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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />

ZWEIGLEISIGER AUSBAU DER POTTENDORFER LINIE<br />

Strecke Wien Matzleindorf (Meidling) – Wr. Neustadt<br />

Abschnitt Hennersdorf – Münchendorf<br />

Km 7,6 – km 20,8<br />

UVP-Gutachten<br />

inkl. Zusammenfassung<br />

Teil 3 - Anhang<br />

Auftraggeber: Verfasser:<br />

Bundesministerium für Verkehr,<br />

Innovation und Technologie<br />

Gruppe Schiene, Abteilung IV/ Sch 2<br />

Radetzkystraße 2<br />

A - 1031 Wien<br />

Kordina ZT GmbH/ forschung planung beratung<br />

Schottenfeldgasse 28/6<br />

1070 Wien<br />

in Zusammenarbeit mit den UVP-Sachverständigen<br />

Wien, August 2009


2-GLEISIGER AUSBAU DER POTTENDORFER LINIE UVP-GUTACHTEN<br />

ABSCHNITT HENNERSDORF - MÜNCHENDORF<br />

9 ANHANG<br />

9.1 GRUNDLAGEN ZUM FACHBEREICH ERSCHÜTTERUNGS- UND SE-<br />

KUNDÄRSCHALLSCHUTZ<br />

9.1.1 ALLGEMEINES<br />

Die <strong>Umweltvertr</strong>äglichkeitserklärung zum Fachbereich Erschütterungen und Sekundärschall erfolgt im Band<br />

14/ Einlagezahl 01 (Steinhauser, April 2009).<br />

9.1.1.1 Rechtliche Grundlagen, Normen und Richtlinien<br />

Die normativen Grundlagen werden im Absatz 3.2 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01 dargestellt.<br />

9.1.1.2 Erschütterungen und Sekundärschall – Entstehung, Ausbreitung und<br />

Auswirkungen<br />

Die diesbezüglichen Ausführungen erfolgen im Absatz 3.3 Fachliche Grundlagen, 3.3.1 Schienenverkehrserschütterungen<br />

und 3.3.2 Geodynamik des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/<br />

Einlagezahl 01.<br />

9.1.1.3 Baudynamische Einflüsse<br />

Die baudynamischen Einflüsse werden im Absatz 3.3.3 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01 behandelt.<br />

9.1.1.4 Richtlinien, Beurteilungsverfahren und Grenzwerte<br />

Die entsprechenden Ausführungen betreffend die Schutzgüter Mensch, Sach- und Kulturgüter sowie Tiere<br />

erfolgen in folgenden Absätzen des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl<br />

01:<br />

Absatz 3.5.1 Normen und Richtlinien, 3.5.2 Messung von Erschütterungen und Sekundärschall, 3.5.3 Seismogrammauswertung,<br />

3.5.4 Erschütterungseinwirkung auf Bauwerke, 3.5.5 Erschütterungseinwirkung auf<br />

den Menschen (Wm- bewertete Schwingbeschleunigung nach ON-ISO 2631-2, Beurteilungsverfahren für<br />

länger andauernde Erschütterungen nach ÖNORM S 9012/ Ausgabe 1996, Gesundheitsgefährdung durch<br />

Erschütterungen), 3.5.6 Sekundärschall (Bewertungsgrößen, Wahrnehmbarkeit der Sekundärschallimmissionen,<br />

Beurteilungsverfahren), 3.5.7 Immissionsschutzkriterien für Bahnhofsräume und 3.6 Erschütterungswirkung<br />

auf Tiere.<br />

Die Richtwerte für die Erschütterungseinwirkung auf Bauwerke werden mit Hilfe der ÖNORM S 9020 festgelegt.<br />

Schäden zufolge Erschütterungseinwirkung sind normalerweise nur in der Bauphase, nicht jedoch in<br />

der Betriebsphase denkbar. Die Richtwerte der zulässigen maximalen resultierenden Schwinggeschwindigkeit<br />

im Fundamentbereich sind für impulsförmige Bauwerkserschütterungen in Tabelle 3 und für länger andauernde<br />

Erschütterungen in Tabelle 4 zusammengestellt.<br />

Zwar hat mit der Ausgabe von ON-ISO 2631-2 (Mai 2007) die Wm- bewertete Schwingbeschleunigung die<br />

bisher nach ÖNORM S 9010 festgelegte Bewertete Schwingstärke K als Maß der menschlichen Erschütterungswahrnehmung<br />

abgelöst; jedoch handelt es sich hierbei praktisch nur um eine Änderung der Nomenklatur.<br />

Die frühere KB – Frequenzbewertungsfunktion und die nunmehrige Wm – Frequenzbewertung unter-<br />

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 VERFASSER: Kordina ZT GmbH et. al.<br />

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ABSCHNITT HENNERSDORF - MÜNCHENDORF<br />

scheiden sich jedoch im Rahmen der gemäß ÖNORM-ISO 2631-1 zulässigen Messtoleranzen nicht. Die<br />

Wm- bewertete Schwingbeschleunigung ist gemäß ÖNORM S 9012 lediglich zahlenmäßig um den Faktor<br />

1/28 von der bisher verwendeten Bewerteten Schwingstärke KB verschieden. Einer Bewerteten Schwingstärke<br />

KB = 0,1 entspricht somit eine Wm-bewertete Schwingbeschleunigung aw = 3,57 mm/ s². Da aber die Ö-<br />

NORM S 9012 ebenso wie sämtliche anderen mitteleuropäischen Beurteilungsnormen derzeit noch die Bezeichnung<br />

„Bewertete Schwingstärke KB“ verwenden, wird diese Bezeichnung der besseren Übersichtlichkeit<br />

halber beibehalten, um die direkte Vergleichbarkeit der Immissionsdaten mit den Beurteilungskriterien<br />

der ÖNORM S 9012 zu ermöglichen. Erst in der kommenden Version der Norm (Vorschlag Februar 2009)<br />

wird die Umstellung auf aw – Werte vorgenommen. Gemäß ÖNORM S 9012, Anhang D kann aber jederzeit<br />

eine Umrechnung in die Wm- bewertete Schwingbeschleunigung durchgeführt werden. ÖNORM S 9012 und<br />

ON-ISO 2631-1 sowie ON-ISO 2631-2 sind daher vollständig kompatibel.<br />

Die Beurteilung hinsichtlich des Schutzgutes Mensch erfolgt zweifach, und zwar einerseits bezüglich der<br />

Maximalimmission während der einzelnen Zugsvorbeifahrten sowie andererseits hinsichtlich der durchschnittlichen<br />

Größe der Immission während des Tag- bzw. Nachtzeitraumes. Letztere Größe ist die Beurteilungsschwingstärke<br />

Kr des gesamten Schienenverkehrs für die jeweilige Beurteilungsperiode (Tag oder<br />

Nacht), welche aus den mittleren Schwingstärke – Scheitelwerten der einzelnen Zugarten berechnet wird.<br />

Die gemäß dem Stand der Technik erforderliche Erschütterungsschutzkategorie (ausreichend bzw. gut) wird<br />

gemäß RVE 04.02.02 festgestellt. Im Fall einer bestehenden Vorbelastung genügt ein ausreichender Schutz.<br />

Die flächenwidmungsabhängigen Beurteilungskriterien für die mittleren Schwingstärke-Scheitelwerte KBS<br />

sind für die Erschütterungsschutzkategorien ausreichend bzw. gut in Tabelle 6 im Fachberichts Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, aufgelistet. Die Beurteilungskriterien für Kr sind von<br />

der aufsummierten Einwirkungszeit Te abhängig und können mittels der Tabelle 7 (Tag) und 8 (Nacht) berechnet<br />

werden.<br />

Der ArbeitnehmerInnenschutz wird im Absatz 3.5.5.3 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01, behandelt. Für die Beurteilung der Belastung der ArbeitnehmerInnen wird<br />

die VOLV – Verordnung Lärm und Vibrationen verwendet. Es zeigt sich, dass die VOLV - Grenzwerte bei<br />

