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Talanx-Konzern 2011

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42<br />

Der <strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong> Strategie Unternehmens-<br />

steuerung<br />

<strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong>. Geschäftsbericht <strong>2011</strong><br />

Forschung und<br />

Entwicklung<br />

Eine wachsende und ernstzunehmende Herausforderung für die<br />

deutschen Lebensversicherer stellt das nach wie vor niedrige Zinsumfeld<br />

dar. Ist es der Branche <strong>2011</strong> noch gelungen, eine auskömmliche<br />

Nettoverzinsung auf ihre Kapitalanlagen zu erwirtschaften,<br />

deuten die branchenweiten Ankündigungen zur Senkung der<br />

Überschussbeteiligungen darauf hin, dass sich dieses Umfeld bei<br />

Ausbleiben einer Trendwende in Zukunft auf die Leistungen der<br />

Lebensversicherer auswirken dürfte.<br />

Rechtliche und regulatorische<br />

Rahmenbedingungen<br />

Das Geschäft des <strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong>s unterliegt zahlreichen und<br />

detaillierten aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anforderungen.<br />

Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern, in denen der<br />

<strong>Konzern</strong> tätig ist, haben weitreichende Kompetenzen und Eingriffsbefugnisse.<br />

Die Beachtung dieser Regelungen und Anforderungen<br />

sowie die fortlaufende Anpassung des Geschäfts und der Produkte<br />

der <strong>Talanx</strong> an etwaige Neuerungen sind mit erheblichem Aufwand<br />

verbunden. Gegenwärtig sieht sich die <strong>Talanx</strong> mit besonders weitreichenden<br />

Veränderungen des regulatorischen Umfeldes konfrontiert,<br />

insbesondere infolge nationaler wie internationaler Bemühungen<br />

zur Vermeidung einer erneuten Finanzkrise.<br />

Weltweit ist eine Tendenz zur Verschärfung der Regulierung und<br />

Aufsicht über Banken und Versicherungsunternehmen – auch im<br />

Rahmen von Stresstests – und zu erhöhten Anforderungen an deren<br />

Kapitalausstattung zu beobachten. Besonders im Fokus steht dabei<br />

die sogenannte Systemrelevanz: Unternehmen, deren Zusammenbruch<br />

unabsehbare Folgen für die gesamte Finanz- und Versicherungswirtschaft<br />

hätte und die in diesem Sinne systemrelevant sind,<br />

müssen zukünftig mit erheblich höheren aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen rechnen, insbesondere im Hinblick auf ihre Kapitalausstattung.<br />

Dies entspricht einem jedenfalls auf Banken bezogenen<br />

Beschluss, den die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und<br />

Schwellenländer (G-20) am 4. November <strong>2011</strong> in Cannes im Hinblick<br />

auf 29 namentlich benannte Banken gefasst hat. Für die Versicherungswirtschaft<br />

ist die International Association of Insurance<br />

Supervisors (IAIS) beauftragt worden, bis zum G-20-Gipfeltreffen<br />

im Juni 2012 zu prüfen, ob – entgegen den Einschätzungen der<br />

Versicherungswirtschaft – auch (reine) Versicherungsunternehmen<br />

als global systemrelevant einzustufen sind, insoweit Prüfkriterien<br />

zu entwickeln und gegebenenfalls global systemrelevante Versicherungsunternehmen<br />

zu identifizieren. In diesen Prüfprozess ist<br />

auch der <strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong> eingebunden, der nach Auffassung des<br />

Verwaltungsgerichts Frankfurt allerdings ausdrücklich nicht als im<br />

oben beschriebenen Sinn systemrelevant einzustufen ist. Weitere<br />

gegenwärtig diskutierte Reformvorschläge betreffen beispielsweise<br />

die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der Europäischen<br />

Union.<br />

Märkte und<br />

Rahmenbedingungen<br />

Geschäftsentwicklung<br />

Vermögens-<br />

und Finanzlage<br />

In jüngerer Vergangenheit haben sich zudem grundlegende Änderungen<br />

in der Struktur der Aufsichtsorgane, insbesondere auf<br />

EU-Ebene, ergeben. Zum 1. Januar <strong>2011</strong> ist an die Stelle des bisherigen<br />

