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Dienstaufgabenbeschreibung für Akademische Mitarbeiterinnen ...

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<strong>Dienstaufgabenbeschreibung</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Akademische</strong> <strong>Mitarbeiterinnen</strong> / Mitarbeiter<br />

der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd<br />

nach § 52 LHG <strong>für</strong><br />

Beamtin / Beamter<br />

Name, Vorname, Titel Vollzeit Teilzeit %<br />

Diese <strong>Dienstaufgabenbeschreibung</strong> ist gültig ab<br />

Zugeordnet:<br />

1. Lehre<br />

Zentrale Einrichtung / Institut / Abteilung<br />

1.1 Lehrveranstaltungen und andere auf die Lehrverpflichtung anrechenbare Tätigkeiten nach der Lehrverpflichtungsverordnung<br />

in Semesterwochenstunden (SWS = Lehrveranstaltungsstunde gemäß<br />

Lehrverpflichtungsverordnung). Bei Teilzeit ist die genannte Stundenzahl entsprechend anteilig reduziert:<br />

4 SWS (bei <strong>Akademische</strong>n Rätinnen / Räten auf Zeit und bei befristeten Arbeitsverträgen von<br />

<strong>Mitarbeiterinnen</strong> / Mitarbeiter, denen nach § 52 Abs. 2 o. 4 LHG die Möglichkeit der Weiterqualifikation<br />

eingeräumt wurde; Erhöhung auf 6 SWS nach Erreichen der Weiterqualifikation).<br />

9 SWS (bei befristeten Arbeitsverträgen von <strong>Mitarbeiterinnen</strong> / Mitarbeiter, die ihre Dienstleistungen<br />

überwiegend in der Forschung erbringen und denen nicht die Möglichkeit der Weiterqualifikation<br />

eingeräumt wurde).<br />

9 SWS (bei Beamtinnen / Beamten auf Lebenszeit und unbefristet Beschäftigten), die ihre Dienstleistungen<br />

zu gleichen Anteilen in Forschung und Lehre erbringen.<br />

18 SWS (bei Beamtinnen / Beamten auf Lebenszeit und unbefristet Beschäftigten), die ihre<br />

Dienstleistungen überwiegend im Bereich der Lehre erbringen.<br />

Abweichende Regelung: SWS 1<br />

bereits genehmigte Deputatsminderung um: SWS<br />

(Genehmigungsschreiben beifügen)<br />

Lehrverpflichtung im Februarblock: siehe Senatsbeschluss v. 21.06.06 und Schreiben des Prorektors <strong>für</strong> Studium und Lehre v.<br />

28.06.06.<br />

1.2 Weitere Aufgaben im Umfeld der Lehre<br />

Lehr- und Studienplanung, Semesterpläne, Raumbelegung<br />

Beteiligung an Studienberatung<br />

Betreuung von Studierenden (z. B. Bescheinigungen, Gutachten etc.)<br />

Exkursionswesen<br />

Prüfungstätigkeiten (vorbehaltlich der Übertragung durch den Rektor und der Bestellung <strong>für</strong> die<br />

betreffenden Prüfungen)<br />

Weiteres 2 :<br />

1 Bitte Begründung und Votum des Fakultätsvorstandes vorlegen. Reduzierung von 18 SWS bis auf 16 SWS durch den Fakultätsvorstand;<br />

<strong>für</strong> weitergehende Regelungen Beschluss durch Rektorat erforderlich.<br />

2 Bei längeren Texten bitte gesonderte Anlage beifügen.


1.3 Betreuung Schulpraktika<br />

2<br />

4 Stunden / Woche der Vorlesungszeit schulpraktische Betreuung von Studierenden<br />

(bei Teilzeit ist die genannte Stundenzahl entsprechend anteilig reduziert)<br />

Abweichende Regelung: SWS 3<br />

2. Forschungsaufgaben<br />

Mitarbeit in Forschungsprojekten des Instituts / der Einrichtung, insbesondere zu folgenden<br />

Themen:<br />

Weiteres 4 :<br />

3. Sonstige Dienstaufgaben<br />

Betreuung von Geräten, wissenschaftlichen Apparaten, Sammlungen, Tutoriaten etc.<br />