Nachweis der Schwingungsgrenzwerte für das Wohlbefinden des Menschen immer mit weitem Abstand<br />

eingehalten sind. Es ist daher nicht erforderlich, die VOLV im weiteren Begutachtungsverlauf explizit zu berücksichtigen.<br />

Der Sekundärschall wird im Absatz 3.5.6 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/<br />

Einlagezahl 01 behandelt. Für die Beurteilung werden die maximalen, A-bewerteten Schalldruckpegel LA, max<br />

und der gesamte A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel LA,eq herangezogen.<br />

Der gesamte A-bewertete Schallpegel (Lp,v,A) kann gemäß RVE 04.02.01 aus den für die Decken experimentell<br />

ermittelten Terzspektren der vertikalen Schwinggeschwindigkeit berechnet werden. Die Beurteilungskriterien<br />

für den mittleren A-bewerteten Maximalpegel sind in Tabelle 10 für den Beurteilungszeitraum Nacht<br />

zusammengefasst.<br />

Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel des gesamten Zugverkehrs darf für guten Schallschutz<br />

den Planungsbasispegel nicht überschreiten. Für ausreichenden Schallschutz darf er nicht mehr als<br />

10 dB über dem Planungsbasispegel liegen. Dem Planungsbasispegel sind die Angaben von ÖNORM B<br />

8115-2 für geschlossene Räume zugrunde zu legen. Für diese Dauerschallpegel sind die Beurteilungskriterien<br />

in Tabelle 9 wiedergegeben.<br />

Insgesamt stehen die Ausführungen im Absatz 3.5 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01 im Einklang mit der RVE 04.02.01 und der RVE 04.02.02.<br />

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9.1.1.5 Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und Sekundärschall<br />

Im Projekt ist nur der Einbau von Unterschottermatten im Bereich des Bahnhofs Hennersdorf vorgesehen.<br />

Ein Überblick über alle möglichen Maßnahmen wird im Entwurf RVE 04.02.03 vom 01.07.2007 geboten.<br />

9.1.2 KONZEPT DER ERSCHÜTTERUNGSPROGNOSE<br />

Die methodischen Voraussetzungen für die Erschütterungsprognose werden im Absatz 5.2.2 des Fachberichts<br />

Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01 beschrieben.<br />

Es wird eine Prognose der Bewerteten Schwingstärke vorgenommen, die unter folgenden Voraussetzungen<br />

gilt:<br />

- Schwerer Gleisoberbau (Schotterbett - Betonschwelle – Schiene)<br />

- Hochverdichteter Unterbau im Freilandbereich (EV2- Modul: 110 MN/ m²)<br />

- Waggonlaufeigenschaften, die den Anforderungen der neuen Hochleistungsstrecken entsprechen<br />

- Bezugspunkt bildet jeweils das erste Obergeschoß eines Wohnhauses.<br />

Der obige Standard-Schotteroberbau wird als Prognosebasis verwendet. Die Dämmwirkung von Maßnahmen<br />

wird dann relativ zum Schotteroberbau angegeben.<br />

Die tendenziell zu erwartende Verbesserung der Waggonlaufeigenschaften wird bei der Prognose vernachlässigt.<br />

Die Immissionsprognosen werden unter Berücksichtigung der geltenden Kenndaten für:<br />

- Fahrtgeschwindigkeit<br />

- Maximale Achslasten<br />

- Verkehrsaufkommen (Zahl und Art der Züge)<br />

- Ausbreitungsverhältnisse in Abhängigkeit von den geodynamischen Bedingungen<br />

festgelegt.<br />

Immissionsmäßig ist zwischen der Einwirkung auf Menschen in der Form von fühlbaren Erschütterungen und<br />

von hörbarem Sekundärschall sowie der Einwirkung auf Gebäude zu unterscheiden.<br />

Bezüglich der menschlichen Wahrnehmung ist die Entfernungsabhängigkeit der Bewerteten Schwingstärke<br />

zu prognostizieren. Es handelt sich dabei um die Abschätzung der Beurteilungsschwingstärke Kr.<br />

Definitionsgemäß müssen der mittlere Schwingstärke – Scheitelwert KBS zumindest einer Zugart und insbesondere<br />

die KB – Maxima einzelner Züge die Beurteilungsschwingstärke übersteigen. Dies bewirkt, dass<br />

fühlbare Erschütterungsspitzen in einzelnen Fällen auch in Entfernungen auftreten werden, die größer sind<br />

als die Distanz, bei der die Beurteilungsschwingstärke den Betrag Kr=0,10 (Fühlschwelle) unterschreitet.<br />

9.1.3 PROJEKTÜBERSICHT<br />

Eine auf die Bedürfnisse des Fachgebietes ausgelegte Projektübersicht erfolgt im Fachbericht Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, in den Kapiteln 2 (Projektbeschreibung und 4 (4.1<br />

Untergrundverhältnisse, 4.2 Geodynamik).<br />

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9.1.4 VERKEHRSDATEN UND AKTUELLE GRENZWERTE FÜR DAS PRO-<br />

JEKT<br />

Der Fachbericht Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, beinhaltet folgende relevante<br />

Angaben:<br />

- Tabelle 18: Verkehrsaufkommen Bestand Fahrplan 2006<br />

- Tabelle 31: Betriebsdaten gemäß längerfristigem Dimensionierungsprogramm für die Pottendorfer Linie<br />

und die Aspangbahn<br />

- Tabelle 32: ÖNORM – Kriterien für den Prognosezeitraum 2025 im Projektabschnitt zur Erschütterungsbeurteilung<br />

im Wohn-/ Aufenthaltsbereich (Abschätzung unter ungünstigen Prognose- Annahmen); siehe<br />

ferner Absatz 3.5.8.<br />

Gemäß RVE 04.02.02 ist für das gegenständliche Projekt bei Berücksichtigung der vorliegenden Vorbelastung<br />

(Ausbau im Bestand bzw. bestandsnahen Bereich) ein ausreichender Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

erforderlich. Die Situation darf jedoch keinesfalls verschlechtert werden. Im Hinblick auf das<br />

neue Verkehrskonzept bilden jedoch die Kriterien für guten Erschütterungsschutz das Planungsziel.<br />

9.1.5 MESSUNGEN UND ERHEBUNGEN ALS BASIS FÜR DIE PROGNOSE<br />

9.1.5.1 Emissionen<br />

Die Emissionen werden im Absatz 4.4 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/<br />

Einlagezahl 01, diskutiert.<br />

Die Größe der Erschütterungsemissionen wurde in Münchendorf ca. bei km 18,6 in 10 m Distanz untersucht.<br />

Die Ergebnisse sind in Tabelle 17 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl<br />

01, zusammengefasst. Insgesamt wurden 10 Züge erfasst. Das Maximum der Schwinggeschwindigkeit<br />

betrug 0,92 mm/ s, das Minimum 0,48 mm/ s, der Mittelwert 0,67 mm/ s und die Streuung ± 0,123 mm/ s.<br />

Im Anhang 26 sind als Beispiel die Analyseergebnisse jenes Regionalzuges wiedergegeben, der die stärksten<br />

Erschütterungen ausgelöst hat. Als charakteristisch sind die breiten, gebänderten Spektren anzusehen,<br />

in denen in z- Richtung Frequenzen um 24 Hz dominieren. Bemerkenswert ist das Nachschwingen insbesondere<br />

der Horizontalkomponenten nach der Vorbeifahrt (Seismogramm ab ca. Sekunde 12), deren Frequenz<br />

von 7 Hz dem niedrigsten errechneten Eigenfrequenzband des Untergrundes (siehe Anhang 22) entspricht.<br />

