2004jahresabschluss
2004jahresabschluss
2004jahresabschluss
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Passiva<br />
Die Prämienüberträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden im wesentlichen zeitanteilig<br />
unter Abzug eines Kostenabschlages in Höhe von TEUR 1.813 (TEUR 1.691) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />
und TEUR 7.332 (TEUR 6.968) in allen übrigen Versicherungszweigen<br />
berechnet. In der Lebensversicherung werden Prämienüberträge in der im Geschäftsplan<br />
vorgeschriebenen Höhe gebildet, wobei keine Kostenabschläge in Abzug gebracht werden.<br />
Die Deckungsrückstellung wird nach den Berechnungsformeln, die in den durch die Aufsichtsbehörde<br />
genehmigten oder der Aufsichtsbehörde vorgelegten Geschäftsplänen festgelegt<br />
sind, unter Verwendung der geschäftsplanmäßigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die<br />
Deckungsrückstellung wird für jeden einzelnen Fall individuell berechnet, dabei wird fast ausschließlich<br />
die prospektive Methode angewendet.<br />
Die wichtigsten verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln sind:<br />
für Kapitalversicherungen: DM 24/26, ÖVM 80/82, ÖVM 90/92<br />
für Rentenversicherungen: die 1985 erarbeiteten EROM/EROF, AVÖM/AVÖF 1996 R<br />
Für den überwiegenden Teil des Bestandes wird die Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszins<br />
von 3,00 Prozent p.a. berechnet, bei einem Teil der neueren Tarife unterliegt die Berechnung<br />
der Deckungsrückstellung einem Rechnungszinssatz von 4,00 Prozent p.a. Die Deckungsrückstellung<br />
des in der Zeit vom 01.07.2000 bis zum 31.12.2003 produzierten Neugeschäfts wird<br />
mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent p.a. berechnet. Ab 01.01.2004 wird die Deckungsrückstellung<br />
für das Neugeschäft mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent gerechnet.<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im direkten<br />
Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung und der Lebensversicherung wird für die bis zum<br />
Bilanzstichtag gemeldeten Schäden durch Einzelbewertung der noch nicht erledigten Schadensfälle<br />
bemessen und um pauschale Sicherheitszuschläge für nicht erkennbare, größere Schäden<br />
ergänzt. Für Spätschäden werden nach den Erfahrungen der Vergangenheit bemessene Pauschalrückstellungen<br />
gebildet.<br />
Im indirekten Geschäft beruhen die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />
überwiegend auf den Meldungen der Zedenten zum Stichtag 31. Dezember 2003 bzw.<br />
31. Dezember 2004. Die gemeldeten Beträge wurden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach<br />
den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wurde.<br />
Zum Bilanzstichtag ausstehende Regressforderungen werden von der Rückstellung für noch<br />
nicht abgewickelte Versicherungsfälle in Abzug gebracht.<br />
Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der Verordnung des Bundesministers<br />
für Finanzen BGBl Nr. 545/1991 in der Fassung BGBl II Nr. 66/1997 berechnet.<br />
Die Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung<br />
der Versicherungsnehmer enthält die Beträge, die aufgrund der Geschäftspläne<br />
und der Satzung für Prämienrückerstattungen den Versicherungsnehmern gewidmet wurden<br />
und über die am Bilanzstichtag noch keine Verfügung getroffen war.<br />
48 | Donau Jahresabschluss 2004