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Trotzdem sollen in den folgenden beiden Kapitel sämtliche denkbaren Business Models<br />

kurz vorgestellt werden. Zur besseren Strukturierung der vorhandenen Möglichkeiten<br />

wird eine grundlegende Differenzierung in Pay-TV und Werbefinanzierung getroffen.<br />

3.4.3.1 Pay-TV<br />

Eine Möglichkeit zur Finanzierung von Mobile TV sind Direktzahlungen durch den<br />

Endkunden. Grundsätzlich kann hier zwischen drei verschiedenen Varianten<br />

unterschieden werden (vgl. u. a. Deloitte, 06 2008, S. 8; Jakab, 2006, S. 13;<br />

ProSiebenSat.1 Media AG, 2007, S. 46):<br />

• Flat rate: Der Kunde zahlt, in der Regel monatlich, einen Fixbetrag für die<br />

uneingeschränkte Nutzung von Mobile TV. Bei dieser Variante können durch<br />

Bundling, das heißt das Zusammenfassen von zwei oder mehr Sendern (vgl.<br />

Trefzger, 2005, S. 50), spezifische Programmpakete je nach Themengebiet und/oder<br />

Zielgruppe geschaffen werden. Dieser Distributionsweg wird momentan<br />

beispielsweise in Australien von den Mobilfunkunternehmen stark genutzt, um<br />

Mobile TV-Inhalte zu vertreiben (vgl. Vodafone, 2009; Telstra, 2009).<br />

• Pay per view: In diesem Fall zahlt der Konsument lediglich dann einen Preis, wenn<br />

er mobiles Fernsehen auch tatsächlich nutzt. Die Abrechnung erfolgt hier je nach<br />

Programminhalt („view“). Dies bietet momentan beispielsweise der Provider<br />

Hutchison 3G in Österreich an: Neben der Zahlung einer monatlichen Gebühr kann<br />

der Kunde für das Basis- oder Premiumpaket einen einmaligen Nutzungsbetrag von<br />

29 beziehungsweise 49 Cent pro Tag leisten (vgl. Drei, 2009).<br />

• Pay per time: Ähnlich wie bei Pay per view ist die Bezahlung hier abhängig von der<br />

tatsächlichen Rezeption. Im Gegensatz dazu ist der Maßstab hier jedoch die<br />

Nutzungsdauer, am geläufigsten ist hierfür der Preis pro Minute. Dieses Preismodell<br />

ist bei Mobile TV nur von sehr untergeordneter Relevanz.<br />

Trefzger (2005, S. 51) nennt als weitere Möglichkeit die Zahlung einer einmaligen<br />

Gebühr. Diese kann entweder offen deklariert oder verdeckt vom Kunden eingefordert<br />

werden. Die latente Art dieser Zahlungsart tritt wohl – zumindest in Ansätzen – stets<br />

dann auf, wenn der Kunde ein kostenfreies Basispaket zur Verfügung gestellt bekommt.<br />

51

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