9.1.5.2 Erschütterungsausbreitung<br />

Die Erschütterungsausbreitung wird im Absatz 4.5 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01, behandelt.<br />

Die Erschütterungsausbreitung bei Anregung an der Oberfläche wurde in Münchendorf bei der Franz Hütter<br />

Gasse gemessen.<br />

Aus den Messergebnissen wurde folgende Abhängigkeit der Schwinggeschwindigkeit vR,max von der Distanz<br />

d (in m) vom Gleis abgeleitet:<br />

vR,max = 8,31 . d -1,16 mm/ s<br />

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In Anhang 29 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, sind diese<br />

Ausbreitungsverhältnisse grafisch dargestellt. Es liegt eine stark unterdurchschnittliche Erschütterungsabnahme<br />

mit wachsender Entfernung vor.<br />

Um die lokalen Ausbreitungsbedingungen bei Tiefenanregung (Tiefgründungsfundamentniveau etc.) zu erfassen,<br />

wurden Durchschallungsversuche durchgeführt. Hierbei wurden kleine Treibladungen in bestehenden<br />

Erkundungsbohrlöchern gezündet. Um den gesamten Projektbereich zu erfassen, wurden Versuche in<br />

Hennersdorf (KB3), Achau (KB17) und Münchendorf (KB36) durchgeführt.<br />

Die Untersuchungen für den Nordabschnitt wurden in der Bohrung KB3 im Bereich des Bahnhofs Hennersdorf<br />

durchgeführt. Das beispielhaft dargestellte Frequenzspektrum (Anhang 30) ist für eine Sprenganregung<br />

ungewöhnlich schmalbandig, wobei Frequenzen um 27 Hz dominieren. Aus den Messergebnissen wurde<br />

folgende Abhängigkeit der Schwinggeschwindigkeit vR,max von der Distanz d (in m) vom Gleis abgeleitet:<br />

vR,max = 4,31 . 10 3 d -2,25 mm/ s<br />

Die Abhängigkeit ist im Anhang 31 grafisch dargestellt.<br />

Die Untersuchungen für den Zentralbereich wurden in der Bohrung KB17 im Bereich des Bahnhofs Achau<br />

durchgeführt. Das beispielhaft dargestellte Frequenzspektrum (Anhang 32) ist etwas breitbandiger, wobei<br />

die Frequenz 34 Hz dominiert. Aus den Messergebnissen wurde folgende Abhängigkeit der Schwinggeschwindigkeit<br />

vR,max von der Distanz d (in m) vom Gleis abgeleitet:<br />

vR,max = 4,92 . 10 3 d -1,97 mm/ s<br />

Die Abhängigkeit ist im Anhang 33 grafisch dargestellt.<br />

Die Untersuchungen für den Südabschnitt wurden in der Bohrung KB36 in Münchendorf durchgeführt. Das<br />

beispielhaft dargestellte Frequenzspektrum (Anhang 34) ist schmalbandig, wobei die Frequenz 28 Hz dominiert.<br />

Aus den Messergebnissen wurde folgende Abhängigkeit der Schwinggeschwindigkeit vR,max von der<br />

Distanz d (in m) vom Gleis abgeleitet:<br />

vR,max = 1,24 . 10 4 d -2,36 mm/ s<br />

Die Abhängigkeit ist im Anhang 35 grafisch dargestellt.<br />

Bei allen hier untersuchten Bohrlöchern stimmt somit die Maximalfrequenz gut mit dem Eigenfrequenzmodell<br />

des Untergrundes (siehe Anhang 22) überein.<br />

Alle Untersuchungen bei Tiefenanregung ergaben eine überdurchschnittliche geometrische Dämpfung der<br />

Erschütterungen im Untergrund.<br />

9.1.5.3 Transmission in die Gebäude/ Immissionen<br />

Die Erschütterungsimmissionen des Bahnverkehrs werden im Absatz 4.7 des Fachberichts Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, diskutiert.<br />

Bei der Auswertung wurden die Zugseismogramme von anderen Immissionsursachen, z.B. Erschütterungen<br />

infolge Hausbenutzung, unterschieden. Hierfür kommen die Methoden Fahrzeiteingrenzung, Koinzidenzverfahren<br />

und „Pattern recognition“ zum Einsatz.<br />

Als Erschütterungskenngrößen hinsichtlich der Immissionswirkung auf den Menschen wurde für jeden Zug<br />

das Maximum der resultierenden Bewerteten Schwingstärke KBmax und die Andauer der fühlbaren Erschütterungen<br />

KB > 0,1 ermittelt. Für die Bauwerksbelastung wurde das Maximum der resultierenden Schwinggeschwindigkeit<br />

vR,max am Fundament festgehalten.<br />

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Die Immissionsmessungen im Haus Hennersdorfer Hauptstraße 29/25 wurden am 20.11.2006 in dem 1984<br />

erbauten Reihenhaus im 1. Stock im Schlafzimmer durchgeführt. Das Haus ist unterkellert und besitzt Stahlbetonplattendecken.<br />

Die während der Messperiode aufgetretenen Erschütterungsimmissionen des Bahnverkehrs<br />

sind in Tab. 19 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, zusammengefasst.<br />

Die Angabe von KBmax erfolgt für den Immissionsmesspunkt im 1. Stock und die von vR,max<br />

für den Fundamentmesspunkt. Insgesamt wurden 154 Ereignisse registriert. Bei keinem der 18 während der<br />

Messperiode registrierten Züge wurde die Fühlschwelle überschritten. Die stärksten Erschütterungsimmissionen<br />

hat ein Regionalzug um 14:24 bewirkt (siehe Anhang 37). Die Frequenzspektren aller drei Komponenten<br />

sind ausgeprägt tieffrequent, wobei das 9,2 und 4,7 Hz – Band dominiert.<br />

Die mittleren KBS – Werte für die einzelnen Zugarten sind in Tab. 20 zusammengestellt. Der größte Wert<br />

ergab sich hierbei mit 0,04 für die Regionalzüge. Da keiner der Züge Erschütterungsimmissionen mit KB,max ><br />

0,10 ausgelöst hat und alle mittleren Schwingstärke-Scheitelwerte KBS gem. Tabelle 20 weit unter diesem<br />

Betrag liegen, ist ohne weitere Berechnung offenkundig, dass im Haus Hennersdorf, Hauptstraße 29/25 bei<br />

Tag und Nacht guter Erschütterungsschutz nach ÖNORM S 9012 gegeben ist.<br />

Die Immissionsmessungen im Haus Hennersdorfer Hauptstraße 29/39 wurden am 15.11.2006 in dem 1991<br />

erbauten Reihenhaus im 1. Stock im Kinderzimmer durchgeführt. Das Haus ist unterkellert und besitzt Fertigteildecken.<br />

Die während der Messperiode aufgetretenen Erschütterungsimmissionen des Bahnverkehrs sind<br />

in Tab. 21 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, zusammengefasst.<br />

Die Angabe von KBmax erfolgt für den Immissionsmesspunkt im 1. Stock und die von vR,max für den<br />

Fundamentmesspunkt. Insgesamt wurden 211 Ereignisse registriert, wovon nur die durch den Zugsverkehr<br />

ausgelösten Erschütterungen weiter untersucht worden sind. Die Messungen wurden um 14:05 nach einer<br />

Fahrleitungsstörung beendet. Bei keinem der 7 während der Messperiode registrierten Züge wurde die Fühlschwelle<br />

überschritten. Die stärksten Erschütterungsimmissionen hat ein Regionalzug um 13:25 bewirkt<br />

