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genussrechtskapital<br />

anhang<br />

Im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2007 haben die Illwerke Genussrechte im Nominale von EUR 10.166.667,00 in Form von Genussscheinen<br />

begeben. Die Genussrechte sind eingeteilt in 10.166.667 Stück zu einem Nominale von je EUR 1,00<br />

und gewähren eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 1/9 der jährlichen Dividendenzahlungen der Illwerke an ihre<br />

Aktionäre zuzüglich eines von den Heimfallablösezahlungen der Illwerke abhängigen Aufschlages. Es besteht eine<br />

wertgesicherte Mindestgewinnbeteiligung, für die im Falle eines Vergütungsrückstandes eine vorrangige Nachholverpflichtung<br />

vorgesehen ist. Eine laufende Verlustbeteiligung und jegliche Nachschusspflichten sind ausgeschlossen.<br />

Die Gewinnbeteiligung ist im Regelfall jeweils an jenem Tag fällig, an dem die Illwerke die Dividende an ihre<br />

Aktionäre zahlen. Die Genussrechte sind auf Dauer der Illwerke begeben. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.<br />

Die Genussrechte gewähren einen Anspruch auf die Substanz des Unternehmens, sodass insofern auch<br />

eine anteilige Beteiligung an Substanzverlusten besteht. Im Insolvenzfall ist das Genussrecht nachrangig gegenüber<br />

Drittgläubigern und vorrangig gegenüber den Aktionären der Illwerke zu behandeln.<br />

Bei einer Beurteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegen die sozietären Merkmale der Genussrechte,<br />

sodass im Sinne des „True and Fair-View“-Prinzips die Genussrechte als gesonderter Hauptposten unmittelbar<br />

nach dem Eigenkapital in der Bilanz der Illwerke ausgewiesen werden.<br />

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