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VERTIMEC® - Syngenta

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<strong>VERTIMEC®</strong>75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung einAbstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerischgenutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder derEinsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenndie Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken,Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von derBiologischen Bundesanstalt im Bundesanzeiger im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, alsAgrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei derAnwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wennangrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich odergärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.NT106: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung einAbstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerischgenutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder derEinsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenndie Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von derBiologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einemausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner dieEinhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt wordensind.NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehaltenwerden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch dieEinhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbarenPflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 mnicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der BiologischenBundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (BundesanzeigerNr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichendenAnteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer-, mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassenist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, dasVerbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung desMittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlichwasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassenist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, dasVerbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungenkönnen mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer-, mussmindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrechtverbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung unmittelbar in15.01.2014 6Produktinformation


<strong>VERTIMEC®</strong>Tomate(Gewächshaus)MinierfliegenZierpflanzen(Gewächshaus)Spinnmilben, Weichhautmilben,Minierfliegen, Weiße FliegenZierpflanzen(Gewächshaus)ThripseArtischocke, Buschbohne, Erbse,Stangenbohne(Freiland)Minierfliege, SpinnmilbenAprikose, PfirsichPflaumenblattsauger (Psylla pruni)Aubergine, Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson, Zucchini(Gewächshaus)MinierfliegenBrombeere, Himbeere(Freiland)SpinnmilbenBrombeere, Himbeere(Gewächshaus)SpinnmilbenChicoree(Feldanbau)MinierfliegenChinakohl(Freiland)Minierfliegenbis 50 cm Pflanzenhöhe: 0,6 l/ha50 - 125 cm Pflanzenhöhe: 0,9 l/haüber 125 cm Pflanzenhöhe: 1,2 l/ha(Das entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,1%)Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/SchadorganismenNicht anwenden während der Monate November bis Februar. (VA201)bis 50 cm Pflanzenhöhe: 0,6 l/ha50 - 125 cm Pflanzenhöhe: 0,9 l/haüber 125 cm Pflanzenhöhe: 1,2 l/ha(Das entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,1%)Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismenbis 50 cm Pflanzenhöhe: 0,6 l/ha50 - 125 cm Pflanzenhöhe: 0,9 l/haüber 125 cm Pflanzenhöhe: 1,2 l/ha(Das entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,1%)Larvenstadium L1 bis Larvenstadium L4Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismenbis 50 cm Pflanzenhöhe: 0,6 l/ha50 - 125 cm Pflanzenhöhe: 0,9 l/haüber 125 cm Pflanzenhöhe: 1,2 l/ha(Das entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,1%)Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in 300 bis 500 l Wasser/ha und je mKronenhöheAb BBCH 72: Grüner Fruchtknoten von absterbenden Kelchblattkranzumgeben, der abzufallen beginnt.Mai, nach dem Auftreten der ersten Larven, ab Junglarvenbis 50 cm Pflanzenhöhe: 0,6 l/ha50 - 125 cm Pflanzenhöhe: 0,9 l/haüber 125 cm Pflanzenhöhe: 1,2 l/ha(Das entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,1%)Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/SchadorganismenNicht anwenden während der Monate November bis Februar. (VA201)0,5 l/ha in 1000 l Wasser/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismenund bis vor der Blüte oder unmittelbar nach der Blüte0,5 l/ha in 1000 l Wasser/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen.Nicht anwenden während der Monate November bis Februar. (VA201)1,25 l/ha in 300 - 400 l Wasser/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen0,5 l/ha in 400 - 600 l Wasser/haAb BBCH 13Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen.15.01.2014 9Produktinformation