(siehe Anhang 39). Die Frequenzspektren aller drei Komponenten sind ausgeprägt schmalbandig und dominant<br />

tieffrequent (fmax = 9,5 Hz), wobei jedoch zusätzlich ein hochfrequentes Band (f = 140 Hz) hervortritt,<br />

das möglicherweise durch eine ungünstige Decken- oder Fußbodenkonstruktion (ev. schwimmender Estrich)<br />

bedingt ist.<br />

Die mittleren KBS – Werte für die einzelnen Zugarten sind in Tab. 22 zusammengestellt. Der größte Wert<br />

ergab sich hierbei mit 0,02 für alle Zugarten. Da keiner der Züge Erschütterungsimmissionen mit KB,max ><br />

0,10 ausgelöst hat und alle mittleren Schwingstärke-Scheitelwerte KBS gem. Tabelle 22 weit unter diesem<br />

Betrag liegen, ist ohne weitere Berechnung offenkundig, dass im Haus Hennersdorf, Hauptstraße 29/39 bei<br />

Tag und Nacht guter Erschütterungsschutz nach ÖNORM S 9012 gegeben ist.<br />

Die aus Anhang 39 ersichtlichen hochfrequenten Anteile der Immissionsspektren machen aber eine Überprüfung<br />

der Sekundärschallimmissionen erforderlich. Die Berechnung der Pegelspitzen des Sekundärschalls<br />

nach ONR 199005 ergibt für diesen Zug einen Spitzenpegel von LA,,max = 38 dB(A), wie die Terzanalyse in<br />

Anhang 40 zeigt. Die mittleren Pegelspitzen des Zugverkehrs unterschreiten knapp LA,,max,m = 35 dB(A),<br />

sodass bei Tag guter und in der Nacht ausreichender Schallschutz nach ÖNORM S 9012 gegeben ist.<br />

Die Immissionsmessungen im Haus Achau, Bahnstraße 1 wurden am 13.12.2006 in einer Wohnung im 1.<br />

Stock im Kinderzimmer durchgeführt. Die während der Messperiode aufgetretenen Erschütterungsimmissionen<br />

des Bahnverkehrs sind in Tab. 23 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/<br />

Einlagezahl 01, zusammengefasst. Die Angabe von KBmax erfolgt für den Immissionsmesspunkt im 1. Stock<br />

und die von vR,max für den Fundamentmesspunkt. Insgesamt wurden 124 Ereignisse registriert, wovon nur<br />

die durch den Zugsverkehr ausgelösten Erschütterungen weiter untersucht worden sind. Bei 32 der 37 während<br />

der Messperiode registrierten Züge wurde die Fühlschwelle überschritten. Die stärksten Erschütte-<br />

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 VERFASSER: Kordina ZT GmbH et. al.<br />

AUGUST 2009 Seite 973


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rungsimmissionen hat ein Güterzug um 11:00 bewirkt (siehe Anhang 42). Die Frequenzspektren aller drei<br />

Komponenten sind ausgeprägt schmalbandig und tieffrequent, wobei Frequenzen im Bereich von 8 – 12 Hz<br />

dominieren.<br />

Die mittleren KBS – Werte für die einzelnen Zugarten sind in Tab. 24 zusammengestellt. Der größte Wert<br />

ergab sich hierbei mit 0,60 für Eilzüge.<br />

Der Immissionsunterschied zwischen den zur gleichen Zugart gehörenden Eil- und Regionalzügen wird dadurch<br />

hervorgerufen, dass die Eilzüge in Achau durchfahren, während die Regionalzüge halten. Als Zugart<br />

zusammengefasst ergibt sich KBS = 0,54.<br />

Unter Berücksichtigung des in Tabelle 18 dargestellten derzeitigen Verkehrsaufkommens können aus den<br />

Messergebnissen die in Tabelle 25 angegebenen Kennwerte der Erschütterungsbeanspruchung berechnet<br />

werden. Da das Gebäude auf Bahngrund steht, ist für die Beurteilung die Gebietskategorie 5 nach ÖNORM<br />

S 9012 anzuwenden. Bei einer Einwirkungsdauer von 832 s ergibt sich für guten Erschütterungsschutz Kr =<br />

0,88. Somit ist für diese Gebietskategorie bei Tag und Nacht guter Erschütterungsschutz nach ÖNORM S<br />

9012 gegeben. Zum Zweck des Vergleichs mit den anderen Messpunkten wird auch die Beurteilung hinsichtlich<br />

Gebietskategorie 3 angeführt, wobei sich bei Tag und Nacht ausreichender Erschütterungsschutz ergibt.<br />

Die Immissionsmessungen im Haus Münchendorf, Franz Hütter Gasse 2 wurden am 30.11.2006 in dem<br />

1960 erbauten Haus im Erdgeschoß in einem Wohnzimmer in Raummitte durchgeführt. Die während der<br />

Messperiode aufgetretenen Erschütterungsimmissionen des Bahnverkehrs sind in Tab. 26 des Fachberichts<br />

Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, zusammengefasst. Die Angabe von KBmax<br />

erfolgt für den Immissionsmesspunkt im Erdgeschoß und die von vR,max für den Fundamentmesspunkt. Insgesamt<br />

wurden 21 Ereignisse registriert, wovon nur die durch den Zugsverkehr ausgelösten Erschütterungen<br />

weiter untersucht worden sind. Bei keinem der 18 während der Messperiode registrierten Züge wurde<br />

die Fühlschwelle überschritten. Die stärksten Erschütterungsimmissionen hat ein Güterzug um 15:17 bewirkt<br />

(siehe Anhang 44 zum UVE-Fachbericht). Die Frequenzspektren aller drei Komponenten sind ausgeprägt<br />

schmalbandig und tieffrequent, wobei Frequenzen im Bereich von 6-11 Hz dominieren.<br />

Die mittleren KBS – Werte für die einzelnen Zugarten sind in Tab. 27 zusammengestellt. Der größte Wert<br />

ergab sich hierbei mit 0,03 für drei der vier Zugarten. Da keiner der Züge Erschütterungsimmissionen mit<br />

KB,max > 0,10 ausgelöst hat und alle mittleren Schwingstärke-Scheitelwerte KBS gem. Tabelle 27 weit unter<br />

diesem Betrag liegen, ist ohne weitere Berechnung offenkundig, dass im Haus Münchendorf, Franz Hütter<br />

Gasse 2 bei Tag und Nacht guter Erschütterungsschutz nach ÖNORM S 9012 gegeben ist.<br />

In Absatz 4.7.5 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, erfolgt eine<br />

zusammenfassende Immissions – Bestandsbeurteilung. Ausgehend von der Erschütterungsanfälligkeit der<br />

untersuchten Häuser, die gem. RVS/RVE 04.02.02 (Entwurf) als mittel oder überdurchschnittlich zu klassifizieren<br />

ist, lässt sich abschätzen, dass entlang der Bestandstrasse in den als Wohngebiet gewidmeten Siedlungsgebieten<br />

nur bei sehr nahegelegenen Wohnhäusern fallweise spürbare Erschütterungsimmissionen<br />

auftreten, jedenfalls aber guter Erschütterungsschutz nach ÖNORM S 9012 besteht. Lediglich beim Bahnhof<br />

Achau treten regelmäßig spürbare Erschütterungsimmissionen auf, die aber entsprechend der Gebietskategorie<br />

ebenfalls die Kriterien für guten Erschütterungsschutz erfüllen.<br />

Hinsichtlich der Sekundärschallimmission ist im allgemeinen guter Schallschutz nach ÖNORM S 9012 gegeben.<br />

Lediglich im Bereich Hennersdorf wird teilweise nur ausreichender Schallschutz erreicht.<br />

Für den Bahnhof Hennersdorf, wo unter den in Hochlage verlaufenden Gleisen eine Bahnhofspassage mit<br />

