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Ausstrahlung via DVB-H momentan allein technisch noch keine Vollversorgung erreicht<br />

werden könnte.<br />

Auch im KommAustria-Gesetz (KOG) wurden Änderungen vorgenommen. Der<br />

Kommunikationsbehörde obliegt nun die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur<br />

Werbetätigkeit für mobilen terrestrischen Rundfunk durch den ORF. Rechtliche<br />

Besonderheiten bezüglich der Werbung sollen in Kapitel 5.5 noch näher beleuchtet<br />

werden.<br />

3.4 Ökonomische Bedingungen<br />

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bilden eine wichtige Grundlage der<br />

vorliegenden Arbeit, da Werbung eine wesentliche Finanzierungsquelle im<br />

Medienbereich ist (vgl. u.a. Kiefer, 2005, S. 300) und daher auch der wirtschaftlichen<br />

Sphäre zuzuordnen ist. Im Folgenden soll nun zuerst ein Grundverständnis für die<br />

Wertschöpfungskette von Mobile TV geschaffen werden, bevor die verschiedenen<br />

Finanzierungsmöglichkeiten für mobiles Fernsehen vorgestellt werden.<br />

3.4.1 Wertschöpfungskette<br />

Wie in Kapitel 2 bereits gezeigt wurde, handelt es sich bei Mobile TV um ein<br />

konvergentes Medium. Diese Besonderheit stellt auch gleichzeitig eine der größten<br />

Herausforderungen für die Anbieter dar, da Elemente aus drei Wertschöpfungssphären<br />

miteinander verknüpft werden müssen: Mobilfunk, Rundfunk sowie<br />

Informationstechnologie (vgl. Borsetzky & Friedrich, 2006, S. 118). In der Literatur lassen<br />

sich aus diesem Grund hochkomplexe Modelle zur Erstellung einer integrativen<br />

Wertschöpfungskette finden.<br />

Goldmedia (2007, S. 55ff.) beispielsweise trifft Unterscheidungen abhängig davon, ob<br />

das jeweilige Mobile TV-Modell vom Programmanbieter, Mobilfunknetzprovider oder<br />

Plattformbetreiber geführt wird. Trefzger (2005, S. 35) differenziert nach Art des<br />

Übertragungsstandards (Mobilfunk- oder Broadcasting-Technologie). Die<br />

Rücksichtnahme auf derartige Spezifika scheint jedoch etwas zu weit zu führen. Zwar ist<br />

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