10.08.2012 Aufrufe

2004jahresabschluss

2004jahresabschluss

2004jahresabschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Passiva<br />

Die Prämienüberträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden im wesentlichen zeitanteilig<br />

unter Abzug eines Kostenabschlages in Höhe von TEUR 1.813 (TEUR 1.691) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />

und TEUR 7.332 (TEUR 6.968) in allen übrigen Versicherungszweigen<br />

berechnet. In der Lebensversicherung werden Prämienüberträge in der im Geschäftsplan<br />

vorgeschriebenen Höhe gebildet, wobei keine Kostenabschläge in Abzug gebracht werden.<br />

Die Deckungsrückstellung wird nach den Berechnungsformeln, die in den durch die Aufsichtsbehörde<br />

genehmigten oder der Aufsichtsbehörde vorgelegten Geschäftsplänen festgelegt<br />

sind, unter Verwendung der geschäftsplanmäßigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die<br />

Deckungsrückstellung wird für jeden einzelnen Fall individuell berechnet, dabei wird fast ausschließlich<br />

die prospektive Methode angewendet.<br />

Die wichtigsten verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln sind:<br />

für Kapitalversicherungen: DM 24/26, ÖVM 80/82, ÖVM 90/92<br />

für Rentenversicherungen: die 1985 erarbeiteten EROM/EROF, AVÖM/AVÖF 1996 R<br />

Für den überwiegenden Teil des Bestandes wird die Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszins<br />

von 3,00 Prozent p.a. berechnet, bei einem Teil der neueren Tarife unterliegt die Berechnung<br />

der Deckungsrückstellung einem Rechnungszinssatz von 4,00 Prozent p.a. Die Deckungsrückstellung<br />

des in der Zeit vom 01.07.2000 bis zum 31.12.2003 produzierten Neugeschäfts wird<br />

mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent p.a. berechnet. Ab 01.01.2004 wird die Deckungsrückstellung<br />

für das Neugeschäft mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent gerechnet.<br />

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im direkten<br />

Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung und der Lebensversicherung wird für die bis zum<br />

Bilanzstichtag gemeldeten Schäden durch Einzelbewertung der noch nicht erledigten Schadensfälle<br />

bemessen und um pauschale Sicherheitszuschläge für nicht erkennbare, größere Schäden<br />

ergänzt. Für Spätschäden werden nach den Erfahrungen der Vergangenheit bemessene Pauschalrückstellungen<br />

gebildet.<br />

Im indirekten Geschäft beruhen die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />

überwiegend auf den Meldungen der Zedenten zum Stichtag 31. Dezember 2003 bzw.<br />

31. Dezember 2004. Die gemeldeten Beträge wurden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach<br />

den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wurde.<br />

Zum Bilanzstichtag ausstehende Regressforderungen werden von der Rückstellung für noch<br />

nicht abgewickelte Versicherungsfälle in Abzug gebracht.<br />

Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der Verordnung des Bundesministers<br />

für Finanzen BGBl Nr. 545/1991 in der Fassung BGBl II Nr. 66/1997 berechnet.<br />

Die Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung<br />

der Versicherungsnehmer enthält die Beträge, die aufgrund der Geschäftspläne<br />

und der Satzung für Prämienrückerstattungen den Versicherungsnehmern gewidmet wurden<br />

und über die am Bilanzstichtag noch keine Verfügung getroffen war.<br />

48 | Donau Jahresabschluss 2004

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!