Geschäftslokalen vorgesehen ist, sind auch die Erschütterungs- und insbesondere die Sekundärschallimmissionen<br />

zu untersuchen. Da es derzeit im Projektsgebiet keine derartige Passage gibt, wurden deshalb<br />

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ABSCHNITT HENNERSDORF - MÜNCHENDORF<br />

Immissionsmessungen an einem sowohl in den obertägigen Bedingungen als auch hinsichtlich der Untergrundverhältnisse<br />

wenigstens in erster Näherung vergleichbaren Objekt durchgeführt. Dazu wurde ein bahnbetrieblich<br />

genutzter Tunnel im Bahnhof St. Pölten verwendet. Aus den Erschütterungsregistrierungen lässt<br />

sich das bahnverkehrsbedingte Schallabstrahlungspotential in einer Passage mit mindestens 90 dB(A) abschätzen.<br />

Die Details der Untersuchungen sind im Absatz 4.7.6 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01, dargestellt.<br />

9.1.5.4 Aufnahme der Wohngebäude<br />

Die Bebauungsverhältnisse werden in Absatz 4.3 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01, dargestellt.<br />

Die bautechnischen Angaben, die für die Baudynamik der Anrainergebäude im Bereich der Trasse maßgeblich<br />

sind, wurden soweit als möglich durch Auskünfte der jeweils zuständigen Baubehörde, ansonsten durch<br />

Lokalaugenschein erhoben. Hinsichtlich der Belastbarkeit durch Erschütterungen werden die Objekte den<br />

Gebäudeklassen von ÖNORM S 9020 zugeordnet.<br />

Anhang 23 enthält die bei der Erhebung erfassten baudynamischen Angaben. Die zu berücksichtigenden<br />

Bauwerke sind in Tabelle 14 zusammengefasst, wobei Bahn-km, Distanz zur Trasse, Adresse, Haustyp,<br />

Gebäudeklasse nach ÖNORM S 9020 und Erschütterungsanfälligkeit gem. RVS/RVE 04.02.02 (Entwurf)<br />

angegeben sind. In Hennersdorf wurden 14, in Achau 26 und in Münchendorf 35 Objekte erfasst.<br />

Hinsichtlich der Belastbarkeit der Bauwerke durch Erschütterungen sind 86% der Klasse II und 14% der<br />

Klasse III nach ÖNORM S 9020 zuzuordnen. Denkmalgeschützte Objekte sind nach der Untersuchung über<br />

Sach- und Kulturgüter (Zuckerstätter, 2008) im Trassennahbereich nicht vorhanden.<br />

Betreffend die Erschütterungsanfälligkeit der Gebäude gemäß RVS/RVE 04.02.02 (Entwurf) besitzen etwa<br />

7% der Häuser hohe, 43% überdurchschnittliche und 50% mittlere Erschütterungsanfälligkeit.<br />

Für 11 charakteristische Gebäude wurden auch die Bauwerkseigenfrequenzen ermittelt (siehe Tabelle 15)<br />

und die Schwingungseigenschaften der Deckenkonstruktion (Eigenfrequenzen und Dämpfung, siehe Tabelle<br />

16) gemessen. 2 dieser Gebäude befinden sich in Hennersdorf, 3 in Achau und 6 in Münchendorf.<br />

9.1.6 PROJEKTAUSWIRKUNGEN<br />

9.1.6.1 Baustellenerschütterungen<br />

Die Baustellenerschütterungen werden im Absatz 5.1 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01, behandelt. Die Richtwerte der zulässigen maximalen resultierenden<br />

Schwinggeschwindigkeiten im Fundamentbereich von Bauwerken sind für impulsförmige und länger andauernde<br />

Erschütterungseinwirkungen in Tabelle 29 zusammengestellt. Diese Richtwerte gemäß ÖNORM S<br />

9020 sollen in die Ausschreibungs- bzw. technische Vertragsbedingungen für die Bauunternehmer aufgenommen<br />

werden.<br />

Gemäß Baustellenkonzept sind wesentliche Erschütterungsemissionen beim Baggereinsatz, Bohlenrammen<br />

und der Vibrationsverdichtung zu erwarten. Zusätzlich werden noch Erschütterungen durch das maschinelle<br />

Stopfen des Schotterbetts hervorgerufen werden.<br />

Der Baustellenverkehr erfolgt soweit als möglich über Baustraßen und außerhalb von Ortsgebieten. Bei ordnungsgemäß<br />

erhaltenen Straßendecken lassen sich die Erschütterungsschutzanforderungen von ÖNORM<br />

S 9012 bei LKW – Verkehr in der Regel einhalten.<br />

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In Absatz 5.1.2 sind charakteristische Baustellenerschütterungen für Hydraulikbagger, Rammhammer, Vibrationswalzen<br />

und Gleisstopfmaschinen angegeben.<br />

Die Ausbreitung von Baustellenerschütterungen wird in Absatz 5.1.3 dargestellt. Die Ausbreitungsbedingungen<br />

sind maßgeblich von der Anregungstiefe abhängig. An der Geländeoberfläche ausgelöste Erschütterungen<br />

werden weniger stark gedämpft als Erschütterungen, die im tiefen Untergrund entstehen, wobei es<br />

entscheidend ist, ob die Erschütterungen oberhalb des Grundwasserspiegels angeregt werden oder darunter.<br />

Erschütterungsanregung aus größerer Tiefe ist nur bei Rammarbeiten zu erwarten.<br />

In Abbildung 1 (Oberflächenanregung) und Abbildung 2 (Tiefenanregung) sind unter Berücksichtigung<br />

durchschnittlicher Ausbreitungsverhältnisse charakteristische Erschütterungs- Distanzprofile für verschiedene<br />

Bauarbeiten wiedergegeben. Diesen Angaben kommt selbstverständlich nur Richtwertcharakter zu, da<br />

erst mit den tatsächlich zum Einsatz kommenden Maschinen die realen Immissionen erfasst werden können.<br />

In Tabelle 30 werden Unbedenklichkeitsbereiche für verschiedene Bauarbeiten (Gleisstopfen, Hydraulikbagger,<br />

Vibrowalze und Rammarbeiten) aus der Sicht des Erschütterungsschutzes bezogen auf die Gebäudeklassen<br />

nach ÖNORM S 9020 angegeben.<br />

Bei Unterschreitung der in Tabelle 30 angegebenen Distanzen zu den Schutzobjekten sind Erschütterungsmessungen<br />

durchzuführen, um die Einhaltung der Schwinggeschwindigkeits-grenzwerte aus Tabelle 30 zu<br />

gewährleisten.<br />

Bestimmte Bauarbeiten bewirken speziell im Nahbereich starke Erschütterungen. Um jegliche Gefährdung<br />

der Gesundheit der unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer ausschließen zu können, dürfen die Auslösewerte<br />

der VOLV nicht überschritten werden. Da die Erschütterungen mit zunehmender Entfernung rasch abnehmen,<br />

ist der erforderliche Gesundheitsschutz aller Anrainer durch die Einhaltung der VOLV-Auslösewerte<br />

ebenfalls gesichert.<br />

9.1.6.2 Nutzungsphase, Prognose Betriebsphase<br />

Die Erschütterungsprognose für die Betriebsphase wird im Absatz 5.2.2 des Fachberichts Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, dargestellt.<br />

Die Richtwerte, nach denen die Erschütterungsimmissionen zu beurteilen sind, wurden unter der Annahme<br />

ungünstiger Verhältnisse, d.h. dass alle Züge während der gesamten Vorbeifahrtsdauer wahrnehmbare Erschütterungen<br />

auslösen, aus den Zahlen der Verkehrsprognose (längerfristiges Dimensionierungsprogramm<br />

für die Pottendorfer Linie und die Aspangbahn, Prognosehorizont 2025, Tabelle 31 im Fachbericht Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01) berechnet und sind in Tabelle 32 angegeben.<br />