Weiteres 4 :<br />

4. Verteilung der Dienstaufgaben<br />

Anteil Nr.1.1 in %<br />

Anteil Nr.1.2 in %<br />

Anteil Nr.1.3 in %<br />

Anteil Nr.2 in %<br />

Anteil Nr.3 in %<br />

Summe (jeweils 100 %)<br />

Vorlesungszeit Vorlesungsfreie Zeit<br />

Die %-Zahlen müssen durch den zeitlichen Bedarf <strong>für</strong> die Erledigung der oben genannten Aufgaben begründet sein.<br />

Erlassen durch das Rektorat bzw. durch den Fakultätsvorstand nach Delegation durch das Rektorat.<br />

____________________________________ _____________________________________<br />

Datum, Unterschrift Dekanin / Dekan Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter<br />

____________________________________<br />

Datum, Unterschrift Rektorin / Rektor<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

____________________________________<br />

Datum, Unterschrift Mitarbeiterin / Mitarbeiter<br />

Den Vordruck bitte einfach ausfüllen; je eine Kopie erhält die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter, die Abteilung<br />

und die Fakultät. Das Original geht an die Personalabteilung. Die <strong>Dienstaufgabenbeschreibung</strong> steht nach<br />

§ 52 Abs.1 S. 7 LHG unter dem Vorbehalt der Änderung nach den Bedürfnissen der Pädagogischen Hochschule<br />

Schwäbisch Gmünd.<br />

3<br />

Bitte Genehmigung des Fakultätsvorstandes und Stellungnahme Leiterin / Leiter des Amtes <strong>für</strong> Schulpraktische Ausbildung vorlegen.<br />

4<br />

Bei längeren Texten bitte gesonderte Anlage beifügen.


Hinweise<br />

Die Aufgabenbeschreibung dient, unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Interessen und Entwicklungsperspektiven<br />

der akademischen <strong>Mitarbeiterinnen</strong> und Mitarbeiter, der Verbesserung der Planungsund<br />

Handlungssicherheit im Hinblick auf die Erfüllung des Ausbildungs- und Forschungsauftrages der<br />

Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd.<br />

Inhalte und Umfänge der Aufgaben und Tätigkeiten sind zwischen den Beteiligten unter Einbeziehung des<br />

jeweiligen Fakultätsvorstandes einvernehmlich auszuhandeln.<br />

I. Erlass der <strong>Dienstaufgabenbeschreibung</strong><br />

<strong>Akademische</strong> <strong>Mitarbeiterinnen</strong> / Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die Erstellung einer <strong>Dienstaufgabenbeschreibung</strong>,<br />

die auch den Umfang der Lehrverpflichtung festlegt (§ 52 Abs. 1 Satz 5 LHG). Der Umfang<br />

der Lehrverpflichtung kann nach der derzeit gültigen Lehrverpflichtungsverordnung vom 20.11.2007 innerhalb<br />

folgender Bandbreiten liegen:<br />

zu gleichen Teilen in Lehre und Forschung tätig: 7 – 13 SWS<br />

überwiegend im Bereich der Forschung tätig: 5 – 12 SWS<br />

überwiegend im Bereich der Lehre tätig: 13 – 19 SWS<br />

ausschließlich im Bereich der Lehre tätig: 20 – 25 SWS<br />

Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd hat die Zuständigkeit <strong>für</strong> den Erlass der<br />

<strong>Dienstaufgabenbeschreibung</strong> auf den Fakultätsvorstand übertragen, soweit 9 oder 18 SWS unter den o. g.<br />

Bedingungen vorgesehen sind. Soll im Einzelfall ein abweichender Umfang an SWS festgelegt werden, ist<br />

zuvor ein gesonderter Rektoratsbeschluss erforderlich.<br />

Bei <strong>Akademische</strong>n Rätinnen / Räten auf Zeit und befristet beschäftigten <strong>Akademische</strong>n <strong>Mitarbeiterinnen</strong><br />

/ Mitarbeitern, denen die Möglichkeit der Weiterqualifikation eingeräumt ist, wird das Ziel der<br />

Weiterqualifikation (Vorbereitung einer Promotion oder Habilitation oder habilitationsadäquater Leistungen)<br />

mit Erbringen des letzten Prüfungsteils erreicht.<br />

Der Entwurf einer <strong>Dienstaufgabenbeschreibung</strong> ist mit dem Antrag auf Wieder- / Zuweisung einer<br />

