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anhang<br />
Mit Vertrag vom 5./15. 5. 2000 sind die Illwerke im Zusammenhang mit dem Heimfallrecht des Landes Vorarlberg<br />
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land Vorarlberg eingegangen, die sich für die Jahre 2008 bis 2010 noch auf<br />
rund 13,8 Mio. EUR belaufen. Mit einer ergänzenden Vereinbarung vom 9. Dezember 2005 sind die Illwerke im Zusammenhang<br />
mit dem Heimfallrecht eine weitere Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Land Vorarlberg eingegangen.<br />
Nach einer ersten Teilzahlung von 12 Mio. EUR im Jahre 2007 sind daraus künftig über mehrere Jahre verteilt<br />
noch Zahlungen von in Summe (barwertmäßig bezogen auf den 31. Dezember 2007) 49 Mio. EUR zu leisten.<br />
Die Vorarlberger Illwerke AG hat sich im Letter of Intent über die Errichtung des Kopswerkes II zu einer Zahlung an<br />
die Vertragspartner am 30. September 2008 verpflichtet.<br />
Aus dem Abschluss eines Zinsbegrenzungsgeschäftes (Cap) ergeben sich zum Bilanzstichtag für die Jahre 2008 bis<br />
2017 Verpflichtungen aus Prämienzahlungen in Höhe von 4,57 Mio. EUR.<br />
Für begonnene Großinvestitionen bestand per 31. Dezember 2007 ein Bestellobligo in Höhe von 45,1 Mio. EUR.<br />
haftungsverhältnisse<br />
Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse gegenüber Gebietskörperschaften in Höhe von 1,6 Mio. EUR.<br />
Finanzinstrumente<br />
Die derivativen Finanzinstrumente aus dem Finanzbereich setzen sich wie folgt zusammen:<br />
31.12.2007<br />
Referenzwert Positiver Zeitwert Negativer Zeitwert<br />
Art EUR EUR EUR<br />
Zinsswap (Fixzinszahler) 115.000.000,00 0,00 104.353,00<br />
Zinsbegrenzungsgeschäft (Cap) 115.000.000,00 0,00 1.803.967,00<br />
Alle angeführten Derivativgeschäfte wurden nicht bilanziert und dienen ausschließlich zur wirtschaftlichen Absicherung<br />
von bestehenden Zinsänderungsrisiken für die von der Vorarlberger Illwerke AG am 15. Dezember 2004<br />
emittierte Anleihe und sind daher mit dieser als Bewertungseinheit anzusehen.<br />
Die Zeitwertermittlung erfolgte im Rahmen einer finanzmathematischen „mark-to-market“-Bewertung mit den<br />
Marktverhältnissen zum Bilanzstichtag.<br />
Zum Finanzanlagevermögen gehören folgende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen<br />
werden und bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist:<br />
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