Aus der Bestandsanalyse ergibt sich, dass die Reichweite der Erschütterungsemissionen soweit begrenzt<br />

ist, dass der Verkehr auf der Aspangbahn hinsichtlich der Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen<br />

ohne Auswirkung bleibt und daher vernachlässigt werden kann.<br />

Da es sich um einen Ausbau im Bestand bzw. im bestandsnahen Bereich handelt, besteht eine entsprechende<br />

Vorbelastung durch Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen. Daher wäre für die Betriebsphase<br />

ein ausreichender Immissionsschutz gemäß ÖNORM S 9012 zu erzielen. Im Hinblick auf das neue<br />

Verkehrskonzept bilden jedoch die Kriterien für guten Erschütterungsschutz das Planungsziel dieser Untersuchung.<br />

Die in Tabelle 32 angeführten Schutzkriterien gelten für den Wohnbereich der Anrainer. Für den Streckenbereich<br />

Blumental – Achau ergibt sich für die Einwirkungsdauer 926 s im Zeitraum Nacht Kr = 0,21 und für den<br />

Streckenbereich Achau – Münchendorf für 1521 s Kr = 0,16. Im Bahnhofsareal einschließlich des Straßengeschosses,<br />

den darin befindlichen Einrichtungen und Betriebsstätten gelten für den Arbeitnehmerschutz die<br />

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in Tabelle 11 und 12 im Fachbericht Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, angeführten<br />

Immissionsschutzkriterien.<br />

Zum Schutz der Bauwerke sind entsprechend ÖNORM S 9020 die in Tabelle 29 des Fachberichts Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, für Gebäudeklassen I bis IV angegebenen maximalen<br />

resultierenden Schwinggeschwindigkeiten im Fundamentbereich einzuhalten. Die projektierte Bahntrasse<br />

verläuft so weit von Bauwerken entfernt, sodass ein Schadenspotential nur in der Bauphase besteht.<br />

Zur Ausführung gelangt die Variante Hochlage Hennersdorf, bei der eine Anhebung der Gleistrasse um etwa<br />

6 m ggü. dem derzeitigen Bestand erfolgt.<br />

Aus den durchgeführten Untersuchungen der Erschütterungsemissionen, der Ausbreitung und der Immission<br />

folgt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ablöse einzelner Objekte, dass auch nach dem Ausbau entsprechend<br />

ÖNORM S 9012 in Wohngebieten guter Erschütterungsschutz eingehalten werden wird. Dies gilt<br />

uneingeschränkt für die Streckenabschnitte, in denen die Bahntrasse keinen Kontakt zum Grundwasserkörper<br />

hat.<br />

Bei Brückenfundamenten, die in das Grundwasser eintauchen, können aber weitreichende Erschütterungsübertragungen<br />

auf Grund der durchgeführten Untersuchungen nicht ausgeschlossen werden. Dies betrifft<br />

insbesondere Hennersdorf, wo die Immissionsmessungen zeigen, dass für einen Teil der Wohngebäude<br />

verstärkt höherfrequente Immissionen bestehen (siehe Anhänge 39 und 40). Wenn auch fühlbare Erschütterungen<br />

selbst im nächstgelegenen Wohngebiet kaum auftreten werden, so sind dennoch hörbare Sekundärschallimmissionen<br />

zu erwarten.<br />

Wenn die Sekundärschallemission unter Berücksichtigung der ausschließlich punktuellen Anregung über die<br />

Tiefgründung der Trassenpfeiler mit zumindest 50 dB(A) abgeschätzt wird, dann wird der gute Schallschutz<br />

nach ÖNORM S 9012 bei den nächstliegenden Anrainern in Hennersdorf nicht eingehalten. Im Bereich der<br />

Hochlage Hennersdorf sind daher aus derzeitiger Sicht Unterschottermatten (USM) zur Schallpegelminderung<br />

erforderlich.<br />

Die Erschütterungswirkung auf Tiere wird in den Absätzen 3.6 und 5.2.2.4 des Fachberichts Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01 behandelt. Die Erschütterungswirkung auf Tiere wird sowohl in<br />

der Bau- als auch in der Nutzungsphase von den eine größere Reichweite besitzenden Luftschallimmissionen<br />

überlagert werden. Erschütterungsbedingte Irritationen der Tiere sind nur im unmittelbaren Nahbereich<br />

der Trassen möglich, wenn neue, ungewohnte und daher Gefahr signalisierende Erschütterungsformen auftreten,<br />

jedoch sind rasch Gewöhnungseffekte zu erwarten.<br />

Die Auswirkung der Projektvarianten wird im Absatz 5.3 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01, behandelt.<br />

9.1.7 ERFORDERLICHE MAßNAHMEN<br />

9.1.7.1 Bauphase<br />

Die erforderlichen Maßnahmen für die Bauphase werden im Absatz 6.1 des Fachberichts Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, dargestellt. In jenen Bereichen, in denen sich die Bauarbeiten<br />

auf weniger als 200 m an Bauwerke annähern, sind folgende Schutzmaßnahmen vorgesehen:<br />

- Auswahl der Bauverfahren und –maschinen (siehe Absatz 6.1.1)<br />

- Risskartierung (siehe Absatz 6.1.2)<br />

- Erschütterungsüberwachung (siehe Absatz 6.1.3)<br />

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Im Absatz 6.1.4 werden Maßnahmen zur Verminderung der Baustellenerschütterungen beschrieben.<br />

9.1.7.2 Betriebsphase<br />

Die erforderlichen Maßnahmen für die Betriebsphase werden im Absatz 6.2 des Fachberichts Erschütterungen<br />

und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, dargestellt.<br />

Die Immissionsprognose hat ergeben, dass im Abschnitt Bf. Hennersdorf Unterschottermatten (USM) als<br />

Immissionsschutzmaßnahme erforderlich sind. Die detaillierte Planung der Maßnahme erfolgt dann nach<br />

Fertigstellung der Rohbautrasse auf Basis von Untersuchungen mittels eines geeigneten Schwingungsgenerators<br />

(z.B. VibroScan).<br />

Der Einbau von USM ist im Bereich des Bf. Hennersdorf einschließlich der Begleitmaßnahmen wie folgt vorzusehen:<br />

- Überbrückung der Landesstraße L 2008<br />

- Bahnhofspassage zuzüglich 8 m Überhang beidseitig<br />

- USM – Unterlage entweder Beton oder Planum als BT-Bahn<br />

- Planum als BT- Bahn zumindest bei Gleis 3 auf Länge der Stützmauer im Siedlungsgebiet.<br />

9.1.7.3 Untersuchungen mittels Schwingungsgenerator<br />

Diese Untersuchungen werden im Absatz 6.2 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band<br />

14/ Einlagezahl 01, diskutiert. Die Untersuchungen dienen der detaillierten Bemessung der Unterschottermatte<br />

und werden nach Fertigstellung des Rohbauplanums durchgeführt. Insbesondere ist eine derartige<br />

Untersuchung nach Fertigstellung des Rohbau – Brückentragwerks erforderlich, da die Tiefenanregung über<br />

das Brückenfundament zu einer maßgeblichen Sekundärschallanregung führen könnte.<br />

Es ist die Anregung im gesamten für den Sekundärschall gemäß ISO 14837-1 wesentlichen Frequenzbereich<br />

von 16 – 250 Hz erforderlich, um die Sekundärschallimmissionen umfassend untersuchen zu können.<br />

Auf Basis der ersten Untersuchungsergebnisse wird entschieden werden, ob auch das Verfahren „Train –<br />

