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anhang<br />

rückstellungen<br />

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie allen ungewissen Verpflichtungen<br />

ausreichend Rechnung getragen.<br />

Die Rückstellung für Pensionen in Höhe von EUR 36.685.384,71 wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 1999-P<br />

– Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte<br />

herangezogen. Als Pensionsantrittsalter wurde bei Männern 65 Jahre und bei Frauen 60 Jahre unter Beachtung der<br />

Übergangsbestimmungen in Artikel 73 des Budgetbegleitgesetzes 2003 sowie des BGBl. Nr. 832/1992 angesetzt.<br />

Außerdem wurde das gemäß Sozialrechtsänderungsgesetz 2007 mögliche Pensionseintrittsalter von 62/62 Jahren<br />

berücksichtigt. Aufgrund einer Änderung und Ergänzung der Fachgutachten KFS-RL 2 und 3 des Fachsenates für<br />

Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder ist der Rechnungszinssatz ab 2005 innerhalb einer Bandbreite von 3 bis 4 Prozent p.a. anzusetzen.<br />

Es erfolgte daher eine Herabsetzung des Rechnungszinssatzes von bisher 4,5 Prozent auf 3,5 Prozent. Daraus<br />

leitet sich ein Nachdotierungserfordernis per 31. Dezember 2004 von EUR 3.227.849,32 ab. Gemäß geänderten<br />

Fachgutachten ist eine Verteilung dieses Fehlbetrages auf einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren zulässig, wobei<br />

in den einzelnen <strong>Gesch</strong>äftsjahren zumindest ein Fünftel des Fehlbetrages aufzuholen ist. Da seitens der Illwerke<br />

diese Übergangsbestimmung angewendet wird, wurde im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2007 ein weiteres Fünftel des Fehlbetrages,<br />

somit EUR 645.569,86, nachdotiert. Der noch offene Fehlbetrag beläuft sich somit per 31. Dezember 2007<br />

noch auf EUR 1.291.139,72.<br />

Die Rückstellung für Abfertigungen umfasst wie in den Vorjahren die vollen Abfertigungsansprüche zum Bilanzstichtag,<br />

und zwar unter Anwendung der Festlegungen in Pkt. 6. der Vereinbarung aus dem Jahre 1988 zwischen der<br />

Vorarlberger Illwerke AG und den Stromabnehmern über die zukünftige Handhabung des Illwerke-Vertrages 1952.<br />

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