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anhang<br />

Mit Vertrag vom 5./15. 5. 2000 sind die Illwerke im Zusammenhang mit dem Heimfallrecht des Landes Vorarlberg<br />

Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land Vorarlberg eingegangen, die sich für die Jahre 2008 bis 2010 noch auf<br />

rund 13,8 Mio. EUR belaufen. Mit einer ergänzenden Vereinbarung vom 9. Dezember 2005 sind die Illwerke im Zusammenhang<br />

mit dem Heimfallrecht eine weitere Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Land Vorarlberg eingegangen.<br />

Nach einer ersten Teilzahlung von 12 Mio. EUR im Jahre 2007 sind daraus künftig über mehrere Jahre verteilt<br />

noch Zahlungen von in Summe (barwertmäßig bezogen auf den 31. Dezember 2007) 49 Mio. EUR zu leisten.<br />

Die Vorarlberger Illwerke AG hat sich im Letter of Intent über die Errichtung des Kopswerkes II zu einer Zahlung an<br />

die Vertragspartner am 30. September 2008 verpflichtet.<br />

Aus dem Abschluss eines Zinsbegrenzungsgeschäftes (Cap) ergeben sich zum Bilanzstichtag für die Jahre 2008 bis<br />

2017 Verpflichtungen aus Prämienzahlungen in Höhe von 4,57 Mio. EUR.<br />

Für begonnene Großinvestitionen bestand per 31. Dezember 2007 ein Bestellobligo in Höhe von 45,1 Mio. EUR.<br />

haftungsverhältnisse<br />

Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse gegenüber Gebietskörperschaften in Höhe von 1,6 Mio. EUR.<br />

Finanzinstrumente<br />

Die derivativen Finanzinstrumente aus dem Finanzbereich setzen sich wie folgt zusammen:<br />

31.12.2007<br />

Referenzwert Positiver Zeitwert Negativer Zeitwert<br />

Art EUR EUR EUR<br />

Zinsswap (Fixzinszahler) 115.000.000,00 0,00 104.353,00<br />

Zinsbegrenzungsgeschäft (Cap) 115.000.000,00 0,00 1.803.967,00<br />

Alle angeführten Derivativgeschäfte wurden nicht bilanziert und dienen ausschließlich zur wirtschaftlichen Absicherung<br />

von bestehenden Zinsänderungsrisiken für die von der Vorarlberger Illwerke AG am 15. Dezember 2004<br />

emittierte Anleihe und sind daher mit dieser als Bewertungseinheit anzusehen.<br />

Die Zeitwertermittlung erfolgte im Rahmen einer finanzmathematischen „mark-to-market“-Bewertung mit den<br />

Marktverhältnissen zum Bilanzstichtag.<br />

Zum Finanzanlagevermögen gehören folgende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen<br />

werden und bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist:<br />

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