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Mitteilungen Vorstand 27Aktennotizbetreffend Aussprache zwischen Vertretern des Verwaltungsgerichts und Vertreternaus dem Vorstand BAV vom 24. Oktober 2012, Speichergasse 12, BernTeilnehmer:seitens des Verwaltungsgerichtes:– Prof. Bernard Rolli (Präsident)– Claire Meyrat Neuhaus (Abteilungspräsidentin CAF)– Walter Matti (Abteilungspräsident SVA)– Dr. Thomas Müller (Abteilungspräsident VRA)– Jürg Bloesch (Generalsekretär)seitens des BAV:– Jürg Friedli (Präsident)– Andrea Lanz (Vorstandsmitglied)– Dr. Fritz Rothenbühler (Vorstandsmitglied)– Véronique Bachmann (Sekretärin)1. Praxis bei einzelrichterlichen EntscheidenFrau Kollegin Andrea Lanz referiert darüber, dass in 2 Fällen Einzelrichternicht dieselbe Praxis angewendet haben. Dem Gericht ist dies bekannt. Aufgrundder Fallmenge (mehr als 600 einzelrichterliche Urteile pro Jahr) ist esaus Gründen der Effizienz nicht möglich zu verhindern, dass ab und zu sichwidersprechende Entscheide eröffnet werden. Grundsatzentscheide werden inder BVR publiziert und haben damit vorrangige Geltung.2. Gutacherthematik, Stand der DingeDie Gutachterthematik, gestützt auf den BGE 137 V 210, hat sich nicht in einerHäufung von Beschwerden niedergeschlagen. Mit dem BSV haben Gesprächestattgefunden. Durch das BSV wurde das IV-Rundschreiben Nr. 314 erlassen,welches sich über die Kostentragung für Gutachten äussert, welche durch dasGericht angeordnet werden müssen. Von SuisseMED@P, welche die Gutachterstellennach dem Zufallsprinzip auswählt, können die Gerichte (noch) keinenGebrauch machen.3. Anwendung der Parteikostenverordnung bei Festsetzungder ParteientschädigungDas Verwaltungsgericht wendet die gesetzlichen Grundlagen (Anwaltsgesetz/Parteikostenverordnung) an und vergütet den gebotenen Aufwand; der Rahmenbeträgt gemäss den gesetzlichen Grundlagen CHF 400.– bis CHF 11 800.–. Fürdie Fälle an und für sich gibt es keine internen Richtlinien, sondern es wirdvon der eingereichten Kostennote ausgegangen. Bei der Geltendmachung vonZuschlägen gemäss PKV muss von der Anwaltschaft ein Antrag und eine

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