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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 91Förderung der Wirtschaft <strong>und</strong> der Umwelt fassen 400 , was an dieser Stelle jedochnicht abschließend beurteilt werden kann.Sofern der Staat die Anschaffung solcher Leihfahrzeuge finanziell unterstützt,handelt es sich um ein Subventionsinstrument (siehe hierzu die Ausführungen oben5.1.3.1)5.3 Elektromobilität <strong>und</strong> Lösung technischer Probleme5.3.1 Instrumentenübersicht- Verbesserung der Gewährleistungsrechte für Batterien- Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsförderung5.3.2 Inhaltliche BewertungDie Einführung der Elektromobilität ist mit der nötigen Überwindung <strong>eine</strong>r Vielzahlvon technischen Problemen verb<strong>und</strong>en, insbesondere im Bereich der Batterien(Akku-Lebensdauer, Gewicht der Batterie, kurze Reichweite usw.) Das Instrument„Verbesserung für die Gewährleistung für die Batterielebensdauer“ ist einfreiwilliges Instrument der Hersteller. Gewährleistungen sind aber im Warenverkehrüblich <strong>und</strong> in bestimmten Rahmen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. DieGewährleistungspflichten werden dem Hersteller auferlegt, da er nach Auffassungdes Gesetzgebers das Risiko der Unwägbarkeit der Technik zu tragen hat. Für denKäufer dagegen verringert sich das wirtschaftliche Risiko erheblich <strong>und</strong> damit auchein weiterer Aspekt der beim Kauf <strong>eine</strong>s Elektroautos verunsichert.Das Instrument „Förderung der Ausweitung von Forschung <strong>und</strong> Entwicklung“ ist inder derzeit sehr frühen Phase der Markteinführung <strong>eine</strong> der zentralen Maßnahmen.Mit dem „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ der B<strong>und</strong>esregierung 401 ist<strong>eine</strong> Umsetzung schon erfolgt. Ziel ist es zu Kostensenkungen <strong>und</strong>Effizienzsteigerungen insbesondere in der Batterietechnologie zu kommen. Dazuist <strong>eine</strong> Förderung von Forschung <strong>und</strong> Entwicklung in Höhe von 500 Millionen Euro400 Vgl. BVerwGE 84, 236, 239 f.401 B<strong>und</strong>esregierung, Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der B<strong>und</strong>esregierung, August2009, http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1091800/Nationaler-Entwicklungsplan-Elektromobilitaet.pdf.

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