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Konzernanhang<br />

sicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der österreichischen Pensionsversicherungstafel<br />

„AVÖ 1999 – Pagler & Pagler“ auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 5 Prozent (Vorjahr 4,25 Prozent) und unter<br />

Berücksichtigung von angemessenen Gehaltssteigerungen sowie eines Pensionseintrittsalters von 60 Jahren bei<br />

Frauen bzw. von 65 Jahren bei Männern ermittelt. Fluktuationsabschläge werden keine vorgenommen. Versicherungsmathematische<br />

Gewinne und Verluste werden über 10 Jahre verteilt in Ansatz gebracht (Korridormethode).<br />

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder der VKW-Netz AG wurden gemäß IAS 19 gebildet,<br />

wobei den Wertansätzen versicherungsmathematische Gutachten über die jeweiligen Deckungskapitalien zugrunde<br />

liegen. Die Berechnung erfolgte nach dem Anwartschaftsverfahren (Project-Unit-Credit-Methode) mit einem<br />

Rechnungszinssatz von 5 Prozent unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltserhöhungen. Die Rückstellung für<br />

Abfertigung wurde für gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Ansprüche gebildet.<br />

Die Rückstellung für Pensionen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren<br />

ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „AVÖ 1999-P - Rechnungsgrundlagen für die<br />

Pensionsversicherung - Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Fluktuationsabschläge<br />

werden keine vorgenommen. Als Pensionsantrittsalter wurde bei Männern 65 Jahre und bei Frauen 60 Jahre<br />

unter Beachtung der Übergangsbestimmungen in Artikel 73 des Budgetbegleitgesetzes 2003 sowie des BGBI. Nr.<br />

832/1992 angesetzt. Außerdem wurde das gemäß Sozialrechtsänderungsgesetz 2007 mögliche Pensionseintrittsalter<br />

von 62/62 Jahren berücksichtigt. Aufgrund einer Änderung und Ergänzung der Fachgutachten KFS-RL 2 und 3<br />

des Fachsenates für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist der Rechnungszinssatz ab 2005 innerhalb einer Bandbreite von 3 bis 4<br />

Prozent p. a. anzusetzen. Es erfolgte daher eine Herabsetzung des Rechnungszinssatzes von bisher 4,5 Prozent auf<br />

3,5 Prozent. Daraus leitet sich ein Nachdotierungserfordernis per 31. Dezember 2004 von EUR 6.727.849,32 ab. Gemäß<br />

geänderten Fachgutachten ist eine Verteilung dieses Fehlbetrages auf einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren<br />

zulässig, wobei in den einzelnen <strong>Gesch</strong>äftsjahren zumindest ein Fünftel des Fehlbetrages aufzuholen ist. Da diese<br />

Übergangsbestimmung angewendet wird, wurde im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2007 ein weiteres Fünftel des Fehlbetrages,<br />

somit EUR 1.345.569,86, nachdotiert. Der noch offene Fehlbetrag beläuft sich somit per 31. Dezember 2007 auf<br />

EUR 2.691.139,74. Für Ansprüche der Betriebsstätte Lindenberg kamen die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck<br />

zur Anwendung. Bei der “VEG“ Vorarlberger Erdgas GmbH wurde die Pensionsrückstellung wie die Abfertigungsrückstellung<br />

nach IAS 19 erstellt und nach denselben versicherungsmathematischen Grundsätzen wie die Abfertigungsrückstellung<br />

berechnet. Fluktuationsabschläge werden keine vorgenommen.<br />

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