strong>Bludenz</strong> als erste Instanz vereinbart.“<br />
Bei der Abstimmung war <strong>Stadt</strong>rat Dieter Kohler abwesend.<br />
Zu 16.: Wassergenossenschaft Außerbraz;<br />
Einräumung von Dienstbarkeiten<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat sich in den Sitzungen vom 23. Dezember 1999, Punkt 1. a), 27.<br />
Jänner 2000, Punkt 17., 6. Juli 2000, Punkt 14., 3. August 2000, Punkt 2. i) und<br />
14. September 2000, Punkt 2. b) mit dem Wunsch der Wassergenossenschaft Au-<br />
ßerbraz befasst, die Quellableitung der östlichen Altoffaquelle zu erneuern, insbe-<br />
sondere eine größere Rohrdimension zu wählen und die Quellableitung als Druck-<br />
rohrleitung auszuführen, womit auch die energetische Nutzung des Wasserdarge-<br />
botes ermöglicht wird.
- 40 -<br />
Nach mehreren Verhandlungen wurde ein Lokalaugenschein unter der Teilnahme<br />
von Bürgermeister Dr. Othmar Kraft, <strong>Stadt</strong>rat Gunnar Witting, dem Obmann der<br />
Wassergenossenschaft Außerbraz Adalbert Burtscher, dem Kassier Erich Von-<br />
bank und weiteren Vertretern der Wassergenossenschaft sowie des Amtes der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> vorgenommen. Am 2. April 2001 wurde im Rathaus <strong>Bludenz</strong>, vor-<br />
behaltlich des Beschlusses des <strong>Stadt</strong>rates und der <strong>Stadt</strong>vertretung bzw. der Voll-<br />
versammlung der Wassergenossenschaft Außerbraz, ein Beschlussvorschlag aus-<br />
gearbeitet und Einvernehmen erzielt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 5. April 2001 unter Punkt 21. diesen Vor-<br />
schlag einstimmig beschlossen. Am gleichen Tag hat die Vollversammlung der<br />
Wassergenossenschaft Außerbraz diesen Vorschlag abgelehnt.<br />
Nach neuerlicher Verhandlung am 28. Mai 2001 haben die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, vertre-<br />
ten durch Bürgermeister Dr. Othmar Kraft, Vizebürgermeister Josef Katzenmayer,<br />
<strong>Stadt</strong>rat Gunnar Witting, <strong>Stadt</strong>rat DI Dr. Bernd Angerer, <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin<br />
Fritz und andererseits Obmann Adalbert Burtscher, Erich Vonbank, Reinhard<br />
Achleitner von der Wassergenossenschaft Außerbraz folgendes Einvernehmen er-<br />
zielt:<br />
1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> erklärt sich mit der Erneuerung der bestehenden Quellfas-<br />
sung einverstanden und räumt der Wassergenossenschaft Außerbraz die<br />
Dienstbarkeit der Fassung allenfalls zusätzlicher Quellen im Bereich Altoffa-<br />
Ost auf der Liegenschaft Gst. Nr. 3510 GB <strong>Bludenz</strong> ein. Das Wassernutzungs-<br />
recht ist wie bisher hinsichtlich Trinkwasser, Nutz - und Brauchwasser für das<br />
Versorgungsgebiet der Wassergenossenschaft unbeschränkt, wobei die Genos-<br />
senschaft vorrangig dieses Wasser nutzen darf. Der Verkauf von Wasser im<br />
Sinne einer kommerziellen Wassernutzung an Dritte bedarf der Zustimmung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong>, soweit es sich um Wasser aus dem Quellgebiet Altoffa-Ost<br />
handelt. Als nichtkommerzielle Nutzungen gelten alle Wasserabgaben inner-<br />
halb des Versorgungsgebietes der Wassergenossenschaft Außerbraz. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bludenz</strong> stimmt dem in Ausarbeitung befindlichen Wasserliefervertrag mit der<br />
Wassergenossenschaft Radin, betreffend die Notwasserversorgung des Ortstei-
- 41 -<br />
les Radin ausdrücklich zu. Ebenso bestehen keine Einwände gegen eine even-<br />
tuelle Notwasserversorgung für die Nachbargemeinde Innerbraz, wobei das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bludenz</strong> vorrangig zu behandeln ist<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> räumt die Dienstbarkeit der Verlegung einer größeren Was-<br />
serleitung, die als Druckwasserleitung ausgeführt wird, in der Dimension von<br />
200 mm lichtem Durchmesser auf den Gst. Nrn. 3510 und 3170, GB <strong>Bludenz</strong>,<br />
gemäß dem Projekt der Firma Deltawatt, Koblach, vom 02.12.1998 ein. Die<br />
Wahl der Dimension kann daher größer sein, als es für die Versorgung der<br />
Ortschaft Außerbraz mit Trink-, Nutz- und Brauchwasser erforderlich ist.<br />
3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> ist berechtigt, an einer einvernehmlich bestimmten, tech-<br />
nisch geeigneten Stelle an der westlichen Versorgungsgrenze Wasser zur Ein-<br />
speisung in die Wasserversorgungsanlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> zu entnehmen.<br />
Dieses Recht besteht für alles Wasser, das auf der Gst. Nr. 3510 entspringt und<br />
von der Wassergenossenschaft nicht zur Versorgung des Versorgungsgebietes<br />
beansprucht wird. Das Entgelt für die Wasserdurchleitung beträgt 25 % des<br />
Preises für Wasserbezieher, die nicht Genossenschafter sind (derzeit 25 % von<br />
S 8,-- exkl. Ust. pro m³ genutzter Wassermenge).<br />
4. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> räumt der Wassergenossenschaft Außerbraz die Dienstbar-<br />
keit der energetischen Nutzung des gegenständlichen Wasserdargebotes ein.<br />
Für diese Dienstbarkeit leistet die Wassergenossenschaft ein Entgelt in Höhe<br />
von 9 (neun) % des direkten Verkaufserlöses aus der energetischen Nutzung,<br />
zu entrichten ab dem Verkauf der ersten kWh. Diese Dienstbarkeit ist nicht<br />
übertragbar.<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertretung beschließt einstimmig, der vorstehenden Vereinbarung mit<br />
der Wassergenossenschaft Außerbraz vollinhaltlich die Zustimmung zu erteilen.
