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Für Mobile TV bietet sich diese Form insbesondere deswegen an, da durch die<br />
technischen Voraussetzungen eine Aufteilung des Displays in interaktive Inhalte sowie<br />
Bewegtbild möglich ist (vgl. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 2006, S. 117).<br />
Abbildung 24 zeigt ein Beispiel für einen Splitscreen mit einem Image Banner des<br />
werbenden Unternehmens.<br />
Vom klassischen Splitscreening können weitere Abwandlungen unterschieden werden.<br />
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. unterscheidet 13 Formen der<br />
Splitscreen-Werbung (vgl. Siegert, 2007, S. 118), so beispielsweise der Wechsel-Split,<br />
Frame-Split oder Cut in (vgl. beispielsweise SevenOne Media, 2007, S. 17 für eine<br />
genauere Darstellung).<br />
5.2.1.3 Werbesender<br />
Ein reiner Werbesender bietet die Möglichkeit zur direkten Bestellung der umworbenen<br />
Produkte. In Bezug auf Mobile TV könnte dieser entweder verschiedene Inhalte<br />
ausstrahlen oder auch als Special-Interest-Sender fungieren (vgl. Mobilkom, 2007, S. 22).<br />
Essentiell ist jedoch die Integration der direkten Kaufmöglichkeit, was beispielsweise<br />
durch Einblendung einer Telefonnummer oder des Einblendens eines Links zu einem<br />
Onlineportal geregelt werden kann.<br />
Prinzipiell wäre es auch möglich, den Werbesender als interaktives Element einzustufen.<br />
Voraussetzung hierfür wäre, dass die Kaufmöglichkeit bereits in das Programm mit<br />
eingebunden ist. Geht man jedoch von einem klassischen Werbesender aus, so ist<br />
hierfür die Kontaktaufnahme via Telefon oder E-Mail notwendig.<br />
5.2.1.4 Kanal mit Zusatzbeiträgen<br />
Denkbar ist auch ein eigener Kanal mit Zusatzbeiträgen, welche Hintergrund- und<br />
Exklusivinformationen zum regulären TV-Programm bietet. Dies könnte zum Beispiel ein<br />
Sportsender sein, welcher Fachkommentare oder Interviews ergänzend zu<br />
Sportübertragungen überträgt (vgl. Mobilkom, 2007, S. 23). Die Finanzierung dieses<br />
Kanals würde durch Werbung erfolgen – hier sind von Sponsoring über Werbespots bis<br />
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