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Zuständigkeit einer Regulierungsbehörde klassischerweise nach Distributionskanal und<br />
nicht nach Inhalten regelt (vgl. Puppis, 2007, S. 92). Eine derartige Trennung wird<br />
grundsätzlich als unpraktikabel angesehen:<br />
„It will no longer be adequate to define regulatory responsibilities in terms of the<br />
method of distribution, since increasingly the same distribution method will be<br />
used for a variety of different kinds of content.“ (Levy, 1999, S. 13)<br />
Wie aber bereits gezeigt wurde, kommt es durch die Konvergenz der Inhalte zu einer<br />
vielfältigen Distribution desselben Contents auf unterschiedlichen Plattformen und<br />
damit auch Verbreitungswegen. Eine regulatorische Zuständigkeit nach<br />
Distributionskanälen scheint daher im Lichte der Konvergenz nicht zeitgemäß. Während<br />
sich die technischen, ökonomischen sowie kommunikativen Kommunikationselemente<br />
schrittweise aufeinander zu bewegen, folgen die Regulierungsmodelle meist noch der<br />
klassischen Aufteilung in Individual- und Massenkommunikation (vgl. Damjanovic, 2002,<br />
S. 21). Die Vereinheitlichung des ordnungspolitischen Vorgehens wird von vielen auch<br />
als notwendiger Schritt gesehen, um der ökonomischen und technischen Konvergenz<br />
gerecht zu werden (vgl. unter anderem Lange B.-P., 2008, S. 43).<br />
Mit der Konvergenz der Regulierung wird daher auch oft eine Konvergenz zuständiger<br />
Regulierungsbehörden gefordert (vgl. Meier, 2000, S. 225). Hier muss jedoch beachtet<br />
werden, dass derartige Forderungen oft von Seiten der im Markt tätigen Unternehmen<br />
kommen, welche sich von der Umstrukturierung der Regulierungsbehörden auch eine<br />
Verringerung der regulatorischen Vorgaben erhoffen (vgl. Puppis, 2007, S. 93). Eine<br />
Deregulierung bezeichnet die<br />
„Öffnung von Märkten durch Aufhebung staatlich festgelegter Markteintrittsbar-<br />
rieren oder von branchenspezifischen Ausnahmeregeln vom Wettbewerb“ (Sjurts,<br />
2004, S. 105)<br />
und dient der Förderung des Wettbewerbs durch Überführung branchenspezifischer<br />
Regelungen in das allgemeine Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht (vgl. Ramme, 2005, S.<br />
41). Gerade im TIME-Sektor haben regulatorische Eingriffe starke Auswirkungen auf die<br />
Diffusion neuer Dienste, weshalb die Deregulierung der relevanten politisch-rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen die Konvergenz besonders fördert und von den Marktteilnehmern<br />
gefordert wird (vgl. Thielmann, 2000, S. 27).<br />
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