- 42 -<br />
Zu 17.: Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Einführung des Biodiesels für den <strong>Bludenz</strong>er <strong>Stadt</strong>bus<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertreter Mag. Karin Fritz, Dr. Fritz Miller und Mag. Albin Arzberger<br />
beantragen, die <strong>Stadt</strong>vertretung möge beschließen, dass die <strong>Stadt</strong>busse auf den Be-<br />
trieb mit Biodiesel umzustellen sind. Entsprechende Angebote sind umgehend<br />
einzuholen. Die Angebote sollen enthalten:<br />
* Kosten für die Umstellung eines <strong>Stadt</strong>busses auf Biodiesel<br />
* Kosten für die Lagerhaltung<br />
* Kosten für den Betrieb.<br />
Die Koordination für das Vorhaben soll von der <strong>Stadt</strong>rätin für Umwelt und Ju-<br />
gendarbeit Mag. Karin Fritz erfolgen. Die Beschlussfassung soll im <strong>Stadt</strong>rat erfol-<br />
gen. DI Alfons Küng soll mit der Abwicklung des Projektes beauftragt werden.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird dieser TO-Punkt vertagt und dem Umweltaus-<br />
schuss zur Behandlung zugewiesen.<br />
Abwesend waren <strong>Stadt</strong>vertreter Rudolf Zeif und Christine Fröhlich.<br />
Zu 18.: Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Ersatz für das Gebäude Jellerstraße 16<br />
Über Antrag der <strong>Stadt</strong>vertreter Mag. Karin Fritz, Dr. Fritz Miller und Mag. Albin<br />
Arzberger beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, das Gebäude <strong>Bludenz</strong>, Jel-<br />
lerstraße 16, darf nur verkauft werden oder sonst in welcher Weise immer an Drit-<br />
te überlassen werden, wenn adäquate Räumlichkeiten zur Nutzung als Jugendzent-<br />
rum und für Vereine zur Verfügung stehen. Bei Räumung des Gebäudes Jel-<br />
lerstraße 16 muss der Umzug in die neuen Räumlichkeiten übergangslos gewähr-<br />
leistet werden.
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Zu 19.: Antrag von Frau <strong>Stadt</strong>rätin Mag. Karin Fritz et.al.:<br />
Proberäume für Jugendbands<br />
Über Antrag der <strong>Stadt</strong>vertreter Mag. Karin Fritz, Dr. Fritz Miller und Mag. Albin<br />
Arzberger beschließt die <strong>Stadt</strong>vertretung einstimmig, mit der Adaptierung der<br />
Kellerräume im Gebäude <strong>Bludenz</strong>, Jellerstraße 16, für Probebands entsprechend<br />
dem Konzept lt. Vorlagebericht an den <strong>Stadt</strong>rat vom 09.05.2001 ab Mitte Septem-<br />
ber 2001 zu beginnen, es sei denn, dass bis zu diesem Zeitpunkt von Seiten des<br />
Herrn Bürgermeister andernorts Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Rücklage in Höhe von ca. S 900.000,-- für Wohn- und Geschäftsgebäude wird<br />
für diese Probelokale zur Verfügung gestellt.<br />
Zu 20.: Antrag von <strong>Stadt</strong>rat DI Günther Pircher et.al.:<br />
Schrankenanlage für Verkehrsberuhigung der Klarenbrunnstraße<br />
Die <strong>Stadt</strong>vertreter DI Günther Pircher, Rudi Zeif, Gunnar Witting, Dieter Kohler,<br />
Christine Fröhlich, Norbert Lorünser und Kurt Dreher beantragen, die <strong>Stadt</strong>vertre-<br />
tung möge beschließen, für die Verkehrsberuhigung der Klarenbrunnstraße eine<br />
Schrankenanlage bei der Firma GESIG eine Schrankenanlage elektrisch betrieben<br />
und funkgesteuert, inkl. 10 Stk. Funkhandsender, inkl. Montage, zum Preis von<br />
ca.S 90.000,-- anzuschaffen.<br />
Nach eingehender Erörterung wird einhellig beschlossen, den <strong>Stadt</strong>rat zu ermäch-<br />
tigen, nach rechtlicher Prüfung eine geeignete Maßnahme zur Verkehrsberuhi-<br />
gung zu beschließen.<br />
Zu 21.: A l l f ä l l i g e s :<br />
Elmar Sturm weist darauf hin, dass am 18. August 2001 ein „ÖKO-Staffellauf“<br />
stattfindet, zu dem eine rege Teilnahme gewünscht wird.
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Erwin Sperger ersucht zu prüfen, ob nicht auch der Altbau des Sonderpädagogi-<br />
schen Zentrums an das Fernwärmenetz der Firma Getzner angeschlossen werden<br />
könnte.<br />
Ende der Sitzung um 23.30 Uhr<br />
Geschlossen und gefertigt:<br />
Der Schriftführer: Der Vorsitzende:<br />
( Dr. Erwin KOSITZ ) ( Dr. Othmar KRAFT )<br />
An der Amtstafel<br />
angeschlagen am: 03. Juli 2001<br />
Von der Amtstafel<br />
abgenommen am: 17. Juli 2001