<strong>VERTIMEC®</strong>Spritztechnik:unterschiedlichen Kulturbedingungen dringend empfohlen, vor derAusbringung von Mischungen einen Probeeinsatz an Einzelpflanzenvorzunehmen.Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während derArbeitspausen Rührwerk laufen lassen.Die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Füreventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohleneTankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, danicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit wenden Sie sich an das <strong>Syngenta</strong>BeratungsCenter, Tel.-Nr. 0800-3240275.Beim Ausbringen von VERTIMEC ist auf eine gute, gleichmäßige Verteilungder Spritzbrühe zu achten.Mit genügendem Druck und genügenden Wasseraufwandmengen spritzen,um eine gründliche Benetzung der Blattober- und -unterseite zugewährleisten.Ein Abtropfen sowie Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.Empfohlene Wasseraufwandmengen:Gemüse und ZierpflanzenPflanzengröße bis 50 cm: 600 l/haPflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/haPflanzengröße über 125 cm: 1200 l/haHopfen: 1200 bis 3300 l/ha (je nach Kulturstadium)Ausbringung der Spritzflüssigkeit:Spritzenreinigung:Kernobst / Birnen: 200 bis 500 l Wasser/ha und je m KronenhöheBei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zubeachten! Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarteNichtzielflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.Angesetzte Spritzflüssigkeit nicht für längere Zeit im Spritzfass stehenlassen. Wir empfehlen die ständige Kontrolle desSpritzflüssigkeitsverbrauches während der Ausbringung auf der behandeltenFläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technischesHilfsmittel an.Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfälltig aufgerührtwerden.Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gespült werden:- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Flächeverspritzen.- Ca. 10 bis 20% des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabeiInnenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatzeiner integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendemRührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf demFeld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe indie Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.Hinweise für den sicheren UmgangEinstufung nachGefahrstoffverordnung:Xn = GesundheitsschädlichN = UmweltgefährlichGesundheitsschädlich beim Verschlucken.Reizt die Atmungsorgane.Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längererExposition durch Einatmen und durch Verschlucken.*Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig15.01.2014 12Produktinformation


<strong>VERTIMEC®</strong>schädliche Wirkungen haben.Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.Dampf/Aerosol nicht einatmen.Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikettvorzeigen.Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälterverwenden.Leere Packungen nicht wiederverwenden.Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist dieGebrauchsanleitung einzuhalten.Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.Hinweise für den Anwenderschutz:Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zuGesundheitsschäden führen.Umgang mit dem unverdünnten Mittel:Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit demunverdünnten Mittel.Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B.Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.Umgang mit dem anwendungsfertigen Mittel:Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B.Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung desanwendungsfertigen Mittels.Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen.Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung desSpritzbelages.Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetretengründlich zu lüften.Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei derAusbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.Erste Hilfe:Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmungoder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm undruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum fürVergiftungsfälle verständigen.Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Hautsofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen.Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Wenn Symptomeauftreten, Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten langausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen.Unverzüglich Augenarzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen undVerpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen.Hinweise für den Arzt:Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische Therapieanwenden. Da Abamectin die GABA-Aktivität anregt, kein Barbiturat,Benzodiazepin, Mylproin verabreichen.Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: Giftinformationszentrum (GIZ)der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische Toxikologie,Universitätsklinikum Mainz, Tel.-Nr. 06131-19240 und Telefax-Nr. 06131-232468.Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse) Tel.-Nr. 0800-43 577 96.15.01.2014 13Produktinformation


<strong>VERTIMEC®</strong>Auflagen für den Schutz vonFischen/Bienen/Nützlingen:Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht aufblühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies giltauch für Unkräuter. - Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S.1410, beachten.Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismeneingestuft.Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.Lagerung und EntsorgungGetrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder undnur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren.IVA-Empfehlung zur Entsorgung von Verpackungen1.) bis 50 LLeere Verpackungen nicht weiterverwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind anden autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mitsepariertem Verschluss abzugeben.Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von IhremHändler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungenbei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.Besondere Hinweise zurBeachtung:Warenzeicheninhaber:2.) ab 50 LLeere Verpackungen nicht weiter verwenden.Leere, sorgfältig gespülte und durchgeschnittene Verpackungen mit derMarke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen desEntsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von IhremHändler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungenbei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.3.) 640 L und 1000 LLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Rückgabe der leeren Containergemäß den Angaben auf dem Behälter (Euro-Ticket).Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltungunserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Dadie Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wirnicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließenwir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung undAnwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, dasLagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktorenkönnen die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B.Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge,Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten,Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen,Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungenkann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eineSchädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden.Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftungübernehmen.<strong>Syngenta</strong> Group Company15.01.2014 14Produktinformation

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