Committee of European Insurance and Occupational Pensions<br />

Supervisors (CEIOPS) die neue European Insurance and Occupational<br />

Pensions Authority (EIOPA) mit Sitz in Frankfurt getreten, deren<br />

Hauptaufgabe in der Entwicklung und Ausarbeitung von technischen<br />

Standards, Empfehlungen und Leitlinien zur Koordination<br />

der nationalen Aufsichtsbehörden besteht. EIOPA kann zwar keine<br />

Verfügungen gegenüber deutschen Versicherungsunternehmen<br />

treffen. Sie kann aber etwa die nationalen Aufsichtsbehörden dazu<br />

verpflichten, etwaige Abweichungen ihrer Aufsichtspraxis von<br />

Vorgaben der EIOPA zu begründen (sogenanntes Comply-or-explain-<br />

Prinzip). In Ausnahmefällen kann EIOPA außerdem Anweisungen<br />

gegenüber den nationalen Behörden erteilen und bei deren Nichtbefolgung<br />

unmittelbar selbst durch verbindliche Entscheidungen<br />

gegenüber Versicherungsunternehmen tätig werden. Des Weiteren<br />

wird EIOPA – mit teilweise nur eingeschränkter Kontrolle durch das<br />

europäische Parlament – nach dem Vertrag über die Arbeitsweise<br />

der EU eine zentrale Rolle im Verordnungsgebungsprozess zur Konkretisierung<br />

der noch nicht in Kraft getretenen Solvency-II-Richtlinie<br />

einnehmen. Ohne Zweifel wird die Tätigkeit von EIOPA von<br />

großer praktischer Bedeutung für deutsche Versicherungsunternehmen<br />

sein und führt bereits in der aktuellen Vorbereitungsphase<br />

branchenweit zu einem ganz erheblichen, teilweise kaum noch<br />

überschaubaren Anstieg der zu beachtenden aufsichtsrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Die Solvency-II-Richtlinie wird überdies derzeit durch die sogenannte<br />

Omnibusrichtlinie überarbeitet. Sie steht, genau wie ihre Konkretisierung<br />

durch europäische Durchführungsrechtsakte und Umsetzungsrechtsakte<br />

der EU-Mitgliedsstaaten, noch nicht bis ins letzte<br />

Detail fest, wird jedoch zu einer weitreichenden Harmonisierung<br />

des Aufsichtsrechts in der EU führen. Die bereits in der Richtlinie<br />

angelegte Verschärfung der quantitativen und qualitativen Aufsicht<br />

und der Transparenzanforderungen – insbesondere durch strengere<br />

Kapitalvorgaben und Anforderungen für unternehmensinterne<br />

Risikokontrollsysteme sowie für Berichts- und Dokumentationsprozesse<br />

– wird vom deutschen Gesetzgeber im aktuellen Entwurf zur<br />

Anpassung des VAG aufgegriffen. Die <strong>Talanx</strong> beabsichtigt in diesem<br />

Kontext, einen Antrag auf Genehmigung eines internen Risikomodells<br />

zu stellen. Dieses von <strong>Talanx</strong> selbst entwickelte Risikomodell<br />

soll anstelle der in der Solvency-II-Richtlinie alternativ enthaltenen<br />

Standardformel verwendet werden, um die Solvenzkapitalanforderungen<br />

für den <strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong> mit einem höheren Präzisionsgrad<br />

zu errechnen. Durch ein im laufenden Austausch mit der Aufsichtsbehörde<br />

entwickeltes internes Modell soll dem individuellen<br />

Geschäftsmodell, der Rechtsstruktur und vor allem der Risikostruktur<br />

des <strong>Konzern</strong>s bestmöglich Rechnung getragen werden. Seitens<br />

der europäischen und der nationalen Aufsicht ist ausdrücklich<br />

erwünscht, dass die großen Versicherungsgruppen frühzeitig interne<br />

Modelle entwickeln.

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