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Konzernanhang<br />

genussrechtskapital<br />

Im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2007 haben die Illwerke Genussrechte im Nominale von EUR 10.166.667,00 in Form von<br />

Genussscheinen begeben. Die Genussrechte sind eingeteilt in 10.166.667 Stück zu einem Nominale<br />

von je EUR 1,00 und gewähren eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 1/9 der jährlichen Dividendenzahlungen<br />

der Illwerke an ihre Aktionäre zuzüglich eines von den Heimfallablösezahlungen der Illwerke abhängigen<br />

Aufschlages. Es besteht eine wertgesicherte Mindestgewinnbeteiligung, für die im Falle eines Vergütungsrückstandes<br />

eine vorrangige Nachholverpflichtung vorgesehen ist. Eine laufende Verlustbeteiligung und<br />

jegliche Nachschusspflichten sind ausgeschlossen. Die Gewinnbeteiligung ist im Regelfall jeweils<br />

an jenem Tag fällig, an dem die Illwerke die Dividende an ihre Aktionäre zahlen. Die Genussrechte<br />

sind auf Dauer der Illwerke begeben. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Genussrechte<br />

gewähren einen Anspruch auf die Substanz des Unternehmens, sodass insofern auch eine anteilige<br />

Beteiligung an Substanzverlusten besteht. Im Insolvenzfall ist das Genussrecht nachrangig gegenüber<br />

Drittgläubigern und vorrangig gegenüber den Aktionären der Illwerke zu behandeln.<br />

Bei einer Beurteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse überwiegen die sozietären Merkmale der<br />

Genussrechte, sodass im Sinne des „True and Fair-View“-Prinzips die Genussrechte als gesonderter<br />

Hauptposten unmittelbar nach dem Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen werden.<br />

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