Simulation“ zum Einsatz kommt.<br />

9.1.8 BEWEISSICHERUNG UND ERSCHÜTTERUNGSTECHNISCHE<br />

NACHKONTROLLE<br />

Vor Beginn der Bauarbeiten sind Gebäude in einem ausreichend breiten Streifen (zumindest rund 50 m<br />

beidseits der Trasse) von einem Fachmann hinsichtlich Gebäudezustand und bestehender Bauschäden<br />

genau aufzunehmen (Risskartierung). Im Fall von besonderen Gründen (Bauzustand, aber auch Anrainerwünsche<br />

etc.) ist diese Risskartierung auch bei Gebäuden in größerer Distanz zweckmäßig (siehe auch<br />

Absatz 6.1.2 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01).<br />

Die erschütterungstechnische Nachkontrolle wird im Kapitel 7 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall,<br />

Band 14/ Einlagezahl 01, behandelt. Nach Inbetriebnahme der Bahnstrecke sind nach einer<br />

angemessenen Einfahrperiode (wenigstens 3 Monate) Kontrollmessungen in zwei Wohngebäuden mit unterschiedlichen<br />

baudynamischen Eigenschaften in Hennersdorf, sowie je einem Wohngebäude in Achau und in<br />

Münchendorf zusammen mit Emissionsmessungen durchzuführen. Für alle Objekte ist die Einhaltung eines<br />

guten Immissionsschutzes hinsichtlich Erschütterungen und Sekundärschall nachzuweisen.<br />

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9.1.9 PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG<br />

9.1.9.1 Verstärkungsfaktoren<br />

Die im Absatz 4.7 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, enthaltenen<br />

Ergebnisse der Erschütterungsimmissionen des Bahnverkehrs wurden zur Ermittlung mittlerer Verstärkungsfaktoren<br />

zwischen Fundament und Decke genutzt.<br />

Die Daten für das Haus Hennersdorf Hauptstraße 29/ 25 sind in Tabelle 19 dargestellt. Unter Verwendung<br />

von Anhang 37 wurde für den Regionalzug um 14:24 das Verhältnis vRmax/ KBmax = 0,16/ 0,07 = 2,3 auf der<br />

Decke ermittelt. Wegen der ausgeprägten Horizontalkomponente wurde hierbei der Zeitverlauf der Resultierenden<br />

betrachtet. Insgesamt standen 15 Werte zur Verfügung. Für den Verstärkungsfaktor ergab sich 1,5 ±<br />

0,2.<br />

Die Daten für das Haus Hennersdorf Hauptstraße 29/ 39 sind in Tabelle 21 dargestellt. Unter Verwendung<br />

von Anhang 39 wurde für den Regionalzug um 13:25 das Verhältnis vRmax/ KBmax = 0,053/ 0,03 = 1,8 auf der<br />

Decke ermittelt. Wegen der ausgeprägten Horizontalkomponente wurde hierbei der Zeitverlauf der Resultierenden<br />

betrachtet. Insgesamt standen 7 Werte zur Verfügung. Für den Verstärkungsfaktor ergab sich 1,1 ±<br />

0,3.<br />

Die Daten für das Haus Achau, Bahnstrasse 1 sind in Tabelle 23 dargestellt. Unter Verwendung von Anhang<br />

42 wurde für den Güterzug um 11:00 das Verhältnis vRmax/ KBmax = 2,0/ 0,76 = 2,6 auf der Decke ermittelt.<br />

Insgesamt standen 35 Werte zur Verfügung. Für den Verstärkungsfaktor ergab sich 5,8 ± 1,8.<br />

Die Daten für das Haus Münchendorf, Franz Hütter Gasse 2 sind in Tabelle 26 dargestellt. Unter Verwendung<br />

von Anhang 44 wurde für den Güterlzug um 15:17 das Verhältnis vRmax/ KBmax = 0,2/ 0,02 = 10 auf der<br />

Decke ermittelt. Insgesamt standen 18 Werte zur Verfügung. Für den Verstärkungsfaktor ergab sich 4,9 ±<br />

1,0.<br />

9.1.9.2 Nachrechnung der Erschütterungsprognose<br />

Gemäß der Prognose Steinhauser wird für alle Wohngebäude ein guter Erschütterungsschutz eingehalten.<br />

Dies gilt uneingeschränkt für die Streckenabschnitte, in denen die Bahntrasse keinen Kontakt zum Grundwasserkörper<br />

hat. Im Bereich mit Grundwasserkontakt (Hennersdorf) werden Unterschottermatten vorgesehen.<br />

Die Prognose Steinhauser wurde nun durch eine frequenzunabhängige Erschütterungsprognose verifiziert.<br />

Hierzu wurden drei Prognoseansätze (Flesch 1 bis Flesch 3) verwendet. Als Emissionswert in 10 m Abstand<br />

vom Gleis wurde aus Tabelle 17 im Fachbericht Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl<br />

01, der Maximalwert 0,92 mm/ s herangezogen. Es wurde davon ausgegangen, dass dieser Wert bei der<br />

derzeitigen Fahrgeschwindigkeit von 120 km/ h auftritt. Es erfolgte eine Hochrechnung auf die Plan- Fahrgeschwindigkeit<br />

200 km/ h.<br />

Bei allen drei Prognoseansätze wurde der Dämpfungsexponent für Oberflächenanregung -1,16 (siehe Absatz<br />

4.5.1) angesetzt. Ferner wurde ein Dämmfaktor von 0,8 zur Berücksichtigung der Wirkung des neuen<br />

Oberbaus verwendet.<br />

Im Prognoseansatz Flesch 1 werden die Verstärkungsdaten für das Haus Hennersdorf Hauptstraße 29/ 25<br />

(siehe Absatz 3.1.9.1) verwendet. Die nächstgelegenen Objekte befinden sich in einem Abstand von 40 m<br />

von der Trasse.<br />

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Im Prognoseansatz Flesch 2 werden die Verstärkungsdaten für das Haus Münchendorf, Franz Hütter Gasse<br />

2 (siehe Absatz 3.1.9.1) verwendet. Die nächstgelegenen Objekte befinden sich in einem Abstand von 20 m<br />

von der Trasse.<br />

Im Prognoseansatz Flesch 3 werden Werte entsprechend der langjährigen Erfahrung des Prüfers verwendet<br />

(vRmax/ KBmax = 3, V = 4,0).<br />

Im Bereich Achau befinden sich die nächstgelegenen Objekte in einem Abstand von 40 m von der Trasse.<br />

Die Eingangswerte und Ergebnisse sind in Tabelle 46 und die Ergebnisse zusätzlich in Abbildung 17 dargestellt.<br />

Tabelle 46 Prognoseansätze Flesch 1 bis Flesch 3<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Pottendorfer Linie<br />

Emission [mm/s] 0,92 0,300 0,300 0,300<br />

Abstand MP [m] 10,00<br />

Fahrgeschw. [km/ h] 120,00<br />

Bodendämpfung 0,00<br />

Fahrgeschw. Plan [km/ h] 200,00<br />

Bodendämpfung -1,16<br />

Bauwerks- Verstärkungsf. 1,70<br />

Faktor vmax/ KB 2,30<br />

Dämmfaktor Maßnahme 0,80 10,00 0,702 0,561 1,267<br />

20,00 0,314 0,251 0,567<br />

Bodendämpfung -1,16 30,00 0,196 0,157 0,354<br />

Bauwerks- Verstärkungsf. 5,90 40,00 0,141 0,112 0,254<br />

Faktor vmax/ KB 10,00 50,00 0,109 0,087 0,196<br />

Dämmfaktor Maßnahme 0,80 60,00 0,088 0,070 0,159<br />

70,00 0,073 0,059 0,133<br />

Bodendämpfung -1,16 80,00 0,063 0,050 0,114<br />

Bauwerks- Verstärkungsf. 4,00 90,00 0,055 0,044 0,099<br />

Faktor vmax/ KB 3,00 100,00 0,049 0,039 0,088<br />

Dämmfaktor Maßnahme 0,80 110,00 0,044 0,035 0,078<br />

120,00 0,039 0,031 0,071<br />

130,00 0,036 0,029 0,065<br />

140,00 0,033 0,026 0,059<br />

150,00 0,030 0,024 0,055<br />

160,00 0,028 0,022 0,051<br />

Abbildung 17 Ergebnis der Prognosen Flesch 1 bis Flesch 3<br />

20,00 0,314 0,251 0,567<br />

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K BS<br />

1,4<br />

1,2<br />

1<br />

0,8<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,2<br />

0<br />

0 10 20 30 40 50 60<br />

Abstand<br />

Grenzwert Steinhauser Reihe3 Flesch 1 Flesch 2 Flesch 3<br />

Aus Abbildung 1 ergibt sich deutlich die Plausibilität der Prognose Steinhauser. Bei allen 3 Prognoseansätzen<br />