Stelle vorzulegen. Eine endgültige <strong>Dienstaufgabenbeschreibung</strong> ist mit dem Antrag auf Einstellung<br />

vorzulegen. Im Übrigen ist bei der Besetzung von Stellen das Verfahren nach der Verfahrensordnung<br />

der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd zu beachten.<br />

II. Zur Aufgabenbeschreibung<br />

Zu 1.1 Lehrveranstaltungen und andere auf die Lehre anrechenbare Lehrtätigkeiten<br />

Art der Lehrveranstaltung (LV) Anrechnungsfaktor<br />

Vorlesung 1,0<br />

Übung 1,0<br />

Seminar (Proseminar, Seminar, Hauptseminar) 1,0<br />

Kolloquium 1,0<br />

Praktikum 0,5<br />

Sprachpraktischer Unterricht 0,5<br />

Exkursion 0,3<br />

Sonstiges LV (z. B. Kurse, Tutorien) 0,5<br />

Alle LV, soweit keine ständige Betreuung<br />

der Studierenden erforderlich<br />

0,3<br />

3


Gemäß § 2 Abs. 8 LVVO können Betreuungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Diplomarbeiten und andere Studienabschlussarbeiten<br />

durch die Dekanin / den Dekan unter Berücksichtigung des notwendigen Aufwands bis zu<br />

einem Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden angerechnet werden, sofern das Lehrangebot nach<br />

Studienplan und Prüfungsordnungen gewährleistet bleibt.<br />

Eine Lehrveranstaltungsstunde (= eine SWS) umfasst ein Lehrangebot von einer Lehrstunde je Woche der<br />

Vorlesungszeit des Semesters, die voll auf die Lehrverpflichtung angerechnet wird. Eine Lehrstunde umfasst<br />

eine Lehrzeit von mindestens 45 Minuten.<br />

Im Februarblock ist das Äquivalent von je 2 SWS (28 bzw. 56 Lehrstunden) zu erbringen. Siehe auch<br />

Senatsbeschluss vom 21.06.06 und Schreiben des Prorektors <strong>für</strong> Studium und Lehre vom 28.06.06.<br />

Zu 1.2 Weitere Aufgaben in der Lehre und dem Umfeld der Lehre (beispielhafte Aufzählung)<br />

• Entwicklung und Betreuung neuer Studiengänge<br />

• Mitarbeit bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen (BA, MA)<br />

• Organisation und Betreuung von studentischen Austauschprogrammen<br />

• Vermittlung von externen Praktikumsstellen und Betreuung von Praktikantinnen / Praktikanten<br />

• Prüfungsorganisation<br />

• Fort- und Weiterbildung <strong>für</strong> die Lehre<br />

• Organisation / Durchführung von Veranstaltungen zur wissenschaftlichen und didaktischen Weiterbildung<br />

Zu 2. Forschungsaufgaben (beispielhafte Aufzählung)<br />

• Dienstleistungen <strong>für</strong> Forschungsprojekte: Laborarbeiten, Anleitung und Aufsicht von Labor- und Gerätenutzern,<br />

Koordination von Forschungsvorhaben, Abfassung von Forschungsberichten<br />

• Mitarbeit in Forschungsprojekten, einschließlich Mitbetreuung von Doktorandinnen / Doktoranden und<br />

Projektmitarbeiterinnen / Projektmitarbeitern<br />

• Mitarbeit bei Publikationen<br />

• Organisation von Tagungen / Kolloquien<br />

• Eigene Forschungsprojekte einschließlich Antragstellung <strong>für</strong> Drittmittelförderung<br />

• Eigene Publikationen<br />

Zu 3. Sonstige Dienstaufgaben (beispielhafte Aufzählung)<br />

• Abteilungsverwaltung<br />

• Haushalt / Budgetverwaltung / Drittmittelverwaltung<br />

• Betreuung von Kommissionen und Ausschüssen<br />

• Administrative Begleitung von Berufungsverfahren<br />

• Organisation / Koordination von Sonderveranstaltungen<br />

• Mitarbeit bei Evaluation<br />

• Betreuung von z. B. Bibliotheken, Sammlungen<br />

• EDV-Beauftragte / Beauftragter / WWW-Beauftragter / Beauftragte<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Organisation von Tagungen<br />

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