MAGISTERARBEIT
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Ausstrahlung via DVB-H momentan allein technisch noch keine Vollversorgung erreicht<br />
werden könnte.<br />
Auch im KommAustria-Gesetz (KOG) wurden Änderungen vorgenommen. Der<br />
Kommunikationsbehörde obliegt nun die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur<br />
Werbetätigkeit für mobilen terrestrischen Rundfunk durch den ORF. Rechtliche<br />
Besonderheiten bezüglich der Werbung sollen in Kapitel 5.5 noch näher beleuchtet<br />
werden.<br />
3.4 Ökonomische Bedingungen<br />
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bilden eine wichtige Grundlage der<br />
vorliegenden Arbeit, da Werbung eine wesentliche Finanzierungsquelle im<br />
Medienbereich ist (vgl. u.a. Kiefer, 2005, S. 300) und daher auch der wirtschaftlichen<br />
Sphäre zuzuordnen ist. Im Folgenden soll nun zuerst ein Grundverständnis für die<br />
Wertschöpfungskette von Mobile TV geschaffen werden, bevor die verschiedenen<br />
Finanzierungsmöglichkeiten für mobiles Fernsehen vorgestellt werden.<br />
3.4.1 Wertschöpfungskette<br />
Wie in Kapitel 2 bereits gezeigt wurde, handelt es sich bei Mobile TV um ein<br />
konvergentes Medium. Diese Besonderheit stellt auch gleichzeitig eine der größten<br />
Herausforderungen für die Anbieter dar, da Elemente aus drei Wertschöpfungssphären<br />
miteinander verknüpft werden müssen: Mobilfunk, Rundfunk sowie<br />
Informationstechnologie (vgl. Borsetzky & Friedrich, 2006, S. 118). In der Literatur lassen<br />
sich aus diesem Grund hochkomplexe Modelle zur Erstellung einer integrativen<br />
Wertschöpfungskette finden.<br />
Goldmedia (2007, S. 55ff.) beispielsweise trifft Unterscheidungen abhängig davon, ob<br />
das jeweilige Mobile TV-Modell vom Programmanbieter, Mobilfunknetzprovider oder<br />
Plattformbetreiber geführt wird. Trefzger (2005, S. 35) differenziert nach Art des<br />
Übertragungsstandards (Mobilfunk- oder Broadcasting-Technologie). Die<br />
Rücksichtnahme auf derartige Spezifika scheint jedoch etwas zu weit zu führen. Zwar ist<br />
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