liegt der KB Wert im Abstand 40 m von der Trasse unterhalb des Grenzwertes 0,3, weshalb guter Erschütterungsschutz<br />

gemäß ÖNorm S 9012 gewährleistet ist. Für Münchendorf liegt das Prognoseergebnis<br />

bereits bei 20 m unterhalb von 0,3.<br />

9.1.9.3 Nachrechnung Prognose Sekundärschall<br />

Aus Anhang 39 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01, ist ersichtlich,<br />

dass im Haus Hennersdorf, Hauptstraße 29/ 39 in den Frequenzspektren aller drei Komponenten ein<br />

zusätzliches hochfrequentes Band (f= 140 Hz) hervortritt, das möglicherweise durch eine ungünstige Decken-<br />

oder Fußbodenkonstruktion bedingt ist.<br />

Jedenfalls liegt im Bereich Hennersdorf zufolge des oberflächennahen Grundwasserkörpers ein gutes Übertragungsverhalten<br />

für höherfrequente Schwingungen vor, was bei der Detailplanung der Maßnahmen berücksichtigt<br />

werden wird.<br />

In Anhang 40 ist die Terzanalyse des Sekundärschalls vom Regionalzug 2870 gemäß ONR 199005 gegeben.<br />

Steinhauser prognostiziert die Sekundärschallimmission unter Berücksichtigung der ausschließlich<br />

punktuellen Anregung über die Tiefgründung der Trassenpfeiler mit zumindest 50 dB(A) (ohne Maßnahme,<br />

siehe Absatz 5.2.2.2 des Fachberichts Erschütterungen und Sekundärschall, Band 14/ Einlagezahl 01).<br />

Es wurden nun die Werte aus Anhang 40 verwendet und in jedem Terzband mit einem Aufschlag von 5,2 dB<br />

versehen. Dies entspricht einem konstanten Sicherheitsfaktor von 1,41 (3 dB gemäß RVE 04.02.02) mal<br />

dem Faktor 1,29 für die Geschwindigkeitserhöhung. Die Berechnung gemäß ONR 199005 ergibt Lp,v,A =<br />

50,5, was optimal mit der Prognose Steinhauser übereinstimmt.<br />

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9.2 ABBILDUNGEN ZUM FACHBEITRAG HUMANMEDIZIN<br />

Abbildung 18 Hennersdorf, Bahnzeile, Blick entlang Bahnbegleitstraße<br />

Abbildung 19 Dienstwohnung Fa. Slama (OG), Blick zur Bahnkreuzung<br />

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Abbildung 20 Dienstwohnung Fa. Slama (OG)<br />

Abbildung 21 Bahnhof Hennersdorf, Bahnzeile im Hintergrund<br />

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Abbildung 22 Blick von Wienerberger Wohnungen zur Bahn (hinter dem Abbaugebiet)<br />

Abbildung 23 Wienerberger Wohnungen (verglaster Lärmschutzgang gegen die Laxenburgerstraße)<br />

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Abbildung 24 Blick von der Kreuzung mit der Aspangbahn nach Süden<br />

Abbildung 25 Achau, Abstellgleis bei Bahnhof<br />

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ABSCHNITT HENNERSDORF - MÜNCHENDORF<br />

Abbildung 26 Blick vom Bahnsteig Achau nach Westen<br />

Abbildung 27 Bahnhof Achau, Begleitstraße mit nächsten Anwohnern<br />

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2-GLEISIGER AUSBAU DER POTTENDORFER LINIE UVP-GUTACHTEN<br />

ABSCHNITT HENNERSDORF - MÜNCHENDORF<br />

Abbildung 28 Sichtbeziehung der Bahn zu Anwohnern in Achau (Grundstück)<br />

Abbildung 29 Sichtbeziehung der Bahn zu Anwohnern in Achau (Haus)<br />

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Abbildung 30 Sichtbeziehung Anwohner Achau zur Bahn<br />

Abbildung 31 Achau, mehrgeschossige Häuser mit Veranden<br />

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Abbildung 32 Münchendorf: Nächste Anwohner zur Brücke über die Triesting<br />

Abbildung 33 Münchendorf: Triestingquerung auf Stahlbrücke<br />

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Abbildung 34 Münchendorf, Triestingquerung und nächste Anwohner<br />

Abbildung 35 Münchendorf, Blick von Anwohnern Richtung Bahn<br />

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Abbildung 36 Bahnhof Münchendorf, im Hintergrund nächste Anwohner<br />

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9.3 ABBILDUNGEN ZUM FACHBEITRAG RAUMPLANUNG, SACHGÜ-<br />

TER EINSCHL. ORTS- UND LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 37 Hennersdorf Ost Bestand<br />

Abbildung 38 Hennersdorf Ost neu<br />

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Abbildung 39 Hennersdorf West Bestand<br />

Abbildung 40 Hennersdorf West neu<br />

Abbildung 41 Bahnquerung Johannisweg Bestand (km 8,70)<br />

Abbildung 42 Bahnquerung Johannisweg neu (km 8,70)<br />

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Abbildung 43 Seepark Hennersdorf Bestand (km 9,90)<br />

Abbildung 44 Seepark Hennersdorf neu (km 9,90)<br />

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Abbildung 45 Überführung Aspangbahn aus Norden Bestand (km 12,6)<br />

Abbildung 46 Überführung Aspangbahn aus Norden neu (km 12,6)<br />

Abbildung 47 Überführung Aspangbahn aus Süden Bestand/neu (km 12,6)<br />

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Abbildung 48 Straßenunterführung (L2079) Aspangbahn Bestand (Aspangbahn km 14,8)<br />

Abbildung 49 Straßenunterführung (L2079) Aspangbahn neu (Aspangbahn km 14,8)<br />

Anmerkung: Im Projekt ist in diesem Bereich südlich bzw. vom Betrachterstandort der Visualisierung<br />

vor der Bahntrasse die Entwicklung einer geschlossenen Heckenstruktur mit Sichtschutzfunktion<br />

auf dem bestehenden Bahndamm vorgesehen. An der Nordseite ist die Pflanzung von säulenförmigen<br />

Bäumen vorgesehen.<br />

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Abbildung 50 Unterführung Gemeindeweg Achau Bestand (km 15,07)<br />

Abbildung 51 Unterführung Gemeindeweg Achau neu (km 15,07)<br />

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Abbildung 52 Überführung Gemeindeweg südlich Münchendorf (km 20,42), Blick von Sportplatzstraße Bestand<br />

Abbildung 53 Überführung Gemeindeweg südlich Münchendorf (km 20,42), Blick von Sportplatzstraße neu (km 20,42)<br />

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Abbildung 54 Überführung Gemeindeweg südlich Münchendorf (km 20,42), Blick von Kreisverkehr B16 Bestand<br />

Abbildung 55 Überführung Gemeindeweg südlich Münchendorf (km 20,42), Blick von Kreisverkehr B16 neu<br />

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