Talanx-Konzern 2011
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Der <strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong> Strategie Unternehmens-<br />
steuerung<br />
<strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong>. Geschäftsbericht <strong>2011</strong><br />
Forschung und<br />
Entwicklung<br />
Eine wachsende und ernstzunehmende Herausforderung für die<br />
deutschen Lebensversicherer stellt das nach wie vor niedrige Zinsumfeld<br />
dar. Ist es der Branche <strong>2011</strong> noch gelungen, eine auskömmliche<br />
Nettoverzinsung auf ihre Kapitalanlagen zu erwirtschaften,<br />
deuten die branchenweiten Ankündigungen zur Senkung der<br />
Überschussbeteiligungen darauf hin, dass sich dieses Umfeld bei<br />
Ausbleiben einer Trendwende in Zukunft auf die Leistungen der<br />
Lebensversicherer auswirken dürfte.<br />
Rechtliche und regulatorische<br />
Rahmenbedingungen<br />
Das Geschäft des <strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong>s unterliegt zahlreichen und<br />
detaillierten aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anforderungen.<br />
Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern, in denen der<br />
<strong>Konzern</strong> tätig ist, haben weitreichende Kompetenzen und Eingriffsbefugnisse.<br />
Die Beachtung dieser Regelungen und Anforderungen<br />
sowie die fortlaufende Anpassung des Geschäfts und der Produkte<br />
der <strong>Talanx</strong> an etwaige Neuerungen sind mit erheblichem Aufwand<br />
verbunden. Gegenwärtig sieht sich die <strong>Talanx</strong> mit besonders weitreichenden<br />
Veränderungen des regulatorischen Umfeldes konfrontiert,<br />
insbesondere infolge nationaler wie internationaler Bemühungen<br />
zur Vermeidung einer erneuten Finanzkrise.<br />
Weltweit ist eine Tendenz zur Verschärfung der Regulierung und<br />
Aufsicht über Banken und Versicherungsunternehmen – auch im<br />
Rahmen von Stresstests – und zu erhöhten Anforderungen an deren<br />
Kapitalausstattung zu beobachten. Besonders im Fokus steht dabei<br />
die sogenannte Systemrelevanz: Unternehmen, deren Zusammenbruch<br />
unabsehbare Folgen für die gesamte Finanz- und Versicherungswirtschaft<br />
hätte und die in diesem Sinne systemrelevant sind,<br />
müssen zukünftig mit erheblich höheren aufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen rechnen, insbesondere im Hinblick auf ihre Kapitalausstattung.<br />
Dies entspricht einem jedenfalls auf Banken bezogenen<br />
Beschluss, den die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und<br />
Schwellenländer (G-20) am 4. November <strong>2011</strong> in Cannes im Hinblick<br />
auf 29 namentlich benannte Banken gefasst hat. Für die Versicherungswirtschaft<br />
ist die International Association of Insurance<br />
Supervisors (IAIS) beauftragt worden, bis zum G-20-Gipfeltreffen<br />
im Juni 2012 zu prüfen, ob – entgegen den Einschätzungen der<br />
Versicherungswirtschaft – auch (reine) Versicherungsunternehmen<br />
als global systemrelevant einzustufen sind, insoweit Prüfkriterien<br />
zu entwickeln und gegebenenfalls global systemrelevante Versicherungsunternehmen<br />
zu identifizieren. In diesen Prüfprozess ist<br />
auch der <strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong> eingebunden, der nach Auffassung des<br />
Verwaltungsgerichts Frankfurt allerdings ausdrücklich nicht als im<br />
oben beschriebenen Sinn systemrelevant einzustufen ist. Weitere<br />
gegenwärtig diskutierte Reformvorschläge betreffen beispielsweise<br />
die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der Europäischen<br />
Union.<br />
Märkte und<br />
