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Elektromobilität und Erneuerbare Energien – eine Betrachtung aus ...

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Elektromobilität <strong>und</strong> <strong>Erneuerbare</strong> <strong>Energien</strong>-<strong>eine</strong> <strong>Betrachtung</strong> <strong>aus</strong> ökonomischer 17.03.2011<strong>und</strong> rechtlicher SichtAutoren: Volker Behlau, Norbert Kortlüke, Thorsten Müller, Björn Pieprzyk, Frank Sailer 895.2.3.2 Förderung des öffentlichen Nah- <strong>und</strong> Fernverkehrs Staatliche Gr<strong>und</strong>versorgung nach Art. 87e Abs. 4 GG Zuständigkeit der Länder für den Schienenpersonennahverkehr Im Übrigen gr<strong>und</strong>sätzlich zulässiges Subventionsinstrumente (s.o. 5.1.3.1)Nach Art. 87e Abs. 4 GG hat der B<strong>und</strong> zu gewährleisten, dass beim Ausbau <strong>und</strong>Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des B<strong>und</strong>es sowie bei derenVerkehrsangeboten dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere denVerkehrsbedürfnissen, Rechnung getragen wird. Inhaltlich ist damit die Sicherung<strong>eine</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung mit Eisenbahninfrastrukturangeboten <strong>und</strong> -dienstleistungengemeint (Staatszielbestimmung) 383 . Hierzu zählt insbesondere auch dieBereitstellung von Finanzmittel 384 . Was dabei im Einzelnen aber erforderlich ist,unterliegt dem weiten Einschätzungsspielraum des B<strong>und</strong>esgesetzgebers 385 .Für den Schienenpersonennahverkehr sind jedoch die Länder zuständig (vgl. Art.143a Abs. 3 GG, Art. 106a GG) 386 , soweit dieser nicht durch Eisenbahnen desB<strong>und</strong>es bereitgestellt wird 387 .5.2.3.3 Anschaffung von elektrischen Leihfahrzeugen durch die Kommunen Kein Eingriff in Art. 12 GG oder Art. 14 GG kommunale Wirtschafts-, Umwelt- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzförderungDurch das leihweise Anbieten von elektrischen Fahrzeugen treten die Kommunenbzw. der Staat als Konkurrent auf dem Leihfahrzeugmarkt auf. Es ist allgemeinanerkannt, dass die Berufs<strong>aus</strong>übungsfreiheit <strong>aus</strong> Art. 12 Abs. 1 GG auch die sog.Wettbewerbsfreiheit umfasst, mithin die Freiheit, durch eigene Leistung s<strong>eine</strong>nGeschäftsumfang <strong>und</strong> s<strong>eine</strong> Erwerbsmöglichkeiten zu erweitern 388 . Art. 12 Abs. 1GG schützt jedoch nicht davor, dass sich der Geschäftsumfang <strong>und</strong> zukünftigeErwerbschancen durch das Hinzutreten Dritter, die sich ebenfalls am Wettbewerb383 A. Haratsch, in: H. Sodan (Hrsg.), GG, 2009, Art. 87e Rn. 9 ff.; B. Pieroth, in: H. D.Jarass/ders.(Hrsg.), GG, 10. Auflage 2009, Art. 87e Rn. 7; B. Remmert, in: V. Epping/C. Hillgruber,GG, 2009, Art. 87e Rn. 17; K. Windthorst, in: M. Sachs (Hrsg.), GG, 5. Auflage 2009, Art. 87e Rn.62.384 A. Haratsch, in: H. Sodan (Hrsg.), GG, 2009, Art. 87e Rn. 11; K. Windthorst, in: M. Sachs (Hrsg.),GG, 5. Auflage 2009, Art. 87e Rn. 66.385 K. Windthorst, in: M. Sachs (Hrsg.), GG, 5. Auflage 2009, Art. 87e Rn. 64.386 B. Remmert, in: V. Epping/C. Hillgruber, GG, 2009, Art. 87e Rn. 17; H. Siekmann, in: M. Sachs(Hrsg.), GG, 5. Auflage 2009, Art. 106a Rn. 2.387 K. Windthorst, in: M. Sachs (Hrsg.), GG, 5. Auflage 2009, Art. 87e Rn. 60.388 BVerfGE 32, 311, 317; 46, 120, 137; BGHZ 23, 365, 370; H. Sodan, in: ders. (Hrsg.), GG, 2009,Art. 12 Rn. 14; H. D. Jarass, in: ders./B. Pieroth (Hrsg.), GG, 10. Auflage 2009, Art. 12 Rn. 15 ff.; G.Manssen, in: H. v. Mangoldt/F. Klein/C. Starck (Hrsg.), GG, Bd. 1, 5. Aufl. 2005, Art. 12 Rn. 70.

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