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Konzernanhang<br />
genussrechtskapital<br />
Im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2007 haben die Illwerke Genussrechte im Nominale von EUR 10.166.667,00 in Form von<br />
Genussscheinen begeben. Die Genussrechte sind eingeteilt in 10.166.667 Stück zu einem Nominale<br />
von je EUR 1,00 und gewähren eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 1/9 der jährlichen Dividendenzahlungen<br />
der Illwerke an ihre Aktionäre zuzüglich eines von den Heimfallablösezahlungen der Illwerke abhängigen<br />
Aufschlages. Es besteht eine wertgesicherte Mindestgewinnbeteiligung, für die im Falle eines Vergütungsrückstandes<br />
eine vorrangige Nachholverpflichtung vorgesehen ist. Eine laufende Verlustbeteiligung und<br />
jegliche Nachschusspflichten sind ausgeschlossen. Die Gewinnbeteiligung ist im Regelfall jeweils<br />
an jenem Tag fällig, an dem die Illwerke die Dividende an ihre Aktionäre zahlen. Die Genussrechte<br />
sind auf Dauer der Illwerke begeben. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Genussrechte<br />
gewähren einen Anspruch auf die Substanz des Unternehmens, sodass insofern auch eine anteilige<br />
Beteiligung an Substanzverlusten besteht. Im Insolvenzfall ist das Genussrecht nachrangig gegenüber<br />
Drittgläubigern und vorrangig gegenüber den Aktionären der Illwerke zu behandeln.<br />
Bei einer Beurteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegen die sozietären Merkmale der<br />
Genussrechte, sodass im Sinne des „True and Fair-View“-Prinzips die Genussrechte als gesonderter<br />
Hauptposten unmittelbar nach dem Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen werden.<br />
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