Rahmenbedingungen<br />
Geschäftsentwicklung<br />
Vermögens-<br />
und Finanzlage<br />
In jüngerer Vergangenheit haben sich zudem grundlegende Änderungen<br />
in der Struktur der Aufsichtsorgane, insbesondere auf<br />
EU-Ebene, ergeben. Zum 1. Januar <strong>2011</strong> ist an die Stelle des bisherigen<br />
Committee of European Insurance and Occupational Pensions<br />
Supervisors (CEIOPS) die neue European Insurance and Occupational<br />
Pensions Authority (EIOPA) mit Sitz in Frankfurt getreten, deren<br />
Hauptaufgabe in der Entwicklung und Ausarbeitung von technischen<br />
Standards, Empfehlungen und Leitlinien zur Koordination<br />
der nationalen Aufsichtsbehörden besteht. EIOPA kann zwar keine<br />
Verfügungen gegenüber deutschen Versicherungsunternehmen<br />
treffen. Sie kann aber etwa die nationalen Aufsichtsbehörden dazu<br />
verpflichten, etwaige Abweichungen ihrer Aufsichtspraxis von<br />
Vorgaben der EIOPA zu begründen (sogenanntes Comply-or-explain-<br />
Prinzip). In Ausnahmefällen kann EIOPA außerdem Anweisungen<br />
gegenüber den nationalen Behörden erteilen und bei deren Nichtbefolgung<br />
unmittelbar selbst durch verbindliche Entscheidungen<br />
gegenüber Versicherungsunternehmen tätig werden. Des Weiteren<br />
wird EIOPA – mit teilweise nur eingeschränkter Kontrolle durch das<br />
europäische Parlament – nach dem Vertrag über die Arbeitsweise<br />
der EU eine zentrale Rolle im Verordnungsgebungsprozess zur Konkretisierung<br />
der noch nicht in Kraft getretenen Solvency-II-Richtlinie<br />
einnehmen. Ohne Zweifel wird die Tätigkeit von EIOPA von<br />
großer praktischer Bedeutung für deutsche Versicherungsunternehmen<br />
sein und führt bereits in der aktuellen Vorbereitungsphase<br />
branchenweit zu einem ganz erheblichen, teilweise kaum noch<br />
überschaubaren Anstieg der zu beachtenden aufsichtsrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen.<br />
Die Solvency-II-Richtlinie wird überdies derzeit durch die sogenannte<br />
Omnibusrichtlinie überarbeitet. Sie steht, genau wie ihre Konkretisierung<br />
durch europäische Durchführungsrechtsakte und Umsetzungsrechtsakte<br />
der EU-Mitgliedsstaaten, noch nicht bis ins letzte<br />
Detail fest, wird jedoch zu einer weitreichenden Harmonisierung<br />
des Aufsichtsrechts in der EU führen. Die bereits in der Richtlinie<br />
angelegte Verschärfung der quantitativen und qualitativen Aufsicht<br />
und der Transparenzanforderungen – insbesondere durch strengere<br />
Kapitalvorgaben und Anforderungen für unternehmensinterne<br />
Risikokontrollsysteme sowie für Berichts- und Dokumentationsprozesse<br />
– wird vom deutschen Gesetzgeber im aktuellen Entwurf zur<br />
Anpassung des VAG aufgegriffen. Die <strong>Talanx</strong> beabsichtigt in diesem<br />
Kontext, einen Antrag auf Genehmigung eines internen Risikomodells<br />
zu stellen. Dieses von <strong>Talanx</strong> selbst entwickelte Risikomodell<br />
soll anstelle der in der Solvency-II-Richtlinie alternativ enthaltenen<br />
Standardformel verwendet werden, um die Solvenzkapitalanforderungen<br />
für den <strong>Talanx</strong>-<strong>Konzern</strong> mit einem höheren Präzisionsgrad<br />
zu errechnen. Durch ein im laufenden Austausch mit der Aufsichtsbehörde<br />
entwickeltes internes Modell soll dem individuellen<br />
Geschäftsmodell, der Rechtsstruktur und vor allem der Risikostruktur<br />
des <strong>Konzern</strong>s bestmöglich Rechnung getragen werden. Seitens<br />
der europäischen und der nationalen Aufsicht ist ausdrücklich<br />
erwünscht, dass die großen Versicherungsgruppen frühzeitig interne<br />
Modelle entwickeln.